Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Koschte am 24.04.2024 18:59
-
Hallo, ich beabsichtige, aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Ich bin krankgeschrieben und mein Krankengeld wird voraussichtlich (100-prozentig weiß ich das Aussteuerungdatum noch nicht) noch bis Ende Juli 2025 laufen.
Die Frage ist, ob ich auch eine Kündigung auf ärztlichen Rat mit der ordentlichen Kündigungsfrist machen kann. Ich wollte nicht fristlos kündigen, da ich seit 91 dort beschäftigt bin. Ich hab bis Ende Dezember dann Kündigungsfrist und der Arbeitgeber muss mich ja dann noch „mitschleppen“, KG-Zuschuss, Inflationsausgleichs-Prämie und so weiter zahlen. Das kommt mir irgendwie unzulässig vor.
Ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente und durch die Kündigung erhöht sich meine Chance auf die sogenannte Arbeitsmarktrente. Aber das nur außer der Reihe.
-
Ich würde einen Rentenberater einschalten, der sich in dem Gebiet auskennt. Evtl. ist es besser, wenn der AG Dir kündigt, d.h. personenbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist.
-
Wenn du selbst kündigst, bekommst du automatisch eine befristete Sperre (idR 12 Wochen) von der BAfA.
Daher niemals ohne Perspektive selbst kündigen!
-
Bei Kündigung auf ärztlichen Rat entfällt die Sperrfrist.
-
Kann man aber nur verhindern, wenn man vorher das BA einschaltet und sich die Nichtverhängung" bei Eigenkündigung bestätigen lässt. Sonst wird sie eben automatisch aktiviert und man darf nachträglich kämpfen - wobei die Beurteilung dann eben den dortigen MA obliegt. Das kann ein längerer Akt sein.
Der bessere Weg ist immer, sich vom AG kündigen zu lassen.
-
Ich würde überhaupt nicht kündigen, aber natürlich die ganze Angelegenheit bzw. Krankengeld und Teil-EU abklären.
-
Ich hab bis Ende Dezember dann Kündigungsfrist und der Arbeitgeber muss mich ja dann noch „mitschleppen“, KG-Zuschuss, Inflationsausgleichs-Prämie und so weiter zahlen. Das kommt mir irgendwie unzulässig vor.
So zu denken mag zwar ehrenhaft sein, aber das sind ja keine Almosen, sondern Dein gutes Recht. Wie oft dreht der AG das Recht so, dass es zu seinem Vorteil ist. Schlechtes Gewissen ist hier fehl am Platz.
ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst. Im TVÖD gibt es in §33 die "Beendigung ohne Kündigung": Das Arbeitsverhältnis endet ferner, sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teil weiser Erwerbsminderung erhält.
Eventuell hast Du gar keine Wahl mehr, sondern bist eh schon raus. Den Fall hatten wir Ende letzten Jahres bei uns und die Person war noch genau 1,5 Wochen im Dienst. Wir konnten nicht mal richtige Übergaben machen.
Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.
-
Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.
da würde ich aber doch den § 33 Abs. 3 nicht unter den Tisch fallen lassen wollen:
"Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt."
-
ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst.
Wozu? Das hier ist das Forum "TV-L"...
-
ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst.
Wozu? Das hier ist das Forum "TV-L"...
Ja, sorry. Vorhin wurde mir nur die Abschnittüberschrift "Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H" angezeigt und nicht die des eigentlichen Unterforums. Habe ich manchmal, wenn ich über die "Ungelesenen Beiträge komme" und der Browser nicht breit genug ist. Die Zeile wird dann abgeschnitten.
-
Auf keinen Fall kündigen!
Alle Leistungen stehen Dir von Rechts wegen bzw. aufgrund Tarifs zu.
Die Inflationsausgleichprämie steht dir zu, weil die Preise in den letzen Jahren irrsinnig gestiegen sind.
Der Staat ist auch kein Heiliger, er setzt regelmäßig die Fäuste ggü. ANern ein, dies sieht man oft bei Eingruppierung.
-
Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.
da würde ich aber doch den § 33 Abs. 3 nicht unter den Tisch fallen lassen wollen:
"Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt."
Der AN kann nur bitten und notfalls vor Gericht ziehen. Aber zuerst entscheidet der Arbeitgeber - und bekanntermaßen oftmals willkürlich. Alles schon erlebt, und der Mitarbeiter hatte keine Kraft für einen Gerichtsprozess.
