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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: NWB am 12.12.2023 09:27

Titel: Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 12.12.2023 09:27
Heute beginnen in Düsseldorf die Gespräche zur Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
Es wäre schön, wenn Neuigkeiten und Informationen der Übersichtlichkeit halber in diesem Beitrag gebündelt werden könnten.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/so-reagiert-nrw-auf-die-tarifeinigung-im-oeffentlichen-dienst-v1_aid-103054173
 (https://rp-online.de/nrw/landespolitik/so-reagiert-nrw-auf-die-tarifeinigung-im-oeffentlichen-dienst-v1_aid-103054173)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 09:38
Der DBB NRW ist immer so unverständlich zurückhaltend: „Man strebt eine Übernahme an“. Das soll wohl ein Witz sein. Kein Wort wie in BaWü zum Thema amtsangemessene Alimentation.  Prozentuale Zuschläge wie in Hessen werden totgeschwiegen. Richtige zahnlose Tiger.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: marcel22 am 12.12.2023 15:08
Irgendwie finde ich in der Tagesordnung von der heutigen Sitzung in Ddorf nichts bzgl.der Besoldung der Landesbeamten...?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 12.12.2023 15:11
War zumindest Sonntag noch zu finden. Auf der Seite des Landtages geht es im Stram des Haushaltsausschusses auschließlich um organisierte Kriminalität.
Bin mal gespannt ob wir heute noch etwas mitbekommen hinsichtlich einer Entscheidung.
Hauptsache acht andere Bundesländer haben schon eine Zusage getätigt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 12.12.2023 15:16
Ist ja auch nicht so wichtig….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 12.12.2023 15:24
Thread ist nun angepinnt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 15:41
Sieht so aus, als wäre es durch !

Zitat
Die Landesbeamten und Pensionäre erhalten von der schwarz-grünen Regierungskoalition die schnelle Auszahlung der im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes erkämpften Inflationsausgleichsprämie. Außerdem soll die Soldanpassung ab Ende 2024 ohne Abstriche erfolgen. Das verlautete am Dienstag aus Regierungskreisen nach Gesprächen des Beamtenbundes in NRW (DBB) mit Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).

https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.waz.de%2Fpolitik%2Fnrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 12.12.2023 15:48
Hinter einer Bezahlschranke. Wie die wohl an die Infos gekommen sind? In dem einzigen Ausschuss der gerade noch läuft, wurde mal gar nix beschlossen. Würde mich interessieren, wer das wann beschlossen haben soll?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 15:50
Hinter einer Bezahlschranke. Wie die wohl an die Infos gekommen sind? In dem einzigen Ausschuss der gerade noch läuft, wurde mal gar nix beschlossen. Würde mich interessieren, wer das wann beschlossen haben soll?

hab den Link mal "entschrankt"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 12.12.2023 15:53
Hinter einer Bezahlschranke. Wie die wohl an die Infos gekommen sind? In dem einzigen Ausschuss der gerade noch läuft, wurde mal gar nix beschlossen. Würde mich interessieren, wer das wann beschlossen haben soll?

Man braucht doch noch keinen Beschluss. Die anderen acht Bundesländer sind auch auf grün, weil es eine Ankündigung des Finanzministers gab. Wenn der Minister die Übernahme erklärt, wird er das in der Regierung abgestimmt haben und dem wird der Landtag auch beizeiten folgen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 12.12.2023 15:58
Gibt es denn eine weitere Quelle außer der WAZ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 15:59
Gibt es denn eine weitere Quelle außer der WAZ?

nur die Westfälische und die NRZ momentan. Ist aber derselbe Autor und derselbe Text.

https://www.wr.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
https://www.nrz.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 16:01
Also doch keine 5% oben drauf. Na toll.

Seit Hannelore Kraft ist ja eigtl. klar, dass sich in NRW da keine Regierung zu hinreissen lassen sollte,
zu knausern. Damit wird man direkt abgewählt, wir Beamte vergessen nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 12.12.2023 16:04

hab den Link mal "entschrankt"

Danke Dir, liegt das an dem "1ft.io" das es nun ohne Schranke ist? Genial :)


Man braucht doch noch keinen Beschluss. Die anderen acht Bundesländer sind auch auf grün, weil es eine Ankündigung des Finanzministers gab. Wenn der Minister die Übernahme erklärt, wird er das in der Regierung abgestimmt haben und dem wird der Landtag auch beizeiten folgen.

Ok, das war mir nicht bewusst. Die Politik hat ja mit deren Presseaussagen quasi schon zugestimmt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 12.12.2023 16:16
Einige von uns sollten mal einen Kardiologen zwecks Verordnung eines Betablockers konsultieren. Dann geht der Puls nicht immer so durch die Decke.

Mal im Ernst. Am Samstag morgen war der Tarifabschluss und 3 Tage später wird die Übernahme zugesagt. Das war auch schon mal viel schlimmer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: eyelyn012 am 12.12.2023 16:24
Wurde denn jetzt von offizieller Seite zugesagt? Oder berufen wir uns gerade nur auf die Zeitungsartikel?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 16:37
Wurde denn jetzt von offizieller Seite zugesagt? Oder berufen wir uns gerade nur auf die Zeitungsartikel?

Nur der Artikel .. aber in dem wird ja gesagt, dass das aus den Gesprächen mit DBB und FM Optendrenk kommt.
Aber die Gespräche laufen scheinbar noch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 12.12.2023 17:06
Dann jetzt auch offiziell:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird#:~:text=Staatskanzlei%20Nordrhein%2DWestfalen-,Das%20am%20Samstag%20zwischen%20der%20Tarifgemeinschaft%20deutscher%20L%C3%A4nder%20(TdL)%20und,Gespr%C3%A4che%20im%20kommenden%20Jahr%20fortgesetzt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 17:17
Interessant:
Im Januar gibt es dann 1920€ ... zumindest wird hier so gerechnet:

Zitat
Die Beamten erhalten zunächst im Januar einmalig einen Einmalbetrag von 1920 Euro, ab Februar gibt es dann bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro monatlich. Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.

https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Frp-online.de%2Fnrw%2Flandespolitik%2Fnrw-beamte-profitieren-von-tariferhoehung_aid-103212823
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olaf89 am 12.12.2023 17:20
1800€ + 120€ = 1920€ 😉
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 12.12.2023 17:22
Gibt es denn eine weitere Quelle außer der WAZ?

nur die Westfälische und die NRZ momentan. Ist aber derselbe Autor und derselbe Text.

https://www.wr.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
https://www.nrz.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html

Beide Artikel sind leider kostenpflichtig, für mich leider nicht lesbar
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 17:22
Gibt es denn eine weitere Quelle außer der WAZ?

nur die Westfälische und die NRZ momentan. Ist aber derselbe Autor und derselbe Text.

https://www.wr.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html
https://www.nrz.de/politik/nrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html

Beide Artikel sind leider kostenpflichtig, für mich leider nicht lesbar

ein paar Posts drüber nochmal schauen ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: polente am 12.12.2023 17:25
1800€ + 120€ = 1920€ 😉

Ich schätze, 1800 ist ein redaktioneller Fehler.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: tmo98 am 12.12.2023 17:34
Die PM der Staatskanzlei ist mittlerweile veröffentlicht:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 12.12.2023 17:36
Die PM der Staatskanzlei ist mittlerweile veröffentlicht:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird

Hatte "chris9n" oben auch schon verlinkt:

Dann jetzt auch offiziell:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird#:~:text=Staatskanzlei%20Nordrhein%2DWestfalen-,Das%20am%20Samstag%20zwischen%20der%20Tarifgemeinschaft%20deutscher%20L%C3%A4nder%20(TdL)%20und,Gespr%C3%A4che%20im%20kommenden%20Jahr%20fortgesetzt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: blub1984w am 12.12.2023 17:41
Also gibts dann Ende Januar die Zahlung des ersten Teils des Inflationsausgleichs  8)

Ich glaube kaum, dass die das als Sonderzahlung nach der Bezügezahlung am 29.12.23 überweisen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 17:47
1920 am 31.1 scheint logisch und realistisch. Die Bezügemitteilungen werden ja morgen oder übermorgen erstellt…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Texter am 12.12.2023 17:52
Wie soll das gehen? Der Landtag kann sich doch frühestens am 24. und 25. Januar mit der Thematik beschäftigen und dann kann erst umgestellt werden...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.12.2023 17:59
Nein, die damalige Coronaprämie wurde auch vorher ausgezahlt. Die Zahlung ist erst vorläufig.

Immerhin eine Gewerkschaft hat es geschafft, die amtsangemesse Alimentation zu erwähnen. Ein Trauerspiel 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 18:12
War klar, dass es wenn überhaupt nur der Richterbund schafft. Beschämend für den DBB NRW.

@texter
„ Wie soll das gehen? Der Landtag kann sich doch frühestens am 24. und 25. Januar mit der Thematik beschäftigen und dann kann erst umgestellt werden...“

Also wenn ich will mache ich jetzt ne Sofortüberweisung irgendwohin ;) Vorläufige Zahlungen wird es geben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 12.12.2023 18:15
Das am Samstag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften ausverhandelte Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Daniel82NRW am 12.12.2023 18:31
Danke für die vielen Neuigkeiten die hier zusammen getragen werden.

Gibt es denn schon irgendwelche Infos ob die Familienzuschläge auch von der prozentualen Erhöhung betroffen sind ? Oder geht das lediglich auf das Grundgehalt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 18:36
Ich hoffe die werden in der jetzigen Form bald einkassiert - aber das ist ja hier nicht ganz das Thema ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 12.12.2023 18:52
Der DBB NRW - was ein Clownsverein. Vorher große Töne spucken a la "Die aktuelle Besoldung ist verfassungswidrig" und nach diesem erbärmlichen Tarifergebnis "bemühen die sich um eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung" für die Beamten. Naja, gut für alle Gewerkschaften , dass es nun auch so gekommen ist.

Lob an den Deutschen Richterbund, welche als einzige Gewerkschaft weitere Anpassung zwecks der verfassungsmäßigen Besoldung gefordert haben.

"Zu der Umsetzung weiterer Details werden die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt."
Ich hoffe daher, dass noch zusätzliche Verbesserung erfolgen werden.

Mich persönlich betrifft z.B. die Streichung der Erfahrungsstufen 1 & 2 erheblich. Ich hoffe hier wird noch eine Änderung kommen. Diese Regelung ist ja offensichtlich verfassungswidrig gewesen. Seit 4 Jahren bin ich Beamter und nun in der gleichen Erfahrungsstufe 3 wie neu einberufene Beamte. Toll.

Mein Vertrauen in den Dienstherrn ist stark beschädigt. Entsprechend wird sich das auch auf meine Einstellung & Leistung auswirken. Und da sind wir dann wieder dann beim Thema Wahrnehmung des öffentlichen Dienstes in der Gesellschaft..
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Texter am 12.12.2023 18:52
Nein, die damalige Coronaprämie wurde auch vorher ausgezahlt. Die Zahlung ist erst vorläufig.

Immerhin eine Gewerkschaft hat es geschafft, die amtsangemesse Alimentation zu erwähnen. Ein Trauerspiel

Das Gesetz wurde aber noch vor der Auszahlung geändert:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20343&vd_back=N376&sg=0&menu=1#NORMKOPF
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: siverbutt am 12.12.2023 18:58
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie es sich mit der Prämie bei Teilzeit verhält?

Viele Grüße!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 19:03
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie es sich mit der Prämie bei Teilzeit verhält?

Viele Grüße!

Anteilig, der 9.12 sollte entscheiden hinsichtlich des Stundenumfangs. Bei der Pension wird es auch vom individuellen Satz abhängen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 12.12.2023 19:25
Unsere Prognosen zu den Besoldungstabellen NRW 2024 / 2025 sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Annahme der Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen:
  2024: +4,76%
  2025: +5,5%
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 19:27


Mich persönlich betrifft z.B. die Streichung der Erfahrungsstufen 1 & 2 erheblich. Ich hoffe hier wird noch eine Änderung kommen. Diese Regelung ist ja offensichtlich verfassungswidrig gewesen. Seit 4 Jahren bin ich Beamter und nun in der gleichen Erfahrungsstufe 3 wie neu einberufene Beamte. Toll.

Mein Vertrauen in den Dienstherrn ist stark beschädigt. Entsprechend wird sich das auch auf meine Einstellung & Leistung auswirken. Und da sind wir dann wieder dann beim Thema Wahrnehmung des öffentlichen Dienstes in der Gesellschaft..

Meine Güte, dafür wird dir doch nichts weggenommen.

Die neuen Beamten bekommen auch mehr Geld als Du vor 4 Jahren. Willst du jetzt eine Nachzahlung?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ineluki am 12.12.2023 19:37
Unsere Prognosen zu den Besoldungstabellen NRW 2024 / 2025 sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Annahme der Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen:
  2024: +4,76%
  2025: +5,5%

Vielen Dank für den Service.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.12.2023 19:37
Darum geht es doch nicht.
1. Es sind Erfahrungsstufen, die gleichzusetzen ist absurd.
2. Die Stufen wurden gestrichen, um weiterhin bei der Besoldung zu tricksen.

Jetzt von Neid zu sprechen, ist völlig deplatziert. Wir können auch alle A12 bekommen, egal welches  Statusamt, welche Tätigkeit oder Dauer der Tätigkeit. Bekomme dadurch auch nicht weniger, aber gut ist es trotzdem nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Eloise86 am 12.12.2023 19:54
Hallo zusammen!
Wie verhält es sich denn, wenn ich aktuell noch in Elternzeit bin aber im Januar wieder arbeite, wenn die Auszahlung der Inflationsprämie erfolgen soll?
Ende Dezember erhalte ich zum 1. Mal wieder Bezüge nach 1 Jahr Elternzeit.

LG,

Laura
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 20:06
Keine 1800, aber sobald du anfängst wieder anteilig die 120 Euro. Der 9.12 zählt
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 12.12.2023 20:07
Unsere Prognosen zu den Besoldungstabellen NRW 2024 / 2025 sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Annahme der Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen:
  2024: +4,76%
  2025: +5,5%
Vielen Dank für die schnelle Umsetzung.
An dieser Stelle mal eine allgemeine Frage: wäre es viel Aufwand die Steuerklasse IV mit Faktor im Rechner anzubieten?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SpunkyFunky am 12.12.2023 20:17
Unsere Prognosen zu den Besoldungstabellen NRW 2024 / 2025 sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Annahme der Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen:
  2024: +4,76%
  2025: +5,5%
Vielen Dank für die schnelle Umsetzung.
An dieser Stelle mal eine allgemeine Frage: wäre es viel Aufwand die Steuerklasse IV mit Faktor im Rechner anzubieten?

Mir ist schon seit längerem aufgefallen, dass man beim Rechner zwar die Zulage für A9 auswählen kann, dieser aber bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Kann man das evtl auch ändern? 😇
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 12.12.2023 20:47
An dieser Stelle mal eine allgemeine Frage: wäre es viel Aufwand die Steuerklasse IV mit Faktor im Rechner anzubieten?

Der Faktor der Lohnsteuerklasse IV ist in den "ausführlichen Rechner" auf rechner24.info verlagert worden. Nach der Besoldungsberechnung einfach den entsprechenden Link drücken. Das wesentliche ist im Formular dann schon vorausgefüllt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 12.12.2023 21:07
Mein Tipp ist das wir 2040€ mit den Februarbezügen erhalten werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Chrisew am 12.12.2023 21:25
An dieser Stelle mal eine allgemeine Frage: wäre es viel Aufwand die Steuerklasse IV mit Faktor im Rechner anzubieten?

Der Faktor der Lohnsteuerklasse IV ist in den "ausführlichen Rechner" auf rechner24.info verlagert worden. Nach der Besoldungsberechnung einfach den entsprechenden Link drücken. Das wesentliche ist im Formular dann schon vorausgefüllt.

Wann wird im Rechner das Steuerjahr 2024 mit dem höheren Grundfreibetrag hinterlegt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 12.12.2023 21:52
Zitat
„Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart. Roland Staude: „Die Einkommensrunde für alle Beschäftigten des Landes NRW ist für uns jedoch erst mit dem zweiten Teil der Besoldungsgespräche im Februar 2024 abgeschlossen.“

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auch-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger/

Was könnte da wohl noch besprochen werden?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 12.12.2023 22:14
Welche Rotwein lecker ist?

War nicht auch mal die Rede von einer Dienstrechtsreform?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 12.12.2023 22:46
Wir können zufrieden sein.
Ich kann mich noch an vier Jahre mit Nullrunden erinnern oder auch Übernahme von Tarifabschlüssen in voller Höhe nur bis A10.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 22:48
Na ja, dann kam eben das Verfassungsgericht und kippte es und die Regierung wurde abgewählt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 12.12.2023 22:54
Genau, die ganz üblen Zeiten sind zum Glück vorbei, gezwungener Maßen zwar, aber egal. Jetzt muss Karlsruhe noch ran, und dann sehen wir weiter. Bis dahin weiterhin Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 07:05
Zitat
„Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart. Roland Staude: „Die Einkommensrunde für alle Beschäftigten des Landes NRW ist für uns jedoch erst mit dem zweiten Teil der Besoldungsgespräche im Februar 2024 abgeschlossen.“

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auch-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger/

Was könnte da wohl noch besprochen werden?

Eigentlich stehen noch diverse Themen für die Attraktivitätsoffensive auf der Agenda. Das geht über Widersprüche gegen die Besoldung, Arbeitszeit, Zulagenwesen, etc.. Da es in der Vergangenheit aber diverse Gespräche gab und Verbesserungen nicht existent sind, kann man solche Floskeln getrost ignorieren. Insbesondere, wenn als einzige Gewerkschaft der Richterbund etwas zur verfassungswidrigen Besoldung sagt. Die anderen Gewerkschaften sind wieder einmal zu beschäftigt sich selbst zu beweihräuchern.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 13.12.2023 07:39
Erstmal danke an die Admins der Seite für die schnelle neuen Tabellen und Rechner.

Ich bin echt Happy.
Man muss auch mal realistisch und dankbar sein.

Als Single im mD Februar 2025 über 3000 EURO Netto !
Ich kenne viele wo eine Frau haben und 2 Kinder und nicht mal 2500 € Netto haben.

Wenn man manchmal Kommentare ließt, auch von Beamten wo A11 oder mehr haben da denkt man echt Sie sind arm.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 07:51
Ich bin/war im gD und bin weit weg von den 3.000€ netto. Auch in 2025 (übrigens sind es noch ein paar Monate bis dahin, bringt also für die aktuelle und vergangene Inflation so rein gar nichts) bin ich nicht bei 3.000€ netto.

Aber schön für dich :D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BeamtenBasti am 13.12.2023 08:11
Guten Morgen zusammen,

ich habe mir mal den Prognose-Rechner für 2025 angesehen. Wer kann mir erklären, wie sich der automatisch hinterlegte Betrag der monatlichen Zulage von 437,01€ zusammensetzt? Das kann doch nicht für alle Besoldungsgruppen gleich berechnet werden, sondern müsste hier doch eigentlich individuell berechnet werden, sprich ab November 2024 einen Betrag von 200€ als monatliche Zulage und dann ab Februar 2025 zum Monatsbrutto (inkl. der 200€) nochmal 5,5% drauf, oder nicht?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 08:15
Die 200€ ab November 2024 sind keine Zulage, sondern eine tabellenwirksame Erhöhung, sodass der Betrag in der Grundbesoldung sein müsste.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HansenMa am 13.12.2023 08:24
Liebes Admin-Team,
wurden in den Prognosen-Rechnern für die Jahre 2024 und 2025 auch die geänderten Steuersätze / die Steueranpassungen mit einbezogen (da gibt es doch Änderungen ab 2024) ?
In dem Standardrechner, bei dem man "2023b" und jetzt dann "2024-beta" auswählen kann, sind die Steuersätze bei "2024-beta" bereits angepasst worden. (Meine Lohnsteuer sinkt etwas ab 1.1.24.)

Wenn ich nämlich bei den Prognoserechnern 2024 / 2025 die neuen Tarifabschlüsse mit einberechne , komme ich tatsächlich auf einen geringeren Sold pro Monat, als wenn ich die 120€ steuerfreien IAP-Anteil von "jetzt" bis Ende 2023 vorher mit einbezogen habe...

Ist das bei den anderen auch so? Wäre jedenfalls total dämlich, wenn die 120€ wegfallen und man dann weniger bekommt, weil vom Sockelbetrag dann mehr runtergeht und am Ende weniger als 120€ netto übrig bleibt ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 13.12.2023 09:03
Zitat
„Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart. Roland Staude: „Die Einkommensrunde für alle Beschäftigten des Landes NRW ist für uns jedoch erst mit dem zweiten Teil der Besoldungsgespräche im Februar 2024 abgeschlossen.“

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auch-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger/

Was könnte da wohl noch besprochen werden?

Eigentlich stehen noch diverse Themen für die Attraktivitätsoffensive auf der Agenda. Das geht über Widersprüche gegen die Besoldung, Arbeitszeit, Zulagenwesen, etc.. Da es in der Vergangenheit aber diverse Gespräche gab und Verbesserungen nicht existent sind, kann man solche Floskeln getrost ignorieren. Insbesondere, wenn als einzige Gewerkschaft der Richterbund etwas zur verfassungswidrigen Besoldung sagt. Die anderen Gewerkschaften sind wieder einmal zu beschäftigt sich selbst zu beweihräuchern.
Ich glaube mittlerweile, diese schon ewig laufende „Attraktivitätsoffensive“ verfolgt zwei Ziele:

1. Man vermittelt den eigenen Mitgliedern das Gefühl „Die Lage ist nicht gut, aber wir sind da dran“

2. Sobald aus Karlsruhe - irgendwann einmal - durchsickern sollte, dass auch die NRW-Besoldung verfassungswidrig ist, was seit Jahren fast alle Besoldungsexperten so bestätigen - könnte man sich sowohl als Landesregierung als auch als dbb nrw noch schnell von hinten an die Spitze der Bewegung stellen und faktisch vom BVerfG erzwungene Änderungen als Ergebnis dieser bisher folgenlosen Gesprächsreihe präsentieren. Das Schicksal von Frau Kraft und ihrer Klatsche vor dem Landesverfassungsgericht infolge der Doppel-Nullrunde hat man bei der damals klagenden CDU noch gut vor Augen und sieht darin zu Recht eine wesentliche Ursache für spätere krachende Abwahl von Rot-Grün.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 13.12.2023 09:44
Verstehe ich das richtig, dass die Familienzuschläge erst im November 2024 erhöht werden, und dann erstmal nur um 4,76%? Also Nullrunde bis dahin?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 09:45
Ja, wir haben (weiterhin) eine Nullrunde bis November 2024.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.12.2023 10:24
Liebes Admin-Team,
wurden in den Prognosen-Rechnern für die Jahre 2024 und 2025 auch die geänderten Steuersätze / die Steueranpassungen mit einbezogen (da gibt es doch Änderungen ab 2024) ?
In dem Standardrechner, bei dem man "2023b" und jetzt dann "2024-beta" auswählen kann, sind die Steuersätze bei "2024-beta" bereits angepasst worden. (Meine Lohnsteuer sinkt etwas ab 1.1.24.)

Wenn ich nämlich bei den Prognoserechnern 2024 / 2025 die neuen Tarifabschlüsse mit einberechne , komme ich tatsächlich auf einen geringeren Sold pro Monat, als wenn ich die 120€ steuerfreien IAP-Anteil von "jetzt" bis Ende 2023 vorher mit einbezogen habe...

Ist das bei den anderen auch so? Wäre jedenfalls total dämlich, wenn die 120€ wegfallen und man dann weniger bekommt, weil vom Sockelbetrag dann mehr runtergeht und am Ende weniger als 120€ netto übrig bleibt ...

Nee bei mir bleibt mehr über. Die Steueränderung 2024 macht ca. 45 netto aus bei mir. Mit IPA bin ich auf 3816 und ab 1.10.24 3821 netto. Macht Sinn, es ist minimal mehr dann (Stkl. 1).

Danke @Admin für das neue Steuerjahr im Rechner. War klar, dass das einzig brauchbare der Ampel von der FDP kam, auch wenn es zwingend geboten war. Allerdings soll das ja ohnehin erst im Sommer 24 rückwirkend angepasst werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 13.12.2023 12:49
Die 200€ ab November 2024 sind keine Zulage, sondern eine tabellenwirksame Erhöhung, sodass der Betrag in der Grundbesoldung sein müsste.
Kommt da ab 11/2024 und 02/2025 ggf. nicht noch die prozentuale Erhöhung der Strukturzulage und des Familienzuschlags dazu (Ba-Wü)?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 13.12.2023 13:07
Danke @Admin für das neue Steuerjahr im Rechner.

Das Steuern/Abgaben-Modul 2024 - gestern abend geschrieben - ist noch sehr beta und nur rudimentär geprüft.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 13.12.2023 14:14
Ich bin/war im gD und bin weit weg von den 3.000€ netto. Auch in 2025 (übrigens sind es noch ein paar Monate bis dahin, bringt also für die aktuelle und vergangene Inflation so rein gar nichts) bin ich nicht bei 3.000€ netto.

Aber schön für dich :D

Lieber Floki, da stimmt aber was nicht. gD fängt bei A9 an. Hier gibt es keine Erfahrungsstufe 1 und 2 mehr, also steigst Du mit Stufe 3 ein. Diese Stufe hast Du 2 Jahre und dann bist Du bei Stufe 4.

laut Rechner 2025 bist Du sehr wohl bei knapp unter bzw mit Stufe 4 knapp über 3.000 € Netto mit Steuerklasse 1.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2023?id=beamte-nrw-2025&g=A_9&s=3&f=0&fstand=v&mst=I&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0 (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2023?id=beamte-nrw-2025&g=A_9&s=3&f=0&fstand=v&mst=I&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Johnsmith am 13.12.2023 14:19
Danke @Admin für das neue Steuerjahr im Rechner.

Das Steuern/Abgaben-Modul 2024 - gestern abend geschrieben - ist noch sehr beta und nur rudimentär geprüft.

Vielen Dank!

Wurde für 2024 im Beta-Rechner der Grundfreibetrag von 11.604 Euro oder der vom Bundesfinanzminister angekündigte von 11.784 Euro (sowie die ebenfalls angekündigte Erhöhung des Kinderfreibetrags um zusätzliche 228 Euro auf 6.612 Euro) berücksichtigt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.12.2023 14:47
Ich bin/war im gD und bin weit weg von den 3.000€ netto. Auch in 2025 (übrigens sind es noch ein paar Monate bis dahin, bringt also für die aktuelle und vergangene Inflation so rein gar nichts) bin ich nicht bei 3.000€ netto.

Aber schön für dich :D

Lieber Floki, da stimmt aber was nicht. gD fängt bei A9 an. Hier gibt es keine Erfahrungsstufe 1 und 2 mehr, also steigst Du mit Stufe 3 ein. Diese Stufe hast Du 2 Jahre und dann bist Du bei Stufe 4.

laut Rechner 2025 bist Du sehr wohl bei knapp unter bzw mit Stufe 4 knapp über 3.000 € Netto mit Steuerklasse 1.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2023?id=beamte-nrw-2025&g=A_9&s=3&f=0&fstand=v&mst=I&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0 (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2023?id=beamte-nrw-2025&g=A_9&s=3&f=0&fstand=v&mst=I&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)

Dir ist aber schon bewusst, dass der Auszahlungsbetrag nicht gleich netto ist, oder? PKV?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 13.12.2023 15:44

Dir ist aber schon bewusst, dass der Auszahlungsbetrag nicht gleich netto ist, oder? PKV?

Das stimmt, jedoch ist das erst einmal das ausgezahlte Netto, worüber wir hier schreiben. Dass davon der Eigenanteil für die private Krankenversicherung bezahlt werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Aber Du hast Recht, das wird beim Vergleich gerne mal übersehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 13.12.2023 19:32
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie es sich mit der Prämie bei Teilzeit verhält?

Viele Grüße!

Anteilig, der 9.12 sollte entscheiden hinsichtlich des Stundenumfangs. Bei der Pension wird es auch vom individuellen Satz abhängen.



Was ist denn der „9.12“? Muss man den kennen? Chiffriercode?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.12.2023 19:42
Clown zum Abendessen gehabt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 13.12.2023 20:03
Clown zum Abendessen gehabt?

Nein, mit knapp 35-jähriger Dienstzeit ist mir diese Regelung nicht geläufig. Eine besondere Abmachung am 9.12., die mir entgangen ist?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 13.12.2023 20:14
Wer an dem Tag der Tarifeinigung (9.12.23) Teilzeit gearbeitet hat, erhält natürlich diese „Prämie“ entsprechend des Stundenumfangs. War doch bei der Corona-Prämie auch so und beim Bund (TV-ÖD) auch.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 13.12.2023 20:15
Danke @Admin für das neue Steuerjahr im Rechner.

Das Steuern/Abgaben-Modul 2024 - gestern abend geschrieben - ist noch sehr beta und nur rudimentär geprüft.

Vielen Dank!

Wurde für 2024 im Beta-Rechner der Grundfreibetrag von 11.604 Euro oder der vom Bundesfinanzminister angekündigte von 11.784 Euro (sowie die ebenfalls angekündigte Erhöhung des Kinderfreibetrags um zusätzliche 228 Euro auf 6.612 Euro) berücksichtigt?

es sind die derzeit gesetzlich festgelegten 11604 EUR. Bei den Steuern machen wir keine "Prognosen", sondern programmieren einfach genau das, was der Gesetzgeber verabschiedet hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 13.12.2023 20:18
Wer an dem Tag der Tarifeinigung (9.12.23) Teilzeit gearbeitet hat, erhält natürlich diese „Prämie“ entsprechend des Stundenumfangs. War doch bei der Corona-Prämie auch so und beim Bund (TV-ÖD) auch.

Ok, danke
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rundmc87 am 13.12.2023 21:32
Laut Rechner habe ich ca. 45€ netto mehr über.
3 Kinder A12 Besoldungsstufe 6.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: shimanu am 14.12.2023 06:54
Laut Rechner habe ich ca. 45€ netto mehr über.
3 Kinder A12 Besoldungsstufe 6.



Dann hast du bei den Eingaben einen Fehler.
A12 Stufe 6 3 Kinder unverheiratet sind aktuell 4258,99 € in Steuerklasse 1 und Mietstufe 1
A12 Stufe 6 3 Kinder unverheiratet sind ab 01.02.2025 = 4575,71 in Steuerklasse 1 und Mietstufe 1

Differenz: + 316,72 €
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hejo1909 am 14.12.2023 10:29
Hallo,

erhält man die Inflationsausgleichsprämie auch in voller Höhe, wenn man sich von September 2023 bis Mai 2024 und somit an dem besagten Stichtag (09.12.) in Elternzeit befindet und Elterngeld bezieht?

Gibt es hierzu bereits entsprechende niedergeschriebene Regelungen?

Vielen Dank.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 14.12.2023 10:35
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit… ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 14.12.2023 10:48
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit… ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Verstehe ich auch nicht. Soll das Baby sich nicht so anstellen und sich alleine zu Hause beschäftigen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hejo1909 am 14.12.2023 10:52
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit… ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Naja, man nimmt ja EZ um einem Bedürfnis nach Kindesbetreuung (nach der Geburt) nachzukommen - Säuglinge leben nicht von alleine. Dann hätte man ja bereits die Zeugung, die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes nach diesem Stichtag planen müssen. ;)

Davon abgesehen, Bezieher*innen von Elterngeld unterliegen ja auch der Inflation. Ich meine, dass es bei der damaligen Corona-Prämie eine entsprechende Regelung gab, nämlich einen Tag Anspruch auf Besoldung in dem entsprechenden Jahr. Warten wir es ab ...

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 14.12.2023 11:42
Wenn die Stichtage und anderen Rahmenbedingungen aus der Tarifeinigung übernommen werden (Arbeitsverhältnis besteht am 09.12.23, vom 01.08.23 bis 08.12.23 an mindestens  1 Tag Entgelt), müsste es die 1800 € geben. Die 120 € erst nach Rückkehr, da die Bedingungen auf den jeweiligen Monat bezogen sind. Ggf. Teilzeitkürzung
Siehe hier: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++6576f539ddbac0e6f5e3802a/download/231209%20TV%20IAG%20-%20Einigung%20final.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 14.12.2023 12:52
Ich gehe stark von Nein aus. Elternzeit ist ja ungleich Arbeit… ich denke, es gibt da nichts.
Habe aber keinen offiziellen Paragrafen zur Hand. Ab Juni 2024 sollte man die 120 netto noch bis Oktober erhalten.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso man die Elternzeit genau in den Stichtag legt. Es war seit einem Jahr vorhersehbar, dass der 8.12 oder der 9.12 eine grosse Relevanz bezüglich einer Einmalzahlung haben wird.

Du musst Satire bitte als solche kennzeichnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 14.12.2023 13:11
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hejo1909 am 14.12.2023 13:39
Wenn die Stichtage und anderen Rahmenbedingungen aus der Tarifeinigung übernommen werden (Arbeitsverhältnis besteht am 09.12.23, vom 01.08.23 bis 08.12.23 an mindestens  1 Tag Entgelt), müsste es die 1800 € geben. Die 120 € erst nach Rückkehr, da die Bedingungen auf den jeweiligen Monat bezogen sind. Ggf. Teilzeitkürzung
Siehe hier: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++6576f539ddbac0e6f5e3802a/download/231209%20TV%20IAG%20-%20Einigung%20final.pdf

Vielen Dank für die schnelle Information! 👍🏼
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 14.12.2023 17:52
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 14.12.2023 18:34
Die Auszahlung des Inflationsausgleiches (hier: Einmalbetrag in Höhe von 1800,- EUR netto) wird laut Angaben des LBV NRW Ende Januar 2024 erfolgen, das gilt sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamten... ob allerdings die monatlichen Zahlungen (i.H.v. 120,- EUR netto) wirklich mit den Januarbezügen starten oder erst mit den Februarbezügen, kann ich dem nicht so ganz entnehmen. 

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 14.12.2023 20:04
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.

Bin gespannt, wer wirklich keine Ahnung hat.
Bei der Corona Prämie:
Gibt es die Sonderzahlung auch bei Krankheit, im Mutterschutz oder während der Elternzeit?
Alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen, am 29. November 2021 beschäftigt waren und zwischen dem 1. Januar und 29. November 2021 wenigstens für einen Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistungen hatten, erhalten die Einmalzahlung. Zu den Entgeltersatzleistungen zählen die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen nach § 56 IfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI oder Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchuG. Das Elterngeld zählt leider nicht zu den Entgeltersatzleistungen.

Bei der TV-ÖD Inflationsprämie:

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

Aber vlt. haste Glück

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olive86 am 15.12.2023 07:35
Guten Morgen in die Runde,

kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Ich habe zum 01.11.2023 als Beamter vom Land NRW zum Bund gewechselt. Ich gehe eigentlich davon aus, dass mir die Inflationsausgleichsprämie somit nicht mehr zu steht, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 15.12.2023 10:04
Das dein Dienstherr jetzt der Bund ist, bekommst du vom Land erst mal kein Geld.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Petersen am 15.12.2023 10:58
Die Auszahlung des Inflationsausgleiches (hier: Einmalbetrag in Höhe von 1800,- EUR netto) wird laut Angaben des LBV NRW Ende Januar 2024 erfolgen, das gilt sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamten... ob allerdings die monatlichen Zahlungen (i.H.v. 120,- EUR netto) wirklich mit den Januarbezügen starten oder erst mit den Februarbezügen, kann ich dem nicht so ganz entnehmen. 

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander

Danke für den Link! Das sieht so offiziell aus, dass sie es vermutlich nicht mehr wie in BW ändern und die 200€ durch eine prozentuale Erhöhung ersetzen werden. Oder seht ihr das anders?

Was nicht klar beantwortet wird ist wie sich die Erhöhungen auf die Familienzuschläge auswirken, außer ich habe es übersehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 15.12.2023 11:35
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.

Bin gespannt, wer wirklich keine Ahnung hat.
Bei der Corona Prämie:
Gibt es die Sonderzahlung auch bei Krankheit, im Mutterschutz oder während der Elternzeit?
Alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen, am 29. November 2021 beschäftigt waren und zwischen dem 1. Januar und 29. November 2021 wenigstens für einen Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistungen hatten, erhalten die Einmalzahlung. Zu den Entgeltersatzleistungen zählen die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen nach § 56 IfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI oder Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchuG. Das Elterngeld zählt leider nicht zu den Entgeltersatzleistungen.

Bei der TV-ÖD Inflationsprämie:

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

Aber vlt. haste Glück

Hier muss man aber unterscheiden, am Stichtag 09.12.2023 muss man beschäftigt sein, das ist man auch während der Elternzeit. Im Zeitraum 01.08.2023 bis 08.12.2023 muss man an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistung gehabt haben, hier braucht man aber die Entgeltersatzleistung noch nichtmal herauziehen, da wohl im August Anspruch auf Entgelt bestand. Zumal es Entgeltersatzleistung im Beamtenbereich so nicht gibt.
Wichtig ist, dass die tariflichen Regelungen auch so auf die Beamten übertragen werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Senchuten am 16.12.2023 22:39
Da ist die Runde gerade Mal vorbei und dann kommen versteckte Steuererhöhungen... nett. Also wieder nichts bei rumgekommen bei allem. Die Bundesbeamten und Kommunalangestellten lachen sich wieder Mal ins Fäustchen-.-'
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 17.12.2023 07:54
Da ist die Runde gerade Mal vorbei und dann kommen versteckte Steuererhöhungen... nett. Also wieder nichts bei rumgekommen bei allem. Die Bundesbeamten und Kommunalangestellten lachen sich wieder Mal ins Fäustchen-.-'

Worauf beziehst du dich?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 22.12.2023 12:40
Heute eine Meldung von unserem Personalamt erhalten bzgl der Widersprüche.

"Derzeit gehen wieder vermehrt Widersprüche von Beamt*innen ein, mit denen die Verletzung des Grundsatzes der amtsangemessenen Besoldung gerügt wird.

Das Bundesverwaltungsgericht (2018) und das Bundesverfassungsgericht (2020) haben in entsprechenden Entscheidungen allgemeine Grundsätze zur amtsangemessenen Besoldung formuliert.

Diese befassen sich aber nicht konkret [genug] mit der Besoldung in Nordrhein-Westfalen. Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen als zuständiger Landesgesetzgeber grundsätzlich reagiert hat – z.B. mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022, dem Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung und dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften oder der aktuell vorgesehenen Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamt*innen – bestehen weiterhin Bedenken, ob dies ausreichend im Lichte der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ist. Insbesondere geht es dabei um das Mindestabstandsgebot der Besoldung zur Grundsicherung, die als Bürgergeld ab 2024 spürbar erhöht werden wird.

Ob und inwieweit das Land Nordrhein-Westfalen über die angekündigten Anpassungen der Besoldung hinaus damit umgehen wird, ist bisher nicht bekannt. Die Stadt XXX möchte den eigenen Beamt*innen in einer Angelegenheit, die sie als Dienstherr nicht entscheiden kann, (weitere) Anträge und Widersprüche ersparen. Für das Jahr 2023 gilt daher, dass ungeachtet der Regelungen in § 3 Abs. 7 LBesG NRW

    alle Beamt*innen so gestellt werden, als hätten sie für die Besoldung des Jahres 2023 fristgerecht einen Antrag gestellt,
    bereits eingereichte Anträge/Widersprüche ruhend gestellt werden und
    die Stadt XXX in Bezug auf ggf. bestehende Ansprüche auf höhere Besoldung auf die Einrede der Verjährung verzichtet.


Das bedeutet, dass eine mögliche (nachträgliche) Neuregelung der Besoldung 2023 zur Behebung einer ggf. vorliegenden Verletzung des Grundsatzes der amtsangemessenen Besoldung für alle bei der Stadt XXX tätigen Beamt*innen umgesetzt wird."

Immerhin ein positives Signal des Dienstherrn.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 22.12.2023 16:01
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 23.12.2023 09:04
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Goldene Vier am 23.12.2023 14:14
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 23.12.2023 14:48
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..

Doch weil die Differenz zwischen 3000€ für ein abgesichertes Leben und den 5000€ die man für seine 41 Stundenwoche bekommt der eigentliche Arbeitsertrag ist. Der A13 Beamte hat bei einem 178 Stundenmonat 11,30€ Stundenlohn (2000€ Differenzbetrag / Arbeitsertrag).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 23.12.2023 14:50
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Goldene Vier am 23.12.2023 15:12
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: websgeisti am 23.12.2023 15:19
Mit einer A13 Besoldung hier sich zu beklagen, dass man so wenig verdient, ist schon harter tobak. Also entweder kann man mit seinem Geld nicht vernünftig haushalten oder man empfindet die Besoldung als zu wenig. Im letzteren Fall gibt’s auch die Option einen „Antrag auf Entlassung“ zu stellen. Bei A13 sollte man wirklich nicht meckern. Was sollen denn wir aus dem mittleren Dienst erst sagen, die ein ganzes Stück weniger verdienen. Da höre ich weniger Beschwerden. 😅
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 23.12.2023 16:18
A13 bei der Mietstufe in Düsseldorf verheiratet Steuerklasse 3 sind sogar über 5400 netto plus 500€ Kindergeld
Das sind knapp 6000€
Wenn da jemand sagt Bürgergeld ….
Oh man . Wahrscheinlich selbst bei 10000€ würde so Menschen noch sich beschweren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Johnsmith am 23.12.2023 16:23
Mit einer A13 Besoldung hier sich zu beklagen, dass man so wenig verdient, ist schon harter tobak.

Das sehe ich anders.

A13 bekommen etwa Juristen zum Einstieg - offiziell erwartet werden zwei Prädikatsexamina.

Dafür gibts dann in NRW 55.060.56 Euro brutto.

In Unternehmen gibt es zum Einstieg nicht selten 100.000 Euro, in Großkanzleien bis zu 150.000 Euro.

You get what you pay for - von Idealisten einmal abgesehen.

Deshalb vergibt man in der Verwaltung Rechtsdienstleistungen vermehrt gern an extern, zu Stundensätzen von 300 Euro…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: websgeisti am 23.12.2023 16:48
Das der Staat zum Teil schlechter entlohnt wie die freie Wirtschaft ist nun wirklich nichts Neues. Wie gesagt, du kannst ja dich entlassen lassen, wenn das Geld  nicht reicht. Das die Besoldung in den meisten BL teils zum Wünschen übrig lässt ist ja nichts Neues. Aber dafür haben Beamte eben die Pension und den „Kündigungsschutz“.

Vor allem bei der Finanz (Finanzämter) konkurriert man massiv mit der freien Wirtschaft. Da sollte man langsam was machen mit Zulagen etc. Aber der Personalmangel in der 2., 3. und 4.Qualifikationsebene scheint gewollt zu sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Johnsmith am 23.12.2023 16:53
Natürlich ist das nichts Neues, aber das Delta wird immer größer.

Ich bin einer der Idealisten - und habe den Gedanken der Entlassung dennoch immer öfter.

Und was die Pension angeht: Die sollte man im von mir genannten Fall selbstverständlich nicht mit der gesetzlichen Rente vergleichen sondern der anwaltlichen Versorgung bzw. der Betriebsrenten großer Unternehmen.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: websgeisti am 23.12.2023 16:59
Es gibt Unternehmen die mehr zahlen, es gibt aber auch welche die weniger oder gleich viel zahlen. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Finde aber der sichere Job und die „Absicherung im Alter“ deutlich wichtiger. Daher kann ich es verschmerzen, dass man woanders mehr verdienen „kann“.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 23.12.2023 18:09
Denken denn wohl bitte alle Kolleginnen und Kollegen an die Abgabe der Widersprüche gegen ihre momentane Besoldung bei ihrem Dienstherren zum Jahresende?! Musterwidersprüche sind bei eurer Gewerkschaft erhältlich....ein frohes Weihnachtsfest allen Kolleginnen und Kollegen!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 23.12.2023 18:50
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….
Weder noch. Warum auch. Habe ich geschrieben, dass ich unzufrieden bin?  Das schließt das oben geschriebene aber nicht aus. Teilnahmslosigkeit und Gleichgültigkeit sind für mich keine erstrebenswerten Eigenschaften. "Plenus venter non studet libenter"  ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 23.12.2023 19:04
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….
Weder noch. Warum auch. Habe ich geschrieben, dass ich unzufrieden bin?  Das schließt das oben geschriebene aber nicht aus. Teilnahmslosigkeit und Gleichgültigkeit sind für mich keine erstrebenswerten Eigenschaften. "Plenus venter non studet libenter"  ;)

Oder wie Dante Alighieri sagte: Die dunkelsten Plätze der Hölle sind reserviert, für diejenigen, die sich in Zeiten einer moralischen Krise heraushalten wollen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 02.01.2024 11:32
mal zurück zum Thema:
Anbei der Gesetzentwurf bzgl. der Auszahlung der Inflationsprämie.

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/besoldung--sonderzahlung--inflat.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 03.01.2024 15:14
Womit dann auch die Frage mit der Elternzeit weiter vorne beantwortet ist. Auf jeden Fall die Abrechnung prüfen, wenn ich mich richtig erinnere, hat beim TVöD unser Abrechnungsprogramm die Beschäftigen, die trotz Elternzeit berechtigt waren, nicht automatisch erkannt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 03.01.2024 16:56
Hat eigentlich schon wer Infos, ob mit der Bürgergelderhöhung etc. die Familienzuschläge zeitnah angepasst werden? Ich meine Widerspruch einlegen ist ja schon ein automatismus. Aber wenn da wieder nichts passieren sollte, insbesonde im Hinblick auf das 3. Kind. Sind wir doch auch bei dieser Regelung wieder in der Verfassungswidirgkeit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 03.01.2024 17:34
Wir haben die verfassungswidrigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Zuschläge, nie verlassen. Ohne weiteres Urteil wird da nichts mehr kommen. Auch weil die Gewerkschaften, ausgenommen der DRB, keinen Plan von der Thematik haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 03.01.2024 19:32
Wir haben die verfassungswidrigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Zuschläge, nie verlassen. Ohne weiteres Urteil wird da nichts mehr kommen. Auch weil die Gewerkschaften, ausgenommen der DRB, keinen Plan von der Thematik haben.

Das ist mir ja durchaus bewusst. Mir geht es jetzt aber im konkreten Fall um die Kinderregelung, die der Gesetzgeber ja meint, durch die abnormal hohen Zuschläge "geheilt" zu haben.  Die jetzt aber mit den neuen Erhöhungen gar nicht mehr im Einklang stehen. Sozusagen eine Verfassungswidrigkeit in der Verfassungswidrigkeit (so Inception-mäßig :-)).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 04.01.2024 06:44
Ich gehe davon aus, dass ohne weiteren Denkanstoß aus Karlsruhe in der nächsten Zeit nichts mehr passieren wird. Zwar wurde angesprochen, dass wegen der Bürgergelderhöhung auch die Alimentation zu prüfen wäre, aber nach der ÜBernahme der Tarifergebnisse, kann sich jeder denken, wie eine Prüfung ausgehen würde, falls diese überhaupt stattfindet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Hejo1909 am 04.01.2024 07:29
Womit dann auch die Frage mit der Elternzeit weiter vorne beantwortet ist. Auf jeden Fall die Abrechnung prüfen, wenn ich mich richtig erinnere, hat beim TVöD unser Abrechnungsprogramm die Beschäftigen, die trotz Elternzeit berechtigt waren, nicht automatisch erkannt.

Ich lese das auch so, dass in unserem Fall doch Anspruch für 2023 besteht, da im Monat August 2023 noch Anspruch auf Besoldung bestand. Nur die Monate ab 01.01.2024 dann eben aufgrund der geltenden EZ nicht, da hier auf den jeweiligen Montag Bezug genommen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 05.01.2024 06:42
der LKT hat um Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzentwurf gebeten. Hierbei ist auffällig, dass davon gesprochen wird, dass die Zahlung von 120 EUR ab Januar erst im Mai ausgezahlt werden soll. Hat das jemand von euch auch so vernommen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 05.01.2024 07:36
der LKT hat um Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzentwurf gebeten. Hierbei ist auffällig, dass davon gesprochen wird, dass die Zahlung von 120 EUR ab Januar erst im Mai ausgezahlt werden soll. Hat das jemand von euch auch so vernommen?

Dies steht auf der Seite vom LBV NRW:" Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blitzbirne am 05.01.2024 08:17
Stand jetzt wird das LBV NRW als "Abschlag/Vorschuss" mit den Feb.-Bezügen die 1.800 € (im Regelfall) auszahlen. Die 120€ ab Jan-Apr werden mit den Mai-Bezügen nachgezahlt. Ab Mai dann auch fortlaufend die 120€.
Inwieweit es einen Erlass o.ä. im Hinblick auf die Zahlungen bei den Kommunen geben wird, steht wohl noch nicht fest.
Am 30.01. soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden. Warten die Kommunen auf eine Rechtsgrundlage, wird es wohl sogar für die März-Bezüge eng...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 05.01.2024 09:06
Gilt das dann nur für Landesbeamte mit dem Zahlungsziel oder für alle also auch Beamte bei Stadt und Landkreis?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 05.01.2024 10:05
Zunächst nur für die Landesbeamten
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 05.01.2024 10:51
Das mit den monatlichen Zahlungen steht bisher allerdings nur bei den tariflich Beschäftigten des Landes NRW.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass die Beamten besser behandelt werden, zumal das ja vermutlich eine ähnliche Programmierung ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Anditee60 am 09.01.2024 14:40
Gilt das dann nur für Landesbeamte mit dem Zahlungsziel oder für alle also auch Beamte bei Stadt und Landkreis?

Also in unserer Kommune wird bereits für Februar wie folgt ausgezahlt:

Wie der Städtetag NRW ferner mitteilt, sei seitens des Landes NRW beabsichtigt, die Inflationsausgleichsprämie bereits im Laufe des Januar 2024 an die Anspruchsberechtigten einschließlich der Landesbeamt*innen auszuzahlen und stellte den Kommunen anheim, ebenso zu verfahren. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Dortmund Gebrauch, so dass die Sonderzahlung für das Jahr 2023 zusammen mit den Sonderzahlungen für die Monate Januar und Februar 2024 im Januar 2024 für Februar 2024 ausgezahlt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 09.01.2024 15:26
Ich wundere mich nur, warum man erst Ende April die vereinbarten monatlichen Einmalzahlungen aufnimmt? Weil das Land dann wieder auf Kosten der Beschäftigten Millionen an Zinsen einspart?

Tolle Lösung!

Technisch wäre es ein Leichtes gewesen alles ab Ende Januar zu verwirklichen!

Aber bis Ende April gibt es dann wieder zahlreiche warme Worte der Wertschätzung! Das ist doch immer toll!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Meierheim am 09.01.2024 15:47
Ich wundere mich nur, warum man erst Ende April die vereinbarten monatlichen Einmalzahlungen aufnimmt? Weil das Land dann wieder auf Kosten der Beschäftigten Millionen an Zinsen einspart?

Tolle Lösung!

Technisch wäre es ein Leichtes gewesen alles ab Ende Januar zu verwirklichen!

Aber bis Ende April gibt es dann wieder zahlreiche warme Worte der Wertschätzung! Das ist doch immer toll!
In Bayern gibt es für Beamte bis April gar nix.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 09.01.2024 16:01
es macht wahrscheinlich in unserem Interesse Sinn, das zu trennen (ob das April sein muss, mal dahingestellt) Es dürfte schneller sein, erstmal nur die Einmalzahlung zu programmieren, zu implementieren und zu testen, um erstmal die große Summe unter die Leute zu bringen. Und dann erst das andere.
Unser Softwarehersteller wartet nach der uns gegebenen Auskunft erst auf die gesetzlieche Regelung, eher er etwas implementieren will.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 09.01.2024 16:48
es macht wahrscheinlich in unserem Interesse Sinn, das zu trennen (ob das April sein muss, mal dahingestellt) Es dürfte schneller sein, erstmal nur die Einmalzahlung zu programmieren, zu implementieren und zu testen, um erstmal die große Summe unter die Leute zu bringen. Und dann erst das andere.
Unser Softwarehersteller wartet nach der uns gegebenen Auskunft erst auf die gesetzlieche Regelung, eher er etwas implementieren will.
Man könnte aber auch die Einmalzahlung um ein oder zwei Raten erhöhen, wenn man jetzt schon weiß, dass die eigentlichen Ratenzahlungen sich verzögern .
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 10.01.2024 15:04
Es gibt aber für die monatlichen Raten ein anderes Prüfungsschema, wer anspruchsberechtigt ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ProfTii am 12.01.2024 08:22
Bei uns wird so argumentiert, dass die Auszahlung der Einmalzahlung programmseitig nicht erfasst wird - heißt jede Auszahlung manuell vorgenommen wird, da es noch keine rechtliche Grundlage für die Auszahlung gibt.

