Kinderzulage nach BAT Besitzstand

Begonnen von Landesknecht, 20.10.2026 15:50

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Landesknecht

Liebe Foristen, ich habe das Glück für mein Kind - vor 2006 geboren, noch die Kinderzulage nach BAT als Besitzstand zu bekommen. Mein Kind ist schwerbehindert und musste aufgrund der Krankheit und der damit verbundenen häufigen Krankenhausaufenthalte eine berufliche Erstausbildung abbrechen. Dies habe ich der Kindergeldkasse gemeldet und seit dem prüft diese ob mir Kindergeld für mein Kind zusteht. Immer wieder muss ich Formulare und Arztberichte senden, ein Ergebnis steht noch in weiter Ferne. Mein Kind bekam eine Weile Krankengeld, dann ein geringes Arbeitslosengeld und derzeit nichts mehr, da nicht über 15 Stunden arbeitsfähig und häufig stationär, Bürgergeld kommt wegen Bedarfsgemeinschaft nicht in Frage. Es hat also kein Einkommen. Die Besitzstandszulage wurde zum gleichen zeitpunkt gestoppt, wie die Kindergeldzahlung aufhörte. Da ich mit einer schnellen Bearbeitung rechnete, habe ich keine Geltendmachung an die Bezügestelle verfasst, ich ging einfach naiv davon aus, das die Bearbeitung maximal 4-8 Wochen dauert - wie schon bei Übergang Schule - Studium oder sonstige Veränderungen. Jetzt sind schon 9 MOnate vergangen, ich habe unheimlich viel um die Ohren und jetzt schreibe ich endlich  doch eine Geltendmachung, im Bewusstsein ein paar Monate verloren zu haben. ABer: sollte die Kindergeldkasse endlich ein Einsehen haben und mir das Kindergeld nachzahlen - habe ich dann auf die Besitzstandszulage noch ein Recht? es heißt ja im § 11 TVÜ-Länder: Es muss ein lückenloser, tatsächlicher Bezug von Kindergeld für dieses Kind vorliegen. Sobald der Kindergeldbezug auch nur kurzzeitig endet oder wegfällt, erlischt der Besitzstand dauerhaft .
Vielleicht gibt es unter euch jemanden der Erfahrungen diesbezüglich hat oder in dem Gebiet arbeitet?
Danke und liebe Grüße

gyod1985

Sollte das Kindergeld rückwirkend gezahlt werden, ab dem damaligen Stopp, dann ist keine Lücke entstanden und die Besitzstandszulage ist weiterhin zu zahlen.

Hefty

Wurde denn die Nachzahlung des Kindergelds rechtzeitig beantragt? Es wird ja nur 6 Monate rückwirkend gewährt. Muss man nicht auch wegen der Ausschlussfrist bei der Bezügestelle seine Ansprüche rechtzeitig geltend machen?

Tante Hilde

Zitat von: Landesknecht in 20.10.2026 15:50... Mein Kind bekam eine Weile Krankengeld, dann ein geringes Arbeitslosengeld und derzeit nichts mehr, da nicht über 15 Stunden arbeitsfähig und häufig stationär, ... ABer: sollte die Kindergeldkasse endlich ein Einsehen haben und mir das Kindergeld nachzahlen - habe ich dann auf die Besitzstandszulage noch ein Recht?
Vielleicht gibt es unter euch jemanden der Erfahrungen diesbezüglich hat oder in dem Gebiet arbeitet?
Danke und liebe Grüße

Hallo,
wenn dein Kind zwischendrin Arbeitslosengeld erhalten hat, ist es ja aus dem Kindergeldbezug rausgefallen. Und damit hast Du definitiv eine Lücke. Tut mir leid, mir geht es ähnlich. Nach einer kurzen Pause wurde eine zweite Ausbildung begonnen, aber da der Bezug von Arbeitslosengeld dazwischen war, gibt es nun zwar wieder Kindergeld, aber keinen Besitzstand. Im Gegenteil dazu wurde bei Kind 2 der Besitzstand weitergezahlt, da zwar eine Wartezeit und Lücke im Verlauf war, das aber von der Familienkasse anerkannt und nachträglich durchgängig KK gezahlt wurde.