Kinderzulage nach BAT Besitzstand

Begonnen von Landesknecht, Heute um 15:50

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Landesknecht

Liebe Foristen, ich habe das Glück für mein Kind - vor 2006 geboren, noch die Kinderzulage nach BAT als Besitzstand zu bekommen. Mein Kind ist schwerbehindert und musste aufgrund der Krankheit und der damit verbundenen häufigen Krankenhausaufenthalte eine berufliche Erstausbildung abbrechen. Dies habe ich der Kindergeldkasse gemeldet und seit dem prüft diese ob mir Kindergeld für mein Kind zusteht. Immer wieder muss ich Formulare und Arztberichte senden, ein Ergebnis steht noch in weiter Ferne. Mein Kind bekam eine Weile Krankengeld, dann ein geringes Arbeitslosengeld und derzeit nichts mehr, da nicht über 15 Stunden arbeitsfähig und häufig stationär, Bürgergeld kommt wegen Bedarfsgemeinschaft nicht in Frage. Es hat also kein Einkommen. Die Besitzstandszulage wurde zum gleichen zeitpunkt gestoppt, wie die Kindergeldzahlung aufhörte. Da ich mit einer schnellen Bearbeitung rechnete, habe ich keine Geltendmachung an die Bezügestelle verfasst, ich ging einfach naiv davon aus, das die Bearbeitung maximal 4-8 Wochen dauert - wie schon bei Übergang Schule - Studium oder sonstige Veränderungen. Jetzt sind schon 9 MOnate vergangen, ich habe unheimlich viel um die Ohren und jetzt schreibe ich endlich  doch eine Geltendmachung, im Bewusstsein ein paar Monate verloren zu haben. ABer: sollte die Kindergeldkasse endlich ein Einsehen haben und mir das Kindergeld nachzahlen - habe ich dann auf die Besitzstandszulage noch ein Recht? es heißt ja im § 11 TVÜ-Länder: Es muss ein lückenloser, tatsächlicher Bezug von Kindergeld für dieses Kind vorliegen. Sobald der Kindergeldbezug auch nur kurzzeitig endet oder wegfällt, erlischt der Besitzstand dauerhaft .
Vielleicht gibt es unter euch jemanden der Erfahrungen diesbezüglich hat oder in dem Gebiet arbeitet?
Danke und liebe Grüße