Bei der monatlichen Auszahlung wird daher aufgrund der geringeren Höhe auf die entsprechenden Gesetzesänderungen gewartet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 12.01.2024 08:30
"Nordrhein-Westfalen setzt den Tarifabschluss für seine Tarifbeschäftigten und die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten mit hohem Tempo um. Sie alle werden die von den Tarifparteien im Dezember vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro Ende Januar auf ihrem Konto haben. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten die Einmalzahlung in Abhängigkeit zu ihrem maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz. Für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger beträgt die Einmalzahlung 1000 Euro.

„Unser Landesamt für Besoldung und Versorgung hat sich hervorragend auf die Ausführung einer Einmalzahlung vorbereitet und den entsprechenden Programmiervorgang frühzeitig begonnen“, erklärt Minister der Finanzen, Dr. Marcus Optendrenk. „Gepaart mit unserer raschen Entscheidung, das Tarifergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen, ermöglicht uns diese Vorarbeit eine Auszahlung schon im Januar. Damit ist Nordrhein-Westfalen bei der praktischen Umsetzung des Abschlusses im Ländervergleich ganz vorn dabei.“

Im Beamtenbereich erfordert die Implementierung ein Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 soll nach Abschluss der Verbändeanhörung planmäßig am 30. Januar final vom Kabinett beschlossen werden und dann zur parlamentarischen Beratung in den Landtag gehen. Minister Dr. Optendrenk: „Wir ziehen die Einmalzahlung als Abschlagszahlung vor – schneller geht es wirklich nicht.“

Auch die technische Vorbereitung für die Auszahlung der monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro (50 Euro für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger; anteilige Gewährung an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) läuft derzeit bereits auf Hochtouren. Auch hier erhalten die rund 740.000 Berechtigten das Geld zum gleichen Zeitpunkt: Die Zahlungen für Januar bis April werden gesammelt Ende April überwiesen, von da an bis einschließlich Oktober monatlich. Um die Einmalzahlung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, wird diese außerhalb des regulären Bezügeabrechnungsverfahrens erfolgen. Die auf den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 entfallenden weiteren monatlichen Sonderzahlungen sollen hingegen mit den regulären Bezügen abgewickelt werden, da eine gesonderte technische Umsetzung auch für diese Zahlungen in der Kürze der Zeit technisch nicht möglich gewesen wäre."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 12.01.2024 09:31
Quelle?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Glockner am 12.01.2024 09:53
Quelle?

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/tarifergebnis-nordrhein-westfalen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 12.01.2024 11:08
Danke. Das Land kann das natürlich einfach machen, da es eine eigene IT hat. Die Kommunen sind auf ihre jeweiligen Softwarehersteller angewiesen und da muss man abwarten, was die wann und wie machen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 15.01.2024 07:35
Hat eigentlich schon jemand was hinsichtlich Jobrad gehört?

Wer ist eigentlich zuständig? Finanzministerium, OFD, LBV, Dienststelle?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 15.01.2024 08:07
Änderung Landesbesoldungsgesetz erforderlich (für Jobrad Beamte): zuständig hier der Gesetzgeber (Landtag).

Zeitschätzung meinerseits: nach der Sommerpause 2024.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blitzbirne am 15.01.2024 09:47
Hat eigentlich schon jemand was hinsichtlich Jobrad gehört?

Wer ist eigentlich zuständig? Finanzministerium, OFD, LBV, Dienststelle?

Das Jobrad ist u.a. Thema in den für Februar angesetzten Gesprächen. Es wird da wohl eine Lösung geben, wobei die ja vermutlich nicht besser sein wird, als die Lösung, die nun einige Gemeinden / Kreise eh schon leben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 15.01.2024 12:51
Hat eigentlich schon jemand was hinsichtlich Jobrad gehört?

Wer ist eigentlich zuständig? Finanzministerium, OFD, LBV, Dienststelle?

Das Jobrad ist u.a. Thema in den für Februar angesetzten Gesprächen. Es wird da wohl eine Lösung geben, wobei die ja vermutlich nicht besser sein wird, als die Lösung, die nun einige Gemeinden / Kreise eh schon leben.

Ich empfehle aus Gründen einer Kosten-/Nutzenrechnung doch besser für eine verfassungsmäßige Besoldung zu kämpfen: von dieser kann sich jede/r so viele Räder kaufen wie er/sie möchte. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Vanios am 15.01.2024 16:08
Wie sieht es denn nach dem aktuellen Gesetzesentwurf mit den Personen aus, die im Jahr 2023 verbeamtet wurden.
Also zum Beispiel folgender Sachverhalt:

Person A war im Zeitraum 01.01.2023 - 30.11.2023 Angestellter und hat 2.340 € Inflationsprämie erhalten.
Ab dem 01.12.2023 wird Person A verbeamtet.

Hat Person A jetzt einen erneuten Anspruch auf die Inflationsprämie? Dann würde diese insgesamt mehr als 3.000 € erhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jochen1976 am 15.01.2024 19:44
Wie sieht es denn nach dem aktuellen Gesetzesentwurf mit den Personen aus, die im Jahr 2023 verbeamtet wurden.
Also zum Beispiel folgender Sachverhalt:

Person A war im Zeitraum 01.01.2023 - 30.11.2023 Angestellter und hat 2.340 € Inflationsprämie erhalten.
Ab dem 01.12.2023 wird Person A verbeamtet.

Hat Person A jetzt einen erneuten Anspruch auf die Inflationsprämie? Dann würde diese insgesamt mehr als 3.000 € erhalten.

Die vorliegende rechtliche Konstellation unterzieht sich einer Analyse im Hinblick auf die Rechtsbeziehungen einer individuellen Vertragspartei (im Folgenden als "Person A" bezeichnet), die während ihres antezedenten Beschäftigungsverhältnisses im Zeitraum von Januar 2023 bis November 2023 eine Inflationsprämie in Höhe von 2.340 € erlangte. In einem subsequenz relevanten Kontext erfolgte eine Statusänderung durch die Verbeamtung, welche mit dem Inkrafttreten ab Dezember 2023 einhergeht.

Eine methodische Heranziehung der legalen Fundamenta, in Kombination mit einer akribischen Exegese des einschlägigen Normenkorpus, führt zu der Schlussfolgerung, dass die im Zuge des Angestelltenverhältnisses gewährte Inflationsprämie als definitiver Bestandteil der Entlohnungsstruktur für den avisierten Zeitabschnitt zu subsumieren ist. In Anbetracht der im Zuge der Verbeamtung eingetretenen Konstellation drängt sich die rechtliche Frage auf, ob eine neuerliche Inanspruchnahme dieser Prämie, unter Beachtung des Prinzips der Rechtskontinuität und Vertragstreue, juridisch adäquat begründet ist.

Im Rahmen einer dogmatischen Deduktion zeichnet sich das Resultat ab, dass die bereits ausdisponierte Inflationsprämie in Übereinstimmung mit den Maximen der Rechtsklarheit und -kohärenz als abschließend und definitiv zu interpretieren ist. Es sei angemerkt, dass jegliche Tendenz zur Doppelgewährung im Rahmen der konkludenten Rechtsvereinbarungen innerhalb des vorhergehenden Dienstverhältnisses als rechtlich anomalistisch zu kategorisieren wäre.

Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Konditionalitäten bleibt es im Ermessen des juristischen Entscheidungsträgers, unter Würdigung der spezifischen Sachverhaltsdynamik, eine resolutive Disposition zu treffen, die einerseits die Kontraktualität der Beziehungen sichert und andererseits die teleologische Auslegung des einschlägigen Rechtskanons akribisch reflektiert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 16.01.2024 13:22
Danke. Das Land kann das natürlich einfach machen, da es eine eigene IT hat. Die Kommunen sind auf ihre jeweiligen Softwarehersteller angewiesen und da muss man abwarten, was die wann und wie machen.

Die Rheinischen Versorgungskassen teilen für den Bereich des Rheinlandes mit, dass sie ebenfalls die 1.800 € IAP mit den Februar-Bezügen auszahlen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 17.01.2024 07:53
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/600/E18-619.html

Hat jemand weitere Infos oder den Livestream verfolgt? Das Protokoll lässt ja leider immer ein paar Tage auf sich warten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 17.01.2024 08:19
Hier gibt es die Aufzeichnung

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=ba22c245-dd63-4cd2-9d2f-34a52abe7e77
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 17.01.2024 09:54
Habs mir angeschaut... Kein Wunder bei so wenig Einsatzbereitschaft & Kompetenz der Gewerkschaften dass die Landesregierung sich einiges rausnimmt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 17.01.2024 11:50
Dann verzichte ich, ist wohl besser fürs Herz.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 17.01.2024 12:12
Dann verzichte ich, ist wohl besser fürs Herz.

P.S.:
Hab doch kurz reingeschaut, schnelle Umsetzung des Urteils aus 2020? Das Land NRW hat sogar die Frist vom Gericht verstreichen lassen. Die Inflation war nicht vorhersehbar? Bereits bei den damaligen Verhandlungen, war die Inflation hoch. Auweia.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 17.01.2024 12:46
Hier einmal die Information unseres IT-Diestleisters:
"Besoldungserhöhung sowie Inflationsausgleichszahlungen für Beamtinnen und Beamte der Länder
Es wurde angekündigt, dass das Tarifergebnis der Länder auch 1:1 auf Beamte, Richter, Unterhaltsbeihilfeempfänger und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
Diese Ankündigung und diverse Veröffentlichungen in den Medien oder dem Internet, stehen keinem Gesetzesentwurf oder einem rechtskräftigen Gesetz gleich.
Zwar arbeitet XXX derzeit schon an einer passenden Programmierung, jedoch fehlen aktuell noch die Gesetzesgrundlagen der einzelnen Länder.
Aus diesem Grund würden wir es begrüßen, wenn Sie uns Mitteilungen von offiziellen Stellen zu diesem Thema weiterleiten, falls Ihnen solche vorliegen.
Angesichts dessen und der Kurzfristigkeit vor dem kommenden Echtabrechnungslauf, wird eine Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie nicht maschinell zum kommenden Echtabrechnungslauf im Januar 2024 (mit den Bezügen für Februar 2024) stattfinden.
Zwar steht es Ihnen frei mit manuellen Eingaben der bekannten Lohnarten bereits in diesem Monat eine Zahlung zu veranlassen, jedoch werden diese Eingaben bei einer maschinellen Lösung wieder rückgängig gemacht werden müssen, um eine Doppelzahlung zu verhindern."
Zumindest wir werden das manuell nicht machen, da es zu fehleranfällig ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Vanios am 17.01.2024 18:10
Wie sieht es denn nach dem aktuellen Gesetzesentwurf mit den Personen aus, die im Jahr 2023 verbeamtet wurden.
Also zum Beispiel folgender Sachverhalt:

Person A war im Zeitraum 01.01.2023 - 30.11.2023 Angestellter und hat 2.340 € Inflationsprämie erhalten.
Ab dem 01.12.2023 wird Person A verbeamtet.

Hat Person A jetzt einen erneuten Anspruch auf die Inflationsprämie? Dann würde diese insgesamt mehr als 3.000 € erhalten.

Die vorliegende rechtliche Konstellation unterzieht sich einer Analyse im Hinblick auf die Rechtsbeziehungen einer individuellen Vertragspartei (im Folgenden als "Person A" bezeichnet), die während ihres antezedenten Beschäftigungsverhältnisses im Zeitraum von Januar 2023 bis November 2023 eine Inflationsprämie in Höhe von 2.340 € erlangte. In einem subsequenz relevanten Kontext erfolgte eine Statusänderung durch die Verbeamtung, welche mit dem Inkrafttreten ab Dezember 2023 einhergeht.

Eine methodische Heranziehung der legalen Fundamenta, in Kombination mit einer akribischen Exegese des einschlägigen Normenkorpus, führt zu der Schlussfolgerung, dass die im Zuge des Angestelltenverhältnisses gewährte Inflationsprämie als definitiver Bestandteil der Entlohnungsstruktur für den avisierten Zeitabschnitt zu subsumieren ist. In Anbetracht der im Zuge der Verbeamtung eingetretenen Konstellation drängt sich die rechtliche Frage auf, ob eine neuerliche Inanspruchnahme dieser Prämie, unter Beachtung des Prinzips der Rechtskontinuität und Vertragstreue, juridisch adäquat begründet ist.

Im Rahmen einer dogmatischen Deduktion zeichnet sich das Resultat ab, dass die bereits ausdisponierte Inflationsprämie in Übereinstimmung mit den Maximen der Rechtsklarheit und -kohärenz als abschließend und definitiv zu interpretieren ist. Es sei angemerkt, dass jegliche Tendenz zur Doppelgewährung im Rahmen der konkludenten Rechtsvereinbarungen innerhalb des vorhergehenden Dienstverhältnisses als rechtlich anomalistisch zu kategorisieren wäre.

Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Konditionalitäten bleibt es im Ermessen des juristischen Entscheidungsträgers, unter Würdigung der spezifischen Sachverhaltsdynamik, eine resolutive Disposition zu treffen, die einerseits die Kontraktualität der Beziehungen sichert und andererseits die teleologische Auslegung des einschlägigen Rechtskanons akribisch reflektiert.

Und ich bin davon ausgegangen, dass sich jemand bei der Antwort auf den §6 des Gesetzesentwurfes bezieht und nicht nur mit Begriffen um sich wirft  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 18.01.2024 07:07
Habs mir angeschaut... Kein Wunder bei so wenig Einsatzbereitschaft & Kompetenz der Gewerkschaften dass die Landesregierung sich einiges rausnimmt...

Ich habe es auch gesehen und bin etwas verwundert über Deine Aussage. Die Vertreter der gewerkschaft haben doch sehr deutlich auf die Probleme hingewiesen und gehen einheitlich gegen die Widerspruchsbescheidung vor. Und warum sprichst Du denen in der Sitzung die Kompetenz ab? Ich sehe dort nur Vertreter, die sich nach meiner Auffassung sehr wohl mit dem Thema "Verfassungsmäßige Alimentation" auseinandergesetzt haben. Inkompetenz sehe ich dort erst einmal nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 18.01.2024 09:06
Hier gibt es die Aufzeichnung

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=ba22c245-dd63-4cd2-9d2f-34a52abe7e77


Habe es mir angeschaut und finde neben der guten Vertretung, die Aussage des DGB Vertreters als klares Signal gegenüber dem Dienstherrn, allen Mitglieder Rechtschutz bei einer Klage zu geben. Dadurch wieder m. M. nach gegenüber dem Dienstherrn klar und unmissverständlich das Zeichen gegeben, dass man durch die Bescheidung der Widersprüche keine Fälle "erledigen" kann.


Leider konnte der DBB Vertreter nicht diesselbe Zusage für seine Mitglieder geben.


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 18.01.2024 10:57
Habs mir angeschaut... Kein Wunder bei so wenig Einsatzbereitschaft & Kompetenz der Gewerkschaften dass die Landesregierung sich einiges rausnimmt...

Ich habe es auch gesehen und bin etwas verwundert über Deine Aussage. Die Vertreter der gewerkschaft haben doch sehr deutlich auf die Probleme hingewiesen und gehen einheitlich gegen die Widerspruchsbescheidung vor. Und warum sprichst Du denen in der Sitzung die Kompetenz ab? Ich sehe dort nur Vertreter, die sich nach meiner Auffassung sehr wohl mit dem Thema "Verfassungsmäßige Alimentation" auseinandergesetzt haben. Inkompetenz sehe ich dort erst einmal nicht.

Ich wollte den Personen nicht grundsätzlich die Kompetenz absprechen. Loben muss ich den Herrn des DGB welcher die Probleme verständlich und deutlich wiedergegeben hat. Ebenso die Dame der Gewerkschaft der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen bzgl. der Problematik in Hinsicht der Ämterwertigkeit. Der Herr von der Gewerkschaft der Justiz allerdings behauptete z.B., die Landesbeamten würden zu den Kommunen wechseln weil die dort mehr verdienen. Ich bin auch bei einer Kommune verbeamtet bin jedoch eben dadurch unmittelbarer? Landesbeamter. Das musste dann nachher von Herrn Staude vom DBB richtiggestellt werden.

Ich hätte etwas mehr "Feuer" erwartet. Herr Staude wirkt bißchen leblos. Phrasen wie "Wir sind verwundert, dass die Landesregierung sich nicht an die Abmachung gehalten hat uns die Berechnung zur verfassungsgemäßen Alimentation vorzulegen."

Da sitzen mal einige Landtagsmitglieder, da muss die Situation auch mal etwas lebhaft & "verschärft" rüber gebracht werden. Grundsätzlich ging es ja eigentlich nur um die Verfahrensweise mit den Widersprüchen. Aber die Möglichkeit hätte ja ausgenutzt werden können um mal deutlich auf den Tisch zu bringen, dass es im Jahr 2022 & 2023 zu einem deutlichen Reallohnverlust gekommen ist.

Eine Erhöhung von 2,8% zum 01.12.2022. Inflation im Jahr 2022 betrug das dreifache. Plus die Bürgergeldeinführung zum 01.01.2023 und die Erhöhung nun zum 01.01.2024. Für das Jahr 2023 erhalten wir nun eine Inflationsprämie von 1.800€. Muss ich ja nicht weiter ausführen und wiederholen. Die nächste Erhöhung kommt erst zum 01.11.2024.

Da hätte schon mal die scharfe Rückfrage kommen können, inwiefern denn unsere Landesregierung der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Kontrollpflicht der Alimentation nachkommt? Wo bitte bleiben die Berechnungen für das Jahr 2022? Die Vorsitzende Frau Kirsch (SPD) ist ja sogar Dipl. Verwaltungswirtin. die bis 2016 in der Verwaltung der Stadt Köln gearbeitet hat. Hätte man gerne mal in Verbindung bringen können wie Sie es vertreten kann, dass so verfassungswidrig mit den Kollegen umgegangen wird? Etwas mehr Persönlichkeit und Emotion. Einen vorverassten Text vorlesen kann ich auch. Stellt euch mal vor der Weselsky hätte da geseßen ;D

Nun ja. Ich bleibe trotzdem optimistisch, dass vor allem für das Jahr 2022 und 2023 nachkorrigiert werden muss.

Zumal meine Kommune z.B. zugesichert hat, dass jeder Beamter und jede Beamtin für das Jahr 2023, unabhängig davon ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht, im Falle einer rückwirkenden Änderung der Alimentation auch eine Nachzahlung erhalten wird.



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 18.01.2024 11:06
Sehe ich genauso. Der Mangel an Engagement und Rhetorik unserer Verbandsvertreter erschreckt mich immer wieder. Deutlich zu sehen auch jüngst bei dem denkwürdigen Auftritt eines wie befreit wirkenden Peter Müller als Gastredner auf der dbb-Jahrestagung. Inhaltlich und rhetorisch ein Feuerwerk eines gerade erst ehemaligen Richters am BVerfG und die graue Funktionärsgarde sitzt grösstenteils da wie scheintot…Aus einem verzagten Arsch kommt eben kein fröhlicher Furz, nichtmal ein laues Lüftchen…oder um es mit Peter Müllers Zitat zu sagen „Wem das Herz voll ist, dem geht der Mund über.“ Und wer Funktionär beim dbb ist, der liest eben zaghafte Kritik vom Blatt ab…

Der Unterschied zu Weselsky könnte natürlich auch ein klein bisschen mit unserem fehlenden Streikrecht zu tun haben ;-)

Ansonsten hoffe ich weiterhin auf das BVerfG, denn dass der dbb die grosse Wende im Besoldungsstreit herbeigeführen wird, glaubt ja nicht mal er selbst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 18.01.2024 17:48
Herr Staude wirkt auf mich immer ein bisschen leblos. Ich hätte gerne so eine Art Franz Steinkühler als DBB-NRW-Chef!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 18.01.2024 18:22
Herr Staude hat m. E. kaum einen geraden Satz rausbekommen, was als Vertreter des dbb schon ein bisschen beschämend ist. Auch diese ständige Nutzung des Konjunktives und doch versuchen drumherum so drucksen. Die Vertreter des DGB, der Verwaltungsrichter und besonders der Prof. Dr. ? haben mir dagegen gut gefallen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 14:04
Ich finde der DBB Vertreter hat es sehr sachlich, nachvollziehbar und auf den Punkt rüber gebracht. man darf ja nicht außer acht lassen, wo man sich befindet.

Am Stammtisch oder auf einer Streikversammlung, kann man anders agieren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 14:07
Wenn Du eine andere Auffassung hast, dann ist das in Ordnung, aber jetzt mit "Stammtisch" oder "Streikversammlung" zu kommen, wenn Herr Staude keinen Satz gerade herausbekommt und immer im Konjunktiv spricht ist auch Blödsinn. Insbesondere im Hinblick darauf, wo man sich befindet. Die Gewerkschaftsvertreter sind keine Bittsteller und sollten die Gelegenheit nutzen den anwesenden Abgeordneten zu sagen, was im Argen liegt und das im Übrigen nicht erst seit gestern.

Die Vertreter der Richter und des DGB und auch der Sachverständige haben das super hinbekommen oder war das für dich auch Stammtisch?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 14:43
Wenn Du eine andere Auffassung hast, dann ist das in Ordnung, aber jetzt mit "Stammtisch" oder "Streikversammlung" zu kommen, wenn Herr Staude keinen Satz gerade herausbekommt und immer im Konjunktiv spricht ist auch Blödsinn. Insbesondere im Hinblick darauf, wo man sich befindet. Die Gewerkschaftsvertreter sind keine Bittsteller und sollten die Gelegenheit nutzen den anwesenden Abgeordneten zu sagen, was im Argen liegt und das im Übrigen nicht erst seit gestern.

Die Vertreter der Richter und des DGB und auch der Sachverständige haben das super hinbekommen oder war das für dich auch Stammtisch?

Ich finde es nicht das Herr Staude keinen Satz gerade heraus bekommen hat.

In welcher Funktion waren die Anwesenden eingeladen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 15:06
Wie gesagt, kannst Du gerne so sehen. Aber erneut die Frage, waren die anderen Vertreter für Dich Stammtisch?

In welcher Funktion die Anwesenden eingeladen waren, sollte Dir ja bekannt sein, wenn Du die Anhörung doch verfolgt hast?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 15:13
Wie gesagt, kannst Du gerne so sehen. Aber erneut die Frage, waren die anderen Vertreter für Dich Stammtisch?

In welcher Funktion die Anwesenden eingeladen waren, sollte Dir ja bekannt sein, wenn Du die Anhörung doch verfolgt hast?

Ich habe nichts zu den anderen geschrieben. Ich habe nur auf deinen Kommentar bzgl. des DBB Vertreters geantwortet. Aber ich kann gerne für dich ergänzen, dass keiner von den Anwesenden Vertreter eines Stammtisches waren.

Ich hoffe das Du auch weißt in welcher Funktion ALLE Anwesenden dort waren. Da verbietet sich für mich ein Verhalten, wie Du es einforderst. Bei einer Verhandlungstreffen kann man meinetwegen so agieren, hier halt nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 15:19
Also wenn ich fordere, dass Herr Staude so agiert, wie die anderen Gewerkschaftsvertreter es geschafft haben, dann verbietet sich so ein Verhalten. Zeitgleich stellst du aber fest, dass keiner der Anwesenden Vertreter eines Stammtischs waren. Merkst Du selber, oder?

Für Dich noch mal: Ich habe lediglich festgestellt, dass Herr Staude didaktisch kaum einen Satz gerade herausbekommen hat. Viele "ähms", Wiederholungen, kein roter Faden, etc. Des Weiteren immer im Konjunktiv "könnte, würde" oder "wissen wir nicht". Die anderen haben es besser hinbekommen. Du siehst das anders, ok. Aber wo ist meine Forderung, die sich im Verhandlungstreffen verbittet? Ernsthaft, wo?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 15:31
Also wenn ich fordere, dass Herr Staude so agiert, wie die anderen Gewerkschaftsvertreter es geschafft haben, dann verbietet sich so ein Verhalten. Zeitgleich stellst du aber fest, dass keiner der Anwesenden Vertreter eines Stammtischs waren. Merkst Du selber, oder?

Für Dich noch mal: Ich habe lediglich festgestellt, dass Herr Staude didaktisch kaum einen Satz gerade herausbekommen hat. Viele "ähms", Wiederholungen, kein roter Faden, etc. Des Weiteren immer im Konjunktiv "könnte, würde" oder "wissen wir nicht". Die anderen haben es besser hinbekommen. Du siehst das anders, ok. Aber wo ist meine Forderung, die sich im Verhandlungstreffen verbittet? Ernsthaft, wo?

Keine, nur war die Besprechung nicht an einem Verhandlungstisch.

Und ich brauche nicht selber was zu merken, evtl. solltest Du dir nochmal die letzen Beiträge durchlesen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 16:00
Also wenn ich fordere, dass Herr Staude so agiert, wie die anderen Gewerkschaftsvertreter es geschafft haben, dann verbietet sich so ein Verhalten. Zeitgleich stellst du aber fest, dass keiner der Anwesenden Vertreter eines Stammtischs waren. Merkst Du selber, oder?

Für Dich noch mal: Ich habe lediglich festgestellt, dass Herr Staude didaktisch kaum einen Satz gerade herausbekommen hat. Viele "ähms", Wiederholungen, kein roter Faden, etc. Des Weiteren immer im Konjunktiv "könnte, würde" oder "wissen wir nicht". Die anderen haben es besser hinbekommen. Du siehst das anders, ok. Aber wo ist meine Forderung, die sich im Verhandlungstreffen verbittet? Ernsthaft, wo?

Keine, nur war die Besprechung nicht an einem Verhandlungstisch.

Und ich brauche nicht selber was zu merken, evtl. solltest Du dir nochmal die letzen Beiträge durchlesen.

Ja, und?

Doch brauchst Du, damit du endlich aufhörst von einem Stammtisch zu faseln und mir zu unterstellen, dass meine "Forderungen" da nicht hingehören würden. Wie gesagt meine Forderung war lediglich, dass Herr Staude so agiert, wie andere. Wo Stammtisch? Wieso gehört das da nicht hin ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 19.01.2024 16:05
Also wenn ich fordere, dass Herr Staude so agiert, wie die anderen Gewerkschaftsvertreter es geschafft haben, dann verbietet sich so ein Verhalten. Zeitgleich stellst du aber fest, dass keiner der Anwesenden Vertreter eines Stammtischs waren. Merkst Du selber, oder?

Für Dich noch mal: Ich habe lediglich festgestellt, dass Herr Staude didaktisch kaum einen Satz gerade herausbekommen hat. Viele "ähms", Wiederholungen, kein roter Faden, etc. Des Weiteren immer im Konjunktiv "könnte, würde" oder "wissen wir nicht". Die anderen haben es besser hinbekommen. Du siehst das anders, ok. Aber wo ist meine Forderung, die sich im Verhandlungstreffen verbittet? Ernsthaft, wo?

Keine, nur war die Besprechung nicht an einem Verhandlungstisch.

Und ich brauche nicht selber was zu merken, evtl. solltest Du dir nochmal die letzen Beiträge durchlesen.

Ja, und?

Doch brauchst Du, damit du endlich aufhörst von einem Stammtisch zu faseln und mir zu unterstellen, dass meine "Forderungen" da nicht hingehören würden. Wie gesagt meine Forderung war lediglich, dass Herr Staude so agiert, wie andere. Wo Stammtisch? Wieso gehört das da nicht hin ?

Ich stelle gerade fest das ich froh bi, dass Du nicht dort anwesend wast. Dir ein schönes Leben, bye.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 19.01.2024 16:43
Wenn man auf einfachste Fragen nicht antworten kann :D Kein Wunder, dass Du von der dbb beeindruckt warst. Aber geht ja auch nur um Kleinigkeiten wie über 20.000 unbesetzte Stellen oder verfassungswidrige Alimentation...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 19.01.2024 22:24
Das ist das Schlimme. Der Gesetzgeber tritt seit Jahren die Verfassung, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Rechte und das Vertrauen seiner Staatsdiener mit Füßen und der dbb-Vertreter hält eine verdruckste Rede im Konjunktiv. Da fühlt man sich einfach so richtig gut vertreten…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 20.01.2024 18:24
Wenn ein Beamter so vorgehen würde gäbe das wahrscheinlich
 ein Disziplinarverfahren.... und würde aus dem Dienst entfernt 🫢
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 22.01.2024 08:40
Wie geht es denn jetzt weiter? Der Unterausschuss berichtet an das nächsthöhere Gremium. Und dann?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.01.2024 08:50
Einen Beitrag in der Sitzung fand ich auch ganz passend: man wird finanziell benachteiligt, wenn man Verantwortung im Beruf statt Familie wählt. Das sollte denen zu denken geben, denke aber nicht, dass vor einem neuen BverG Urteil etwas verändert wird. Hier ging es ja eher darum, wie man mit den Widersprüchen in erster Linie überhaupt umgeht, da sie ja für 2023 nicht mehr ruhend gestellt werden sollten.

 PS: einer nannte die aktuelle Politik sogar asozial 👌
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 10:59
Einen Beitrag in der Sitzung fand ich auch ganz passend: man wird finanziell benachteiligt, wenn man Verantwortung im Beruf statt Familie wählt.

Quatsch. Die höhere Besoldungsstufe bleibt bis zur Pensionierung erhalten und auch die Pensionshöhe wird hierdurch maßgeblich beeinflusst. Der Familienzuschlag für Kinder fällt weg, wenn diese nicht mehr in Ausbildung sind und ist auch nicht pensionswirksam.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 11:03
Nein nicht Quatsch. Und wieso legst Du für deine Argumentation eine höhere Besoldungsstufe zu Grunde?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 11:09
Und wieso legst Du für deine Argumentation eine höhere Besoldungsstufe zu Grunde?

Weil Reisinger von mehr Verantwortung sprach. Wenn ich nach A13 besoldet werde, habe ich in Vollzeit immer die gleiche Verantwortung, ob mit oder ohne Kind. Worum es hier geht, ist doch dass der Sachbearbeiter mit A9 und drölfzig Kindern mehr verdient, als der Abteilungsleiter.

Für beide war das Alimentationsprinzip vorher (hoffentlich) transparent. Das Einzige, was sich geändert hat, ist dass manche Bundesländer (z.B. NRW) Ortszuschläge eingeführt haben, die über die Familienzuschläge gewährt werden. An die will Reisinger ran, denn: nachdem er sich über A13 für alle gefreut hatte, merkte er aber, dass er kein A13Z bekommt. Und Transferleistungsbezieher fallen nicht hart genug auf's finanzielle Gesicht, wenn sie arbeitslos werden.

Die erhöhten Zuschläge sehe ich als Vater, der mit Kind definitiv mehr Raum benötigt, als hilfreich an. Ich hätte aber auch gerne gesehen, dass vielleicht 50% der Erhöhung der Familienzuschläge in die Grundbesoldung flössen und ich vielleicht an anderer Stelle Erleichterungen (steuerlich z.B.) erfahre, sodass das Ganze für mich auch nach Ausbildung der Kinder und für die Pension Bestand hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 11:20
Reisinger hat jemanden aus der Anhörung zitiert. Anhand von deinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass Dir diese und der Zusammenhang nicht bekannt ist, oder?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 11:23
Reisinger hat jemanden aus der Anhörung zitiert. Anhand von deinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass Dir diese und der Zusammenhang nicht bekannt ist, oder?

Erleuchte mich, von welcher Konstellation wir hier sprechen. Er hat es ja offensichtlich für diejenigen angeführt, die die Aufzeichnung der Anhörung nicht gesehen haben. So liest sich zumindest sein Beitrag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 12:38
Mir ist das offen gesagt zu umfangreich, um das hier im Detail zu erläutern. Ich kann nur empfehlen sich die Anhörung mit dem dazugehörigen Kontext selbst anzuhören. Dann macht das Zitat tatsächlich Sinn und ist zutreffend.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.01.2024 14:05
Einen Beitrag in der Sitzung fand ich auch ganz passend: man wird finanziell benachteiligt, wenn man Verantwortung im Beruf statt Familie wählt.

Quatsch. Die höhere Besoldungsstufe bleibt bis zur Pensionierung erhalten und auch die Pensionshöhe wird hierdurch maßgeblich beeinflusst. Der Familienzuschlag für Kinder fällt weg, wenn diese nicht mehr in Ausbildung sind und ist auch nicht pensionswirksam.

Die bei drei Kindern aktuell allein durch Zuschläge gezahlten 300-500.000 Euro bis die Kinder aus dem Haus sind können durchaus als lebenslanger Vorteil gesehen werden, egal, ob die Zuschläge wegfallen oder nicht. Dann investiert man halt ein Drittel davon in Aktien und geniesst damit die Pension oder tilgt den Hauskredit.

„ Einen Beitrag in der Sitzung fand ich auch ganz passend: man wird finanziell benachteiligt, wenn man Verantwortung im Beruf statt Familie wählt.

—> das ist doch aktuell das Hauptproblem bei der NRW -Besoldung. Eine jüngere kinderlose Teilnehmerin hat diesen Satz gesagt. Sie stünde wie viele andere vor der Entscheidung, entweder eine Familie zu gründen und davon finanziell exorbitant zu profitieren. Oder aber sie arbeitet kinderlos in ihrem Amt weiter, mit weniger Aussicht auf finanziellen Ausgleich. Sie ist, glaube ich, beim
DBB und spricht sich ganz klar für eine nachträgliche Erhöhung der Grundgehälter aus.

Ganz ehrlich, wo ist denn aktuell der Anreiz, Karriere zu machen im ÖD, wenn du als A6 mit drei Kindern das gleiche rausbekommst wie ein Single A14? Die Zuschläge haben sich exorbitant erhöht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.01.2024 14:28
Reisinger hat jemanden aus der Anhörung zitiert. Anhand von deinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass Dir diese und der Zusammenhang nicht bekannt ist, oder?

Genau. Und der Tenor war bei vielen der Wortmeldungen ähnlich…scheint also nicht nur von wenigen kritisch gesehen zu werden @nevarro

Und das was du über mich auswendig zu wissen scheinst, finde ich amüsant. Genau das habe ich gesagt und stehe sehr deutlich weiterhin zu alldem.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 14:45
—> das ist doch aktuell das Hauptproblem bei der NRW -Besoldung. Eine jüngere kinderlose Teilnehmerin hat diesen Satz gesagt. Sie stünde wie viele andere vor der Entscheidung, entweder eine Familie zu gründen und davon finanziell exorbitant zu profitieren. Oder aber sie arbeitet kinderlos in ihrem Amt weiter, mit weniger Aussicht auf finanziellen Ausgleich.
Ganz ehrlich, wo ist denn aktuell der Anreiz, Karriere zu machen im ÖD, wenn du als A6 mit drei Kindern das gleiche rausbekommst wie ein Single A14? Die Zuschläge haben sich exorbitant erhöht.

Dann scheint die junge Frau aber ganz andere Probleme zu haben. Sie will also wegen der Zuschläge vielleicht eine Familie gründen? Was ist das denn für ein Blick auf Familie? Sie kann sich ja mal durchrechnen, was sie 18-25 Jahre eine deutlich größere Wohnung, deutlich gestiegene Mobilitäts- und Urlaubskosten, Kinderbetreuung, Finanzierung eines Studiums o.ä. für das Kind etc. kosten würden. Ich glaube nicht, dass die Rechnung tatsächlich aufginge.

Was tatsächlich fatal wäre, also zumindest für die Kinder, wäre doch, wenn bspw. Reisinger sich doch noch verführen ließe, nur aufgrund des in ihm brodelnden Neids, Kinder in die Welt zu setzen.

Man fühle sich also nicht zu geehrt, wenn ich User hier in Beiträgen auch zu anderen, sehr dürftigen Argumenten von ihnen, weiterhin zitiere. Ich habe leider die Angewohnheit, mir geistigen Dünnpfiff Anderer besonders gut merken zu können. Besonders bei Menschen, die nach unten treten und nach oben die Hand aufhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 15:05
Das scheint nicht nur die junge Frau so zu sehen, sondern alle Vertreter. Ich kann hier insbesondere die Stellungnahme der Verwaltungsrichter empfehlen, die offensichtlich auch die nötige Expertise mitbringen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 22.01.2024 15:10
—> das ist doch aktuell das Hauptproblem bei der NRW -Besoldung. Eine jüngere kinderlose Teilnehmerin hat diesen Satz gesagt. Sie stünde wie viele andere vor der Entscheidung, entweder eine Familie zu gründen und davon finanziell exorbitant zu profitieren. Oder aber sie arbeitet kinderlos in ihrem Amt weiter, mit weniger Aussicht auf finanziellen Ausgleich.
Ganz ehrlich, wo ist denn aktuell der Anreiz, Karriere zu machen im ÖD, wenn du als A6 mit drei Kindern das gleiche rausbekommst wie ein Single A14? Die Zuschläge haben sich exorbitant erhöht.

Dann scheint die junge Frau aber ganz andere Probleme zu haben. Sie will also wegen der Zuschläge vielleicht eine Familie gründen? Was ist das denn für ein Blick auf Familie? Sie kann sich ja mal durchrechnen, was sie 18-25 Jahre eine deutlich größere Wohnung, deutlich gestiegene Mobilitäts- und Urlaubskosten, Kinderbetreuung, Finanzierung eines Studiums o.ä. für das Kind etc. kosten würden. Ich glaube nicht, dass die Rechnung tatsächlich aufginge.

Was tatsächlich fatal wäre, also zumindest für die Kinder, wäre doch, wenn bspw. Reisinger sich doch noch verführen ließe, nur aufgrund des in ihm brodelnden Neids, Kinder in die Welt zu setzen.

Man fühle sich also nicht zu geehrt, wenn ich User hier in Beiträgen auch zu anderen, sehr dürftigen Argumenten von ihnen, weiterhin zitiere. Ich habe leider die Angewohnheit, mir geistigen Dünnpfiff Anderer besonders gut merken zu können. Besonders bei Menschen, die nach unten treten und nach oben die Hand aufhalten.

Die jüngere Kollegin, die dann Zuschläge mit A6 haben will, müsste dann aber überlegen, Vollzeit mit drei Kindern zu arbeiten. Die Zuschläge werden prozentual nach Teilzeitanteil gekürzt, daher sind auch die Kosten für das Land gar nicht so hoch wie sie sein könnten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.01.2024 15:19
Die Argumentation war eher, dass sich so immer weniger Leute für höherwertige Tätigkeiten finden liessen und generell ist es natürlich auch extrem demotivierend, wenn kinderlose weiterhin illegal besoldet werden. 

Aber guck es dir doch selber an, vlt. wirst du ein wenig demütiger wenn du siehst, dass die Mehrheit in NRW so denkt bei den Beamten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 22.01.2024 16:34
@Der Obelix:

Das kommt noch dazu, ja. Ich erinnere mich an eine Kollegin, die nach der Scheidung alleinerziehend sehr, sehr lange in Teilzeit arbeitete. Die wäre wohl auch mit den neuerlich erhöhten Familienzuschlägen ähnlich traurig in die Pensionierung gestartet.

Ich hatte es in einem anderen Thema bereits geschrieben: es geht hier nicht um Recht und Unrecht, um Angemessenheit oder unangemessene Besoldung, oder um die Bestätigung durch Gerichte,  es geht in diesen Diskussionen ausschließlich um den eigenen Vorteil. Auch wenn man zu A13 für alle Verständnis eingefordert hat, nicht wahrhaben wollte, dass die damit verbundene Belastung der Haushalte natürlich auch die zukünftigen Tarifabschlüsse für alle geringer ausfallen lassen können und nicht einmal Transferleistungsbeziehern ihre Übergangslösung zur Teilhabe gegönnt werden können.

Man will einfach das, was Andere wollen, ohne damit verbundene Einschränkungen oder finanzielle Belastungen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.01.2024 16:54
Also bisher ging es in der Debatte, insbesondere mir, ausschließlich um Recht und amtsangemessene Besoldung. Die letzten Beiträge von Euch haben das auf eine seltsame persönliche/unsachliche Ebene gebracht und das anscheinend, weil ihr weder den Kontext des Zitates noch sämtliche Stellungnahmen kennt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blitzbirne am 23.01.2024 12:42
Es soll nun einen Erlass geben. Unser Dienstherr hat soeben mitgeteilt, dass er die Infl.-Einmalzahlung mit den Februar-Bezügen auszahlen wird. Erstaunlich ist, dass unser Personalamt dies schafft...
Den Erlass habe ich auf die schnelle aber (noch) nicht finden können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NvB am 25.01.2024 15:39
Bei mir ist heute der Inflationsausgleich vom LBV NRW überwiesen worden (Landesbeamter, Polizei)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: blub1984w am 25.01.2024 18:56
Bei mir ist heute der Inflationsausgleich vom LBV NRW überwiesen worden (Landesbeamter, Polizei)


Hey das ist ja klasse. Das gibt mir Hoffnung, evtl morgen auch die Zahlung zu bekommen (Justizbeamtin Land NRW)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 25.01.2024 20:34
Auch da .....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 26.01.2024 13:06
Auch da, in Elternzeit aber scheinbar nur anteilig an meiner Selbstvertretung. Dann mache ich wohl mal nen Widerspruch fertig.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bauernopfer am 26.01.2024 14:54
Auch da, in Elternzeit aber scheinbar nur anteilig an meiner Selbstvertretung. Dann mache ich wohl mal nen Widerspruch fertig.
Aus deinem obigen Beitrag:
"Auch wenn man zu A13 für alle Verständnis eingefordert hat, nicht wahrhaben wollte, dass die damit verbundene Belastung der Haushalte natürlich auch die zukünftigen Tarifabschlüsse für alle geringer ausfallen lassen können und nicht einmal Transferleistungsbeziehern ihre Übergangslösung zur Teilhabe gegönnt werden können".
Vermutlich wanderte der von dir reklamierte Fehlbetrag in den großen Topf für zukünftige Tarifabschlüsse.;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 26.01.2024 15:36
@Bauernopfer: Ich würde einfach mal den Gesetzesentwurf zu der Sonderzahlung lesen. Ich reklamiere:
Elternzeit und keine Selbstvertretung = 1.800€ und Elternzeit mit Selbstvertretung = reduzierter Betrag.

Man sollte sich informieren, bevor man einfach irgendwas schreibt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Neuling2016 am 26.01.2024 15:52
Beitrag wurde gelöscht.
Beleidigungen werden in diesem Forum nicht geduldet!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 26.01.2024 15:52
Ich habe den Entwurf gelesen und die FAQ vom LBV. Habe nichts zu deiner Selbstvertretungsregelung gefunden. Kannst du das bitte einmal zitieren vielleicht ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: pinky am 26.01.2024 20:15
@Bauernopfer: Ich würde einfach mal den Gesetzesentwurf zu der Sonderzahlung lesen. Ich reklamiere:
Elternzeit und keine Selbstvertretung = 1.800€ und Elternzeit mit Selbstvertretung = reduzierter Betrag.

Man sollte sich informieren, bevor man einfach irgendwas schreibt.

Das ist so nicht der Fall. Richtig ist (laut FAQ des LBV): Bei Elternzeit mit 0 Stunden* gibt es 0 € Sonderzahlung.

Ich habe den Entwurf gelesen und die FAQ vom LBV. Habe nichts zu deiner Selbstvertretungsregelung gefunden. Kannst du das bitte einmal zitieren vielleicht ?

"Selbstvertretung" ist ein umgangssprachlicher Begriff. Formal handelt es sich um Teilzeitbeschäftigung während der Beurlaubung. Fällt also unter den Begriff Teilzeit in den FAQ beim LBV: Die Sonderzahlung wird proportional nach Teilzeitumfang* gewährt.

Beides (0 Stunden in voller Beurlaubung, > 0 Stunden in Teilzeit) ist also proportional und Teilzeit hier nicht, zumindest nicht so wie oben insinuiert, benachteiligt.

* Die Ermittlung des Umfangs richtet sich in beiden Fällen laut FAQ nach der ziemlich gleichlautenden dort beschriebenen Stichtagsregelung.

Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nevarro am 26.01.2024 21:37
@pinky: Ich bin erst seit Mitte November in Elternzeit. Davor habe ich mit voller Stelle gearbeitet.

Was meiner Meinung nach nicht sein kann ist, dass ich 1.800€ bekommen hätte, würde ich mich nicht selbst vertreten (s. Anspruchvoraussetzungen vom 01.08.-08.12) ggü. meiner Selbstvertretung während der Elternzeit mit bloß dem entsprechenden Anteil.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: pinky am 27.01.2024 08:12
@nevarro:
Das ist in der Tat eine ungünstige Konstellation. Da kann ich dich menschlich verstehen. Ob du allerdings rechtlich eine Chance hast, vermag ich nicht zu beurteilen.

Besser erschiene mir auch, wenn man für die 2023-er-Pauschale auf den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang des jeweiligen Beschäftigten zwischn dem 1.1. und 31.12. abgestellt hätt - so in der Art ist ja schließlich auch für die Einzel-Monat-Pauschalen 2024 vorgesehen, wenn sich der Beschäftigungsumfang innerhalb eines Monats ändert. Schade, dass man das nicht gemacht hat. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 27.01.2024 10:36
Nicht da! Privater Träger! Ich habe da so eine Theorie: Niedrige Zinsen:da; Hohe Zinsen: nicht da. Bei den Summen kömmt da ein erklecklich Häufchen zusammen....Falls meine These widerlegt wird, melde ich mich!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Olive86 am 27.01.2024 11:18
Guten Morgen allerseits,

ich hab hier auch noch mal eine Frage in die Runde.
Gemäß FAQ auf der Seite des LBV NRW sollte ich doch nach meinem Wechsel vom Land zum Bund zum 01.11.2023 zumindest anteilig vom 01.08.23 - 01.11.23 einen Teil der Prämie bekommen, oder nicht? Zumindest habe ich das so verstanden.

"Soweit am Stichtag 09.12.2023 kein Anspruch auf Dienst-/Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfen bestand, kann dennoch die einmalige Sonderzahlung zustehen, und zwar dann, wenn in einem vorherigen Zeitraum Bezüge gezahlt wurden. Maßgebend sind in diesem Fall die Verhältnisse desjenigen Tages, an dem die anspruchsberechtigte Person im Zeitraum vom 01.08.2023 bis 08.12.2023 zuletzt einen solchen Anspruch hatte."
 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und#:~:text=Soweit%20am%20Stichtag,solchen%20Anspruch%20hatte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 29.01.2024 12:23
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP18-54.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 29.01.2024 14:33
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP18-54.pdf

Was soll uns das sagen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 29.01.2024 14:41
Bei mir landet die Verlinkung direkt bei Frage 36. Das ist anscheinend bei Dir anders, sonst wäre deine Nachfrage ausgesprochen seltsam.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 29.01.2024 14:53
Bei mir landet die Verlinkung direkt bei Frage 36. Das ist anscheinend bei Dir anders, sonst wäre deine Nachfrage ausgesprochen seltsam.
Bei mir landet der Link auf dem Kopf des Plenarprotokols der 54 Sitzung vom 24. 01.2024
Da sind aber keine Fragen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 29.01.2024 15:20
Dann musst Du zu Punkt 10 der Plenarsitzung, dass ist die Fragestunde. Hier geht es in der Frage 36 um die Widersprüche zur Besoldung, Ruhestellung und die amtsangemessene Alimentation.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 30.01.2024 08:03
Wir bekommen jetzt im Anfang Februar die 1800€ + 240€ Prämie
und ab Anfang März dann die 120€.

Bin positiv überrascht
 :D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 30.01.2024 10:10
Eine Bitte:
Bei den Wasserstandsmeldungen zur Auszahlung angeben, ob Land oder Kommune, da die unterschiedliche technische Voraussetzungen haben. Das Land hat eine eigene IT, die das wohl selbst implememtiert hat, die Kommunen sind i.d.R. auf (diverse) Softwareanbieter angewiesen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 30.01.2024 10:23
Eine Bitte:
Bei den Wasserstandsmeldungen zur Auszahlung angeben, ob Land oder Kommune, da die unterschiedliche technische Voraussetzungen haben. Das Land hat eine eigene IT, die das wohl selbst implememtiert hat, die Kommunen sind i.d.R. auf (diverse) Softwareanbieter angewiesen.

Landkreis in NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sunflower51236 am 30.01.2024 14:43
Bei uns (Landkreis in NRW) hat die Personalverwaltung mitgeteilt:
"Unsere aktuelle Planung sieht vor, die Sonderzahlung für 2023 mit der März-Besoldung zu gewährleisten. Die laufenden Zahlungen für 2024 werden wir ebenfalls zeitnah umsetzen, allerdings frühestens mit der April-Besoldung."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 30.01.2024 15:45
Hängt Ihr wie wir am KRZ Lemgo?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sunflower51236 am 31.01.2024 07:49
Hängt Ihr wie wir am KRZ Lemgo?

Nein, bei uns nutzt die Personalverwaltung eine HR-Software einer Fremdfirma, es besteht keine Verbindung zu einem KRZ.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 31.01.2024 08:12
Bei unserer Kommune werden die 1800 € mit der Besoldung für Februar gezahlt. Die Zahlung der monatlichen Sonderzahlung erfolgt nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: marcel22 am 31.01.2024 12:39
Nach Thüringen heute, sind es mittlerweile schon drei Bundesländer, die das Tarifabkommen schlechter auf ihre Beamten übertragen.

Was meint ihr wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass NRW es genauso macht oder sieht es bei uns eher positiver aus, dass die es 1 zu 1 auf die Beamten übertragen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 31.01.2024 14:32
Nach Thüringen heute, sind es mittlerweile schon drei Bundesländer, die das Tarifabkommen schlechter auf ihre Beamten übertragen.

Was meint ihr wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass NRW es genauso macht oder sieht es bei uns eher positiver aus, dass die es 1 zu 1 auf die Beamten übertragen?

Meinst Du das vom 12.12.2023?

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 31.01.2024 14:47
Kann mir nicht vorstellen, dass jetzt dann davon noch abgetreten wird.
Thüringen war ja eh klar (wahrscheinlich wegen der Regierung).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 31.01.2024 18:04
Ich bin Versorgungsempfänger und erhalte die Versorgung durch die RVK und habe jetzt nur die regelmäßigen Versorgungsbezüge erhalten.
Ich arbeite als Minijobber und habe letztes Jahr eine Inflationsprämie durch meinen Arbeitgeber erhalten.
Schließt die Zahlung meines Arbeitgebers die Zahlung der Prämie durch die Versorgungskasse aus, oder hat die RVK die Zahlung lediglich verpennt?
Wenn ich den Gesetzentwurf richtig interpretiere, schließen sich nur Prämien innerhalb des öffentlichen Dienstes aus, um eine Doppelbelastung der Staatskasse zu vermeiden.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Descartes am 02.02.2024 17:43
Also hier mal eine Frage an Haushälter:
Hat das Land die Sonderzahlung auch an Private Schulträger pünktlich zu Ende Januar überwiesen, damit diese es an die Kollegen weiterleiten?
Was ist, wenn sich die Privaten Schulträger herausreden, man werde die SZ erst mit den Märzgehältern auszahlen? Bunkern die dann die SZ auf ihrem 'Konto', enthalten die SZ also den Kollegen vor und erzielen damit beträchtliche Zinsgewinne? Kann man das so sagen, oder ist das haushälterische Ahnungslosigkeit?
Äh, und ist das einfach so in Ordnung, wenn's denn zutrifft?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Wean25 am 03.02.2024 12:56
Mein Dienstherr (Kommune) hat die IAP in einer gesonderten Zahlung zum 31.01. als Abschlag überwiesen. Der Abschlag wird nach Umsetzung im Gehaltsprogramm verrechnet. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 03.02.2024 15:22
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/85-000-beamte-in-nrw-verlangen-faire-besoldung-728906

Am 20.2 wird wohl wieder über die illegale Lage gesprochen in NRW.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 04.02.2024 15:59
Da kommt wahrscheinlich nichts bei rum. Ich finde die Aussage vom Grünen-Politiker echt interessant. Was möchte er denn mit welchen Werten gerechnet haben, wenn die angeblich noch fehlen? Solange ist er noch nicht in einer Regierungspartei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 04.02.2024 18:48
Mit wahrscheinlich ähnlichen Werten wie die Kollegen aus Ba-Wü, die 3,7% als Erhöhung ausgerechnet haben… bis heute sind sie in NRW nicht in der Lage, Berechnungen vorzulegen. Wahrscheinlich, weil das Ergebnis Teile der Landesregierung in Schockstarre versetzen würde.

Vor dem nächsten BverG-Urteil wird nichts passieren…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerBW am 05.02.2024 05:43
Mit wahrscheinlich ähnlichen Werten wie die Kollegen aus Ba-Wü, die 3,7% als Erhöhung ausgerechnet haben… bis heute sind sie in NRW nicht in der Lage, Berechnungen vorzulegen. Wahrscheinlich, weil das Ergebnis Teile der Landesregierung in Schockstarre versetzen würde.

Vor dem nächsten BverG-Urteil wird nichts passieren…
Sind leider nur 3,6% 😞
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DrStrange am 05.02.2024 07:54
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/85-000-beamte-in-nrw-verlangen-faire-besoldung-728906

Am 20.2 wird wohl wieder über die illegale Lage gesprochen in NRW.

