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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nutzerin2022 am 13.12.2022 11:25

Titel: Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 13.12.2022 11:25
Hallo zusammen,

Ich habe mich ein wenig in die Forum eingelesen und habe einem einen ähnliches Problem wie manch andere.
Mein Arbeitgeber  kann die Zulage nur zahlen wenn die auch refinanziert wird. Aus eigener Tasche klappt das nicht sagt er. Wir sind eine gGmbH, Werkstatt für behinderte Menschen.

Wir haben leider etliche unterschiedliche Verträge. Ganz alte die in Anlehnung an den alten BAT waren(20 Jahre plus her), ganz neue die klar formuliert sind und mittlere wie meinen die viele Fragezeichen enthalten.

Ganz klar ist, dass der Staat oder der LVr (?) die Refinanzierung prüft. Daher bekommen wir bisher weder Zulage,  noch Regenerationstage und sind auch in Sorge um die im nächsten Jahr anstehende Verhandlung im tvöd wo es ja um viel geld gebt. Wir wissen aber nicht ob wir was bekommen 😔

In meinem Arbeitsvertrag steht also folgendes geschrieben:
Vertrag aus dem Jahr 2009, Juli (dieser war 2 Jahre befristet bis 31.6.2011.)

Zitat "Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, vom 13.9.2005 für den Bereich der Gemeinden. Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 Stufe 4. Alle zwischen dem 1.Okttober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltverordnung stattfindenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauenschutz und keinen Besitzstand."

Im Jahr 2011 habe ich dann meinen befristeten Vertrag in ein unbefristeten Vertrag unterschrieben.
Hier steht folgendes im Schreiben des Arbeitgebers.
Zitat "
Wir nehmen Bezug auf Ihren Vertrag vom 10.5.2009 und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das bestehende Arbeitsverhältnis, nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnis am 31.6.2011) auf unbestimmte Zeit verlängert wird.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.

Ich meine Ende 2009 oder Anfang 2010 sind wir zumindest vom Gehalt in die S7 gekommen...und seit dem bekommen wir auch die Erhöhungen bei Tarifverhandlungen im.Sue oder tvöd wie jetzt im Januar...

Vielleicht kann mir, und somit auch meinen Kollegen etwas helfen zu verstehen.

Viele Grüße und danke
Jenny
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Soziale am 13.12.2022 11:31
Nahezu gleich wie bei uns...

Als würde der Staat das Geld lieber behalten. War bei uns Jahre kein Thema..  und auf einmal gibt's Probleme.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 13.12.2022 11:43
Ich sehe auch hier eine miserable Qualität der Formulierung, die eine jeweils statische, aber umfassende Bezugnahme auf den TVÖD vereinbart.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: McOldie am 13.12.2022 12:27
Die allermeisten freien Träger sind nicht tarifgebunden und haben daher die Wahl, ob und in welchem Umfang sie vor dem Hintergrund der Zuwendungen der öffentlichen Hand den TVöD anwenden wollen.
Dazu wird die Geltung des TVöD oder von Teilen des TVöD im Arbeitsvertrag vereinbart.
Wenn freie Träger den TVöD nicht vollständig übernehmen, wird dies häufig als „Anlehnung an den TVöD" bezeichnet. Damit soll klargestellt werden, dass nicht alle Regelungen aus dem TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Diese Anlehnung ist rechtlich zulässig und zumeist auch sinnvoll, da der TVöD als Tarifwerk des öffentlichen Dienstes von Bedingungen ausgeht, die ein freier Träger häufig gar nicht erfüllen kann.
Vor der Übernahme des TVöD muss daher jede Regelung und jeder Paragraph auf ihre Übernahmefähigkeit geprüft werden.
Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD" oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD". Diese unbestimmten Klauseln sind unwirksam und führen zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD.
Hier sieht es so aus, dass zunächst nur der TVöD von 2005 Anwendung finden sollte. Dann sind aber in der praktischen Handhabung die jeweiligen Entgelterhöhungen sowie auch neue Eingruppierungen vorgenommen worden.
Der Arbeitgeber hat es versäumt, hier klar zu benennen, welche Regelungen des TVöD er nicht anwenden möchte. Ohne den genauen Vertrag zu kennen, würde ich trotzdem sagen, dass hier der vollständige TVöD anzuwenden ist (auch wenn dieses vom Arbeitgeber nicht gewollt war). Dieser Fehler geht zu Lasten des Arbeitgebers. In einem Rechtsstreit würde ich dem Arbeitnehmer gute Karten einräumen
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 13.12.2022 13:25
Der Arbeitgeber hat es versäumt, hier klar zu benennen, welche Regelungen des TVöD er nicht anwenden möchte. Ohne den genauen Vertrag zu kennen, würde ich trotzdem sagen, dass hier der vollständige TVöD anzuwenden ist (auch wenn dieses vom Arbeitgeber nicht gewollt war). Dieser Fehler geht zu Lasten des Arbeitgebers. In einem Rechtsstreit würde ich dem Arbeitnehmer gute Karten einräumen

