Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Telefonmann am 29.01.2020 12:52
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Ich bin beschäftigter im öffentlichen Dienst (TV-L Allg.) und mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Fortbildung die insgesamt 12 Tage beinhaltet. Es sind 10 Tage unter der Woche (Mo-Fr) und dann ist da ein Wochenende (Sa und So). Bisher gibt es wohl die unverbindliche Aussage, dass es dafür keinen Freizeitausgleich geben wird, da es sich ja um eine Schulung und keine Arbeit handelt. Also wäre ich insgesamt 12 Tage am Stück beschäftigt.
Gibt es da eine aktuelle Gesetzesgrundlage, dass der Arbeitgeber recht hat?
Ich fühle mich unfair behandelt in diesem Fall und soweit ich recherchieren konnte, müsste ich für die zwei Tage einen Ausgleich kriegen.
Vielen Dank im Voraus!
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Was steht in der Fortbildungsvereinbarung? Gibt es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung dazu?
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Was steht in der Fortbildungsvereinbarung? Gibt es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung dazu?
Nein. Diesbezüglich gibt es keine Dienst-/Betriebsvereinbarung. Hilft es weiter?
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Und was steht nun in der Fortbildungsvereinbarung?
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Und was steht nun in der Fortbildungsvereinbarung?
Also es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Es läuft etwas anders ab, daher ist das ja alles so schwammig.
Man bezahlt den Dienstleister dafür dass ich geschult werde und ich soll hingehen. Fertig.
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Entweder der AG weißt an, dass du da Sa/So zu erscheinen hast, oder du machst es freiwillig oder lässt es bleiben?
Unabhängig davon, habe ich schon AGs erlebt, die diese WE Arbeit als 50/50 vereinbaren.
Ein Tag zahlt er ein Tag machst du privat. Und man hat sich dann an eine Schulung und Zertifikat erfreut.
Win/Win halt.
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Du schriebst:
mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Fortbildung
Also was nun? Schickt er Dich, verlangt er, daß Du hingehst, bezahlt er Deine Fortbildung nur? Und was wurde diesbezüglich vereinbart?
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Du schriebst:mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Fortbildung
Also was nun? Schickt er Dich, verlangt er, daß Du hingehst, bezahlt er Deine Fortbildung nur? Und was wurde diesbezüglich vereinbart?
Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
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Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.
und wenn es eine Fortbildung ist, die mich persönlich interessiert, dann wäre es mir persönlich auch egal, wie die es zeitlich geregelt ist.
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und ich stelle mir die oben genannte Frage.
... und welche Antwort (nicht die "wohl unverbindliche") hat dein AG dir dazu gegeben?
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Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.
Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D
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und ich stelle mir die oben genannte Frage.
... und welche Antwort (nicht die "wohl unverbindliche") hat dein AG dir dazu gegeben?
AG würde mir kein Freizeitausgleich gewähren. Das ist die Aussage.
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Also hat der AG Dir angeboten, Dir eine Fortbildung zu bezahlen und Du hast das Angebot angenommen und zugestimmt, sie zu besuchen. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Mithin hat der AG nicht die Pflicht, Deine Teilnahme zu entgelten. Auch eine Freistellung für die Termine unter der Woche ist - da nicht vereinbart - pure Großzügigkeit des AG, der ansonsten auch verlangen könnte, daß Du die Zeit nacharbeitest. Du hättest derlei halt vereinbaren müssen, wenn Du es wolltest.
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Also hat der AG Dir angeboten, Dir eine Fortbildung zu bezahlen und Du hast das Angebot angenommen und zugestimmt, sie zu besuchen. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Mithin hat der AG nicht die Pflicht, Deine Teilnahme zu entgelten. Auch eine Freistellung für die Termine unter der Woche ist - da nicht vereinbart - pure Großzügigkeit des AG, der ansonsten auch verlangen könnte, daß Du die Zeit nacharbeitest. Du hättest derlei halt vereinbaren müssen, wenn Du es wolltest.
Danke für die ausführliche Antwort.
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Zeiten von Ausbildung oder Fortbildung sind Arbeitszeit.
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Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch.