"Ein häufiger Grund für Einsprüche ist auch der Umgang mit den Beförderungen. Im Beamtenbereich ist die individuelle Leistung weitgehend unerheblich, da die Beförderungen meist nach Dienstalter vergeben werden."

What??
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 05.02.2024 08:13
Stimmt doch :D Sollte nicht so sein, aber die Realität ist halt einfach eine andere.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 05.02.2024 08:25
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/85-000-beamte-in-nrw-verlangen-faire-besoldung-728906

Am 20.2 wird wohl wieder über die illegale Lage gesprochen in NRW.

"Ein häufiger Grund für Einsprüche ist auch der Umgang mit den Beförderungen. Im Beamtenbereich ist die individuelle Leistung weitgehend unerheblich, da die Beförderungen meist nach Dienstalter vergeben werden."

What??

Deswegen gibts bei uns ja auch 40 Jährige Regierungsräte die in NRW von A9 bis A13 soviele Dienstjahre auf dem Buckel haben:-)

Herr Witzel hat da vielleicht nicht ganz den Einblick in die Realitäten. Muss er ja auch nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 05.02.2024 10:09
Unser Softwareanbieter (das oben schon erwähnte RZ aus Lemgo) hat mitgeteit, das sie den Inflationsausgleich eingepfegt haben. Die 1800 € als Rückrechnung in den Dezember, 120 € ab Januar, Auszahlung mit der März-Besoldung Ende Februar. Habe auch schonmal Testabrechnungen gemacht, läuft tlw. richtig, in Sonderfällen nicht. Die haben aber geschrieben, dass es noch Unschärfen gibt, die noch bis zum echten Rechenlauf behoben werden sollen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 05.02.2024 10:38
Stadt NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 05.02.2024 14:14
Ich bin zum 01.01.2024 in den Ruhestand gewechselt und hatte eigentlich damit gerechnet, über die Versorgung meinen prozentualen Anteil der Inflationsprämie zu erhalten. Zu meinem Erstaunen habe ich aber neben der normalen Versorgung auch eine Überweisung meines "alten" Dienstherrn (Landkreis NRW) über 1.800 € netto erhalten.

Ich gehe nun davon aus, deass ich ab nächsten Monat dann meine Versorgung und die prozental verringerten weiteren 120 € monatlich erhalten werde.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 05.02.2024 14:34
Ich bin zum 01.01.2024 in den Ruhestand gewechselt und hatte eigentlich damit gerechnet, über die Versorgung meinen prozentualen Anteil der Inflationsprämie zu erhalten. Zu meinem Erstaunen habe ich aber neben der normalen Versorgung auch eine Überweisung meines "alten" Dienstherrn (Landkreis NRW) über 1.800 € netto erhalten.

Ich gehe nun davon aus, deass ich ab nächsten Monat dann meine Versorgung und die prozental verringerten weiteren 120 € monatlich erhalten werde.
die Zahlung der 1800 € ist (zumindest bei uns) eine Zahlung für Dezember, das dürfte das erklären
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sauerland am 15.02.2024 18:52
Die Landesregierung NRW hat einen Gesetzentwurf eines „Gesetzes über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen
sowie zur Änderung des Landesministergesetzes“ veröffentlicht:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7986.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 15.02.2024 19:21
Tja, also nichts Neues. Das wird nicht reichen um die angemessene Alimentation sicherzustellen (s. Sachsen).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 16.02.2024 00:29
Tja, also nichts Neues. Das wird nicht reichen um die angemessene Alimentation sicherzustellen (s. Sachsen).

Immerhin tut der Entwurf auch gar nicht erst so als würde sie dadurch sichergestellt werden. Die vom BVerfG geforderte Prozedualisierung einer Ermittlung der amtsangemessenen Besoldung sowie der Mindestbesoldung  fand offensichtlich schlicht nicht statt.

Das heißt unweigerlich, dass da 2024 noch etwas hinterherkommen muss.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 16.02.2024 06:56
Tja, also nichts Neues. Das wird nicht reichen um die angemessene Alimentation sicherzustellen (s. Sachsen).

Immerhin tut der Entwurf auch gar nicht erst so als würde sie dadurch sichergestellt werden. Die vom BVerfG geforderte Prozedualisierung einer Ermittlung der amtsangemessenen Besoldung sowie der Mindestbesoldung  fand offensichtlich schlicht nicht statt.

Das heißt unweigerlich, dass da 2024 noch etwas hinterherkommen muss.

... wird es aber leider nicht. Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 16.02.2024 07:10
Es handelt sich um einem Gesetzentwurf, der sich an den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums orientieren muss, inkludiert um die nun zahlreichen Entscheidungen zur Amtsangemessenheit der Alimentation, aber nicht ein einziges mal auf die Amtsangemessenheit selbst oder auch im entferntesten auf die Begründungspflicht Rücksicht nimmt.

Auf gut Deutsch: ein absolut schlechter Gesetzentwurf, mal eben zwischen Mittags und Kaffeepause gestrickt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 16.02.2024 07:25
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 16.02.2024 08:10
Wenn sich der Gesetzgeber mit dem Thema Besoldung befasst, gelten zu jedem Zeitpunkt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und nicht, wenn man es sich Aussucht oder es zeitlich passt.

Die Prüfparameter sollten in der großen und äußerst fähigen Finanzverwaltung des Landes NRW bekannt sein, so dass die Umsetzung des TArifergebnisses Teilinhalt eines Gesetzesentwurfs sein darf.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 08:29
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.

Der Gesetzgeber hat, so wie Obelix das schreibt, eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, smiteme. Er kann davon nur in haushaltsrechtlichen Sonderlagen und dann ausschließlich unter mit besonderer Sorgfalt vorzunehmenden Entscheidungen absehen, die insbesondere den allgemeinen Gleichheitssatz zu beachten haben (vgl. die Rn. 92 ff. der aktuellen Entscheidung). Novelliert er das Besoldungsrecht, ist das mit prozeduralen Anforderungen - also Begründungspflichten - verbunden, die er zu erfüllen hat: Der Besoldungsgesetzgeber hat seinen prozeduralen Pflichten sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg einerseits mit verschiedenen Vergleichsgrößen andererseits über einen aussagekräftigen Zeitraum hinweg Rechnung zu tragen (vgl. die Rn. 29 in der aktuellen Entscheidung). Damit hat er sicherzustellen, dass die amtsangemessene Alimentation gewährleistet ist. Eine seperate Prüfung ohne Veränderung des Besoldungsrechts ist ihm jederzeit gestattet und ist darüber hinaus spätestens dann geboten, wenn der Gesetzgeber begründet vermutet, dass er keine amtsangemessene Alimentation mehr gewährleistet. Eine Veränderung der Besoldungshöhe, die das amtsangemessene Maß der zu gewährenden Alimentation verfehlt, ist dem Gesetzgeber - unabhängig von der Motivation, wieso er das unternimmt - mit Ausnahme der oben genannten Sonderlage nicht gestattet. Stellt der Gesetzgeber eine haushaltsrechtliche Sonderlage vor, zwingen ihn die ihn treffenden prozedrualen Anforderungen noch einmal im Besonderen zur besonderen Sorgfalt der Gesetzesbegründung. Stellt er keine entsprechende Sonderlage fest, kann er von der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation nicht absehen.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 08:32
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.

Der Gesetzgeber hat, so wie Obelix das schreibt, eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, smiteme. Er kann davon nur in haushaltsrechtlichen Sonderlagen und dann ausschließlich unter mit besonderer Sorgfalt vorzunehmenden Entscheidungen absehen, die insbesondere den allgemeinen Gleichheitssatz zu beachten haben (vgl. die Rn. 92 ff. der aktuellen Entscheidung). Novelliert er das Besoldungsrecht, ist das mit prozeduralen Anforderungen - also Begründungspflichten - verbunden, die er zu erfüllen hat: Der Besoldungsgesetzgeber hat seinen prozeduralen Pflichten sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg einerseits mit verschiedenen Vergleichsgrößen andererseits über einen aussagekräftigen Zeitraum hinweg Rechnung zu tragen (vgl. die Rn. 29 in der aktuellen Entscheidung). Damit hat er sicherzustellen, dass die amtsangemessene Alimentation gewährleistet ist. Eine seperate Prüfung ohne Veränderung des Besoldungsrechts ist ihm jederzeit gestattet und ist darüber hinaus spätestens dann geboten, wenn der Gesetzgeber begründet vermutet, dass er keine amtsangemessene Alimentation mehr gewährleistet. Eine Veränderung der Besoldungshöhe, die das amtsangemessene Maß der zu gewährenden Alimentation verfehlt, ist dem Gesetzgeber - unabhängig von der Motivation, wieso er das unternimmt - mit Ausnahme der oben genannten Sonderlage nicht gestattet. Stellt der Gesetzgeber eine haushaltsrechtliche Sonderlage fest, zwingen ihn die ihn treffenden prozedrualen Anforderungen noch einmal im Besonderen zur besonderen Sorgfalt der Gesetzesbegründung. Stellt er keine entsprechende Sonderlage fest, kann er von der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation nicht absehen.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 08:35
Beim Korrekturlesen hat sich der Beitrag verdoppelt, ohne dass sich die Alternativen löschen ließen.  Pardon!
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Beitrag von: Floki am 16.02.2024 09:19
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.

Die Ausführungen von SwenTanortsch sind zwar theoretisch zutreffend, aber in der Praxis hast Du tatsächlich Recht. Das derzeitige Gesetz ist lediglich für die reine Übertragung des Tarifergebnisses gedacht. Alles weitere läuft separat. So gibt es beispielsweise am 20.02.2024 wieder ein Gespräch.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 10:51
Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?

Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.

Die Ausführungen von SwenTanortsch sind zwar theoretisch zutreffend, aber in der Praxis hast Du tatsächlich Recht. Das derzeitige Gesetz ist lediglich für die reine Übertragung des Tarifergebnisses gedacht. Alles weitere läuft separat. So gibt es beispielsweise am 20.02.2024 wieder ein Gespräch.

Das ist keine Theorie, Floki, und also ist das, was ich geschrieben habe, nicht "theoretisch zutreffend", sondern es ist das geltende Verfassungsrecht, das der Besoldungsgesetzgeber folglich zu beachten hat. Eine "reine" Übertragung der Tarifeinigung außerhalb der dargelegten Rechtslage sieht die Verfassungsrechtsprechung, an die der Besoldungsgesetzgeber gebunden ist, nicht vor.

Ich halte es nach wie vor für wichtig, die Sachlage präzise zu betrachten. Denn alles andere spielt nur jenen in die Hände, die - aus welchen Gründen auch immer - als Verantwortungsträger ein Interesse daran zu glauben haben, es mit dem auch sie bindenden Verfassungsrecht nicht hinlänglich genau nehmen zu müssen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 16.02.2024 11:18
Es bleibt für mich eine Theorie, da tatsächlich etwas anderes passiert.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 12:31
Eine "Theorie" ist kein Begriff, den das Verfassungsrecht aus sich selbst heraus kennt. Er ist also in unserem Thema inkommensurabel, unabhängig davon, was die dem Verfassungsrecht Unterworfenen annehmen.
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Beitrag von: Floki am 16.02.2024 12:51
Es ist absolut irrelevant, ob das Verfassungsrecht den Begriff "Theorie" kennt oder nicht. Du hast dem User "smiteme" eine theoretische Antwort gegeben, wie es eigentlich sein müsste. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Praxis jedoch gerade in NRW genauso umgesetzt wird, wie ebenfalls von smiteme dargelegt. Also verbleibt es für mich bei deinen Ausführungen leider um rein "theoretische" Aussagen, da es einfach nicht gemacht wird. Aber bitte, wenn damit diese absolut überflüssige Diskussion beendet ist, deine Ausführungen sind natürlich nicht nur theoretisch zutreffend, sondern einfach nur zutreffend. Wird das umgesetzt? Nein. Hatte es jetzt Auswirkungen? Nein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.02.2024 14:42
Es ist absolut irrelevant, ob das Verfassungsrecht den Begriff "Theorie" kennt oder nicht. Du hast dem User "smiteme" eine theoretische Antwort gegeben, wie es eigentlich sein müsste. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Praxis jedoch gerade in NRW genauso umgesetzt wird, wie ebenfalls von smiteme dargelegt. Also verbleibt es für mich bei deinen Ausführungen leider um rein "theoretische" Aussagen, da es einfach nicht gemacht wird. Aber bitte, wenn damit diese absolut überflüssige Diskussion beendet ist, deine Ausführungen sind natürlich nicht nur theoretisch zutreffend, sondern einfach nur zutreffend. Wird das umgesetzt? Nein. Hatte es jetzt Auswirkungen? Nein.

Warum wirst Du gleich aggressiv und können wir nicht das Thema sachlich betrachten? Ich kann nichts dafür, dass der Besoldungsgesetzgeber in NRW wissentlich und willentlich verfassungswidrig handelt, was hier eine hinlänglich bekannte Gegebenheit ist. Wenn das Verfassungsrecht allerdings nur "Theorie" wäre, lebten wir in einer anderen sozialen Wirklichkeit als der, in der wir leben. Denn zugleich hätte auch der Gesetzgeber in NRW dann nicht die deutliche Anhebung der familienbezogenen Besoldungskomponenten vollzogen, sondern hätte er auch diesbezüglich den Status Quo von vor 2020 aufrechterhalten - er hätte sich dann also nicht an einer hier dekretierten "Mindestalimentation" orientiert, die als solche dann nicht mit der letzten Entscheidung konkretisiertes Verfassungsrecht geworden wäre.

Insofern führt Dein "Theorie"-Begriff auch hier nicht weiter, und zwar nicht nur nicht in NRW, sondern in allen 17 Besoldungsrechtskreisen, da sich seitdem das Besoldungsrecht und damit die Verfassungswirklichkeit mit Ausnahme der Bundesbesoldung grundlegend geändert hat. Auch darin zeigt sich, dass Deine "Theorie"-Vorstellung sachlich nicht trägt. Denn das offensichtlich nicht sachgerechte Anheben der familienbezogenen Besoldungskomponenten heilt zwar nun nicht den verfassungswidrigen Zustand; aber zugleich zeigt es, dass das, was Du mit den inkommensurablen Begriff der "Theorie" als gegeben annimmst, nicht der Fall ist. Denn hier wird, anders als Du das am Ende Deines letzten Beitrags hervorhebst, deutlich, dass das Verfassungsrecht durchaus Auswirkungen hat, und zwar, was die Höhe der gewährten Alimentation betrifft, einschneidende - wenn das allerdings weterhin nicht in der Art und Weise vollzogen wird, die sowohl Du, denke ich, als auch ich gerne hätten.

Nichtdestotrotz beträgt allerdings heute das Besoldungsniveau des in der untersten Besoldungsgruppe und niedrigesten Erfahrungsstufe eingruppierten Beamten, der also nach A 6/3 in der neu geschaffenen Mietenstufe VI besoldet wird, im Jahr 49.162,44 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_6&s=2&f=3&fstand=v&mst=VI&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=2). Im Jahr 2021 hatte seine Bruttobesoldung in A 6/2 eine Höhe von 35.544,60 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2021&g=A_6&s=2&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=2&pvk=2u). In der Anhebung des Besoldungsniveaus vom 31.12.2021 zum 01.12.2022 um 13.617,84 € (38,3 %) zeigt sich, dass wir es hier mit keinem "theoretischen" Phänomen zu tun haben - auch wenn die vom Besoldungsgesetzgeber in der Umsetzung des Verfassungsrecht gewählte Alternative verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.

Smiteme hat - um zum Ende dieses bereits wieder längeren Beitrags zu kommen - die sachliche Frage gestellt, ob eine Anpassung der Besoldung an die Tarifeinigung ohne eine sachgerechte Prüfung vollzogen werden kann: "Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder?" Obelix und ich haben ihm die Frage sachlich - also begründet - beantwortet, nämlich dass das nicht der Fall ist. Damit dürfte das Thema sachlich geklärt gewesen sein. Die Diskussion, die Du nun als "überflüssig" betrachtest, hast Du im Anschluss  mit Deinem dann erfolgten Beitrag ausgelöst. Da smiteme zugleich seine Frage als "laienhaft" bezeichnet hat, gehe ich davon aus, dass er eine sachlich präzise Antwort erhalten wollte. Entsprechend habe ich mich bemüht, ihm eine sachlich präzise Antwort zu geben, und zeige ich weiterhin an Deinen Beiträgen, dass eine nicht sachgerechte Antwort die Sachlage eher nicht klärt.

Dass Du Dich nun offensichtlich von mir öffentlich belehrt fühlst (das schätze ich zumindest), tut mir leid, was nicht als Floskel gemeint ist. Denn es ist nicht mein Ziel, Dich hier zu belehren, oder irgendwie durch lange Ausführungen Recht zu behalten, sondern weiterhin geht's mir hier darum, zu sagen, was der Fall ist. Darin eint uns beide - denke ich -, dass wir beide mindestens ärgerlich über das Handeln der Besoldungsgesetzgeber sind. Aber gerade deswegen sollten wir versuchen, die Begriffe möglichst präzise zu halten - nicht nur, um uns so von den wiederkehrend fragwürdigen Begründungsmethoden der Besoldungsgesetzgeber abzusetzen, sondern auch, weil das Verfassungsrecht auf Seiten der Bediensteten ist, sodass wir - im Gegensatz zu manchem Besoldungsgesetzgeber - ein gesteigertes Interesse an seiner präzisen Darlegungen haben. Denn ohne dessen präzise Durchdringung werden wir unsere Rechte nur noch schwerer und also mindestens zeitlich verzögert durchsetzen können.

Das ist der tiefere Grund, weshalb ich darauf insistiere, dass das Verfassungsrecht keine "theoretische" Angelegenheit ist. Da in den seit 2021 vollzogenen Gesetzgebungsverfahren starke Veränderungen der Besoldungsstrukturen und Besoldungshöhen sowie der jeweiligen Begründungsansätze zu verzeichnen sind, liegen Umsetzungen vor, die zeigen, dass meine Antwort an smiteme nicht theoretisch war - das Besoldungsrecht befindet sich im Gefolge der aktuellen Entscheidung mittlerweile in einer so starken Bewegung, dass es für die Besoldungsgesetzgeber unmöglich ist, darauf irgendwie noch einen Deckel zu bekommen, da hilft auch all ihr unermüdliches Strampeln nichts. Und dieser Prozess, davon darf man ausgehen, wird durch die angekündigten Entscheidungen des Zweiten Senats noch einmal eine erhebliche Beschleunigung erfahren - wohin dann die Reise geht, wird sich zeigen. Die den Besoldungsgesetzgeber treffenden prozeduralen Anforderungen werden ihn alsbald noch sehr viel mehr drücken, als das heute schon der Fall ist. Die Verfassungswirklichkeit und ihre Konstitution sind keine "theoretische" Angelegenheit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 16.02.2024 14:54
Und gibt es zu dem Termin 20.02 auch einen stream, den man sich anschauen kann?
So wie bei der Diskussion über die 85000 wiedersürüche?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 16.02.2024 15:09
Es ist absolut irrelevant, ob das Verfassungsrecht den Begriff "Theorie" kennt oder nicht. Du hast dem User "smiteme" eine theoretische Antwort gegeben, wie es eigentlich sein müsste. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Praxis jedoch gerade in NRW genauso umgesetzt wird, wie ebenfalls von smiteme dargelegt. Also verbleibt es für mich bei deinen Ausführungen leider um rein "theoretische" Aussagen, da es einfach nicht gemacht wird. Aber bitte, wenn damit diese absolut überflüssige Diskussion beendet ist, deine Ausführungen sind natürlich nicht nur theoretisch zutreffend, sondern einfach nur zutreffend. Wird das umgesetzt? Nein. Hatte es jetzt Auswirkungen? Nein.

Warum wirst Du gleich aggressiv und können wir nicht das Thema sachlich betrachten? Ich kann nichts dafür, dass der Besoldungsgesetzgeber in NRW wissentlich und willentlich verfassungswidrig handelt, was hier eine hinlänglich bekannte Gegebenheit ist. Wenn das Verfassungsrecht allerdings nur "Theorie" wäre, lebten wir in einer anderen sozialen Wirklichkeit als der, in der wir leben. Denn zugleich hätte auch der Gesetzgeber in NRW dann nicht die deutliche Anhebung der familienbezogenen Besoldungskomponenten vollzogen, sondern hätte er auch diesbezüglich den Status Quo von vor 2020 aufrechterhalten - er hätte sich dann also nicht an einer hier dekretierten "Mindestalimentation" orientiert, die als solche dann nicht mit der letzten Entscheidung konkretisiertes Verfassungsrecht geworden wäre.

Insofern führt Dein "Theorie"-Begriff auch hier nicht weiter, und zwar nicht nur nicht in NRW, sondern in allen 17 Besoldungsrechtskreisen, da sich seitdem das Besoldungsrecht und damit die Verfassungswirklichkeit mit Ausnahme der Bundesbesoldung grundlegend geändert hat. Auch darin zeigt sich, dass Deine "Theorie"-Vorstellung sachlich nicht trägt. Denn das offensichtlich nicht sachgerechte Anheben der familienbezogenen Besoldungskomponenten heilt zwar nun nicht den verfassungswidrigen Zustand; aber zugleich zeigt es, dass das, was Du mit den inkommensurablen Begriff der "Theorie" als gegeben annimmst, nicht der Fall ist. Denn hier wird, anders als Du das am Ende Deines letzten Beitrags hervorhebst, deutlich, dass das Verfassungsrecht durchaus Auswirkungen hat, und zwar, was die Höhe der gewährten Alimentation betrifft, einschneidende - wenn das allerdings weterhin nicht in der Art und Weise vollzogen wird, die sowohl Du, denke ich, als auch ich gerne hätten.

Nichtdestotrotz beträgt allerdings heute das Besoldungsniveau des in der untersten Besoldungsgruppe und niedrigesten Erfahrungsstufe eingruppierten Beamten, der also nach A 6/3 in der neu geschaffenen Mietenstufe VI besoldet wird, im Jahr 49.162,44 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_6&s=2&f=3&fstand=v&mst=VI&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=2). Im Jahr 2021 hatte seine Bruttobesoldung in A 6/2 eine Höhe von 35.544,60 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2021&g=A_6&s=2&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=2&pvk=2u). In der Anhebung des Besoldungsniveaus vom 31.12.2021 zum 01.12.2022 um 13.617,84 € (38,3 %) zeigt sich, dass wir es hier mit keinem "theoretischen" Phänomen zu tun haben - auch wenn die vom Besoldungsgesetzgeber in der Umsetzung des Verfassungsrecht gewählte Alternative verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.

Smiteme hat - um zum Ende dieses bereits wieder längeren Beitrags zu kommen - die sachliche Frage gestellt, ob eine Anpassung der Besoldung an die Tarifeinigung ohne eine sachgerechte Prüfung vollzogen werden kann: "Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder?" Obelix und ich haben ihm die Frage sachlich - also begründet - beantwortet, nämlich dass das nicht der Fall ist. Damit dürfte das Thema sachlich geklärt gewesen sein. Die Diskussion, die Du nun als "überflüssig" betrachtest, hast Du im Anschluss  mit Deinem dann erfolgten Beitrag ausgelöst. Da smiteme zugleich seine Frage als "laienhaft" bezeichnet hat, gehe ich davon aus, dass er eine sachlich präzise Antwort erhalten wollte. Entsprechend habe ich mich bemüht, ihm eine sachlich präzise Antwort zu geben, und zeige ich weiterhin an Deinen Beiträgen, dass eine nicht sachgerechte Antwort die Sachlage eher nicht klärt.

Dass Du Dich nun offensichtlich von mir öffentlich belehrt fühlst (das schätze ich zumindest), tut mir leid, was nicht als Floskel gemeint ist. Denn es ist nicht mein Ziel, Dich hier zu belehren, oder irgendwie durch lange Ausführungen Recht zu behalten, sondern weiterhin geht's mir hier darum, zu sagen, was der Fall ist. Darin eint uns beide - denke ich -, dass wir beide mindestens ärgerlich über das Handeln der Besoldungsgesetzgeber sind. Aber gerade deswegen sollten wir versuchen, die Begriffe möglichst präzise zu halten - nicht nur, um uns so von den wiederkehrend fragwürdigen Begründungsmethoden der Besoldungsgesetzgeber abzusetzen, sondern auch, weil das Verfassungsrecht auf Seiten der Bediensteten ist, sodass wir - im Gegensatz zu manchem Besoldungsgesetzgeber - ein gesteigertes Interesse an seiner präzisen Darlegungen haben. Denn ohne dessen präzise Durchdringung werden wir unsere Rechte nur noch schwerer und also mindestens zeitlich verzögert durchsetzen können.

Das ist der tiefere Grund, weshalb ich darauf insistiere, dass das Verfassungsrecht keine "theoretische" Angelegenheit ist. Da in den seit 2021 vollzogenen Gesetzgebungsverfahren starke Veränderungen der Besoldungsstrukturen und Besoldungshöhen sowie der jeweiligen Begründungsansätze zu verzeichnen sind, liegen Umsetzungen vor, die zeigen, dass meine Antwort an smiteme nicht theoretisch war - das Besoldungsrecht befindet sich im Gefolge der aktuellen Entscheidung mittlerweile in einer so starken Bewegung, dass es für die Besoldungsgesetzgeber unmöglich ist, darauf irgendwie noch einen Deckel zu bekommen, da hilft auch all ihr unermüdliches Strampeln nichts. Und dieser Prozess, davon darf man ausgehen, wird durch die angekündigten Entscheidungen des Zweiten Senats noch einmal eine erhebliche Beschleunigung erfahren - wohin dann die Reise geht, wird sich zeigen. Die den Besoldungsgesetzgeber treffenden prozeduralen Anforderungen werden ihn alsbald noch sehr viel mehr drücken, als das heute schon der Fall ist. Die Verfassungswirklichkeit und ihre Konstitution sind keine "theoretische" Angelegenheit.

Ich bin 0 aggressiv, ich stimme Dir einfach nicht zu. Das ist alles und damit wirst Du leben müssen. Auch sind deine ellenlangen Ausführungen absolut irrelevant, weil es nunmal nichts daran ändert, dass der Gesetzgeber eine Gesetzeslage alleine für die Übernahme des Tarifergebnisses (wie immer) erarbeitet hat und bzgl. der amtsangemessenen Alimentation weitere Gespräche laufen. DAS und NUR DAS war die Ursprungsfrage. Und NUR darauf habe ich mich bezogen. 2 Fragen sachlich und richtig beantwortet. Inwiefern deine ellenlange, sich wiederholende Abhandlung die Ursprungsfrage beantwortet haben soll, keine Ahnung: Denn es läuft separat!! Ob es rechtmäßig ist, ist weder die Frage noch spielt es eine Rolle. Und ich gehe davon aus, dass die Frage war und nicht wie es rechtlich sein sollte.

@smiteme: Am besten schaust auf der Seite vom Landtag direkt nach. Am 22.02 ist es auch noch mal Thema im Ausschaus für Finanzen. Im Regelfall gibt es da einen Stream.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 17.02.2024 04:37
Wenn sich der Gesetzgeber mit dem Thema Besoldung befasst, gelten zu jedem Zeitpunkt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und nicht, wenn man es sich Aussucht oder es zeitlich passt.

Dem würde ich so pauschal nicht zustimmen. Entscheidend ist, dass die amtsangemessene Besoldung für jedes Kalenderjahr eingehalten wird, und genau darauf bezieht sich auch die Pflicht zur Prozedualisierung des BVerfG.

WENN also ein Land die Besoldung kurzfristig anhebt, um eine weitere Besoldungsanhebung im prozedualisierten Wege im gleichen Haushaltsjahr folgen zu lassen, hielte ich das durchaus für verfassungskonform - und auch für im Sinne aller. Das setzt dann aber auch voraus, dass eine zweite, prozedualisierte Anhebung auch tatsächlich noch im gleichen Haushaltsjahr folgt. Daran darf man erfahrungsgemäß leider immer zweifeln.

Die Besolung wird vom BVerfG immer auf Kalenderjahresebene geprüft, daher ist das Endergebnis entscheidend, nicht ein eventueller Zwischenschritt. Bliebe dieser Zwischenschrit bereits das Endergebnis, wäre die Verfassungswidrigkeit in der Tat eklatant.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.02.2024 15:34
Falls es einen Stream gibt oder aktuelle Infos zur Personalausschusssitzung, gern hier posten
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 20.02.2024 16:19
Einen Stream gibt es anscheinend nicht. Da der identische Tagespunkte aber auch am 22.02 beim Hauptausschuss für Finanzen auf dem Tagespunkt steht, wird heute wahrscheinlich nur die entstprechende Überweisung erfolgen (Vermutung).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DJ79 am 20.02.2024 19:00
???????

Die Ausschusssitzung beginnt doch erst morgen um 13:30 Uhr. Hier wird es live übertragen:

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=615d01c0-45ad-41f6-a1d0-6764cc581ee9
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.02.2024 19:05
Personalausschuss 20.2 da war die ganze Zeit die Rede von und stand auch im Terminkalender
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DJ79 am 20.02.2024 19:10
Personalausschuss 20.2 da war die ganze Zeit die Rede von und stand auch im Terminkalender

Ja, aber es geht doch um die amtsangemessene Alimentierung und was mit den 85000 Widersprüchen passiert? Das steht für morgen auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 20.02.2024 20:47
Es steht bei mehreren auf der Tagesordnung. Das eine schließt das andere nicht aus.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 21.02.2024 07:55
Hat jemand etwas darüber mitbekommen, ob für NRW das Dienstradleasing aus dem Tarifabschluss mit in den Gesetzentwurf kommen soll?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 21.02.2024 08:26
Hoffentlich bleibt so ein Quatsch weg und es wird kräftig an der Grundbesoldung was getan…habe auch niemanden gehört, der dies erwähnt hätte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: annak am 21.02.2024 09:43
aber ehrlich :D die Grundbesoldung muss erhöht werden und nicht so ein Schrott wie ein Fahrradleasing!!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jackspott am 21.02.2024 13:45
Wurde soeben kurzerhand vertagt, da der HFA am Donnerstag tagt.

Personalausschuss 20.2 da war die ganze Zeit die Rede von und stand auch im Terminkalender

Ja, aber es geht doch um die amtsangemessene Alimentierung und was mit den 85000 Widersprüchen passiert? Das steht für morgen auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: marcel22 am 21.02.2024 22:07
Hat jemand etwas darüber mitbekommen, ob für NRW das Dienstradleasing aus dem Tarifabschluss mit in den Gesetzentwurf kommen soll?

Dein Ernst!?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Riconr1 am 22.02.2024 07:19

Dein Ernst!?
[/quote]

Ja, warum nicht? Das hält ja niemanden davon ab, über andere Dinge zu sprechen. Nur ist es Inhalt des Tarifvertrages und da es bei uns in den Kommunen für Angestellte schon möglich ist, frage ich mich, ob das Thema eben genauso mit übernommen wird. Das es bei den Gesprächen keine amtsangemessene Alimentation herauskommt, wird doch wohl hier jedem klar sein oder? Das wird vermutlich lediglich am Rande Thema. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 22.02.2024 09:12
Ja, warum nicht? Das hält ja niemanden davon ab, über andere Dinge zu sprechen. Nur ist es Inhalt des Tarifvertrages und da es bei uns in den Kommunen für Angestellte schon möglich ist, frage ich mich, ob das Thema eben genauso mit übernommen wird. Das es bei den Gesprächen keine amtsangemessene Alimentation herauskommt, wird doch wohl hier jedem klar sein oder? Das wird vermutlich lediglich am Rande Thema.

Ich sehe hier ebenfalls eine Relevanz. Neben den mageren 6,65 Euro für VL könnten die Dienstherren so einen Beitrag über die Besoldung hinaus leisten und damit sowohl zur Verkehrswende mit beitragen, als auch Gesundheitsförderung betreiben. Abseits von Polizei und Feuerwehr dürften die meisten Beamtinnen und Beamten doch einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen.

Es ist aber auch klar, weshalb das auch hier teils auf Unverständnis stößt. Sind Fahrräder doch für viele immer noch nur für Leute, die sich kein Auto leisten können oder allgemein kein gleichwertiges Verkehrsmittel. Wenn ich auf dem Arbeitsweg an diversen Staus mit 25 km/h vorbei fahre, denke ich ganz häufig an diese Art von Menschen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.02.2024 09:47
Leasing ist Augenwischerei. Am normalen Markt kriegt man bessere Angebote, also nutzlos was aus der Verhandlungsmasse
Verpulvert
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.02.2024 10:18
Ja, warum nicht? Das hält ja niemanden davon ab, über andere Dinge zu sprechen. Nur ist es Inhalt des Tarifvertrages und da es bei uns in den Kommunen für Angestellte schon möglich ist, frage ich mich, ob das Thema eben genauso mit übernommen wird. Das es bei den Gesprächen keine amtsangemessene Alimentation herauskommt, wird doch wohl hier jedem klar sein oder? Das wird vermutlich lediglich am Rande Thema.

Ich sehe hier ebenfalls eine Relevanz. Neben den mageren 6,65 Euro für VL könnten die Dienstherren so einen Beitrag über die Besoldung hinaus leisten und damit sowohl zur Verkehrswende mit beitragen, als auch Gesundheitsförderung betreiben. Abseits von Polizei und Feuerwehr dürften die meisten Beamtinnen und Beamten doch einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen.

Es ist aber auch klar, weshalb das auch hier teils auf Unverständnis stößt. Sind Fahrräder doch für viele immer noch nur für Leute, die sich kein Auto leisten können oder allgemein kein gleichwertiges Verkehrsmittel. Wenn ich auf dem Arbeitsweg an diversen Staus mit 25 km/h vorbei fahre, denke ich ganz häufig an diese Art von Menschen.
Ich habe das Gefühl, dass Du bei deiner Argumenation und einseitigen Sichtweise überhaupt nicht nachgedacht hast:
1. Das Fahrradleasing für Beamte lohnt sich oftmals finanziell überhaupt nicht.
2. Das Fahrradleasing für Beamte würde nur einem kleinen Teil auf Kosten der Mehrheit zu Gute kommen.
3. Der zu verteilende Kuchen ist endlich. Daher wäre die amtsangemessene Alimenation, Arbeitszeiten, etc. wesentlich wichtiger, als eine dermaßen unbedeutende Nebenbaustelle aufzumachen.
4. Gesundheitsförderung mit Fahrradleasing. Das tut schon fast weh. Wenn wäre eine ernsthafte Gesundheitsförderung bitte adäquat für alle Beamten professionell umzusetzen.
5. Verkehrswende ohne funktionierenden ÖPNV? Aber dafür mit Fahrrädern? Hand aufs Herz. Das sind auch nur Scheinargumente. Denn viele, an denen Du ach so herablassend vorbei fährst, haben gar keine Wahl als mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Aber dafür müsste man sich mal in andere Situationen hineinversetzen können und akzeptieren, dass das eigene Leben bzw. Lebensumstände nicht das Maß aller Dinge ist.

Jetzt mal ehrlich, die Frage ist für euch nur relevant, weil ihr unmittelbar davon (vermeintlich) profitieren würdet. (Bei der Besoldung und Arbeitszeit übrigens alle). Das ist auch völlig in Ordnung. Jeder hat seine persönliche Interessen. Aber dann kommt bitte nicht mit einem ideologischen Quatsch und irgendwelchen Vorurteilen ggü. Autofahrern um die Ecke.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 22.02.2024 10:30
Es gibt nun 3 BL wo vom Ergebnis abgewichen sind obwohl vorher was anderes gesagt wurden ist.
Wie seht ihr das für NRW?
Kann es noch schlechter oder besser für uns werden als ausgehandelt?

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.02.2024 11:01
Ich gehe davon aus, dass es 1:1 übernommen wird. Schlechter auf keinen Fall. Besser wäre möglich, aber unwahrscheinlich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 22.02.2024 11:02
Es gibt nun 3 BL wo vom Ergebnis abgewichen sind obwohl vorher was anderes gesagt wurden ist.
Wie seht ihr das für NRW?
Kann es noch schlechter oder besser für uns werden als ausgehandelt?

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Wie meinst Du das? Das Ergebnis soll doch Wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Was kann aus deiner Sicht besser oder schlechter werden?

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander

Oder meinst Du nachdem Wüst das persönlich verkündet hat, macht er noch einen Rückzieher?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: shimanu am 22.02.2024 11:05
Zitat

Wie meinst Du das? Das Ergebnis wurde doch Wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Was kann aus deiner Sicht besser oder schlechter werden?

Bislang wurde noch garnichts übertragen. Es existiert nur eine Ankündigung des Ministerpräsidenten. Ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung 11/2024 und 02/2025 ist noch nicht beschlossen.

Es besteht die Hoffnung, dass es eher besser übertragen wird, z. B. die Termine zur Erhöhung wie in Brandenburg vorgezogen werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 22.02.2024 11:11
Zitat

Wie meinst Du das? Das Ergebnis wurde doch Wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Was kann aus deiner Sicht besser oder schlechter werden?

Bislang wurde noch garnichts übertragen. Es existiert nur eine Ankündigung des Ministerpräsidenten. Ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung 11/2024 und 02/2025 ist noch nicht beschlossen.

Es besteht die Hoffnung, dass es eher besser übertragen wird, z. B. die Termine zur Erhöhung wie in Brandenburg vorgezogen werden.

Ich weiß das es noch nicht übertragen wurde. Aber dann ne Frage an dich, wie hoch schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein das nachdem MP Wüst das persönlich bekannt gegeben hat, es zu einer Verschlechterung kommt? Ich würde sagen nahezu Null und wenn doch, nur gleichzeitig mit einem Rücktritt des MP.

Verbesserungen? Klar kann es die geben. Im Rahmen aber dieser Tarifverhandlung verbunden mit der Ankündigung der Wirkungsgleichen Übertragung? Auch da würde ich die Wahrscheinlichkeit mit Null annehmen.

Wie es zukünftig aussieht? Weiß ich nicht, hoffe aber auf das Beste.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 22.02.2024 13:37
Ich kam ja nur drauf , weil andere Bundesländer auch auf einmal abgewichen sind obwohl es hieß übernehmen 1:1....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 22.02.2024 16:20
Ich habe das Gefühl, dass Du bei deiner Argumenation und einseitigen Sichtweise überhaupt nicht nachgedacht hast:
1. Das Fahrradleasing für Beamte lohnt sich oftmals finanziell überhaupt nicht.
2. Das Fahrradleasing für Beamte würde nur einem kleinen Teil auf Kosten der Mehrheit zu Gute kommen.
3. Der zu verteilende Kuchen ist endlich. Daher wäre die amtsangemessene Alimenation, Arbeitszeiten, etc. wesentlich wichtiger, als eine dermaßen unbedeutende Nebenbaustelle aufzumachen.
4. Gesundheitsförderung mit Fahrradleasing. Das tut schon fast weh. Wenn wäre eine ernsthafte Gesundheitsförderung bitte adäquat für alle Beamten professionell umzusetzen.
5. Verkehrswende ohne funktionierenden ÖPNV? Aber dafür mit Fahrrädern? Hand aufs Herz. Das sind auch nur Scheinargumente. Denn viele, an denen Du ach so herablassend vorbei fährst, haben gar keine Wahl als mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Aber dafür müsste man sich mal in andere Situationen hineinversetzen können und akzeptieren, dass das eigene Leben bzw. Lebensumstände nicht das Maß aller Dinge ist.

Jetzt mal ehrlich, die Frage ist für euch nur relevant, weil ihr unmittelbar davon (vermeintlich) profitieren würdet. (Bei der Besoldung und Arbeitszeit übrigens alle). Das ist auch völlig in Ordnung. Jeder hat seine persönliche Interessen. Aber dann kommt bitte nicht mit einem ideologischen Quatsch und irgendwelchen Vorurteilen ggü. Autofahrern um die Ecke.

Früher habe ich mich an Tastaturhelden wie Dir abgearbeitet, wo man sich jedes Mal fragen musste, ob sie nicht lesen und verstehen können oder wollen. Irgendwann habe ich gelernt, dass die Mehrheit im Netz genau so gut den geringen Wert derartiger Kommentare wahrnehmen kann, wie ich. Seitdem lebe ich deutlich zufriedener und habe mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.02.2024 16:55
Herzlichen Glückwunsch. Ist auch immer die gleiche Reaktion, wenn man leider keine sachlichen Argumente vorbringen kann.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Bastel am 22.02.2024 17:22
Anstatt zu überlegen warum sich viele kein Auto leisten können…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.02.2024 17:33
Sollte es nicht heute etwas Neues geben? Bisher lese ich nichts, leider
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 22.02.2024 18:50
[
Moin!

Gibt es schon etwas Neues zum Antrag der FDP zur Überprüfung der Alimentation?
Da sollte es ja heute eine Abstimmung geben.
.

VG


quote author=Jackspott link=topic=122275.msg342835#msg342835 date=1708519537]
Wurde soeben kurzerhand vertagt, da der HFA am Donnerstag tagt.

Personalausschuss 20.2 da war die ganze Zeit die Rede von und stand auch im Terminkalender

Ja, aber es geht doch um die amtsangemessene Alimentierung und was mit den 85000 Widersprüchen passiert? Das steht für morgen auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses.
[/quote]
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.02.2024 18:54
Okay, ich dachte, dass es dann heute dort auf der Tagesordnung wäre. Na toll.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 22.02.2024 19:29
Der HFA hat auch heute getagt. Die angesprochene Verschiebung war von gestern aus dem Rechtsauschuss. Heute ist Donnerstag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 23.02.2024 18:59
Hat jemand ne Idee, wo man ggf ein Ergebnis der Sitzung einsehen kann?
Bzw. ob die Anhörung denn stattgefunden hat?

Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 26.02.2024 07:49
Hat jemand ne Idee, wo man ggf ein Ergebnis der Sitzung einsehen kann?
Bzw. ob die Anhörung denn stattgefunden hat?

Grüße

Die entsprechenden Protokolle und Beschlüsse werden auf der Seite des Landtags NRW veröffentlich. Dies passiert mal schneller oder dauert länger. Eine weitere Anhörung hat jedoch nicht stattgefunden. Es wurde nun über das Ergebnis der Anhörung gesprochen und abgestimmt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 26.02.2024 07:52
hier der Link:

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/ausschusse-und-gremien-1/fachausschusse-1/a07-haushalts--und-finanzausschu/tagesordnungen-und-protokolle-so.html?page=4

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 27.02.2024 11:36
und weiß jemand wie abgestimmt worden ist?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 27.02.2024 14:01
Protokoll wurde eingestellt. Habe es selber noch nicht gelesen.

P.S., O-Ton:
- Antrag wurde abgelehnt.
- Kriterien sind dermaßen klar, dass keine Musterprozesse nötig sind.
- Es wird davon ausgegangen, dass in 2022 eine verfassungsgemäße Alimenation erfolgt ist (Jahre davor, kein Wort).
- Für 2023 fehlen noch Daten, hoffentlich liegen die bis Sommer vor.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 27.02.2024 14:07
Entscheidung über rund 85.000 Besoldungswidersprüche in Nordrhein-Westfalen – Landesregierung muss mit Musterverfahren einer drohenden Klagewelle vorbeugen und zeitnah die amtsangemessene Alimentation von Bediensteten überprüfen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/6368 Ausschussprotokoll 18/460 (Anhörung am 16.01.2024) – abschließende Beratung und Abstimmung – Wortbeiträge Der Ausschuss lehnt den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und AfD ab.

https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:6a87b21b-6798-42c9-8de4-9a9a62640768
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 27.02.2024 14:32
Hat wer Problembewusstsein im Angebot? Das scheint gerade bei Landesregierung und schwarz-grün nicht (mehr) vorrätig zu sein.

Ich frage mich nun aber vielmehr… „Was jetzt?!“ …
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 27.02.2024 14:35
Ich würde es nicht an Parteien festmachen. Das ist ja ein ewig bestehendes Problem. Niemand will schlichtweg die hohen Kosten im Budget verplanen, wenn sie nicht gezwungen werden. Kann man ja aussitzen und dann aus der Opposition heraus drüber klagen (s. auch die FDP).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 27.02.2024 14:37
Hat es denn bisher jemand an den Parteien festgemacht?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 27.02.2024 14:45
Ich würde es nicht an Parteien festmachen. Das ist ja ein ewig bestehendes Problem. Niemand will schlichtweg die hohen Kosten im Budget verplanen, wenn sie nicht gezwungen werden. Kann man ja aussitzen und dann aus der Opposition heraus drüber klagen (s. auch die FDP).

Ja, so ist das wohl leider.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Adler am 07.03.2024 11:46
Der Gesetzentwurf zur Inflationsausgleichsprämie ist jetzt auf der Tagesordnung des Unterausschusses Personal (12.03.) und des Haushalts- und Finanzausschusses (14.03). Dann könnte das Plenunm am 20.03. (ggf. 21. oder 22.03.) beschließen (gibt noch keine Tagesordnung, dann wäre die Vorläufigkeit weg.
Was mich aber interessieren würde, hat schon jemand etwas gehört, wann das (Redaktions)Gespräch mit den Gewerksaften wegen der eigentlichen Tariferhöhung terminiert ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Aloha am 15.03.2024 13:22
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-8469.pdf

Beschlussempfehlung
Der Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 18/7986 - wird unverändert angenommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NordWest am 15.03.2024 18:10
Die Gesetzgeber versuchen hier, eine Kontinuität der Besoldung zu verhindern und sie durch eine Kontinuität des Gesamtfamilieneinkommens zu ersetzen.

Zwar ist es zulässig, die Methodik zu verändern nach der die Besoldungskontinuität erhoben wird - und die Gesetzgeber haben dabei einen weiten Spielraum. Aber die dürfen nicht die Kontinuität der Besoldung durch eine Kontinuität des Gesamtfamilieneinkommens ersetzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: thomask1984 am 24.03.2024 21:10
Ich habe eine Frage zur Umsetzung der 1 zu 1 Übertragung. Sollen in NRW zum 01.11.2024 auch die Familienzuschläge angepasst werden? Dazu habe ich bisher keine Aussage gefunden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 25.03.2024 19:18
Ja, 10,x (x<4). Haben wir hier schonmal diskutiert mein ich. Vllt. aber auch in einem anderen Topic
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 25.03.2024 19:24
Andere Frage! Haben wir in diesem Thema oder woanders diskutiert, dass sich eine Klage gegen die abgelehnten Widersprüche "Kürzung Weihnachtsgeld" nicht lohnt, weil selbst DBB und Co den Drops für gelutscht halten?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robson1987 am 25.03.2024 21:36
4,76%
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 25.03.2024 21:59
Ich meinte die Gesamtsteigerung zum 1.11 und dann 02.01.25 mit den 10,x %.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robson1987 am 25.03.2024 22:15
Die Fragestellung war ja auf den Familienzuschlag bezogen und nicht auf die Gesamtsteigerung, die ja je nach Besoldungsstufe unterschiedlich ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 26.03.2024 06:32
Der Familien steigt ja in 2 Stufen. Erst und 4,76% und dann um 5,5 % das macht dann am Ende 10,x %
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Thomas66 am 26.03.2024 20:46
Liebe Forenmitglieder, ich bin verbeamteter Lehrer in NRW und befinde mich derzeit in der Freistellungsphase eines Sabbaticals. Steht mir die Inflationsprämie dennoch anteilig zu? Liebe Grüße Thomas
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 27.03.2024 19:15
...da am Sabbat nicht gearbeitet wird, gibt´s auch keine Schekel... 8)

Voraussetzung ist das Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses und die Ausübung der Tätigkeit am Stichtag im Dezember 2023
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Thomas66 am 27.03.2024 21:00
 Voraussetzung ist meines Wissens nach ein bestehendes Dienstverhältnis und das mindestens einmsl der Anspruch auf Entgelt besteht. Beides ist erfüllt. Ich habe heute beim LBV angerufen. Die meinten dass diese eigentlich gekürzt ausgezahlt werden müsse. Ich bin jedoch an einer Ersatzschule...
 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 04.04.2024 07:07
NRW wird super atraktiv.

https://www.ruhr24.de/nrw/nrw-besoldung-landesregierung-gehaltserhoehung-buerger-wuest-200-euro-beamte-richter-staatsanwaelte-92982697.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 04.04.2024 09:06
Es wird einfach nur der Tarifabschluss umgesetzt und dafür wird sich wieder unendlich gegenseitig gratuliert und auf die Schulter geklopft. Von einer verfassungsgemäßen Alimentation ist weiterhin keine Rede. Stattdessen gibt es dann die Jobbikes, denn wer kennt es nicht, die 15 - 16 bzw. 17 - 18 Jährigen - Anwärter, die sich denken "Mehr Geld ? Nö!, Arbeitszeitverrringerung ? Niemals!, Jobbike? GEIL!!!!! Auf in den öD!!!"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: ultranoob am 04.04.2024 11:16
Zitat
Die Regierung hält Wort. Wir übertragen den Tarifabschluss der Angestellten 1:1 auf unsere Beamten und Richter. Den ersten Umsetzungsschritt sind wir mit der Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bereits gegangen.
Tausendfacher Dank gebührt der Landesregierung! :-X

Dass zur Erhöhung der Dienstbezüge überhaupt der Tarifabschluss nötig ist, sagt schon einiges aus. Mit der amtsangemessenen Alimentation will ich erst gar nicht anfangen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sagsmir am 09.04.2024 17:17
Stattdessen gibt es dann die Jobbikes, denn wer kennt es nicht, die 15 - 16 bzw. 17 - 18 Jährigen - Anwärter, die sich denken "Mehr Geld ? Nö!, Arbeitszeitverrringerung ? Niemals!, Jobbike? GEIL!!!!! Auf in den öD!!!"

Wieso sind denn jetzt die Anwärter daran Schuld. Traurig, dass die Berufsanfänger zum Sündenbock für etwas gemacht werden bei dem sie überhaupt keine Schuld trifft.
Die Frustration kann ich nachvollziehen, jedoch sollte diese anderweitig ausgelassen werden…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 09.04.2024 19:03
Ich glaube Du hast von vorne bis hinten den Beitrag nicht verstanden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Vanios am 22.04.2024 13:52
Hallo,

ich hätte eine Frage zu der Inflationsprämie im Zusammenhang mit Waisen- oder Witwenversorgung.

Laut Entwurf erhalten Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte  die Sonderzahlungen entsprechend ihres Ruhegehaltsatzes. Bei Hinterbliebenen wird neben dem Ruhegehaltsatz des oder der Verstorbenen auch der Prozentsatz der Hinterbliebenenversorgung berücksichtigt.
Bei Empfängerinnen und Empfängern von Mindestversorgung gilt der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz.

Es ergibt sich in einem Fall von Waisenversorgung, dass dieser ein Ruhegehaltssatz von 51 % und einen Hinterbliebenprozentsatz von 12 % hat.
Es ist die Frage, wie hoch die Inflationsprämie bei dieser Person ist. Ich habe 3 Möglichkeiten:

1. 120 * 51 % * 12 % = 7,34 €
2. 120 * 61,6 % (Mindestversorgung) * 12 % = 8,87 €
3. 120 * 61,6 % = 73,92 €

Bei der dritten Variante wird die Meinung vertreten, dass die Person Mindestversorgung erhält und somit der Hinterbliebenenprozentsatz nicht anzuwenden ist.
Sollte dies der Fall sein, erhält dieser Personenkreis jedoch eine höhere Inflationsprämie, als die Personen, die nicht unter die MIndestversorgung fallen.

Was ist eure Meinung dazu?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 29.04.2024 07:14
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als .pdf einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 29.04.2024 08:50
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als .pdf einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."

Wie gewonnen, so zerronnen.

Ohne den Gesetzentwurf zu kennen, zeigt sich, dass die Landesregierung sparen muss und will. Dann eben wieder auf dem Rücken der Beamten, hier sogar nur auf denen der Beamtenfamilien. Man kann das System ja wieder zurückdrehen, nur war es eher ein Notnagel, weil die Besoldung insgesamt verfassungswidrig gering war. Dem hat man sich beholfen, indem man Bedarfe von Familien höher gewichtet hat. Wenn die Regierung diese Bedarfe nun leugnet, und die Beträge abschmelzt, dann kommt es wieder zu einer verfassungswidrigen Alimentation.

Ich weiß nicht, wie man bei so einem Hickhack noch Paare finden will, die sich Kinder wünschen. Die Betreuung in den Kitas und OGS wird dank massivem Erziehermangel zum Glücksspiel, Wohnungen sind nur zu Mondpreisen /Mondmieten zu finden und im Beruf wird man wegen kinderbedingter Teilzeit einem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt, dass man sich wirklich fragt, ob noch irgendjemand Verständnis für Eltern hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 29.04.2024 09:14
ich habe nun aus der pdf eine docx datei gemacht. ich hoffe dies klappt nun.....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 29.04.2024 10:48
Bedeutet für mich in Mietenstufe 2 und Familienzuschlag Stufe 4: der Familienzuschlag (inkl. Ausgleichsbetrag) ist dann auf die nächsten Jahre festgeschrieben.
Wenn ich es richtig sehe wird es bei Stufe 4 erst ab Mietenstufe 4 eine Erhöhung des Familienzuschlags geben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MartinF am 29.04.2024 11:40
Wenn ich das richtig lese, gibt es 2024 keine Erhöhung der Familienzuschläge um 4,76%. Erst 2025 um 5,5%.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 29.04.2024 13:32
Wenn ich das richtig lese, gibt es 2024 keine Erhöhung der Familienzuschläge um 4,76%. Erst 2025 um 5,5%.

