Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: holymoly12 am 29.10.2021 12:38

Titel: Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: holymoly12 am 29.10.2021 12:38
Hello,

es gibt Tarifverträge die die Auszahlung der Jahressonderzahlung an die Bedingung knüpfen das man am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis steht. Auch ich gehöre dazu. Und wenn ich das alles nicht völlig verstehe heißt das doch das die Höhe und die Anzahl der Jahressonderzahlung nicht von der geleisteten Arbeitszeit abhängt sondern davon wann man genau eingestellt wurde und wann der Vertrag endet.

Ein Beispiel: Ich werde am 1.12 eingestellt. 2 Jahre später läuft mein Vertrag aus und am 30. November trete ich aus. Das heißt ich habe 24 volle Monate bzw. 2 volle Jahre gearbeitet, bekomme aber nur ein einziges mal die Jahressonderzahlung. Würde ich nur 1 Tag später eingestellt werden und dafür am 01.12 austretten bekomme ich zwei Jahressonderzahlungen obwohl ich exakt gleich viel gearbeitet habe.

Ist nicht die Sonderzahlung quasi eine Belohnung für die geleistete Arbeit? Es ist doch irgendwie absurd das jemand 0 Monate gearbeitet hat (Einstellung 1.12) und dafür einen Anteil an der Sonderzahlung bekommt. Und jemand hat 12 Monate gearbeitet (Einstellung 1.11) und bekommt quasi den selben kleinen Anteil an der Sonderzahlung.

Diese Logik würde ich ja noch halbwegs nachvollziehen können wenn im Gegenzug die Sonderzahlung nicht gekürzt wird wenn man keine vollen 12 Monate gearbeitet hat. Das heißt jeder der am 1.12 angestellt ist bekommt wie volle Sonderzahlung selbst wenn er 0 Monate gearbeitet hat.
Aber auf der einen Seite die Sonderzahlung an die geleistete Arbeit knüpfen und sie um jeden Monat kürzen der nicht gearbeitet wurde, auf der anderen Seite aber die geleistete Arbeit unbeachtet lassen und selbst bei 12 Monate voller Arbeit unter umständen keine volle Sonderzahlung zahlen.................................irgendwie komisch.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: McOldie am 29.10.2021 13:13
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) sehen vor, dass u.a. ein Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Bei einer Einstellung zum 1.12. besteht also ein Anspruch auf 1/12tel der Sonderzahlung. Ist diese Zahlung bei der Einstellung nicht geleistet worden?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: holymoly12 am 29.10.2021 13:32
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) sehen vor, dass u.a. ein Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Bei einer Einstellung zum 1.12. besteht also ein Anspruch auf 1/12tel der Sonderzahlung. Ist diese Zahlung bei der Einstellung nicht geleistet worden?

Doch. Aber das genau meine ich doch.  Fange ich am 1.12 an und habe 24 Monate Vertrag, dann bekomm ich eine Jahressonderzahlung 12/12 obwohl ich volle 24 Monate gearbeitet habe. Da wird die geleistete Arbeit völlig außer acht gelassen.
Fange ich am 1.12 an unabhängig meiner Vertragslaufzeit bekomme ich 1/12 Jahressonderzahlung mit der Argumentation "na es wurde noch garnicht gearbeitet, wofür dann die volle Sonderzahlung?"
Fange ich am 2.12 an und habe 24 Monate Vertrag, dann bekomme ich im ersten Jahr 12/12 Sonderzahlung und im zweiten Jahr 12/12 Sonderzahlung, obwohl genauso viel gearbeitet wurde wie im ersten Fall. Es gibt also eine komplette Jahressonderzahlung mehr weil sich das Einstellungsdatum um 1 Tag verschoben hat...........
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Isie am 29.10.2021 14:20
Die Stichtagsregelung ist tariflich vereinbart und das ist dann eben so. Eine frühere tarifliche Regelung besagte, dass einem die Zuwendung nur zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.03. des Folgejahres besteht. Das führte gelegentlich dazu, dass die Zuwendung zurückgezahlt werden musste. Auch keine glückliche Regelung.
Wenn dein AV am 01.12. beginnt und 24 Monate dauert, bekommst du zwei JSZ. Eine in Höhe von 1/12 und im nächsten Jahr 12/12.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: holymoly12 am 29.10.2021 14:26
Die Stichtagsregelung ist tariflich vereinbart und das ist dann eben so. Eine frühere tarifliche Regelung besagte, dass einem die Zuwendung nur zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.03. des Folgejahres besteht. Das führte gelegentlich dazu, dass die Zuwendung zurückgezahlt werden musste. Auch keine glückliche Regelung.
Wenn dein AV am 01.12. beginnt und 24 Monate dauert, bekommst du zwei JSZ. Eine in Höhe von 1/12 und im nächsten Jahr 12/12.

