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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DreizehnteFee am 21.10.2024 07:04
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der...
Ich bin jetzt etwas irritiert. Bei uns gilt die Regelung, dass wir ab dem 4. AU Tag eine Krankmeldung brauchen.
Nun ergab es sich so, dass ich letzte Woche krank wurde und ab Donnerstag war es so schlimm, dass ich AU war.
Ich blieb Donnerstag und Freitag zu Hause und ging ehrlich gesagt davon aus, dass es am Montag wieder gehen wird. Ist ja nur ne Erkältung.
Jetzt ist Montag und ich bin zur Arbeit gegangen.
Nicht weil ich mich fit genug fühle, sondern weil ich weiß, dass Ärzte nur einen Tag rückwirkend AU schreiben dürfen.
Das heißt sie könnte mich ja frühestens ab Freitag krank schreiben.
Ich hatte Angst, dass das Probleme macht und hab mich jetzt auf die Arbeit geschleppt.
Da so ein Fall aber vermutlich häufiger vorkommt, wollte ich mal fragen, wie hier das korrekte Vorgehen ist?
Man geht am Montag zum Arzt und lässt sich ordnungsgemäß AU schreiben. Aber was ist dann mit den zwei Tagen aus der letzten Woche? Kann sowas tatsächlich Probleme verurusachen?
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Korrekterweise geht man am 1. Tag der AU zum Arzt, der das dann bestätigt, unabhängig von irgendeiner internen Regelung...
Beugt in der Regel dem Missbrauch einer großzügigen Vereinbarung vor 🤷♂️
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Das gilt nicht nur bei euch, sondern ist so gesetzlich vorgeschrieben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Formaljuristisch hättest du am spätestens am 4. Tag zum Arzt gehen müssen um dir eine AU zu besorgen.
Wie damit umgegangen würde, dass du erst am Montag zum Arzt gehst (also einen Tag zu spät), kommt auf den AG an. Böse AGs könnten dir die Lohnfortzahlung nach dem 3. Tag verwehren.
Eine geflunkerte und unschöne, aber für alle Seiten bequeme, Lösung ist:
Der AG kann dir ja nicht wirklich nachweisen, dass du am Sa oder So AU warst, also gehst du am Montag zum Arzt und meldest dich ab Montag neu AU und behauptest, am Wochenende ging es dir gut und du wärest So arbeitsfähig gewesen, hast jetzt aber einen Rückfall oder was neues.
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Dann geh doch heute zum Arzt und hol dir ne AU..... Donnerstag, Freitag 2 Tage ohne AU.... verstehe das Problem nicht.
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...
dass Ärzte nur einen Tag rückwirkend AU schreiben dürfen.
...stimmt nicht.
§ 5 Abs. 3 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
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Das gilt nicht nur bei euch, sondern ist so gesetzlich vorgeschrieben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Formaljuristisch hättest du am spätestens am 4. Tag zum Arzt gehen müssen um dir eine AU zu besorgen.
Wie damit umgegangen würde, dass du erst am Montag zum Arzt gehst (also einen Tag zu spät), kommt auf den AG an. Böse AGs könnten dir die Lohnfortzahlung nach dem 3. Tag verwehren.
Eine geflunkerte und unschöne, aber für alle Seiten bequeme, Lösung ist:
Der AG kann dir ja nicht wirklich nachweisen, dass du am Sa oder So AU warst, also gehst du am Montag zum Arzt und meldest dich ab Montag neu AU und behauptest, am Wochenende ging es dir gut und du wärest So arbeitsfähig gewesen, hast jetzt aber einen Rückfall oder was neues.
Dann würde ich als normaler AG sagen: "Pustekuchen, beweise mir doch mal, dass das eine andere Erkrankung ist. Ansonsten gilt für mich der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls."
Wie es in den Wald hineinschallt... Für mich ist es logisch, dass am Sonntag keiner zum Arzt geht, wenn es nicht ein Notfall fürs Krankenhaus ist. Insofern wäre eine AUB ab Montag völlig in Ordnung.
Korrekterweise geht man am 1. Tag der AU zum Arzt, der das dann bestätigt, unabhängig von irgendeiner internen Regelung...
Beugt in der Regel dem Missbrauch einer großzügigen Vereinbarung vor 🤷♂️
Das wäre sowieso immer das Beste. Dann hat man auch als Arbeitgeber keine Streiterei mit der Krankenkasse über das Ende der Entgeltfortzahlung.
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Dann würde ich als normaler AG sagen: "Pustekuchen, beweise mir doch mal, dass das eine andere Erkrankung ist. Ansonsten gilt für mich der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls."
Warum sollte man da in der Beweispflicht sein? :-\
Man hat sich von Do bis Fr AU gemeldet und meldet sich am Montag erneut AU, wie soll man seine nicht AU vom Sonntag beweisen können?