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Zeiten von Ausbildung oder Fortbildung sind Arbeitszeit.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
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Zeiten von Ausbildung oder Fortbildung sind Arbeitszeit.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
Me Too
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Hmmm keine Vereinbarung, kein Anspruch. Stimmt wohl.
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Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.
Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D
Natürlich.
So kann man sich natürlich auch alles verbauen in seinem Betrieb bzw. in der Dienststelle!
Machen Sie das mal.
Ein halbwegs vernünftiger Chef wird es Ihnen "entsprechend" zurückzahlen.
Mal ganz allgemein und unabhängig der viel zu vagen Situationsbeschreibung:
Schon mal dran gedacht, dass eine solche Fortbildung auch nur zu 5% Ihrer persönlichen Entwicklung dienen könnte?
Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, die es mit win/win beschrieben haben.
Ich halte es für legitim, dass Sie das am WE durchaus auf Freizeitbasis machen (2 von 12 Tagen sind knapp 17% "auf Ihre Rechnung", die restlichen 83% "auf bezahlte Arbeitszeit und Konto des AG" ist fair in meinen Augen).
...und sollten Sie da so gar keine Motivation aufbringen, dann hätte ich das alles mal sauber im Vorfeld unter 4 Augen geklärt und Tacheles geredet... nicht erst, wenn der Kurs gebucht ist und Stornokosten anfallen bzw. das Fortbildungsziel durch Unwillen in Hinblick auf eine Wochenendteilnahme gefährdet ist.
Weitere Kommentare erspare ich mir.
Ich habe nur Kopfschütteln übrig für eine solche Einstellung.
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Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D
Natürlich.
So kann man sich natürlich auch alles verbauen in seinem Betrieb bzw. in der Dienststelle!
Machen Sie das mal.
Ein halbwegs vernünftiger Chef wird es Ihnen "entsprechend" zurückzahlen.
Mal ganz allgemein und unabhängig der viel zu vagen Situationsbeschreibung:
Schon mal dran gedacht, dass eine solche Fortbildung auch nur zu 5% Ihrer persönlichen Entwicklung dienen könnte?
Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, die es mit win/win beschrieben haben.
Ich halte es für legitim, dass Sie das am WE durchaus auf Freizeitbasis machen (2 von 12 Tagen sind knapp 17% "auf Ihre Rechnung", die restlichen 83% "auf bezahlte Arbeitszeit und Konto des AG" ist fair in meinen Augen).
...und sollten Sie da so gar keine Motivation aufbringen, dann hätte ich das alles mal sauber im Vorfeld unter 4 Augen geklärt und Tacheles geredet... nicht erst, wenn der Kurs gebucht ist und Stornokosten anfallen bzw. das Fortbildungsziel durch Unwillen in Hinblick auf eine Wochenendteilnahme gefährdet ist.
Weitere Kommentare erspare ich mir.
Ich habe nur Kopfschütteln übrig für eine solche Einstellung.
Da liegt evtl. ein beidseitiges Problem in der Kommunikation.
Wenn ich Mitarbeitenden Fortbildungen anbiete bespreche ich im Vorfeld welche Leistungen vom Betrieb Übernommen werden bzw. was ich vom MA erwarte.
Das ist auch abhängig inwieweit jeweils davon profitiert wird.
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet. Alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache.
Die Folgen einer Verweigerung scheinen Telefonmann aber bewusst zu sein.
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Sofern der Erfolg der vom AG bezahlten Fortbildung damit vereitelt wird, dürfte es sich zudem um treuwidriges Verhalten handeln.
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Ich weiß auch nicht … wenn mir der AG eine Fortbildung spendiert, die über "Wir zeigen Ihnen, wie man mit Microsoft Word und der Hilfe von Karl Klammer einen Brief schreibt" hinausgeht und das für meine Arbeit, vielleicht sogar für meine weitere Karriere (vielleicht will ich mich ja auch mal auf eine andere Stelle bewerben) nützlich sein könnte, dann würde ich mir doch die Finger danach lecken. Selbst wenn ich dann halt mal ein(!) Wochenende ggf. ohne Freizeitausgleich dort hin müsste.
