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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Austausch123 am 12.09.2024 17:43

Titel: Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Austausch123 am 12.09.2024 17:43
Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin wird ab 01.09.2024 von S2 Stufe 3 in die S4 Stufe 3 höhergruppiert.
Beginn die Stufenlaufzeit in S4 komplett von neu?

Aus meiner Sicht ja, wollte mich aber dennoch kurz in der Runde rückversichern. ::)
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Schokokeks am 13.09.2024 07:34
Schon interessant, mit welchen nicht vorhandenen Grundvoraussetzungen man Personaler werden kann... 
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 13.09.2024 08:04
Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin wird ab 01.09.2024 von S2 Stufe 3 in die S4 Stufe 3 höhergruppiert.
Beginn die Stufenlaufzeit in S4 komplett von neu?

Aus meiner Sicht ja, wollte mich aber dennoch kurz in der Runde rückversichern. ::)

Ich rege an, sich im Tarifvertragstext rückzuversichern.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 13.09.2024 08:08
Schon interessant, mit welchen nicht vorhandenen Grundvoraussetzungen man Personaler werden kann...
Aber beruhigend, wenn dann so jemand versucht sich die Voraussetzungen anzueignen.

@ Austausch123 bei HG fängt die Stufenlaufzeit bei 0 an
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Casa am 13.09.2024 13:36
Wird nur der Wert derselben Stelle engehoben oder wird die Mitarbeiterin auf einer neuen Stelle eingesetzt?

Macht das überhaupt einen Unterschied?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Thomber am 13.09.2024 15:56
Wieso erfolgt keine Rückstufung der Erfahrungsstufe?  Ist das nicht üblich  oder nur im TV-L?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Umlauf am 13.09.2024 16:31
Das gibt es nur noch im glorreichen TV-L.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Austausch123 am 13.09.2024 17:40
Schon interessant, mit welchen nicht vorhandenen Grundvoraussetzungen man Personaler werden kann...


Weis nicht, inwieweit ich mich für meine Frage hierfür entschuldigen soll.
Hab lediglich versucht durch verschiedene Sichtweisen mich an einem klaren Austausch in diesem Forum zu orientieren.

Durchaus kann man ja evtl. bei keinem Interesse oder wenn die Frage schon lästig ist.... diese einfach ignorieren  ???

Heist ja nicht, wenn man als Personaler vom xy Bereich kommt, dass man gar nichts kann.... man muss sich nur in gewisser weise erstmal neu einfinden und will vielleicht nicht Äpfel mit Birnen vermischen.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Austausch123 am 13.09.2024 17:41
Schon interessant, mit welchen nicht vorhandenen Grundvoraussetzungen man Personaler werden kann...
Aber beruhigend, wenn dann so jemand versucht sich die Voraussetzungen anzueignen.

@ Austausch123 bei HG fängt die Stufenlaufzeit bei 0 an


Danke für die Hilfestellung und Bestätigung von meinem Gedankengang und Sichtweise  :)
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: VFA West am 14.09.2024 18:39
Schon interessant, mit welchen nicht vorhandenen Grundvoraussetzungen man Personaler werden kann...

Scheint heutzutage der neue Standard zu sein.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 15.09.2024 10:56
Schon interessant, mit welchen nicht vorhandenen Grundvoraussetzungen man Personaler werden kann...

Scheint heutzutage der neue Standard zu sein.
Leider ist es nicht Standard, das solche Personaler sich fachkundig machen, so wie Austausch123, sondern einfach rummurksen.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: VFA West am 15.09.2024 20:36
Schon interessant, mit welchen nicht vorhandenen Grundvoraussetzungen man Personaler werden kann...

Scheint heutzutage der neue Standard zu sein.
Leider ist es nicht Standard, das solche Personaler sich fachkundig machen, so wie Austausch123, sondern einfach rummurksen.
Das meine ich ja.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 15.09.2024 22:11
Basics und Grundlagen bleiben allerdings Basics und Grundlagen. Darüber war @Schokokeks wohl etwas erstaunt.