Und der dessen AV 24 Stunden später beginnt bekommt zwei mal 12/12. Das sind unter umständen schonmal mehrere tausend € und quasi eine komplette Gehaltsstufe unterschied wegen 24 Stunden.

Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert. Über Tätigkeitsebenen wird hier ja auch wild diskutiert (ob jetzt 4 oder 5 z.b) was am Ende Gehaltstechnisch den selben unterschied macht.

Mit welcher Begründung gibt es denn bei beginn 1.12 nur 1/12 der Sonderzahlung....?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Organisator am 29.10.2021 14:29
Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert.

Ist es nicht so, dass du als tarifgebundener Arbeitnehmer dich vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags damit beschäftigt hast? bzw. warum nicht?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: WasDennNun am 29.10.2021 14:31
Es gibt also eine komplette Jahressonderzahlung mehr weil sich das Einstellungsdatum um 1 Tag verschoben hat...........
Dafür 2,5 Tage weniger Urlaub.
Die Welt der Stichtagsregelungen ist in der Tat ungerecht.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: holymoly12 am 29.10.2021 14:31
Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert.

Ist es nicht so, dass du als tarifgebundener Arbeitnehmer dich vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags damit beschäftigt hast? bzw. warum nicht?

Diese Seite erfüllt dann welchen zweck? Steht doch alles in Tarifverträgen. Wozu dann diese Seite und dieses Forum?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Thiesi am 29.10.2021 14:31
Glücklicherweise kann ein TVÖD-Bund-Anwender Vorbeschäftigungszeiten bei einem anderen TVÖD-Bund-Anwender bei der Berechnung der Höhe der JSZ berücksichtigen. Als AN sollte man das, wie beispielsweise auch die Stufenzuordnung, allerdings vor dem Schließen des Arbeitsvertrages klären.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Isie am 29.10.2021 14:33
Der Beginn des AV am 01.12. ist nicht das Problem, sondern das Ende vor dem 01.12., was sich aber mit einem Verlängerungsvertrag erledigt.
Wenn Arbeitgeber gezielt Verträge so abschließen und es keine anderweitige Kompensation gibt, sollte man diese Arbeitgeber meiden.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: holymoly12 am 29.10.2021 14:37
Der Beginn des AV am 01.12. ist nicht das Problem, sondern das Ende vor dem 01.12., was sich aber mit einem Verlängerungsvertrag erledigt.
Wenn Arbeitgeber gezielt Verträge so abschließen und es keine anderweitige Kompensation gibt, sollte man diese Arbeitgeber meiden.

Wenn ein Vertrag aber schon maximal befristet war hat man pech gehabt.

Komplett absurd. Jemand der am 1.12 anfängt und 24 Monate arbeitet bekommt 1 Jahresonderzahlung. Jemand der am 1.12 anfängt und nach 13 Monaten am 1.1 aufhört bekommt die selbe Sonderzahlung. Klingt fair hahaha :) wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Organisator am 29.10.2021 14:41
Wenn ein Vertrag aber schon maximal befristet war hat man pech gehabt.