Du hast wohl doch recht. Nach den Tabellen im Anhang erhöhen sich die Familienzuschläge tatsächlich erst Februar 2025 um 5,5%.

Unfassbar.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 29.04.2024 15:42
Und für viele Familien mit 3 oder mehr Kinder werden sie sich auch dann nicht erhöhen, wenn die entsprechende Mietstufe nicht vorliegt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MartinF am 29.04.2024 16:08
Nun ja... Wir sind alle in irgendwelchen Verbänden, Gewerkschaften oder Sonstewas.
Also darauf hinweisen, dass hier ein ein schlaues Köpfchen dran war und dass hier moniert werden muss. Ansonsten überliest man es schnell
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jp15041983 am 29.04.2024 17:25
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025 erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 29.04.2024 18:50
Ich weiß gar nicht was ihr jammert.

Auf Seite 22 meine ich der Koalitiionsvertrages wollte mann ja eine Attraktivitätsoffensive für den öD in NRW starten.

Wenn dies diese sogenannte Offensive ist, dann möchte ich nicht andere Offensiven in anderen Rechtsgebieten sehen....

Feuerwehr-Dienstaltersgrenze anheben ist noch so eine schöne Wertschätzung.....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 29.04.2024 20:24
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 30.04.2024 09:31
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.

Tatsächlich ist es nicht so schlimm, wie ich zunächst befürchtet habe. Und das System der Familienzuschläge kann man in der freien Wirtschaft und auch schon bei unseren angestellten Kolleginnen und Kollegen niemandem vermitteln. (Dass es angesichts des Besoldungsystems seine Berechtigung hat, wissen wir.) Da es sonstwo keine Familienzuschläge gibt, bezieht sich natürlich auch die Einigung der Tarifpartner nicht darauf. Dass es schlicht nur fair gewesen wäre, die Familienzuschläge auch im November mit den anderen Zulagen zu erhöhen, das wird vermutlich nicht einmal die Landesregierung bestreiten. Die weiß nur nicht, wie sie die Ausgaben mit den Einnahmen decken soll. Das werden wir - fürchte ich - auch noch an viel schmerzhafteren Stellen zu spüren bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 30.04.2024 10:00
Einnahmen sind genug da: Alleine in NRW wird im Haushalt Geld für Personal angesetzt, weil theoretische Planstellen vorhanden sind. Tatsächlich sind die Stellen unbesetzt, sodass regelmäßig dreistellige Millionenbeträge wieder ungenutzt zurückfließen. Alleine mit dem Geld würde sich einiges machen lassen, da wurde noch nicht mal gespart, umgeplant oder Ähnliches.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 30.04.2024 18:44
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.

Tatsächlich ist es nicht so schlimm, wie ich zunächst befürchtet habe. Und das System der Familienzuschläge kann man in der freien Wirtschaft und auch schon bei unseren angestellten Kolleginnen und Kollegen niemandem vermitteln. (Dass es angesichts des Besoldungsystems seine Berechtigung hat, wissen wir.) Da es sonstwo keine Familienzuschläge gibt, bezieht sich natürlich auch die Einigung der Tarifpartner nicht darauf. Dass es schlicht nur fair gewesen wäre, die Familienzuschläge auch im November mit den anderen Zulagen zu erhöhen, das wird vermutlich nicht einmal die Landesregierung bestreiten. Die weiß nur nicht, wie sie die Ausgaben mit den Einnahmen decken soll. Das werden wir - fürchte ich - auch noch an viel schmerzhafteren Stellen zu spüren bekommen.

Kannst du einmal bitte erläutern, was du unter nicht so schlimm verstehst? Mir fehlt momentan die Zeit mich näher mit dem Entwurf auseinander zu setzen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 01.05.2024 09:32
Wenn ich das richtig verstanden habe sinkt mein Familienzuschlag in Stufe II von derzeit 2233€ 2086€. Dank Ausgleichsbetrag passiert erstmal nix.

Das dauert dann ja "nur" 2 Tarifrunden bis das wieder zu wachsen beginnt. Ich untersage das meinen Kindern bis dahin auch  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JayBrak am 01.05.2024 09:47
Wenn ich es richtig verstehe, dann sieht der Geseztesentwurf folgendes vor:

Rückwirkend zum 01.01.2024
     - Weitgehende Reduzierung der Familienzuschläge ab Stufe 4 (je nach Mietstufe unterschiedlich stark)
     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)


Hinweis: Bei mir (Mietstufe III), muss der Familienzuschlag nach der aktuellen Besoldungsrunde noch um weitere ca. 5 Prozent erhöht werden, bis die Ausgleichszahlung aufgebraucht ist und hier wieder eine echte Erhöhung des Familienzuschlags insgesamt stattfinden wird.

Zum 01.11.2024
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro
    - Amtszulage, Strukturzulage und Stellenzulage (§56 Nummer 3) um 4,76 Prozent
    - Anwärtergrundbeträge um 100 Euro

Zum 01.02.2025
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 Prozent
    - Erhöhung der Zuschläge um 5,5 Prozent (Familienzuschlag, Amtszulage, Strukturzulagen, Stellenzulage, ...)
    - Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jochen1976 am 01.05.2024 10:17
Wenn ich es richtig verstehe, dann sieht der Geseztesentwurf folgendes vor:

Rückwirkend zum 01.01.2024
     - Weitgehende Reduzierung der Familienzuschläge ab Stufe 4 (je nach Mietstufe unterschiedlich stark)
     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)


Hinweis: Bei mir (Mietstufe III), muss der Familienzuschlag nach der aktuellen Besoldungsrunde noch um weitere ca. 5 Prozent erhöht werden, bis die Ausgleichszahlung aufgebraucht ist und hier wieder eine echte Erhöhung des Familienzuschlags insgesamt stattfinden wird.

Zum 01.11.2024
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro
    - Amtszulage, Strukturzulage und Stellenzulage (§56 Nummer 3) um 4,76 Prozent
    - Anwärtergrundbeträge um 100 Euro

Zum 01.02.2025
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 Prozent
    - Erhöhung der Zuschläge um 5,5 Prozent (Familienzuschlag, Amtszulage, Strukturzulagen, Stellenzulage, ...)
    - Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro

Rückwirkende Maßnahmen?
Warum nicht gleich eine Zeitmaschine erfinden und das Problem an der Wurzel packen! Aber keine Sorge, wir sind flexibel genug, um rückwirkende Steuererhöhungen in die Vergangenheit zu projizieren.

Reduzierung der Familienzuschläge?
Eine brillante Strategie, um den Familienurlaub auf ein Minimum zu reduzieren und sicherzustellen, dass Beamte mehr Zeit im Büro verbringen!

Ausgleichszahlungen?
Wir sind die Meister der Ausgleichskunst! Warum nicht die Differenz zwischen gestern und heute ausgleichen und dabei sicherstellen, dass sich niemand zu wohl fühlt?

200 Euro mehr Grundbesoldung?
Klingt nach einem netten Taschengeld! Aber vergessen wir nicht die versteckten Kosten für die gestiegenen Ansprüche an Kaffeequalität und Arbeitsplatzkomfort.

Erhöhung der Zuschläge?
Als ob wir eine Rabattaktion im Supermarkt hätten! Aber hey, warum nicht gleich einen Beamten-Bonus-Markt eröffnen und Rabattpunkte für jede Überstunde sammeln?

Anwärtergrundbeträge erhöhen?
Ein kleiner Anreiz, um den Nachwuchs anzulocken! Aber wer bezahlt die erhöhten Kosten für die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern? Ah, die Steuerzahler natürlich!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JayBrak am 01.05.2024 13:17
Die rückwirkende Anpassung der Familienzuschläge sorgt dafür, dass fast (Mietstufe 6 mal ausgenommen) alle die im Kalenderjahr 2024 ein drittes, viertes,... Kind bekommen haben, nicht von der Ausgleichszahlung profitieren. Sie werden also tatsächlich weniger Geld bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: smiteme am 01.05.2024 15:24
Was würde sich denn bei mir ändern?

Verheiratet (Ehefrau nicht im öd)
2 Kinder
Mietstufe 1
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 01.05.2024 17:37
wahrscheinlich müssen bald Kolleg/innen die einen gut verdienenden Partner oder Partnerin haben Geld mitbringen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Tomb9680 am 02.05.2024 12:56
Hallo zusammen,

komisch in dem Zusammenhang finde ich, dass selbst in der Mietenstufe VII der Bedarf für das dritte und folgende Kinder im Vergleich zu vor 4 Jahren scheinbar gesunken ist, obwohl die Grundversorgung um 25% gestiegen ist...

... irgendwas kann doch da nicht stimmen... oder hat sich damals jemand verrechnet?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 02.05.2024 13:13
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jochen1976 am 02.05.2024 13:57
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.

Die Umstellung auf das Familienmodell für Beamte im öffentlichen Dienst ist meiner Meinung nach eine kluge strategische Entscheidung der Arbeitgeber, um die finanzielle Verantwortung effektiv zu steuern und den langfristigen Erfolg zu sichern. Die rückwirkende Anpassung der Bedarfe ist notwendig, um die Kostenstruktur zu optimieren und sicherzustellen, dass Ressourcen effizient genutzt werden. Angesichts der sich verändernden Realität und der wachsenden Notwendigkeit, den finanziellen Fußabdruck zu minimieren, ist es wichtig, dass Arbeitgeber durchgreifen. Beamte mögen zwar Sicherheit genießen, aber im Vergleich zu anderen Fachkräften bieten sie oft nicht die Flexibilität, die wir benötigen, um in einem sich ständig verändernden Umfeld zu bestehen. Trotz dieser Anpassungen können Beamte weiterhin von den zahlreichen Vorteilen ihres Status profitieren, aber es ist wichtig, dass sie erkennen, dass Privilegien auch Verantwortlichkeiten mit sich bringen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DrStrange am 02.05.2024 15:02
den finanziellen Fußabdruck zu minimieren

What? Für wen arbeitest du? LoL
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kalle Sunkist am 02.05.2024 15:39
...

 ;D ;D ;D

Schreibe jetzt meinen Widerspruch gegen den Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation. Würde gerne dem Land NRW mein letztes Jahresentgelt aus Dankbarkeit zurücküberweisen.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sagsmir am 02.05.2024 16:39
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.

Die Umstellung auf das Familienmodell für Beamte im öffentlichen Dienst ist meiner Meinung nach eine kluge strategische Entscheidung der Arbeitgeber, um die finanzielle Verantwortung effektiv zu steuern und den langfristigen Erfolg zu sichern. Die rückwirkende Anpassung der Bedarfe ist notwendig, um die Kostenstruktur zu optimieren und sicherzustellen, dass Ressourcen effizient genutzt werden. Angesichts der sich verändernden Realität und der wachsenden Notwendigkeit, den finanziellen Fußabdruck zu minimieren, ist es wichtig, dass Arbeitgeber durchgreifen. Beamte mögen zwar Sicherheit genießen, aber im Vergleich zu anderen Fachkräften bieten sie oft nicht die Flexibilität, die wir benötigen, um in einem sich ständig verändernden Umfeld zu bestehen. Trotz dieser Anpassungen können Beamte weiterhin von den zahlreichen Vorteilen ihres Status profitieren, aber es ist wichtig, dass sie erkennen, dass Privilegien auch Verantwortlichkeiten mit sich bringen.

Wurde die Antwort mit Hilfe von ChatGPT generiert? Klingt zumindest so…..
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 07.05.2024 02:25

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 07.05.2024 14:12

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung

Bitte nicht den Ausgleichsbetrag und den Ergänzungszuschlag verwechseln!
Der Ausgleichsbetrag wird allen gewährt, die bis zum 31.12.2023 einen höheren als den neuen FamZ erhalten haben. Dieser Ausgleichsbetrag entspricht der Höhe des alten FamZ und bleibt eingefroren, bis der neue FamZ die Höhe des alten infolge von Besoldungserhöhungen erreicht oder übertroffen hat.

Der Ergänzungszuschlag sichert die verfassungsrechtlich zu gewährleistende Alimentation in den Fällen, in denen die Ehepartner nicht wesentlich zum Einkommen der Familie beitragen und wird nur auf Antrag gewährt.

Also: Bestandsschutz der bisherigen Beträge haben alle. Wer Mehrbedarf auf Antrag nachweisen kann, erhält den Ergänzungszuschlag.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: OnkelConny am 07.05.2024 14:18

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung

Nope, im Referentenentwurf (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/beamtenbesoldung.html) wird mit § 91b des Landesbesoldungsgesetzes eine besitzstandswahrende Regelung getroffen, für die kein Antrag zu stellen ist. Wichtig ist: sobald der Hauptwohnsitz gewechselt wird oder sich die Familienverhältnisse ändern (ab dem 01.11.2024), entfällt der Ergänzungszuschlag. 

Deine Ausführungen beziehen sich auf zukünftige Ergänzungszuschläge zum Familienzuschlag (neuer § 71b), der für zukünftige Familienzuschläge (ab dem 01.11.2024) gilt
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lotus am 07.05.2024 16:52
Wie wird denn wohl folgende Situation gelöst? Am 31.12.23 habe ich Familienzuschlag für das 3. Kind bekommen. Seitdem meine Frau wieder arbeitet (April 2024) gehen die Zuschläge wieder auf ihr Konto. Bin gespannt, ob wir ohne Probleme den Ausgleichsbetrag bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JayBrak am 07.05.2024 22:35
Die Ausgleichszahlung entfällt bei einem Wechsel des Wohnsitzes aber nur dann, wenn es dadurch zu einer Erhöhung des Familienzuschlags (höhere Mietstufe) kommt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Woldemar am 09.05.2024 03:09
@NoRhWe
@OnkelConny

Habt natürlich recht; muss an meiner Lesekompetenz arbeiten ;-)



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 09.05.2024 11:16
Mir fällt nur ein: "hilf mir Wohngeldbericht, du bist meine letzte Hoffnung"...

Weiß jemand wann der neue Wohngeldbericht für 2025-2026 rauskommt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NWB am 10.05.2024 10:15
Da die alten Mietstufen von 2020-2023 gültig waren, würde ich vermuten, dass die neuen Mietstufen von 2023 - 2025 gehen und eine Anpassung erst ab 2026 erfolgt. Oder ist das kein Automatismus?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Malkav am 10.05.2024 10:36
Weiß jemand wann der neue Wohngeldbericht für 2025-2026 rauskommt?

Der Problem bei den Mietstufen ist mMn, dass diese immer relativ zu einem Durschnitt festgelegt werden. Wenn der Durchschnitt also prozentual stärker steigt als meine Mietenstufe, kann dies zu einer Herabstufung der Gemeinde/des Kreises führen, obwohl die Mieten ebenfalls prozentual gestiegen sind.

Also bekommt z.B. Essen trotz steigender Mieten eine niedrigere Stufe, weil in Köln die Mieten noch viel stärker gestiegen sind.

*Achtung Ironie!* Ist ja klar, dass dann ein Beamter in Essen bei steigenden Mietkosten absolut gesehener weniger Geld braucht, wenn der kölner Kollege noch stärker steigende Mietkosten hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Jörn85 am 10.05.2024 20:36
Da die alten Mietstufen von 2020-2023 gültig waren, würde ich vermuten, dass die neuen Mietstufen von 2023 - 2025 gehen und eine Anpassung erst ab 2026 erfolgt. Oder ist das kein Automatismus?

Die alten Mietstufen galten bis Ende 2022. Die aktuellen von 01.01.2023 - 31.12.2024.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 10.05.2024 22:01
Weiß jemand wann der neue Wohngeldbericht für 2025-2026 rauskommt?

Der Problem bei den Mietstufen ist mMn, dass diese immer relativ zu einem Durschnitt festgelegt werden. Wenn der Durchschnitt also prozentual stärker steigt als meine Mietenstufe, kann dies zu einer Herabstufung der Gemeinde/des Kreises führen, obwohl die Mieten ebenfalls prozentual gestiegen sind.

Also bekommt z.B. Essen trotz steigender Mieten eine niedrigere Stufe, weil in Köln die Mieten noch viel stärker gestiegen sind.

*Achtung Ironie!* Ist ja klar, dass dann ein Beamter in Essen bei steigenden Mietkosten absolut gesehener weniger Geld braucht, wenn der kölner Kollege noch stärker steigende Mietkosten hat.

So ist es doch einigen 2023 mit den neuen Mietstufen ergangen. Sind einige von 3 auf 3 herabgestuft worden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: heikre am 13.05.2024 11:07
Laut Wochenausblick BVerfG geht es für NRW am Donnerstag weiter. Hoffentlich mit Strahlkraft für alle anderen Gesetzgeber ;)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 13.05.2024 11:32
Laut Wochenausblick BVerfG geht es für NRW am Donnerstag weiter. Hoffentlich mit Strahlkraft für alle anderen Gesetzgeber ;)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

Hat nur mit der Besoldung nichts zu tun.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Mari am 10.06.2024 14:15
Hallo zusammen. Anscheinend wird der Familienzuschlag zum 01.11.2024 nun ja doch angepasst. Zumindest laut der Drucksache 18/9514. Grüße
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Cherry am 10.06.2024 15:38
Auf der Landtagsseite und in der Tagesordnung gibt es noch kein Dokument bzw. keine Vorlage.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 10.06.2024 15:53
Die Dokumentensuche liefert dazu folgendes:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9514.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Mari am 10.06.2024 15:57
Die Dokumentensuche liefert dazu folgendes:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9514.pdf

Sorry, hätte den Link direkt mitliefern sollen  8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Cherry am 10.06.2024 21:46
Danke für den Link. In der Tagesordnung für den 12.06. ist die Vorlage inzwischen auch aufgenommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Unknown am 11.06.2024 09:46
Die Dokumentensuche liefert dazu folgendes:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9514.pdf

Sorry, hätte den Link direkt mitliefern sollen  8)
Fehlen in dem Gesetzentwurf nicht sämtliche Berechnungen der Mindestalimentation und die Gegenüberstellung mit dem Bürgergeld?
Warum wurde das 95% Perzentil nicht berücksichtigt?
Insgesamt scheint der Entwurf eine absolute Katastrophe zu sein und was anderes als dagegen zu klagen bleibt einem nicht übrigt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Meierheim am 12.06.2024 16:06
Die Dokumentensuche liefert dazu folgendes:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9514.pdf

Sorry, hätte den Link direkt mitliefern sollen  8)
Fehlen in dem Gesetzentwurf nicht sämtliche Berechnungen der Mindestalimentation und die Gegenüberstellung mit dem Bürgergeld?
Warum wurde das 95% Perzentil nicht berücksichtigt?
Insgesamt scheint der Entwurf eine absolute Katastrophe zu sein und was anderes als dagegen zu klagen bleibt einem nicht übrigt.
Interessant finde ich die Formulierung "Mit der oben genannten Übertragung des Tarifabschlusses wird die Teilhabe der Beamten und Richterschaft an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in den Jahren 2024 und 2025 sichergestellt". Insbesondere in den oberen Einkommensgruppen bleibt der öffentliche Dienst weit hinter der allgemeinen Lohnentwicklung der letzten Jahre zurück und wie die Tariferhöhungen 2025 aussehen werden kann man ja jetzt noch nicht sagen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JayBrak am 15.06.2024 09:21
Realistisch gesehen wird es wohl keine zweite Lohnerhöhung im Jahr 2025 geben, sondern vermutlich - falls uns eine weitere Nullrunde erspart bleibt - frühestens zum Januar 2026.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Floki am 15.06.2024 13:42
Es gibt doch durch die Übertragung des Tarifergebnisses eine Gehaltserhöhung in 2025. Kann es sein, dass die Verhandlungen vom Bund mit dem Land verwechselst?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: JayBrak am 15.06.2024 21:22
Ich habe zweite Erhöhung geschrieben. Es wird zum 01.02.25 eine Erhöhung geben. Aber der Tarifvertrag endet zum 31.10.25. Streng genommen könnte es eine weitere Erhöhung zum 01.11 geben. Aber für Erfahrung zeigt, dass diese frühestens zum 01.01.26 erfolgen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 17.06.2024 08:56
Ich habe zweite Erhöhung geschrieben. Es wird zum 01.02.25 eine Erhöhung geben. Aber der Tarifvertrag endet zum 31.10.25. Streng genommen könnte es eine weitere Erhöhung zum 01.11 geben. Aber für Erfahrung zeigt, dass diese frühestens zum 01.01.26 erfolgen wird.

Ob und in welcher Höhe es für das Jahr 2025 eine weitere Erhöhung gibt, wird ja erst in den Tarifverhandlungen Ende 2025 entschieden. Dabei geht es in erster Linie dann um die Tarifangestellten. Eine verzögerte Übernahme in den Beamtenbereich hat es in NRW in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr gegeben. Allerdings ist mit einer Zahlbarmachung der erhöhten Ansprüche tatsächlich erst 2026 zu rechnen, die dann jedoch haushaltstechnisch ins Jahr 2025 fallen.

Es besteht auch Hoffnung, dass bis dahin das zu erwartende Urteil des BVerfG da ist und es alleine schon dadurch zu deutlichen Anpassungen kommen muss.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: thomask1984 am 21.06.2024 14:58
Ich habe zweite Erhöhung geschrieben. Es wird zum 01.02.25 eine Erhöhung geben. Aber der Tarifvertrag endet zum 31.10.25. Streng genommen könnte es eine weitere Erhöhung zum 01.11 geben. Aber für Erfahrung zeigt, dass diese frühestens zum 01.01.26 erfolgen wird.
Es besteht auch Hoffnung, dass bis dahin das zu erwartende Urteil des BVerfG da ist und es alleine schon dadurch zu deutlichen Anpassungen kommen muss.

Spannend, was dort beschrieben wird! Bevor ich glauben würde, dass es deutliche Anpassungen in der Beamtenbesoldung gibt, würde ich eher an den Weihnachtsmann glauben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 24.07.2024 10:43
am 05.09.24 soll eine Sachverständigenanhörung im Rahmen der HFA-Sitzung durchgeführt werden...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 24.07.2024 13:10
am 05.09.24 soll eine Sachverständigenanhörung im Rahmen der HFA-Sitzung durchgeführt werden...

Um was geht es da??
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 24.07.2024 13:56
am 05.09.24 soll eine Sachverständigenanhörung im Rahmen der HFA-Sitzung durchgeführt werden...

Um was geht es da??

Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025...

(siehe Threadtitel)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperLutz am 25.07.2024 11:17
am 05.09.24 soll eine Sachverständigenanhörung im Rahmen der HFA-Sitzung durchgeführt werden...

Ist das eher gut, oder schlecht? Gibt es nähere Infos zum Hintergrund/Inhalt?

Danke für die Info!

Gruß,
Superlutz
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 01.08.2024 12:21
am 05.09.24 soll eine Sachverständigenanhörung im Rahmen der HFA-Sitzung durchgeführt werden...

Ist das eher gut, oder schlecht? Gibt es nähere Infos zum Hintergrund/Inhalt?

Danke für die Info!

Gruß,
Superlutz

Naja, es geht um den Gesetzentwurf, der ja öffentlich ist:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9514.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9514.pdf)

Ansonsten ist nur die Liste der geladenen Sachverständigen bekannt:
https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag-r20/files/Verteiler%20ohne%20Anschriften%20-%20Dienst-%20und%20Versorgungsbez%c3%bcge%205-9-24.pdf (https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag-r20/files/Verteiler%20ohne%20Anschriften%20-%20Dienst-%20und%20Versorgungsbez%c3%bcge%205-9-24.pdf)

Die Richterbünde sind scheinbar nicht geladen.

Zum Inhalt des Gesetzentwurfs gibt es eine Mitteilung vom DBB-NRW. Kurz gesagt Umsetzung des Tarifergebnisses gepaart mit zukünftig Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens und dadurch Schönrechnen der Mindestalimentation. Das anzurechnende Partnereinkommen soll wohl auf Antrag angepasst werden, wenn konkret niedrigere (oder keine) Einkünfte vorliegen.
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fuerchtet-mogelpackung-der-landesregierung/ (https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fuerchtet-mogelpackung-der-landesregierung/)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.08.2024 16:24
Der offensichtlich geladene Sachverständige Prof. Peter M. Huber war von 2010 bis 2022 BVR und als solcher im Zweiten Senat für alle seitdem gefällten besoldungsrechtlichen Entscheidungen mitverantwortlich. Seine Sicht auf den Gesetzentwurf dürfte von einigem Interesse sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 07.08.2024 21:35
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/bescheidung-widersprueche-amtsangemessenheit-der-alimentation-des-jahres-2022/

Aktuelle Meldung seitens des dbb NRW. Mal schauen wann dem Finanzministerium alle notwendigen Zahlen vorliegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 23.08.2024 10:52
am 05.09.24 soll eine Sachverständigenanhörung im Rahmen der HFA-Sitzung durchgeführt werden...

Ist das eher gut, oder schlecht? Gibt es nähere Infos zum Hintergrund/Inhalt?

Danke für die Info!

Gruß,
Superlutz

Wir müssen doch alle hellauf begeistert sein, dass eine streiksubstituierende rechtskonforme Anhörung stattfindet. "Für diese Sitzung soll Fraktionsstärke gelten." (Ausschussprotokoll HuK)

... dann die Sachverständigen "Danke für die Einladung, ... positiv ist die geplante Übertragung ..., ... bla bla" (die Anwesenden fallen in einen "Augen-Auf-Stand-by-Betrieb") "..Danke für die Aufmerksamkeit."...
ähm, wie stimmt man nochmal ab, ach ja Fraktionszwang und der "Optendrenk (FM) bedankt sich für einen Zeitplan, der eine Veröffentlichung im Gesetzblatt vor November 2024 ermögliche." (Ausschussprotokoll HuF).

...und besser alles zum Partnereinkommen überhören oder gar nicht erst thematisieren (Maulkorb für Sachverständige), denn im gleichen Protokoll:
"Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geplante Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten- und Richterschaft ist Ralf Witzel (FDP) zufolge unstrittig. Sie wäre noch schneller als momentan geplant möglich, falls hiermit keine Verknüpfung mit einer Änderung in der Berechnung der Amtsangemessenheit der Alimentation in Form der Berücksichtigung des Partnereinkommens bestände. Dies dürfte auch in der Anhörung für Kontroversen sorgen. "
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: polente am 02.09.2024 22:38
Inzwischen sind auch die Stellungnahmen der Verbände zum Gesetzesentwurf abrufbar:

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/suchergebnis-gesetze.html?nummer=1807211/0100&ev=g&wp=18
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Gauhd6571 am 03.09.2024 12:20
Inzwischen sind auch die Stellungnahmen der Verbände zum Gesetzesentwurf abrufbar:

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/suchergebnis-gesetze.html?nummer=1807211/0100&ev=g&wp=18

Mir fehlen die Worte!

BdSt NRW:

"Da die Übertragung mit deutlichen Ausgabensteigerungen einhergeht, sollte sich das Land darum bemühen, Einsparungen an anderer Stelle im Personalhaushalt vorzunehmen. Eine erste Maßnahme, welche auch Steuergelder einsparen würde, wird mit dem Einbezug eines fiktiven Partnereinkommens in die Berechnung der Mindestalimentation bereits umgesetzt. Aus finanzpolitischen aber auch gesellschaftspolitischen Gründen befürwortet der BdSt NRW diese Einführung und drängt auf eine Ausweitung der Regelungen in der Zukunft. Nur durch die Etablierung solcher an die Realität angepassten Berechnungsmetoden kann der Personalhaushalt zukunftsfähig aufgestellt werden."

Im Kontrast dazu:

drb nrw:

"Die Zulässigkeit der Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Berechnung der Grenze zur Mindestalimentation wird letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Alimentationsgrundsatz wird hierdurch grundlegend verändert. Die staatliche Alimentationspflicht wird teilprivatisiert! Und das auch noch fiktiv, mit der Möglichkeit, einen Reparaturantrag zu stellen. Als DRB-NRW haben wir erhebliche Bedenken, ob diese Teilprivatisierung der Pflicht zur Alimentation mit der staatlichen Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation vereinbar ist. In den unteren Besoldungsklassen wirkt sich die Berücksichtigung des Abstands zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf unmittelbar aus. Über das Abstandsgebot und das Prinzip der amtsangemessenen Besoldung wirkt sich die Änderung auch nachteilig auf die Besoldung der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus. § 71b des Landesbesoldungsgesetzes sollte deshalb aus dem Entwurf gestrichen werden. Die bisherige Berechnungsmethode für die Mindestalimentation ist beizubehalten.

3. Die Personalschwierigkeiten, die im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich bestehen, werden sich verstärken, wenn versucht wird, die Verfassungsgemäßheit der Besoldung durch diesen „Taschenspielertrick“ vorzutäuschen: In den unteren Besoldungsgruppen besteht dann gar kein Anreiz mehr tätig zu werden. In den höheren Besoldungsgruppen fehlt die dringend nötige Attraktivität der Berufe. Die strukturelle Veränderung bei der Berechnung der Mindestalimentation wäre daher auch als Signal der fehlenden Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Lande fatal.
"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 03.09.2024 13:38
Inzwischen sind auch die Stellungnahmen der Verbände zum Gesetzesentwurf abrufbar:

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/suchergebnis-gesetze.html?nummer=1807211/0100&ev=g&wp=18

Mir fehlen die Worte!

BdSt NRW:

"Da die Übertragung mit deutlichen Ausgabensteigerungen einhergeht, sollte sich das Land darum bemühen, Einsparungen an anderer Stelle im Personalhaushalt vorzunehmen. Eine erste Maßnahme, welche auch Steuergelder einsparen würde, wird mit dem Einbezug eines fiktiven Partnereinkommens in die Berechnung der Mindestalimentation bereits umgesetzt. Aus finanzpolitischen aber auch gesellschaftspolitischen Gründen befürwortet der BdSt NRW diese Einführung und drängt auf eine Ausweitung der Regelungen in der Zukunft. Nur durch die Etablierung solcher an die Realität angepassten Berechnungsmetoden kann der Personalhaushalt zukunftsfähig aufgestellt werden."

Was haben Sie erwartet? Der Bund der Steuerzahler ist ein neoliberaler Staatsfeindlicher Lobbyverein, der mit dem Geld einiger Schwerreicher den Abbau unserer Verwaltung vorantreiben will.
Dieser miesen Truppe hätte man schon längst die Gemeinnützigkeit entziehen müssen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Gauhd6571 am 03.09.2024 13:58
Was haben Sie erwartet? Der Bund der Steuerzahler ist ein neoliberaler Staatsfeindlicher Lobbyverein, der mit dem Geld einiger Schwerreicher den Abbau unserer Verwaltung vorantreiben will.
Dieser miesen Truppe hätte man schon längst die Gemeinnützigkeit entziehen müssen.
Man sollte deren Steuervorteile durch Gemeinnützigkeit durch Anrechnung fiktiver Einnahmen auf Null abschmelzen. Auf Antrag kann gegen Offenlegung aller Nebeneinkünfte der Vereinsmitglieder eine Subventionssonderzulage gewährt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 03.09.2024 15:11
Selbst die Kommunalenspitzenverbände sehen das alles kritisch. Und das wo gerade viele Kommunen sich die Mehrausgaben kaum leisten können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 03.09.2024 20:27
Der kommunale Spitzenverband beschreibt auch gleich die beste Methode, wie man als Beamter gegen den Partnereinkommen Blödsinn vorgehen kann!

Die Verwaltung mit sinnlosen Anträgen fluten:

Aufgrund der Komplexität des Regelwerks wäre zu erwarten, dass nicht lediglich Anspruchsberechtige ei-
nen Antrag stellen würden, sondern dieser dürfte vielfach „rein vorsorglich" gestellt werden.
Sollte der Gesetzentwurf in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen werden, würde das
mithin zu einer deutlichen Mehrbelastung in der Personalsachbearbeitung führen.

Ich schmeiß mich weg!

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 04.09.2024 07:50
Selbst der Bund der Steuerzahler schreibt auch weiter unten:

Obwohl die Einführung des Berechnungsmodells aus den dargelegten Gründen richtig ist, kann der BdSt NRW nicht abschließend feststellen, ob das Modell rechtssicher ist. In anderen Bundesländern wurden bereits Klagen gegen die Einbeziehung eines Partnereinkommens in die Berechnung der Mindestalimentation erhoben.

Und weiter:

Deshalb geht die Landesregierung vorerst den richtigen Weg, nur ein vergleichsweise niedriges Partnereinkommen in die Berechnung miteinzubeziehen und die Möglichkeit des Antrages auf einen Ergänzungszuschlags zum Familienzuschlag im Landesbesoldungsgesetz zu etablieren.

Also geht auch der Bund der Steuerzahler davon aus, dass diese Methode nicht unbedingt rechtssicher ist und will daher, dass die Landesregierung nur ein vergleichsweise geringes Risiko eingeht, um im Nachhinein nicht eins auf die Mütze zu bekommen.

Wohl kalkuliert dürfte dabei auch sein, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen sich mit einem statthaften Rechtsbehelf gegen diese Besoldung wehren und somit ein Großteil der Ansprüche irgendwann verjähren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 05.09.2024 16:01
Was ist eigentlich mit Lohnersatzleistungen? Werden die vom Gesetz erfasst?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BlauesBlau am 05.09.2024 16:22
Ich habe mir gerade die Stellungnahme von Prof. Huber durchgelesen und auch die im Landtag aufgezeichnete Stellungnahme angeschaut.

Huber geht davon aus, dass die Anrechnung von Zusatzeinkommen kein Problem sei....im aufgezeichneten livestream geht er sogar soweit zu sagen, dass selbst passives Einkommen anrechenbar sein könnte....

Zitat aus der schriftlichen Stellungnahme:
"1. Soweit § 71b Abs. 1 des Entwurfs einen Ergänzungszuschlag für Beamte vorsieht,
deren Bezüge nicht 15 v.H. über dem grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf seiner Familie liegen (lit. a) und deren Ehegatten, Lebenspartner etc. nicht über ein
monatliches Nettoeinkommen verfügen, das mindestens einer geringfügigen Beschäftigung entspricht (b), ist die Regelung nicht zu beanstanden. Statt die Sicherstellung des Abstandsgebotes dadurch ins Werk zu setzen, dass die Grundbesoldung
aller Beamten des Landes so angehoben wird, dass auch Beamte der niedrigsten Besoldungsgruppe A 5 mit der niedrigsten Erfahrungsstufe mindestens 15 v. H. über
dem grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf liegen, was angesichts des Nivellierungsverbotes höherer Besoldungsgruppen einen kaum kalkulierbaren Finanzbedarf
nach sich zöge, hat sich der Gesetzgeber für eine Einzelfalllösung in prekären Fällen
entschieden. Das stellt die Einhaltung des Abstandsgebotes gemäß Art. 33 Abs. 5 GG
sicher und ist auch mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG keine Schlechterstellung von verheirateten oder ihnen gleichgestellten Beamtinnen und Beamten. "

Huber WAR Richter am Bundesverfassungsgericht und besitzt ein CDU/CSU Parteibuch - kann es sein, dass hier eher parteipolitische Manöver Mutter jenes "Gutachtens" sind (wer hat Ihn zur Stellungnahme eingeladen?)? Huber äußert keine Kritik bezüglich der Prozedualisierung, oder auch der Feststellung der Bedarfe für Unterkunft etc. (der Gesetzentwurf verwendet nicht das 95 Perzentil, sondern das Wohngeld + 10 Prozent), die höhe der Familienzuschläge scheint auch ok zu sein (obwohl seeeeeehr stark erhöht am 2022)..und selbst dieses fiktive Einkommen scheint für Ihn verfassungskonform....so ausgelegt wäre die Amtsgemessene Besoldung wieder ein Zahnloser Tiger....ein toter zahnloser Tiger.

Die Stellungnahme ist insgesamt sehr dünn und für mich (der Swens hervorragende Ausführungen gewöhnt ist) insgesamt nicht nur im Ergebnis, sondern auch inhaltlich sehr enttäuschend.

Naja, warten wir ab, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird - zumindest Musterverfahren werden durch das Land ermöglicht. 

Das bedeutet für alle NRW Beamten: Widerspruch für 2024 nicht vergessen! Lasst euch nicht entmutigen. Am Ende entscheidet das Gericht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 05.09.2024 17:59
Also die Rechtstaatlichkeit ist ein schöner Vorhang. Seit ich im öD arbeite merke ich das leider immer mehr und mehr. Letztendlich biegt man sich das Gesetz immer wie es den Gesetzgebern und Dienstherrn passt. Entsprechend ist meine Arbeitsmotivation.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PolareuD am 05.09.2024 18:26
Gibt es die heutige Anhörung irgendwo als Video noch zu sehen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BlauesBlau am 05.09.2024 19:27
Das Video ist auf der Seite des Landtags NRW zu finden:

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=8fd36f19-2974-47d7-ad64-5637a850f33e

ab  11:28min. ist die Stellungnahme von Prof. Huber zu verfolgen. Anschließend folgen noch Fragerunden, in denen er als einziger Sachverständiger den Gesetzentwurf als so ziemlich verfassungskonform ansieht

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AR76 am 06.09.2024 14:27
http://rp-epaper.s4p-iapps.com/artikel/1255036/32457181
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 06.09.2024 16:12
Anhörung: Wer von Peter Michael Huber eine Klatsche per Grundgesetz erwartete, wurde eines Besseren belehrt:

"Geld ist nicht das Wichtigste", lässt er wortwörtlich wissen und den Geldregen für alle Beamten versiegen, und gänzlich dem Teppich unter dem Füßen weggezogen wird er dadurch, dass er die geplante Vorgehensweise NRW's als Best Practice lobt.

Er stösst das Tor weit auf zum Existenzminiums-Beamten + 15% Dienstmehraufwendungsentschädigung. Seit dem Urteil 2015 ist ja bereits klargestellt, dass wenn die Parameter stimmen, die Alimentation soweit herabgesenkt werden könnte und zusätzlich noch nach politischer Kassenlage alimentiert wird (dies sollte bloss in den Fußnoten etwas gerechtfertigt werden).

Es hängt also u.a. von den Charaktereigenschaften der Partner ab, ob man das Familienglück dadurch findet, dass der Beamte dem Partner auf der Tasche liegt, oder einen Bettelantrag beim Dienstherrn auf ausreichende Mindestalimentation per verspäteter Nachzahlung stellt.
Er führt das Subsidaritätprinzip der Vorrang privater Mittel vor der Alimentation ein. Beamte haben bei der Familiengründung auf eine ausreichend hohe Mitgift zu achten. Denn wenn der Beamte sich ein mehrköpfiges Familienimperium aufbaut, hat vorrangig der nichtbeamtete Partner mit seinem Einkommen und! seinem vollem bisher angehäuftem Vermögen! dies zu finanzieren. (soweit ein Besoldungsgesetzgeber davon Gebrauch machen will.)

Sofern aber weder Einkommen noch Vermögen beim Partner vorhanden ist, handelt es sich um "Einzelfälle" eines "Prekärbeamten" die Anspruch auf Aufstockungsalimente haben.

Alle Beamten sind gleich, aber Prekärbeamte sind gleicher, aber weder schlechter noch bessergestellt. Denn der Beamte der auf Kosten des Partners lebt, hat nur die gleiche Dienstverpflichtung, wie derjenige der einen 'wert'losen Partner hat. Beide haben das gleiche Mindestbudget, einmal vom Partner beim anderen als durchlaufenden Posten per Aufstockung für den 'wert'losen Partner. Die Ungleichbehandlung ist beim Partner angesiedelt, der entweder zur Alimentation beiträgt, oder im anderen Fall Anspruch auf Ausfallbürgschaft beim Dienstherrn des Partners auslöst.

Also eine Annäherung an Lohnempfänger, die sich soviel Familie leisten können, wie ihre Gehälter es erlauben. Wenn die Beamtenfamilie eigenständig ihr Geld erwirtschaften wollen, müssen sie halt als Doppelverdiener sich dem gleichen Prinzip beugen.

Nur noch die "Einzelfälle" des mittellosen Partners werden von der Beamten-Sozialhilfe-Aufstockungshängematte profitieren, und anders, weil besser behandelt als Lohnempfänger.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PolareuD am 06.09.2024 16:20
Ich habe mir gerade das Anhörungsverfahren angeschaut. Insbesondere die Aussagen des ehemaligen BVR Huber blieben für mich streckenweise eher vage, was für einen ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht allerdings sicherlich - um's mal so auszudrücken - nicht als atypischer Einzelfall zu betrachten wäre; denn er wird peinlich genau darauf achtgeben, in seinen Aussagen nicht unverhältnismäßig in den weiten Entscheidungsspielraum einzugreifen, über den der Besoldungsgesetzgeber weiterhin (wenn auch mittlerweile in deutlich kanalisierter und alsbald wohl eingehegter Art und Weise) verfügt, auch wenn er heute kein Richter am Bundesverfassungsgericht mehr ist. Diese ihn m.E. grundsätzlich leitende Motivation sollte man im Hinterkopf haben, wenn man verstehen will, was er sagt.

Wenn ich unter dieser Prämisse seine mündlichen Darlegungen in seinem Eingangsstatement richtig verstehe, enthält er sich hier insbesondere im Hinblick auf den geplanten § 71b zum Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag also weitgehend sachlicher Urteile und referiert stattdessen mit eigenen Worten in der Regel die bislang erfolgte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, um sie über den geplanten § 71b hinaus mal stärker auf den jeweiligen Sachverhalt zu transferieren und mal weniger, und zwar - so würde ich das interpretieren - je weniger stark transferierend, je stärker davon grundlegende Interessen des Besoldungsgesetzgebers betroffen sind (wenn es also politisch heikel wird, nicht zuletzt fiskalisch), und je eher, je weniger grundlegende Interessen des Besoldungsgesetzgebers betroffen sind. Das muss man - wie gerade hervorgehoben - im Blick haben, wenn man seine Ausführungen betrachten will: Der § 71b hat einen hohen Interessenswert für den Besoldungsgesetzgeber (bzw. bislang noch nur für die Landesregierung); entsprechend bleibt der ehemalige BVR sachlich eher vage, muss das, was er sagt, also kontextualisiert werden, was ich für den uns hier interessierende Teil seines Statements nachfolgend versuchen werde, um also "Verfassungsrechtsdeutsch" in allgemein verständliche deutsche Sprache zu übersetzen. In einer solchen "Übersetzung" wird hingegen recht deutlich, was er sagt, denke ich.

In seiner Eingangspassage ab Min. 11:28  führt der ehemalige BVR Huber zunächst aus, dass er in dem Entwurf eine geradezu schulmäßige Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorfinde, insbesondere die prozeduralen Anforderungen seien vorbildlich erfüllt. Dabei setzt er zugleich voraus, dass er den Entwurf richtig verstehe und die Zahlen stimmten; hier finden wir nun eine wichtige Aussage hinsichtlich seines weiteren Fokus. Er stellt hier klar, dass er die Zahlen und Aussagen des Entwurfs als sachlich betrachtet, sie also nicht im Einzelnen prüft, sondern auf Grundlage der Voraussetzung ihrer Sachlichkeit diesen Entwurf betrachtet. Das beim Hören im Hinterkopf zu behalten, ist m.E. wichtig, um zu verstehen, was er sagt. Unter den Prämissen also, dass er den Entwurf richtig verstehe und die von ihm verwendeten Zahlen stimmten, spreche keiner der Parameter der ersten Prüfungsstufe mit Ausnahme des zweiten Parameters (Vergleich mit dem Nominallohnindex) für die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation (vgl. zum zweiten Parameter Vorlage 18/2495 v. 26.04.2024, S. 52 Tabellensatz 1; https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2495.pdf). Jene Vermutung sehe er auf der beschriebenen Grundlage richtigen Verständnisses von seiner Seite und stimmender Zahlen des Gesetzentwurfs in weiter Entfernung.

Im Anschluss hebt er allerdings drei kritische Punkte hervor, und zwar zunächst den nach seiner Meinung vielleicht ein bisschen tönend eingeführten Wechsel des Familienleitbilds hin zum Doppelverdienermodell; hier sei er sich unsicher, ob der Entwurf tatsächlich einen Wechsel des Familienleitbilds vollziehe, da hier jenseits der Besoldungsgruppe A 5 für die vierköpfige Familie vermutlich keine grundlegenden Veränderungen gegeben sein würden, womit der ehemalige BVR offensichtlich zwar auf den ersten Blick vage, verfassungsrechtlich aber augenscheinlich eine recht deutliche Kritik äußert, nämlich dass hier für die in der untersten Besoldungsgruppe eingruppierten Beamten eine grundlegende Veränderung vollzogen wird - nämlich hinsichtlich der Verletzung des Mindestabstandsgebots, von dem das Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Judikat in der Rn. 46 von  "der Missachtung des gebotenen Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsgruppe" ausgeht (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html; Hervorhebung durch mich). Sofern sich also bewahrheiten würde, dass der Besoldungsgesetzgeber Regelungen auf Basis des neuen Familienleitbilds weitgehend nur zum Zwecke der Einhaltung des Mindestabstandsgebots in der untersten Besoldungsgruppe vollzöge - diese Kritik klingt in der Aussage an -, um darüber hinaus damit keine sachlich hinreichenden Auswirkungen für alle weiteren Besoldungsgruppen unter dem neuen Leitbild des Doppelverdienermodells zu vollziehen, stellte sich die Frage, ob damit eventuell eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG einherginge. Dieser vage formulierte Kritikpunkt einer ggf. verfassungsrechtlich nicht haltbaren Einführung des neuen Familienleitbilds sollte hier durchscheinen.

Daran anschließend führt der ehemalige BVR aus, dass der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag darüber hinaus von Gewerkschaftsseite als Rechentrick stigmatisiert worden sei und es auch in gewisser Weise sei bzw. könne er auch als salvatorische Klausel für Einzelfälle verstanden werden. Hinsichtlich von salvatorischen Klauseln hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bspw. im Zusammenhang mit Enteignungen festgestellt - auch das wird der ehemalige BVR im Hinterkopf haben -, dass eine solche Klausel, um verhältnismäßig zu sein, garantieren muss, dass eine verfassungswidrige Inanspruchname des Eigentums in erster Linie durch Ausnahme- und Befreiungsregelungen sowie sonstige administrative und technische Vorkehrungen vermieden wird und dass sie so geregelt ist, dass dem Rechtsschutz des Betroffenen hinreichend Rechnung getragen wird (BVerfGE 100, 226 <246 f.>; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv100226.html). Entsprechend kann sie offensichtlich nur in Einzelfällen angewandt werden, wie das auch der ehemalige BVR Huber hier hervorhebt.

Mit dieser Hevorhebung bezieht er sich hier offensichtlich auf den Gesetzentwurf, der auf der Seite 73 ausführt (Hervorhebung durch mich): "Sofern ein solches Einkommen [des Ehepartners; ST.] nicht oder ein geringeres Einkommen vorhanden ist, wird im Einzelfall die Gewährleistung des erforderlichen Abstandes zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf auf Antrag durch die Gewährung eines mit diesem Gesetz neu geschaffenen Ergänzungszuschlages zum Familienzuschlag (§ 71b des Landesbesoldungsgesetzes) sichergestellt." Dabei dürfte der ehemalige BVR gleichfalls im Blick haben - auch deshalb sollte er eingangs unbesehen davon ausgegangen sein, dass die Zahlen des Gesetzentwurfs stimmten -, dass das Bundesverfassungsgericht in der Rn. 52 der akutellen Entscheidung ausführt (Hervorhebungen durch mich):

"Weder der in erster Linie zur Durchführung einer entsprechenden Berechnung berufene Besoldungsgesetzgeber noch das zur Nachprüfung berufene Bundesverfassungsgericht muss sich an atypischen Sonderfällen orientieren. Die Herangehensweise muss jedoch von dem Ziel bestimmt sein, sicherzustellen, dass die Nettoalimentation in möglichst allen Fällen den gebotenen Mindestabstand zu dem den Empfängern der sozialen Grundsicherung gewährleisteten Lebensstandard wahrt (vgl. BVerfGE 82, 60 <91>; 99, 246 <261>)."

Entsprechend hebt der Senat hier hervor, dass der Besoldungsgesetzgeber das Recht habe, sich nicht an atypischen Sonderfällen zu orientieren, jedoch zugleich die Pflicht habe, in möglichst allen Fällen den gebotenen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau zu garantieren. In dieser Spannbreite sind nun ggf. Einzelfälle einzuordnen, die also atypische Sonderfälle sind und als solche eben nicht über die Anzahl an Einzelfällen hinausreichen.

Damit aber - denke ich - wird sachlich deutlich, wenn auch in der dargelegten Ausführung wie oben von mir bewertet vage hervorgehoben, dass die geplante Regelung des § 71b kaum mit der Verfassung in Einklang zu bringen sein sollte. Denn weiterhin sollte die Zahl an alleinverdienden Familienernähern in der Bundesrepublik kein "atypischer Sonderfall" sein, sondern eines der vielen typischen Familienmodelle, und zwar das nur umso mehr, je jünger die Kinder der beiden Ehepartner sind. Darüber hinaus sollte weiterhin - sofern die geplante Regelung des § 71b Gesetzeskraft erlangte - ein nicht geringe Zahl an anspruchsberechtigten Beamten in Nordrhein-Westfalen gegeben sein, sodass sich die Behauptung, hier lägen nur Einzelfälle vor, kaum in der Realität erhärten lassen sollte. Dahingegen hebt der ehemalige BVR Huber ab der Min. 13:56 hervor: "Und solang sich das [die Gewährung des Ergänzungszuschlags zum Familienzuschlag; ST.] auf Einzelfälle beschränkt, sehe ich da auch keine Einwände und Bedenken."

Da nun aber - denke ich - das Alleinverdienermodell kein atypischer Sonderfall ist, so wie das neue Leitbild der Doppelverdienerfamilie nicht die weit überwiegende Zahl gesellschaftlich gegebener Verhältnisse repräsentiert, und zwar das nur umso mehr, je jünger die jeweiligen Kinder sind, da also in der gesellschaftlichen Verfasstheit der Bundesrepublik deutlich zu viele Alleinverdienerfamilien gegeben sind, was sich ebenso in den Beamtenfamilien weitgehend so darstellen dürfte, kann man offensichtlich nicht hinsichtlich der Anspruchsberechtigung eines mit diesem Gesetz neu geschaffenen Ergänzungszuschlages zum Familienzuschlag von wenigen Einzelfällen ausgehen. Damit aber entfiele die verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine salvatorische Klausel und bliebe am Ende das Stigma des Rechentricks, den der ehemalige BVR offensichtlich in seinem Statement für den Fall  bestätigt, dass sich eine entsprechende salvatorische Klausel nicht formulieren ließe. So verstanden dürfte diese Betrachtung eindeutig sein: Sofern sich die vom ehemaligen BVR nicht geprüfte Aussage des Entwurfs, von der Anspruchsberechtigung zum Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag seien nur Einzelfälle betroffen, als unbegründet zeigte, wäre verfassungsrechtlich keine Möglichkeit für eine Art salvatorische Klausel gegeben; jene Regelung entpuppte sich dann als ein Rechentrick, der als solcher verfasungsrechtlich nicht begründbar wäre und sich entsprechend als evident sachwidrig und damit verfassungswidrig entpuppte.

Da allerdings in solchen Anhörungen "das gesprochene Wort gilt", wäre es für mich deutlich interessanter, seine schriftliche Stellungnahme zu lesen, die - davon darf man ausgehen - noch einmal sprachlich deutlich präziser (wenn auch sicherlich sachlich kaum weniger vage) sein dürfte. In den bislang veröffentlichten Gesetzgebungsmaterialien habe ich sie allerdings nicht gefunden. Wo oder wem liegt sie vor? PS. Ich lese gerade, dass Du sie hier eingestellt hast. Ich werde sie nachher mal lesen und bin gespannt auf sie!

