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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Clearmind am 19.12.2024 21:39

Titel: Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 19.12.2024 21:39
Hallo liebe community,
Es würde mir sehr helfen, wenn ihr mir eure Meinung zu diesem Thema sagen könntet.

Ich bin ein frischgebackener Lehrer und zwischen meinem Studium und meinem Referendariat gab es ein leeres Semester, in dem ich einen Job finden musste. Nach einer Anzeige, die ich aufgegeben hatte, wurde ich von einer Firma kontaktiert, die mit der Währungsumrechnung für Kunden zu tun hatte. Ich hatte zugesagt, aber innerhalb von zwei Wochen wurde mein Konto von der Bank gesperrt und ich fand heraus, dass es sich bei der Firma um einen Betrug handelte. Ich kontaktierte die Polizei und fragte sie, ob sie Informationen über diese Firma hätten und ob die Art von Arbeit, die sie verlangten, illegal sei. Sie sagten mir, dass sie nichts über das Unternehmen hätten und dass es nicht illegal sei. Ich habe trotzdem aufgehört, weil ich woanders ein neues Bankkonto eröffnen musste. Nach einiger Zeit, während meiner Referendariatszeit, kam es zu einem Ermittlungsverfahren, weil zwei Kunden der Firma sich über Überweisungen beschwerten, die nicht stattgefunden hatten. Ich musste einen Anwalt einschalten und nach einigen Monaten wurde ich für unschuldig erklärt und sogar die Polizei gab an, dass ich ein Ziel der betrügerischen Firma sei.
Das Landesamt weiß davon und es ist in meiner Akte vermerkt.


Vor zwei Monaten habe ich mich in einem anderen Bundesland beworben, weil mir eine Stadt gefallen hat, und mir wurde eine Stelle angeboten. Es gibt natürlich eine Aussage, in der man gefragt wird, ob man in der Vergangenheit schon einmal ein Ermittlungsverfahren gehabt hat. Ich unterschrieb, dass dies nicht der Fall war, schickte aber gleichzeitig ein weiteres Dokument, in dem ich erklärte, was passiert war und die Antwort der Staatsanwaltschaft und der Polizei, in der stand, dass der Fall abgeschlossen war und ich ein Opfer war. Mein Führungszeugnis ist auch leer. Aber in meiner Akte ist natürlich auch die Erklärung des letzten Bundesamtes für Bildung zu dieser Tat enthalten.
Meine Frage ist folgende. Habe ich noch die Möglichkeit zu lehren und einen Platz zu bekommen. Oder wird mir das die Hoffnung nehmen, dass ich den Beruf noch ausüben kann?

Vielen Dank im Voraus.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: ike am 20.12.2024 16:08
Ich halte es für fraglich, ob die Frage nach irgendwelchen Ermittlungsverfahren gegen einen überhaupt zulässig ist.
Das kann jeder Nachbar kommen und einen anzeigen und es wird gegen einen ermittelt.
Wenn nur ermittelt wird, ist man ja nicht schuldig gesprochen worden.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 20.12.2024 20:32
Vielen Dank für die Antwort!

Die Frage, ob es ein Ermittlungsverfahren gibt, ist Teil des Bewerbungsverfahrens in allen Bundesländern. Ich finde das genauso fraglich wie Sie, vor allem, da das Wichtigste das Einführungszeugnis ist. Aber im Moment kann ich ihr Anmeldeverfahren nicht ändern. Vielleicht wird die KI eines Tages die Aufgaben der Verwaltung übernehmen und bestimmen, was effizient zu tun ist.

Was mich beunruhigt, ist nicht die Tatsache, dass es ein Ermittlungsverfahren gegeben hat, sondern die Art des Ermittlungsverfahrens. Und in meinem Fall geht es nicht darum, dass sich ein Nachbar über etwas beschwert hat. Sondern um eine Arbeit, bei der eine Firma nicht existiert, weil sie im Internet ist, und die ihre Kunden betrügt, indem sie die Identität eines Dritten wie mich (und andere...) verwendet. Mein Anwalt verteidigte einen anderen Herrn, der im selben Fall wie ich war, von dem die Kunden der Firma aber mehr als 60.000 Euro verlangten.

Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 21.12.2024 02:31
Du warst in einen Geldwäscheprozess eingebunden. Wenn die Ermittlungen gegen Dich eingestellt wurden, steht einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nichts entgegen.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 21.12.2024 12:26
Ja, das dachte ich auch. Aber es wird Sie überraschen, denn ich habe mich für zwei verschiedene Bundesländer beworben. Das Landesamt des ersten Landes, in dem ich mein Referendariat gemacht habe und in dem ich dieses Ermittlungsverfahren hatte, hat mich abgelehnt. Ich dachte zunächst wie Sie, aber da ich die Ablehnung erhalten habe, bin ich gekommen, um Ihre Meinung zu hören. Deshalb verlasse ich mich jetzt auf das Zweite Bundesland. Das Ermittlungsverfahren ist nicht der Grund, warum ich mich für eine andere Stadt entschieden habe. Es sind vor allem die schwierigen Ereignisse, die in den letzten Jahren passiert sind.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 21.12.2024 13:48
Liegen vielleicht andere Hinderungsgründe vor? Zum Beispiel im Hinblick auf Staatsangehörigkeit, politische Betätigung, Vorerkrankungen, Fächerkombination, "schwierige Ereignisse" in den letzten Jahren?
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 21.12.2024 14:13
Ich beteilige mich an keiner politischen Aktivität, weder rechts noch links. Ich habe keine Vorerkrankungen. Ich habe die komplette medizinische Untersuchung vor dem Referendariat gemacht und sie war perfekt. Ich weiß nicht, was Sie mit schwierigen Ereignissen meinen, aber ansonsten gab es das Covid, ich hatte einen Fahrradunfall und natürlich hat mich die Sache mit dem Ermittlungserfahren wegen des Anwalts viel Geld gekostet, aber ansonsten habe ich mich wieder erholt. Das Referendariat war mehr oder weniger die schwierigste Phase für mich wegen des großen Schlafmangels, aber ich habe es gut überstanden. Ich bin tatsächlich ausländischer Herkunft und war in Sachsen, aber ich glaube nicht, dass das etwas damit zu tun hat. Die Einheimischen waren oft korrekt.Ich habe natürlich kein Recht, beamtet zu werden, da ich eine ausländische Staatsangehörigkeit habe.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 21.12.2024 14:28
Es hat auch nichts mit der Fächerkombination zu tun, da ich bereits eine volle Stelle von der Schule für meine beiden Fächer erhalten habe. Ich bin auch kein Anhänger einer Religion.
Das Einzige, was ich sagen kann, ist, dass die Mitarbeiter, die für die Aufnahme zuständig sind, ruppig sind. Ich bin zu ihnen gegangen und habe sie um eine Erklärung gebeten. Und bevor ich überhaupt hineinging, sagten sie mir, dass es nichts an ihrer Entscheidung ändern würde und dass ich meine Zeit verschwenden würde.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 21.12.2024 21:15
Ich beteilige mich an keiner politischen Aktivität, weder rechts noch links. Ich habe keine Vorerkrankungen. Ich habe die komplette medizinische Untersuchung vor dem Referendariat gemacht und sie war perfekt. Ich weiß nicht, was Sie mit schwierigen Ereignissen meinen...
Du hattest selbst "schwierige Ereignisse" in den vergangenen Jahren erwähnt, deshalb fragte ich. Wenn der Hinderungsgrund nicht in der Staatsangehörigkeit, nicht in politischer Betätigung und nicht in der Fächerkombination begründet liegt, bleibt ja nicht mehr viel, außer möglicherweise im persönlichen Verhalten. Vorstrafen liegen auch keine vor? Und Dir wurde auch gar keine Begründung genannt?

Im Zweifel würde ich es "einfach" in einem anderen, größeren Bundesland versuchen.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: clarion am 21.12.2024 21:58
Ich würde bei Frage nach einem Ermittlungsverfahren mit Nein antworten. Da Dein Führungszeugnis sauber ist, steht einem Dasein als Lehrer nicht entgegen.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 21.12.2024 22:46

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Du hattest selbst "schwierige Ereignisse" in den vergangenen Jahren erwähnt, deshalb fragte ich. Wenn der Hinderungsgrund nicht in der Staatsangehörigkeit, nicht in politischer Betätigung und nicht in der Fächerkombination begründet liegt, bleibt ja nicht mehr viel, außer möglicherweise im persönlichen Verhalten. Vorstrafen liegen auch keine vor? Und Dir wurde auch gar keine Begründung genannt?