Kann ich gerne mal einstellen, also den gesamten Vertrag. Tatsächlich besteht sonst kein Bezug mehr zum TVöD,Zahlungen oder ähnlichem. Die zwei Zitate die ich geschrieben hatte, sind die einzigen die darauf Bezug nehmen.
Kann ich hier Fotos anfügen? sonst muss ich den Vertrag heute Nachmittag abtippen...
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 13.12.2022 16:34
Kann man hier Fotos anfügen? Wenn ja, wie klappt das?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Organisator am 13.12.2022 16:36
Kann man hier Fotos anfügen? Wenn ja, wie klappt das?

Nur per Link an dropbox etc.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Börnie am 13.12.2022 16:50
Daten (deine und die des Arbeitgebers) schwärzen nicht vergessen :)
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 13.12.2022 16:58
Ok, das klappt nicht.

Das is 1:1 abgetippt. Mehr, oder eben auch weniger habe ich nicht an Verträgen...

Meine Fragen:
Meint ihr, dass der Tarifvertrag Anwendung findet?
Habe ich damit ein Anrecht auf die Zulage und die Regenerationstage?
Bekomme ich die Erhöhung die ab Januar ausgehandelt wird?
Oder .. gilt nur der Tarifvertrag vom 1.11.2009?



Vertrag 1.
Ihre Bewerbung

Sehr geehrte Frau xxxxxx

wir nehmen Bezug auf das mit Ihnen geführte Gespräch und unterbreiten Ihnen nachstehend folgendes Angebot:

Wir sind bereit, Sie mit Wirkung vom 01.07.2009 bis 31.06.2011 als vollbeschäftigten Mitarbeiterin im handwerklichen Erziehungsdienst in der Einrichtung  xyz einzustellen.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.09.2005 für den Bereich der Gemeinden.

Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6, Stufe 4. Alle zwischen dem 01. Oktober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung statt- findenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand.

Sie werden durch uns bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse, Dortmund, als Versicherte an- gemeldet. Diese zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung regelt sich nach dem Tarif- vertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe und der Satzung der RZVK in den jeweils gültigen Fassungen.

Wir bitten Sie, über Ihre Dienstbezüge Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dieses Schweigegebot bezieht sich nicht auf Mitteilungen, die Sie Behörden zu machen haben.

Die Probezeit beträgt 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.
Zu Ihren weiteren Pflichten gehören die Teilnahme an von uns angeordneten Fortbildungs- und
Supervisionsveranstaltungen. Das zeitlich befristete Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens

an dem o.g. Tag.

Durch diesen Arbeitsvertrag entsteht kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Zum Dienstantritt benötigen wir von Ihnen die Lohnsteuerkarte, den Versicherungsausweis, Be- scheinigung über die Mitgliedschaft zu einer Krankenkasse, evtl. Vertragsausfertigung über ver- mögenswirksame Leistungen sowie Ihre Kontonummer und Bankverbindung.

Durch den arbeitsmedizinischen Dienst wird eine Einstellungsuntersuchung durchgeführt, die den Nachweis erbringen muss, dass

Sie nach dem Bundesseuchengesetz frei von ansteckenden Krankheiten sind

Sie aus medizinischer Sicht für den Arbeitsplatz geeignet sind

das Drogen-Screening zu einem negativen Ergebnis führt.

Sollte eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, ist das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.

Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und bedürfen, soweit sie die Interessen unserer Einrichtung tangieren, der vorherigen Genehmigung.

Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Sollten Sie mit den genannten Konditionen einverstanden sein, bitten wir Sie, das beigefügte Duplikat zu unterschreiben und an uns zurückzusenden. Unser Angebot gilt dann als Arbeitsver- trag.