PS. Übrigens sind die Ausführung zum Nivellierungsverbot ab der Min. 14:30 ebenfalls recht interessant.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 06.09.2024 17:09
... wenn man schon unreflektiert seinen (voreingenommenen (z.B. 2* "- denke ich -") Zwischenstand kopiert, dann auch diese Aussage:

Dennoch denke ich, dass die Aussagen von BVR a.D. Huber bei den Politikern in der Regierungsverantwortung so verstanden werden, dass man den Gesetzesentwurf auch als voraussichtlich verfassungsgemäß ansehen kann, während die Parteien in der Opposition die Aussagen so verstehen, dass ihre Kritik durchaus berechtigt ist und nachgebessert werden muss.

nach der grundsätzlichen Nichtbeanstandung des Partnereinkommens ( "§ 71b Abs. 1 ... stellt die Einhaltung des Abstandsgebotes gemäß Art. 33 Abs. 5 GG sicher und ist auch mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG keine Schlechterstellung") beschränkt sich die Kritik Hubers zur Gesetzesvorlage lediglich auf zwei Details:

- Art.  33  Abs.  5  GG bei der Bemessung des Familienzuschlags zu beachten: der Familienzuschlag darf mit dem Anstieg der Besoldungsgruppe  nicht sinken
(- Art. 3 Nr. 8 der Vorlage erscheint zweifelhaft (Volksverhetzung))


Es ist schon erstaunlich das eine Stellungnahme nahezu konträr verstanden werden kann und darf, um es in gleicher Formulierungsabsicht wie Rentenonkel auszudrücken.

Und nun ist es jedem überlassen, in welchem Lager er seine Bestätigung findet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: crosenkr am 07.09.2024 09:42
Im Nachgang zur Anhörung: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-befuerchtet-teilprivatisierung-der-alimentation/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerBW am 08.09.2024 11:02


- Art.  33  Abs.  5  GG bei der Bemessung des Familienzuschlags zu beachten: der Familienzuschlag darf mit dem Anstieg der Besoldungsgruppe  nicht sinken


An welchem Punkt sagt er dies? Er sagt nur, dass es ihn wundert, dass das Wort Nivellierungsverbot nirgends auftaucht.
Finde seine Stellungnahme eh ziemlich stark, da er das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen komplett negiert.
Oder hab ich mich da verhört? :o
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Versuch am 08.09.2024 12:57
Die Frage wäre, ob das ernst zu nehmen (und gemeint) ist oder ob hier eine Gefälligkeitsgutachten gemacht wurde...
Wer bezahlt , bekommt seine Meinung bestätigt.

Denn für mich hört sich das total konträr zu den bisherigen urteilen und Expertenmeinungen an.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PolareuD am 08.09.2024 15:05
Vielleicht sind die Einordnungen von Swen hilfreich:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124124.msg368411.html#msg368411
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 08.09.2024 18:46


- Art.  33  Abs.  5  GG bei der Bemessung des Familienzuschlags zu beachten: der Familienzuschlag darf mit dem Anstieg der Besoldungsgruppe  nicht sinken


An welchem Punkt sagt er dies? Er sagt nur, dass es ihn wundert, dass das Wort Nivellierungsverbot nirgends auftaucht.
Finde seine Stellungnahme eh ziemlich stark, da er das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen komplett negiert.
Oder hab ich mich da verhört? :o

in seiner schriftlichen Stellungnahme (in seinen Redebeiträgen ist das nicht ganz so pointiert herauszuhören.)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 17.09.2024 12:11
Ich verstehe b8s jetzt nicht vollständig auf welche Zuschläge sich das fiktive Partnereinkommen auswirkt. Grundsätzlich hallte ich die Annahme aber für zeitgemäß. Zuschläge sollten Nachteile ausgleichen. Ein finanzieller Nachteil entsteht durch die Betreuung von Kindern. Kein finanzieller Nachteil entsteht durch das schließen einer Ehe. Eine Ehe bedeutet regelmäßig eher einen finanziellen Vorteil, der keinen Zuschlag rechtfertigt. Sollte sich der Gesetzgeber dazu entscheiden diesen Misstand des Besoldungsrecht endlich mal anzupacken würde ich das befürworten. Eine Ehe ist keine Rechtfertigung dafür nicht am Erwerbsleben teilzunehmen die der Staat dann ausgleichen soll. Kinder hingegen zwingen einen dazu Erwebspausen einzulegen. Hierdrauf sollte der Fokus liegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PolareuD am 17.09.2024 13:04
Ich verstehe b8s jetzt nicht vollständig auf welche Zuschläge sich das fiktive Partnereinkommen auswirkt. Grundsätzlich hallte ich die Annahme aber für zeitgemäß. Zuschläge sollten Nachteile ausgleichen. Ein finanzieller Nachteil entsteht durch die Betreuung von Kindern. Kein finanzieller Nachteil entsteht durch das schließen einer Ehe. Eine Ehe bedeutet regelmäßig eher einen finanziellen Vorteil, der keinen Zuschlag rechtfertigt. Sollte sich der Gesetzgeber dazu entscheiden diesen Misstand des Besoldungsrecht endlich mal anzupacken würde ich das befürworten. Eine Ehe ist keine Rechtfertigung dafür nicht am Erwerbsleben teilzunehmen die der Staat dann ausgleichen soll. Kinder hingegen zwingen einen dazu Erwebspausen einzulegen. Hierdrauf sollte der Fokus liegen.

Das fiktive Parntereinkommen wird herangezogen mit dem Ziel eine ausreichende Mindestalimentation in der untersten Besoldungsgruppe vorzutäuschen. Und das ist verfassungsrechtlich zumindest sehr bedenklich.

Unstrittig wäre es, wenn der Besoldungsgesetzgeber den FamZ Stufe 1 reduziert oder streicht, analog zu den Bundesländern Brandenburg und RLP.

Generell gilt aber der Kontrollmaßstab, dass die Mindestalimentation so zu bemessen ist, dass inkl. der Familienzuschläge eine 4-köpfige Vergleichsfamilie 15% über dem Grundsicherungsniveau erhält. Das Leistungsgebot darf hier aber nicht außer acht gelassen werden, so dass in dem Fall die Familie überwiegend aus den familienneutralen Besoldungsbestandteilen unterhalten werden kann. Die höhe der FamZ sind also in ihrer Höhe begrenzt zu gewähren.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Beamtenneuling am 17.09.2024 16:43
Wie geht es zeitlich nun eigentlich weiter mit dem besoldungsgesetz?

Wird es nach den Sachverständigen Anhörung noch Änderungen geben?

Wann eindeutig das Gesetz mit/ohne Änderungen verabschiedet?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 17.09.2024 17:15
Ausschusssitzung 27.09.2024 Top1
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Beamtenneuling am 17.09.2024 21:01
Ist das öffentlich? Gibt's einen link?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 17.09.2024 21:35
Ist das öffentlich? Gibt's einen link?

Tagesordnung: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/900/E18-938.html (https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/900/E18-938.html)
Video-Übertragung am 27.09.: https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=5622293b-78a3-4935-80cd-802aa07ad0e7 (https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=5622293b-78a3-4935-80cd-802aa07ad0e7)
Sitzungsmappe: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME18-938.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME18-938.pdf)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 18.09.2024 14:07
Das fiktive Parntereinkommen wird herangezogen mit dem Ziel eine ausreichende Mindestalimentation in der untersten Besoldungsgruppe vorzutäuschen. Und das ist verfassungsrechtlich zumindest sehr bedenklich.

Unstrittig wäre es, wenn der Besoldungsgesetzgeber den FamZ Stufe 1 reduziert oder streicht, analog zu den Bundesländern Brandenburg und RLP.

Generell gilt aber der Kontrollmaßstab, dass die Mindestalimentation so zu bemessen ist, dass inkl. der Familienzuschläge eine 4-köpfige Vergleichsfamilie 15% über dem Grundsicherungsniveau erhält. Das Leistungsgebot darf hier aber nicht außer acht gelassen werden, so dass in dem Fall die Familie überwiegend aus den familienneutralen Besoldungsbestandteilen unterhalten werden kann. Die höhe der FamZ sind also in ihrer Höhe begrenzt zu gewähren.

Das hört sich tatsächlich nach Willkür an, insbesondere wenn der einzige Zweck ist, eine fiktive Mindestalimentation vorzutäuschen. Kann mir kaum vorstellen, dass das verfassungsrechtlich zu halten ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Beamtenneuling am 18.09.2024 15:04
Wurden denn Änderungen aufgrund der Stellungnahmen vorgenommen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.09.2024 10:48
Zwei neue Artikel bezüglich NRW Besoldung. Leider Paywall:

https://www.lz.de/owl/23946178_Neues-Gesetz-geplant-So-will-NRW-fuer-Beamte-noch-attraktiver-werden.html

https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23945603_Absurd-Beamte-mit-Kindern-bekommen-in-NRW-mitunter-mehr-Geld-als-Fuehrungskraefte.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 20.09.2024 12:09
Zumindest die Überschrift des zweiten Artikels beschreibt eines der Probleme sehr passend. Ich habe mir das auch mal durchgerechnet. Ich bekomme im Moment wahrscheinlich deutlich mehr als eine Führungskraft zwei Hirachiestufen und drei Besoldungsstufen über mir. Alles wegen den Kindern, die die entsprechende Person nicht hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 20.09.2024 15:10
Ich verdiene auch mehr als eine kinderlose Schulleiter*in wage aber zu bezweifeln, das mein Lebensstandard dadurch höher ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 20.09.2024 15:27
Vor zwei Jahren hätte ich dir zugestimmt, als es für zwei Kinder ca. 400 mehr gab (+ Kindergeld). Nun gibt es aber teilweise mehr als das doppelte, je nach Wohnort. Ortszuschläge nur für Familien. Nur um
Die Grundbesoldung nicht erhöhen zu müssen. Dies führt ja dazu, dass es sich zB als A12er Lehrer eher lohnt 3 Kinder zu machen als Schulleiter zu werden. Dazu kann man bedenkenlos in eine teure Stadt ziehen, dort kaufen und mit den erhöhten Zuschlägen mehr tilgen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 20.09.2024 22:31
Bitte nicht Verdienst mit Lebensstandard verwechseln.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 21.09.2024 22:57
Ehrlich gesagt kann ich die Neiddebatte über einen besonders hohen Zuschlag beim dritten Kind nicht mehr hören. Kinder kosten Geld, viel Geld, sind aber überlebensnotwendig für eine Gesellschaft und sichern die Rente. Man könnte es auch anders regeln, wie zum Beispiel in Frankreich, wo man ab einer bestimmten Kinderanzahl gar keine Steuern mehr zahlt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 22.09.2024 10:13
Die Änderungen betrafen nicht nur das dritte Kind, sondern exorbitante Zuschläge bei bereits nur zweien, je nach Wohnort. Dazu erhalten Beamte keine Rente, die Argumentation bei Beamtenkindern ist komisch.

Was glaubst du, wieso auch bei 1-2 Kindern der Zuschlag deutlich erhöht wurde 2022?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 23.09.2024 07:33
Vor zwei Jahren hätte ich dir zugestimmt, als es für zwei Kinder ca. 400 mehr gab (+ Kindergeld). Nun gibt es aber teilweise mehr als das doppelte, je nach Wohnort. Ortszuschläge nur für Familien. Nur um
Die Grundbesoldung nicht erhöhen zu müssen. Dies führt ja dazu, dass es sich zB als A12er Lehrer eher lohnt 3 Kinder zu machen als Schulleiter zu werden. Dazu kann man bedenkenlos in eine teure Stadt ziehen, dort kaufen und mit den erhöhten Zuschlägen mehr tilgen

Bei Dir muss ich irgendwie immer an den Opa denken, der ins Altersheim musste und aufgrund von Platzmangel nur eine einzige Schallplatte mitnehmen durfte ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 23.09.2024 10:58
lass mich raten, mind. zwei Kinder und Mietstufe 3?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 23.09.2024 11:38
Zwei Kinder und Mietstufe 5. Gegenfrage: Wieso lehnst Du dich job-mäßig nicht zurück, gehst auf Teilzeit, wenn Du einfach drei Kinder bekommen musst und entspannt in Saus-und-Braus leben kannst?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 23.09.2024 13:09
Vor zwei Jahren hätte ich dir zugestimmt, als es für zwei Kinder ca. 400 mehr gab (+ Kindergeld). Nun gibt es aber teilweise mehr als das doppelte, je nach Wohnort. Ortszuschläge nur für Familien. Nur um
Die Grundbesoldung nicht erhöhen zu müssen. Dies führt ja dazu, dass es sich zB als A12er Lehrer eher lohnt 3 Kinder zu machen als Schulleiter zu werden. Dazu kann man bedenkenlos in eine teure Stadt ziehen, dort kaufen und mit den erhöhten Zuschlägen mehr tilgen

Bei Dir muss ich irgendwie immer an den Opa denken, der ins Altersheim musste und aufgrund von Platzmangel nur eine einzige Schallplatte mitnehmen durfte ...


Ja, die Bemerkung passt m.M.n.
Wieviel Neid muss man haben, dass man sogar infrage stellt, dass Kinder die Existenz einer Gesellschaft und die Zahlung von Steuern und Rentenbeiträgen sichern? Ja, liebe Frau Reisinger, auch Ihre Pensionen werden von unseren Kindern einmal gezahlt. Denn es gibt keine Pensionskasse, wo der Dienstherr fleißig Geld anspart, woraus dann Ihre Pension gezahlt wird. Um ehrlich zu sein, mich betrübt diese Haltung zutiefst. Sie drückt kein Wir-Gefühl aus, sondern nur ein "Ich".
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 23.09.2024 13:20
Vor zwei Jahren hätte ich dir zugestimmt, als es für zwei Kinder ca. 400 mehr gab (+ Kindergeld). Nun gibt es aber teilweise mehr als das doppelte, je nach Wohnort. Ortszuschläge nur für Familien. Nur um
Die Grundbesoldung nicht erhöhen zu müssen. Dies führt ja dazu, dass es sich zB als A12er Lehrer eher lohnt 3 Kinder zu machen als Schulleiter zu werden. Dazu kann man bedenkenlos in eine teure Stadt ziehen, dort kaufen und mit den erhöhten Zuschlägen mehr tilgen

Bei Dir muss ich irgendwie immer an den Opa denken, der ins Altersheim musste und aufgrund von Platzmangel nur eine einzige Schallplatte mitnehmen durfte ...


Ja, die Bemerkung passt m.M.n.
Wieviel Neid muss man haben, dass man sogar infrage stellt, dass Kinder die Existenz einer Gesellschaft und die Zahlung von Steuern und Rentenbeiträgen sichern? Ja, liebe Frau Reisinger, auch Ihre Pensionen werden von unseren Kindern einmal gezahlt. Denn es gibt keine Pensionskasse, wo der Dienstherr fleißig Geld anspart, woraus dann Ihre Pension gezahlt wird. Um ehrlich zu sein, mich betrübt diese Haltung zutiefst. Sie drückt kein Wir-Gefühl aus, sondern nur ein "Ich".

Die Pensionen werden zumindest beim Bund aus den Versorgungsrücklagen gezahlt, die monatlich dorthin überwiesen werden. Es gibt also eine Pensionskasse und somit bedarf es keiner Kinder für die Pensionszahlungen.

Ansonsten würde ich Kinder bekommen, wenn ich das für richtig für mich erachte und nicht, weil es für die Gesellschaft erforderlich sein könnte. Aus meiner Sicht ein höchst individuelles und egoistisches Motiv.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NoRhWe am 23.09.2024 13:37

Ja, die Bemerkung passt m.M.n.
Wieviel Neid muss man haben, dass man sogar infrage stellt, dass Kinder die Existenz einer Gesellschaft und die Zahlung von Steuern und Rentenbeiträgen sichern? Ja, liebe Frau Reisinger, auch Ihre Pensionen werden von unseren Kindern einmal gezahlt. Denn es gibt keine Pensionskasse, wo der Dienstherr fleißig Geld anspart, woraus dann Ihre Pension gezahlt wird. Um ehrlich zu sein, mich betrübt diese Haltung zutiefst. Sie drückt kein Wir-Gefühl aus, sondern nur ein "Ich".

Die Pensionen werden zumindest beim Bund aus den Versorgungsrücklagen gezahlt, die monatlich dorthin überwiesen werden. Es gibt also eine Pensionskasse und somit bedarf es keiner Kinder für die Pensionszahlungen.

Ansonsten würde ich Kinder bekommen, wenn ich das für richtig für mich erachte und nicht, weil es für die Gesellschaft erforderlich sein könnte. Aus meiner Sicht ein höchst individuelles und egoistisches Motiv.

Ich dachte, wir sind hier beim Landesforum?
Da gibt es keine Rücklage oder whatever. Ich werte deine beiden Einwürfe als whataboutism.

Jeder kann sich für oder gegen Kinder entscheiden, das ist hier gar nicht die Frage. Es geht hier schlicht um die Familienzuschläge, die Ausdruck der amtsangemessenen Besoldung sind. Dass der Dienstherr einem A10er mit zwei Kindern mehr Geld gibt, als einem A12er ohne Kinder, ist gerechtfertigt. Denn dem A12er bleibt trotz des vermeintlichen Gehaltsdefizits ein höherer Lebensstandard, denn er muss die Ausgaben für die Kinder nicht leisten. Also: Kein Spielraum für die Neid-Schallplatte, um zum Ausgangspunkt zurückzukehren. Und deshalb sehe ich PushPull im Recht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Don Floki am 23.09.2024 13:45
Es gibt auch auf Landesebene entsprechende Rückstellungen. Inwiefern eine amtsangemessene Alimentation auszugestalten ist und welche Zuschläge dazu gehören, wurde bereits erschöpfend und abschließend dargelegt. Gott sei Dank ist es unmaßgeblich, ob du hier wen im Recht siehst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Organisator am 23.09.2024 14:17

Ja, die Bemerkung passt m.M.n.
Wieviel Neid muss man haben, dass man sogar infrage stellt, dass Kinder die Existenz einer Gesellschaft und die Zahlung von Steuern und Rentenbeiträgen sichern? Ja, liebe Frau Reisinger, auch Ihre Pensionen werden von unseren Kindern einmal gezahlt. Denn es gibt keine Pensionskasse, wo der Dienstherr fleißig Geld anspart, woraus dann Ihre Pension gezahlt wird. Um ehrlich zu sein, mich betrübt diese Haltung zutiefst. Sie drückt kein Wir-Gefühl aus, sondern nur ein "Ich".

Die Pensionen werden zumindest beim Bund aus den Versorgungsrücklagen gezahlt, die monatlich dorthin überwiesen werden. Es gibt also eine Pensionskasse und somit bedarf es keiner Kinder für die Pensionszahlungen.

Ansonsten würde ich Kinder bekommen, wenn ich das für richtig für mich erachte und nicht, weil es für die Gesellschaft erforderlich sein könnte. Aus meiner Sicht ein höchst individuelles und egoistisches Motiv.

Ich dachte, wir sind hier beim Landesforum?
Da gibt es keine Rücklage oder whatever. Ich werte deine beiden Einwürfe als whataboutism.

Jeder kann sich für oder gegen Kinder entscheiden, das ist hier gar nicht die Frage. Es geht hier schlicht um die Familienzuschläge, die Ausdruck der amtsangemessenen Besoldung sind. Dass der Dienstherr einem A10er mit zwei Kindern mehr Geld gibt, als einem A12er ohne Kinder, ist gerechtfertigt. Denn dem A12er bleibt trotz des vermeintlichen Gehaltsdefizits ein höherer Lebensstandard, denn er muss die Ausgaben für die Kinder nicht leisten. Also: Kein Spielraum für die Neid-Schallplatte, um zum Ausgangspunkt zurückzukehren. Und deshalb sehe ich PushPull im Recht.

Deine Bewertung ist falsch - siehe auch Dons Hinweis.

Ansonsten unterstellst du für das Kinderkriegen ein Wir-Gefühl. Das ist schlichtweg falsch - Kinderkriegen ist eine rein egoistische Sache. Und das ist auch gut so.

Den Ausgangspunkt teile ich - Beamtenkinder lösen nach dem Alimentationsprinzip zusätzliches Einkommen aus. Ob die Höhe oder Ausgestaltung noch zeitgemäß ist, wird im Parallelforum diskutiert.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 23.09.2024 16:13
Zwei Kinder und Mietstufe 5.

Erwischt ;)

Zu letzterem: dass Familien-Zulagen bis zu 50% der Besoldung mittlerweile ausmachen können in NRW, gibt es, wie bereits erwähnt, erst seit 2022.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: HochlebederVorgang am 23.09.2024 16:22
Die Rücklagen sollte es geben. Die Besoldung wurde hierzu im letzten Jahrhundert noch zu Zeiten des BBesG gekürzt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 23.09.2024 16:39
Zu letzterem: dass Familien-Zulagen bis zu 50% der Besoldung mittlerweile ausmachen können in NRW, gibt es, wie bereits erwähnt, erst seit 2022.

Dann tut‘s mir leid, dass es bei dir nicht klappt. Ich würd‘s mir mit Blick auf bis zu 700€ pro KiTa-Platz und allen Folgekosten dennoch überlegen, wenn es letztlich nur um den Geldbeutel geht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 24.09.2024 16:55
Zu letzterem: dass Familien-Zulagen bis zu 50% der Besoldung mittlerweile ausmachen können in NRW, gibt es, wie bereits erwähnt, erst seit 2022.

Dann tut‘s mir leid, dass es bei dir nicht klappt. Ich würd‘s mir mit Blick auf bis zu 700€ pro KiTa-Platz und allen Folgekosten dennoch überlegen, wenn es letztlich nur um den Geldbeutel geht.

Volle Zustimmung!

Mann könnte es natürlich noch gerechter machen indem man  den Zuschlag noch weiter individualisiert das würde aber auch einen Rattenschwanz an Bürokratie nach sich ziehen.
Habe eine Fall in der Familie wo beim Umzug sich die Mietstufe von 6 auf 3 geändert hat. Allerdings ist die KiTa im neuen Wohnort nicht mehr umsonst. Unterm Strich hat der Umzug also zu einem Einkommensverlust geführt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chris9n am 26.09.2024 10:48
Gibt es schon Musterwidersprüche gegen die Besoldung 2024 in NRW?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 26.09.2024 17:19
Da man erst am 27.09.24 im Landtag NRW über die Besoldungserhöhung 2024/ 2025 entscheiden wird,  wäre es wohl verfrüht,  schon einen Musterwiderspruch zu haben
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Impatient am 27.09.2024 10:38
Neben dem jährlichen Widerspruch zu Besoldung werde ich nun auch jährlich den Antrag zur Gewährung des Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW stellen (welcher regelmäßig geprüft und abgelehnt werden wird, da mir mein Ehepartner seine Einkünfte nicht preisgibt). Gegen den zu erwartenden Bescheid werde ich dann Widerspruch einlegen. Nur so als Anregung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 27.09.2024 18:48
was steht drin?
https://www.waz.de/politik/article407352519/beamtenbesoldung-in-nrw-riesenaerger-um-neuen-rechentrick.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 27.09.2024 19:03
übrigens (wie erwartet) die heutigen Ausschussergebnisse
keine Änderungsanträge
anwesende rangniedrigere Mitglieder der Landesregierung verweigern irgendwelche Aussagen zu Fragen der Politiker - verweisen auf die gestrige Anwesenheit ihrer Vorgesetzten, die heute angekündigt fehlen.
Abstimmungsergebnis: dafür Regierungsparteien, enthalten SPD, FDP, dagegen Rest
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 27.09.2024 21:03
Wie hoch ist das fiktive Ehegatteneinkommen denn?

Edit: Ach geringfügige Beschäftigung. Aber den Zuschlag gibt es nur, wenn unser Familieneinkommen unter der 115% Marke liegt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 01.10.2024 21:25
Gibt es denn immer noch keine Veröffentlichung über die Entscheidung des Landtages vom 27.09.24? Der DBB-NRW schreibt nichts, hier im Forum gibt es keine neuen Erkenntnisse, beim GEW lese ich auch nichts. Nur eine Pressemitteilung und die ist hinter einer Bezahlschranke. Wie kann das sein oder habe ich etwas übersehen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lotus am 01.10.2024 22:12
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/beamtenbesoldung.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MartinF am 01.10.2024 22:24
Manchmal bin ich erstaunt... Dieses Forum ersetzt doch nicht eigenes Kümmern oder Grundkenntnisse in der Gesetzgebung.
Am 27. war der Entwurf in den Ausschüssen. Diese geben ein Votum an den Landtag. Dieser entscheidet dann über das Gesetz.
Es wird also ziemlich sicher so kommen, aber es ist noch nicht als Verordnung beschlossen

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blackjedi am 02.10.2024 12:47
Also kann ich davon ausgehen das, wenn das fiktive Einkommen der Frau zugerechnet wird. Das ich bald in NRW weniger Geld als A8er bekommen als jetzt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MartinF am 02.10.2024 14:26
Vielleicht versteh ich es ja auch falsch.
Der Familien-Ergänzungszuschlag tritt dann in Kraft, wenn das Einkommen unter Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens des Ehepartners weniger als das 1,15 fache (15% Abstand) des Bürgergeldes beträgt.
Mit A8 solltest du mehr als das 1,15 fache haben. Damit verlierst du nichts, bekommst aber auch nichts.
Der Trick,  den die Landesregierung anwendet, ist nur die untersten Besoldungsgruppen mit einem Zuschlag anzuheben. Und dies auch nur auf Antrag.
Normalerweise müsste das Gehalt der unterste Besoldungsgruppe generell angehoben werden. Unter Beachtung des Abstandsgebotes dann auch alle anderen Besoldungsgruppen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 04.10.2024 10:09
So jetzt ist es für den 09.10. im Plenum. Dann soll es ja wohl so durchgehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 04.10.2024 12:23
Es ist immer wieder traurig, als noch recht junger Beamter zu realisieren, dass ich wohl bis zur Pensionierung Widerspruch gegen meine Besoldung, aus immer wieder neuen Gründen, einlegen werden muss.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 04.10.2024 15:28
Es ist immer wieder traurig, als noch recht junger Beamter zu realisieren, dass ich wohl bis zur Pensionierung Widerspruch gegen meine Besoldung, aus immer wieder neuen Gründen, einlegen werden muss.
Nach der Pensionierung ist immer noch nicht Schluss, dann musst du Widerspruch gegen deine Versorgungsbezüge einlegen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 04.10.2024 18:59
Also kann ich davon ausgehen das, wenn das fiktive Einkommen der Frau zugerechnet wird. Das ich bald in NRW weniger Geld als A8er bekommen als jetzt?

Nein, das ist aktuell nicht geplant. In der derzeit vorliegenden Fassung ist es für manche erstmal gut, andere betrifft es überhaupt nicht.

Das Problem des Gesetzentwurfes ist vielmehr, dass er die Bezugsgröße und letztlich auch die Nachweispflicht von Prinzipien der Alimentation umdenkt. Wenn das so durchgeht, ist das Land nur noch für eine amtsangemessene Familienalimentation verantwortlich, also für einen Anteil X am Gesamteinkommen (inkl. Partner) Y, und nicht mehr für die amtsangemessene Alimentation des Beamten als Individuums. Dann könnte das von dir befürchtete Szenario irgendwann in der Zukunft eintreten, deshalb der Aufschrei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Blackjedi am 05.10.2024 18:40
Also kann ich davon ausgehen das, wenn das fiktive Einkommen der Frau zugerechnet wird. Das ich bald in NRW weniger Geld als A8er bekommen als jetzt?

Nein, das ist aktuell nicht geplant. In der derzeit vorliegenden Fassung ist es für manche erstmal gut, andere betrifft es überhaupt nicht.

Das Problem des Gesetzentwurfes ist vielmehr, dass er die Bezugsgröße und letztlich auch die Nachweispflicht von Prinzipien der Alimentation umdenkt. Wenn das so durchgeht, ist das Land nur noch für eine amtsangemessene Familienalimentation verantwortlich, also für einen Anteil X am Gesamteinkommen (inkl. Partner) Y, und nicht mehr für die amtsangemessene Alimentation des Beamten als Individuums. Dann könnte das von dir befürchtete Szenario irgendwann in der Zukunft eintreten, deshalb der Aufschrei.

Ok das hilft mir schon weiter.... danke
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 07.10.2024 09:20
Man wartet doch angeblich noch auf die PKV-Daten, um
zu gucken, ob der Abstand zum Bürgergeld seit 2022 zu gering war? Was ist denn eigentlich damit?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BeamterNRW am 07.10.2024 14:33
Hallo zusammen,

seit geraumer Zeit lese ich in diesem Forum. Nun möchte ich mich mal äußern, da es mich ziemlich nervt, was die Landesregierung macht.

Mit dem Partnereinkommen wird m.E. ein Sytembruch vollzogen, welcher einfach nicht richtig ist. Wo soll da hinführen? Verdient mein Partner viel Geld, kann mir der Gesetzgeber irgendwann die Besoldung "streichen"? Immerhin sind wir ja als Familie dann ausreichend alimentiert. Der Gesetzensentwurf stellt m.E. auch eine Beschädigung des Art. 6 GG dar. Mit Leistungsprinzip, Art. 33 GG, fehlerhafter Begründung und dem anrechenbaren Partnereinkommen i.H.d. Fehlbetrag zum Mindesabstand will ich gar nicht erst anfangen.

Ich überlege ernsthaft, gegen diesen Entwurf und somit auch gegen die Landesregierung vorzugehen. Klagen ist ein Schritt. Darüber hinaus werde ich den Kontakt zu entsprechenden Medien suchen und schauen ob hier wa szu holen ist. Auch frage ich mich, wieso wir uns nicht endlich vernünftig organisieren. Die Gewerkschaften sind m.E. viel zu weichgespült. Wäre es nicht sinniger, wenn jeder hier im Forum einen Brief formuliert und diesen an die Landesregierung sendet (Die Masse macht es)? Auch sollte sich doch mittlerweile jeder verbeamtete fragen, ob man diese Landesregierung nochmal wählen will. Ich werde sicherlich weder schwarz noch grün wählen.

Sicherlich sind primär die unteren Besoldungsgruppen betroffen aber das zieht sich "bis oben" durch, ist das allen bewusst?

Offen gesprochen: Es kotzt mich aktuell total an was da gemacht wird. Generell halte ich es für richtig, dass reformiert wird. Gerade auch, weil die Pensionslasten zu hoch sind/werden. Das können sich die Länder/Kommunen nicht leisten. Dann sollte man m.E. aber eher die Frage stellen wo man überhaupt verbeamten muss anstatt im Bestand zu tricksen. Und wenn man schon argumentiert, dass Bayern mehr anrechnet oder die Privatwirtschaft als Beispiel anfügen (s. Artikel u.s.), dann muss man sich auch anschauen was die zahlen. Es ist einfach ekelhaft, was das NRW da macht.



https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23957085_NRW-aendert-Beamten-Besoldung-Kritiker-sprechen-von-Systembruch.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 07.10.2024 15:22
Hallo zusammen,

seit geraumer Zeit lese ich in diesem Forum. Nun möchte ich mich mal äußern, da es mich ziemlich nervt, was die Landesregierung macht.

Mit dem Partnereinkommen wird m.E. ein Sytembruch vollzogen, welcher einfach nicht richtig ist. Wo soll da hinführen? Verdient mein Partner viel Geld, kann mir der Gesetzgeber irgendwann die Besoldung "streichen"? Immerhin sind wir ja als Familie dann ausreichend alimentiert. Der Gesetzensentwurf stellt m.E. auch eine Beschädigung des Art. 6 GG dar. Mit Leistungsprinzip, Art. 33 GG, fehlerhafter Begründung und dem anrechenbaren Partnereinkommen i.H.d. Fehlbetrag zum Mindesabstand will ich gar nicht erst anfangen.

Ich überlege ernsthaft, gegen diesen Entwurf und somit auch gegen die Landesregierung vorzugehen. Klagen ist ein Schritt. Darüber hinaus werde ich den Kontakt zu entsprechenden Medien suchen und schauen ob hier wa szu holen ist. Auch frage ich mich, wieso wir uns nicht endlich vernünftig organisieren. Die Gewerkschaften sind m.E. viel zu weichgespült. Wäre es nicht sinniger, wenn jeder hier im Forum einen Brief formuliert und diesen an die Landesregierung sendet (Die Masse macht es)? Auch sollte sich doch mittlerweile jeder verbeamtete fragen, ob man diese Landesregierung nochmal wählen will. Ich werde sicherlich weder schwarz noch grün wählen.

Sicherlich sind primär die unteren Besoldungsgruppen betroffen aber das zieht sich "bis oben" durch, ist das allen bewusst?

Offen gesprochen: Es kotzt mich aktuell total an was da gemacht wird. Generell halte ich es für richtig, dass reformiert wird. Gerade auch, weil die Pensionslasten zu hoch sind/werden. Das können sich die Länder/Kommunen nicht leisten. Dann sollte man m.E. aber eher die Frage stellen wo man überhaupt verbeamten muss anstatt im Bestand zu tricksen. Und wenn man schon argumentiert, dass Bayern mehr anrechnet oder die Privatwirtschaft als Beispiel anfügen (s. Artikel u.s.), dann muss man sich auch anschauen was die zahlen. Es ist einfach ekelhaft, was das NRW da macht.



https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23957085_NRW-aendert-Beamten-Besoldung-Kritiker-sprechen-von-Systembruch.html

Zum Thema Wahlen: Das Land war seit 1966 (!) lediglich ungf. 13 Jahre NICHT von der SPD regiert. Von wem versprichst du dir hier Änderungen? Die "Blauen" haben mehrfach schon deutlich gemacht, dass sie nicht viel mit uns Beamten anfangen können...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BeamterNRW am 07.10.2024 18:56
Hallo,
im Endeffekt wird es niemand besser machen. Es geht jedoch darum, bei den Wahlen das Signal zu senden: "Das nehmen wir euch krumm". Ralf Witzel hat im zitierten Artikel ordentlich gewettert (ist ja auch sein Job als Opposition)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 08.10.2024 08:22
Hallo,
im Endeffekt wird es niemand besser machen. Es geht jedoch darum, bei den Wahlen das Signal zu senden: "Das nehmen wir euch krumm". Ralf Witzel hat im zitierten Artikel ordentlich gewettert (ist ja auch sein Job als Opposition)

Jede Stimme für rechtspopulistische Parteien bei einer Wahl bedeutet mehr Geld für rechte Hetze und Parolen. Die Parteienfinanzierung in Deutschland hängt stark von der Anzahl der Wählerstimmen ab: Je mehr Stimmen, desto mehr Steuergeld steht einer Partei zu. Deshalb ist jede Stimme für die AfD eine finanzielle Förderung von Rechtspopulismus, Spaltung und Aggression. Das macht auch eine Wahlentscheidung für rechtspopulistische Parteien so heikel, auch wenn es sich “nur” um vermeintliche Proteststimmen handelt. Denn mit dem Geld, das Parteien wie die AfD erhalten, können sie zukünftige Wahlkämpfe, ihre Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit finanzieren – und damit die Teilung der Gesellschaft vorantreiben und unsere Demokratie schwächen. Und da sollte sich jeder fragen, selbst wenn er sehr enttäuscht von der aktuellen Politik ist, ob er sich das wirklich wünscht.

Wer sich eine andere, bessere Politik wünscht und keine der großen Parteien wählen möchte, hat eine bunte Auswahl an anderen demokratischen Parteien und es steht auch jedem frei, in eine Partei einzutreten und dort aktiv die Politik mitzugestalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 08.10.2024 10:39
DüsseldorfUmstrittenes Gesetz
NRW provoziert Klagewelle seiner Beamten

141.000 Einsprüche gegen die Besoldung will der Finanzminister mit einem Trick abräumen: Mit seinem Gesetz zur Tarifübertragung führt er ein fiktives Partnereinkommen ein.


NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) wird in dieser Woche sein umstrittenes Gesetz zur Besoldung durch den Landtag bringen. Eigentlich enthält es eine Wohltat für die Staatsdiener, denn damit wird die für die Tarifbeschäftigten ausgehandelte Erhöhung auf die Landesbeamten übertragen. Problem nur: Das Ministerium verknüpft die Übertragung mit einer grundsätzlichen Reform.

So nimmt der Staat bei der Berechnung der Mindestalimentation künftig an, dass der Beamte mit einem Partner liiert ist, der ebenfalls zum Familieneinkommen beiträgt. Das sogenannte fiktive Partnereinkommen liegt auf dem Niveau eines Minijobs von derzeit 538 Euro. Geld also, dass der Staat nicht für die Beamtenfamilie zur Verfügung stellen muss. Wer keinen berufstätigen Partner hat oder wessen Partner weniger verdient, muss deshalb künftig einen Antrag stellen, um vom Dienstherrn einen sogenannten „Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag“ zu bekommen. Berechtigt sind all jene, deren Nettoalimentation einschließlich des Einkommens des Partners nicht mindestens 15 Prozent über deren grundsicherungsrechtlichem Gesamtbedarf liegt.

Gespart werden soll zudem bei den Familienzuschlägen für dritte und weitere Kinder. Bislang war es so, dass diese deutlich höher ausfielen. Diese werden laut Entwurf jedoch harmonisiert, sprich: Sie werden künftig an die Höhe des ersten und zweiten Kindes angepasst. Wer allerdings schon heute höhere Zuschläge für ein drittes, viertes oder fünftes Kind bekommt, soll von einer Übergangsregelung profitieren.

Die FDP im Düsseldorfer Landtag hat nun das Land aufgefordert, beide Dinge voneinander zu trennen. „Dem unstrittigen Ziel der Tariferhöhung kann niemand zustimmen, der die fragwürdige Hinzurechnung von Partnereinkommen ablehnen will“, sagte Fraktionsvize Ralf Witzel unserer Redaktion. „Mit seinen Rechentricks möchte der Finanzminister Besoldungsklagen wegzaubern, verliert dabei aber das Vertrauen der Bediensteten. Die Tarifanpassung wird immer mehr zum trojanischen Pferd.“

Witzel hatte sich beim Land danach erkundigt, welche Artikel des Reformvorhabens geändert werden müssten, damit am Ende ausschließlich die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses übrig bleibt. Allerdings weist Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) in seiner Antwort vorsorglich darauf hin: „Eine schlichte Anpassung der Änderungsbefehle würde damit nicht den vom Bundesverfassungsgericht auferlegten prozeduralen Begründungspflichten des Gesetzgebers genügen und zur formellen Verfassungswidrigkeit eines etwaigen Gesetzes führen.“ Oder einfacher ausgedrückt: Das Gesetz ist so geschrieben worden, dass nur eine Gesamtzustimmung im Paket zu allen Punkten möglich ist und einzelne Aspekte nicht abgetrennt werden dürfen.

Warum sich das Land derart sperrig zeigt, wird deutlich, wenn man sich die Steigerungen etwa bei den Familienzuschlägen anschaut: Für einen verheirateten Beamten gab es bislang zusätzlich zum Familienzuschlag von zwischen 147,18 bis 152,68 Euro im Monat in teuerster Wohnlage bei zwei Kindern noch einmal je nach Besoldungsgruppe zwischen 1512,87 und 1517,83 Euro obendrauf. Bei einem dritten Kind kamen bislang noch einmal zwischen 829,75 und 839,66 Euro hinzu. Für das vierte Kind zwischen 783,76 und 793 Euro und für jedes weitere Kind noch einmal zwischen 790,76 und 800,67 Euro.
Lesen Sie auch:Haushalt 2025: NRW plant Sparmaßnahmen trotz Rekordbudget

Würde das Land die Tariferhöhung ohne weitere Anpassungen übernehmen, würden diese Beträge noch einmal zum 1. November und dann noch einmal zum 1. Februar 2025 deutlich steigen. Dann käme derselbe Beamte mit zwei Kindern in bester Wohnlage ab dem kommenden Frühjahr auf einen Familienzuschlag von 162,70 Euro bis 168,76 Euro plus zusätzlich zwischen 1672,05 und 1677,53 Euro. Bei einem dritten Kind kämen dazu noch einmal zwischen 917,06 und 928,01 Euro hinzu, bei einem vierten wären es noch einmal 866,23 bis 877,18 Euro und bei noch mehr Kindern dann jeweils zwischen 873,96 und 884,91 Euro. Durch die Reform ließen sich diese Steigerungen deutlich abmildern.

Schon jetzt warnen Gewerkschaften jedoch davor, dass das Vorhaben nicht nur zu einer Antragsflut beim Landesbesoldungsamt führen wird, sondern auch womöglich eine massive Klagewelle nach sich zieht. Schon jetzt liegt beim Land die Rekordsumme von 141.000 Widersprüchen gegen die Besoldung vor. „Folgenreiche Besoldungsklagen dürften jetzt kaum noch vermeidbar sein“, prognostiziert auch Oppositionspolitiker Witzel. „Mit ihrem bisherigen Vorgehen setzt die Regierung in Zeiten des Fachkräftemangels ohne Not die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für dringend benötigte qualifizierte und motivierte Einsteiger aufs Spiel.“

Das NRW-Finanzministerium erklärte auf Anfrage, bei dem Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag handele es sich um eine Ausnahmevorschrift. „In der Regel wird bereits die vom Dienstherrn gewährte Nettoalimentation mehr als 15 Prozent über dem grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf liegen beziehungsweise wird das monatliche Nettoeinkommen des Ehegatten den Betrag von 538 Euro deutlich überschreiten.“ Es werde insofern von einer geringen Zahl von Anspruchsberechtigten ausgegangen, die zu keinem signifikanten Personalmehrbedarf beim Landesamt für Besoldung- und Versorgung NRW führe. Auf die Frage, welche Hilfestellungen denn für die Beamten geplant seien, hieß es, das Landesamt werde zeitnah auf seiner Internetseite ein Antragsformular veröffentlichen, in dem die erforderlichen Angaben abgefragt werden. „Das Antragsformular wird zusätzlich ein Hinweisblatt mit Erläuterungen und Hilfen zur Antragsstellung enthalten“, hieß es aus dem Ministerium.

Roland Staude, Chef des Beamtenbunds NRW, sagte unserer Redaktion: „Mit der Einführung des Partnereinkommens spielt NRW mit der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation. Aufgrund dieser Sachlage wäre die Landesregierung gut beraten, eine Risikorücklage im Hinblick auf anstehende Klagen zu bilden.“ Mit der Einführung des Partnereinkommens führe die Landesregierung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit einen Ritt auf der Rasierklinge, warnt Staude. „Das Partnereinkommen ist ein rein fiskalisches Mittel, um den Landeshaushalt perspektivisch zu entlasten und so die Verfassungsmäßigkeit herzustellen.“

Das Ministerium erklärte dagegen, in der Gewährung des Anspruches auf einen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag sei keine Benachteiligung der Ehe ersichtlich. „Im Gegenteil sieht das Landesbesoldungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens mit den Familienzuschlägen für etwaige ehe- und familienbedingte Mehraufwendungen finanzielle Kompensationen vor“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.


Quelle: Aachener Zeitung
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Beamtenneuling am 08.10.2024 11:52
Ist das Besoldungsgesetz schon beschlossen? Wenn nein, wann wäre der Termin?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 08.10.2024 15:01
Nein, wird Morgen 09.10. im Plenar sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BeamterNRW am 08.10.2024 15:25
Ist das Besoldungsgesetz schon beschlossen? Wenn nein, wann wäre der Termin?

Das Gesetz soll Morgen beschlossen werden. Nach meinem Kenntnisstand wird Ralf Witzel vor dem Beschluss noch eine Rede halten und anmerken, dass die Tariferhöhung (Übertrag auf die Beamten) und die Strukturreform (Partnereinkommen) voneinander getrennt werden sollte. Ich gehe davon aus, dass dies vergeudete Worte sein werden, da Schwarz-Grün bereits signalisiert hat, dem Entwurf zuzustimmen.

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn es einen Eilantrag gegeben hätte um dieses Gesetz zu verhindern. Ich werde für mich prüfen (lassen), ob ich den Klageweg gehen sollte. Ich bin absolut dafür, dass es Reformen bedarf und das auch im Beamtenbereich einige Privilegien mindestens überprüft werden sollten. Generell kann ich auch den Schritt nachvollziehen, dass die Landesregierung ein Partnereinkommen ansetzt. Sind wir mal ehrlich, dass ist ja auch vielfach die Realität. Mich stört jedoch die Begründung hierzu. Es geht der Landesregierung nicht um "Modernisierung" sondern um Kosteneinsparung und das sollte auch so benannt werden! Wenn unsere innovative Landesregierung jedoch der Meinung ist, dass wir modernen werden müssen, dann sollte man nach "A" auch "B" sagen. und mit "B" meine ich, dass man dann auch darüber beraten sollte ob das Streikverbot, die Beschneidung von Grundrechten, das "Zwangsversetzen" von Beamten, die besondere Treuepflicht oder die - im Vergleich zur Privatwirtschaft - "geringe" Besoldung noch zeitgemäß und modern ist.

Weiter oben habe ich einen Artikel der Neuen Westfälischen gepostet. Das Statement der CDU stößt mir hier sehr auf. Es wirkt, als würde man uns mit Sozialhilfeempfängern gleichsetzen und nicht anerkennen, welchen Beitrag wir leisten. Ich finde es unverschämt von "staatliche[r] Unterstützung" in diesem Zusammenhang zu sprechen. Das ist aber nur meine Meinung, kann man sicherlich auch anders empfinden und bewerten. Auch sehe ich hier einen Türöffner für weitere Einschnitte. Wenn man will und die Aussage der CDU wörtlich nimmt, kann man auch argumentieren, dass ein Beamter (m/w) mit Partner (m/w), der gut verdient (Anwalt, Arzt, etc.) weniger Geld benötigt und somit die Besoldung kürzt. Schließlich wird die Alimentation der Familie schon durch den Gutverdiener sichergestellt. Unterm Strich wird hier eine Teilprivatisierung der Alimentationspflicht vollzogen (Zitat aus der NW) und das halte ich für sehr falsch.

Unten stehend das Zitat aus der NW.

 "Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass sich die Besoldung der Beamten am „tatsächlichen Bedarf“ orientieren soll. „Beamte, deren Partner gut verdienen, haben weniger finanziellen Bedarf, weshalb eine höhere staatliche Unterstützung nicht nötig ist.“ Die Maßnahme erfülle hier die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beamtenbesoldung an die Sicherung des Existenzminimums geknüpft sein muss. „Dies wird durch die Einbeziehung des Partnereinkommens besser gewährleistet“, meint die CDU."


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerinRLP am 08.10.2024 16:57
Zum Thema Wahlen: Das Land war seit 1966 (!) lediglich ungf. 13 Jahre NICHT von der SPD regiert. Von wem versprichst du dir hier Änderungen? Die "Blauen" haben mehrfach schon deutlich gemacht, dass sie nicht viel mit uns Beamten anfangen können...
[/quote]

Es ist hilfreich, die Besoldung von Parteipolitik zu entkoppeln. Schwarz-Grün in Schleswig-Hollstein melkt die Beamten mehr als die Ampel in RLP. Die ehemalige sächsische Regierung (mit der SPD) hat die Besoldung höher angehoben als Bayern und auch Grün-Schwarz in BW führt das fiktive Partnereinkommen ein (...). Hier ist keine parteipolitische Linie zu entdecken!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 08.10.2024 21:20
Lieber Rentenonkel,

die AfD ist gewiss nicht verantwortlich für die Spaltung der Gesellschaft, sie ist vielmehr die Antwort darauf. Ob die Wahl der AfD eine gute Wahl ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, aber die Ursache für die Verwerfungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ist sie mit Sicherheit nicht.

Wer glaubt, dass in Deutschland eitel Sonnenschein ausbräche oder paradiesische Zustände herrschten, verschwände die AfD, geht wohl mit Scheuklappen durch die Welt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: philipph am 09.10.2024 07:57


Unten stehend das Zitat aus der NW.

 "Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass sich die Besoldung der Beamten am „tatsächlichen Bedarf“ orientieren soll. „Beamte, deren Partner gut verdienen, haben weniger finanziellen Bedarf, weshalb eine höhere staatliche Unterstützung nicht nötig ist.“ Die Maßnahme erfülle hier die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beamtenbesoldung an die Sicherung des Existenzminimums geknüpft sein muss. „Dies wird durch die Einbeziehung des Partnereinkommens besser gewährleistet“, meint die CDU."
[/quote]

Das ist ja schon sehr frech! Ob sich das mit Artikel 12 GG i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbaren lässt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 09.10.2024 08:05


Unten stehend das Zitat aus der NW.

 "Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass sich die Besoldung der Beamten am „tatsächlichen Bedarf“ orientieren soll. „Beamte, deren Partner gut verdienen, haben weniger finanziellen Bedarf, weshalb eine höhere staatliche Unterstützung nicht nötig ist.“ Die Maßnahme erfülle hier die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beamtenbesoldung an die Sicherung des Existenzminimums geknüpft sein muss. „Dies wird durch die Einbeziehung des Partnereinkommens besser gewährleistet“, meint die CDU."

Das ist ja schon sehr frech! Ob sich das mit Artikel 12 GG i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbaren lässt?
[/quote]

Ich finde alleine das "weshalb eine höhere staatliche Unterstützung nicht nötig ist" zeigt doch eindeutig, dass man inzwischen keine Ahnung mehr hat, was Fürsorgepflicht und Alimentation eigentlich bedeuten. Gedanklich sind wir schon lange nur noch eine Bedarfsgemeinschaft, die man leider versorgen muss.

Danach dann das übliche Vermischen von Tatsachen. "Die Maßnahme erfülle hier die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beamtenbesoldung an die Sicherung des Existenzminimums geknüpft sein muss."

Dass das BVerfG das gesagt haben soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Das BVerfG hat festgestellt, dass die 115% Grenze zur Grundsicherung ein Prüfparameter darstellt. Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, und nicht an das Existenzminimum geknüpft. Selten so einen Stuss gelesen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 09.10.2024 08:45
Heute wird die CDU Fraktion Pressewirksam erklären, dass die Erde, naja zumindest der Teil in NRW, eine Scheibe ist.

Dies habe man beim Tritt vor die Fraktionstür durch mehr-Augen-Prüfung festgestellt.

Als Attraktivitätssteigerung wollte man weiter an den 41h für Beamte festhalten. Da diese eh selten dann zu Hause sind wird auch ein Partnereinkommen mit angerechnet. Da wo der Beamte nicht zu Hause ist, braucht auch die Gattin bzw. der Gatte nicht zu Hause zu sein und kann gefälligst arbeiten.

Zur Entscheidung des OVG Rheinland Pfalz:
"Ausgangspunkt zur Bestimmung des hierbei maßgeblichen Nettoalimentationsniveaus sei weiterhin die aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjährigen Kindern und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdienerfamilie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde" sagt die CDU Fraktion:

Wir haben viel mehr Expertise als irgendwelche Laienrichter in einem kleinen südlichen Bundesland. Hier in Düsseldorf sehen wir das deutlich anders.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: copamundial am 09.10.2024 13:23
Zur Harmonisierung der Struktur der Familienzuschläge soll eine Angleichung der Systematik
der Bemessung der Familienzuschläge für dritte und weitere Kinder an die Bemessung der
Familienzuschläge für ein und zwei Kinder erfolgen. Insbesondere sollen die Familienzuschläge
– wie bereits derzeit bei einem oder zwei Kindern – vollumfänglich und unabhängig
von der Anzahl der Kinder die kinderbezogenen Wohnkosten nach der wohngeldrechtlichen
Mietenstufe am Wohnsitz des Anspruchsberechtigten berücksichtigen (Regionalisierung).
Durch eine Übergangs- und Abschmelzungsregelung werden finanzielle Einbußen von Familien,
die bereits unter der derzeit geltenden Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag
für dritte und weitere Kinder haben, aus Gründen des Vertrauensschutzes vermieden.


Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand zu dem o.g. Auszug aus dem Gesetzesentwurf weiterhelfen. 
Verstehe ich das richtig, dass die Neuregelung der Familienzuschläge beim dritten Kind, für alle Geburten ab dem 01.11.2024 gilt und alle Geburten (von dritten pder weiteren Kindern) davor noch unter die alte Regelung (die oben zitierte "Übergangs- und Abschmelzregelung") fallen?

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AltStrG am 09.10.2024 14:31
Wenn ich Beamter in NRW wäre und NOCH nicht geklagt habe: JETZT ist der Zeitpunkt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 09.10.2024 15:01
von gestern 08.10.2024 Änderungsantrag CDU, GRÜNE Drucksache 18/10970!  https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-10970.pdf

Jetzt kommt alles anders....! Und da hätte man vorher nicht darauf kommen können!

1. Änderungszusatz: "Die Berechtigten können auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten."

Na da hat wohl die Mehrheit der NRW-Beamten sich bei dieser Willenseinschränkung aber gehörig umzustellen!

2. Änderungszusatz: Dienstherrn leasen sich ihre Dienstfahrräder.

Für Dienstfrauen sind Fahrräder unschicklich.

3. Änderungszusatz: Die geleasten Diensträder dürfen den Beamten zur privaten Nutzung einkommensersetzend überlassen werden.

4. Änderungszusatz: Aufgrund des fiktiven Partnereinkommens wird auch das zusätzlich überlassene Partnerfahrrad im Fahhraddieamantrahmen einer Entgeltumwandlung miteinbezogen.