-
Ich gehe davon aus, dass Koschte das Geld aus der Arbeitsmarktrent braucht!
Nach 18 Monaten läuft das Krankengeld aus. Die Teilerwerbsunfähigkeitsrente wird zum Leben nicht reichen. Wenn sie nicht Teilzeit arbeiten kann, dann ist die Arbeitsmarktrente die einzige Hoffnung!
-
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.
-
Ich gehe davon aus, dass Koschte das Geld aus der Arbeitsmarktrent braucht!
Nach 18 Monaten läuft das Krankengeld aus. Die Teilerwerbsunfähigkeitsrente wird zum Leben nicht reichen. Wenn sie nicht Teilzeit arbeiten kann, dann ist die Arbeitsmarktrente die einzige Hoffnung!
So ist es. Mein Plan ist es, noch bis zum Ablauf des Krankengeldes (über die Kündigungsfrist hinaus) das Krankengeld zu beziehen, falls mir die Arbeitsmarktrente nicht bewilligt wird. Da ich nicht weiß, ob es für eine medizinische volle Rente reicht, muss ich aus gesundheitlichen kündigen, um die Chance auf Arbeitsmarktrente zu erhöhen. Ob ich trotz Attest eine Sperre kriege, darüber mache ich mir später Gedanken.
ALG1 bräuchte ich dann nur noch anderthalb Jahr, bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln kann.
PS. Den Weiterbeschäftigungsantrag hatte ich damals gestellt, die Teilerwerbsminderungsrente hab ich schon zwei Jahre.
-
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.
ALG ist geringfügig höher als die dazukommende andere Hälfte der VBL plus die andere Hälfte der Teilrente. Aber richtig lustig ist es bei der Arbeitsagentur auch nicht. Zur Not muss ich mich halt mit denen noch bis zur Schwerbehindertenrente rumärgern. Ich müsste mich ja zumindest für Teilzeit zu Verfügung stellen. Aber vielleicht hätte ich auch Glück, würde dort in der Reha-Abteilung landen und in Ruhe gelassen werden.
-
Die in der Rehaabteilung bemühen sich intensiv um Vermittlung, von wegen in Ruhe gelassen werden...... Das mag bei Ü60 vielleicht anders aussehen.
So ging es mir vor ca. 10 Jahren als ich mal Kundin in der AfA war.
-
Ich hoffe es, dass es Ü60 besser ist.
-
Ich würde einen Rentenberater einschalten, der sich in dem Gebiet auskennt. Evtl. ist es besser, wenn der AG Dir kündigt, d.h. personenbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist.
Das machen die bei uns im Finanzamt nicht. Die haben auch keine Lust, das Intergrationsamt zu bemühen.
-
ALG ist geringfügig höher als die dazukommende andere Hälfte der VBL plus die andere Hälfte der Teilrente. Aber richtig lustig ist es bei der Arbeitsagentur auch nicht. Zur Not muss ich mich halt mit denen noch bis zur Schwerbehindertenrente rumärgern. Ich müsste mich ja zumindest für Teilzeit zu Verfügung stellen. Aber vielleicht hätte ich auch Glück, würde dort in der Reha-Abteilung landen und in Ruhe gelassen werden.
ich kenn ja immer nur die Sicht des Arbeitgebers, aber wir haben viele Mitarbeiter mit Teil-EU-Rente, die wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld ALG1 beziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Vermittlungsversuche gibt, weil des Arbeitsverhältnis ja weiterbesteht.
Hast Du schon mal die Krankenkasse nach Möglichkeiten gefragt? Ich wundere mich immer, wie das im Hintergrund läuft, weil das bei uns auch öfter mal Mitarbeiter sind, die im Sozialversicherungsdschungel offensichtlich keinen Durchblick haben aber trotzdem den richtigen Weg finden.
-
Hallo Koschte, dann kannst Du Dich ja entspannt zurück lehnen und die Dinge auf Dich zukommen lassen.
An Alle, gibt es das ALG 1 in solchen Fällen auch nur 1 Jahr?
-
Nein, ich bin doch schon über 58 da gibt es 24 Monate, falls ich keine Sperrzeit bekomme.
-
.. aber wir haben viele Mitarbeiter mit Teil-EU-Rente, die wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld ALG1 beziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Vermittlungsversuche gibt, weil des Arbeitsverhältnis ja weiterbesteht.