Was ist denn der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls? Kling interessant, woher kommt dieser Grundsatz?
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Der Grundsatz besagt, dass eine zur bestehenden Krankheit hinzugetretene Erkrankung der vorherigen anzurechnen ist und kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Von einer hinzugetretenen Erkrankung darf der AG ausgehen, wenn zwischen die hinzugetretene Erkrankung unmittelbar auf die erste Erkrankung folgt oder bspw. lediglich ein arbeitsfreies Wochenende dazwischen liegt. Die Behauptung reicht aus, die Pflicht, diese Behauptung zu widerlegen, liegt beim Arbeitnehmer. Seinen Ursprung hat der Grundsatz aus der Rechtsprechung (vgl. BAG, Urt. v. 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 )
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Wer hat davon gesprochen, dass etwas hinzugetreten wäre?
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Wer hat davon gesprochen, dass etwas hinzugetreten wäre?
MoinMoin sprach doch davon, dass der TE sich auf wundersame Weise am Wochenende als geheilt erklären könne, um sich am Montag wieder mit einem Rückfall oder etwas Neuem AU zu melden. Mir ging es darum, dass die Unmittelbarkeit zwischen zwei Erkrankungen (die auch die selbe sein darf) dazu führt, dass die Erkrankungen zusammen zu betrachten sind. Ein arbeitsfreies Wochenende ist für diese Zusammenlegung unschädlich.
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Erstmal ist daran nichts wundersam (schon mal von psychischen Erkrankungen z. B. gehört?), zweitens ist das ein anderer Sachverhalt als "hinzugetretene" Krankheiten (bzw. AU).
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Wie du meinst. Ich lerne ja gerne dazu. Nur mag ich deine Sichtweise nicht teilen. Schönen Abend noch :)
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Der Grundsatz besagt, dass eine zur bestehenden Krankheit hinzugetretene Erkrankung der vorherigen anzurechnen ist und kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Von einer hinzugetretenen Erkrankung darf der AG ausgehen, wenn zwischen die hinzugetretene Erkrankung unmittelbar auf die erste Erkrankung folgt oder bspw. lediglich ein arbeitsfreies Wochenende dazwischen liegt. Die Behauptung reicht aus, die Pflicht, diese Behauptung zu widerlegen, liegt beim Arbeitnehmer. Seinen Ursprung hat der Grundsatz aus der Rechtsprechung (vgl. BAG, Urt. v. 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 )
Danke für das Urteil. Trifft aber den Kern nicht, denn hier wurde nur bei der 6 wöchige psychische Krankheit und direkt anschließende AU wg. Gebärmutter OP als eine Einheit angesehen, da sie nach der psychischen Krankheit keinen Nachweis erbringen konnte, dass sie davon erholt und arbeitsfähig war und der AG davon ausgehen kann, dass die AU wg. der alten Krankheit fortbesteht, trotz der anderslautenden Krankheit.
Witzigerweise hat da der AG die 2 Wochen vor dem Urlaub überhaupt nicht mit eingerechnet.
Wäre zwischen den beiden Erkrankungen jedoch ein "gesunder" Tag dazwischen gewesen, so hätte er die neue Erkrankung als neue ansehen müssen und die 6 Wochen Uhr hätte aufs neue getickt. Egal ob es eine Sonntag oder nicht war.
Da steht:
Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem die weitere Erkrankung zu einer erneuten Arbeitsverhinderung führt. Das ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet hat oder jedenfalls arbeitsfähig war, sei es auch nur für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden. Maßgeblich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und damit für das Ende des Verhinderungsfalls ist grundsätzlich die Entscheidung des Arztes, der Arbeitsunfähigkeit – ungeachtet der individuellen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers – im Zweifel bis zum Ende eines Kalendertags bescheinigen wird. Das gilt unabhängig davon, ob das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder arbeitsfreien Tag fällt
Also kurz gesagt: Es ist anzunehmen wenn die erste AU beendet ist, dann ein Tag arbeitsfähig vorliegt und dann eine neue AU folgt eine neue Entgeltfortzahlungzeitraum beginnt. Und das gilt unabhängig davon ob diese Arbeitsfähigkeitstag an einem arbeitsfreien Tag liegt.
Also eigentlich sagt das Urteil aus, das der AN nicht nachweisen muss, dass er an dem "Gesundtag" arbeitsfähig gewesen ist.
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Wobei ja eine Genesung zufällig am Tag vor der OP in diesem Fall äußerst zufällig wäre.
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Wobei ja eine Genesung zufällig am Tag vor der OP in diesem Fall äußerst zufällig wäre.
Wäre dem Gericht aber egal gewesen, wenn sie am Tag vor der OP gearbeitet hätte, dann hätte sie für die GebärmutterOP definitiv Lohnfortzahlung bekommen.