Abgesehen davon hätte ich ein zu schlechtes Gewissen, die Teilnahme an einer Fortbildung, der ich bereits zugesagt habe, ohne triftigen Grund einfach wieder abzusagen. Verlässlichkeit ist keine zu vernachlässigende Tugend.
Der fehlende Freizeitausgleich für das Wochenende ist natürlich ärgerlich und ich würde wahrscheinlich auch versuchen was geht, um den zu erhalten. Aber zumindest ist es nicht verschenkte Lebenszeit, da man (wahrscheinlich) selber schließlich etwas davon hat.
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Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
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Selbst wenn ich dann halt mal ein(!) Wochenende ggf. ohne Freizeitausgleich dort hin müsste.
Auch ich kann das Ungerechtigkeitsempfinden des TE in keinster Weise teilen. Ein WE im Jahr...
Im Zweifelsfall dauert dann die allseits beliebte Sommergrippe halt 2 Tage länger, wenn man unbedingt meint, dass man sich die Tage des WE wiederholen muss.
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Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Pauschal nicht. Kommt drauf an...
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Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.
Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D
Natürlich.
So kann man sich natürlich auch alles verbauen in seinem Betrieb bzw. in der Dienststelle!
Machen Sie das mal.
Ein halbwegs vernünftiger Chef wird es Ihnen "entsprechend" zurückzahlen.
Mal ganz allgemein und unabhängig der viel zu vagen Situationsbeschreibung:
Schon mal dran gedacht, dass eine solche Fortbildung auch nur zu 5% Ihrer persönlichen Entwicklung dienen könnte?
Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, die es mit win/win beschrieben haben.
Ich halte es für legitim, dass Sie das am WE durchaus auf Freizeitbasis machen (2 von 12 Tagen sind knapp 17% "auf Ihre Rechnung", die restlichen 83% "auf bezahlte Arbeitszeit und Konto des AG" ist fair in meinen Augen).
...und sollten Sie da so gar keine Motivation aufbringen, dann hätte ich das alles mal sauber im Vorfeld unter 4 Augen geklärt und Tacheles geredet... nicht erst, wenn der Kurs gebucht ist und Stornokosten anfallen bzw. das Fortbildungsziel durch Unwillen in Hinblick auf eine Wochenendteilnahme gefährdet ist.
Weitere Kommentare erspare ich mir.
Ich habe nur Kopfschütteln übrig für eine solche Einstellung.
Ich meine da Ironie im Posting des Telefonmanns zu erkennen, BStromberg.
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Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
Gern:
Definition: Bildungsurlaub – Was soll das sein?
Bei dem Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, welcher zum Zweck einer beruflichen oder politischen Weiterbildung genommen werden kann. Er ist kein (!) Erholungsurlaub und wird deshalb, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, häufig auch „Bildungsfreistellung“ genannt. Prinzipiell haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings obliegt die sogenannte „Bildungshoheit“ den einzelnen Bundesländern, weshalb es hierin große Unterschiede gibt:
Bundesland Bildungsurlaubsanspruch
Baden-Württemberg 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern Kein gesetzlicher Anspruch
Berlin 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Brandenburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Bremen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hamburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hessen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Mecklenburg-Vorpommern 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Nordrhein-Westfalen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Rheinland-Pfalz 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Saarland 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Sachsen Kein gesetzlicher Anspruch
Sachsen-Anhalt 14 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Schleswig-Holstein 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Thüringen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Quelle: EF.de
Bei einer Anstellung in Teilzeit reduziert sich der jeweilige Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Wochenarbeitszeit. Lediglich in Bayern sowie Sachsen besitzen Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ihnen überhaupt kein Sonderurlaub für Weiterbildungen zusteht. Werfen Sie erst einmal einen Blick in für Sie gültige Tarif- oder Arbeitsverträge. Auch hier kann nämlich der Bildungsurlaub verankert sein.
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Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Pauschal nicht. Kommt drauf an...