Zur Aufrechterhaltung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als 3 Monate befristet ist, besteht diese Ver- pflichtung unverzüglich.

Vertrag 2, unbefristet

Sehr geehrte Frau xxxxx
wir nehmen Bezug auf den betristeten Arbeitsvertrag vom 04.06.2009 und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das bestehende Arbeitsverhältnis nach Ablauf des - befristeten Arbeitsvertrags am 31.06.2011 auf unbestimmte Zeit verlängert wird.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVOD) im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Wir hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 14.12.2022 12:03
Traut sich niemand oder weiß keiner einen Rat für mich?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Flying am 14.12.2022 12:27
Es ist halt relativ undeutlich formuliert.

In Anlehnung heißt halt auch in Anlehnung - man kann, aber muss nicht.
Die Erfahrung zeigt, dass die normale Tarifverhandlung relativ schnell angepasst wird und ich würde davon ausgehen, dass ihr diese auch erhaltet.

Für die ausgehandelten Regenarationstage und die Zulage müsste ja eine Eingruppierung in den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienst stattgefunden haben. Diese lese ich aus deinem Vertrag so jetzt erstmal nicht raus. (was nicht heißt, dass das nicht trotzdem passiert sein kann)
Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber aber nicht daran gebunden.

Vielleicht gibt es aber hier auch noch den ein oder anderen, der in diesem Bereich rechtssicherer ist. Das wäre aber erstmal mein Verständnis.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: flip am 14.12.2022 12:33
Traut sich niemand oder weiß keiner einen Rat für mich?
Man muss sich ja nicht mit dem zufrieden geben, was der AG glaubt es sei vereinbart.
Eigenen Verhandlungen steht das nicht entgegen.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 14.12.2022 12:34
Ich bleibe bei:
Ich sehe auch hier eine miserable Qualität der Formulierung, die eine jeweils statische, aber umfassende Bezugnahme auf den TVÖD vereinbart.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: McOldie am 14.12.2022 12:57
Davon, wie Verträge zu gestalten sind, hat der Arbeitgeber offenbar keine Ahnung. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass hier der TVöD volle Anwendung findet. Die Tatsache, dass zwischenzeitlich offenbar auch die Tariferhöhungen und die Neuordnung der Eingruppierung übernommen wurden, stützt diese Annahme. Ich bin daher sogar der Auffassung, dass dynamische volle Anwendung des TVöD in Betracht kommt.
Ich vermute einmal, dass es nicht viel bringt, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber spricht, weil der Arbeitgeber offenbar von dieser Thematik keine Ahnung hat. Man sollte sich daher überlegen, ob man sich Unterstützung (Anwalt, Gewerkschaft) holt.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Flying am 14.12.2022 13:34
Ich vermute einmal, dass es nicht viel bringt, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber spricht, weil der Arbeitgeber offenbar von dieser Thematik keine Ahnung hat. Man sollte sich daher überlegen, ob man sich Unterstützung (Anwalt, Gewerkschaft) holt.

Dazu würde ich auf jeden Fall auch raten!
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 15.12.2022 15:59
Vielen Dank erstmal allen für die Rückmeldungen.

Ich versuche jetzt mal chronologisch zu erklären was und wie bei mir stattgefunden hat. Vielleicht bringt ja es ja nochmal einen Denkprozess, bzw stützt Thesen.

Einstellung 2009 mit befristetem Arbeitsvertrag für 2 Jahre. Einstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, vom 13.9.2005 für den Bereich der Gemeinden. Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 Stufe 4. Alle zwischen dem 1.Okttober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltverordnung stattfindenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauenschutz und keinen Besitzstand."

November 2009  überleitung in die S- Gruppen mit neuer Eingruppierung in die S7 Stufe 3.

2011, wurde der befristete Vertrag in einen unbefristeten verlängert. Dazu steht dann wie oben beschrieben der kurze Satz:  Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVOD) im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Alle Änderungen die seit 2010 stattgefunden haben wurden ohne Diskussion oder Probleme 1:1 umgesetzt. Also 2010,  2012, 2014, 2016, 2016, 2018 und auch 2020. Zusätzlich die Tariferhöhungen des TVÖd Sue, wann die genau waren weiß ich nicht mehr,  aber es wurden auch hier alle Änderungen übernommen. Ohne wenn und aber...