Nach dem Auslaufen des Krankengeldes landet man (wenn einen der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur auf über sechs Monate für unter 3 Stunden leistungsfähig einschätzt) in der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung und bekommt in aller Regel nach dieser Regelung ALG1.
Aber die DRV hat mir gesagt, dann gibt es erstmal keine Arbeitsmarktrente, da das Dienstverhältnis noch bestehtd und nicht beendet ist. Deswegen hab ich ja den Plan mit der Kündigung 👍
-
"bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln "
Wie hoch sind denn da die Abschläge? Oder entfällt das bei der Schwerbehindertenrente ?
-
Geld vom Arbeitsamt bekommt man nur, wenn man auch arbeitsfähig ist. Nach der Aussteuerung bezieht sich das auf die bis zur Aussteuerung ausgeübte Tätigkeit. Nach einer Kündigung müsste man jede Arbeit annehmen, die einem die Agentur zuweist. Arbeitslosengeld kann man daher leichter bekommen, wenn man noch einen Arbeitsvertrag hat nur vom AG kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann.
-
"bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln "
Wie hoch sind denn da die Abschläge? Oder entfällt das bei der Schwerbehindertenrente ?
Meine Rentenhöhe ist durch die Teil-Erwerbsminderungsrente schon fix. In der sind ja auch schon 10,8 % Abschlag enthalten. Die Folger Rente wird in der gleichen Höhe weiter gezahlt. Durch Teilzeitarbeit konnte ich die geschenkten Punkte nicht toppen. Ich bekomme dann mit 62 das doppelte der Teil-Erwerbsminderungsrente. Ich hab jetzt knappe 40.000 verdient und die geschenkten Punkte wurden aus 55.000 gebildet ungefähr. Da kann ich mit Teilzeitarbeit nicht rankommen.
Bei der VBL das Doppelte ebenso. Wurde hochgerechnet bis 60 und trotzdem muss ich immer weiter einzahlen. Wird auch nicht mehr.
-
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.
Ist sie nicht. Aber ich bin jetzt erst mal lieber für geklärte Verhältnisse. Auch das Krankengeld ist 700 € höher wenn ich das noch bis zum Schluss durchziehen könnte bis nächsten Juli. Aber wer weiß was das Arbeitsamt und die Krankenkasse noch für Stress machen. Ich will einfach endlich meine Ruhe. Heute kam eine Einladung zum BEM da kann ich das mit meiner Kündigung zum Jahresende anbringen und alle werden entsetzt gucken 🫣
-
Geld vom Arbeitsamt bekommt man nur, wenn man auch arbeitsfähig ist. Nach der Aussteuerung bezieht sich das auf die bis zur Aussteuerung ausgeübte Tätigkeit. Nach einer Kündigung müsste man jede Arbeit annehmen, die einem die Agentur zuweist. Arbeitslosengeld kann man daher leichter bekommen, wenn man noch einen Arbeitsvertrag hat nur vom AG kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann.
Ich weiß. Die Nahtlosigkeitsregung würde ich ME auf jeden Fall bekommen. Und bei einer Kündigung würde ich mich nach Auslaufen des KG selbstverständlich halbtags zur Verfügung stellen. Aber ALG ist noch lange kein Thema, ich hab noch ein Jahr Krankengeld. Etwa ein halbes Jahr nach Ende der Kündigungsfrist müsste die TK noch weiter zahlen. Und das werde ich nötigenfalls gerichtlich durchsetzen. Ich glaube aber eher daran, dass ich dann ab Januar eine Arbeitsmarktrente bekomme. Oder sogar rückwirkend volle medizinische, wenn es ganz schlecht kommt. Diese möchte ich eigentlich gar nicht haben, da ich viel zurückzahlen müsste vom Krankengeldzuschuss und so weiter.
-
Bei einer vollen Rente würde ich mit der Rentenversicherung über den Rentenbeginn reden und diesen auf einen Zeitpunkt legen, der mir passt, z. B. nach Auslaufen des Krankengeldzuschusses.
Warum sich selbst Stress machen und noch vor Auslaufen des Krankengeldes Kündigen?
-
Nein!
Dem AG auf keinen Fall etwas von einer Eigenkündigung sagen, das wird bei einer Kündigung durch den AG gegen Dich verwendet werden.