Na gut, die 4. Änderung kommt erst nach der nächsten (ab-) gefahrenen Tariffrunde

Begründung des Antrags
"Mit diesem Änderungsantrag werden die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Fahrradleasing-Modells in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Die Ermöglichung eines Fahrradleasing-Modells soll sowohl die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nord-rhein-Westfalen stärken als auch die nachhaltige Mobilität und den Gesundheitsaspekt durch die verstärkte Nutzung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern betonen."

und weiter heisst es so ungefähr:
Durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für die vom DienstHerrn zu dienstlichen Zwecken geleasten Zweiräder werden Beamtinnen und Beamten finanziell und praktisch erleichtert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 09.10.2024 15:35
Neu-Pensionärin Wibke Brems-Doch (69) wurde zum Abschied ihr ein Thorsten Schickes Dienstfahrrad überlassen. Damit könne sie zum Matthias Kerkhoff (Friedhof) zu ihrem Mann fahren. Martin Metz stellte gerade den Stein dort auf. Das ist ein Angebot, dass sie niemals Olaf abLehne dürfe. Sie (nahm ihren) mon Rock und radelte davon. Ihre nächste Bezügerechnung wies eine 28Zoll reduzierte Besoldung auf. Da erinnerte Sie sich an die Beschaffungsstelle mit ihrem 30-jährigen Leasingvertrag der Firma "ich habnen Draht zum Rat" mit Konditionen, die jedes Fahrrad einen sechsstelligen Betrag kosten würde. Diese werde nun auf alle Beamten umgelegt, dass sie abstrampeln dürfen.
Und wovon sollen die FahrradBeamten dann leben? Seitdem gibt es die dienstältesten Fahrradkuriere Deutschlands
Posse Ende
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 09.10.2024 16:14
Lieber Rentenonkel,

die AfD ist gewiss nicht verantwortlich für die Spaltung der Gesellschaft, sie ist vielmehr die Antwort darauf. Ob die Wahl der AfD eine gute Wahl ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, aber die Ursache für die Verwerfungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ist sie mit Sicherheit nicht.

Wer glaubt, dass in Deutschland eitel Sonnenschein ausbräche oder paradiesische Zustände herrschten, verschwände die AfD, geht wohl mit Scheuklappen durch die Welt.

Björn, bist Du es?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 09.10.2024 18:23
Es gibt mittlerweile keine Partei mehr, welche die Interessen von Beamten bzw. Beamtinnen vertritt.  Bis vor 20 - 30 Jahren war dies noch die CDU/ CSU. Jeder, wer heutzutage noch den Beamtenberuf ergreift, muss sich darauf einstellen, daß man immer weiter versuchen wird, ihm/ihr die noch vorhandenen Privilegien zu beschneiden. Sollte man damit vor Gericht scheitern,  versucht man es auf eine andere Art und Weise.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 09.10.2024 18:24
Landtagsergebnis nach Fragestunde (da wurde der Optendrenk gelöchert, weil er in der letzten Ausschusssitzung ja nicht zugegen war) und im eigentlichen TOP ... es erfolgt eine 3. Lesung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 09.10.2024 18:29
@ Rentenonkel
Der war gut!! Sehr gut sogar!!!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 09.10.2024 18:38
Aus der Fragestunde:

ist es den (rangniedrigen) Beamten zumutbar, sich seine amtsangemessene Alimentation auszurechnen und mit der gewährten Alimentation zu vergleichen? Optendrenk: Die Zumutung kam nicht von uns sondern, ist der Rechtssprechung zu verdanken. es ist aber doch nur das jeweilige Alimentationsgesetz samt Begründung vom Beamten und dem Rechtsbeistand zu Gemüte zu führen, und daraus wird erkennbar, wie rechtskonform die Regierung seiner Fürsorgepflicht nachkam.

Optendrenk: Eine Alimentation ist solange angemessen, bis eine Regierung ein neues Alimentationsgesetz in den Landtag einbringt.
Optendrenk: Eine Alimentation ist immer angemessen und aktuell, weil eine Regierung alle Ihnen wichtige zu ändernden Parameter im Blick hat und darauf unverzüglich reagiert. Nachfrage: Die gerichtlich festgestellte Alimentationswidrigkeit ist für und seit der Vergangenheit noch nicht abschließend aufgearbeitet. Wie ist der aktuelle Stand? Antwort: warte immer noch auf Parameter aus 2023.
Optendrenk: Ein Alimentationsgesetz öfters wie alle zwei Jahre zu erarbeiten, möchte ich mir nicht die Mühe machen, da können externe Faktoren kommen was wolle.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AltStrG am 09.10.2024 22:05
Gibt es da einen Link oder einen Mitschnitt von? DAS ist ja unfassbar.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 09.10.2024 22:37
Lieber Rentenonkel,

die AfD ist gewiss nicht verantwortlich für die Spaltung der Gesellschaft, sie ist vielmehr die Antwort darauf. Ob die Wahl der AfD eine gute Wahl ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, aber die Ursache für die Verwerfungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ist sie mit Sicherheit nicht.

Wer glaubt, dass in Deutschland eitel Sonnenschein ausbräche oder paradiesische Zustände herrschten, verschwände die AfD, geht wohl mit Scheuklappen durch die Welt.

Björn, bist Du es?


Sarah, bist du es?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: netzguru am 10.10.2024 00:50
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/beamte-besoldung-finanzminister-tarifvertrag-optendrenk-geld-buergergeld100.html

Fehlt nur noch das die Kinder auch Arbeiten solle, Spart auch wieder etwas. >:(
Gruß
netzguru
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uw147 am 10.10.2024 07:52
Gibt es da einen Link oder einen Mitschnitt von? DAS ist ja unfassbar.

Video: https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=3dc81ea1-ee9d-4d2e-a9cf-ee33a4d9c543 (https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=3dc81ea1-ee9d-4d2e-a9cf-ee33a4d9c543)

Eingangsstatement FMin ab 6:53, Fragen ab 6:59 (Stunden, nicht Minuten)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Egge2206 am 10.10.2024 08:11
Moin Zusammen,

ich hab mich versucht selbst schlau zu machen und mein Stand war, dass das Gesetz noch nicht verabschiedet ist.
Nun liest sich der Artikel im WDR so, als ob ich mich verguckt habe und das Gesetz doch durch ist.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen und mir den Stand der Dinge erklären?

Danke!

VG
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 10.10.2024 08:54
Sarah, bist du es?

Das passt spätestens seit dem Einfall Russlands in die Ukraine überhaupt nicht mehr. Manchmal fragt man sich schon, unter welchem Stein manche Menschen leben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MufflonNRW am 10.10.2024 09:14
Der Gesetzentwurf ist in die dritte Lesung gegangen und ist daher gestern nicht verabschiedet worden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Egge2206 am 10.10.2024 09:24
Okay und weiß jemand warum der in die dritte Lesung gegangen ist und auf wann ist die datiert?
Weil doch vom Finanzauschuss geraten wurde, den Entwurf unverändert anzunehmen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: herdor am 10.10.2024 10:29
Weil die FDP-Fraktion eine dritte Lesung beantragt hat, verbunden mit den Antrag auszuschließen, dass die dritte Lesung direkt gestern in Folge stattfinden kann.

Da eigentlich alles geklärt ist und Regierungsfraktionen zustimmen etc. ist es nur ein kleines "F.... euch" von der FDP an die Landesregierung, um das ganze natürlich nicht pünktlich vor dem November verabschieden zu können.

Da die dritte Lesung nicht auf der heutigen Tagesordnung steht, kann sie frühestens am 13.11 stattfinden.

Kann natürlich aber noch sein, dass die heutige Tagesordnung noch schnell umgemodelt wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Egge2206 am 10.10.2024 10:34
Grad gesehen, ist auf heute 21Uhr terminiert

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/001/PT18-77.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MufflonNRW am 10.10.2024 12:28
Es wurde noch einmal umterminiert, wer es sich antun möchte: 19:55 Uhr als TOP 17.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Beamtenneuling am 10.10.2024 20:18
Was ist bei dem Tetmin rausbekommen (Ergebnis)?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sagsmir am 10.10.2024 21:16
Was ist bei dem Tetmin rausbekommen (Ergebnis)?

Entwurf angenommen.

Entschließungsantrag SPD und FDP abgelehnt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Beamtenneuling am 11.10.2024 07:58
Bedeutet das nun, dass der Entwurf zum Gesetz geworden ist?

Sorry für meine Unwissenheit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 11.10.2024 08:24
Nach der 3. Lesung am 10.10.2024 ist der Gesetzentwurf in der Fassung nach der 2. Lesung (s. Drucksache 18/10987) mit den Stimmen von CDU und Grünen gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Enthaltung der SPD angenommen und verabschiedet worden.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-10987.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Egge2206 am 11.10.2024 11:53
Ich hab auch nicht die allermeiste Ahnung, aber muss das Gesetz nicht noch veröffentlicht werden bevor es in Kraft tritt?
Das wird in dem Fall natürlich nur noch pro Forma sein
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 11.10.2024 16:07
Wenn du den Link über deiner Frage nicht aĺs eine Veröffentlichung ansiehst, dann weiß ich auch nicht, wie man es noch anders veröffentlichen sollte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 11.10.2024 16:30
Wenn du den Link über deiner Frage nicht aĺs eine Veröffentlichung ansiehst, dann weiß ich auch nicht, wie man es noch anders veröffentlichen sollte.

Rechtsgültigkeit entsteht durch die formale Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes. Dessen letzte Aktualisierung erfolgte am 30.9. Streng genommen ist das Gesetz also tatsächlich noch nicht gültig.

Das ist aber an diesem Punkt reine Formsache. Wenn man gerne wettet, kann man vielleicht darauf wetten, welche Seitenzahl das Gesetz erhält. Insofern ist die Nachfrage zwar korrekt, aber ohne Belang.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kalle Sunkist am 12.10.2024 09:53
Hallo zusammen!

Bevor ich mich unnötig oder völlig zurecht aufrege, muss ich an dieser Stelle nachfragen:

Als Besoldungsempfänger (und natürlich Besoldungsempfängerinnen, aus Gründen der Vereinfachung im weiteren Verlauf nur noch im Maskulin verwendet) erhalte ich doch für meine Staatsdienste Unterstützung vom Dienstherren. Wie war diese Besoldung denn bisher geregelt? War diese historisch gewachsen so gedacht, dass tatsächlich die Familie des Staatsdieners dadurch versorgt werden sollte oder wurde der Staatsdiener selbst für seine Dienste alimentiert?

Denn wenn die Alimentation schon vorher so gedacht war, dass nicht die Leistung des einzelnen "entlohnt" wurde, sondern die aufopferungsvolle Hingabe der gesamten Beamtenfamilie, muss ich mich weniger aufregen als nötig.

Ich war bisher davon ausgegangen, dass selbst im Staatsdienst die Leistung des Einzelnen finanziell gewürdigt wird und nicht die grausamen Entbehrungen der Beamtenfamilien durch finanzielle Zuwendungen kompensiert werden müssen (auch wenn die Familienzulagen - wenn ich jetzt darüber nachdenke - anderes vermuten lassen).

Denn dann wäre mein einziger Grund, mich aufzuregen, das Hinzurechnen des fiktiven Partnereinkommens
 - welches meinem Verständnis nach besonders in Geringverdienerfamilien traditionelle Familienstrukturen zementieren könnte und direkte Auswirkungen hat auf höhere Besoldungsstufen.

Ich hätte durchaus Interesse, mich an etwaigen Sammelklagen zu beteiligen bzgl. der amtsangemessenen Alimentation (immer brav Widerspruch eingelegt ;) ) und würde mich auch an mögliche Klagen gegen den aktuellen Beschluss hängen. Falls also jemand entsprechende Anlaufstellen kennt (besonders im Köln/Bonner Raum), gerne per PN mitteilen. Muss ja irgendwie die Versicherungsbeiträge mal rechtfertigen ;)

Schöne Grüße!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Callisto am 13.10.2024 10:35
Erstaunliche Vorgehensweise des Gesetzgebers im Hinblick auf die Familienzuschläge:

§ 91b sieht nunmehr eine Ausgleichszulage für die Anspruchsberechtigten für den Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher (3 Kinder oder mehr) vor, soweit sich der Anspruch durch die beschlossene Gesetzesreform "verringert hat". Man stutzt etwas, weil man an keiner Stelle in dem Dokument liest, wieso sich der Familienzuschlag "verringert" haben soll. Denn scheinbar sieht das Gesetz doch nur Erhöhungen vor und hat sich die Landesregierung doch dafür gefeiert, dass man das Tarifergebnis durch Erhöhung der Familienzuschläge "wirkungsgleich" übertragen habe.

Wie kann also der Familienzuschlag mathematisch durch eine Reform sinken, die eine Erhöhung zum 01.11.2024 um 4,76% und zum 01.02.2025 nochmal 5,5% vorsieht? Ganz einfach: Man reduziert einfach den Ausgangswert. Also nimmt man eine Anlage in das Gesetz auf, in dessen Tabelle die Beträge für die Familienzuschläge der Stufe 4 und höher  zum 01.01.2024 (rückwirkend!) reduziert wurden. Diese rückwirkend reduzierten Beträge erhöht man dann wieder großzügig (wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses!) zum 01.11.2024 und zum 01.02.2025, bleibt damit aber im Ergebnis immer noch unter dem bisherigen Betrag. Da es dem Gesetzgeber dann aber wohl selbst zu peinlich erscheint, dass die Gesetzesreform zur Übertragung des Tarifergebnisses im Ergebnis eine Reduzierung (!) bestehender Ansprüche bei Zulagen für kinderreiche Familien bewirkt, muss man eine "Ausgleichszulage" einführen, um zumindest dies zu vermeiden.

Eine Erläuterung, warum der Gesetzgeber davon ausgeht, dass gerade kinderreiche Familien kein Bedürfnis haben, in Bezug auf die Familienzulage an der Tariferhöhung beteiligt zu werden, sucht man in der Gesetzesbegründung selbstverständlich auch vergeblich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 13.10.2024 12:06
Durch die Umsetzung des Urteils zu kinderreichen Familien hat das Land NRW bisher ab dem dritten Kind einen einheitlichen Zuschlag gezahlt. Nunmehr differenziert das Land auch den Zuschlag für das dritte und weitere Kinder nach der Mietenstufe, weil man bei geringen Mietenstufen vermeintlich zuviel gezahlt hat.

Durch die Ausgleichszulage bleibt der bisherige Familienzuschlag mindestens erhalten, es sei denn, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ändert sich oder aber man zieht um (selbst in eine Wohnung mit der gleichen Mietenstufe).

Die Erhöhung der Grundbesoldung bleibt davon jedoch unberührt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Callisto am 13.10.2024 15:34
Die Höhe der Zuschläge sinkt allerdings nicht nur auf geringen Mietenstufen, sondern auf allen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uniprof am 13.10.2024 16:23
Die Höhe der Zuschläge sinkt allerdings nicht nur auf geringen Mietenstufen, sondern auf allen.

Anders gesagt, die Familienzulage der Stufe 4 und höher war in der Vergangenheit zu hoch, auch für die Mietstufe 7 in München und Umgebung, und diese Überalimentation wird nun zurückgeführt ;-)


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.10.2024 16:23
Durch die Umsetzung des Urteils zu kinderreichen Familien hat das Land NRW bisher ab dem dritten Kind einen einheitlichen Zuschlag gezahlt. Nunmehr differenziert das Land auch den Zuschlag für das dritte und weitere Kinder nach der Mietenstufe, weil man bei geringen Mietenstufen vermeintlich zuviel gezahlt hat.

Durch die Ausgleichszulage bleibt der bisherige Familienzuschlag mindestens erhalten, es sei denn, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ändert sich oder aber man zieht um (selbst in eine Wohnung mit der gleichen Mietenstufe).

Die Erhöhung der Grundbesoldung bleibt davon jedoch unberührt.

Das Land sieht sich weiterhin der Entscheidung BVerfGE 155, 77 - Alimentation kinderreicher Beamter vom 04. Mai 2020 und ihren mit Gesetzeskraft erlassenen Anordnungen gegenüber. Es dürfte interessant sein, ob der alimentationsrechtliche Mehrbedarf in Nordrhein-Westfalen im Zuge der nun vollzogenen Neuregelungen noch in allen Fällen amtsangemessen gedeckt ist. Da sich die genannte bundesverfassungsgerichtliche Leitentscheidung unmittelbar an den nordrhein-westfälischen Besoldungsgesetzgeber wendet, dürften sich einige Wolken über ihn zusammenziehen, sofern seine aktuellen Entscheidungen als einer Untätigkeit gleichkommend zu bewerten sein sollten.

Wenn ich es richtig sehe, wird heute im Verlauf des Tages eine umfangreichere Betrachtung zum nun vollzogenen nordrhein-westfälischen Gesetzgebungsverfahren auf der Site der Berliner-Besoldung erscheinen, die ggf. für den einen oder anderen der hier regelmäßig Lesenden und Schreibenden interessant sein könnte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fips am 13.10.2024 16:48
[quote author=Rentenonkel link=topic=122275.msg373704#msg373704 date=1728813960

Durch die Ausgleichszulage bleibt der bisherige Familienzuschlag mindestens erhalten, es sei denn, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ändert sich oder aber man zieht um (selbst in eine Wohnung mit der gleichen Mietenstufe).

[/quote]

Hi, wir sind im Sommer zwei Straßen weiter im selbem Ort gezogen, 3 Kinder, Mietenstufe 4. Heißt das, wir haben jetzt unseren „Besitzstand“ beim Familienzuschlag“ verwirkt?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Callisto am 13.10.2024 16:54
Die Höhe der Zuschläge sinkt allerdings nicht nur auf geringen Mietenstufen, sondern auf allen.

Anders gesagt, die Familienzulage der Stufe 4 und höher war in der Vergangenheit zu hoch, auch für die Mietstufe 7 in München und Umgebung, und diese Überalimentation wird nun zurückgeführt ;-)

In NRW gibt es keine Gemeinde der Mietenstufe 7 gibt und die Wenigsten dürften aus München zur Dienststelle nach NRW pendeln.

Wenn der NRW-Gesetzgeber meint, dass er in der ganzen Besoldungsdebatte auch mal den Rückwärtsgang einlegen will, weil er meint für kinderreiche Familien zu viel zahlt, sollte er das auch transparent sagen, dass deren Zuschläge dann nicht an der Tariferhöhung teilnehmen, sondern diese - soweit kein Bestandsschutz greift - sogar sinken („wirkungsgleiche Tarifermäßigung“). Gibt ja offenbar einige (vornehmlich wohl nicht kinderreiche) Beamtinnen und Beamte, die das gut finden. Stattdessen macht man ein Schauspiel mit rückwirkend so weit reduzierten Zuschlägen, dass die Tariferhöhungen im November 24 und Februar 25 greifen, aber im Saldo immer noch ein Minus bedeuten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uniprof am 13.10.2024 16:57
Die Höhe der Zuschläge sinkt allerdings nicht nur auf geringen Mietenstufen, sondern auf allen.

Anders gesagt, die Familienzulage der Stufe 4 und höher war in der Vergangenheit zu hoch, auch für die Mietstufe 7 in München und Umgebung, und diese Überalimentation wird nun zurückgeführt ;-)

In NRW gibt es keine Gemeinde der Mietenstufe 7 gibt und die Wenigsten dürften aus München zur Dienststelle nach NRW pendeln.

[...]

An Unis ist sowas nicht selten. Ich kenne einige Kollegen, die wöchentlich von München aus einpendeln. Hatte ich selbst auch früher jahrelang so gemacht ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Callisto am 13.10.2024 16:58
[quote author=Rentenonkel link=topic=122275.msg373704#msg373704 date=1728813960

Durch die Ausgleichszulage bleibt der bisherige Familienzuschlag mindestens erhalten, es sei denn, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ändert sich oder aber man zieht um (selbst in eine Wohnung mit der gleichen Mietenstufe).


Hi, wir sind im Sommer zwei Straßen weiter im selbem Ort gezogen, 3 Kinder, Mietenstufe 4. Heißt das, wir haben jetzt unseren „Besitzstand“ beim Familienzuschlag“ verwirkt?
[/quote]

Nein, das sollte nicht den Verlust der Ausgleichszahlung zur Folge haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Fips am 13.10.2024 17:07
Danke!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 14.10.2024 14:04
Hat schon jemand ein Widerspruchsmuster, dass die aktuellen Gesetzesbeschlüsse miteinbezieht? Oder kann man das Muster von letzten Jahr nochmal verwenden?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lotus am 14.10.2024 17:38
Der gesetzgeberische Vorgang scheint jetzt vollständig zu sein.

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/beamtenbesoldung.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 14.10.2024 21:01
@Fips: Der Wegfall gilt erst bei Änderungen nach dem 31.10.2024

Zu Swens Anmerkung hier der link mit dem fundierten Artikel inklusive deutlich tiefergehenden Informationen:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 15.10.2024 08:16
@Fips: Der Wegfall gilt erst bei Änderungen nach dem 31.10.2024

Zu Swens Anmerkung hier der link mit dem fundierten Artikel inklusive deutlich tiefergehenden Informationen:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Ein fachlich sehr guter Artikel, der auch insgesamt die politische Großwetterlage dahingehend analysiert, dass die politischen Entscheidungsträger, so der Autor Thorsten Schwan, durch ihr Handeln der letzten Jahre und Jahrzehnte eine Abkehr eines großen Teils der Bevölkerung von den etablierten Parteien hin zu jüngeren Parteien  verständlicherweise begünstigte. Wer sollte es ihnen verdenken.

CDU und Grüne haben in NRW dieses Gesetz durchgebracht, die SPD enthielt sich. FDP und AfD dagegen. Damit sollte für Beamte die nächste Wahlentscheidung doch klar sein, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Egge2206 am 15.10.2024 08:39
CDU und Grüne haben in NRW dieses Gesetz durchgebracht, die SPD enthielt sich. FDP und AfD dagegen. Damit sollte für Beamte die nächste Wahlentscheidung doch klar sein, oder?
[/quote]

also go graue panther
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 15.10.2024 08:49
CDU und Grüne haben in NRW dieses Gesetz durchgebracht, die SPD enthielt sich. FDP und AfD dagegen. Damit sollte für Beamte die nächste Wahlentscheidung doch klar sein, oder?

Wenn es am Ende dann halt nur so einfach wäre. Aus der Opposition ist die CDU immer Beamtenfreund Nr. 1. Und was passiert dann, wenn mitregiert wird? Sieht man ja.

Ich glaube kaum, dass sich die FDP oder AfD als Freunde der Beamten erweisen werden. Bei der AfD muss man nur einen Blick ins Parteiprogramm werfen, um zu erkennen, dass da harte Zeiten auf die Beamten zukommen.

Staatliche Tätigkeit soll auf ein Minimum reduziert werden, viele öffentliche Aufgaben privatisiert und Ausgaben gekürzt werden.

Glaubt da jemand ernsthaft, dass an Tag 1 an der Macht dann kommt "Beamte kriegen 30% mehr Geld"?

Da würde das passieren, was alle Bild-Leser mit dem gewohnten Beamten-Bashing vor Erzückung jauchzen lassen würde. "Endlich kriegen diese verwöhnten Beamten mal, was Ihnen Recht geschieht". Leider wird damit keine amtsangemessene Alimentation gemeint sein.



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 15.10.2024 09:22
@Taigawolf: Daher der Hinweis auf die Grauen Panther, ich glaube Eggewolf ist klar, das weder FDP noch die AFD irgendetwas bringen würden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 15.10.2024 09:33
Ich weiß auch nicht, was das kleinste Übel für Beamte ist aber letztendlich muss uns Beamten klar sein, dass es auch für uns tendenziell schlechter wird, egal welche Partei am Ruder ist. Neue NRW-Besoldung hin - Bundesverfassungsgerichtsurteil her. Dafür genießen Beamte insgesamt einen zu schlechten Ruf in der Bevölkerung, ist bei uns das relative Einsparpotential sehr hoch und außerdem fehlt Geld an allen Enden bzw. wird es, so will ich es mal ausdrücken, für Ungewöhnliches ausgegeben.

Fakt ist aber auch, dass die derzeitige Politk der Regierung sowie die Politik der Vorgängerregierung fiskalpolitisch betrachtet bedingt durch Migration, (Euro)-Schuldenpolitik und Energiewende für Deutschland verheerend war und ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 15.10.2024 10:45
Ich weiß noch aus eigener Erfahrung, daß man Anfang der 70. Jahre den vorherigen Jahrhunderts große Probleme in der öffentlichen Verwaltung hatte, Personal zu bekommen.  Man sogar in Bundeswehrfachschulen nach Personal (Schülern) ausschau gehalten hat Die Bezahlung in der öffentlichen Verwaltung war schlecht und die freie Wirtschaft boomte. Dann hat sich zusammengerissen und die Bezahlung doch bemerkbar angehoben. Dann ging es mit der Wirtschaft bergab und bei den Besoldungserhöhungen wurde immer wieder Teile nicht ausgezahlt, als sogenannte Pensionsrückstellung (war eine Lüge und totaler Blödsinn). Dann hat man erkannt, daß es so auch nicht geht und diesen Unsinn wieder abgeschafft. Nun versucht man es auf dies perfide Weise. Kann heute niemandem empfehlen,  in die öffentliche Verwaltung gehen, zumindest nicht als Beamter. Du bist dort ein Spielball der Politik.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lotus am 15.10.2024 20:19
Was glaubt ihr: Wann wird die Erhöhung das erste Mal eingerechnet werden? Zum Novembergehalt ja wohl kaum, oder?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 15.10.2024 20:34
Fakt ist aber auch, dass die derzeitige Politk der Regierung sowie die Politik der Vorgängerregierung fiskalpolitisch betrachtet bedingt durch Migration, (Euro)-Schuldenpolitik und Energiewende für Deutschland verheerend war und ist.

Da setz ich mich mal wieder an den Stammtisch und höre gespannt zu, ob da noch Argumente kommen oder nur das übliche faktenlose Geschwurbel.




Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 16.10.2024 09:35
Fakt ist aber auch, dass die derzeitige Politk der Regierung sowie die Politik der Vorgängerregierung fiskalpolitisch betrachtet bedingt durch Migration, (Euro)-Schuldenpolitik und Energiewende für Deutschland verheerend war und ist.

Da setz ich mich mal wieder an den Stammtisch und höre gespannt zu, ob da noch Argumente kommen oder nur das übliche faktenlose Geschwurbel.

Die Zahl der Straftaten ist im vergangenen Jahr unter  Migranten deutlich gestiegen. Als Ursache nennt Innenministerin Faser hohe Zuwanderungsraten und Probleme bei der Integration (Quelle: Tagesschau)

Dadurch, dass die Länder der Währungszone hochverschuldet sind, treibt dies die Inflation und mithin die Teuerung an. Um die Finanzierungskosten zu senken, müsste die EZB die Leitzinsen senken. Dies jedoch würde die Verschuldung weiter antreiben und mehr Inflation erzeugen (Quelle: Wirtschaftswoche)

Die deutsche Staatsverschuldung liegt bei etwa 2,5 Billion Euro und 37 Milliarden Euro müssen für die Zinsen aufgebracht werden. „Sondervermögen“ wird nicht hinzugerechnet. Hinzu kommen noch rechtliche Verpflichtungen für die Zukunft wie Rente, PENSIONEN, Pflege, Krankenversicherung (Beiträge werden stark ansteigen) und Arbeitslosigkeit. (Quelle: Schwäbische Zeitung)

Die Zahl der Firmenpleiten steigen stark an. Wesentliche Ursachen sind hohe Zinsen hohe Energiepreise und nicht zuletzt die Bürokratie (Quelle: Tagesspiegel und Spiegel)

Was glaubt man hier im Forum eigentlich, woher das ganze Geld für uns Beamte herkommen soll? Dass man bei uns einsparen möchte, liegt doch wohl auf der Hand, wenn man sich den Bundeshaushalt hinsichtlich seiner Ein- und Ausgaben und seiner zukünftigen Verpflichtungen zu Gemüte führt.

Aber offensichtlich ist es für einige hier im Forum wie LehrerInNRW einfacher, anderen faktenloses Geschwurbel und Stammtischniveau zu unterstellen, als endlich mal die Scheuklappen abzulegen und mit offen Augen und Ohren durch die Welt zu gehen. Es hat nicht jeder am letzten Werktag des Monats bereits sein Gehalt für den Folgemonat auf dem Konto.




Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Dokumentenfahrer am 16.10.2024 10:01
Werter Herr Oberstudiendirektor,

Kurz zu den angeführten Punkten:

Für die Probleme in Verwaltung, Rente, Sozial- und Steuerpoltik, soz. Wohungsbau, Infrastruktur und im Umgang mit Migration tragen primär die politischen Aktiven, der letzten 30 Jahre verantwortlich (Bundespolitik 2005-2021 auch die Union).
Diese Entwicklungen werden durch eine seit 20 Jahren andauernde Umverteilung der Vermögen von unten nach oben gefördert.

Diese strukturellen Probleme der verschiedenen Bereiche sowie die Verweigerung vermögendere Menschen stärker zu belasten - wie es selbst unter Helmut Kohl Stichwort Vermögenssteuer - zeigt doch wie sehr die aktuelle Poltik am Leben der Menschen vorbeiläuft. Und wenn man diese ehemals etablierten Ideen anspricht, wird man gleich als "kommunist" geschmäht.

Die Lücke in den Grundgehaltssätzen der Besoldung von über 20% zeigt diese Umverteilung und Minderwertschätzung, die sich über die letzten zwei Dekaden aufgebaut hat.
Wenn der Staat muss wird er Wege finden dieses Geld aufzutreiben und das kann er auch ohne unnötige Schuldenaufnahme.
Es fehlt allein der politische Wille zum Gestalten!

Lieber redet man zum 100x über die Migranten und die bösen Grünen, in dem Glauben damit würde uns viel besser gehen und die freien Summen würden für die Menschen ausgegeben.
Wer an diesem Punkt in der Diskussion stehen bleibt, entschuldigen Sie, der gibt sich mit oberflächlichen Stammtischgesabbel zufrieden und ergötzt sich womöglich an der Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse.

Aber eigentliche geht es in diesem Thread nicht um politische Einordnungen, sondern um die Besoldungrunde 2023-2025 in NRW.

Fakt ist aber auch, dass die derzeitige Politk der Regierung sowie die Politik der Vorgängerregierung fiskalpolitisch betrachtet bedingt durch Migration, (Euro)-Schuldenpolitik und Energiewende für Deutschland verheerend war und ist.

Da setz ich mich mal wieder an den Stammtisch und höre gespannt zu, ob da noch Argumente kommen oder nur das übliche faktenlose Geschwurbel.

Die Zahl der Straftaten ist im vergangenen Jahr unter  Migranten deutlich gestiegen. Als Ursache nennt Innenministerin Faser hohe Zuwanderungsraten und Probleme bei der Integration (Quelle: Tagesschau)

Dadurch, dass die Länder der Währungszone hochverschuldet sind, treibt dies die Inflation und mithin die Teuerung an. Um die Finanzierungskosten zu senken, müsste die EZB die Leitzinsen senken. Dies jedoch würde die Verschuldung weiter antreiben und mehr Inflation erzeugen (Quelle: Wirtschaftswoche)

Die deutsche Staatsverschuldung liegt bei etwa 2,5 Billion Euro und 37 Milliarden Euro müssen für die Zinsen aufgebracht werden. „Sondervermögen“ wird nicht hinzugerechnet. Hinzu kommen noch rechtliche Verpflichtungen für die Zukunft wie Rente, PENSIONEN, Pflege, Krankenversicherung (Beiträge werden stark ansteigen) und Arbeitslosigkeit. (Quelle: Schwäbische Zeitung)

Die Zahl der Firmenpleiten steigen stark an. Wesentliche Ursachen sind hohe Zinsen hohe Energiepreise und nicht zuletzt die Bürokratie (Quelle: Tagesspiegel und Spiegel)

Was glaubt man hier im Forum eigentlich, woher das ganze Geld für uns Beamte herkommen soll? Dass man bei uns einsparen möchte, liegt doch wohl auf der Hand, wenn man sich den Bundeshaushalt hinsichtlich seiner Ein- und Ausgaben und seiner zukünftigen Verpflichtungen zu Gemüte führt.

Aber offensichtlich ist es für einige hier im Forum wie LehrerInNRW einfacher, anderen faktenloses Geschwurbel und Stammtischniveau zu unterstellen, als endlich mal die Scheuklappen abzulegen und mit offen Augen und Ohren durch die Welt zu gehen. Es hat nicht jeder am letzten Werktag des Monats bereits sein Gehalt für den Folgemonat auf dem Konto.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Finanzer am 16.10.2024 10:04
Dadurch, dass die Länder der Währungszone hochverschuldet sind, treibt dies die Inflation und mithin die Teuerung an. Um die Finanzierungskosten zu senken, müsste die EZB die Leitzinsen senken. Dies jedoch würde die Verschuldung weiter antreiben und mehr Inflation erzeugen (Quelle: Wirtschaftswoche)

Also damit fängt es schon an.
Die Schuldenquote ist relativ egal, wenn es um die Inflation geht. Sogar die Geldschöpfung ist zu vernachlässigen. Der Grund für den Inflationsschub der letzten Jahre liegt in dem Energiepreisschock und der Gierflation der Unternehmen. Inzwischen ist die Inflation wieder im Griff und das, oh wunder, obwohl die Schulden höher sind und die Zinsen gesenkt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 16.10.2024 11:06
@Lotus
Die Landesregierung NRW hat sich bewusst so lange Zeit gelassen, daß die Auszahlung zum Zahltermin November 2024 nicht mehr möglich ist. In Niedersachsen hat man das schon im August durchs Parlament gebracht und dann im Gesetzesblatt veröffentlicht. Steht in NRW noch aus. (Veröffentlichung wahrscheinlich 31.10.) Erst danach werden die Erhöhungen ausgezahlt, so sie in das Computerprogramm übernommen sind. Wenn es gut läuft mit der Dezemberbesoldung. Glaube aber eher erst zu Ende des Jahres. Ist meine Meinung dazu.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 16.10.2024 12:13
Ich würde beim Klimaschutz drastisch einsparen, denn der Welt-CO2-Wert wird durch Deutschland nur peripher berührt. Andererseits führen die Ausgaben zur Deindustrialisierung und es ist kein Geld mehr übrig für andere wichtige und verfassungsmäßig notwendige Aufgaben (wie z.B. verfassungsmäßige Besoldung). Nicht umsonst sagt das BVerfG in seinem Klimaurteil von 2021: Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen (Auszug).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 16.10.2024 14:54
Ich würde beim Klimaschutz drastisch einsparen, denn der Welt-CO2-Wert wird durch Deutschland nur peripher berührt. Andererseits führen die Ausgaben zur Deindustrialisierung und es ist kein Geld mehr übrig für andere wichtige und verfassungsmäßig notwendige Aufgaben (wie z.B. verfassungsmäßige Besoldung). Nicht umsonst sagt das BVerfG in seinem Klimaurteil von 2021: Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen (Auszug).

Nenne doch bitte keine Fakten, die manchen einfach nicht ins Bild passen. *Ohren zuheb* "Klimaschutz hat Verfassungsraaaaang!"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 16.10.2024 16:09
Aus den letzten Kommentaren kann ich nur rauslesen das hier einige Forumsmitlieder offensichtlich bereits den höheren Semester angehören und das Prinzip "nach uns die Sintflut" alzu sehr verinnerlicht haben.

Außerdem stelle ich fest das die deutsche Tugend nach unten treten und nach oben buckeln auch eine hohe Anhängerschaft hat.

Schämt euch das ist mit der Würde eines Beamten nicht vereinbar!

Die Finanzierungsfrage ließe sich lösen. Kaum Ein Land der Welt besteuert Kapital so gering und Arbeit so hoch wie Deutschland da wäre viel Spielraum für Umverteilung. Und dazu bräuchte es noch nicht mal eine höhere Besoldung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 16.10.2024 16:41
Aus den letzten Kommentaren kann ich nur rauslesen das hier einige Forumsmitlieder offensichtlich bereits den höheren Semester angehören und das Prinzip "nach uns die Sintflut" alzu sehr verinnerlicht haben.

Außerdem stelle ich fest das die deutsche Tugend nach unten treten und nach oben buckeln auch eine hohe Anhängerschaft hat.

Schämt euch das ist mit der Würde eines Beamten nicht vereinbar!

Die Finanzierungsfrage ließe sich lösen. Kaum Ein Land der Welt besteuert Kapital so gering und Arbeit so hoch wie Deutschland da wäre viel Spielraum für Umverteilung. Und dazu bräuchte es noch nicht mal eine höhere Besoldung.

Schön, dass Sie zu wissen glauben, welchem Semester ich angehöre.

Wieso landet man eigentlich gleich in der Schublade "nach uns die Sinflut", wenn man fordert, dass alle Rechtsgüter von Verfassungsrang gegeneinander sauber abgewogen werden? Das heißt doch nicht, dass man gegen Klimaschutz ansich ist. Aber man sollte sich mal mit offenen Augen in der Welt umschauen und abwägen, ob all das, was da gerade ideologisch durchgepeitscht wird, wirklich im Interesse des eigenen Volkes ist, oder ob es vielleicht nicht doch reichen würde, z.B. nur die Maßnahmen xy umzusetzen und die anderen abzuwarten, bis die Haushaltslage sowohl des Bundes, als auch der Bevölkerung, wieder besser ist. Das ist ideologisierte Politik und die ist beim Blick in die Geschichte noch nie gut gegangen.

Weiterhin frage ich mich, warum es mit der Würde eines Beamten nicht vereinbar sein soll, sich an die Rechtssprechung des BVerfG zu halten und nicht nur die passenden Halbsätze rauszupicken, wie es von der linken Klientel gerne getan wird. Ich möchte nur nochmal klarstellen, dass die Besoldungsgesetzgeber sich momentan alle nicht an das halten, was das BVerfG sagt (im Gegensatz zu den Beamten, die weiterhin dienen).

In einem Rechtsstaat fände ich dies aber wichtig. Von daher empfinde ich eher diese Tatsache als einer demokratisch gewählten Regierung unwürdig.

Folglich sollen wir Beamten gefälligst bitte mit Würde einer unwürdigen Regierung dienen? Interessantes Konzept. Klingt irgendwie so nach Leibeigenschaft.

Und als krönender Abschluss kommt natürlich wieder die Umverteilung von oben nach unten. Als ob das nicht gefühlt bereits die Hälfte dieser Legislaturperiode einnimmt. Dann hat sich das auch mit der amtsangemessenen Alimentation automatisch erledigt und die Urteile des BVerfG können weiterhin unbeachtet im Dunkel der Geschichte untergehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 16.10.2024 16:56
@ Taigawolf und Lotsch

Worauf beziehen sich diese Aussagen auf den relativen oder den absoluten Anteil der CO2-Emissionen?

Relativ betrachtet emittiert Deutschland 2% des weltweiten CO2 Emissionen hat aber nur einen Anteil der Weltbevölkerung von (gerundet) 1%. Wir stossen also doppelt soviel CO2 pro Nase wie uns entsprechend unseren Weltbevölkerungsanteil zusteht.

Absolut betrachtet ist Deutschland der 6 größte Emittent und von der Bevölkerungszahl das 19. größte Land der Welt.

Davon abgesehen emittieren die G20 80% des CO2. Die anderen 19 werden natürlich klatschen und sagen macht ihr mal euer Ding, wir kümmern uns alleine darum.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 16.10.2024 17:01
Wieso ist eine Politik, die anders als von Konservativen gewünscht ist, immer ideologisch?

Ist das Festhalten an der Schuldenbremse - obwohl dieses von vielen Ökonomen (klar die sind natürlich alle linke Ideologen) in Frage gestellt wird- keine Ideologie?

War die schwarze Null in Zeiten als Geld quasi umsonst war und man die Infrastruktur des Landes damit auf Vordermann hätte bringen können, keine Ideologie?

Und das wir uns dringend um den Klimawandel kümmern müssen, ist keine Ideologie sondern wissenschaftlicher Konsens. Also diese Sache mit Fakten und empirischer Überprüfbarkeit.

Der Kern des Klimaurteils war übrigens die problematischer Verlagerung des Klimaschutzes auf künftige Generationen.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 16.10.2024 17:14
Ich greife hier nur eine Formulierung auf: "Interesse des eigenen Volkes".
Diese nationalistische Formulierung sagt alles aus und Bedarf  keines weiteren Kommentars.

Das ist AfD Sprech und eines Beamten unwürdig.

Mal ganz Abseits davon. Es ist merkwürdig das der Ideologie Vorwurf immer nur beim Klimaschutz gemacht wird. Das alle Parteien Ideologisch handeln wird sehr häufig unter den Teppich gekärt.
Ich erinnere hier nur an die Schuldenbremse, die Ausländermaut, das Mantra keine Steuererhöhung, die Idee man müsse Unternehmen retten oder die Ansiedlung von Unternehmen mit Steuergeld finanzieren oder die super Idee des Heimatministeriums. Alles Ideologie. Mit einem Unterschied der Klimawandel und die Maßnahmen die dagegen getroffen werden müssen wird von wissenschaftlichen Fakten gestützt die anderen sind reine Ideologie die wissenschaftlich kritisiert werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 16.10.2024 17:30
@ Taigawolf und Lotsch

Worauf beziehen sich diese Aussagen auf den relativen oder den absoluten Anteil der CO2-Emissionen?

Relativ betrachtet emittiert Deutschland 2% des weltweiten CO2 Emissionen hat aber nur einen Anteil der Weltbevölkerung von (gerundet) 1%. Wir stossen also doppelt soviel CO2 pro Nase wie uns entsprechend unseren Weltbevölkerungsanteil zusteht.

Absolut betrachtet ist Deutschland der 6 größte Emittent und von der Bevölkerungszahl das 19. größte Land der Welt.

Davon abgesehen emittieren die G20 80% des CO2. Die anderen 19 werden natürlich klatschen und sagen macht ihr mal euer Ding, wir kümmern uns alleine darum.

@LehrerInNRW: Für das Klima ist aber nur der absolute CO2-Ausstoß relevant und nicht der relative. Und 1,9% am absoluten CO2-Ausstoß bleiben 1,9%. Oder anders ausgedrückt: Der Einfluss des deutschen CO2-Ausstoß an der weltweiten Temperaturerhöhung ist nicht messbar, also mithin irrelevant. Das spielt es auch keine Rolle, dass Deutschland der sechsgrößte Emittent ist. Wenig bleibt wenig.

Wenn schon CO2-Einsparung, dann durch technischen Fortschritt und nicht durch die Wirtschaft und Industrie schädigende Zertifikate. Stärkere CO2-Reduzierung wäre durch den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken möglich gewesen und den technischen Fortschritt ließe sich durch den Bau neuerer Kernkraftwerksgenerationen wie z. B. dem Dual-Fluid-Reaktor erwirken. Welche Partei das nicht wollte, wissen wir alle.


Übrigens kann es in der Wissenschaft keinen Konsens geben, weil Wissenschaft von Widerspruch, von Versuch und Irrtum lebt. Jede „Wahrheit“ in der Wissenschaft ist vorläufig und zwar so lange, bis sie widerlegt wird und eine neue „Wahrheit“ gilt. Auch Galilei und Einstein wurde vorgehalten, es gäbe einen wissenschaftlichen Konsens und ihre Theorien seien falsch. Im Nachhinein haben sie sich trotz Konsens‘ als (bis jetzt) richtig erwiesen. Wissenschaftlicher Konsens ist Obskurantismus.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 16.10.2024 17:42
@ Taigawolf und Lotsch

Worauf beziehen sich diese Aussagen auf den relativen oder den absoluten Anteil der CO2-Emissionen?

Relativ betrachtet emittiert Deutschland 2% des weltweiten CO2 Emissionen hat aber nur einen Anteil der Weltbevölkerung von (gerundet) 1%. Wir stossen also doppelt soviel CO2 pro Nase wie uns entsprechend unseren Weltbevölkerungsanteil zusteht.

Absolut betrachtet ist Deutschland der 6 größte Emittent und von der Bevölkerungszahl das 19. größte Land der Welt.

Davon abgesehen emittieren die G20 80% des CO2. Die anderen 19 werden natürlich klatschen und sagen macht ihr mal euer Ding, wir kümmern uns alleine darum.

@LehrerInNRW: Für das Klima ist aber nur der absolute CO2-Ausstoß relevant und nicht der relative. Und 1,9% am absoluten CO2-Ausstoß bleiben 1,9%. Oder anders ausgedrückt: Der Einfluss des deutschen CO2-Ausstoß an der weltweiten Temperaturerhöhung ist nicht messbar, also mithin irrelevant. Das spielt es auch keine Rolle, dass Deutschland der sechsgrößte Emittent ist. Wenig bleibt wenig.

Wenn schon CO2-Einsparung, dann durch technischen Fortschritt und nicht durch die Wirtschaft und Industrie schädigende Zertifikate. Stärkere CO2-Reduzierung wäre durch den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken möglich gewesen und den technischen Fortschritt ließe sich durch den Bau neuerer Kernkraftwerksgenerationen wie z. B. dem Dual-Fluid-Reaktor erwirken. Welche Partei das nicht wollte, wissen wir alle.


Übrigens kann es in der Wissenschaft keinen Konsens geben, weil Wissenschaft von Widerspruch, von Versuch und Irrtum lebt. Jede „Wahrheit“ in der Wissenschaft ist vorläufig und zwar so lange, bis sie widerlegt wird und eine neue „Wahrheit“ gilt. Auch Galilei und Einstein wurde vorgehalten, es gäbe einen wissenschaftlichen Konsens und ihre Theorien seien falsch. Im Nachhinein haben sie sich trotz Konsens‘ als (bis jetzt) richtig erwiesen. Wissenschaftlicher Konsens ist Obskurantismus.

Um das Argument auf den Punkt zu bringen: Wenn jeder an sich denkt dann ist an alle gedacht.

Ach ja und Atomkraft ist echt dufte und so vollkommen unproblematisch Blablabla. Können wir zurück zum Thema kommen ich ertrage dieses Geschwurbel nicht mehr. Und wenn ich mir vorstelle das solche Personen in Verantwortung als Beamte in Deutschland sind wird mir einfach nur noch schlecht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 16.10.2024 17:45
Ich greife hier nur eine Formulierung auf: "Interesse des eigenen Volkes".
Diese nationalistische Formulierung sagt alles aus und Bedarf  keines weiteren Kommentars.

Das ist AfD Sprech und eines Beamten unwürdig.

Mal ganz Abseits davon. Es ist merkwürdig das der Ideologie Vorwurf immer nur beim Klimaschutz gemacht wird. Das alle Parteien Ideologisch handeln wird sehr häufig unter den Teppich gekärt.
Ich erinnere hier nur an die Schuldenbremse, die Ausländermaut, das Mantra keine Steuererhöhung, die Idee man müsse Unternehmen retten oder die Ansiedlung von Unternehmen mit Steuergeld finanzieren oder die super Idee des Heimatministeriums. Alles Ideologie. Mit einem Unterschied der Klimawandel und die Maßnahmen die dagegen getroffen werden müssen wird von wissenschaftlichen Fakten gestützt die anderen sind reine Ideologie die wissenschaftlich kritisiert werden.

@SAS: Was ist denn am „Interesse des eigenen Volkes“ nationalistisch, AfD-Sprech und eines Beamten unwürdig. Über dem Reichstag steht in großen Lettern „Dem deutschen Volke“ Auch Afd-Sprech und eines Beamten unwürdig?

Schön, dass einige hier genau zu wissen glauben, dass natürlich immer der andere schwurbelt. Statt Argumenten kommt viel Moral. Wenn Ihnen schlecht wird, dass Beamte auch eine andere Meinung vertreten als die Ihre, haben Sie Demokratie und Pluralismus wohl nicht verstanden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 16.10.2024 17:48
@ Taigawolf und Lotsch

Worauf beziehen sich diese Aussagen auf den relativen oder den absoluten Anteil der CO2-Emissionen?

Relativ betrachtet emittiert Deutschland 2% des weltweiten CO2 Emissionen hat aber nur einen Anteil der Weltbevölkerung von (gerundet) 1%. Wir stossen also doppelt soviel CO2 pro Nase wie uns entsprechend unseren Weltbevölkerungsanteil zusteht.

Absolut betrachtet ist Deutschland der 6 größte Emittent und von der Bevölkerungszahl das 19. größte Land der Welt.

Davon abgesehen emittieren die G20 80% des CO2. Die anderen 19 werden natürlich klatschen und sagen macht ihr mal euer Ding, wir kümmern uns alleine darum.

Meine Gedanken sind folgende: Wenn Unternehmen ihre Produktion in Deutschland einstellen oder teilweise verlagern (z.B. BASF, Thyssen, usw., nach USA oder China), sinkt zwar der Co2-Ausstoß in Deutschland, aber nicht der Welt-Co2-Wert, weil die Unternehmen ja woanders produzieren und Co2 ausstoßen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 16.10.2024 17:57
Ich greife hier nur eine Formulierung auf: "Interesse des eigenen Volkes".
Diese nationalistische Formulierung sagt alles aus und Bedarf  keines weiteren Kommentars.

Das ist AfD Sprech und eines Beamten unwürdig.

Mal ganz Abseits davon. Es ist merkwürdig das der Ideologie Vorwurf immer nur beim Klimaschutz gemacht wird. Das alle Parteien Ideologisch handeln wird sehr häufig unter den Teppich gekärt.
Ich erinnere hier nur an die Schuldenbremse, die Ausländermaut, das Mantra keine Steuererhöhung, die Idee man müsse Unternehmen retten oder die Ansiedlung von Unternehmen mit Steuergeld finanzieren oder die super Idee des Heimatministeriums. Alles Ideologie. Mit einem Unterschied der Klimawandel und die Maßnahmen die dagegen getroffen werden müssen wird von wissenschaftlichen Fakten gestützt die anderen sind reine Ideologie die wissenschaftlich kritisiert werden.

@SAS: Was ist denn am „Interesse des eigenen Volkes“ nationalistisch, AfD-Sprech und eines Beamten unwürdig. Über dem Reichstag steht in großen Lettern „Dem deutschen Volke“ Auch Afd-Sprech und eines Beamten unwürdig?

Schön, dass einige hier genau zu wissen glauben, dass natürlich immer der andere schwurbelt. Statt Argumenten kommt viel Moral. Wenn Ihnen schlecht wird, dass Beamte auch eine andere Meinung vertreten als die Ihre, haben Sie Demokratie und Pluralismus wohl nicht verstanden.
Der Reichstag wurde in einer Zeit errichtet die vollkommen unverdächtig gegenüber dem Nationalismus war...
Was an Nationalismus nicht so dufte ist und eines Beamten unwürdig soll ich ihnen das wirklich erklären?
Ich Versuche es mal mit Ironie: Nationalismus hat noch immer die Welt zu einem besseren Ort gemacht...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 16.10.2024 18:11
@ Taigawolf und Lotsch

Worauf beziehen sich diese Aussagen auf den relativen oder den absoluten Anteil der CO2-Emissionen?

Relativ betrachtet emittiert Deutschland 2% des weltweiten CO2 Emissionen hat aber nur einen Anteil der Weltbevölkerung von (gerundet) 1%. Wir stossen also doppelt soviel CO2 pro Nase wie uns entsprechend unseren Weltbevölkerungsanteil zusteht.

Absolut betrachtet ist Deutschland der 6 größte Emittent und von der Bevölkerungszahl das 19. größte Land der Welt.

Davon abgesehen emittieren die G20 80% des CO2. Die anderen 19 werden natürlich klatschen und sagen macht ihr mal euer Ding, wir kümmern uns alleine darum.

Meine Gedanken sind folgende: Wenn Unternehmen ihre Produktion in Deutschland einstellen oder teilweise verlagern (z.B. BASF, Thyssen, usw., nach USA oder China), sinkt zwar der Co2-Ausstoß in Deutschland, aber nicht der Welt-Co2-Wert, weil die Unternehmen ja woanders produzieren und Co2 ausstoßen.