Komplett absurd. Jemand der am 1.12 anfängt und 24 Monate arbeitet bekommt 1 Jahresonderzahlung. Jemand der am 1.12 anfängt und nach 13 Monaten am 1.1 aufhört bekommt die selbe Sonderzahlung. Klingt fair hahaha :) wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha

So ist dies nunmal mit Stichtagsregelungen. Und überraschend kam das auch nicht für dich. Worauf willst du also hinaus?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Bastel am 29.10.2021 14:42
Wo steht das die JSZ eine Belohnung ist?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: holymoly12 am 29.10.2021 14:45
Wo steht das die JSZ eine Belohnung ist?

Da sie ja für jeden nicht gearbeiteten Monat gezwölftet wird... hängt sie zumindest mit der geleisteten Arbeit zusammen. Außer in dem Fall wenn der AG mehr zahlen müsste............dann ist die geleistete Arbeit plötzlich nicht mehr relevant :)
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: WasDennNun am 29.10.2021 14:47
Wo steht das die JSZ eine Belohnung ist?

Da sie ja für jeden nicht gearbeiteten Monat gezwölftet wird... hängt sie zumindest mit der geleisteten Arbeit zusammen. Außer in dem Fall wenn der AG mehr zahlen müsste............dann ist die geleistete Arbeit plötzlich nicht mehr relevant :)
Deswegen ist es ja auch das Beste, wenn die JSZ komplett abgeschafft werden würde.
Dann gibt es auch nicht mehr die Überraschungen bei Höhergruppierungen etc.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Organisator am 29.10.2021 15:09
Deswegen ist es ja auch das Beste, wenn die JSZ komplett abgeschafft werden würde.
Dann gibt es auch nicht mehr die Überraschungen bei Höhergruppierungen etc.

Genau - für die Bundesbeamten auch bereits geschehen. 2x 2,5 % mehr Besoldung.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Max am 01.11.2021 00:50
Ist doch eine sinnvolle Regelung. Der Arbeitgeber spart Geld an Leuten,  die er sowieso nicht mehr weiter beschäftigt.
Falls der zu verteilende Kuchen feststeht, wäre das auch im Sinne der verbleibenden Arbeitnehmer.
Wenn man es umlegt auf das monatliche Gehalt, müsste man ja entsprechend weniger vorsehen,  da die Einsparung durch die Ausscheidenden fehlt.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: BAT am 01.11.2021 09:10
Ist doch eine sinnvolle Regelung. Der Arbeitgeber spart Geld an Leuten,  die er sowieso nicht mehr weiter beschäftigt.
Falls der zu verteilende Kuchen feststeht, wäre das auch im Sinne der verbleibenden Arbeitnehmer.
Wenn man es umlegt auf das monatliche Gehalt, müsste man ja entsprechend weniger vorsehen,  da die Einsparung durch die Ausscheidenden fehlt.

Ich denke schon, daß öD meist in einen anderen öD wechselt. Wo wäre da die Einsparung in der Gesamtheit?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Max am 01.11.2021 20:27
Ich habe nun lange überlegen müssen um mir einen einzigen Fall von öD zu öD in Erinnerung zu rufen. In den großen Ballungszentren ist die Privatwirtschaft attraktiver.
Am Ende ist es zumindest kein Verlustgeschäft für den AG.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: BAT am 02.11.2021 09:23
Bei uns ist das Standard, gerade der Wechsel von LK - Gemeinde und vice versa. Teils auch in das Wahlbeamtentum.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 09:24
Ich habe nun lange überlegen müssen um mir einen einzigen Fall von öD zu öD in Erinnerung zu rufen. In den großen Ballungszentren ist die Privatwirtschaft attraktiver.
Am Ende ist es zumindest kein Verlustgeschäft für den AG.