Wir sind im Ö.D., das heißt: aussitzen, nichts machen, den alles kann ein Fehler sein, wenn man vorprescht. Warten auf Aktion des AG.
-
Aber ALG ist noch lange kein Thema, ich hab noch ein Jahr Krankengeld.
Und warum nicht einfach dann laufen lassen?
Krankengeld erhält man für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. 26 Hast Du verbraucht bleiben noch 52 Wochen.
-
Aber ALG ist noch lange kein Thema, ich hab noch ein Jahr Krankengeld.
Und warum nicht einfach dann laufen lassen?
Krankengeld erhält man für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. 26 Hast Du verbraucht bleiben noch 52 Wochen.
Weil meine Krankenkasse schon mit dem medizinischen Dienst und mit Einstellung droht. Montag muss ich dazu mal einen Anwalt konsultieren. Meine Krankenkasse ist da so richtig hinterher. Es ist traurig, zum ersten Mal nach 43 Jahren müssen die mal Krankengeld zahlen und machen Terrorismus.
-
Nicht unter Druck setzen lassen. Wenn Du eine Teilerwerbsminderung hast, bist Du doch schon beim MDK gewesen bzw. beim Pendant zum MDK bei der Rentenversicherung. Kündigen würde ich in der Situation keinesfalls.
-
Wer Druck ausübrt, blufft nur, weil ihm die Argumente fehlen.
Nicht mehr ans Telefon gehen, wenn die KV anruft, Nummern blockieren.
Es gibt KEINEN Grund jetzt zu kündigen.
Verstehe es endlich!
-
Für was einen Anwalt konsultieren, wenn nur gedroht wird?
Aktion ist erst dann erforderlich, wenn das Krankengeld eingestellt wurde.
Und mit Facharztstellungnahmen lässt sich das gratis abwenden ohne Anwalt.
Du bist doch im Ö.D., da solltest Du wissen, dass irgendwelche Aussagen von inkompetenten Menschen irrelevant sind.
Da zählt nur: Antrag stellen, ggf. Widerspruch, Klage..
Alles nur schriftlich machen!
-
So ist es. Wenn die Krankenkasse das nächste Mal anruft, sagst Du dass Du nur noch schriftlich mit denen verkehren willst, und dann blockst Du die Rufnummer, oder lässt das Telefon halt klingeln.
Was soll denn passieren? Die Teilerwerbsminderung ist nachgewiesen und fertig.
-
Ja natürlich haben sie mir schriftlich gedroht, ich telefoniere mit denen schon lange nicht mehr.
Den Anwaltstermin hatte ich sowieso wegen dem Sinn und Zweck der Kündigung wegen der Arbeitsmarktrente. Da hab ich aber dann wenigstens mal einen an der Hand,
wenn die Krankenkasse nicht einlenkt.
Bei der letzten AU im Oktober hatte ich „ Wegen Zweifeln der Krankenkasse an der AU“ auch schon während der Entgeltfortzahlung eine Begutachtung vom medizinischen Dienst (telefonisch*lach*). Da hielt dieser ja die Erwerbsminderung für gefährdet und die Krankschreibung für begründet. Ich denke auch, dass die diesmal nur bellen und vielleicht eine Rehabilitations-Aufforderung schicken. Gegen die will ich aber auch Widerspruch einlegen, denn mit dem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente muss dem Genüge getan sein.
-
Im Falle (und, davon gehe ich mal aus) einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung, finde ich die Unterstützung von Fachanwälten gut. Zumindest sorgen diese dann oft für Waffengleichheit.
Nur nicht einschüchtern lassen. Krankenkassen spielen inzwischen ganz oft ein mieses Spiel.
-
Im Falle (und, davon gehe ich mal aus) einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung, finde ich die Unterstützung von Fachanwälten gut. Zumindest sorgen diese dann oft für Waffengleichheit.
Nur nicht einschüchtern lassen. Krankenkassen spielen inzwischen ganz oft ein mieses Spiel.