Und jetzt gucken wir noch genauer hin und stellen fest, daß sowohl China als auch die USA mit Schulden und teilweise nationalistische Politik die Klimaneutrale Produktion in ihren Ländern finanziell subventioniert. Das ist in Deutschland Teufelszeug weil Schulden...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 16.10.2024 18:12
Wow, jetzt sind wir aber wirklich Off Topic. Bitte zurück zum Thema.
P.s.doch noch mal Off Topic.
Bin Beamter 68 Jahre und so "Gott" will, werde ich im Januar 69. Wir haben im November 2023 eine PV- Anlage von 14,8 kwp mit Speicher von 12,8 kwh verbaut. Wir haben ein E-Auto und sind gerade dabei unsere 16 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe zu tauschen. Kinder haben wir keine. Ob wir erleben werden,  das sich sich die Investition jemand auszahlt, steht in den Sternen.
Bitte nicht alle Alten als Leute mit "nach mir die Sintflut " abtun.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.10.2024 18:19
Rüstet mal wieder ein bisschen ab, Leute: Wenn ich's richtig sehe, ist unserer aller Denken in den allermeisten Fragen (meines mit eingeschlossen) ideologisch, jedenfalls wenn man des guten alten Luhmanns Definition zugrunde legt, wonach ein Denken ideologisch sei, wenn es sich nicht auf das bezöge, was nicht nicht sei, sondern was auch anders möglich sei. Da wir in fast allen unseren Vorstellungen nicht sagen können, ob ihnen tatsächlich Sachverhalte zugrunde lägen, die nicht nicht sind, dürfen wir davon ausgehen, dass fast alles, was wir meinen, Ideologie pur ist. Entsprechend werden wir hier hinsichtlich der großen Themen - sei es nun der Klimwandel, die soziale Frage, die europäische Integration oder die Frage nach Krieg und Frieden - keine Einigung finden, weshalb wir sie - denke ich - diskutieren müssen, aber ggf. nicht hier oder wenn doch, ohne die üblichen Links-Rechts-Vorwürfe: Die meisten, die hier schreiben, dürften kaum linksideologische Spinner oder rechtsideologische Natonalisten sein, sodass also auch hier - denke ich schließlich - weiterhin das als zentrale politische Sicht auf die Dinge gelten sollte, was in der bislang m.E. größten Präzision nach wie vor wohl der große Ernst Jandl in seinem unsterblichen Gedicht "Lichtung" gesagt hat:

manche meinen
lechts und rinks
kann man nicht velwechsern
werch ein llltum

Solange zwischen uns als einzige Grenze kein Kneipentisch steht, um den herum wir hier also nicht sitzen, sollten wir davon ausgehen, dass unser Gegenüber so schlimm wohl gar nicht sein dürfte - und säßen wir uns (mit dem Kneipentisch in der Mitte) gegenüber, würden wir eventuell wohl feststellen, das die Hölle zwar weiterhin ggf. die anderen, aber in diesem Fall wohl eher nicht die uns gegenüber Sitzenden sind, vermute ich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 16.10.2024 18:43
Rüstet mal wieder ein bisschen ab, Leute: Wenn ich's richtig sehe, ist unserer aller Denken in den allermeisten Fragen (meines mit eingeschlossen) ideologisch, jedenfalls wenn man des guten alten Luhmanns Definition zugrunde legt, wonach ein Denken ideologisch sei, wenn es sich nicht auf das bezöge, was nicht nicht sei, sondern was auch anders möglich sei. Da wir in fast allen unseren Vorstellungen nicht sagen können, ob ihnen tatsächlich Sachverhalte zugrunde lägen, die nicht nicht sind, dürfen wir davon ausgehen, dass fast alles, was wir meinen, Ideologie pur ist. Entsprechend werden wir hier hinsichtlich der großen Themen - sei es nun der Klimwandel, die soziale Frage, die europäische Integration oder die Frage nach Krieg und Frieden - keine Einigung finden, weshalb wir sie - denke ich - diskutieren müssen, aber ggf. nicht hier oder wenn doch, ohne die üblichen Links-Rechts-Vorwürfe: Die meisten, die hier schreiben, dürften kaum linksideologische Spinner oder rechtsideologische Natonalisten sein, sodass also auch hier - denke ich schließlich - weiterhin das als zentrale politische Sicht auf die Dinge gelten sollte, was in der bislang m.E. größten Präzision nach wie vor wohl der große Ernst Jandl in seinem unsterblichen Gedicht "Lichtung" gesagt hat:

manche meinen
lechts und rinks
kann man nicht velwechsern
werch ein llltum

Solange zwischen uns als einzige Grenze kein Kneipentisch steht, um den herum wir hier also nicht sitzen, sollten wir davon ausgehen, dass unser Gegenüber so schlimm wohl gar nicht sein dürfte - und säßen wir uns (mit dem Kneipentisch in der Mitte) gegenüber, würden wir eventuell wohl feststellen, das die Hölle zwar weiterhin ggf. die anderen, aber in diesem Fall wohl eher nicht die uns gegenüber Sitzenden sind, vermute ich.

@Tanortsch: Vielen Dank für Ihre Worte. Jeder muss sich selbst eingestehen, dass er auch irren kann und der andere recht haben könnte. Niemand hat allein die Weisheit mit Löffeln gefressen und Demokratie lebt von Meinungsfreiheit und -vielfalt. Auch in diesem Forum sollte es so sein und deshalb sollte es sich von selbst verbieten, Ad-hominem-Argumente anzuwenden, nur weil einem die andere Meinung nicht passt. Ich gehe wie Sie davon aus, dass jeder von uns nach bestem Wissen und Gewissen seine Meinung vorträgt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 16.10.2024 19:07
Rüstet mal wieder ein bisschen ab, Leute: Wenn ich's richtig sehe, ist unserer aller Denken in den allermeisten Fragen (meines mit eingeschlossen) ideologisch, jedenfalls wenn man des guten alten Luhmanns Definition zugrunde legt, wonach ein Denken ideologisch sei, wenn es sich nicht auf das bezöge, was nicht nicht sei, sondern was auch anders möglich sei. Da wir in fast allen unseren Vorstellungen nicht sagen können, ob ihnen tatsächlich Sachverhalte zugrunde lägen, die nicht nicht sind, dürfen wir davon ausgehen, dass fast alles, was wir meinen, Ideologie pur ist. Entsprechend werden wir hier hinsichtlich der großen Themen - sei es nun der Klimwandel, die soziale Frage, die europäische Integration oder die Frage nach Krieg und Frieden - keine Einigung finden, weshalb wir sie - denke ich - diskutieren müssen, aber ggf. nicht hier oder wenn doch, ohne die üblichen Links-Rechts-Vorwürfe: Die meisten, die hier schreiben, dürften kaum linksideologische Spinner oder rechtsideologische Natonalisten sein, sodass also auch hier - denke ich schließlich - weiterhin das als zentrale politische Sicht auf die Dinge gelten sollte, was in der bislang m.E. größten Präzision nach wie vor wohl der große Ernst Jandl in seinem unsterblichen Gedicht "Lichtung" gesagt hat:

manche meinen
lechts und rinks
kann man nicht velwechsern
werch ein llltum

Solange zwischen uns als einzige Grenze kein Kneipentisch steht, um den herum wir hier also nicht sitzen, sollten wir davon ausgehen, dass unser Gegenüber so schlimm wohl gar nicht sein dürfte - und säßen wir uns (mit dem Kneipentisch in der Mitte) gegenüber, würden wir eventuell wohl feststellen, das die Hölle zwar weiterhin ggf. die anderen, aber in diesem Fall wohl eher nicht die uns gegenüber Sitzenden sind, vermute ich.

Ich werde meine Kommentare einstellen. Ich behalte mir allerdings vor jederzeit wieder laut zu werden sollte nochmal jemand die These vertreten die Probleme der Beamtenbesoldung hätten ihren Ursprung in der Migrationspolitik oder der Klimapolitik.
Sorry wenn ich hier etwas überspitzt formuliert habe. Solche Thesen treffen bei mir einen empfindlichen Nerv.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 16.10.2024 19:34
Hier geht um einen Meinungsaustausch und der darf gerne scharf sein.

Die Atomkraft ist tot und wird außerhalb von Autokratien nicht mehr reüssieren.

Bestes Beispiel ist hier EDF. Erst privatisiert 70 MRd. Schulden angehäuft und dann verstaatlicht - Investitionsstau von 100 Mrd.

Man darf sich gerne mal näher mit Flamanville Block 3, Hinkley Point C und Olkiluoto beschäftigen.

Das AKW sich nicht rechnen hat auch das abgeblasene Projekt mit SMR Reaktoren in den USA im letzten Jahr gezeigt.

Atomstrom ist schlicht zu teuer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 16.10.2024 20:03
Hier geht um einen Meinungsaustausch und der darf gerne scharf sein.

Die Atomkraft ist tot und wird außerhalb von Autokratien nicht mehr reüssieren.

Bestes Beispiel ist hier EDF. Erst privatisiert 70 MRd. Schulden angehäuft und dann verstaatlicht - Investitionsstau von 100 Mrd.

Man darf sich gerne mal näher mit Flamanville Block 3, Hinkley Point C und Olkiluoto beschäftigen.

Das AKW sich nicht rechnen hat auch das abgeblasene Projekt mit SMR Reaktoren in den USA im letzten Jahr gezeigt.

Atomstrom ist schlicht zu teuer.

Die Atomkraft ist nur in Deutschland tot, komisch, lauter Falschfahrer. Weil wir keinen Atomstrom haben, haben wir die höchsten Strompreise und den zweithöchsten Co2-Ausstoß in Europa, nach Polen. Zumindest das Abschalten von voll funktionsfähigen Atomkraftwerken war der wirtschaftliche Wahnsinn und hat den Strompreis in Deutschland um 12 Cent je kwh erhöht, so die Wirtschaftsweise Grimm.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Versuch am 16.10.2024 21:16
Hier geht um einen Meinungsaustausch und der darf gerne scharf sein.

Die Atomkraft ist tot und wird außerhalb von Autokratien nicht mehr reüssieren.

Bestes Beispiel ist hier EDF. Erst privatisiert 70 MRd. Schulden angehäuft und dann verstaatlicht - Investitionsstau von 100 Mrd.

Man darf sich gerne mal näher mit Flamanville Block 3, Hinkley Point C und Olkiluoto beschäftigen.

Das AKW sich nicht rechnen hat auch das abgeblasene Projekt mit SMR Reaktoren in den USA im letzten Jahr gezeigt.

Atomstrom ist schlicht zu teuer.

Die Atomkraft ist nur in Deutschland tot, komisch, lauter Falschfahrer. Weil wir keinen Atomstrom haben, haben wir die höchsten Strompreise und den zweithöchsten Co2-Ausstoß in Europa, nach Polen. Zumindest das Abschalten von voll funktionsfähigen Atomkraftwerken war der wirtschaftliche Wahnsinn und hat den Strompreis in Deutschland um 12 Cent je kwh erhöht, so die Wirtschaftsweise Grimm.
Dann würde ich , wenn wir noch Atomstrom hätten, 13 Cent pro kwh zahlen?
Vll merkst daran selbst, dass das nicht sein kann.

Und wenn man Entsorgung einrechnet, gibt es nix teureres als Atomstrom.
Wir können das ja aber auch wieder auf die nächsten Generationen verlagern...nach uns die Sinnflut
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 16.10.2024 22:34
Hier geht um einen Meinungsaustausch und der darf gerne scharf sein.

Die Atomkraft ist tot und wird außerhalb von Autokratien nicht mehr reüssieren.

Bestes Beispiel ist hier EDF. Erst privatisiert 70 MRd. Schulden angehäuft und dann verstaatlicht - Investitionsstau von 100 Mrd.

Man darf sich gerne mal näher mit Flamanville Block 3, Hinkley Point C und Olkiluoto beschäftigen.

Das AKW sich nicht rechnen hat auch das abgeblasene Projekt mit SMR Reaktoren in den USA im letzten Jahr gezeigt.

Atomstrom ist schlicht zu teuer.

Die Atomkraft ist nur in Deutschland tot, komisch, lauter Falschfahrer. Weil wir keinen Atomstrom haben, haben wir die höchsten Strompreise und den zweithöchsten Co2-Ausstoß in Europa, nach Polen. Zumindest das Abschalten von voll funktionsfähigen Atomkraftwerken war der wirtschaftliche Wahnsinn und hat den Strompreis in Deutschland um 12 Cent je kwh erhöht, so die Wirtschaftsweise Grimm.
Dann würde ich , wenn wir noch Atomstrom hätten, 13 Cent pro kwh zahlen?
Vll merkst daran selbst, dass das nicht sein kann.

Und wenn man Entsorgung einrechnet, gibt es nix teureres als Atomstrom.
Wir können das ja aber auch wieder auf die nächsten Generationen verlagern...nach uns die Sinnflut

Ich sehe, dass sich hier viele nicht mit neuen Kernkraftgenerationen beschäftigt haben. Das Problem der Endlagerung existiert bei diesen wie in der bisherigen Form nicht.

Weltweit, auch in Europa, werden neue Kraftwerke gebaut. Alles Geisterfahrer, nur Deutschland liegt richtig? Es wird die Zeit kommen, da wird es auch wieder Kernenergie in Deutschland geben. Die Mehrheit ist ohnehin schon dafür.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 17.10.2024 07:55
Das Abschalten der AKW's war DIE Existensfrage der Grünen (sie haben sich aus der Protestbewegung gegen Atom entwickelt). Sollten die Realos in der Partei sich von den Argumenten der Wissenschaftler überzeugen lassen und dem Neubau solcher Kraftwerke zustimmen, wäre das auch gleichzeitig das Ende der Partei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Versuch am 17.10.2024 08:04
Hier geht um einen Meinungsaustausch und der darf gerne scharf sein.

Die Atomkraft ist tot und wird außerhalb von Autokratien nicht mehr reüssieren.

Bestes Beispiel ist hier EDF. Erst privatisiert 70 MRd. Schulden angehäuft und dann verstaatlicht - Investitionsstau von 100 Mrd.

Man darf sich gerne mal näher mit Flamanville Block 3, Hinkley Point C und Olkiluoto beschäftigen.

Das AKW sich nicht rechnen hat auch das abgeblasene Projekt mit SMR Reaktoren in den USA im letzten Jahr gezeigt.

Atomstrom ist schlicht zu teuer.

Die Atomkraft ist nur in Deutschland tot, komisch, lauter Falschfahrer. Weil wir keinen Atomstrom haben, haben wir die höchsten Strompreise und den zweithöchsten Co2-Ausstoß in Europa, nach Polen. Zumindest das Abschalten von voll funktionsfähigen Atomkraftwerken war der wirtschaftliche Wahnsinn und hat den Strompreis in Deutschland um 12 Cent je kwh erhöht, so die Wirtschaftsweise Grimm.
Dann würde ich , wenn wir noch Atomstrom hätten, 13 Cent pro kwh zahlen?
Vll merkst daran selbst, dass das nicht sein kann.

Und wenn man Entsorgung einrechnet, gibt es nix teureres als Atomstrom.
Wir können das ja aber auch wieder auf die nächsten Generationen verlagern...nach uns die Sinnflut

Ich sehe, dass sich hier viele nicht mit neuen Kernkraftgenerationen beschäftigt haben. Das Problem der Endlagerung existiert bei diesen wie in der bisherigen Form nicht.

Weltweit, auch in Europa, werden neue Kraftwerke gebaut. Alles Geisterfahrer, nur Deutschland liegt richtig? Es wird die Zeit kommen, da wird es auch wieder Kernenergie in Deutschland geben. Die Mehrheit ist ohnehin schon dafür.

Weniger Jahre und weniger Müll bedeuten nicht, dass es kein Endlager braucht und es deutlich günstiger macht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: boysetsfire am 17.10.2024 08:15
Ich sehe, dass sich hier viele nicht mit neuen Kernkraftgenerationen beschäftigt haben. Das Problem der Endlagerung existiert bei diesen wie in der bisherigen Form nicht.

Ich habe mich mit damit beschäftigt, hier die Fakten:

Bislang funktioniert der Dual-Fluid-Reaktor nur in der Theorie. In der Praxis müsse er sich erst noch bewähren, sagte Christoph Pistner, Bereichsleiter für Nukleartechnik und Anlagensicherheit beim Öko-Institut dem BR im April 2023. Wie der BR berichtete, mahnen Fachleute, dass die technischen Lösungen und die Wiederaufbereitung des jetzigen Atommülls anspruchsvoll und komplex seien. Es könne noch Jahrzehnte dauern, bis ein solcher Reaktortyp Strom liefern könne.

Es stimmt ebenfalls, dass die Firma Dual Fluid Energy im September 2023 ankündigte, einen Reaktor zu Versuchszwecken in Ruanda zu bauen.

Laut einem Bericht im Fachjournal Nature experimentiert China seit 2021 mit Flüssigsalzreaktoren, speziell mit einem Thorium-Flüssigsalzreaktor. (Mehr dazu können Sie in diesem MDR-Artikel lesen.) Dieser unterscheidet sich laut einer Sprecherin der Firma Dual Fluid Energy jedoch im Aufbau grundsätzlich von dem, der gerade in Ruanda gebaut wird. Die Sprecherin sagte dem #Faktenfuchs, es handle sich bei dem Reaktor in China um einen "Monofluid-Reaktor".

Zu Flüssigsalzreaktoren, wie dem gerade in China erprobten, heißt es in einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags von 2020: "Die zeitlichen Entwicklungshorizonte von (Thorium-)Flüssigsalzreaktoren reichen derzeit nicht aus, um im Rahmen der CO2-Einsparung eine Alternative für sichere Bereitstellung von Energie in Frage zu kommen."

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wuerden-dual-fluid-reaktoren-das-atommuell-problem-loesen-ein-faktenfuchs,TqrNeJp (https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wuerden-dual-fluid-reaktoren-das-atommuell-problem-loesen-ein-faktenfuchs,TqrNeJp)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 17.10.2024 08:34
Hier geht um einen Meinungsaustausch und der darf gerne scharf sein.

Die Atomkraft ist tot und wird außerhalb von Autokratien nicht mehr reüssieren.

Bestes Beispiel ist hier EDF. Erst privatisiert 70 MRd. Schulden angehäuft und dann verstaatlicht - Investitionsstau von 100 Mrd.

Man darf sich gerne mal näher mit Flamanville Block 3, Hinkley Point C und Olkiluoto beschäftigen.

Das AKW sich nicht rechnen hat auch das abgeblasene Projekt mit SMR Reaktoren in den USA im letzten Jahr gezeigt.

Atomstrom ist schlicht zu teuer.

Die Atomkraft ist nur in Deutschland tot, komisch, lauter Falschfahrer. Weil wir keinen Atomstrom haben, haben wir die höchsten Strompreise und den zweithöchsten Co2-Ausstoß in Europa, nach Polen. Zumindest das Abschalten von voll funktionsfähigen Atomkraftwerken war der wirtschaftliche Wahnsinn und hat den Strompreis in Deutschland um 12 Cent je kwh erhöht, so die Wirtschaftsweise Grimm.
Dann würde ich , wenn wir noch Atomstrom hätten, 13 Cent pro kwh zahlen?
Vll merkst daran selbst, dass das nicht sein kann.

Und wenn man Entsorgung einrechnet, gibt es nix teureres als Atomstrom.
Wir können das ja aber auch wieder auf die nächsten Generationen verlagern...nach uns die Sinnflut

Ich sehe, dass sich hier viele nicht mit neuen Kernkraftgenerationen beschäftigt haben. Das Problem der Endlagerung existiert bei diesen wie in der bisherigen Form nicht.

Weltweit, auch in Europa, werden neue Kraftwerke gebaut. Alles Geisterfahrer, nur Deutschland liegt richtig? Es wird die Zeit kommen, da wird es auch wieder Kernenergie in Deutschland geben. Die Mehrheit ist ohnehin schon dafür.

Weniger Jahre und weniger Müll bedeuten nicht, dass es kein Endlager braucht und es deutlich günstiger macht.

Finnland baut ein Endlager, Frankreich, Schweden und die Schweiz baut eins, nur Deutschland schafft es wieder nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 17.10.2024 08:48
Ich greife hier nur eine Formulierung auf: "Interesse des eigenen Volkes".
Diese nationalistische Formulierung sagt alles aus und Bedarf  keines weiteren Kommentars.

Das ist AfD Sprech und eines Beamten unwürdig.

Man kann über vieles diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein, aber diese Formulierung als AfD-Sprech abzustempeln, mich in diese Ecke zu schieben und mich dann auch gleich noch als eines Beamten unwürdig zu bezeichnen, lässt tief blicken. Das hat mit Demokratie und Meinungsaustausch nichts mehr zu tun. Es zeigt viel mehr sehr deutlich, welchen Geistes Kind Sie in Wahrheit sind.

Ich habe an anderen Stellen in diesem Forum des Öfteren schon deutlich gemacht, dass ich keinesfalls ein Freund der AfD bin.  Erst auf Seite 33 dieses Threads sogar. Und selbst wenn ich es wäre, täte dies nichts zur Sache. Diskussion ist was anderes. Leute wie Sie verhindern eine demokratische, konstruktive Debattenkultur, welche in Deutschland wieder dringender denn je gebraucht wird. Sie machen sich damit mit der von Ihnen offensichtlich verhassten AfD mehr gemein, als Ihnen lieb und offensichtlich bewusst ist.

Ich habe vor meinem Eid als Verwaltungsbeamter schon mal einen Eid geleistet, der wie folgt lautete:
"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."

Jetzt wird es für Sie wahrscheinlich unerträglich, da explizit auch noch das deutsche Volk genannt wird. Aber mir ist durchaus bewusst, was Leute wie Sie von einer Armee halten, die dennoch auch für Sie den Kopf hinhalten würde. Und auch bei diesem Thema hängt man politisch die Fahne in den Wind. Früher wurde man in Uniform am Bahnhof als Kindermörder beschimpft, heute schreien dieselben Leute nach Panzern für die Ukraine.

Ich jedoch fühle mich nach wie vor an beide Eide gebunden. Vielleicht sollten Sie auch mal über ihren geleisteten Eid nachdenken, bevor Sie anderen verbal ihre Würde -und damit ein Grundrecht- absprechen und wie das mit ihrem geleisteten Eid vereinbar ist.

Back to topic: Ich habe gesagt, dass alle Güter von Verfassungsrang sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten, so wie es das Urteil des BVerfG auch explizit vorsieht. Das geschieht aber meiner Meinung nach momentan nur einseitig zugunsten des Klimaschutzes. Es wird daran erkennbar, dass die amtsangemessene Alimentation z.B. seit Jahrzehnten nicht hergestellt wird. Sobald aber etwas in die politische Agenda passt, da wird ganz schnell auf das BVerfG verwiesen. Siehe Klimaschutz, siehe Bürgergeld etc.

Das will ich damit sagen.


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Versuch am 17.10.2024 09:40
Hier geht um einen Meinungsaustausch und der darf gerne scharf sein.

Die Atomkraft ist tot und wird außerhalb von Autokratien nicht mehr reüssieren.

Bestes Beispiel ist hier EDF. Erst privatisiert 70 MRd. Schulden angehäuft und dann verstaatlicht - Investitionsstau von 100 Mrd.

Man darf sich gerne mal näher mit Flamanville Block 3, Hinkley Point C und Olkiluoto beschäftigen.

Das AKW sich nicht rechnen hat auch das abgeblasene Projekt mit SMR Reaktoren in den USA im letzten Jahr gezeigt.

Atomstrom ist schlicht zu teuer.

Die Atomkraft ist nur in Deutschland tot, komisch, lauter Falschfahrer. Weil wir keinen Atomstrom haben, haben wir die höchsten Strompreise und den zweithöchsten Co2-Ausstoß in Europa, nach Polen. Zumindest das Abschalten von voll funktionsfähigen Atomkraftwerken war der wirtschaftliche Wahnsinn und hat den Strompreis in Deutschland um 12 Cent je kwh erhöht, so die Wirtschaftsweise Grimm.
Dann würde ich , wenn wir noch Atomstrom hätten, 13 Cent pro kwh zahlen?
Vll merkst daran selbst, dass das nicht sein kann.

Und wenn man Entsorgung einrechnet, gibt es nix teureres als Atomstrom.
Wir können das ja aber auch wieder auf die nächsten Generationen verlagern...nach uns die Sinnflut

Ich sehe, dass sich hier viele nicht mit neuen Kernkraftgenerationen beschäftigt haben. Das Problem der Endlagerung existiert bei diesen wie in der bisherigen Form nicht.

Weltweit, auch in Europa, werden neue Kraftwerke gebaut. Alles Geisterfahrer, nur Deutschland liegt richtig? Es wird die Zeit kommen, da wird es auch wieder Kernenergie in Deutschland geben. Die Mehrheit ist ohnehin schon dafür.

Weniger Jahre und weniger Müll bedeuten nicht, dass es kein Endlager braucht und es deutlich günstiger macht.

Finnland baut ein Endlager, Frankreich, Schweden und die Schweiz baut eins, nur Deutschland schafft es wieder nicht.

Dann bauen wir dich bei deinem Wohnort...
Und ich wusste zudem gar nicht, dass es schlüssig ist, dass es günstig ist sobald man baut.

Soviel Polemik und keine Argumente...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 17.10.2024 09:43
@ Taigawolf und Lotsch

Worauf beziehen sich diese Aussagen auf den relativen oder den absoluten Anteil der CO2-Emissionen?

Relativ betrachtet emittiert Deutschland 2% des weltweiten CO2 Emissionen hat aber nur einen Anteil der Weltbevölkerung von (gerundet) 1%. Wir stossen also doppelt soviel CO2 pro Nase wie uns entsprechend unseren Weltbevölkerungsanteil zusteht.

Absolut betrachtet ist Deutschland der 6 größte Emittent und von der Bevölkerungszahl das 19. größte Land der Welt.

Davon abgesehen emittieren die G20 80% des CO2. Die anderen 19 werden natürlich klatschen und sagen macht ihr mal euer Ding, wir kümmern uns alleine darum.

Meine Gedanken sind folgende: Wenn Unternehmen ihre Produktion in Deutschland einstellen oder teilweise verlagern (z.B. BASF, Thyssen, usw., nach USA oder China), sinkt zwar der Co2-Ausstoß in Deutschland, aber nicht der Welt-Co2-Wert, weil die Unternehmen ja woanders produzieren und Co2 ausstoßen.

Ich würde sogar wagen zu  behaupten, dass er dadurch sogar steigt. Die USA und China haben nicht solche strengen Umweltauflagen wie Deutschland. Weltklimatechnisch schießt man sich hier meiner Meinung nach ins eigene Bein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Versuch am 17.10.2024 09:51
@ Taigawolf und Lotsch

Worauf beziehen sich diese Aussagen auf den relativen oder den absoluten Anteil der CO2-Emissionen?

Relativ betrachtet emittiert Deutschland 2% des weltweiten CO2 Emissionen hat aber nur einen Anteil der Weltbevölkerung von (gerundet) 1%. Wir stossen also doppelt soviel CO2 pro Nase wie uns entsprechend unseren Weltbevölkerungsanteil zusteht.

Absolut betrachtet ist Deutschland der 6 größte Emittent und von der Bevölkerungszahl das 19. größte Land der Welt.

Davon abgesehen emittieren die G20 80% des CO2. Die anderen 19 werden natürlich klatschen und sagen macht ihr mal euer Ding, wir kümmern uns alleine darum.

Meine Gedanken sind folgende: Wenn Unternehmen ihre Produktion in Deutschland einstellen oder teilweise verlagern (z.B. BASF, Thyssen, usw., nach USA oder China), sinkt zwar der Co2-Ausstoß in Deutschland, aber nicht der Welt-Co2-Wert, weil die Unternehmen ja woanders produzieren und Co2 ausstoßen.

Ich würde sogar wagen zu  behaupten, dass er dadurch sogar steigt. Die USA und China haben nicht solche strengen Umweltauflagen wie Deutschland. Weltklimatechnisch schießt man sich hier meiner Meinung nach ins eigene Bein.
Genau und deswegen machen wir lieber nichts...gutes Argument.

Ironie aus
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 17.10.2024 10:27
Wann ist eigentlich das Gesetzgebungsverfahren beendet? Ist es schon beschlossen oder nicht? Auf der Seite des LBV steht, dass es noch in Planung ist. Weder auf der Seite des dbb-NRW noch noch auf der Seite der GEW irgendeine Kommentierung dazu? Sind alle in Hab-Acht-Stellung oder warum gibt es kaum Informationen oder Kommentare aus NRW zu dieser Thematik?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 17.10.2024 10:55
@ Taigawolf und Lotsch

Worauf beziehen sich diese Aussagen auf den relativen oder den absoluten Anteil der CO2-Emissionen?

Relativ betrachtet emittiert Deutschland 2% des weltweiten CO2 Emissionen hat aber nur einen Anteil der Weltbevölkerung von (gerundet) 1%. Wir stossen also doppelt soviel CO2 pro Nase wie uns entsprechend unseren Weltbevölkerungsanteil zusteht.

Absolut betrachtet ist Deutschland der 6 größte Emittent und von der Bevölkerungszahl das 19. größte Land der Welt.

Davon abgesehen emittieren die G20 80% des CO2. Die anderen 19 werden natürlich klatschen und sagen macht ihr mal euer Ding, wir kümmern uns alleine darum.

Meine Gedanken sind folgende: Wenn Unternehmen ihre Produktion in Deutschland einstellen oder teilweise verlagern (z.B. BASF, Thyssen, usw., nach USA oder China), sinkt zwar der Co2-Ausstoß in Deutschland, aber nicht der Welt-Co2-Wert, weil die Unternehmen ja woanders produzieren und Co2 ausstoßen.

Ich würde sogar wagen zu  behaupten, dass er dadurch sogar steigt. Die USA und China haben nicht solche strengen Umweltauflagen wie Deutschland. Weltklimatechnisch schießt man sich hier meiner Meinung nach ins eigene Bein.
Genau und deswegen machen wir lieber nichts...gutes Argument.

Ironie aus

Ich wüsste nicht, wo ich behauptet hätte, dass wir nichts machen sollen.

Es gibt eben nicht nur schwarz und weiß, das sage ich doch die ganze Zeit. Ich habe gesagt, dass wir Klimaschutz betreiben sollen, aber vielleicht einzelne Maßnahmen verschieben oder anders ausgestalten sollten, nicht mit der Brechstange. Dann würden solche Firmen vielleicht bleiben und durch technischen Fortschritt und die Auflagen hier umweltfreundlicher produzieren, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bessere sind. Um den Bogen wieder zu schlagen: Man muss gemäß BVerfG eben alle Güter abwägen, es gibt nicht nur den Klimaschutz.

Welche Argumente haben Sie?

Es hilft doch nichts, wenn wir solche Bedingungen schaffen, dass Deutschland eine tolle CO2-Bilanz hat, dafür die Industrie und den Wohlstand geopfert hat und am Ende des Tages dieselben oder sogar noch höhere CO2-Emmissionen weltweit vorhanden sind. Sowas kann man nur toll finden, wenn man eine masochistische Ader hat oder wirklich gerne sehen will, dass Deutschland untergeht.

Was ist dadurch dann am Ende besser für Deutschland und die Welt? Und wieso glauben wir immer, dass wir alleine die Weisheit mit dem Löffel gegessen haben? Wieso sind wir die Einzigen, die komplett aus der Atomkraft ausgestiegen sind? Scheinbar wissen wir etwas, das die anderen nicht wissen. Leider konnte mir bisher niemand sagen, was genau das sein soll und warum alle anderen falsch liegen. Ich würde gerne Argumente von Ihnen hören, anstatt nur Unterstellungen an mich.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 17.10.2024 11:09
 @ Oberstudiendirektor
Das muss noch im Gesetzesblatt veröffentlicht werden, um letztendlich als Gesetz (esänderung) damit endgültig als abgeschlossen angesehen zu werden. Datum der Veröffentlichung: vielleicht 31.10?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 17.10.2024 12:08
Ich greife hier nur eine Formulierung auf: "Interesse des eigenen Volkes".
Diese nationalistische Formulierung sagt alles aus und Bedarf  keines weiteren Kommentars.

Das ist AfD Sprech und eines Beamten unwürdig.

Man kann über vieles diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein, aber diese Formulierung als AfD-Sprech abzustempeln, mich in diese Ecke zu schieben und mich dann auch gleich noch als eines Beamten unwürdig zu bezeichnen, lässt tief blicken. Das hat mit Demokratie und Meinungsaustausch nichts mehr zu tun. Es zeigt viel mehr sehr deutlich, welchen Geistes Kind Sie in Wahrheit sind.

Ich habe an anderen Stellen in diesem Forum des Öfteren schon deutlich gemacht, dass ich keinesfalls ein Freund der AfD bin.  Erst auf Seite 33 dieses Threads sogar. Und selbst wenn ich es wäre, täte dies nichts zur Sache. Diskussion ist was anderes. Leute wie Sie verhindern eine demokratische, konstruktive Debattenkultur, welche in Deutschland wieder dringender denn je gebraucht wird. Sie machen sich damit mit der von Ihnen offensichtlich verhassten AfD mehr gemein, als Ihnen lieb und offensichtlich bewusst ist.

Ich habe vor meinem Eid als Verwaltungsbeamter schon mal einen Eid geleistet, der wie folgt lautete:
"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."

Jetzt wird es für Sie wahrscheinlich unerträglich, da explizit auch noch das deutsche Volk genannt wird. Aber mir ist durchaus bewusst, was Leute wie Sie von einer Armee halten, die dennoch auch für Sie den Kopf hinhalten würde. Und auch bei diesem Thema hängt man politisch die Fahne in den Wind. Früher wurde man in Uniform am Bahnhof als Kindermörder beschimpft, heute schreien dieselben Leute nach Panzern für die Ukraine.

Ich jedoch fühle mich nach wie vor an beide Eide gebunden. Vielleicht sollten Sie auch mal über ihren geleisteten Eid nachdenken, bevor Sie anderen verbal ihre Würde -und damit ein Grundrecht- absprechen und wie das mit ihrem geleisteten Eid vereinbar ist.

Back to topic: Ich habe gesagt, dass alle Güter von Verfassungsrang sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten, so wie es das Urteil des BVerfG auch explizit vorsieht. Das geschieht aber meiner Meinung nach momentan nur einseitig zugunsten des Klimaschutzes. Es wird daran erkennbar, dass die amtsangemessene Alimentation z.B. seit Jahrzehnten nicht hergestellt wird. Sobald aber etwas in die politische Agenda passt, da wird ganz schnell auf das BVerfG verwiesen. Siehe Klimaschutz, siehe Bürgergeld etc.

Das will ich damit sagen.

Der Schwur für Landesbeamte lautet:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Da steht nichts vom deutschen Volk.

Ich begrüße ausdrücklich das sie die AfD auch für eine abscheulich Partei halten. Gute Politik kann nur funktionieren wenn sie nicht nationalistisch ausgerichtet ist. Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China. Nationalistische Politik denkt kurzfristig und schafft oft neue Probleme.

Ihre Vorurteile können sie auch gerne für sich behalten, ich habe beispielsweise die Abschaffung der Wehrpflicht schon immer für einen Fehler gehalten. Und habe selber Soldaten im Freundeskreis. Mir so eine Quatsch zu unterstellen entbehrt jeglicher Grundlage.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 17.10.2024 12:54
Der Schwur für Landesbeamte lautet:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Da steht nichts vom deutschen Volk.

Ich begrüße ausdrücklich das sie die AfD auch für eine abscheulich Partei halten. Gute Politik kann nur funktionieren wenn sie nicht nationalistisch ausgerichtet ist. Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China. Nationalistische Politik denkt kurzfristig und schafft oft neue Probleme.

Ihre Vorurteile können sie auch gerne für sich behalten, ich habe beispielsweise die Abschaffung der Wehrpflicht schon immer für einen Fehler gehalten. Und habe selber Soldaten im Freundeskreis. Mir so eine Quatsch zu unterstellen entbehrt jeglicher Grundlage.

Meine Aussage zielte eher darauf, dass Sie gegen das Grundgesetz agieren, wenn Sie jemandem die Würde absprechen, die gemäß dessen aber unantastbar ist. Und schließlich haben auch Sie einen Eid abgelegt, dieses zu achten und zu wahren.

"Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China."

Dann muss ich Sie fragen, was Sie denken, für welche Arbeit Sie die Parteien bzw. Politiker eigentlich wählen?

Denn wie lautet der passende Amtseid im Bundestag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Ist das Ihrer Meinung nach offener Nationalismus in unserem demokratischen Parlament? Hier scheinen einige vergessen zu haben, was die eigentliche Aufgabe der Politiker ist. Diese ist zuvorderst, dem deutschen Volk zu dienen. So einfach ist das.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: photosynthese am 17.10.2024 15:13
Der Schwur für Landesbeamte lautet:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Da steht nichts vom deutschen Volk.

Ich begrüße ausdrücklich das sie die AfD auch für eine abscheulich Partei halten. Gute Politik kann nur funktionieren wenn sie nicht nationalistisch ausgerichtet ist. Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China. Nationalistische Politik denkt kurzfristig und schafft oft neue Probleme.

Ihre Vorurteile können sie auch gerne für sich behalten, ich habe beispielsweise die Abschaffung der Wehrpflicht schon immer für einen Fehler gehalten. Und habe selber Soldaten im Freundeskreis. Mir so eine Quatsch zu unterstellen entbehrt jeglicher Grundlage.

Meine Aussage zielte eher darauf, dass Sie gegen das Grundgesetz agieren, wenn Sie jemandem die Würde absprechen, die gemäß dessen aber unantastbar ist. Und schließlich haben auch Sie einen Eid abgelegt, dieses zu achten und zu wahren.

"Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China."

Dann muss ich Sie fragen, was Sie denken, für welche Arbeit Sie die Parteien bzw. Politiker eigentlich wählen?

Denn wie lautet der passende Amtseid im Bundestag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Ist das Ihrer Meinung nach offener Nationalismus in unserem demokratischen Parlament? Hier scheinen einige vergessen zu haben, was die eigentliche Aufgabe der Politiker ist. Diese ist zuvorderst, dem deutschen Volk zu dienen. So einfach ist das.

Ergänzend:

Der "Volks"-Begriff ist völlig unbedenklich, gerade auch für Beamte, solange er im Sinne Art. 116, Abs. 1 GG gebraucht wird. Dazu gibt es eine seit Jahrzehnten einheitliche Rechtsprechung und auch einen weitgehenden Konsens in den Gesellschafts- und Sprachwissenschaften.

Persönliche Ergänzung: Es gibt jede Menge Beispiele von Ländern auf der Welt, denen ein Nationalismus gelingt, ohne dass er unmittelbar auf Kosten anderer Länder gehen muss. Große Teile von Lateinamerika bspw.; hier funktioniert das weitgehend ohne Chauvinismus, Militärdiktaturen (von denen es in der Geschichte der Region viele gibt) sind da eher individuelle Ausnahmen und bisweilen auch von politischer Färbung, die in Europa kaum nachvollziehbar ist, und gleichzeitig mit einer gehörigen Portion Selbstkritik. Nationalismus an sich ist vielleicht nicht unbedingt zukunftstauglich, aber auch nicht alleine problematisch. Problematisch wird es immer dann, wenn aus dem Nationalismus ein National- und Kulturchauvinismus wird. Darin waren wir Deutschen mal besonders gut — das lösen wir m.E. aber nicht durch eine totale Ablehnung der Nation; damit schaffen wir höchstens Räume, die andere National- oder Kulturchauvinisten einnehmen können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 17.10.2024 15:15
@Taigawolf
Nationalismus erzeugt Schaden ohne das es einen messbaren Nutzen bringt.
Wer ausschließlich das wohl des eigenen Landes ohne Rücksicht auf alle anderen betreibt schafft Spannungen zwischen den Völkern solche Spannungen können im schlimmsten Fall in kriegerischen Auseinandersetzungen münden oder sie lösen Fluchtbewegungen aus oder führen zu Wirtschaftskrisen  usw.. Sowas nützt niemandem etwas.

Mir geht diese ganze Diskussion echt auf den Keks. Wieso kann man nicht mal etwas über den Tellerand hinaus gucken und die langfristigen Folgen national orientierte Politik ins Auge fassen. Diese kurzfristige Sichtweise hat doch die meisten Krisen unserer Zeit erst ausgelöst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 17.10.2024 15:21
Ich greife hier nur eine Formulierung auf: "Interesse des eigenen Volkes".
Diese nationalistische Formulierung sagt alles aus und Bedarf  keines weiteren Kommentars.

Das ist AfD Sprech und eines Beamten unwürdig.

Man kann über vieles diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein, aber diese Formulierung als AfD-Sprech abzustempeln, mich in diese Ecke zu schieben und mich dann auch gleich noch als eines Beamten unwürdig zu bezeichnen, lässt tief blicken. Das hat mit Demokratie und Meinungsaustausch nichts mehr zu tun. Es zeigt viel mehr sehr deutlich, welchen Geistes Kind Sie in Wahrheit sind.

Ich habe an anderen Stellen in diesem Forum des Öfteren schon deutlich gemacht, dass ich keinesfalls ein Freund der AfD bin.  Erst auf Seite 33 dieses Threads sogar. Und selbst wenn ich es wäre, täte dies nichts zur Sache. Diskussion ist was anderes. Leute wie Sie verhindern eine demokratische, konstruktive Debattenkultur, welche in Deutschland wieder dringender denn je gebraucht wird. Sie machen sich damit mit der von Ihnen offensichtlich verhassten AfD mehr gemein, als Ihnen lieb und offensichtlich bewusst ist.

Ich habe vor meinem Eid als Verwaltungsbeamter schon mal einen Eid geleistet, der wie folgt lautete:
"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."

Jetzt wird es für Sie wahrscheinlich unerträglich, da explizit auch noch das deutsche Volk genannt wird. Aber mir ist durchaus bewusst, was Leute wie Sie von einer Armee halten, die dennoch auch für Sie den Kopf hinhalten würde. Und auch bei diesem Thema hängt man politisch die Fahne in den Wind. Früher wurde man in Uniform am Bahnhof als Kindermörder beschimpft, heute schreien dieselben Leute nach Panzern für die Ukraine.

Ich jedoch fühle mich nach wie vor an beide Eide gebunden. Vielleicht sollten Sie auch mal über ihren geleisteten Eid nachdenken, bevor Sie anderen verbal ihre Würde -und damit ein Grundrecht- absprechen und wie das mit ihrem geleisteten Eid vereinbar ist.

Back to topic: Ich habe gesagt, dass alle Güter von Verfassungsrang sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten, so wie es das Urteil des BVerfG auch explizit vorsieht. Das geschieht aber meiner Meinung nach momentan nur einseitig zugunsten des Klimaschutzes. Es wird daran erkennbar, dass die amtsangemessene Alimentation z.B. seit Jahrzehnten nicht hergestellt wird. Sobald aber etwas in die politische Agenda passt, da wird ganz schnell auf das BVerfG verwiesen. Siehe Klimaschutz, siehe Bürgergeld etc.

Das will ich damit sagen.

Der Schwur für Landesbeamte lautet:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Da steht nichts vom deutschen Volk.

Ich begrüße ausdrücklich das sie die AfD auch für eine abscheulich Partei halten. Gute Politik kann nur funktionieren wenn sie nicht nationalistisch ausgerichtet ist. Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China. Nationalistische Politik denkt kurzfristig und schafft oft neue Probleme.

Ihre Vorurteile können sie auch gerne für sich behalten, ich habe beispielsweise die Abschaffung der Wehrpflicht schon immer für einen Fehler gehalten. Und habe selber Soldaten im Freundeskreis. Mir so eine Quatsch zu unterstellen entbehrt jeglicher Grundlage.


@ SAS: Ich darf Sie auch an den Eid des Bundespräsidenten erinnern, in welchem es heißt, sich mit ganzer Kraft dem WOHL DES DEUTSCHEN VOLKES zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Wenn Sie Eide wertschätzen, dann sollten Sie das auch bei diesem tun und nicht alles was mit Volk, Nation und Vaterland zu tun hat, dauernd abwerten. Ihre Sichtweise scheint mir diesbezüglich doch sehr linkslastig zu sein. Das darf sie auch sein, genauso legitim ist es jedoch auch Volk, Nation und Vaterland hochzuhalten wie es in allen anderen Ländern der Welt gang und gäbe ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Egge2206 am 17.10.2024 15:41
Wenn jemand wissen will was Off-Topic bedeutet: siehe Seite 34 ff
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 17.10.2024 15:49
Ich erinnere auch alle die hier den Volksbegriff hier so hochhalten daran, in welcher Zeit unser Grundgesetz geschrieben wurde. Das Grundgesetz enthält auch noch den Begriff "Rasse" der längst als wissenschaftlicher Unfug entlarvt wurde.
Der Begriff Volk im GG ist mit Sicherheit nicht so problematisch aber auch stets nur im juristischen Kontext und im Kontext der Zeit zu verstehen heute würde man mit Sicherheit einen anderen Begriff dafür wählen.

Den Begriff Volk sollte man allein deswegen schon nicht mehr verwenden weil er inhaltlich undefiniert ist und höchst umstritten ist wer damit bezeichnet werden soll. Auffällig ist insbesondere das der Begriff Volk vor allem  von Rechtsextremen und sog.Rechtspopulisten verwendet wird um aus Deutschen(im Sinne des GG) Nichtdeutsche zu machen. Stichwort Remigration. Wer solche Begriffe unreflektiert benutzt muss sich also nicht wundern sich solchen Diskussionen wieder zu finden wie wir sie hier führen. Von einem Beamten erwarte ich das er die notwendige Sensibilität dafür mitbringt, insbesondere wenn er Oberstudiedirektor ist(sollte das tatsächlich ihr Amt sein und nicht nur ihr Forumsname).

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 17.10.2024 15:52
Wenn jemand wissen will was Off-Topic bedeutet: siehe Seite 34 ff
Ich sehe das im Kern genauso und wollte die Diskussion bereits längst beenden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Taigawolf am 17.10.2024 16:07
@Taigawolf
Nationalismus erzeugt Schaden ohne das es einen messbaren Nutzen bringt.
Wer ausschließlich das wohl des eigenen Landes ohne Rücksicht auf alle anderen betreibt schafft Spannungen zwischen den Völkern solche Spannungen können im schlimmsten Fall in kriegerischen Auseinandersetzungen münden oder sie lösen Fluchtbewegungen aus oder führen zu Wirtschaftskrisen  usw.. Sowas nützt niemandem etwas.

Mir geht diese ganze Diskussion echt auf den Keks. Wieso kann man nicht mal etwas über den Tellerand hinaus gucken und die langfristigen Folgen national orientierte Politik ins Auge fassen. Diese kurzfristige Sichtweise hat doch die meisten Krisen unserer Zeit erst ausgelöst.

Ihr Grundfehler ist, dass Sie es mit Nationalismus gleichsetzen, etwas für sein eigenes Volk zu tun. Das ist es aber beileibe nicht. Nationalismus wird es erst, wenn man sich damit über andere Nationen stellt.

Ich versuche ständig, über den Tellerrand hinauszuschauen. Ich habe eher das Gefühl, dass Sie das nicht tun wollen. Sie verteufeln einfach alles, was zuallererst auf das eigene Volk ausgerichtet ist. Das ist aber die Aufgabe der Politik, siehe Amtseide. Wenn es zuallererst -vor dem eigenen Volk- um die Welt gehen soll, dann sollte man sich nicht in den Bundestag setzen lassen, sondern zur UN oder weiß Gott wo hin.

Ich sage doch nicht, dass wir uns abkapseln und den Nationalismus wieder aufleben lassen sollen. Ich verlange nur, dass unsere gewählten Vertreter zuallererst mal das tun, zu dem sie berufen sind. Sich um das Volk kümmern und rechtsstaatlich handeln.

Das vermisse ich gerade. Wie ausgeführt wird das Recht so hingebogen bzw. ausgelegt, wie einem dies passt. Das fängt bei den Urteilen des BVerfG an, wobei wie gesagt nur die herausgepickt werden, die einem gerade in die Agenda passen. Dann gibt es den Auswuchs, dass man seit Jahrzehnten und trotz Rechtsprechung des BVerfG nicht verfassungskonform alimentiert. Auch in NW nicht.

Wenn Ihnen die Diskussion auf den Keks geht, weil es auch andere Meinungen gibt, dann tut es mir leid. Dann sollten Sie das vielleicht einfach lassen. Ich erhoffe mir aber aus jeder Diskussion mit anderen einen Erkenntnisgewinn und lasse mich auch gerne überzeugen, wenn mir stichhaltige Argumente geliefert werden. Aber komischerweise bekommt man die bei dem Thema nicht, weil es sie nämlich nicht gibt. Wie gesagt hat mir bis heute niemand schlüssig dargelegt, warum es der richtige Weg ist, dass wir als einziges Land komplett auf die Atomkraft verzichten. Was wissen wir, das die anderen nicht wissen? Diese Frage wollte mir noch niemand wirklich beantworten. Und wenn es keine sachliche Erklärung dafür gibt, dann muss es eben eine unsachliche Erklärung geben. Sobald man das aber sagt, wird man in eine Ecke gestellt und als Schwurbler und Klimaleugner verunglimpft, obwohl man im Gegensatz zur Gegenseite sogar Argumente vorbringt.

Im Kern war die Besoldung der Ausgangspunkt der Diskussion und diese ist dann abgeschweift. Dennoch sehe ich einen Zusammenhang. Nämlich wie gesagt die wilde Auslegung und Selektion von Urteilen des BVerfG. Und ich erwarte und verlange von der Politik, dass sich diese endlich wieder vollumfänglich rechtsstaatlich verhält. Von uns Beamten wird es auch erwartet. Das fängt auch damit an, seine eigenen Staatsdiener verfassungskonform zu besolden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: lotsch am 17.10.2024 16:30
@Taigawolf
Nationalismus erzeugt Schaden ohne das es einen messbaren Nutzen bringt.


Das gleiche gilt für Sozialismus.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 17.10.2024 16:44
Es wäre auch so schwer anstelle vom Volk von den Bürgern zu sprechen, einem Begriff der wenn ich sie richtig verstehe genau das meint was sie ausdrücken wollen. Aber der nicht die Gefahr birgt missverstanden zu werden.

Im übrigen bin ich nicht ihrer Meinung das man immer zuerst an sich denken sollte. Oder das es immer so eindeutig wäre was die beste Entscheidung für die Bürger wäre. Solche Formulierungen legen immer nahe das es sowas wie einen eindeutigen "Volkswillen" gäbe. Man muss sich nur die widersprüchlichen Wahlergebnisse der letzten Jahre anschauen um zu verstehen das die Realität nunmal widersprüchlich ist.

Meiner Meinung nach sollte Politik den langfristigen Nutzen für seine Bürger maximieren. Politik muss also alle Faktoren einbeziehen, ene Politik die kurzfristig den Nutzen maximiert und langfristig der nächsten Generation schadet hat wenig mit der Maximierung von Nutzen zu tun.

 Bei ihrer Diskussion um die Atomkrft aus der ich mich rausgehalten habe, habe ich übrigens festgestellt das sie die Argumente der Gegenseite überwiegend ignoriert haben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 17.10.2024 16:59
Ich erinnere auch alle die hier den Volksbegriff hier so hochhalten daran, in welcher Zeit unser Grundgesetz geschrieben wurde. Das Grundgesetz enthält auch noch den Begriff "Rasse" der längst als wissenschaftlicher Unfug entlarvt wurde.
Der Begriff Volk im GG ist mit Sicherheit nicht so problematisch aber auch stets nur im juristischen Kontext und im Kontext der Zeit zu verstehen heute würde man mit Sicherheit einen anderen Begriff dafür wählen.

Den Begriff Volk sollte man allein deswegen schon nicht mehr verwenden weil er inhaltlich undefiniert ist und höchst umstritten ist wer damit bezeichnet werden soll. Auffällig ist insbesondere das der Begriff Volk vor allem  von Rechtsextremen und sog.Rechtspopulisten verwendet wird um aus Deutschen(im Sinne des GG) Nichtdeutsche zu machen. Stichwort Remigration. Wer solche Begriffe unreflektiert benutzt muss sich also nicht wundern sich solchen Diskussionen wieder zu finden wie wir sie hier führen. Von einem Beamten erwarte ich das er die notwendige Sensibilität dafür mitbringt, insbesondere wenn er Oberstudiedirektor ist(sollte das tatsächlich ihr Amt sein und nicht nur ihr Forumsname).

@SAS: Sensibilität ist wichtig, aber bitte nicht mit dem Holzhammer à la links ist gut und rechts ist böse. Beide Strömungen haben gleichermaßen ihre Berechtigung, solange sie nicht ins Extreme abgleiten. Deshalb ist der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ ein Unding. Wie soll man Schüler sensibilisieren, wenn noch nicht einmal von interessierter Seite zwischen Rechts und Rechtsextrem unterschieden wird? Deshalb kann es nur einen Kampf gegen den Rechtsextremismus geben bzw. gegen den Linksextremismus. Alles andere ist nicht tragfähig in einer Demokratie.

Der Volksbegriff ist meiner Meinung nach vollkommen unproblematisch, wenn er nicht dazu verwendet wird, andere Völker abzuwerten. Das kann ich bei keiner im Bundestag vertretenen Partei erkennen. Der Begriff „Remigration“ ist als Beispiel schlecht gewählt, weil die von Correctiv aufgestellten Behauptungen reine Interpretation sind und bereits seitens verschiedener Gerichtsurteile Correctiv zurückrudern musste. Im Rostocker Migrationsamt gab es sogar einen Sachbereich für Remigration. Ich darf auch daran erinnern, dass es nach der Drei-Elemente-Lehre ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt gibt. Ohne (Staats-)Volk geht es also nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.10.2024 17:51
Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 17.10.2024 18:16
Achtung: Off Topic Faktencheck zum Thema Atomenergie:

Weltweit ist Atomkraft auf einem absteigenden Ast. Waren 2005 noch 440 Reaktoren in Betrieb,  hat sich die Anzahl inzwischen auf 415 reduziert. Derzeit nutzen 32 von 195 Ländern Atomenergie. Der weltweite Anteil am Strommix ist seit 2022 auf unter 10 % gesunken.