Und wenn dieser Tag ein Sonntag gewesen wäre, dann hätte sie mE auch ein anderes Urteil bekommen.
Ob sie dann ihre Fitness hätte nachweisen müssen oder der AG ihre bestehende AU, dass ist doch die spannende Frage, die das Urteil mir leider nicht beantwortet.
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Oder halt die Frage, ob es sich - wie es wahrscheinlich ist- um eine elektive Aufnahme handelte. Mit allen Dispostionsmöglichkeiten.
Mach dann doch jeder so.
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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.
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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.
Wie soll er das nachweisen?
Wenn man nicht gerade auf einem Fest ordentlich gefeiert hat oder shoppen war?
Spaziergänge und der "normale Lebensmitteleinkauf" sind auch krankgeschrieben erlaubt, da erstere gesundheitsfördernd sein können und zweitere der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienen.
Sicherlich sollte man sich nicht unbedingt beim Schwarzarbeiten in der Zeit erwischen lassen von Kollegen oder Vorgesetzten
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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.
Wie soll er das nachweisen?
Wenn man nicht gerade auf einem Fest ordentlich gefeiert hat oder shoppen war?
Spaziergänge und der "normale Lebensmitteleinkauf" sind auch krankgeschrieben erlaubt, da erstere gesundheitsfördernd sein können und zweitere der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienen.
Sicherlich sollte man sich nicht unbedingt beim Schwarzarbeiten in der Zeit erwischen lassen von Kollegen oder Vorgesetzten
Korrekt, man muss halt behaupten, dass man arbeitsfähig war, auch wenn es gelogen ist.
Ich habe ja nur geschrieben, wie es formal juristisch korrekt war.
und es wird dann auch nur jemand geschädigt, wenn die 42 tage dadurch verlängert werden, sonst spart dadurch ja der ag nichts.
Und sicherlich könnte ein Gutachter da bei einigen feststellen, dass du gelogen hast, aber das ist ein Hirngespinnst, dass sich auf so was der AG einlässt, der ignoriert das dann halt, sofern daraus nicht eine Verlängerung der Lohnfortzahlung passiert.
Wenn ich unbeobachtet einen Apfel klaue, kann man es mir auch nicht nachweisen.
Wird es dadurch richtig?
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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
Das ist völlig falsch. Es sind Kalendertage und keine Arbeitstage. Nur für Beamte sind es Arbeitstage, da wird wieder Unterschieden. Bei Angestellten sind es Kalendertage dazu zählen auch Samstag und Sonntag. Gibt es eine eigene Dienstvereinbarung ist es natürlich anders. Aber ich wiederhole. Krankentage sind Kalendertage, deswegen ist das mit dem Wochenende immer so ne blöde Sache.
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Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon. ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB, aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.
Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.
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Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon. ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB, aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.
Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.
Ich weiß jetzt nicht wie die elektronische Krankschreibung aussieht, in Papierform war es jedenfalls folgendermaßen
AU: Erster Tag Krankheit 26.10.2023, bis einschließlich 27.10.2023 (Do + Fr), Erst-Attest
Wenn man Montag wieder zum Arzt ist, stand drin: Folgekrankschreibung (oder so etwas ähnliches)
Erster Tag Krankheit: 26.10.2023, bis einschließlich 31.10.2023, festgestellt am 30.10.2023 (Mo-Di.)
so ähnlich war es zumindest aufgebaut
Telefonisch geht es nur einfach, wenn man schon in dem Quartal dort war, ohne Karte läuft nämlich nix :P
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Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon. ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB, aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.
Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.
Ich weiß jetzt nicht wie die elektronische Krankschreibung aussieht, in Papierform war es jedenfalls folgendermaßen
AU: Erster Tag Krankheit 26.10.2023, bis einschließlich 27.10.2023 (Do + Fr), Erst-Attest
Wenn man Montag wieder zum Arzt ist, stand drin: Folgekrankschreibung (oder so etwas ähnliches)
Erster Tag Krankheit: 26.10.2023, bis einschließlich 31.10.2023, festgestellt am 30.10.2023 (Mo-Di.)
so ähnlich war es zumindest aufgebaut
Telefonisch geht es nur einfach, wenn man schon in dem Quartal dort war, ohne Karte läuft nämlich nix :P
Da steht nur noch Arbeitnehmer krank vom 26.-31.10. z.B. nicht mal ob Erst- oder Folgebescheinigung. Das ist etwas problematisch, da es Langzeit-Erkrankte gibt, die seit 1/2 Jahr immer wieder AUB´s angeben und man da zwischendurch die Kasse mal fragt... wie sieht es aus, muss die Person kein Krankengeld beziehen. Aber da bekommt man nur den Hinweis, das wird Ihnen dann mitgeteilt.