Ja die hatte ich für teures Geld extra vor 4 Jahren abgeschlossen, damit auch Sozialrecht im vorgerichtlichen Verfahren enthalten ist. Das kann ich auch mal nutzen. Die Erstberatung fällt ja leider unter meine Selbstbeteiligung 🤪
-
Eine Reha Maßnahme von der Rentenversicherung dient grundsätzlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sollte die Reha nicht erfolgreich verlaufen ist der Rehaantrag als Rentenantrag umzudeuten. Warum dann die Reha ablehnen? Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht. Währende der Reha zahlt evtl. die Rentenversicherung Lohnersatzleistungen, evtl. verlängert sich dadurch Krankengeld oder ALG, und man hat zusätzliche Atteste für eine Rente.
-
Eine Reha Maßnahme von der Rentenversicherung dient grundsätzlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sollte die Reha nicht erfolgreich verlaufen ist der Rehaantrag als Rentenantrag umzudeuten. Warum dann die Reha ablehnen? Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht. Währende der Reha zahlt evtl. die Rentenversicherung Lohnersatzleistungen, evtl. verlängert sich dadurch Krankengeld oder ALG, und man hat zusätzliche Atteste für eine Rente.
Die Krankenkasse setzt parallel aber auch die Rentenversicherung davon in Kenntnis, wenn ein Mitglied aufgefordert wird, einen Reha-Antrag zu stellen. Als "Betroffene(r)" hat man dann fast keine Einflußmöglichkeit auf deren Vorgehensweise. Als Versicherte(r) kannst du dann z.B. ein Rentenverfahren oder eine Frühverrentung nicht mehr verhindern.
-
wenn die Krankenkasse nicht einlenkt.
Bei der letzten AU im Oktober hatte ich „ Wegen Zweifeln der Krankenkasse an der AU“ auch schon während der Entgeltfortzahlung eine Begutachtung vom medizinischen Dienst (telefonisch*lach*)
Dein Arzt gibt Dir eine AU und die KK zweifelt diese an und lässt den med. Dienst anrufen? Das "darf" sie.
Wimmel alle "Anrufer" am Telefon mit dem Kommentar "ausschließlich schriftl." ab. Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass schriftl. die Approbation eines Arztes in Zwefel gezogen wird.
-
.... vielleicht eine Rehabilitations-Aufforderung schicken. Gegen die will ich aber auch Widerspruch einlegen, denn mit dem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente muss dem Genüge getan sein.
Sorge dafür, dass Dein Arzt Dir bestätigt, dass Du nicht Reha-fähig bis, weil es nicht möglich/kontraproduktiv/keine Verbesserung/etc. ist, dann sollte es zwar noch ein zähes Ringen werden, aber die Reha wäre m.M. nach vom Tisch.
-
Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.
Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?
-
Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.
Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?
Zu 1. Es geht um die Aufforderung einen Reha-Antrag zu stellen. Wie bereits geschrieben, bedeutet das eben nicht, dass man dann in die Reha kommt. Es bedeutet, und damit sind wir bei 2., dass ab dann die RV das verfahren steuert und die KV raus ist (was genau deren Ziel ist).
-
Eine Reha Maßnahme von der Rentenversicherung dient grundsätzlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sollte die Reha nicht erfolgreich verlaufen ist der Rehaantrag als Rentenantrag umzudeuten. Warum dann die Reha ablehnen? Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht. Währende der Reha zahlt evtl. die Rentenversicherung Lohnersatzleistungen, evtl. verlängert sich dadurch Krankengeld oder ALG, und man hat zusätzliche Atteste für eine Rente.
Das Krankengeld verlängert sich nicht um diese Zeit. Wenn ich bereits einen Rentenantrag gestellt habe, entscheidet sowieso die Rentenversicherung, ob ich vorher zur Reha muss.
-
Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.
Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?
Ich denke die wird sowieso abgelehnt. Ich war jetzt schon jedes zweite Jahr zur Reha und immer auf Usedom. Da würde ich dann dieses Jahr wieder hinfahren. Ich bezweifle aber, dass die Rentenversicherung mir noch mal eine Reha bezahlt. Wenn ich fahren müsste, dann fahre ich eben.
-
Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.
Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?
Zu 1. Es geht um die Aufforderung einen Reha-Antrag zu stellen. Wie bereits geschrieben, bedeutet das eben nicht, dass man dann in die Reha kommt. Es bedeutet, und damit sind wir bei 2., dass ab dann die RV das verfahren steuert und die KV raus ist (was genau deren Ziel ist).
Genau und das Ziel der Krankenkasse dürfte ja auch schon mit dem Antrag auf volle EMR auf Rente erfüllt sein.