Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Wio am 26.02.2020 00:27
-
Hallo,
bin noch total fertig, kann nicht schlafen. Gestern erfahren, dass ich zum Ende der Probezeit gekündigt werde.
Auf Nachfrage, habe ich erfahren, dass ich viele Fehler gemacht hätte und ich gegenüber Antragsstellern nicht seriös genug gewesen bin.
Warum ich nicht vorher ein Feedbackgesprâch bekommen habe, konnte oder wollte man mir nicht sagen.
Sicherlich war ich nicht fehlerfrei, aber langjährige Mitarbeiter auch nicht. Und Antragsstellern gegenüber war ich vielleicht nicht typisch beamtenernst gegenüber, aber nie unseriös.
Ich glaube allerdings, dsss ich dem Vorgesetzten nicht gefallen habe. Ich habe im Laufe der Zeit neben der Einarbeitung selbstständig Infos recherchiert und Dinge, in die ich noch nicht eingearbeitet war, auch erledigt, die dann aber "lustigerweise" richtig waren.
Ok, was ich glaube, ist unwichtig.
Was mich umtreibt, was ist, wenn ein Personaler einer potentiellen neuen Behörde bei der noch aktuellen Behörde anrudt und nachfragt, warum ich in der Probezeit gekündigt wurde. Da kann ja das Arbeitszeugnis noch so gur ausfallen, wenn man in der Probezet gekündigt wird, hat das ja immer irgendwie einen negativen Beigeschmack.
Auch, wenn ich solche Telefonate nicht unterbinden kann, was sage ich in einem Vorstellungsgespräch auf die Frage, warum die letzte Anstellung in der Probezeit endete? Viele Fehler? Wäre nicht ganz verkehrt, aber wer will jemanden einstellen, der viele Fehler macht?
Ich suche also bitte eine Formulierung, mit der ich ausdrücke, dass alles nicht so war, wie es hätte sein sollen, ohne zu lügen und so, dass ich dabei mind. neutral bei wegkomme.
Was sind da so gute Formulierungen?
Danke.
VG
-
Ähnlicher Fall
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113390.0.html
PS: Viel Erfolg bei der anstehenden Jobsuche.
-
Ich würde auf jeden Fall erwähnen, dass es kein Feedback gab und Du daher garnicht wissen konntest, dass Du etwas falsch machst.
Wenn jemand etwas falsch macht, sollte es die Pflicht des Vorgesetzten und auch der Kollegen sien, den AN darauf aufmerksam zu machen. Sonst handelt man ja weiter nach bestem Wissen und Gewissen und merkt nie, dass man etwas falsch macht. Man hatte dafür 6 Monate Zeit. Dann am Ende erst damit rauszurücken ist schon echt schäbig.
Das sollte aber dann nicht zu negativ rüberkommen. Also nicht den alten AG "schlecht machen".
Der von Bastel verlinkte Fall passt eigentlich nicht so ganz, weil es hier lt. Aussage des Beitragerstellers menschlich nicht passte. Wenn Du natürlich davon überzeugt bist, dass dein aktueller AG dich nicht mag, könntest Du das evtl. erwähnen. Aber das müsstest Du dann auch begründen können.
Hat denn dein AG sich jemals so Dir gegenüber verhalten, dass du diese Annahme untermauern kannst?
-
Ich weiß nicht, wie deine berufliche Vita vorher aussieht. Wäre es eine Option, die Stelle einfach "unter den Tisch fallen" zu lassen? (d.h. sie quasi einen vorherigen Phase der Arbeitslosigkeit o.ä. anzuhängen?)
-
Wie wäre es mit einfach ehrlich sein? Es gab während der Probezeit unterschiedliche Auffassungen und Erwartungen auf beiden Seiten, die schließlich dazu geführt haben, dass die Beschäftigung nicht fortgeführt wurde. Die unterschiedlichen Erwartungen hätte man sicherlich in einem frühzeitig geführten Feedbackgespräch ansprechen und lösen können. Da dies leider nicht geschehen ist, ist es mir für meine kommende Beschäftigung sehr wichtig, dass regelmäßig Feedbackgespräche stattfinden, um kommunikationsprobleme zu vermeiden.
-
Die aktuelle Anstellung unter den Tisch fallen lassen, ist eine Idee, aber ob sie gut ist!?
Die aktuelle Anstellung wäre befristet gewesen. Bin aus der vorherigen Anstellung, die wiederum auch befristet war, auf eigenen Wunsch drei Monate vorher raus. Steht auch so im Arbeitszeugnis. Bei der letzten Anstellung gab es keine Möglichkeit auf Verlängerung. Wenn Personaler lesen, dass das Arbeitsverhältnis auf meinen Wunsch beendet wurde, und danach folgte nichts, was soll ich sagen? Sabbatical!? Blöd, dass der letzte AG von meiner Folgeanstellung weiß. Wenn man jetzt also da anruft, da gesagt wird, dass ich ne andere Anstellung gefunden habe, die ich aber nicht im Lebenslauf angegeben habe, ganz blöd bestimmt!?
