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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Micaela am 28.07.2020 07:52

Titel: Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Micaela am 28.07.2020 07:52
Hallo,

ich überlege, mich auf folgende Stelle als Sachbearbeiterin zu bewerben:

Beraten von Leistungsberechtigten bzw. deren Angehörigen oder gesetzlichen Vertreterinnen
und Vertretern zu Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) mit Schwerpunkt SGB XII und
SGB XI für den Bereich der stationären Pflege
Selbstständiges Aufnehmen und Bearbeiten der Anträge sowie Entscheiden über alle Leistungen
nach dem SGB XII sowie selbstständiges Fallbearbeiten als sichernde Hilfe für diesen Bereich
Enges Zusammenarbeiten mit ambulanten Pflegediensten, der Beratungsstelle ÄLTER WERDEN, dem Pflegestützpunkt Kassel, den Pflegekassen und dem Gesundheitsamt Region Kassel
Qualifiziertes Prüfen der Rechnungen der Pflegedienste und Pflegeheime
 
 
Ihr Profil

abgeschlossene/s
- Studium (Bachelor bzw. Diplom) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
- Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
- Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit mehrjähriger Berufserfahrung im o.g. Aufgabenbereich oder
- eine vergleichbare Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung im o.g. Aufgabenbereich
Grundkenntnisse in der sozialen Gesetzgebung und den Strukturen der Sozialleistungsträger
Bereitschaft und Fähigkeit, sich den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsplatzes eigenverantwortlich zu stellen
 
 
Ihre Schlüsselqualifikationen

Arbeitsorganisation
Auffassungsgabe und analytische Fähigkeit
Empathie
Entscheidungsstärke
Flexibilität
Kommunikationsfähigkeit
Selbstständigkeit
Verhandlungsgeschick und Überzeugungsfähigkeit

Ich habe allerdings nicht, was im Profil steht, also noch nicht einmal Berufserfahrung in dem Bereich.

Die Schlüsselqualifikationen bringe ich alle mit.

Lohnt sich überhaupt eine Bewerbung?

Falls doch, mit was könnte ich in der Bewerbung punkten, sodass ich evtl. doch eingeladen werden oder kann ich mich selbst von einer Einladung zu einem Bewerbungsgespräch verabschieden?

Was meint ihr?

Dankeschön.

LG

Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: clarion am 28.07.2020 08:05
Hallo, wenn Du weder in Verwaltung ausgebildet noch im Bereich SGB gearbeitet hast, sind die Wahrscheinlichkeit zur Einladung schon geringer. Aber wegen des Fachkräftemangel würde ich mich trotzdem bewerben. Eine Bewerbung kostet Dich nichts. Du solltest im Anschreiben erwähnen warum Du Dich für diese Stelle interessierst.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Lars73 am 28.07.2020 08:12
Was hast du denn für eine Ausbildung? Gibt es Berufserfahrung im Bereich Verwaltung?
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Micaela am 28.07.2020 08:43
Ich hab Bürokauffrau gelernt, hab aber schonmal in der Verwaltung gearbeitet. In einem Bürgeramt.

Würde "nur" die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten die Chancen deutlich erhöhen?
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Falke007 am 28.07.2020 09:32
Eine Bewerbung lohnt sich immer. Natürlich kann es sein, dass du nicht eingeladen oder nicht genommen wirst - das kannst du halt auch nur rausfinden, wenn du dich bewirbst.

Die Stellenprofile wollen oft die eierlegende Wollmichsau - finden diese aber natürlich selten.
Daher nur Mut!
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Organisator am 28.07.2020 09:39
Sehe ich anders.

Die Anforderungen sind muss-Kriterien. Wenn der Bewerber diese nicht erfüllt, kann er auch nicht eingeladen werden. Vor der Mühe, die eine schöne Bewerbung macht, würde ich mindestens vorher anrufen und nach den Erfolgsaussichten (ohne passenden Bildungsabschluss) fragen.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 28.07.2020 09:50
Zudem wird hier verkannt, daß die Auflistung bei "Schlüsselqualifikationen" inhaltsloses Geblubber ohne Wert ist und die entscheidungserheblichen Kriterien sich aus dem fachlichen Anforderungsprofil ergeben.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Falke007 am 28.07.2020 13:01
Sehe ich anders.

