Höhergruppierung / Zwischenzeugnis

Begonnen von Arbeitnehmer, 17.09.2026 12:20

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Arbeitnehmer

Hallo zusammen,

wenn ein Mitarbeiter die Stelle wechselt und seine Aufgaben so verteilt werden, dass ich plötzlich Mehraufgaben habe, ab wann steht mir da ein Zwischenzeugnis zu wg neuer Stellenbescshreibung/Aufgaben bzw. gibt es da die Chance auf eine Höhergruppierung?

JahrhundertwerkTVÖD

Hier werden zwei Punkte angesprochen:

1: Aufgaben/Mehraufgaben werden verteilt. Wenn dies Änderung der bestehenden Stellenbeschreibung führt (z.B., zeitliche Anteile ändern sich, neue Tätigkeiten kommen hinzu, bestehende Anteile müssen reduziert werden) ist eine neue Stellenbeschreibung angebracht.

2: Mehraufgaben führen nicht automatisch zu einer Höhergruppierung. Hier kommt es auf die Art und Menge der höherwertigeren Tätigkeiten an 

MoinMoin

Zitat von: Arbeitnehmer in 17.09.2026 12:20steht mir da ein Zwischenzeugnis
Grundsätzlich Nein, außer wenn sich dein Vorgesetzter dabei ändert

Unique

Ich schließe mich hier mal an, da mich das Thema tatsächlich auch betrifft. Mein Kollege geht in Pension und ich übernehme dann zum Beispiel das Erstellen von Gebührenbescheiden nach kostenpflichtigen Einsätzen unserer Feuerwehr (inklusive der Vorbereitung und Beratung unserer Widerspruchsstelle) , aber auch die Abrechnung von Werkstattleistungen der FW und die Betreuung der Behördenfahrschule. Dafür habe ich zumindest schon mal zu meinen eigentlichen 25 Wochenstunden 12 Stunden zusätzlich genehmigt bekommen (Stunden einer anderen Kollegin, die nach Elternzeit in Teilzeit arbeitet). Meine bisherige Stelle ist schon nach E8 bewertet. Wäre mit diesen zusätzlichen Aufgaben eine Höhergruppierung möglich? Dafür muss ja vermutlich die Stelle neu bewertet werden, kann ich da auch schlechter gestellt werden als bisher?

MoinMoin

Wenn deine zusätzlichen Arbeitsvorgänge höherwertiger als EG8 sind (was sie wahrscheinlich nicht sind) dürften die Zeitanteile nicht reichen.
Einer Schlechterstellung müsstest du zustimmen, aber selbst wenn die Tätigkeiten EG3 wären würdest du nicht schlechter gestellt.
Vorgesetzt, deine aktuellen Arbeitsvorgänge sind EG8

Vollstrecker

Ich habe mal einen Spruch gehört: "Nicht die Quantität begründet mehr Geld, sondern die Qualität."

Mehr Aufgaben also scheiß egal, solange quasi Verantwortlichkeiten / Selbstständigkeiten gleich bleiben.

JahrhundertwerkTVÖD

Zitat von: Vollstrecker in 18.09.2026 08:48Ich habe mal einen Spruch gehört: "Nicht die Quantität begründet mehr Geld, sondern die Qualität."

Mehr Aufgaben also scheiß egal, solange quasi Verantwortlichkeiten / Selbstständigkeiten gleich bleiben.

Das ist leider so!
Fleiß, Engagement und Mehrarbeit wird nicht belohnt. Das ist natürlich sehr motivationsfördernd :-)
Es zählt ausschließlich die höherwertige Tätigkeit.

MoinMoin

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in 18.09.2026 09:51Das ist leider so!
Fleiß, Engagement und Mehrarbeit wird nicht belohnt. Das ist natürlich sehr motivationsfördernd :-)
Es zählt ausschließlich die höherwertige Tätigkeit.

natürlich kann das entlohnt werden via LOB, Laufzeitverkürzung oder außertariflicher Zulage
und im TV-L / Bund zusätzlich via tariflicher Zulage

Aber es wird leider nicht (mmmh seltens) vom AG genutzt und dadurch bekommt er halt auch keine dauerhaft motivierten Mitarbeiter.
Aber das ist halt kein Problem, was man tariflich Regeln könnte, ein tariflicher Rahmen existiert mehr geht tariflich nicht.
Oder hat da jemand eine Idee wie man das tariflich regeln können könnte?