Was meinst mit Verlustgeschäft?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Max am 02.11.2021 10:11
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 10:18
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

Und ungünstiger und unfairer für den AN. Wer zur Hölle hat das ausgehandelt??
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: BAT am 02.11.2021 10:36
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

Also wenn bei uns im Hause jemand Stunden reduziert, wird das inzwischen bevorzugt zum Oktober ff. gemacht. ;)
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 02.11.2021 10:55
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

Und ungünstiger und unfairer für den AN. Wer zur Hölle hat das ausgehandelt??

Man darf den psychologischen Effekt bei den Arbeitnehmern nicht verkennen. Hier wird nicht rational nach dem Prinzip homooeconomicus bewertet. Die Leute lieben ihr Weihnachtsgeld, auch wenn eine Umlage sinnvoller wäre.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 11:15
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

Und ungünstiger und unfairer für den AN. Wer zur Hölle hat das ausgehandelt??

Man darf den psychologischen Effekt bei den Arbeitnehmern nicht verkennen. Hier wird nicht rational nach dem Prinzip homooeconomicus bewertet. Die Leute lieben ihr Weihnachtsgeld, auch wenn eine Umlage sinnvoller wäre.

Natürlich wäre eine Umlage für alle Sinvoller und auch für alle fairer. Meine Belohnung bekomme ich dann eben für jeden gearbeiteten Monat.
Würde mich wirklich mal gerne mit den AN Vertretern unterhalten mit welcher Argumentation diese Regelung durchgewunken wurde.
Es ist also völlig ok unter Umständen AN 12 Monate Arbeitsleistung erbringen lassen ohne auch nur 1 Cent Jahressonderzahlung. Auf der anderen Seite wird aber penibel darauf geachtet das jeder nicht gearbeiteter Monat dann von der Jahressonderzahlung abgezogen wird. Schön mit zweierlei Maß messen. Läuft sowas nicht schon unter Sittenwidrig?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 02.11.2021 11:45
AN Vertreter vertreten auch nur die Wünsche der AN.
Ich mutmaße einfach mal, dass bei einer Umfrage unter AN, ob die Jahressonderzahlung auf die Monate umgelegt werden soll, die Mehrheit mit "Nein" abstimmen würde.
Ich würde sogar soweit gehen, dass eine Mehrheit ein zweite Jahressonderzahlung (zB Urlaubsgeld) in Höhe von 1.200€ einer monatlichen Erhöhung von 100€ bevorzugen würde...
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 12:06
AN Vertreter vertreten auch nur die Wünsche der AN.
Ich mutmaße einfach mal, dass bei einer Umfrage unter AN, ob die Jahressonderzahlung auf die Monate umgelegt werden soll, die Mehrheit mit "Nein" abstimmen würde.
Ich würde sogar soweit gehen, dass eine Mehrheit ein zweite Jahressonderzahlung (zB Urlaubsgeld) in Höhe von 1.200€ einer monatlichen Erhöhung von 100€ bevorzugen würde...

Hat aber nix damit zu tun das man so eine an Sittenwidrigkeit grenzender Stichtagsregelung durchwinkt.

Stichtagsregelungen können immer zu Ungerechtigkeit führen. Dann erwarte ich das aber das das für beide Seiten gilt. AN und AG. Bei der aktuellen Regelung wird einfach nur der AN absurd benachteiligt. Wenn es so eine starre Stichtagsregelung gibt.......warum erhält dann jemand der am 1.12 eingestellt wird nicht die volle Jahressonderzahlung?