Die Anforderungen sind muss-Kriterien. Wenn der Bewerber diese nicht erfüllt, kann er auch nicht eingeladen werden. Vor der Mühe, die eine schöne Bewerbung macht, würde ich mindestens vorher anrufen und nach den Erfolgsaussichten (ohne passenden Bildungsabschluss) fragen.

Das erlebe ich tatsächlich anders. Von Muss-Kriterien zu sprechen ist bei den genannten Formulierungen auch eher schwierig, da sie ja sehr schwammig formuliert sind.
Ich würde es an der Stelle der Userin einfach versuchen - natürlich kann man vorher anrufen, wenn man will.

Die Ausführungen von Spid treffen zu. Die Erfüllung der Schlüsselqualifikationen haben nicht wirklich Mehrwert.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Shihayazad am 31.07.2020 12:04
Hier finde ich auch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis faszinierend. Für eine Vorbereitungsaufgabe für eine Personalreferentenstelle habe ich die rechtlichen Bedingungen von Bewerbungen im öffentlichen Dienst mal recherchiert und demnach gilt was Organisator sagt.
Es müssen immer Muss-Kriterien und Kann-Kriterien formuliert werden. Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen. Wer nicht ALLE Muss-Kriterien erfüllt, kann für die Stelle nicht in Betracht gezogen werden, auch wenn es keinen anderen Bewerber gibt.
Seitdem bin ich immer arg versucht, bei Stellen, wo ich nicht eingeladen wurde, obwohl ich die Muss-Kriterien erfülle, mal konkret nachzufragen, warum ich nicht eingeladen wurde  ::).

Praktisch wird diese schöne Regel irgendwie nie so umgesetzt, soweit ich das mitkriege. Die Durchführenden haben - wie so oft - keine Ahnung der Vorgaben, also macht jeder irgendwas. (Und wenn die Stelle quasi eh schon "vergeben" ist, habe ich auch  keine Lust nur wegen einer Formalie zum (sinnlosen) Gespräch anzutanzen. Das gibt es ja leider auch oft genug.)
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Lars73 am 31.07.2020 12:25
Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.

Das gilt nur für schwerbehinderte Bewerber. Bei Bewerbern ohne Schwerbehinderung kann eine Vorauswahl für das Bewerbungsgespräch getroffen werden. Dabei müssen nicht alle Bewerber eingeladen werden welche die MUSS-Anforderungen erfüllen.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Organisator am 31.07.2020 12:59
Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.

Das gilt nur für schwerbehinderte Bewerber. Bei Bewerbern ohne Schwerbehinderung kann eine Vorauswahl für das Bewerbungsgespräch getroffen werden. Dabei müssen nicht alle Bewerber eingeladen werden welche die MUSS-Anforderungen erfüllen.

@ Lars: Die entspricht auch meinen Erfahrungen.

Wenn eine Behörde dem von Shihayazad geschilderten Verfahren zuwiderhandelt (also Bewerber in Betracht zieht, die nicht die Muss-Kriterien erfüllen) macht sich angreifbar und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten.
Es ist daher empfehlenswert, die Muss-Kriterien sorgfältig zu formulieren, um den Bewerberkreis nicht unzweckmäßig einzuschränken.

Daher sehe ich für jeden Bewerber, der die Muss-Kriterien nicht erfüllt, keine Chancen. Hat ja auch Sinn, schließlich hat sich die Behörde für die Kriterien entschieden.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 31.07.2020 13:31
Vielleicht liest Du nochmal, was @Lars73 moniert hat, nämlich die Behauptung von @Shihayazad - offenbar ein passionierter DSA-Fan - einer Pflicht zur Einladung von Bewerbern, die die konstitutiven Voraussetzungen erfüllen.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: RsQ am 31.07.2020 22:06
Daher sehe ich für jeden Bewerber, der die Muss-Kriterien nicht erfüllt, keine Chancen. Hat ja auch Sinn, schließlich hat sich die Behörde für die Kriterien entschieden.

Fun fact: Oft genug sehe ich Ausschreibungen, denen man förmlich ansieht, dass die ausschreibende Stelle selbst nicht weiß, was/wen sie genau sucht, bzw. das eigentlich gesuchte Profil nicht fachlich präzise formulieren kann. Da würde es mich überraschen, wenn dort wirklich passende Bewerber/-innen aufschlagen ...
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: WasDennNun am 01.08.2020 11:02
Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.
Wo steht das?
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Shihayazad am 04.08.2020 12:17
Hhm, ich hatte es so verstanden, dass Schwerbehinderte Bewerber immer eingeladen werden, sofern nicht offensichtlich und absolut ungeeignet.