Auf meiner Abrechnung steht
Tvöd VKA West, Sozial und Erziehungsdienst..

Wenn es wirklich zu der Entscheidung kommt,  dass wir bzw ich die nun beschlossene Zulage bekomme, werde ich mir definitiv rechtlichen Beistand nehmen. Aber vielleicht hilft das hier hetzt jemanden doch noch etwas, mir zu helfen...

Danke euch
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: McOldie am 15.12.2022 17:31
Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass hier der TVöD volle Anwendung findet und dass z.B. eine Zulage zu zahlen ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen vorliegen.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 15.12.2022 17:41
Und ich bleibe bei meiner Auffassung, dass der TVÖD vollumfänglich Anwendung findet, jedoch nur in der vereinbarten Fassung ohne spätere Änderungen und ohne ergänzende Tarifverträge.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 15.12.2022 18:14
Und ich bleibe bei meiner Auffassung, dass der TVÖD vollumfänglich Anwendung findet, jedoch nur in der vereinbarten Fassung ohne spätere Änderungen und ohne ergänzende Tarifverträge.
Aber würde das nicht gegen jegliche Erhöhung der letzten Jahre sprechen? Die wären ja so gesehen alle unwirksam, da unser Arbeitgeber auch diese nie zahlen wollen wenn keine Verpflichtung bestanden hätte...?!

Desweiteren sehe ich nachdem ich viel recherchiert und gelesen habe folgende Punkte als Fakt an

Der AG muss im Arbeitsvertrag klar formulieren welche Bestandteile des tvöd er ausschließt bzw nicht anwenden will. Das heißt wenn er etwas nicht klar formuliert ausschließt,  gilt die Bindung an den Tarifvertrag. ((Bestimmtheitsgrundsatz)
Mit der Erhöhung der Gehälter die Jahre und die Überleitung in den sue, sowie den anschließenden Erhöhungen der Folgejahren gibt der AG unseren Verträgen eine dynamische Anwendung und folglich daraus auch die Zahlung der Zulagen die nun anstehen.
Er hat meines Erachtens nach nie ausgeschlossen das folgende Tarifänderungen nicht angewandt werden müssen. Er sagt lediglich aus, dass mein Vertrag an den TVÖD angelehnt ist,  der ab dem 1.11.2009 gilt. Nirgendwo lese ich das folgende ausgeschlossen sind die er dann auch problemlos zahlte...
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 15.12.2022 18:54
Du schreibst doch selbst „TVÖD angelehnt ist,  der ab dem 1.11.2009 gilt.“ Es ist klar vereinbart, dass eine bestimmte Fassung gelten soll. Der Arbeitgeber hat freiwillig Erhöhungen vorgenommen.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 15.12.2022 19:28
Nein. Ich sehe das eher so, dass mein AG damit meinte das die Fassung gilt die im Jahr 2011 gültig war. Auf einen Ausschluss der kommenden und einem statistischen Bezug steht da nichts.

Ich kann mir auch nicht aussuchen welche Sachenab 2011 ich gut finde und welche nicht. Das is ja kein Wunschkonzert
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 15.12.2022 19:41
Und Deine herausragenden Kenntnisse im Arbeitsrecht hast Du ja schon durch den Abschluss dieses exzellent formulierten Vertrages unter Beweis gestellt…

Du schreibst dich selbst, dass der Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Fassung Bezug nimmt. Damit ist der Bezug statisch.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 15.12.2022 20:00
Ich war 20 als ich den Vertrag unterschrieben habe.  Formuliert hat den mein AG der seit Jahrezenten Verträge abschließt.

Und meiner Meinung nach ist alles was nicht ausgeschlossen wird zu Lasten des Arbeitgebers auszulegen. Dh so gesehen müsste er klar formuliert haben,  daß alle weiteren Abschlüsse die Folgen ausgeschlossen werden ins besondere wenn er Jahrzenzente alle tariflichen Erhöhungen umsetzte.
Dies tat er keineswegs freiwillig.

Kollegen die nach 2017 eingestellt wurden haben den selben Passur, nur mit dem Jahr in dem der Vertrag abgeschlossen wurden stehen. Andere Kollegen die noch zu bat Zeiten ihren Vertrag abgeschlossen haben,  haben natürlich nur die alte bat Fassung im Vertrag stehen, wurden aber dann zum TVöD und dann auch in den sue übergeleitet.. ich denke das is alles pro Arbeitnehmer zu sehen.