Wie kann es sein das die AN Vertreter es durchgewunken haben das AG für jeden nicht gearbeiteten Monat die Jahressonderzahlung kürzen, wenn auf der anderen Seite aber die abgeleistete Arbeit wiederum keine Rolle spielt. Der AG hat hier also doppelt einen Vorteil. Er kann die Sonderzahlung kürzen für nicht gearbeite Monate, kann aber unter Umständen selbst bei 12 monatiger Arbeit die Jahresonderzahlung immernoch streichen. Mit welcher Begründung kann ein Gericht so etwas durchwinken?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Kat am 02.11.2021 12:09
wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha

Nein. Die ist eher dafür gedacht, daß über sie getrennt von den monattlichen Tariferhöhungen verhandelt werden und sie auch schonmal eingefroren werden kann, so daß man nach ein paar Jahren nicht mehr 100 Prozent Jahressonderzahlung erhält sondern nur noch rund 80 Prozent. Und dass der Arbeitgeber eben spart,w enn man am 1,.12. d.J. nicht im Beschäftigungsverhältnis steht.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 12:11
wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha

Nein. Die ist eher dafür gedacht, daß über sie getrennt von den monattlichen Tariferhöhungen verhandelt werden und sie auch schonmal eingefroren werden kann, so daß man nach ein paar Jahren nicht mehr 100 Prozent Jahressonderzahlung erhält sondern nur noch rund 80 Prozent. Und dass der Arbeitgeber eben spart,w enn man am 1,.12. d.J. nicht im Beschäftigungsverhältnis steht.

Also ist die Jahressonderzahlung nicht an die geleisteten Arbeit gekoppelt?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Kat am 02.11.2021 12:13
AN Vertreter vertreten auch nur die Wünsche der AN.
Ich mutmaße einfach mal, dass bei einer Umfrage unter AN, ob die Jahressonderzahlung auf die Monate umgelegt werden soll, die Mehrheit mit "Nein" abstimmen würde.
Ich würde sogar soweit gehen, dass eine Mehrheit ein zweite Jahressonderzahlung (zB Urlaubsgeld) in Höhe von 1.200€ einer monatlichen Erhöhung von 100€ bevorzugen würde...

Bei den Sparkassen gibt es sie m.W. nach immer noch, bei uns gab es sie auch mal. Ein halbes Gehalt im Sommer. Natürlich vor der Verschlimmbesserung unseres Tarifvertrages zum TVÖD.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: BAT am 02.11.2021 12:27
Die Kernklientel von Verdi hat keinen monatlichen Überschuss zum ansparen. Das ist so schon korrekt gelöst. Die brauchen das Geld im Regelfall wirklich zu dem Zeitpunkt.

Das Urlaubsgeld war seinerzeit - wenn ich mich recht erinnere - recht spät dran, und zwar am 15. Juli. Dafür war das Weihnachtsgeld am 15.11. da und beides war nicht pfändbar. ;)
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 12:47
Die Kernklientel von Verdi hat keinen monatlichen Überschuss zum ansparen. Das ist so schon korrekt gelöst. Die brauchen das Geld im Regelfall wirklich zu dem Zeitpunkt.

Das Urlaubsgeld war seinerzeit - wenn ich mich recht erinnere - recht spät dran, und zwar am 15. Juli. Dafür war das Weihnachtsgeld am 15.11. da und beides war nicht pfändbar. ;)

Richtig. Vor allem brauchen sie das Geld nachdem sie 12 Monate dafür geschuftet haben und es ihm aber dann versagt wird weil der Arbeitsvertrag 1 Tag zu früh endet.....

Ok, die Jahressonderzahlung ist also keine nachgängige Zahlung (Denn man kann 12 Monate gearbeitet haben ohne die Sonderzahlung zu sehen). Es ist aber auch keine Vorrauszahlung (Man bekommt nur soviel Sonderzahlung wie man schon gearbeitet hat). Also ist sie ja doch wieder eine nachgängige Zahlung..........ach ne doch nicht (Denn man kann 12 Monate gearbeitet haben ohne die Sonderzahlung zu sehen)....................
Ja was ist die Jahressonderzahlung eigentlich?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 02.11.2021 13:05
Eine Sonderzahlung.

Noch eine Hypothese. Jahressonderzahlung in Höhe X, da AG bevorteilt wird, ist einfacher durchzukriegen in einer Verhandlung als selbe Summe X auf den Monat umgelegt.
Würdest du sich bei einer Jahressonderzahlung von 1.200€ oder einer monatlichen Erhöhung von 97€ (statt 100€), immernoch für die monatliche Umlage entscheiden?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 13:47
Eine Sonderzahlung.