Im vorliegenden Fall gibt es eben keine "verschiedenen Sichtweisen" und der "klare Austausch" wäre obsolet, wenn man sich zu eigen machen würde, was der werte Forumskollege @Wabi Sabi in seiner Fußnote anführt.

Klar, dumme Fragen gibt es nicht, allerdings erzeugt manch ein Anliegen aus seiner Position heraus dann doch ein verblüfftes Stirnrunzeln. ;)
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Schinkensandwich am 15.09.2024 23:00
Wir wissen doch gar nicht, ob "Austausch123" überhaupt Personaler ist (wenn ja, dann wäre die Frage allerdings schon ziemlich peinlich). Es könnte doch aber durchaus auch z. B. der Fachvorgesetzte sein, der sich hier erkundigt. Und dann ist die Frage völlig in Ordnung.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 16.09.2024 08:24
Wir wissen doch gar nicht, ob "Austausch123" überhaupt Personaler ist (wenn ja, dann wäre die Frage allerdings schon ziemlich peinlich). Es könnte doch aber durchaus auch z. B. der Fachvorgesetzte sein, der sich hier erkundigt. Und dann ist die Frage völlig in Ordnung.

Wenn Menschen mit Vorgesetztenfunktion auf Antworten in einem Forum mehr vertrauen, als mit einer 5-minütigen Recherche im Tarifvertrag abschließend zu klären wäre, dann würde ich mir Sorgen machen.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: KlammeKassen am 16.09.2024 11:06
Wir wissen doch gar nicht, ob "Austausch123" überhaupt Personaler ist (wenn ja, dann wäre die Frage allerdings schon ziemlich peinlich). Es könnte doch aber durchaus auch z. B. der Fachvorgesetzte sein, der sich hier erkundigt. Und dann ist die Frage völlig in Ordnung.

Ich muss unseren Personalern auch immer erklären, was im TVÖD steht...... wenn mal wieder etwas nicht beachtet wird.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Carla am 03.10.2024 11:39
Muss man nicht  erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: KlammeKassen am 05.10.2024 15:47
Muss man nicht  erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?

Stimmt, wenn es nach § tVöD geht, läuft die Stufenlaufzeit weiter (Die übertragenen Aufgaben haben sich in ihrer Qualität aufgrund äußerer Ursachen geändert, z. B. Gesetze wurden komplexer o. ä.)
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 07.10.2024 16:01
Also ich finde, es würde besser in die heutige Zeit passen wenn öffentlich und auf Stammtischniveau erst einmal das Problem ausführlich diskutiert wird.
Anschließend eine Bürgerbeteiligung starten und zum Schluss eine öffentliche Abstimmung.

Vor der Bürgerbeteiligung könnte auch noch eine interne Kollegenbefragung durchgeführt werden. 
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: KlammeKassen am 07.10.2024 18:05
Muss man nicht  erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?

Stimmt, wenn es nach § tVöD geht, läuft die Stufenlaufzeit weiter (Die übertragenen Aufgaben haben sich in ihrer Qualität aufgrund äußerer Ursachen geändert, z. B. Gesetze wurden komplexer o. ä.)

Wenn die Tastatur nicht mitspielt.... § 13 TVöD soll das heißen
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
Beitrag von: Carla am 07.10.2024 18:54
Also ich finde, es würde besser in die heutige Zeit passen wenn öffentlich und auf Stammtischniveau erst einmal das Problem ausführlich diskutiert wird.
Anschließend eine Bürgerbeteiligung starten und zum Schluss eine öffentliche Abstimmung.

Vor der Bürgerbeteiligung könnte auch noch eine interne Kollegenbefragung durchgeführt werden.

Nun ja, hat sie ne neue Stelle angenommen, dann beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Wurde die Stelle evtl. neu bewertet und die ihr übertragenen Aufgaben haben sich nicht geändert, dann beginnt sie nicht von vorn... deswegen das Hinterfragen.