Zitat
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?

Nicht, sofern sie die Muss-Kriterien erfüllen und damit ja formal für die Stelle geeignet wären. (Wobei es bei "mehrjährige relevante Berufserfahrung" dann ja auch schon wieder spannend wird...) Ich hatte das mal recherchiert und aus verschiedenen Handreichungen der öffentlichen Verwaltung mit Verweis auf faire Verfahren und Prinzip der Bestenauslese, wonach Bewerber eine Chance haben müssten, von sich zu überzeugen, sofern sie die geforderten Qualifikationen mitbringen. Was, wie ich fand, auch sehr viel Sinn machte. Damit eben nicht passiert, was leider gemacht wird: "Wir schaffen an dem Tag nur x Personen und haben keinen Bock die Kommission für einen zweiten Tag zusammenzutrommeln, also laden wir 3 passende Bewerber erst gar nicht ein."
Leider keinen wunderhübschen Paragraphen, kann also gut sein, dass ich mich irre. Ihr habt davon also nichts gehört? Dann muss ich mich bei Gelegenheit nochmal auf die Suche machen.

Zitat
Fun fact: Oft genug sehe ich Ausschreibungen, denen man förmlich ansieht, dass die ausschreibende Stelle selbst nicht weiß, was/wen sie genau sucht, bzw. das eigentlich gesuchte Profil nicht fachlich präzise formulieren kann. Da würde es mich überraschen, wenn dort wirklich passende Bewerber/-innen aufschlagen ...

Da gab es mal eine wunderhübsche Ausschreibung mit ca. 40 Spiegelstrichen, bei denen Muss und Soll auch komplett durcheinander gingen. Die Absage "Sie erfüllen die formalen Bedingungen nicht" hat mich da nicht wirklich überrascht. Auf Nachfrage hieß es dann auch, dass ich zwar eigentlich auf die Stelle passen würde, sie mich aber aufgrund ihrer eigenen Formulierungen in der Ausschreibung nicht einladen können. Ich wüsste wirklich gerne, ob sie jemanden gefunden haben.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 12:26
Eine Schwerbehinderung war aber nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung und mithin für die Beurteilung des Sachverhalts völlig unbeachtlich.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: jenna11 am 04.08.2020 12:48
Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.
Wo steht das?
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?

Grundgesetz Art. 33 Absatz 2 regelt den Zugang zu öffentlichen Ämtern. Dieser richtet sich grundsätzlich ausschließlich nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung der Bewerber.

Wenn ich mitbekomme, dass jemand ohne die fachlichen Voraussetzungen, mir mit fachlicher Voraussetzung vorgezogen wird, so kann ich Klage gegen die Besetzung der Stelle einreichen.
Immer vorausgesetzt ich erfahre sowas überhaupt.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 12:53
Derlei ist aber nicht geschildert worden. Vielmehr geht es um die Behauptung, jeder, der die konstitutiven Voraussetzungen erfülle, müsse eingeladen werden. Das läßt sich aus der grundgesetzlichen Norm nicht ableiten. Auch die weiteren Kriterien sind Bestandteil des Anforderungsprofils, mithin kann auch anhand dieser die Auswahl weiter eingeschränkt werden.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: jenna11 am 04.08.2020 12:59
Derlei ist aber nicht geschildert worden. Vielmehr geht es um die Behauptung, jeder, der die konstitutiven Voraussetzungen erfülle, müsse eingeladen werden. Das läßt sich aus der grundgesetzlichen Norm nicht ableiten. Auch die weiteren Kriterien sind Bestandteil des Anforderungsprofils, mithin kann auch anhand dieser die Auswahl weiter eingeschränkt werden.

Gut, dass liegt dann aber an der Ausschreibung.
Ich habe schon Ausschreibungen gesehen, da hätte man sich durchaus reinklagen können.
Aus diesem Grund wird fast jeder SB eingeladen, weil manch Personaler gar nicht weiß wie er aussortieren kann und darf!
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 13:07
Wo kommt in der Sachverhaltsschilderung ein schwerbehinderter Bewerber vor?
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: jenna11 am 04.08.2020 13:11
das war doch nur ein Beispiel!
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 13:14
Ein für den Sachverhalt unbeachtliches Beispiel.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2020 13:20
Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.
Wo steht das?
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?