Noch eine Hypothese. Jahressonderzahlung in Höhe X, da AG bevorteilt wird, ist einfacher durchzukriegen in einer Verhandlung als selbe Summe X auf den Monat umgelegt.
Würdest du sich bei einer Jahressonderzahlung von 1.200€ oder einer monatlichen Erhöhung von 97€ (statt 100€), immernoch für die monatliche Umlage entscheiden?

Eine Jahressonderzahlung in höhe von 5000€ von dem AN an den AG ist auch einfacher durchzukriegen in einer Verhandlung. Ändert nichts an der Tatsache das es Sittenwidrig wäre.

Ich warte immer noch auf einen Zusatz hier auf der Seite in der gewarnt wird das man auf keinen Fall am 1.12 sondern am 2.12 eingestellt werden soll, weil es sonst mehere tausend € kosten kann.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 13:55
Ich warte immer noch auf einen Zusatz hier auf der Seite in der gewarnt wird das man auf keinen Fall am 1.12 sondern am 2.12 eingestellt werden soll, weil es sonst mehere tausend € kosten kann.

Da hast du deinen Ironie-Smiley vergessen ;)
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 14:11
Ich warte immer noch auf einen Zusatz hier auf der Seite in der gewarnt wird das man auf keinen Fall am 1.12 sondern am 2.12 eingestellt werden soll, weil es sonst mehere tausend € kosten kann.

Da hast du deinen Ironie-Smiley vergessen ;)

Warum?
Es wird sich hier Seitenlang über Tätigkeitsstufen ausgelassen. Das man erst am 2.12 anfangen sollte und das Gehaltstechnisch auch mal mehr wert sein kann als eine komplette Gehaltsstufe..............davon habe ich hier noch nix gelesen.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Bastel am 02.11.2021 14:19
Ich warte immer noch auf einen Zusatz hier auf der Seite in der gewarnt wird das man auf keinen Fall am 1.12 sondern am 2.12 eingestellt werden soll, weil es sonst mehere tausend € kosten kann.

Da hast du deinen Ironie-Smiley vergessen ;)

Warum?

Als Personaler würde ich dich befristet vom 02.12 bis 30.11 einstellen. Fertig.
Es wird sich hier Seitenlang über Tätigkeitsstufen ausgelassen. Das man erst am 2.12 anfangen sollte und das Gehaltstechnisch auch mal mehr wert sein kann als eine komplette Gehaltsstufe..............davon habe ich hier noch nix gelesen.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 14:27
Da hast du deinen Ironie-Smiley vergessen ;)

Warum?
Es wird sich hier Seitenlang über Tätigkeitsstufen ausgelassen. Das man erst am 2.12 anfangen sollte und das Gehaltstechnisch auch mal mehr wert sein kann als eine komplette Gehaltsstufe..............davon habe ich hier noch nix gelesen.
[/quote]

Weil dies keine Informationsseite für Neueinsteiger in den öffentlichen Dienst ist, wo alle wichtigen Informationen für jeden aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr kann man Fragen stellen oder zu bestimmten Themen diskutieren. Deswegen nennt sich das auch "Forum".
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 15:07
Da hast du deinen Ironie-Smiley vergessen ;)

Warum?
Es wird sich hier Seitenlang über Tätigkeitsstufen ausgelassen. Das man erst am 2.12 anfangen sollte und das Gehaltstechnisch auch mal mehr wert sein kann als eine komplette Gehaltsstufe..............davon habe ich hier noch nix gelesen.

Weil dies keine Informationsseite für Neueinsteiger in den öffentlichen Dienst ist, wo alle wichtigen Informationen für jeden aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr kann man Fragen stellen oder zu bestimmten Themen diskutieren. Deswegen nennt sich das auch "Forum".
[/quote]

Warum stehen auf dieser Seite dann Tabellen zu den Tätigkeitsstufen?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 15:40
Warum stehen auf dieser Seite dann Tabellen zu den Tätigkeitsstufen?