Im Zweifel würde ich es "einfach" in einem anderen, größeren Bundesland versuchen.
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Ich verstehe nicht, warum Sie schwierige ereignisse als entscheidenden Faktor ansehen. Ich habe während meiner Referendariatszeit kein Verhalten an den Tag gelegt, das Anlass zur Sorge gegeben hätte, noch habe ich auch nur einen einzigen Tag gefehlt. Ich habe gutes Feedback von meinem Schulleiter erhalten und es gab keine einzige Bemerkung zu meinem Verhalten. Auch die Mitarbeiter des Landesamts, die für die Einschreibung zuständig waren, hatten keine Informationen über mein Privatleben. Die einzigen Dokumente, die mit meinem Privatleben zu tun haben, sind das Einführungszeugnis, die Erklärung über die vorherigen Ermittlungsverfahren und die Diplome.  Und natürlich die Tatsache, dass ich in dieser Firma gearbeitet habe, wodurch das Ermittlungsverfahren entstanden ist. 

Ansonsten, ja ich habe die Entscheidung getroffen, mich in einem anderen Bundesland anzumelden.

Ich mache mir Sorgen, weil das erste Bundesland nicht angenommen hat und weil meine Arbeit Mitte Januar beginnt. Da ich aber noch auf die Antwort des neuen Landesamtes warte, kann ich meine Entscheidung, ab Januar eine Wohnung zu nehmen, nicht gegenüber einem Vermieter bestätigen. Wenn ich das nicht in den nächsten Tagen tue, ist es sehr schwierig, eine Wohnung ein oder zwei Wochen vor Arbeitsbeginn zu finden.

Haben Sie eine Ahnung, ob die Landesämter zwischen den Weihnachtsferien und Neujahr arbeiten?
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 21.12.2024 22:53
Ich würde bei Frage nach einem Ermittlungsverfahren mit Nein antworten. Da Dein Führungszeugnis sauber ist, steht einem Dasein als Lehrer nicht entgegen.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich hoffe, dass diejenigen, die für die Bewerbungen zuständig sind, das auch so sehen. Nachdem es mit dem ersten Bundesland nicht geklappt hat, könnte es ein zweites Mal passieren.

Als ich mich beim Landesamt angemeldet habe, das mich abgewiesen hat, war die Antwort, dass ich bereits ein Ermittlungsverfahren hatte. Sie hatten das kategorisch abgelehnt. Ich schickte ihnen sogar noch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und der Polizei, dass ich nicht schuldig sei, und sie lehnten trotzdem ab. Ihre Antwort war, dass sie bereits andere Personen für weniger abgelehnt hätten und dass es unverantwortlich sei, dass ich ohne weitere Prüfung zugestimmt hätte, für eine solche Firma zu arbeiten.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 21.12.2024 23:08
Falls das tatsächlich so sein sollte, könntest Du um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitte und ggf. eine Klage prüfen. Ein ergebnislos abgeschlossenes Ermittlungsverfahren kann in einem Rechtsstaat kein Einstellungshinderniss für den öffentlichen Dienst darstellen.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 21.12.2024 23:18
Ich habe auch darüber nachgedacht, aber ich weiß nicht, wie ich das machen soll und bei wem ich den Antrag stellen soll. Ich habe einen Anwalt gebeten, mich in dieser Sache zu verteidigen. Aber angesichts der hohen Kosten, die er für eine einfache Anmeldung verlangt, dachte ich, dass es weniger Zeit und Geld kosten würde, wenn ich mich bei einem Bundesland anmelden würde. Ich habe bereits viel Geld für den vorherigen Anwalt bezahlt, um das zu regeln, was ich mit der Firma, die mich betrogen hat, erlebt habe...

Danke für die Ratschläge. :)
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: clarion am 22.12.2024 08:37
Das Ermittlungsverfahren ist abgeschlossen, Du bist entlastet. Es gibt keine Pflicht, es anzugeben.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 22.12.2024 10:22
Angeblich wurde ja explizit nach zurückliegenden Ermittlungsverfahren gefragt. Üblich ist ja eher, sich nach laufenden Verfahren zu erkundigen.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 22.12.2024 14:08
Ja, ich wurde während des Bewerbungsverfahrens danach gefragt. Ich habe die Art der Erklärung in die angehängte Datei eingefügt.
Als ich meine Bewerbung abgeschickt habe, habe ich diese Art von Dokument unterschrieben. Und ich habe die zusätzlichen Dokumente, die die Art des Ermittlungsverfahrens sowie die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Erklärung beschreiben, ausgedruckt und angehängt.