Grundgesetz Art. 33 Absatz 2 regelt den Zugang zu öffentlichen Ämtern. Dieser richtet sich grundsätzlich ausschließlich nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung der Bewerber.

Wenn ich mitbekomme, dass jemand ohne die fachlichen Voraussetzungen, mir mit fachlicher Voraussetzung vorgezogen wird, so kann ich Klage gegen die Besetzung der Stelle einreichen.
Immer vorausgesetzt ich erfahre sowas überhaupt.
Also darf ich nach belieben nach Aktenlage Bewerber aussortieren und nirgendwo steht geschrieben, so wie von @Shihayazad  behauptet, dass ich alle einladen muss!

Das man bei Schwerbehinderten da vorsichtiger vorgeht, als bei anderen, ist dafür ja unerheblich.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: jenna11 am 04.08.2020 13:31
Das ist nicht unerheblich, höchstens sensibler und deswegen lädt man lieber zu viel ein wie zu wenig.
Ich meinte damit, wenn man die Ausschreibung so unpräzise verfasst muss man damit rechnen jede Menge Leute einladen zu müssen.
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 13:40
Das GG schreibt derlei überhaupt nicht vor.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Organisator am 04.08.2020 13:41
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: jenna11 am 04.08.2020 13:49
Das GG schreibt derlei überhaupt nicht vor.

Dann lies Dich mal durch die gesamte Rechtsprechung zu dem Thema und wahrscheinlich gibt es dann das große Stirnrunzeln!
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2020 13:51
Das ist nicht unerheblich, höchstens sensibler und deswegen lädt man lieber zu viel ein wie zu wenig.
Ich meinte damit, wenn man die Ausschreibung so unpräzise verfasst muss man damit rechnen jede Menge Leute einladen zu müssen.
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.
Wieso einladen müssen?
Wo wird man denn benachteiligt, wenn man nach Aktenlage nicht zu den Top X der Kandidaten gehört, die eingeladen werden?
Man muss nur nachvollziehbare und begründete Kriterien für die nicht Eingeladenen haben.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2020 13:52
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: jenna11 am 04.08.2020 13:54
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

Ich sag doch nichts anderes....aber ich kenne so viele Ausschreibungen die eben nicht zulassen, den Kreis gesetzeskonform einzugrenzen!
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 13:58
Das GG schreibt derlei überhaupt nicht vor.

Dann lies Dich mal durch die gesamte Rechtsprechung zu dem Thema und wahrscheinlich gibt es dann das große Stirnrunzeln!

Die kenne ich. Auf dieser Basis komme ich zu der Einschätzung.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2020 14:05
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

Ich sag doch nichts anderes....aber ich kenne so viele Ausschreibungen die eben nicht zulassen, den Kreis gesetzeskonform einzugrenzen!
Dann interpretierst du die Ausschreibung falsch.
Ich kann alle die, die "muss" Bedingungen der Ausschreibung erfüllen erfüllen einladen, ich darf diejenigen die sie nicht erfüllen nicht einladen.
Ich muss aber nicht alle die alle "muss" Bedingungen erfüllen zum Gespräche einladen, da ich ja anhand von objektiven Kriterien vorher aussortieren kann.

Beispiel: Wenn ich einen wiss. Hochschulstudium voraussetze, kann ich keinen BScler einladen. Wenn ich es als wünschenswert oder förderlich deklariere, dann kann ich auch einen Schulabbrecher einladen, ich muss ihn oder den Bscler nicht einladen, weil ich kann ja trotzdem meine Gespräch nur mit den Master/Diplomer führen.
Oder wo steht dann, dass ich die anderen benachteilige? Sie haben objektiv einen schlechteren Abschluss.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: jenna11 am 04.08.2020 14:15
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

Ich sag doch nichts anderes....aber ich kenne so viele Ausschreibungen die eben nicht zulassen, den Kreis gesetzeskonform einzugrenzen!
Dann interpretierst du die Ausschreibung falsch.
Ich kann alle die, die "muss" Bedingungen der Ausschreibung erfüllen erfüllen einladen, ich darf diejenigen die sie nicht erfüllen nicht einladen.
Ich muss aber nicht alle die alle "muss" Bedingungen erfüllen zum Gespräche einladen, da ich ja anhand von objektiven Kriterien vorher aussortieren kann.