Damit man sich über die Entgelte informieren kann. Warum sonst?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 02.11.2021 15:49
Warum stehen auf dieser Seite dann Tabellen zu den Tätigkeitsstufen?

Damit man sich über die Entgelte informieren kann. Warum sonst?

Warum ist die Tatsache das man wegen 1 Tag unterschied über 1 Jahr so viel Geld verliert wie der Unterschied einer Tätigkeitsstufe weniger wichtig als die Entgelttabelle?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: WasDennNun am 02.11.2021 15:57
Immerhin ist es doch ein Sieg der Gewerkschaften gewesen, dass man sein Weihnachtsgelds behalten darf, wenn man vor dem 1.3. geht.  8)
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 16:22
Warum ist die Tatsache das man wegen 1 Tag unterschied über 1 Jahr so viel Geld verliert wie der Unterschied einer Tätigkeitsstufe weniger wichtig als die Entgelttabelle?

Es ist weniger diese Frage, als die Zielrichtung der Seite. Hier werden lediglich Entgelt- und Besoldungstabellen veröffentlicht. Deren korrekte Anwendung ist so vielfältig, dass wohl deswegen auf weitere Hinweise verzichtet wurde. Daher findet man ja auch keine "Tipps und Tricks zum Einstieg in den öD" oder Vergleichbares sondern stattdessen den Hinweis auf das Forum.

Kurzum - für diese deine Frage ist öffentlicher-dienst.info die falsche Anlaufadresse.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Opa am 03.11.2021 12:41
Warum stehen auf dieser Seite dann Tabellen zu den Tätigkeitsstufen?

Damit man sich über die Entgelte informieren kann. Warum sonst?

Warum ist die Tatsache das man wegen 1 Tag unterschied über 1 Jahr so viel Geld verliert wie der Unterschied einer Tätigkeitsstufe weniger wichtig als die Entgelttabelle?
Die Tatsache mag für Betroffene wichtig sein, es bleibt aber eine Tatsache. Stichtagsregelungen kann man wie alle Grenzen als unfair empfinden, wenn man knapp darunter liegt. Ist aber dennoch nichts ungewöhnliches im Rechtsverkehr und wenn man sich darüber vorher informiert hat, weiß man, was auf einen zukommt und kann es in seine Entscheidung einfließen lassen.
Diskutier mal dein Problem mit jemandem, der wegen eines einzigen fehlenden versicherungspflichtigen Tages keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder mit jemandem, der nur deshalb, weil er einen Tag zu spät geboren wurde, erst 2 Monate später in Rente gehen darf.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: BAT am 03.11.2021 15:10
Wie kann das mit den zwei Monaten später?
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Opa am 03.11.2021 17:41
Für die Jahrgänge 1958-1964 erhöht sich das Renteneintrittsalter um jeweils 2 Monate.
 31.12.1963 geboren = mit 66 Jahren, 10 Monaten in Rente.
01.01.1964 geboren = mit 67 Jahren in Rente.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: BAT am 03.11.2021 18:53
Für die Jahrgänge 1958-1964 erhöht sich das Renteneintrittsalter um jeweils 2 Monate.
 31.12.1963 geboren = mit 66 Jahren, 10 Monaten in Rente.
01.01.1964 geboren = mit 67 Jahren in Rente.

Das sind dann wohl eher drei Monate. Bzw. 3 Monate minus einen Tag später. ;)
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 04.11.2021 08:27
Warum stehen auf dieser Seite dann Tabellen zu den Tätigkeitsstufen?

Damit man sich über die Entgelte informieren kann. Warum sonst?