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Bildungsurlaub ist aber auch etwas anderes als die üblichen vom AG angebotenen und bezahlten Fortbildungen. Geht ja schon damit los, dass Bildungsurlaub am Stück genommen werden muss und die genannten fünf Tage maximal zwei Jahre auf 10 Tage "aufgespart" werden können, während ich hier alle paar Wochen oder Monate einen oder zwei Tage an irgendeiner Fortbildung teilnehmen könnte, wenn mein Referatsleiter zustimmt. Zudem gibt's da nur die Freistellung für diesen Zeitraum, die Weiterbildung muss hingegen selber bezahlen (soweit mir bekannt, mag sein, dass es Ausnahmen gibt).
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Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
Gern:
Definition: Bildungsurlaub – Was soll das sein?
Bei dem Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, welcher zum Zweck einer beruflichen oder politischen Weiterbildung genommen werden kann. Er ist kein (!) Erholungsurlaub und wird deshalb, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, häufig auch „Bildungsfreistellung“ genannt. Prinzipiell haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings obliegt die sogenannte „Bildungshoheit“ den einzelnen Bundesländern, weshalb es hierin große Unterschiede gibt:
Bundesland Bildungsurlaubsanspruch
Baden-Württemberg 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern Kein gesetzlicher Anspruch
Berlin 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Brandenburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Bremen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hamburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hessen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Mecklenburg-Vorpommern 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Nordrhein-Westfalen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Rheinland-Pfalz 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Saarland 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Sachsen Kein gesetzlicher Anspruch
Sachsen-Anhalt 14 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Schleswig-Holstein 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Thüringen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Quelle: EF.de
Bei einer Anstellung in Teilzeit reduziert sich der jeweilige Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Wochenarbeitszeit. Lediglich in Bayern sowie Sachsen besitzen Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ihnen überhaupt kein Sonderurlaub für Weiterbildungen zusteht. Werfen Sie erst einmal einen Blick in für Sie gültige Tarif- oder Arbeitsverträge. Auch hier kann nämlich der Bildungsurlaub verankert sein.
Tatsächlich also ein Beleg der Unwahrheit der Aussage.
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Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Pauschal nicht. Kommt drauf an...
Cool her Kaiser simuliert den Style vom Mond ;D
Ach ja, @ Mond:
Deine Aussage ist ja Quark, wie schon dargelegt.
Und wenn schon so ein Kontextunabhängiger Quark von Dir kommt, dann bitte in sich richtig! Denn dann hättest du korrekterweise schreiben müssen:
Der AG ist zu 25 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet!
20 Tage ges. Urlaub plus 5 Tage Bildungsurlaub!
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Kontextunabhängig wird der Quark besonders durch das zitieren einzelner Zeilen ohne Kontext.
Ich habe zuvor noch etwas von Absprache gefaselt. Da es in der Frage um eine bezahlte Weiterbildung geht ist der Urlaubsanspruch unerheblich.
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Wenn ich Mitarbeitenden Fortbildungen anbiete bespreche ich im Vorfeld welche Leistungen vom Betrieb Übernommen werden bzw. was ich vom MA erwarte.
Du faselst von Deinen Absprachen...
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Pauschal nicht. Kommt drauf an...
Und es bleibt richtig.
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Kontextunabhängig wird der Quark besonders durch das zitieren einzelner Zeilen ohne Kontext.
Ich habe zuvor noch etwas von Absprache gefaselt. Da es in der Frage um eine bezahlte Weiterbildung geht ist der Urlaubsanspruch unerheblich.
Ja, du hast Recht:
Da liegt evtl. ein beidseitiges Problem in der Kommunikation.
Wenn ich Mitarbeitenden Fortbildungen anbiete bespreche ich im Vorfeld welche Leistungen vom Betrieb Übernommen werden bzw. was ich vom MA erwarte.
Das ist auch abhängig inwieweit jeweils davon profitiert wird.
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet. Alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache.
Anders formuliert:
Der AG bietet einen MA Fortbildungen an, verlangt von ihm, dass er dafür seinen Bildungsurlaub einsetzt, weil der AG ja nicht zu mehr verpflichtet ist!
Der MA lehnt es ab, weil er lieber in seinen 5 Tagen Bildungsurlaub sich privat weiterbilden möchte.