Ich hätte das Ermittlungsverfahren auch völlig ignorieren können. Aber ich denke, dass das Risiko besteht, dass die Antwort nicht ehrlich ist. Und dann hat natürlich auch der neue Arbeitsgeber das Recht, Zugang zu der Akte der Person zu erhalten. Daher erschien es mir fairer, dies anzugeben, als so zu tun, als ob ich es nicht wüsste, während ich das Dokument unterzeichne.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 22.12.2024 20:51
Dann wurde ja gar nicht nach abgeschlossenen gefragt, sondern, wie vermutet, nach anhängigen, also laufenden Verfahren. Hier hättest Du mit "nein" antworten müssen.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 22.12.2024 22:04
Und ich habe mit Nein geantwortet.
Die Antwort im ersten Bundesland wurde jedoch zurückgewiesen.
Hier ist sie nun:
Im Rahmen der Vorbereitung Ihrer Einstellung haben wir den Inhalt Ihrer Personalakte aus dem Vorbereitungsdienst zur Kenntnis genommen. Gegen Sie wurde eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet.
Wir ziehen daher unser Angebot zurück.''

Ich hoffe nur, dass dies bei der nächsten Bewerbung anders sein wird. Ich habe keine Lust mehr, ihnen nachzulaufen. Ich war in ihrem Büro und sie haben sich nicht bereit erklärt zu antworten.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 23.12.2024 00:01
Du solltest schriftlich vorgehen. So eine Entscheidung trifft ja nicht die Sachbearbeiterin, mit der Du in direktem Kontakt stehst. Wenn das Verfahren eingestellt wurde, darf es kein Hinderungsgrund sein. Sonst dürften viele Kollegen nie ins Amt gekommen sein.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 23.12.2024 02:10
Es gibt nur zwei Personen, die für die Anmeldungen verantwortlich sind. Und beide waren total unfreundlich, als ich sie um eine Erklärung gebeten habe. Und ich habe sogar nach zwei Wochen angerufen, weil ich wissen wollte, ob die Unterlagen über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und der Polizei in meine Akte über meine Unschuld aufgenommen wurden. Die Sekretärin antwortete mir und ich fragte sie, ob die Leiterin der Abteilung hier sei, damit ich mit ihr sprechen könne. Sie bestätigte dies und verband die Leitung mit ihrem Büro. Nach einer halben Stunde in der Warteschleife legte sie auf. Ich rief erneut an und selbst die erste Person weigerte sich, den Anruf entgegenzunehmen. Nicht umsonst habe ich beschlossen, es in einem anderen Bundesland zu versuchen.

Jetzt ist es vorbei mit diesem Bundesland. Sogar die Frist für die Anmeldung ist abgelaufen.  Ich werde es woanders versuchen und das habe ich auch getan. Ich wurde auch an einer Schule im neuen Bundesland angenommen. Ich hoffe nur, dass die Verantwortlichen in diesem neuen Bundesland anders reagieren werden.

Ich bin nur hierher gekommen, um mich zu beruhigen, dass es im neuen Landesamt nicht so sein wird. In diesem Fall hätte ich das Ermittlungsverfahren nicht erwähnen können.Aber ich habe es vorgezogen, ehrlich zu sein, weil es in meiner Akte steht... Ihr beruhigt mich hier ein wenig, indem ihr mir mitteilt, dass ich eine Aussicht auf Zulassung habe, wenn das Ermittlungsverfahren geregelt ist. Was die alte Bewerbung betrifft, kann ich nichts mehr ändern. Das kann persönlich sein.