Warum ist die Tatsache das man wegen 1 Tag unterschied über 1 Jahr so viel Geld verliert wie der Unterschied einer Tätigkeitsstufe weniger wichtig als die Entgelttabelle?
Die Tatsache mag für Betroffene wichtig sein, es bleibt aber eine Tatsache. Stichtagsregelungen kann man wie alle Grenzen als unfair empfinden, wenn man knapp darunter liegt. Ist aber dennoch nichts ungewöhnliches im Rechtsverkehr und wenn man sich darüber vorher informiert hat, weiß man, was auf einen zukommt und kann es in seine Entscheidung einfließen lassen.
Diskutier mal dein Problem mit jemandem, der wegen eines einzigen fehlenden versicherungspflichtigen Tages keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder mit jemandem, der nur deshalb, weil er einen Tag zu spät geboren wurde, erst 2 Monate später in Rente gehen darf.

Das hab ich alles sehr wohl verstanden. Die Stichtagregelungen sind aber nur für genau eine Partei unter Umständen unfair, die AN. Der AG hat ausnahmslos Vorteile dadurch. Er kann die Jahressonderzahlung komplett streichen obwohl volle 12 Monate gearbeitet wurde. Wiederum muss er aber auch keine volle Jahressonderzahlung zahlen wenn jemand Stichtagsgemäß am 1.12 eingestellt wird (Das wäre nämlich die faire Variante davon, gleiche Vorteile/Nachteile auf beiden Seiten).
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Opa am 04.11.2021 09:40
(Das wäre nämlich die faire Variante davon, gleiche Vorteile/Nachteile auf beiden Seiten).

Naja, zur Bewertung, ob die „Vor- und Nachteile“ fair zwischen AG und AN aufgeteilt sind, sollte man vielleicht alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gegenüberstellen. Wenn man sich nur einen Teilaspekt rauspickt, wird sich immer ein Zerrbild ergeben.
Vielleicht findet es ja auch der ein oder andere Arbeitgeber „unfair“, dass er im Krankheitsfall oder während des Urlaubs Entgelt fortzahlen muss.
Ein Arbeitsverhältnis enthält eben Regelungen, die mal für den AG und mal für den AN vorteilhaft sind. Und einige dieser Regelungen enthalten „harte Grenzen“. Letztlich dient dies der Rechtssicherheit und -klarheit sowie der Vereinfachung bei der Feststellung gegenseitiger Ansprüche.
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: honoiboy am 04.11.2021 09:57
(Das wäre nämlich die faire Variante davon, gleiche Vorteile/Nachteile auf beiden Seiten).

Naja, zur Bewertung, ob die „Vor- und Nachteile“ fair zwischen AG und AN aufgeteilt sind, sollte man vielleicht alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gegenüberstellen. Wenn man sich nur einen Teilaspekt rauspickt, wird sich immer ein Zerrbild ergeben.
Vielleicht findet es ja auch der ein oder andere Arbeitgeber „unfair“, dass er im Krankheitsfall oder während des Urlaubs Entgelt fortzahlen muss.
Ein Arbeitsverhältnis enthält eben Regelungen, die mal für den AG und mal für den AN vorteilhaft sind. Und einige dieser Regelungen enthalten „harte Grenzen“. Letztlich dient dies der Rechtssicherheit und -klarheit sowie der Vereinfachung bei der Feststellung gegenseitiger Ansprüche.

Hmm komisch. Eine "Vereinfachung" wäre allen die ab 1.12 in Anstellung stehen die Jahressonderzahlung zu zahlen. Da wird dann aber urplötzlich wieder alles anteilig runtergerechnet wenn man erst ab 1.12 angestellt wurde. Das will von "Vereinfachung" niemand mehr etwas wissen.....
Titel: Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Beitrag von: BAT am 05.11.2021 11:18
Das ist das Problem halt von Stichtagen. Mein vorheriges Auto war auch 15 Tage "zu spät" angemeldet. Kostet dann "lebenslang" 50 % mehr an KFZ-Steuer, obwohl es genau der gleiche Wagen ist, wie der mit der geringeren KFZ-Steuer :P