Auch das DIW Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass alle derzeit diskutierten neuen Atomkraftwerk-Projekte ökonomisch und technisch weder zukunftsfähig noch sinnvoll wären. Und das ifo-Institut München resümiert in einer komplexen und umfassenden Modellierung: “Modellendogen rechnet sich der Bau von Atomkraftwerken nicht mehr.”

Atomenergie wird oftmals das Image nachgesagt, CO2-neutral oder nachhaltig zu sein - dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Beim Betrieb der Atomkraftwerke selbst entstehen zwar weniger Emissionen als bei anderen Energieformen wie Kohle oder Gas, die Umweltbelastung bezieht sich jedoch auf den gesamten Kreislauf der Atomstromproduktion. Das betrifft den Neubau und Rückbau der Kraftwerke, den Prozess vom Uranabbau bis zur Brennelementherstellung, den Transport des Urans, der in allen Fällen importiert werden muss sowie die Kühlung der Reaktoren mit Wasser und die Endlagerung des Atommülls. Bei letzterem verschieben sich die Probleme sogar weit in die Zukunft und belasten zukünftige Generationen mit einer schier unlösbaren Aufgaben: Den Atommüll eine Million Jahre sicher zu verwahren.

Atomkraft zählt in ihrer Gesamtheit zur teuersten Art, Strom zu erzeugen. Besonders die Anfangsinvestitionen für den Bau von Atomkraftwerken sind hoch und kosten oftmals um ein Vielfaches mehr als vorab angedacht. Die Errichtung des Atomkraftwerkes Hinkley Point C in Großbritannien beispielsweise wurde ursprünglich auf rund 21 Milliarden Euro geschätzt, mittlerweile muss von um die 50 Milliarden Euro und einer Verlängerung der Bauzeit von etwa sechs Jahren ausgegangen werden. Hinzu kommen Kosten für Kraftwerks-Sanierungen, Uran-Transporte, Produktion von Brennelementen, Sicherheitssysteme und die Verwaltung von Atommüll, für den es bislang weder ein Endlager noch Organisationsszenarien für zukünftige Generationen gibt. Small Modular Reactors, die als kleinere, sichere und günstigere Alternative dargestellt werden, sind schlussendlich ähnlich teuer wie klassische Atomkraftwerke. Für das gleiche Geld, das in Atomkraft fließt, ließe sich die vielfache Menge an Strom aus Wind oder Solarkraft zur Verfügung stellen. Entgegen dem Schein, war Atomkraft also nie wirklich eine “günstige Energie”, sondern wird vor allem von staatlichen Subventionen finanziert. Während die Erfahrungen mit Atomkraft zeigen, dass diese immer teurer wird, sinken die Kosten für erneuerbare Energien weiter.

Atomkraft ist die gefährlichste Art der Energieerzeugung - trotz technologischer Innovationen und strenger Sicherheitsauflagen kann das Risiko eines Super-GAUs nicht ausgeschlossen werden. Am laufenden Band kommt es in Atomkraftwerken und Atomanlagen weltweit zu Fehlfunktionen, kritischen Situationen und (beinahe) Unfällen; schon kleine Fehler können eine Katastrophe verursachen. Über den gesamten Zeitraum der Atomkraft-Nutzung in Deutschland kam es zu über 6.500 meldepflichtigen Stör-Ereignissen. Im Jahr 1986 sind im Atomkraftwerk von Tschornobyl in Folge eines Unfalls nur fünf Prozent des radioaktiven Inventars entwichen, in Folgen dessen wurde ein riesiges Gebiet von 200.000 Quadratkilometern mit radioaktiver Strahlung kontaminiert. Bis heute ist die Gegend um das Kraftwerk unbewohnbar und wird es noch weitere Zehntausende von Jahren sein.
Seit dem 11. September 2001 ist auch die Gefahr eines terroristischen Anschlags auf Atomkraftwerke näher gerückt. Kein einziges der weltweit 415 AKW ist wirksam gegen den Absturz einer Verkehrsmaschine geschützt. Und kriegerische Angriffe auf Atomanlagen, wie sie derzeit in der Ukraine stattfinden und 1991 in Slowenien bereits passiert sind, sind auf jedem Kontinent möglich.

Abgesehen vom Risiko, das von Atomkraftwerken selbst ausgeht, gehört Atommüll zu den giftigsten, vom Menschen hergestellten, Substanzen. Selbst kleine Konzentrationen sind hochgradig gesundheitsschädigend. Die Zeitspanne, in der Atommüll sicher weggesperrt werden muss, wird je nach Uran und dessen Halbwertszeit von staatlichen Stellen zwischen 100.000 und eine Million Jahren angesetzt. Und selbst dann ist das Strahlungsrisiko noch vorhanden: auf dem Niveau, das auch Uranminen haben. Da weltweit geeignete Konzepte für Endlager fehlen, in denen Atommüll so lange sicher aufbewahrt und von der Biosphäre abgeschlossen werden kann, lagert der Atommüll bisher hauptsächlich in Zwischenlagern oder in Abklingbecken der Reaktoren. Aktuell baut Finnland als einziges Land der Welt Endlager, was allerdings darauf zurückzuführen ist, dass sie die Aufbewahrungszeit von Atommüll auf nur 100.000 Jahre ansetzen. Zum Vergleich: Der Homo Sapiens, der als moderner Mensch gilt, hat sich vor rund 300.000 Jahren entwickelt. Und die Pyramiden von Gizeh, die zu den ältesten Bauwerken der Menschheit zählen, entstanden vor etwa 4.500 Jahren. Wäre dort also Atommüll eingelagert, hätte dieser heute nicht einmal ein Prozent der notwendigen Zeitspanne überstanden.

Auch wenn einzelne Länder wie China, Russland und Frankreich neue Atomkraftwerke bauen oder über den Neubau von AKW nachdenken: Atomkraft verliert im weltweiten Maßstab an Bedeutung. Das liegt zum einen am hohen Alter der bestehenden Kraftwerke von weltweit durchschnittlich rund 38 Jahren und somit einem tendenziell abnehmenden Anteil der Atomkraft. Zum anderen sind vermeintliche Innovationen kaum zukunftsfähig oder praktikabel.

Der deutsche Atomausstieg wurde 2011 nach dem Unfall in Fukushima von einer Koalition aus CDU/CSU und FDP beschlossen - unterstützt vom breiten gesellschaftlichen Konsens. Nach einem, aufgrund des Ukraine-Kriegs angeordneten, Streckbetrieb ist seit dem 15. April 2023 nun endgültig Schluss mit der Atomkraft in Deutschland. Stattdessen wurde der Weg für einen flächendeckenden Ausbau von erneuerbaren Energiekonzepten frei geräumt, mit denen gezielter, günstiger und effizienter Strom gewonnen werden kann. Mittlerweile entfällt über die Hälfte (59 Prozent) der Stromerzeugung in Deutschland auf erneuerbare Energieträger. Der Wegfall der Atomkraftwerke und somit des Atomstroms im letzten Jahr konnte in Deutschland also ohne Probleme mithilfe erneuerbarer Energien kompensiert werden. Aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der Erneuerbaren wird Deutschland demnach langfristig Nettostromexporteur, trotz des Ausstiegs aus der fossilen Stromerzeugung. Und mittel- bis langfristig führen die zunehmenden Investitionen in erneuerbare Energien zu einem immer niedrigeren Strompreisniveau - und das ganz ohne Abhängigkeiten von Ländern, von denen wir Uran oder fossile Brennstoffe importieren müssten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SAS am 17.10.2024 18:18
Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.
THX damit wäre alles gesagt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 17.10.2024 18:27
Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.
THX damit wäre alles gesagt.


Ich schließe mich Tanortsch und SAS an und interpretiere Tanortsch Worte so: Der eine legt mehr Wert auf „de jure“ und der andere auf „de facto“. Und knüpfe damit auf das aktuelle Thema der Besoldung an: De jure steht uns Beamten eine viel bessere Alimentierung zu, de facto werden wir sie wohl leider nicht bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 17.10.2024 20:03
Da ich auch Beamter bin, politisch aber nicht festgelegt, habe ich im Laufe meines Lebens eigentlich schon so einiges gewählt, gut gut die AFD nicht und das wird auch wohl für den Rest meines Lebens so bleiben. Da ich aber mit der Ampel (habe eine Partei davon leider vor 3 Jahren gewählt) völlig  unzufrieden  bin, dennoch wählen werde, wird die Auswahl  äußerst gering.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: vorturner am 22.10.2024 09:44
Hallo zusammen,

bei uns in der Dienststelle ist etwas "Unruhe" aufgekommen. Bedeutet das neue Gesetz, dass die bisherigen Ergänzungszuschläge (bei 2 Kindern und Mietenstufe 6 fast 800€ zB) wieder entfallen, sofern der Partner ein Einkommen erzielt?

Danke für eure Hilfe!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 22.10.2024 12:13
@vorturner: Nein, es werden nur Ergänzungszuschläge bei 3 und mehr Kinder "eingefroren" und bei Änderung der Verhältnisse "abgeschmolzen".

Es könnte nur sein, dass mit der neuen Regelung weitere Zuschläge ausgezahlt werden müssen, insbesondere bei Beamten mit niedriger Besoldungs- und Erfahrungsstufe, 2 Kindern und einem nicht berufstätigen Ehepartner. Dazu wird ein Antrag gestellt werden müssen.

Der Besoldungsgesetzgeber geht dabei von rund 1.000 Beamtenfamilien in NRW aus.

Es wird mit Sicherheit bis Ende des Jahres wieder Musterwidersprüche geben, da diese neue Regelung voraussichtlich nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 22.10.2024 14:36
...alleinerziehende Beamte hätten nie gedacht, dass sie mal auf der Gewinnerseite stehen... 8) 8) 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 22.10.2024 15:30
Es gibt hier keine Gewinnerseite, es gibt nur ggfls. Verlierer.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rundmc87 am 23.10.2024 23:11
Also verstehe ich das richtig:

Ich A13 (Landesbeamter) mit 3 Kindern Mietenstufe 2 werde keine Gehaltserhöhung bekommen bzw. habe sogar weniger als vorher. Es gibt aber die sogenannte Ausgleichszahlung, die diese Differenz schließt.


Chatgpt hat es für mich ausgerechnet. Bin sprachlos.
Aufgrund der Kürzung des Familienzuschlags für das dritte Kind wirst du zunächst einen Verlust von 696,81 Euro monatlich haben, weil der Zuschlag für das dritte Kind stark reduziert wurde.

Ausgleichszahlung:

Die Ausgleichszahlung soll die Differenz zwischen dem alten und neuen Familienzuschlag vorübergehend ausgleichen. Solange diese Zahlung aktiv ist, wirst du den Verlust nicht sofort spüren.

4. Tatsächliche Gehaltserhöhung:

   •   Ab Februar 2025 wirst du also tatsächlich mehr Gehalt bekommen, aber es wird zunächst nicht auf das Niveau ansteigen, das du vor der Kürzung hattest.
   •   Die Gehaltserhöhung wird teilweise verwendet, um die Ausgleichszahlung zu verringern, sodass du letztendlich weiterhin weniger Gehalt hast als vor den Änderungen.

Fazit:

Du wirst also eine Erhöhung im Gehalt ab Februar 2025 erhalten, aber dein Gesamtgehalt könnte trotz dieser Erhöhung immer noch unter dem ursprünglichen Niveau liegen, das du vor der Kürzung des Familienzuschlags hattest.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lotus am 23.10.2024 23:40
Niemand bekommt weniger Gehalt durch diese Erhöhung. Wenn du unbedingt nach einer "weniger"- Formulierung suchst, dann so:
Du bekommst durch die Gehaltserhöhung etwas weniger mehr, als du vielleicht damals bei Tarifabschluss dachtest, weil durch diese neue Regelung die Familienzuschläge für die meisten Leute mit 3 Kindern de facto nicht steigen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Teacherin am 24.10.2024 00:29
Also verstehe ich das richtig:

Ich A13 (Landesbeamter) mit 3 Kindern Mietenstufe 2 werde keine Gehaltserhöhung bekommen bzw. habe sogar weniger als vorher. Es gibt aber die sogenannte Ausgleichszahlung, die diese Differenz schließt.


Chatgpt hat es für mich ausgerechnet. Bin sprachlos.
Aufgrund der Kürzung des Familienzuschlags für das dritte Kind wirst du zunächst einen Verlust von 696,81 Euro monatlich haben, weil der Zuschlag für das dritte Kind stark reduziert wurde.

Ausgleichszahlung:

Die Ausgleichszahlung soll die Differenz zwischen dem alten und neuen Familienzuschlag vorübergehend ausgleichen. Solange diese Zahlung aktiv ist, wirst du den Verlust nicht sofort spüren.

4. Tatsächliche Gehaltserhöhung:

   •   Ab Februar 2025 wirst du also tatsächlich mehr Gehalt bekommen, aber es wird zunächst nicht auf das Niveau ansteigen, das du vor der Kürzung hattest.
   •   Die Gehaltserhöhung wird teilweise verwendet, um die Ausgleichszahlung zu verringern, sodass du letztendlich weiterhin weniger Gehalt hast als vor den Änderungen.

Fazit:

Du wirst also eine Erhöhung im Gehalt ab Februar 2025 erhalten, aber dein Gesamtgehalt könnte trotz dieser Erhöhung immer noch unter dem ursprünglichen Niveau liegen, das du vor der Kürzung des Familienzuschlags hattest.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Teacherin am 24.10.2024 00:41
Also verstehe ich das richtig:

Ich A13 (Landesbeamter) mit 3 Kindern Mietenstufe 2 werde keine Gehaltserhöhung bekommen bzw. habe sogar weniger als vorher. Es gibt aber die sogenannte Ausgleichszahlung, die diese Differenz schließt.


Chatgpt hat es für mich ausgerechnet. Bin sprachlos.
Aufgrund der Kürzung des Familienzuschlags für das dritte Kind wirst du zunächst einen Verlust von 696,81 Euro monatlich haben, weil der Zuschlag für das dritte Kind stark reduziert wurde.

Ausgleichszahlung:

Die Ausgleichszahlung soll die Differenz zwischen dem alten und neuen Familienzuschlag vorübergehend ausgleichen. Solange diese Zahlung aktiv ist, wirst du den Verlust nicht sofort spüren.

4. Tatsächliche Gehaltserhöhung:

   •   Ab Februar 2025 wirst du also tatsächlich mehr Gehalt bekommen, aber es wird zunächst nicht auf das Niveau ansteigen, das du vor der Kürzung hattest.
   •   Die Gehaltserhöhung wird teilweise verwendet, um die Ausgleichszahlung zu verringern, sodass du letztendlich weiterhin weniger Gehalt hast als vor den Änderungen.

Fazit:

Du wirst also eine Erhöhung im Gehalt ab Februar 2025 erhalten, aber dein Gesamtgehalt könnte trotz dieser Erhöhung immer noch unter dem ursprünglichen Niveau liegen, das du vor der Kürzung des Familienzuschlags hattest.

Dein Gehalt wird prozentual steigen, sowohl im Nov als auch im Feb
Mit der neuen Reglung schmelzt dein Familienzuschlag für das dritte Kind zunächst ab, aber du bekommst einen Ausgleich der dich zurück zum ursprünglichen Zuschlag führt.  Beispiel Zuschlag für das dritte Kind waren 830€ sind ab jetzt aber 700€ du bekommst dann einen Ausgleich von 130€ der schmelzt dann im November um den prozentual erhöhten Wert ab. Beispiel November/24 Erhöhung Familienzuschlag z.B. 5% d.h. 5% auf die 700€ sind 35€ also bekommst du im November für das dritte Kind dann 735€ und dein Ausgleich verringert sich um diese Erhöhung heißt 95,00 € Ausgleich
Und dann wenn der Ausgleich komplett weg ist kann man dann von einer Erhöhung des Familienzuschlag reden, dass wäre dann evtl. bei der nächsten Tarifrunde
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 24.10.2024 09:40
Da ab dem 01.11.2024 gleichzeitig die Inflationsausgleichsprämie von 120 EUR wegfällt ist es durchaus denkbar, dass das Nettogehalt trotz der Erhöhung mit dem eingefrorenen Familienzuschlag kaum steigt.

Die Steigerung des Grundgehaltes wird allerdings nicht mit der Reduzierung der Familienzuschläge verrechnet.

Die Ausgleichszahlung fällt jedoch weg, sobald eine Änderung der Familienzuschläge eintritt, also entweder ein Kind herausfällt oder ein anderes hinzutritt oder man nach dem 01.11.2024 umzieht (selbst in der gleichen Stadt oder einer anderen Stadt mit der gleichen Mietenstufe)

Bezogen auf den hier vorliegenden Fall dürfte es bei A 13 (Vollzeit) in der kleinsten Erfahrungsstufe wie folgt aussehen:

Bisher:
4588,38 EUR Grundbesoldung + 1601,91 EUR Familienzuschlag + 120 EUR (Netto) Inflationsausgleichsprämie

ab 01.11.2024:

4788,38 EUR Grundbesoldung + 1449,23 EUR Familienzuschlag (neu) + 125,16 EUR Ausgleichzahlung Familienzuschlag

ab 01.02.2025

5051,74 EUR Grundbesoldung + 1557,97 EUR Familienzuschlag (neu) + 43,94 EUR Ausgleichszahlung

Demnach hat Chat GPT da wohl was falsch berechnet  ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: vorturner am 24.10.2024 09:41
Wird man eigentlich mit der Erhöhung ab November mehr haben als mit der Inflationsausgleichszahlung? Die Rechner stimmen irgendwie alle nicht mehr bei mir - früher hat es immer gepasst.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Sagsmir am 24.10.2024 10:07
Wird man eigentlich mit der Erhöhung ab November mehr haben als mit der Inflationsausgleichszahlung? Die Rechner stimmen irgendwie alle nicht mehr bei mir - früher hat es immer gepasst.

Brutto wird man jedenfalls mehr haben.
Wie es Netto aussieht, richtet sich nach den persönlichen Lohnsteuerfaktoren.
Die IAP wird ja steuerfrei ausgezahlt.
Die Bezügeerhöhung unterliegt hingegen der Besteuerung.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 25.10.2024 09:24
Wo findet man dann die Übersicht, wie viel es für jedes einzelne Kind im Familienzuschlag gibt? Auf der Seite des LBV gibt es zwar Listen mit Familienzuschlägen, aber da steht etwas von Stufen und nicht von Kinderanzahl. Oder ist das synonym? Außerdem stimmen diese Werte nicht mit meiner Abrechnung überein. Kann jemand helfen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: copamundial am 25.10.2024 09:52
Wo findet man dann die Übersicht, wie viel es für jedes einzelne Kind im Familienzuschlag gibt? Auf der Seite des LBV gibt es zwar Listen mit Familienzuschlägen, aber da steht etwas von Stufen und nicht von Kinderanzahl. Oder ist das synonym? Außerdem stimmen diese Werte nicht mit meiner Abrechnung überein. Kann jemand helfen?

Das sind Synonyme für die jeweilige Kinderanzahl.

Also Stufe 2 bedeutet 1 Kind.
Stufe 3 bedeutet 2 Kinder
Stufe 4 bedeutet 3 Kinder usw...

Anhand der beim LBV hinterlegten Tabellen kannst du dann in Abhängigkeit der jeweiligen Mietstufe deine Familienzuschläge ausrechnen.

Mit Mietstufe 3 dürfte man ungefähr das gleiche haben wie vorher (um die 30 EUR weniger wenn ich mich nicht verrechnet habe), darunter hat man dann Einbußen zu verzeichnen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 25.10.2024 12:02
Vielen Dank für die Info. So hatte ich es auch vermutet, war aber nicht sicher.
Laut LBV hat man in Mietenstufe 2 bei drei Kindern, also Stufe 4, als Familienzuschlag

zum 01.01.2024    1409;65 € erhalten und würde
zum 01.11.2024.   1476,25 € und
zum 01.02.2025.   1557,97 € erhalten.

Das ist dann selbst bei Mietenstufe II nicht weniger, oder habe ich etwas nicht beachtet?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: copamundial am 25.10.2024 12:52
Vielen Dank für die Info. So hatte ich es auch vermutet, war aber nicht sicher.
Laut LBV hat man in Mietenstufe 2 bei drei Kindern, also Stufe 4, als Familienzuschlag

zum 01.01.2024    1409;65 € erhalten und würde
zum 01.11.2024.   1476,25 € und
zum 01.02.2025.   1557,97 € erhalten.

Das ist dann selbst bei Mietenstufe II nicht weniger, oder habe ich etwas nicht beachtet?

Wenn ich jetzt den Rechner hier auf dieser Seite bemühe wirft der mir folgendes aus:

Bisher:
Mietenstufe II, 3 Kinder, Steuerklasse IV
zum 01.11.2024:    1.Kind 139.27 €/2. Kind 509.69 €/3. Kind 869.25 € --> 1518,21 €

Nach Neu-Berechnung:
Mietenstufe II, 3 Kinder, Steuerklasse IV
zum 01.11.2024:   1479,48 € (Das ist der Wert, der aus den LBV Tabellen übernommen wurde von mir)


Demnach fehlen  38,79 €

Vielleicht irre ich mich aber auch.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 25.10.2024 14:41
Wir werden es sehen. Danke für die Überprüfung. 38 Euro ist jetzt auch nicht die Welt zumal es sich um „Brutto“ handelt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Robertbob am 25.10.2024 18:34
Jede Kürzung, welche im Zusammenhang mit einer Gehaltserhöhung einhergeht,  ist für mich nicht akzeptabel. Staatlich verordnete Gehaltskürzungen im allgemeinen halte ich für eine riesige Sauerei.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PaddyB am 25.10.2024 21:25
Aber was soll denn gekürzt werden? Es werden lediglich die Erhöhungen verringert. Es sei denn es ändert sich etwas an den familiären Verhältnissen. Der Zuschlag wird halt ab dem 3. Kind eingefroren. Ist sicherlich öde. Aber niemand dadurch insgesamt weniger bekommen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 25.10.2024 23:11
Nachdem ich heute die Beitragserhöhung der PKV für 2025 in der Post hatte, erinnerte ich mich, dass die Daten der Versicherer für 2022 noch fehlten, damit das Land die Amtsangemessenheit überprüfen kann. Wie ist denn hierzu eigentlich der aktuelle Stand?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PaddyB am 26.10.2024 15:40
Hab den Brief vom LBV bekommen. Ein echter Schock. Krieg kaum mehr zum Vormonat. Hab es noch nicht ganz durchdrungen. Aber im Ergebnis wirklich übel.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PaddyB am 26.10.2024 16:17
So, hab es verstanden. Es wird alles miteinander verrechnet was die Familienzuschläge angeht. Danke, Hendrik Wüst!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: polente am 26.10.2024 18:26
Nachdem ich heute die Beitragserhöhung der PKV für 2025 in der Post hatte, erinnerte ich mich, dass die Daten der Versicherer für 2022 noch fehlten, damit das Land die Amtsangemessenheit überprüfen kann. Wie ist denn hierzu eigentlich der aktuelle Stand?

Würde mich auch interessieren. Peinlich, dass das so lange dauert.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 26.10.2024 19:39
Ich unterstelle hier das absichtliche Zurückhalten der Infos um
bis das BverG eine neue Entscheidung trifft nichts zahlen zu müssen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 26.10.2024 21:51
Hab den Brief vom LBV bekommen. Ein echter Schock. Krieg kaum mehr zum Vormonat. Hab es noch nicht ganz durchdrungen. Aber im Ergebnis wirklich übel.

Wie sollen bei 200€ Brutto Sockelbetrag mehr bei rumkommen als bei 120€ steuerfreier IAP?

Das geht bei der Systematik unseres Steuersystem fast garnicht.

Wenn auf die 200€ mehr Brutto 30% (gerne persönlichen Steuersatz nehmen) Steuer anfallen, bleiben eben nur 140€ über.

Meine Frau in Stk. V wird wahrscheinlich mit einem Minus da raus gehen.

Und das die Familienzuschläge de facto nicht sinken und nicht steigen, dürfte doch auch klar sein nach den letzten drei Seiten hier.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cyrix42 am 27.10.2024 00:32
140>120; oder wo genau ist jetzt das Problem?

Damit die Brutto-Erhöhung um 200€ nach Steuern bei weniger als 120€ Netto-Erhöhung landet, braucht es einen Grenzsteuersatz von über 40%, also ein bisheriges zu versteuerndes Einkommen von 63200€ (für eine Person; das Doppelte für ein Ehepaar). Rechnet man da nochmal ca. 4200€ PKV dazu (350€/Monat), die ja einkommensteuerfrei ist, landet man bei einem Jahres-Brutto von 67400€; also in NRW ab A13/10.

Und auch dann, wenn es weniger wird — sofern wir hier keine Einkommens-Viertelmillionäre haben — wird es nicht viel: Der Spitzensteuersatz beträgt 42%. Es werden also von den 200€ höchstens 84€ an Einkommensteuer abgeführt, sodass mindestens 116€ mehr Netto (für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wie z.B. Beamte) übrig bleiben.

Machst du jetzt tatsächlich wegen dieser 4€, die es maximal für dich weniger werden, einen solchen Aufstand?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: yogiii am 27.10.2024 00:50
Disclaimer: bin Beamter in HB, aber...

...die Frechheit ist doch, dass im November der erste Teil der Lohnerhöhung nach zwei Jahren mit krasser Inflation kommen sollte. Wenn das für viele mit Kindern jetzt effektiv wieder eine weitere Nullrunde ist, dann sind das zusätzliche reale Kaufkraftverluste.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 27.10.2024 03:49
140>120; oder wo genau ist jetzt das Problem?

Damit die Brutto-Erhöhung um 200€ nach Steuern bei weniger als 120€ Netto-Erhöhung landet, braucht es einen Grenzsteuersatz von über 40%, also ein bisheriges zu versteuerndes Einkommen von 63200€ (für eine Person; das Doppelte für ein Ehepaar). Rechnet man da nochmal ca. 4200€ PKV dazu (350€/Monat), die ja einkommensteuerfrei ist, landet man bei einem Jahres-Brutto von 67400€; also in NRW ab A13/10.

Und auch dann, wenn es weniger wird — sofern wir hier keine Einkommens-Viertelmillionäre haben — wird es nicht viel: Der Spitzensteuersatz beträgt 42%. Es werden also von den 200€ höchstens 84€ an Einkommensteuer abgeführt, sodass mindestens 116€ mehr Netto (für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wie z.B. Beamte) übrig bleiben.

Machst du jetzt tatsächlich wegen dieser 4€, die es maximal für dich weniger werden, einen solchen Aufstand?


Einen Döner weniger für mich 🫣.

Was mich nur daran stört ist, dass jeder meint ich würde jetzt schon wieder mehr Geld (200 € brutto) mehr bekommen und das ja auch so in der Presse geschrieben wird. Das es faktisch eine Reduzierung um 4 € ist, will niemand wissen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.10.2024 08:05
140>120; oder wo genau ist jetzt das Problem?

Damit die Brutto-Erhöhung um 200€ nach Steuern bei weniger als 120€ Netto-Erhöhung landet, braucht es einen Grenzsteuersatz von über 40%, also ein bisheriges zu versteuerndes Einkommen von 63200€ (für eine Person; das Doppelte für ein Ehepaar). Rechnet man da nochmal ca. 4200€ PKV dazu (350€/Monat), die ja einkommensteuerfrei ist, landet man bei einem Jahres-Brutto von 67400€; also in NRW ab A13/10.

Und auch dann, wenn es weniger wird — sofern wir hier keine Einkommens-Viertelmillionäre haben — wird es nicht viel: Der Spitzensteuersatz beträgt 42%. Es werden also von den 200€ höchstens 84€ an Einkommensteuer abgeführt, sodass mindestens 116€ mehr Netto (für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wie z.B. Beamte) übrig bleiben.

Machst du jetzt tatsächlich wegen dieser 4€, die es maximal für dich weniger werden, einen solchen Aufstand?

Gilt deine Antwort mir? Sei beruhigt, ich habe kein Problem. Ich habe das nur weniger ausführlich als du erklären wollen. Sei's drum
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lotus am 27.10.2024 08:07
Es sind ja nicht 4€ weniger, sondern 116€ mehr. Die IAP wäre ansonsten auch weggefallen. Du konntest ja auch im Monat nach der Coronasonderzahlung nicht sagen "Na toll, jetzt hab ich 1300€ weniger".
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: PushPull am 27.10.2024 17:48
Meine Frau in Stk. V wird wahrscheinlich mit einem Minus da raus gehen.

Deiner Frau bleibt genau so viel/wenig, wie allen anderen hier (abgesehen vom persönlichen Steuersatz).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Grandia am 27.10.2024 18:00
Der Trick hat funktioniert. Die monatliche Stückelung der IAP statt einer Einmalzahlung hat als Gehaltsplus geblendet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rheini am 27.10.2024 19:51
Der Trick hat funktioniert. Die monatliche Stückelung der IAP statt einer Einmalzahlung hat als Gehaltsplus geblendet.

Ich habe dargestellt, was,andere, auch in der Presse, schreiben und meinen.

Wenn ich jetzt noch jedem erzähle dass ich seit x Monaten keine Besoldungserhöhung bekommen habe, dann schalten auch die letzten Zuhörer ab.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Der Obelix am 27.10.2024 20:40
fakt ist einfach, dass die ach so tolle Tarifeinigung eigentlich ein maßloser witz ist. von 200€ Brutto bleiben einfach mal 130 maximal netto.

Dafür zahlt man monatlich seit 2023 eben soviel mehr jeden Monat

Energie : plus 60€
Kranken Vers: plus 70€
Sonstige Vers: plus 20€
Kita Essen: plus 60€
Kfz/ Öffis: plus 20€

muss man glaube ich nichtnzusammenrechnen…
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 27.10.2024 23:07
Hallo!
Ich komm grad nicht klar!
200 brutto!
Ich hab A13, Stufe 10, volle Stelle, 2 Kinder...
Ich hab nur knappe 42 Euro netto übrig...??!!
Steuerklasse 3 😞.

Was ist denn da nun falsch ....?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Callisto am 27.10.2024 23:11
Familienzuschlag ab dem dritten Kind:
Bemerkenswert ist ja bspw, dass die baden-württembergische Landesregierung und der dortige Gesetzgeber den Mehrbedarf ab dem dritten Kind für 2023 mit 812,00 EUR und für 2024 mit 895,00 EUR beziffern (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2024-2025-vorlage.pdf, Seite 95). 
In NRW dagegen senkt man den Mehrbedarf ab dem dritten Kind ab 2024 auf einen Betrag zwischen 707,37 und 761 EUR (abhängig von der Mietenstufe) ab. Das ist durchaus rechtfertigungsbedürftig...

Die Ausgleichszahlung fällt jedoch weg, sobald eine Änderung der Familienzuschläge eintritt, also entweder ein Kind herausfällt oder ein anderes hinzutritt oder man nach dem 01.11.2024 umzieht (selbst in der gleichen Stadt oder einer anderen Stadt mit der gleichen Mietenstufe)

Dass ein Umzug selbst innerhalb derselben Gemeinde zu einem Wegfall der Ausgleichszulage führen soll, behauptet auch das LBV auf seiner Homepage. Ich finde das ergibt sich aus dem Gesetz nicht zwingend. Wenn man das Gesetz wirklich so anwenden will, fände ich das jedenfalls verfassungsrechtlich äußerst problematisch.

§ 91b Abs. 3 LBesG NRW lautet:

"Die Gewährung der Ausgleichszulage nach den Absätzen 1 und 2 entfällt bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes sowie bei einer Änderung der Familienverhältnisse, die für die Bestimmung der Stufe des Familienzuschlags nach § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 maßgeblich sind und zu einer Erhöhung der Stufe des Familienzuschlags führen, sofern die Änderung nach Ablauf des 31. Oktober 2024 eingetreten ist."


Die Frage ist, worauf sich der fettmarkierte Teil bezieht. Meines Erachtens macht es mehr Sinn, das auf beide Alternativen, das heißt den "Wechsel des Hauptwohnsitzes" und die "Änderung der Familienverhältnisse zu beziehen. Dafür spricht die Verwendung des Plurals, wobei die Verwendung des Plurals hier sprachlich wohl so oder so nicht wirklich passt. Für mich macht es auch inhaltlich mehr Sinn, weil diese ganze Regelung zum Wegfall der Ausgleichszahlung bei Änderungen der Lebensverhältnisse insbesondere dann zu rechtfertigen sein dürfte, wenn diese Änderung ingesamt zu einer Erhöhung der Zuschläge führt. Wird bspw. am 01.11.2024 ein viertes Kind geboren, hat man insofern Pech gehabt, wenn man während der Schwangerschaft (oder davor) mit den bisherigen Zuschlägen kalkuliert und auf das Versprechen der Landesregierung vertraut hat, dass das Tarifergebnis "wirkungsgleich" umgesetzt wird. Aber man hätte in Bezug auf die Auszahlung selbst keine Einbußen und das Versprechen der Landesregierung auf eine zusätzliche Erhöhung dürfte keine verfassungsrechtlich gesicherte Rechtsposition verschaffen.

Wenn man - wie es offenbar das LBV vorhat - das Gesetz so versteht, dass sich der fettmarkierte Teil nicht auf den "Wechsel des Hauptwohnsitzes" bezieht, führt ein solcher Umzug aber tatsächlich dazu, dass der Familienzuschlag für die Betroffenen sinkt. Warum ein Umzug innerhalb der Gemeinde den Vertrauennsschutz auf die bisherige Höhe der Besoldung in Form des Familienzuschlags entfallen lässt, leuchtet mir jedoch nicht ein. Um diese Auslegung mal auf die Spitze zu treiben: Eine Beamtenfamilie (mit 3 oder mehr Kindern), deren Mietvertrag gekündigt wurde, verlöre durch die Kündigung dann auch noch den Anspruch auf Ausgleichzahlung. Das halte ich für verfassungsrechtlich schwierig zu rechtfertigen und politisch würde ich auch gerne mal sehen, wie ein Hendrik Wüst das erklärt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperIngo am 27.10.2024 23:13
Hallo!
Ich komm grad nicht klar!
200 brutto!
Ich hab A13, Stufe 10, volle Stelle, 2 Kinder...
Ich hab nur knappe 42 Euro netto übrig...??!!
Steuerklasse 3 😞.

Was ist denn da nun falsch ....?

Ach ja...
Die 120 Euro IAP fällt weg...

Dankeschön....
Juhu...
42 Euro!!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 28.10.2024 08:14
Haben eure Bezügestellen es denn geschafft die Erhöhungen ab 11/2024 technisch umzusetzen? Meine nicht  ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: uniprof am 28.10.2024 10:13
Familienzuschlag ab dem dritten Kind:
Bemerkenswert ist ja bspw, dass die baden-württembergische Landesregierung und der dortige Gesetzgeber den Mehrbedarf ab dem dritten Kind für 2023 mit 812,00 EUR und für 2024 mit 895,00 EUR beziffern (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2024-2025-vorlage.pdf, Seite 95).
In NRW dagegen senkt man den Mehrbedarf ab dem dritten Kind ab 2024 auf einen Betrag zwischen 707,37 und 761 EUR (abhängig von der Mietenstufe) ab. Das ist durchaus rechtfertigungsbedürftig...

Das LBV hat mir in einem Schreiben vom 22.10 dazu mitgeteilt: "Abhängig von der Mietenstufe können die neuen Beträge des Familienzuschlags ab dem dritten Kind ab dem 01.01.2024 niedriger sein als vorher".

Das ist, gelinde gesagt, eine dreiste Lüge. Denn der Familienzuschlag für das dritte Kind wurde für alle Mietenstufen gekürzt, sind also immer geringer als vorher. Das ist eben keine reine Regionalisierung, sondern auch eine Kürzung für alle, selbst mit Wohnort München (und ja, auch das gibt es bei Beamten in NRW, insbesondere im Uni-Bereich).

Ich habe im Gesetz hierzu keine geeignete Begründung gefunden ...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rundmc87 am 28.10.2024 11:46
Ihr Lieben,

wenn im kommenden August die Besoldung auf A13 vollzogen ist, wie verhält es sich mit dir Erfahrungsstufe?

Macht man da weiter wo man war oder darf man eine Stufe höher, weil man nicht die selben Startbedingungen hatte?

 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BeamteNRW01 am 28.10.2024 11:47
Hallo,
als ich am Samstag Brief vom LBV bekam, war ich total baff. ich habe eine offene Zuvielzahlungen von über 3600€ erhalten, außerdem weniger netto.
soweit ich weiß wenn der Kinderanteil im Familienzuschlag geringer ist, dann gibt es gemäß § 91b eine Ausgleichszulage.
Wie hat LBV das verrechnet???  und wo bleibt die Ausgleichszulage???
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 28.10.2024 12:00
Ihr Lieben,

wenn im kommenden August die Besoldung auf A13 vollzogen ist, wie verhält es sich mit dir Erfahrungsstufe?

Macht man da weiter wo man war oder darf man eine Stufe höher, weil man nicht die selben Startbedingungen hatte?

Woher kommt diese Idee?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 28.10.2024 16:27
Mist, ich habe zu sehr aufs Fertilitätsprinzip gesetzt. Von den 200€ gehen bei 37 % Steuern weg!

Ich muss wohl zum FDP Wähler werden. 

Wüst stürzen - MP Lindner!!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Reisinger850 am 28.10.2024 23:41
Ihr Lieben,

wenn im kommenden August die Besoldung auf A13 vollzogen ist, wie verhält es sich mit dir Erfahrungsstufe?

Macht man da weiter wo man war oder darf man eine Stufe höher, weil man nicht die selben Startbedingungen hatte?

Woher kommt diese Idee?



Wenn die Landesregierung fair wäre, müsste auch die Erfahrungsstufe eine nach oben, da die Sek1
Lehrer + GS ja bei 4 anfingen. Die Besoldunggsstufe war ja aber offensichtlich falsch mit A12 und wird Sommer 2026 auf A13 korrigiert. Ein sozusagen eingestandener Fehler. Nur leider wird man einfach in der jeweiligen Erfahrungsstufe verbleiben und hat die ersten zwei Jahre in Stufe 4 jetzt als Nachteil gegenüber den übrigen A13ern
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 29.10.2024 07:05
Ihr Lieben,

wenn im kommenden August die Besoldung auf A13 vollzogen ist, wie verhält es sich mit dir Erfahrungsstufe?

Macht man da weiter wo man war oder darf man eine Stufe höher, weil man nicht die selben Startbedingungen hatte?

Woher kommt diese Idee?


Wenn die Landesregierung fair wäre, müsste auch die Erfahrungsstufe eine nach oben, da die Sek1
Lehrer + GS ja bei 4 anfingen. Die Besoldunggsstufe war ja aber offensichtlich falsch mit A12 und wird Sommer 2026 auf A13 korrigiert. Ein sozusagen eingestandener Fehler. Nur leider wird man einfach in der jeweiligen Erfahrungsstufe verbleiben und hat die ersten zwei Jahre in Stufe 4 jetzt als Nachteil gegenüber den übrigen A13ern

Der Großteil der Lehrkräfte in der SEK I dürfte noch das klassische Studium (6 Semester) abgeschlossen haben. Sie waren also 1 Jahr früher im Job als SEK II Lehrkräfte. Die haben zu Beginn ihrer Laufbahn also erstmal ein Jahr Vorsprung, was die Knete angeht
 
Das A13 für alle gekommen ist, hat nichts mit einer beseitigten rechtlichen Fehleinschätzung zu tun. Das selbst in diesem Jahrzehnt noch von VWGs bestätigt worden, dass das so ok ist.
Wüst hat sich im Fernsehduell im Wahlkampf einfach blamiert, als er behauptet hat, dass alle Lehrer gleich verdienen. Danach ging das ganz schnell.Wahlkampfgeschenk
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 29.10.2024 07:25
Hallo,
als ich am Samstag Brief vom LBV bekam, war ich total baff. ich habe eine offene Zuvielzahlungen von über 3600€ erhalten, außerdem weniger netto.
soweit ich weiß wenn der Kinderanteil im Familienzuschlag geringer ist, dann gibt es gemäß § 91b eine Ausgleichszulage.
Wie hat LBV das verrechnet???  und wo bleibt die Ausgleichszulage???

Ohne Deine Abrechnung zu sehen und ohne nähere Kenntnisse über Deine Verhältnisse und eine mögliche Änderung derselben (Umzug, Wegfall eines Kindes, Hinzutritt eines Kindes, usw.) ist eine Einschätzung kaum möglich.

Wenn sich bei dir in deiner Situation nichts geändert hat, ist es auch denkbar, dass sich die Mietenstufe Deiner Gemeinde zum 01.01.2024 negativ verändert hat und es bisher niemandem aufgefallen ist.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 29.10.2024 07:41
@Callisto:

Ich gehe davon aus, dass diese Verschlechterung bei dem Familienzuschlag trotz eines anderslautenden, höchstrichterlichen Urteils des BVerfG durchaus auch als Untätigkeit zu betrachten sein dürfe und insoweit insgesamt verfassungsrechtlich kaum haltbar sein dürfte.

Allerdings dürfte das VBL und auch andere Besoldungsdienststellen sich zunächst genauso verhalten, wie ich es beschrieben habe, und somit das Gesetz so auslegen, wie ich es beschrieben habe. Die jährlich zu stellenden Anträge auf amtsangemessene Besoldung wären dann umso wichtiger, dürften dann jedoch wieder viele Monde ruhen, bis man nach erneuter Urteilsverkündung seinem Recht etwas näher kommt.

Das ganze Gesetz ist wieder einmal ein aus meiner Sicht untauglicher und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Versuch, Gelder bei den Beamten einzusparen und so einen zunächst vordergründig verfassungsgemäßen Haushalt zu basteln. Solange allerdings nicht alle Beamten einen solchen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen, spart der Besoldungsgesetzgeber dennoch Gelder ein; selbst wenn alle einen Antrag stellen würden, so spielt ihm die Inflation dennoch in die Karten. 
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Beitrag von: Reisinger850 am 29.10.2024 09:27
Ihr Lieben,

wenn im kommenden August die Besoldung auf A13 vollzogen ist, wie verhält es sich mit dir Erfahrungsstufe?

Macht man da weiter wo man war oder darf man eine Stufe höher, weil man nicht die selben Startbedingungen hatte?



Woher kommt diese Idee?


Wenn die Landesregierung fair wäre, müsste auch die Erfahrungsstufe eine nach oben, da die Sek1
Lehrer + GS ja bei 4 anfingen. Die Besoldunggsstufe war ja aber offensichtlich falsch mit A12 und wird Sommer 2026 auf A13 korrigiert. Ein sozusagen eingestandener Fehler. Nur leider wird man einfach in der jeweiligen Erfahrungsstufe verbleiben und hat die ersten zwei Jahre in Stufe 4 jetzt als Nachteil gegenüber den übrigen A13ern

Der Großteil der Lehrkräfte in der SEK I dürfte noch das klassische Studium (6 Semester) abgeschlossen haben. Sie waren also 1 Jahr früher im Job als SEK II Lehrkräfte. Die haben zu Beginn ihrer Laufbahn also erstmal ein Jahr Vorsprung, was die Knete angeht
 
Das A13 für alle gekommen ist, hat nichts mit einer beseitigten rechtlichen Fehleinschätzung zu tun. Das selbst in diesem Jahrzehnt noch von VWGs bestätigt worden, dass das so ok ist.
Wüst hat sich im Fernsehduell im Wahlkampf einfach blamiert, als er behauptet hat, dass alle Lehrer gleich verdienen. Danach ging das ganz schnell.Wahlkampfgeschenk

Ich sehe es nicht als Geschenk,
Sondern als verdammt Pflicht. Zumal seit 2016 alle neu eingestellten Lehrer 10 Semester benötigten ;)nach deiner Argumentation müsste ich ja dann eine Nachzahlung erhalten für das verpasste Geld von 2016-2025. Her damit
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Corumlu am 29.10.2024 14:55
Haben eure Bezügestellen es denn geschafft die Erhöhungen ab 11/2024 technisch umzusetzen? Meine nicht  ::)
Nein leider auch nicht!  :-[
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Oberstudiendirektor am 29.10.2024 22:07
Habe heute den Bescheid bekommen. Bin etwas irritiert. Während ich noch 10/24 mit Mietenstufe II und 3 Kindern 1601,91 € bekommen habe, sind es 11/24 nur noch 1476,75 €. Dieser Betrag von 1476,75 entspricht Stufe 4. Die 159,96 € aus Stufe 1 sind laut meiner Abrechnung darin enthalten. Ist das korrekt? Wird der Betrag aus Stufe 1 nicht immer obendrauf gerechnet?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Teacherin am 29.10.2024 23:44
Habe heute den Bescheid bekommen. Bin etwas irritiert. Während ich noch 10/24 mit Mietenstufe II und 3 Kindern 1601,91 € bekommen habe, sind es 11/24 nur noch 1476,75 €. Dieser Betrag von 1476,75 entspricht Stufe 4. Die 159,96 € aus Stufe 1 sind laut meiner Abrechnung darin enthalten. Ist das korrekt? Wird der Betrag aus Stufe 1 nicht immer obendrauf gerechnet?

Ab Nov/24 sinkt der der Familienzuschlag. Die 1476,75 € sind dein neuer Familienzuschlag ab November/24 du müsstest unten noch die Differenz als Ausgleichszahlung stehen haben! Du hast also nicht weniger sondern das gleiche wie im Oktober nur halt gesplittet.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: crosenkr am 30.10.2024 08:57
https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/dbb-nrw-sieht-gefahr-fuer-landeshaushalt-verfassungsgemaesse-besoldung-statt-taschenspielertricks-163361/
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Beitrag von: Knucki am 30.10.2024 09:07
Hat denn schon jemand einen Musterwiderspruch, den man nutzen könnte?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 31.10.2024 08:59
jetzt gilt es Ausgegeben zu Düsseldorf am 31. Oktober 2024: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_bestand_liste?anw_nr=6&l_id=11910&sg=0&val=11910&ver=0&menu=0

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Shareef am 02.11.2024 00:14
Hallo zusammen,

was ist denn der Ergänzungszuschlag? Bekommt den jeder? Wie viel kann ich da bekommen?

Verheiratet, 3 Kinder,  Mietenstufe 3, Frau Geringverdienerin…

Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 02.11.2024 10:28
Wenn deine Fau Einkommen hat:

Wahrscheinlich 0 €
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MrBeam am 02.11.2024 23:32
Hallo zusammen,

was ist denn der Ergänzungszuschlag? Bekommt den jeder? Wie viel kann ich da bekommen?

Verheiratet, 3 Kinder,  Mietenstufe 3, Frau Geringverdienerin…

Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW

Folgende beiden Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Es gibt kein Partnereinkommen oder das Partnereinkommen ist nicht höher als 538 Euro (Minijobgrenze) und

2. Die Nettoalimentation der Beamtin oder des Beamten unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse 3 und das Partnereinkommen sind nicht mindestens 15% höher als der grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf. Die Mindestbeträge sind der Tabelle (Anlage 18) hier zu entnehmen.

Hier ist die Tabelle mit den konkreten Werten

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2018_0.pdf

Herzlichen Gruß
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 11.11.2024 12:05
Liegen die Zahlen der PKV immernoch nicht vor eigentlich? Wenn ich so arbeiten würde wie diese Clowns... ::)

Hier gehts ja immernoch um die Alimentation aus dem Jahr 2022..
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 09.12.2024 17:34
Wie kommt man eigentlich an den Antrag zur Überprüfung der Besoldung bei nicht vorhandenen Partnereinkommen?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Shareef am 10.12.2024 09:52
Hallo zusammen,

was ist denn der Ergänzungszuschlag? Bekommt den jeder? Wie viel kann ich da bekommen?

Verheiratet, 3 Kinder,  Mietenstufe 3, Frau Geringverdienerin…

Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW

Folgende beiden Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Es gibt kein Partnereinkommen oder das Partnereinkommen ist nicht höher als 538 Euro (Minijobgrenze) und

2. Die Nettoalimentation der Beamtin oder des Beamten unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse 3 und das Partnereinkommen sind nicht mindestens 15% höher als der grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf. Die Mindestbeträge sind der Tabelle (Anlage 18) hier zu entnehmen.

Hier ist die Tabelle mit den konkreten Werten

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2018_0.pdf

Herzlichen Gruß

Verstehe die Tabelle nicht. Habe A12 Stufe 8, Mietenstufe 3.  ist mein Gesamtbedarf 6479€?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 10.12.2024 13:26
Hallo zusammen,

was ist denn der Ergänzungszuschlag? Bekommt den jeder? Wie viel kann ich da bekommen?

Verheiratet, 3 Kinder,  Mietenstufe 3, Frau Geringverdienerin…

Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW

Folgende beiden Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Es gibt kein Partnereinkommen oder das Partnereinkommen ist nicht höher als 538 Euro (Minijobgrenze) und

2. Die Nettoalimentation der Beamtin oder des Beamten unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse 3 und das Partnereinkommen sind nicht mindestens 15% höher als der grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf. Die Mindestbeträge sind der Tabelle (Anlage 18) hier zu entnehmen.

Hier ist die Tabelle mit den konkreten Werten

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2018_0.pdf

Herzlichen Gruß

Verstehe die Tabelle nicht. Habe A12 Stufe 8, Mietenstufe 3.  ist mein Gesamtbedarf 6479€?

Mit Stufe ist natürlich die Stufe des Familienzuschlags gemeint, nicht die Besoldung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 13.12.2024 16:58
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/antrag-erganzungszuschlag-zum-familienzuschlag-nach-ss-71b-lbesg-nrw

Hier findet sich der Antrag!

Wir sollten alle pro forma einen Antrag stellen und das System damit zum kollabieren bringen.

Bei mir wird er sicher abgelehnt werden.

Wäre eine Klage gegen die Ablehnung wohl ein Hebel um diesen Blödsinn in Gänze zu beenden?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Knucki am 18.12.2024 06:57
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/antrag-erganzungszuschlag-zum-familienzuschlag-nach-ss-71b-lbesg-nrw

Hier findet sich der Antrag!

Wir sollten alle pro forma einen Antrag stellen und das System damit zum kollabieren bringen.

Bei mir wird er sicher abgelehnt werden.

Wäre eine Klage gegen die Ablehnung wohl ein Hebel um diesen Blödsinn in Gänze zu beenden?



Unglaublich!!! Da wird einem noch nicht mal der Antrag zum Download bereitgestellt.... Ja jetzt muss man erst um eine Übersendung betteln, damit es noch schwerer wird seinen Anspruch geltend zu machen
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 19.12.2024 16:30
Ich habe den jetzt mal angefordert und werde ihn gemäß meiner Pflichten dann ausfüllen.

Wenn der dann abgelehnt wird, werde ich mal mit der Gewerkschaft bzgl. Rechtsschutz Kontakt aufnehmen.

Verwaltung schlagt man am besten mit Verwaltung, schrieb hier mal jemand.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AKMS94 am 09.01.2025 17:30
Mal vielleicht was interessantes.. Ich arbeite in einer Großstadt in NRW und bin für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins & die Vermittlung der öffentlich geförderten Wohnung zuständig.

Als alleinstehender Single im mittleren Dienst (A8) würde ich bis an mein Dienstende den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (Gruppe B) haben. Der Beamte, der dafür zuständig ist die Haushalte zu prüfen und die Sozialwohnungen zu vermitteln könnte sich gleich selbst in die Reihe einordnen. Schöne Anekdote  :o :'(
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Shareef am 08.02.2025 11:57
Wie lange dauert es, bis man eine Entscheidung zum Ergänzungszzuschlag bekommt?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Rentenonkel am 10.02.2025 07:26
Wie lange dauert es, bis man eine Entscheidung zum Ergänzungszzuschlag bekommt?

Ich habe in diesem Jahr eine Entscheidung über den Wegfall des Weihnachtsgeldes aus dem Jahre 2003 und 2004 erhalten. Daher ist in diesem Punkt noch sehr viel Geduld gefragt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kubikfranz am 19.06.2025 19:46
In diesem doch recht langen Thema schrieb schonmal hjemand was zu Diensträdern, ich hatte da auch mal ein eigenes Thema zu....

Die Gesetzesgrundlage ist ja endlich da seit Oktober 2024. Gibt es einen neuen Stand? Weiss jemand was? Gibt es eine Ausschreibung, schon einen entgültigen Starttermin?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: AR76 am 25.06.2025 14:08
In diesem doch recht langen Thema schrieb schonmal hjemand was zu Diensträdern, ich hatte da auch mal ein eigenes Thema zu....

Die Gesetzesgrundlage ist ja endlich da seit Oktober 2024. Gibt es einen neuen Stand? Weiss jemand was? Gibt es eine Ausschreibung, schon einen entgültigen Starttermin?
Meine große Kommune bietet diese seit Monaten an. Musst ggf. mal bei deinem Dienstherrn nachfragen. Die Möglichkeit ist also da.