Leider kann ich dem Vermieter der neuen Wohnung, in die ich ziehen soll, erst dann eine Antwort geben, wenn ich mir zu 100 Prozent sicher bin, dass das neue Landesamt meinen Antrag akzeptiert. Da wir mitten in den Ferien sind, wird es schwierig sein, eine Antwort zu bekommen. Ich werde natürlich die Möglichkeit verlieren, die Wohnung bis dahin zu bekommen. Schade!
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: troubleshooting am 23.12.2024 07:27
Es gibt natürlich eine Aussage, in der man gefragt wird, ob man in der Vergangenheit schon einmal ein Ermittlungsverfahren gehabt hat. Ich unterschrieb, dass dies nicht der Fall war, schickte aber gleichzeitig ein weiteres Dokument, in dem ich erklärte, was passiert war und die Antwort der Staatsanwaltschaft und der Polizei, in der stand, dass der Fall abgeschlossen war und ich ein Opfer war.

Also, wenn ich mir die Frage wortwörtlich anschaue, steht da, ob ein "...staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist oder gewesen ist."

Die letztes 2 Worte beziehen sich auf die Vergangenheit - und, das ist zunächst zu bejahen!
Des Weiteren steht nirgends, dass dies nur offene Ermittlungen oder Ermittlungen mit einer Verurteilung betrifft. Insofern sehe ich keinen Ausschluss, wenn Verfahren eingestellt wurden oder man für unschuldig befunden wurde.
Daraus abgeleitet, hätte aus meiner Sicht die Frage eben auch insgesamt mit "Ja" beantwortet werden müssen.

Über das Aktenzeichen und einer evtl. einzufügenden Erklärung wäre die Sache damit für das Bewerbungsverfahren erledigt gewesen bzw. hätte dem Job nichts entgegen gestanden. Du hast allerdings mit "Nein" geantwortet. Mutmaßlich beruht genau darauf die Entscheidung!
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: MarieH am 23.12.2024 08:42
Darf denn das Ermittlungsverfahren in diesem Falle überhaupt noch in der Personalakte bleiben?
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: troubleshooting am 23.12.2024 09:02
Darf denn das Ermittlungsverfahren in diesem Falle überhaupt noch in der Personalakte bleiben?

Sicher nicht. Als Beamter ist man allerdings verpflichtet eine eingeleitetes Verfahren gegen sich zu melden, aber nach Abschluss, wie hier ohne Verurteilung, darf es nicht enthalten sein.

Allerdings hat sich der thread-Ersteller selbst widersprochen, indem er einmal "nein" angekreuzt, dann aber das Dokument mitgeschickt hat.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 23.12.2024 12:37
Das Ermittlungsverfahren fand in der Mitte meines Referendariats statt. Ich erhielt die Antwort der Staatsanwaltschaft erst am Ende meiner Ausbuildung. Das Landesamt fügte jedoch noch vor Ende des Referendariats eine Verwarnung in meine Akte ein, die zwei Monate vor der Verurteilung zur Unschuld erfolgte. In dieser Verwarnung steht, was mir vorgeworfen wird und sie schreiben, dass die Verwarnung zwei Jahre dauert, damit sie aus der Akte entfernt werden kann.


Da die Verwarnung in meine Akte eingetragen ist und zwei Jahre dauert, habe ich es vorgezogen, das neue Landesamt darüber zu informieren, dass die Sache erledigt ist. Das alte Landesamt wurde zwar informiert, hat sich aber trotzdem geweigert. Ich habe ihnen die Erklärung der Polizei und der Staatsanwaltschaft geschickt, aber sie haben nicht weiter darauf reagiert. Die Frage, die ich mir auch stelle, ist, ob sie nicht verpflichtet sind, die Verwarnung zurückzunehmen, wenn die Erklärung nach der Verwarnung abgegeben wurde. Das wollte ich telefonisch tun, aber sie lehnten jede telefonische Antwort ab.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: troubleshooting am 23.12.2024 12:57
Das eine telefonische Auskunft abgelehnt wird, ist vollkommen richtig! Das sind extrem vertrauliche Daten und telefonisch kann man sich nie sicher sein, dass z.B. auch der richtige anruft und diese abgreift.

Auch, wenn Du evtl. nur zum Löschungsbegehren anrufst. Es gibt Bereiche, da ist das Telefon einfach tabu.

Inwiefern allerdings ein Löschungsanspruch besteht, hängt in dem Fall wieder sehr stark von der Verwarnung selbst ab. Genaues kann da dir nur ein Fachanwalt sagen. Dazu: Eine der wichtigsten Versicherungen ist und bleibt eine Rechtschutzversicherung.

Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 23.12.2024 13:07
Das Geld kann man sich m. E. sparen. Auf welcher Basis sollte denn eine Verwarnung ausgesprochen worden sein? Und mit welcher Begründung sollte diese laut Sachverhalt rechtsgrundlose Verwarnung mehrere Jahre in der Akte vorgehalten werden.

Ich würde hier schriftlich vorgehen, Akteneinsicht verlangen, ggf. Bereinigung der Akte verlangen und die Einstellungsentscheisung überprüfen lassen. Sonst blüht Dir beim nächsten Arbeitgeber dasselbe.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 23.12.2024 13:09
Das eine telefonische Auskunft abgelehnt wird, ist vollkommen richtig! Das sind extrem vertrauliche Daten und telefonisch kann man sich nie sicher sein, dass z.B. auch der richtige anruft und diese abgreift.

Auch, wenn Du evtl. nur zum Löschungsbegehren anrufst. Es gibt Bereiche, da ist das Telefon einfach tabu.

Inwiefern allerdings ein Löschungsanspruch besteht, hängt in dem Fall wieder sehr stark von der Verwarnung selbst ab. Genaues kann da dir nur ein Fachanwalt sagen. Dazu: Eine der wichtigsten Versicherungen ist und bleibt eine Rechtschutzversicherung.


Ich wusste es nicht. Auf jeden Fall wurden die Antworten der Staatsanwaltschaft und der Polizei per Post versandt. Was den telefonischen Kontakt betrifft, so hatte ich ihnen noch nicht einmal gesagt, worum es ging, sie hätten mir zumindest antworten können. Und wenn es um Datenschutz ging, hätten sie mir auch am Telefon sagen können, dass dies nur vor Ort geschieht.
Ich habe einen Anwalt kontaktiert, aber ich bin nicht bereit, noch einmal 2000 Euro auszugeben, nach allem, was ich mit dem letzten Anwalt ausgegeben habe, um das Ermittlungsverfahren zu lösen.
Aus diesem Grund konzentriere ich mich derzeit auf das neue Bundesland.
Die Verwarnung bleibt in meiner Akte und dauert zwei Jahre. Ich schickte ihnen zusammen mit meiner Bewerbungsmappe die Antwort, dass ich nicht schuldig sei, die mir nach der Warnung ausgestellt wurde.

Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 23.12.2024 13:16
Das Geld kann man sich m. E. sparen. Auf welcher Basis sollte denn eine Verwarnung ausgesprochen worden sein? Und mit welcher Begründung sollte diese laut Sachverhalt rechtsgrundlose Verwarnung mehrere Jahre in der Akte vorgehalten werden.

Ich würde hier schriftlich vorgehen, Akteneinsicht verlangen, ggf. Bereinigung der Akte verlangen und die Einstellungsentscheisung überprüfen lassen. Sonst blüht Dir beim nächsten Arbeitgeber dasselbe.

Ja. Aber ich glaube, ich habe einen Fehler gemacht. Ich hätte das vor den Ferien machen sollen. Es war vor allem eine Frage der Zeit. Erst vor drei Wochen hatte ich die Bestätigung für einen Platz in dem neuen Bundeland erhalten. In der letzten Woche war ich in der anderen Stadt, in die ich umziehen wollte. Dort habe ich auch einen Brief an das Landesamt geschickt, in dem ich mitteilte, dass ich ein Ermittlungsverfahren hatte und dass es gerichtlich geregelt wurde.

Ich kann direkt nach dem Urlaub zu meinem alten Landesamt gehen und sie vor Ort bitten, meine Akte zu bereinigen (das wollte ich telephonisch machen). Ich kann mir leider keinen neuen Anwalt leisten. Ich hoffe nur, dass das neue Landesamt anders reagiert.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 23.12.2024 13:25
``Sonst blüht Dir beim nächsten Arbeitgeber dasselbe.´´

Das ist meine Befürchtung. Das ist der einzige Grund, warum ich ihnen ein separates Schreiben geschickt habe, in dem ich ihnen bestätige, dass das Ermittlungsverfahren gelöst wurde.
Für die Reinigung meiner Akte könnte es zu spät sein. Ich werde versuchen, das beim ersten Termin nach den Ferien zu erledigen. Ich werde sie vor Ort bitten, mir die Verwarnung zu entfernen, da sie der Antwort der Staatsanwaltschaft vorausgeht. Es ist nicht sicher, dass sie darauf eingehen werden. Aber sicher ist, dass ich nicht noch einmal für einen Anwalt bezahlen werde.
Jetzt hoffe ich nur noch, dass es mit dem neuen Landesamt klappt.

Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 23.12.2024 15:35
Die Kosten eines Rechtsstreits trägt in verwaltungsgerichtlichen Verfahren derjenige, der unterliegt.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 23.12.2024 22:26
Ich kann das nicht tun. Diese Geschichte mit dem Ermittlungsverfahren hat mir großen Schaden zugefügt. Mein Bankkonto wurde während der zwei Wochen, in denen ich für die Firma gearbeitet habe, die mich betrogen hat, aufgelöst. Selbst nachdem ich meiner Bank nachgewiesen hatte, dass ich ein Opfer dieses Geschäfts war, weigerte sie sich, mir das ursprüngliche Geld zurückzugeben, das mir vor meinem Eintritt in das Unternehmen gehört hatte.
 
Ich hoffe einfach, dass das nächste Landesamt das anders sieht.Wenn man Ihre verschiedenen Meinungen liest, bleibt es bei 50/50.  Ich werde gleich nach Neujahr mit beiden Landesämtern Kontakt aufnehmen. Falls das nicht funktioniert, werde ich entweder den Rechtsstreit führen oder in ein anderes Land gehen.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: clarion am 24.12.2024 08:18
Deine Berufsausbildung war teuer. Lehrer zu sein, ist hoffentlich Dein Traumberuf. Als Lehrer wäre Dein Verdienst auch passabel. Da wäre anwaltliche Hilfe in der Gemengelage möglicherweise gut investiertes Geld.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Casa am 31.12.2024 17:53
Es geht bei der Frage nach Ermittlungsverfahren regelmäßig um laufende Ermittlungsverfahren.
Abgeschlossene Strafverfahren, welche durch Freispruch mangels Tatverdacht beendet sind, sind schon ohne Bedeutung.
Abgesehen davon muss ein Beamter auch laufende Ermittlungsverfahren nicht mitteilen.

Zitat
Der Beklagte ist von dem Vorwurf, ein Dienstvergehen durch die unterlassene Mitteilung über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren begangen zu haben, ebenfalls freizustellen. Der Beklagte hat unter keinem denkbaren Aspekt gegen die ihm obliegende Gehorsamspflicht verstoßen und damit keine Dienstpflichtverletzung begangen. Zwar hat der Beamte am 20.05.1986die Verpflichtung unterschrieben, von jedem gegen ihn eingeleiteten Straf- oder Ermittlungsverfahren und jeder gerichtlichen Verurteilung Mitteilung zu machen (Bl. 80 Gerichtsakte). Für einen Beamten besteht jedoch generell keine Pflicht, dienstliche Mitteilungen von strafrechtlichen oder polizeilichen Verwicklungen zu machen, auch wenn dies - wie hier - dienstlich vorgeschrieben ist (Köhler/Ratz, BDG, B.II.8 mit weiteren Nachweisen). Als Betroffener im Disziplinarverfahren befindet er sich in einer vergleichbaren Lage wie der Beschuldigte im Strafverfahren, der ebenfalls nicht gezwungen werden kann, gegen sich selbst auszusagen und der im Gegensatz zum Zeugen nicht der Aussage- und Wahrheitspflicht unterliegt. Für den Beamten als Betroffenen im Disziplinarverfahren kann aus rechtsstaatlichen Gründen insoweit nichts anderes gelten. Dieser Schutz kann nicht vom jeweiligen Stand des Verfahrens abhängig gemacht werden, weshalb dieser Grundsatz auch außerhalb des Disziplinarverfahrens, das heißt auch vor Einleitung von Vorermittlungen, Geltung haben muss, da der Schutz des Beamten andernfalls praktisch ausgehöhlt wäre (BVerwG,Beschluss vom 20.11.2012 - 2 B 56/12 -, mit weiteren Nachweisen;Hess. VGH, Beschluss vom 13.05.2013 - 28 A 488/12.D -, jeweils zitiert nach Juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 17.01.2012 - 28 K661/11.WI.D -). Die Selbstbelastungsfreiheit hat Vorrang gegenüber der Pflicht des Beamten zur Unterstützung seiner Vorgesetzten (§ 35Abs. 1 S. 1 BeamtStG). Ein Beamter ist im Hinblick auf Art. 1 Abs.1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG selbst nicht verpflichtet,unmittelbar oder mittelbar an der Feststellung eines von ihm begangenen Dienstvergehens mitzuwirken. Der Schutz des Beamten gegen Selbstbezichtigungen im Disziplinarverfahren setzt der beamtenrechtlichen Wahrheitspflicht dort Schranken, wo der Betroffene sonst gezwungen wäre, eine von ihm begangene Pflichtwidrigkeit oder Straftat zu offenbaren. Dem berechtigten Interesse des Dienstherrn, über strafrechtlich relevantes Verhalten seiner Beamten informiert zu werden, wird durch die in § 49BeamtStG normierte Übermittlungspflicht hinreichend Rechnung getragen. Nach dieser Vorschrift hat das Gericht, die Strafverfolgungs- oder die Strafvollstreckungsbehörde im Strafverfahren gegen Beamtinnen und Beamte zur Sicherstellung der erforderlichen dienstrechtlichen Maßnahmen im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage die Anklageschrift, den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und die einem Rechtszug abschließende Entscheidung mit Begründung den Dienstherrn zu übermitteln. Näheres bestimmt Nr. 15 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen vom 19.05.2008, BAnz Nr. 126 a (Hess. VGH, Beschluss vom 13.05.2013 -28 A 488/12.D -, zitiert nach Juris).
VG Wiesbaden, Urteil vom 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D, Rn. 54 (https://openjur.de/u/642132.html).