-
Die aktuelle Anstellung unter den Tisch fallen lassen, ist eine Idee, aber ob sie gut ist!?
Lügen und Betrug ist in der Tat eine Idee, gut ist sie sicher nicht.
-
Die aktuelle Anstellung unter den Tisch fallen lassen, ist eine Idee, aber ob sie gut ist!?
Die aktuelle Anstellung wäre befristet gewesen. Bin aus der vorherigen Anstellung, die wiederum auch befristet war, auf eigenen Wunsch drei Monate vorher raus. Steht auch so im Arbeitszeugnis. Bei der letzten Anstellung gab es keine Möglichkeit auf Verlängerung. Wenn Personaler lesen, dass das Arbeitsverhältnis auf meinen Wunsch beendet wurde, und danach folgte nichts, was soll ich sagen? Sabbatical!? Blöd, dass der letzte AG von meiner Folgeanstellung weiß. Wenn man jetzt also da anruft, da gesagt wird, dass ich ne andere Anstellung gefunden habe, die ich aber nicht im Lebenslauf angegeben habe, ganz blöd bestimmt!?
Warum überhaupt irgendeine Geschichte erzählen und nicht einfach die Wahrheit sagen?
Es kann immer Gründe geben warum sich die eine oder andere Seite getrennt hat. Das ist völlig normal.
-
Warum überhaupt irgendeine Geschichte erzählen und nicht einfach die Wahrheit sagen?
Das Problem ist ja (leider) nicht die Wahrheit, sondern dass ein Bewerber (rein statistisch wohl zurecht) befürchten muss, mit einer Angabe a la "Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit" ein Minus-Häkchen abzubekommen. Die danach noch interessierten Personaler dürften jedenfalls deutlich in der Minderheit sein.
Leider. Denn mitunter machen ja genau solche Erfahrungen einen Kandidaten aus.
-
@RSQ: Wie würdest du denn mit dem (potentiellen) AN umgehen bei dem du herausfindest, dass er im Bewerbungsverfahren lügt? Also sorry, sowas kann man doch keinem raten, auch wenn ich deine Bedenken stellenweise nachvollziehen kann
-
Natürlich soll niemand betrügen. Angesichts der o.g. Risiken ist aber die Frage, ob man die Wahrheit durch Auslassung optimieren kann. Ich gehe doch stark davon aus, dass ein Lebenslauf (im juristischen Sinn) nicht alle Stationen enthalten muss? Betrug wäre, etwas dazu zu erfinden - etwas wegzulassen, mag fragwürdig sein, aber m.E. zumindest mal kein Betrug.
Dass die Situation in jeder Form der "Lösung" knifflig ist, sehen wir wohl alle so. Und das obige bitte auch nicht falsch verstehen: Ich wüsste nicht, ob/wie ich in dieser Situation handeln würde. Es war nur ein möglicher Denkansatz.
-
Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?
-
Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.
Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.
-
Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.
Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.
Ich dachte, das wäre legal!
-
Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.
Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.
Ich dachte, das wäre legal!
Wenn du deine Unterschrift unter ein entsprechendes Schriftstück beim alten AG gesetzt hast, welches dir erläutert, was mit deinen Daten, welche dort erhoben werden, geschieht und du dessen Verarbeitung und Weitergabe zustimmst, dann ja. DSGVO lässt grüßen.
-
Mir ist das vor vielen Jahren beim Ausflug in die freie Wirtschaft auch passiert. Es hatte einfach zwischen dem Vorgesetzten alten Schlages und mir als Work-Life-Balance-Wächter zwischenmenschlich nicht gepasst. Wir haben es dann im Arbeitszeugnis so verpackt, dass man nicht erkennen konnte, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat. Formulierung: "Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag." Punkt. In den darauffolgenden Vorstellungsgesprächen habe ich es dann stets als einvernehmliche Trennung dargestellt.
Eine Formulierung, die eine Arbeitgeberkündigung erkennen lässt, würde ich auf jeden Fall versuchen zu vermeiden. Gerade bei vielen Bewerbern auf eine Stelle schießt man sich damit schnell ins Aus.
Alles Gute und Kopf hoch!
-
als einvernehmliche Trennung dargestellt.
Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
-
als einvernehmliche Trennung dargestellt.
Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
So ähnlich wurde uns das in der Ausbildung, als es um die Einschätzung von Arbeitszeugnissen ging, ebenfalls beigebracht. "Niemand trennt sich einvernehmlich, 'einvernehmliche Trennung' ist bloß ein verklausuliertes 'hätte er dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht einvernehmlich zugestimmt, hätten wir ihm eh gekündigt".