"Vor der Übernahme des TVöD muss daher jede Regelung und jeder Paragraph auf ihre Übernahmefähigkeit geprüft werden. Das Ergebnis kann von Träger zu Träger unterschiedlich sein.

Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD“ oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD“.

 

Diese unbestimmten Klauseln sind unwirksam und führen zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD!

Wird der TVöD nur selektiv übernommen, dann muss diese selektive Übernahme klar und eindeutig vereinbart werden: es muss dem Vertragspartner (Arbeitnehmer) klar ersichtlich sein, welche Regelungen aus dem TVöD Anwendung finden und welche Regelungen ausgeschlossen sind.

Und
Letztlich handelt es sich bei der Formulierung "in Anlehnung an den BAT/TVöD" um eine bloße Absichtserklärung des Arbeitgebers, die eine eigenständige Bedeutung nicht gewinnt. Durch eine wiederholte vorbehaltlose Abwicklung einzelner Tatbestände nach dem BAT/TVöD kann sich aber ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben...
(Als betriebliche Übung bezeichnet man im Arbeitsrecht den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art verhalten wird – etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen – und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann)


Somit...
Dynamik ausgeschlossen? Nein
Ersichtlich welche Regelungen gelten oder welche nicht? Nein
Betriebliche Übung... absolut. Seit Jahren,  ohne Anmerkung oder Kommentar...

Ich habe in jungen Jahren sicher einen Vertrag abgeschlossen, den ich heute so nicht mehr unterschreiben würde,  aber ich denke meine Ausführungen (die ich mir nicht ausgedacht habe) sprechen für sich und zeigen sehr klare Rechtslage...
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 15.12.2022 20:32
Sie sprechen für sich und zeigen Deine deutliche Verkennung der Rechtslage. Mehr rekurrierst Du darauf, dass der Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Fassung Bezug nimmt. Das allein spricht dafür, dass die Parteien eben keine Dynamik vereinbart haben, ansonsten wäre der Bezug auch völlig unnötig.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 15.12.2022 20:47
Ich finde meine Argumentation ziemlich gut.

Ich habe zudem folgendes gefunden.

Warum verweist der Arbeitgeber in einigen Arbeitsverträgen auf einen Tarifvertrag?

Anlehnung bedeutet, dass der Inhalt eines Tarifvertrags durch vertragliche Vereinbarung Bestandteil des Arbeitsvertrags wird.

Ein Tarifvertrag gilt normalerweise nur, wenn der Arbeitgeber über seinen Arbeitgeberverband an einen Tarifvertrag gebunden ist, oder wenn er mit einer eigenen Gewerkschaft einen „Haustarifvertrag“ abgeschlossen hat.

Damit die Regelungen des Tarifvertrags für den einzelnen Arbeitnehmer gelten, muss dieser Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sein. Ist dies der Fall, wird das Arbeitsverhältnis ohne vertragliche Vereinbarung mit gesetzlicher Wirkung von dem Tarifvertrag erfasst.

Ist der Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden und hat auch keinen eigenen „Haustarifvertrag“ vereinbart, lässt sich die gesetzliche Wirkung auch durch vertragliche Vereinbarung erreichen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können so die Wirkung des Tarifvertrags geltend machen, damit gelten dann ohne Bestehen der Voraussetzungen für eine echte Tarifwirkung die Tarifinhalte kraft vertraglicher Wirkung. Hier spricht man dann von einer Anlehnung an einen Tarifvertrag.

Das ganze kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

durch dynamische Verweisung: Parteien vereinbaren, dass ein bestimmter Tarifvertrag „in der jeweils gültigen Fassung“ gilt
durch statische Verweisung: Parteien vereinbaren, dass ein Tarifvertrag in einer bestimmten Fassung dauerhaft gilt.

Das heißt In meinem Fall konkret
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVOD) im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten. (Wenn dieses statische sein sollte) müsste dort stehen
Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab dem 1.11.2009  in Kraft getreten und gilt dauerhaft.

Steht da nicht, ganz und gar nicht. Also ist eine statische Verweisung nicht gegeben. Eine dynamische Verweisung tritt in Kraft.

Betriebliche Übung da wir immer alle tariflichen Veränderungen kommentarlos erhalten haben ist absolut gegeben.
Volle Anwendung da fehlerhaft Formulierung zu Lasten des Arbeitgebers ist absolut gegeben.

Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 15.12.2022 20:52
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 15.12.2022 21:02
Wir beide drehen uns im Kreis.
Verstehe deine Argumentation,  aber sehe deutliche Fehler meines AG in der Vertragsformulierung die ich zu seinen Lasten
 auslege...

Vielleicht hat ja noch jemand weiteres eine Meinung oder ein Gefühl zu dem Thema.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: flip am 15.12.2022 21:31
Wir beide drehen uns im Kreis.
Verstehe deine Argumentation,  aber sehe deutliche Fehler meines AG in der Vertragsformulierung die ich zu seinen Lasten
 auslege...

Vielleicht hat ja noch jemand weiteres eine Meinung oder ein Gefühl zu dem Thema.

Allein schon das Fehlen eines Änderungsvertrags bei einer (übernommenen) tariflichen Entgelterhöhung deutet schon auf dynamische Verweisung hin.
Bittet doch mal euren Personaler um Stellungnahme, ob für jeden deiner Kollegen eine andere Fassung gilt, nämlich die "Anlehnung an den TVÖD" im jeweiligen Arbeitsvertrag benannte.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 15.12.2022 21:43
Wie sollte etwas nachzeitiges darauf hinweisen, was die Parteien vereinbaren wollten und vereinbart haben? Und es besteht auch keinerlei Zwang dazu, Vertragsänderungen in Form von schriftlichen Änderungsverträgen vorzunehmen.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Flying am 16.12.2022 08:28
Wenn du dir so sicher bist, dass du im Recht bist, dann wende ich dich an einen Rechtsbeistand oder den Personalrat.

Mir ist nicht klar, warum es dafür Bestätigung aus diesem Forum benötigt.

Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.
Das beschreibt es aus meiner Sicht ganz gut.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 16.12.2022 09:14
Wenn du dir so sicher bist, dass du im Recht bist, dann wende ich dich an einen Rechtsbeistand oder den Personalrat.

Mir ist nicht klar, warum es dafür Bestätigung aus diesem Forum benötigt.

Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.
Das beschreibt es aus meiner Sicht ganz gut.

Ich bin mir nicht sicher, sammle nur Argumente die ich finde um ggf. mit etwas Wissen in Gespräche gehen zu können.

Was vielleicht wichtig sein könnte
Es gibt , wenn man tvöd sue 1.11.2009 googlet gar keinen Tarifvertrag.  Am 1.11.2009 ist lediglich die überleitung in die S- Gruppen definiert, inklusive der Regelungen zur Einstufung für altbeschäftigte oder neueinstellungen.  ???
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 16.12.2022 09:17
Warum sollten google-Ergebnisse zu willkürlich zusammengestellten Suchbegriffen interessant sein?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Flying am 16.12.2022 10:03

Was vielleicht wichtig sein könnte
Es gibt , wenn man tvöd sue 1.11.2009 googlet gar keinen Tarifvertrag.  Am 1.11.2009 ist lediglich die überleitung in die S- Gruppen definiert, inklusive der Regelungen zur Einstufung für altbeschäftigte oder neueinstellungen.  ???

Was sich ja nicht widerspricht zu: Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 16.12.2022 11:25

Was vielleicht wichtig sein könnte
Es gibt , wenn man tvöd sue 1.11.2009 googlet gar keinen Tarifvertrag.  Am 1.11.2009 ist lediglich die überleitung in die S- Gruppen definiert, inklusive der Regelungen zur Einstufung für altbeschäftigte oder neueinstellungen.  ???

Was sich ja nicht widerspricht zu: Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Nee. Genau. Aber es gibt meines Erachtens nach dann auch keinen Hinweis auf eine statische Anwendung,  oder denke ich da falsch?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Flying am 16.12.2022 12:15
Die Anstellung erfolgte in Anlehnung an die Regelungen des Tarifvertrags vom 01.11.2009.

Es ist halt tatsächlich schwer schwammig formuliert und die bisherige Gewährung der Steigerungen könnte für eine Dynamik sprechen - rein von der genannten Formulierung würde ich aber eher eine statische Anwendung rauslesen.

Ich würde da mal einen Arbeitsrechtler drauf schauen lassen.

Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 16.12.2022 15:17
Das werden wir machen. Vielen Dank für eure Einschätzungen und Mühe 🙂
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 24.01.2023 09:51
Hallo zusammen

Wir warten immer noch auf eine Aussage von unsrem AG.