Beispiel: Wenn ich einen wiss. Hochschulstudium voraussetze, kann ich keinen BScler einladen. Wenn ich es als wünschenswert oder förderlich deklariere, dann kann ich auch einen Schulabbrecher einladen, ich muss ihn oder den Bscler nicht einladen, weil ich kann ja trotzdem meine Gespräch nur mit den Master/Diplomer führen.
Oder wo steht dann, dass ich die anderen benachteilige? Sie haben objektiv einen schlechteren Abschluss.

Korrekt, dafür muss der Ersteller der Ausschreibung aber auch Ahnung davon haben und bestenfalls sogar der PR!
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 14:19
Nein, muß er nicht. Man kann dies auch anhand einer Ausschreibung tun, die jemand gefertigt hat, der über wenig oder keine Ahnung verfügt.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2020 14:56
Korrekt, dafür muss der Ersteller der Ausschreibung aber auch Ahnung davon haben und bestenfalls sogar der PR!
Eben nicht, die Ausschreibung kann deine Auswahl einschränken, mehr nicht.
Sie kann dich nicht zum Einladen von x-beliebigen Ausschreibungserfüllern zwingen, und so klingt das von dir gesagte.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: jenna11 am 04.08.2020 15:11
Ok...Ihr habt Recht und ich meine Ruh! ::)

https://www.bundestag.de/resource/blob/645592/a2da84d5bda635dc8d194028e0d95fc5/WD-6-020-19-pdf-data.pdf
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 15:27
Gut, daß Du es einsiehst.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Shihayazad am 05.08.2020 12:08
Das ist ja spannend hier:
Ich habe nochmal nachgeguckt, wo ich die Idee herhatte, das Bewerber nicht schon in der Vorauswahl ausgeschlossen werden, sofern sie die notwendigen Kriterien mitbringen. Das war hier: https://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2010/4430/

S.47:
"Die Vorauswahl muss das Anforderungsprofil zu dem Leistungs- und Befähigungsprofil der Bewerberinnen und Bewerber in für die Gerichte
nachvollziehbarer Weise in Beziehung setzen. Nur soweit grundlegende Elemente des Anforderungsprofils bei bestimmten Bewerberinnen und Bewerbern offenkundig fehlen (z.B. fehlende Laufbahnbefähigung), können sie bereits in der Vorauswahl ausgeschieden werden (OVG NordrheinWestfalen, Beschluss vom 13.04.2000, Az.: 12B 1959/99, in: DÖD 2001, S. 127)"

Der zugrundeliegende Beschluss scheint hier zu liegen: https://openjur.de/u/150278.html

Ich kann die Reichweite und genaue inhaltliche Interpretation der Texte gerade nicht genau überblicken, aber ich finds sehr interessant.

An anderen Stellen finde ich dann aber eher die Aufstellung, wie von euch genannt ("Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden."), wonach durchaus eine Reihung der Bewerber nach Aktenlage statt finden und das Bewerbungsgespräch eigentlich nur das letzte Mittel sein soll um formal gleichrangige Bewerber besser voneinander abzugrenzen (was in der Praxis auch eher nicht so gemacht wird  :P). Also gilt wahrscheinlich letzteres.
Trotzdem, je mehr ich mich damit beschäftige, desto gravierende finde ich den Unterschied zwischen theoretischem Anspruch und Praxis der Durchführung - und wie sehr man sich eigentlich mit dem Thema beschäftigen müsste, um wirklich fair UND rechtssicher vorzugehen, was wohl nur für die wenigsten Beteiligten zutrifft.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 12:13
In dem entschiedenen Fall fehlte es bereits an der Ausschreibung und somit an einem Bewerberprofil, anhand dessen man eine Vorauswahl hätte vornehmen können.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Shihayazad am 06.08.2020 10:04
Das hindert einen ja nicht daran, sich allgemein über das (spannende) Thema auszutauschen  ;).
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 06.08.2020 10:19
Es führt dazu, daß es als Argument dafür, daß jeder, der die konstitutiven Merkmale erfüllt, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sei, untauglich ist und man sich diesbezüglich nicht weiter damit befassen muß.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Shihayazad am 10.08.2020 09:47
Der genannte Fall war nie ein Argument für irgend etwas in der Richtung. Ich brachte die Frage auf, wie Bewerbungsprozesse (anhand der Kriterien) denn überhaupt korrekt und rechtssicher durchzuführen sind, was ja offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt wird und deshalb für einen Austausch/Diskussion spannend wäre. Wenn du daran kein Interesse hast, ist das ja kein Problem.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Spid am 10.08.2020 09:52
Wenn der genannte Fall kein Argument sein sollte, was hat er dann in einer Diskussion verloren?
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Lars73 am 10.08.2020 10:36
@Shihayazad
Für ein solches anderes Thema der rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung im Bewerbungsverfahren könnte ja bei Interesse ein neues Thema eröffnet werden.