Und telefonisch ist wirklich kein Problem mittlerweile. Ach die Karte können Sie später einreichen oder schicken Sie einfach Jemand vorbei damit.
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Ohne Karte läuft bei meiner Praxis nichts.
Das E-System läuft derzeit übrigens nicht ::)
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Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
Das ist völlig falsch. Es sind Kalendertage und keine Arbeitstage. Nur für Beamte sind es Arbeitstage, da wird wieder Unterschieden.
Weil sie keine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bekommen ;D, da wird in der Tat Unterschieden.
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Ohne Karte läuft bei meiner Praxis nichts.
Das E-System läuft derzeit übrigens nicht ::)
Same, es mag sein, dass sie sich die Untersuchung schenken, wenn sie schon an der Stimme eine Erkältung erkennen. Beim ersten Mal im Quartal muss aber erst die Karte hin, vorher keine Krankschreibung.
Letzten November war ich erkältet, da hatten sie vorne gefragt, ob ich noch zum Arzt will oder es nur eine normale Erkältung ist? Hauptsache die Karte ist eingelesen, dann geht alles.
Im Dezember hatte ich dann noch Corona, da reichte dann der Anruf, da die Karte schon da war.
Rest des Winters zum Glück ohne Erkältung und Corona dann
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Sie EInführung des E-Rezepts muss ich nun nicht ein, sondern zweimal zum Arzt (Apoteheken im gleichen Haus, das Freischalten des Rezepts dauert länger als das Ausrucken früher)
Läuft. :P
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Ein AU bis drei Tage kann man sich auch vom Online-Arzt holen. Auch rückwirkend.
Habe ich zum Beispiel im Urlaub so gemacht. Krank geworden, gedacht das kuriert sich aus. Tat es nicht.
Also aus dem Urlaub beim Onlinedoc eine Krankmeldung geholt - rückwirkend - damit ich wenigstens die Urlaubstage zurück bekomme.
Dann am nächsten Tag nach Hause gefahren und gleich Termin beim HA für die richtige Anamnese und dann gabs halt noch ein paar Tage AU bis zur Genesung.
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Schön zu wissen, wie heutzutage digital einem der Betrug ermöglicht wird.
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Sie EInführung des E-Rezepts muss ich nun nicht ein, sondern zweimal zum Arzt (Apoteheken im gleichen Haus, das Freischalten des Rezepts dauert länger als das Ausrucken früher)
Läuft. :P
Komisch... Letztes mal mit den Kindern hat das 1 Stockwerk runter laufen gereicht, um direkt das Medikament abzuholen. Dann hatte was gefehlt, nochmal hoch, runter, direkt erhalten. Aber so umgesetzt ist das natürlich Käse.
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Sie EInführung des E-Rezepts muss ich nun nicht ein, sondern zweimal zum Arzt (Apoteheken im gleichen Haus, das Freischalten des Rezepts dauert länger als das Ausrucken früher)
Läuft. :P
Komisch... Letztes mal mit den Kindern hat das 1 Stockwerk runter laufen gereicht, um direkt das Medikament abzuholen. Dann hatte was gefehlt, nochmal hoch, runter, direkt erhalten. Aber so umgesetzt ist das natürlich Käse.
Das ist auch jetzt, wie schon früher, von der Technik des Arztes abhängig.
Habe da zwei Ärzte bei denen die Technik und damit das Handling nicht gegensätzlicher sein könnte.
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Komisch... Letztes mal mit den Kindern hat das 1 Stockwerk runter laufen gereicht, um direkt das Medikament abzuholen. Dann hatte was gefehlt, nochmal hoch, runter, direkt erhalten. Aber so umgesetzt ist das natürlich Käse.
Vielleicht wird es noch besser. Wenn man aber einmal im Quartal ein Rezept braucht und einmal im Quartal die Karte vorlegen muss... naja ;D
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Komisch... Letztes mal mit den Kindern hat das 1 Stockwerk runter laufen gereicht, um direkt das Medikament abzuholen. Dann hatte was gefehlt, nochmal hoch, runter, direkt erhalten. Aber so umgesetzt ist das natürlich Käse.
Vielleicht wird es noch besser. Wenn man aber einmal im Quartal ein Rezept braucht und einmal im Quartal die Karte vorlegen muss... naja ;D
soll doch gerade geändert werden, dass Chroniker das nicht mehr müssen
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Na, das wäre ja was.
Oder Tablettenpackungen mit 500 Stück ;)
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Na, das wäre ja was.
Oder Tablettenpackungen mit 500 Stück ;)
Vielleicht kannst du den Apothekenbesuch ja auch anderweitig sinnvoll verknüpfen, beispielsweise mit dem Einkaufen, Weg zur Arbeit oder ähnliches; dann bist du nicht extra dafür los ;)
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Danke, es gibt schlimmeres 8)