Organisator

Zitat von: MoinMoin in 18.09.2026 10:27natürlich kann das entlohnt werden via LOB, Laufzeitverkürzung oder außertariflicher Zulage
und im TV-L / Bund zusätzlich via tariflicher Zulage

Aber es wird leider nicht (mmmh seltens) vom AG genutzt und dadurch bekommt er halt auch keine dauerhaft motivierten Mitarbeiter.
Aber das ist halt kein Problem, was man tariflich Regeln könnte, ein tariflicher Rahmen existiert mehr geht tariflich nicht.
Oder hat da jemand eine Idee wie man das tariflich regeln können könnte?

Geld ist nur ein Motivationsfaktor. Einer von Vielen!
Man könnte auch z.B. einen oder mehrere zusätzliche Tage frei geben.
Ansonsten sind spannende Aufgaben, Gestaltungskompetenz, ein wertschätzendes Umfeld und ein erkennbarer Karrierepfad (wenn gewünscht) häufig mehr wert, als nen hunderter mehr.

MoinMoin

Zitat von: Organisator in 18.09.2026 14:50Geld ist nur ein Motivationsfaktor. Einer von Vielen!
Klar, sonst wäre ich ja auch nicht im öD  ;D
ZitatMan könnte auch z.B. einen oder mehrere zusätzliche Tage frei geben.
Ansonsten sind spannende Aufgaben, Gestaltungskompetenz, ein wertschätzendes Umfeld und ein erkennbarer Karrierepfad (wenn gewünscht) häufig mehr wert, als nen hunderter mehr.
Aber leider ist für einige Geld halt ein Gradmesser der Wertschätzung.
Insbesondere im Vergleich zu anderen.
Wenn die Schnarchnase das gleiche bekommt wie der Performer, dann schlägt sich das auf die Motivation aus. Egal ob es die gleiche Entlohnung, gleiche zusätzlich freie Tage ... ist. Da scheuen die VGs es halt offen dem Performer was zu gönnen und dem anderen ins Gesicht sagen: Wenn du auch so gute Leistung bringst, dann darfst du auch mal nach Paris zur Dienstreise mit.

Aber leider sind zumeist die VGs die die am niedrigsten performen.

JahrhundertwerkTVÖD

"Balkonklatschen" gab es auch schon lange nicht mehr.
Wenn das nicht Lohn genug ist

Arbeitnehmer

dann passe ich die Frage mal an.

Wer definiert denn, dass die zukünftige Tätigkeiten "höherwertig" sind. Der Mitarbeiter, der das bisher tat, ist auf alle Fälle höher eingruppiert.

Bubi11

Das Problem wird sein, dass die Aufgaben des Mitarbeiters auf mehrere Personen aufgeteilt werden und keiner der Personen dadurch auf mehr als 50% höherwertige Aufgaben kommt.

Also angenommen du bekommst nun 30% Aufgaben von dem besagten Mitarbeiter und davon sind 20% höherwertig die eine höhere EG begründen würden bekommst du diese trotzdem nicht weil du mehr als 50% höherwertige Aufgaben benötigst.
---Nur als Beispiel gedacht---

Wer welche Aufgaben bekommt wird wohl dein Vorgesetzter entscheiden.

Ich mache das als Leiter anders und gebe die Aufgaben komplett weiter. Somit bekommt der neue Stelleninhaber auch die EG die ihm zusteht.

Organisator

Zitat von: Arbeitnehmer in 21.09.2026 10:56dann passe ich die Frage mal an.

Wer definiert denn, dass die zukünftige Tätigkeiten "höherwertig" sind. Der Mitarbeiter, der das bisher tat, ist auf alle Fälle höher eingruppiert.

Du bist aufgrund deiner Tätigkeiten eingruppiert. Ändern sich diese Tätigkeiten, könnten diese insoweit höherwertig sein, als dass du dann höher eingruppiert wärst. Dein Arbeitgeber (und auch ggf. du) bildet euch dazu eine Rechtsmeinung und tauscht sie aus. Wenn du der Meinung bist, dass du höher eingruppiert bist als dass dein Arbeitgeber das sieht, könntest du versuchen, das Arbeitsgericht davon zu überzeugen, welches die Eingruppierung feststellt.

JahrhundertwerkTVÖD

Das ist halt genau die Komplexität der Eingruppierung.
Mehrarbeit alleine, führt nicht automatisch zu einer Höhergruppierung.
Höherwertige Mehrarbeit kann dazu führen, wenn gewisse Zeitanteile erreicht wurden (z.B 50% Höherwertige Tätigkeiten)
Die Wertung und Bewertung der Stellenbeschreibung erfolgt entweder im Personalamt, oder über externe Bewerter.