-
als einvernehmliche Trennung dargestellt.
Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
Sonst stünde im Zeugnis der Passus, dass der MA aus eigenem Wunsch das Haus verlässt und wir das sehr bedauern....
So ähnlich wurde uns das in der Ausbildung, als es um die Einschätzung von Arbeitszeugnissen ging, ebenfalls beigebracht. "Niemand trennt sich einvernehmlich, 'einvernehmliche Trennung' ist bloß ein verklausuliertes 'hätte er dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht einvernehmlich zugestimmt, hätten wir ihm eh gekündigt".
-
Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
Ich habe mit der Formulierung, wie oben geschildert, gute Erfahrungen gemacht: Keine Aussage im Arbeitszeugnis dazu, wie das Arbeitsverhältnis auseinandergegangen ist - auch nicht von wegen "einvernehmlich bla bla". Der neutrale Formulierungsvorschlag kam übrigens von der damaligen Personalabteilung selbst.
Klar wurde ich auch Jahre später im Vorstellungsgespräch darauf angesprochen, was denn da damals los war. Aber so konnte ich zumindest meine zurechtgeschliffene, plausibilisierte Version frei von der Leber erzählen. Hätte im Arbeitszeugnis gestanden, dass man mir gekündigt hat, wäre keine Nachfrage gekommen, sondern eine Aufforderung sich zu rechtfertigen. Das ist wesentlich unangenehmer und man kommt dann ganz schnell an einen Punkt, wo man entweder die ganze Schuld für das Scheitern auf sich nimmt (eher nicht gut) oder dem Ex-Arbeitgeber die Hauptschuld gibt (überhaupt nicht gut).
Natürlich sollte man wissen, dass sich viele Personaler untereinander gut kennen und im Austausch sind. DSGVO hin oder her. Aber was hat man als Arbeitsuchender schon zu verlieren.
-
Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.
Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.
Ich dachte, das wäre legal!
Wenn du deine Unterschrift unter ein entsprechendes Schriftstück beim alten AG gesetzt hast, welches dir erläutert, was mit deinen Daten, welche dort erhoben werden, geschieht und du dessen Verarbeitung und Weitergabe zustimmst, dann ja. DSGVO lässt grüßen.
Liegt keins vor. Sollte man dennoch den (Ex-)AG auf sowas hinweisen?
-
Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.
Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.
Ich dachte, das wäre legal!
Wenn du deine Unterschrift unter ein entsprechendes Schriftstück beim alten AG gesetzt hast, welches dir erläutert, was mit deinen Daten, welche dort erhoben werden, geschieht und du dessen Verarbeitung und Weitergabe zustimmst, dann ja. DSGVO lässt grüßen.
Liegt keins vor. Sollte man dennoch den (Ex-)AG auf sowas hinweisen?
Die müssen das wissen. Das ist kein Blacklistprinzip, bei dem du explizit sagen musst, welche Daten nicht weitergegeben werden sollen, sondern ein Whitelistprinzip, bei dem du explizit zustimmst, welche Daten weitergegeben werden dürfen. Solange du also zu nichts zustimmst, darf gar nichts weitergegeben werden.
Ändert natürlich nichts daran, dass es trotzdem gemacht wird. Bloß könntest du dann in der Theorie dagegen klagen. Wirst du natürlich nicht machen, weil es sinnlos ist. Aber du könntest.
-
Ändert natürlich nichts daran, dass es trotzdem gemacht wird. Bloß könntest du dann in der Theorie dagegen klagen. Wirst du natürlich nicht machen, weil es sinnlos ist. Aber du könntest.
Dazu müsste man dann halt erst einmal überhaupt davon wissen und solange der jetzt-doch-nicht-mehr-mögliche neue AG nicht daherkommt "Ich habe bei Ihrem alten Arbeitgeber angerufen, und der hat gesagt …" sehe ich kaum Möglichkeiten, das je zu erfahren (es sei denn, man hat noch einen Maulwurf in der Personalabteilung beim alten AG).
-
Dazu müsste man dann halt erst einmal überhaupt davon wissen und solange der jetzt-doch-nicht-mehr-mögliche neue AG nicht daherkommt "Ich habe bei Ihrem alten Arbeitgeber angerufen, und der hat gesagt …" sehe ich kaum Möglichkeiten, das je zu erfahren (es sei denn, man hat noch einen Maulwurf in der Personalabteilung beim alten AG).
Den Sachverhalt zu beweisen verhält sich genauso, wie bei all den anderen Dingen, für die man klagen könnte. Ohne von einer Verletzung seiner Rechte zu wissen, wird man i.d.R. nicht klagen. Zum Einen weil man nichts davon weiß und zum anderen, aber daraus schließend, man keine Belege dafür hat und somit wenig Erfolg haben würde.