Ich würde bei jedweder Frage nach Ermittlungsverfahren mitteilen, dass es keins gibt / gab.

Die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR und auch das Führungszeugnis enthalten keine Informationen zu Strafverfahren mit Freispruch.


Wenn du die Stelle immer noch willst, solltest du einen RA für Beamtenrecht konsultieren. Der Dienstherr hat dich nun schon ausgewählt und du hast somit einen Anspruch auf Besetzung der Stelle mit dir, Art. 33 Abs. 2 GG. Bei geringem Einkommen oder Vermögen gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, zudem vertritt die Gewerkschaft ihre Mitglieder in derartigen Verfahren.
Wäre ich an deiner Stelle, hätte ich ein arges Kribbeln in den Fingern, was dazu führen würde, dem Dienstherren zu erklären, dass das, was er tut, nicht rechtskonform ist.


Die Verwarnung erscheint mir rechtswidrig. Es wäre zu überlegen einen Antrag auf Änderung der Entscheidung im Disziplinarverfahren zu stellen.
Oder sprechen wir hier i. E. von einer Einstellung des Strafverfahrens wegen geringer Schuld oder gegen Auflage, §§ 153, 153a StPO, und nicht von einem Freispruch?
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: Clearmind am 04.02.2025 16:44
Ich danke euch für eure Hilfe und euren Rat. Das neue Bundesland hat meine Anmeldung akzeptiert. Das heißt, es waren vor allem die Angestellten des vorherigen Landesamtes, die mir unbedingt den Zugang zu einer Stelle verwehren wollten. Der Umzug in eine neue Stadt, die teurer ist und in der man niemanden kennt, war überhaupt nicht einfach. Aber es ist schon gut, dass ich meine Karriere beginnen konnte. Manchmal reichen ein oder zwei Personen in Schlüsselpositionen aus, um das Leben einer Person ohne triftigen Grund auf den Kopf zu stellen. Danke an alle, die in diesem Forum ihre Hilfe angeboten haben.
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: 2strong am 04.02.2025 18:07
Gratuliere Dir zur neuen Stelle! Und viel Glück im neuen Lebensabschnitt!
Titel: Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
Beitrag von: clarion am 04.02.2025 21:33
Ich wünsche Dir auch viel Glück!!! Und wünsche Dir auch, dass Du bald neue Kontakte knüpfen kannst!!! Und selbst wenn alle Stricke reißen, Du hast jetzt den Fuß in der Tür und könntest nach zwei, drei Jahren wechseln.

Ich freue mich auch, dass Du Dich noch einmal gemeldet hast. Viele laden hier ihre Probleme ab und melden sich aber nicht mehr.