Vermutlich gibt es drei Gruppen von Behörden im öffentlichen Dienst bei der Ausgestaltung von Bewerbungsverfahren:
1. Die Behörden welche die Vorgaben nicht wirklich kennen.
2. Die Behörden welche die Vorgaben kennen, aber diese ignorieren.
3. Behörden welche rechtskonform agieren.

Ich habe Zweifel, dass 3. überwiegt. Für 2. spricht das meist sehr geringe Risiko von Klagen (außer bei Richterstellen und höheren Leitungsfunktionen im Beamtenbereich). Daneben ist es recht aufwendig ein Verfahren mit interen und externen Bewerbern aus dem Beamten und Tarifbeschäftigtenbereich sauber durchzuführen. Auch halte ich persönlich den Glauben der Gerichte an die Beamtenbeurteilung angesichts der Praxis der Beamtenbeurteilung für recht fraglich. Aber was wäre auch die Alternative für die Gerichte. Daneben sind die meisten Führungskräfte bei der Personalauswahl mit ihrer subjektiven Auswahl meist zufrieden.

Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Shihayazad am 11.08.2020 11:10
Zitat
Für ein solches anderes Thema der rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung im Bewerbungsverfahren könnte ja bei Interesse ein neues Thema eröffnet werden.

Das scheint wohl das Beste zu sein. Da wir aber schon seit 2 Seiten eigentlich mittendrin sind und ja schon viele interessante Aspekte genannt worden sind, finde ich es Verschwendung das hier abzuwürgen, aber bevor dieses PingPong-Spiel so weitergeht...

Zitat
Vermutlich gibt es drei Gruppen von Behörden im öffentlichen Dienst bei der Ausgestaltung von Bewerbungsverfahren:
1. Die Behörden welche die Vorgaben nicht wirklich kennen.
2. Die Behörden welche die Vorgaben kennen, aber diese ignorieren.
3. Behörden welche rechtskonform agieren.

Das hier oben ist soweit auch ein sehr schönes zusammenfassendes Schlusswort, wie ich finde. Die geringe Zahl von Klagen, könnte aber auch sehr gut darauf zurückzuführen sein, dass Bewerbern die Mittel und die Kenntnisse fehlen, ihr Recht durchzusetzen und das finde ich sehr bedenklich.
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Micaela am 21.08.2020 11:23
Kurze Rückmeldung: ich hatte mich letzte Woche beworben und gestern ne Einladung für nächste Woche bekommen, obwohl die mich wohl eigentlich hätten nicht einladen müssen, obwohl ich denen wiederum meine Schwerbehinderung mitgeteilt habe, da ich das Anforderungsprofil nicht erfülle. Nun gut, umso besser.

Jetzt möchte ich mich allerdings natürlich möglichst gut auf das Gespräch vorbereiten. Was sollte ich mind. lesen, wissen und erklären können? Welche Fragen könnten evtl. oder auf jeden Fall kommen?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Organisator am 21.08.2020 11:32
Leistungen des SGB XII und SGB XI für den Bereich der stationären Pflege

Grundkenntnisse in der sozialen Gesetzgebung und den Strukturen der Sozialleistungsträger
Titel: Antw:Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Beitrag von: Warumdendas am 21.08.2020 11:35
Kurze Rückmeldung: ich hatte mich letzte Woche beworben und gestern ne Einladung für nächste Woche bekommen, obwohl die mich wohl eigentlich hätten nicht einladen müssen, obwohl ich denen wiederum meine Schwerbehinderung mitgeteilt habe, da ich das Anforderungsprofil nicht erfülle. Nun gut, umso besser.

Jetzt möchte ich mich allerdings natürlich möglichst gut auf das Gespräch vorbereiten. Was sollte ich mind. lesen, wissen und erklären können? Welche Fragen könnten evtl. oder auf jeden Fall kommen?

Dankeschön.

LG

Viel Erfolg