Wie seht ihr das denn im Bezug auf die heute startende Rarufrubde?

Diese Erhöhung die ggf erzielt wird, steht diese uns mit den Arbeitsverträgen zu?

Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Flying am 24.01.2023 10:41
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 17.02.2023 09:21
Hallo zusammen,

Wir bekommen nach Prüfung unserer Arbeitsverträge alle die Zulage sowie die Regenerationstage. Auch die Refinanzierung über den LVR ist bestätigt.

Nun kommen aber  schon die nächste Fragen auf bei uns im Betrieb.
Laut Tarifeinigung werden Gruppenleiter, also Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung von den S7 in die S8a höher gestuft. Wie genau funktioniert das und wie bindend ist das.  Unser AG hält sich hier noch bedeckt und weiß nicht wirklich wie und ob er das machen muss.

Desweiteren diskutiert man im Betrieb über die nun laufende Tarifverhandlung für den TVöD.
Ein Teil der Belegschaft meint das wir dazu nicht gehören,  ein anderer Teil meint aber das wir Bestandteil sind.

Kann jmd hierzu eine Einschätzung geben?

Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:25
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 17.02.2023 09:52
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?

Weil wir bisher alle Erhöhungen bekommen haben!?
Aber es ist doch korrekt,  daß sich auch die Gehälter vom TVöD Sue um die prozentuale Erhöhung erhöhen, die in der jetzt laufenden Tarifverhandlung ausgehandelt werden,  inkl. einr eventuellen Zahlung des sog. Inflationsbonus. Oder?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:59
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?

Weil wir bisher alle Erhöhungen bekommen haben!?

Die Großzügigkeit Deines Arbeitgebers wurde nicht in Zweifel gezogen.

Zitat
Aber es ist doch korrekt,  daß sich auch die Gehälter vom TVöD Sue um die prozentuale Erhöhung erhöhen, die in der jetzt laufenden Tarifverhandlung ausgehandelt werden,  inkl. einr eventuellen Zahlung des sog. Inflationsbonus. Oder?

Es gibt keinen „TVÖD SuE“. Wenn die Tarifpartner das für die Beschäftigten im SuE vereinbaren, ja, sonst nicht.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 18.02.2023 08:48
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?

Weil wir bisher alle Erhöhungen bekommen haben!?

Die Großzügigkeit Deines Arbeitgebers wurde nicht in Zweifel gezogen.

Zitat
Aber es ist doch korrekt,  daß sich auch die Gehälter vom TVöD Sue um die prozentuale Erhöhung erhöhen, die in der jetzt laufenden Tarifverhandlung ausgehandelt werden,  inkl. einr eventuellen Zahlung des sog. Inflationsbonus. Oder?

Es gibt keinen „TVÖD SuE“. Wenn die Tarifpartner das für die Beschäftigten im SuE vereinbaren, ja, sonst nicht.

Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob dass das eine Nettigkeit des AG ist.
Wie gesagt hat dieser versucht die Erhöhung zu verhindern, indem er unsere Verträge von einem Arbeitsrechtler hat prüfen lassen, und der LVR die Refinanzierung ebenfalls nach Prüfung de Verträge zugesagt hat. Hier wurde also schon sehr geschaut wie und ob der Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist. Da sitzt ja nicht jemand und zahlt Gelder in der heutigen Zeit,  die er nicht zahlen müsste.
Ich denke wenn es da nur eine Kleinigkeit an Möglichkeiten gegeben hätte, dies zu verneinen,  wäre das auch so umgesetzt worden.
Gerade der LVr ist keine Wohlfahrt

Da auch die Erzieher wieder streiken, sollte das also Bestandteil werden. 
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 18.02.2023 08:53
Nichts von dem, was Du vorträgst, ändert etwas an der getätigten Einschätzung.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 18.02.2023 12:33
Nichts von dem, was Du vorträgst, ändert etwas an der getätigten Einschätzung.

Aber augenscheinlich sehen Arbeitsrechtler die vom AG bezahlt worden sind, das doch anders.
Uns wurde gesagt, dass die Arbeitsrechtler und der Prüfungsausschuss des LVR die benutzte Formulierung "die ab dem 1.11.2009" so zu Werten ist, dass die jeweils gültige Fassung anzuwenden ist. So die schriftliche Erklärung seitens unserer GF.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.02.2023 12:38
Wenn dem so ist, beantworten sich deine Fragen dann nicht selbst?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 18.02.2023 12:49
Nichts von dem, was Du vorträgst, ändert etwas an der getätigten Einschätzung.