Und in dem geschilderten Fall vom TE wäre eine vernünftige Kommunikation sicherlich diese gewesen:
AG biete MA eine Fortbildung an, weist darauf hin, dass der AN dafür an Arbeitstage seine Arbeitszeit angerechnet bekommt und das der AG vom AN erwartet, dass er an nicht Arbeitstagen seine Freizeit für diese Fortbildung opfert.
Weiterhin gilt natürlich:
Der AG ist verpflichtet zu 25 Tag bezahlter Freistellung im Jahr, alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache, ich habe z.B. 35 Tage.
Der AN ist innerhalb dieser 25 Tage nicht verpflichtet etwas in Richtung Fortbildung für seinen AG zu machen.
In sofern hattest du natürlich absolut Recht,
allein, es bleibt der Hinweis auf die 5 Tage Bildungsurlaub in diesem Zusammenhang, der betrieblich initiierten und bezahlten Fortbildungen Sinn frei....
und für mich halt Quark.
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Ja, hab ich missverständlich formuliert.
Alles was über die im jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Tage hinausgeht ist Verhandlungssache.
Telefonmann hat anscheinend 10 Tage angeboten bekommen und soll 2 Tage selbst "investieren". Da die Kosten auch der AG trägt scheint es ein sehr faires Angebot zu sein.
Ich persönlich würde abwägen ob die Weiterbildung auch mir oder nur dem Betrieb nutzt. Es kann auch ein interessantes Thema sein oder....muss jeder selbst entscheiden.
Das muss im Vorfeld abschließend von beiden Seiten geklärt sein. Die Möglichen Folgen einer nachträglichen Absage sind hinreichend diskutiert worden.
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Ich würde mich als AG und als AN dagegen verwehren, dass der AG dem AN vorschlägt was der AN mit seinem Bildungsurlaub macht. Er hat kein Anrecht und keinen Zugriff auf diese.
Umgekehrt würde da ein Schuh draus und solche Fälle kenne ich auch:
Ich habe Interesse an einer Weiterbildung, die auch dem AG nutzt, (egal was Sprachkurs, Excel Kurs, ....) und schlage meinem AG vor, dass ich diesen Kurs als Bildungsurlaub mache und er dafür die Gebühren übernimmt.
Insofern verstehe ich jetzt nicht was du mit Alles was über die im jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Tage hinausgeht ist Verhandlungssache.
Der AG hat doch keine vorgeschrieben Tage die er mir an beruflicher Fortbildung geben zu hat.
Und umgekehrt, es ist mitnichten Verhandlungssache, wenn der AG mir eine 6-7 Tage Schulung anordnet. Dann habe ich dahin zu gehen und basta. Und natürlich sind dann auch die entsprechenden Stunden zu vergüten.
Und wie du ja richtig ausführst, wenn jedoch die Erwartung/Forderungen AG/AN seitig nicht vorab kommuniziert werden, dann kommt es zu der Konfliktsituation wie Telefonmann sie jetzt hat.
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OK, Fallbeispiel:
In den ´90ern habe ich meinen damaligen AG den Vorschlag gemacht einen 7 wöchigen Qualifikationslehrgang zu besuchen. Zum einen weil ich diesen für meine berufliche Zukunft gut brauchen konnte zum anderen da diese Qualifikation vom AG für meine damalige Position ursprünglich gefordert war. (Auch damals gab es Fachkräftemangel und so konnte ich ohne Zusatzqualifikation anfangen)
Mein Vorschlag war: Ich übernehmen die Kosten und der AG zahlt weiterhin meine Bezüge.
Gegenvorschlag des AG: Der AG übernimmt die Kosten und stellt mich unbezahlt frei.
Ergebnis nach konstruktivem Gespräch: Der AG übernimmt die Kosten (damals ca. 6000 DM zuzüglich Unterkunft) bezahlt 4 Wochen meine Bezüge und ich nehme 2 Wochen Bildungsurlaub sowie 1 Woche Erholungsurlaub. Dafür habe ich mich verpflichtet 2 Jahre nicht zu kündigen.
Somit bleibt auch die Aussage von Kaiser80 absolut korrekt.
Also: Miteinander sprechen, eine Lösung finden, Absprachen einhalten.