Aber augenscheinlich sehen Arbeitsrechtler die vom AG bezahlt worden sind, das doch anders.
Uns wurde gesagt, dass die Arbeitsrechtler und der Prüfungsausschuss des LVR die benutzte Formulierung "die ab dem 1.11.2009" so zu Werten ist, dass die jeweils gültige Fassung anzuwenden ist. So die schriftliche Erklärung seitens unserer GF.

Und?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 18.02.2023 13:34
Wenn dem so ist, beantworten sich deine Fragen dann nicht selbst?

Jein..also zum einen ergibt sich das ja nun. Die Zulage wird rückwirkend gezahlt und auch die Regenerationstage  kriegen wir rückwirkend.

Frage ist noch...
Ist der AG verpflichtet alle die nun in S7 eingestuft sind in die S8a zu gruppieren, oder welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein....?

Sofern der es Erhöhungen im TvÖd gibt die nun verhandelt werden und der sue mit einbezogen wird, steht uns diese Erhöhung also auch zu.. 
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Nutzerin2022 am 18.02.2023 13:35
Nichts von dem, was Du vorträgst, ändert etwas an der getätigten Einschätzung.

Aber augenscheinlich sehen Arbeitsrechtler die vom AG bezahlt worden sind, das doch anders.
Uns wurde gesagt, dass die Arbeitsrechtler und der Prüfungsausschuss des LVR die benutzte Formulierung "die ab dem 1.11.2009" so zu Werten ist, dass die jeweils gültige Fassung anzuwenden ist. So die schriftliche Erklärung seitens unserer GF.

Und?

Verstehe ich nicht. Was genau soll dein unf Aussagen?
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SVAbackagain am 18.02.2023 14:17
Was möchtest Du uns mit dem Beitrag, auf den sich das „Und?“ bezog, relevantes mitteilen? Nichts darin hat irgendeine Bedeutung für die Beurteilung des Sachverhalts.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: Flying am 20.02.2023 09:16
Wenn dem so ist, beantworten sich deine Fragen dann nicht selbst?

Jein..also zum einen ergibt sich das ja nun. Die Zulage wird rückwirkend gezahlt und auch die Regenerationstage  kriegen wir rückwirkend.

Frage ist noch...
Ist der AG verpflichtet alle die nun in S7 eingestuft sind in die S8a zu gruppieren, oder welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein....?

Sofern der es Erhöhungen im TvÖd gibt die nun verhandelt werden und der sue mit einbezogen wird, steht uns diese Erhöhung also auch zu..

Die Tätigkeitsmerkmale für S8 müssen erfüllt werden.

Der SUE ist Teil der Tarifverhandlungen.
Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: SUElerin2020 am 22.02.2023 14:43
Wo genau finde ich denn die Ergebnisse der Tarifverhandlung? Ich kann nicht wirklich was brauchbares im Internet finden bzgl der Höheren Gruppierungen der Gruppenleiter in WfbM...

Titel: Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
Beitrag von: flip am 22.02.2023 15:03
Wo genau finde ich denn die Ergebnisse der Tarifverhandlung? Ich kann nicht wirklich was brauchbares im Internet finden bzgl der Höheren Gruppierungen der Gruppenleiter in WfbM...

google spuck folgendes aus:
Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B)
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjQgNzqpKn9AhV2_bsIHfS7DZcQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.vka.de%2Fassets%2Fmedia%2Fdocs%2F0%2FTarifvertr%25C3%25A4ge%2F220714_TV%25C3%25B6D-B_%25C3%2584V_16_Lesefassung_Stand%252001_11_2022.pdf&usg=AOvVaw0bo5NEmALa3AbZZ644KgnH (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjQgNzqpKn9AhV2_bsIHfS7DZcQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.vka.de%2Fassets%2Fmedia%2Fdocs%2F0%2FTarifvertr%25C3%25A4ge%2F220714_TV%25C3%25B6D-B_%25C3%2584V_16_Lesefassung_Stand%252001_11_2022.pdf&usg=AOvVaw0bo5NEmALa3AbZZ644KgnH)

z.B. Seite 107