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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: hausmeister2020 am 28.01.2025 12:46
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zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.
Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.
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Ich würde den TVöD mit Anlagen und Kommentaren mal durchsuchen.....
(Gemäß TV-L sind Hausmeister nämlich grundsätzlich mind. in EG5. Vielleicht steht in TVöD dazu etwas.)
Hier etwas zum Thema Schulhausmeister: Passt vielleicht nicht ganz, ...lesen, recherchieren....
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-521-schulhausmeister_idesk_PI13994_HI11739313.html
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Was glaubst Du hat sich seit
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123666.0.html
geändert?
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Geändert hat sich das ich Alle Sachen Schriftlich Dauerhaft Übertragen bekommen habe.
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Na, dann hast Du weiterhin die Möglichkeit, eine Eingruppierungsfeststellungsklage einzureichen, wenn eure Ansichten immer noch differieren 👍
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okay habe morgen einen Termin bei unserem Personalrat? hatte halt gedacht das ich hier ein paar Hilfreiche Tipps fürs gespräch bekomme wie ich den Hebel ansetzten könnte,
werde berichten .. ;)
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Ich würde den TVöD mit Anlagen und Kommentaren mal durchsuchen.....
(Gemäß TV-L sind Hausmeister nämlich grundsätzlich mind. in EG5. Vielleicht steht in TVöD dazu etwas.)
Hier etwas zum Thema Schulhausmeister: Passt vielleicht nicht ganz, ...lesen, recherchieren....
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-521-schulhausmeister_idesk_PI13994_HI11739313.html
In der EntgO Bund, Teil III Nr. 23 sind Hausmeister genannt und mit einschlägigiger Berufsausbildung nach E5 eingruppiert. So wie vom TE beschrieben, würde ich die Tätigkeiten und die Bildungsvoraussetzung als erfüllt ansehen.
@TE: Schau mal in die EntgO TVöD VKA nach einer möglichen Entsprechung. Dann hättest du ein gutes Instrument.
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So Gespräch beendet!!!!
liegt jetzt erst mal zur weiteren Klärung bei der Personalabteilung??
Im Gespräch ist Rausgekommen das unsere Personalabteilung Letztes Jahr den Vorschlag gemacht hat, alle Kollegen mit den Tarifrechtlichen erforderlichen Ausbildungen Höher einzugruppieren das wurde aber von unserer Amtsleitung abgelehnt entweder alle oder Keiner. Dürfen die das wen es mir doch zu steht und Angeboten wird????
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Es gibt da kein Vorschlagsrecht. Man ist eingruppiert.
Dies ist anhand der Tätigkeitsmerkmal (und auch der Ausbildung, die ja hier gegeben ist) festzustellen. Es deutet ja daraufhin, dass (fast) alle scheinbar Tätigkeiten nach E5 verrichten, was nicht ausschließt, dass du möglicherweise aufgrund besonderer Aufgaben E6 bekommen kannst.
Dieses "alle-oder-keine" ist aber keine Seltenheit. Aber rechtlich oft nicht haltbar.
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Bist Du in NRW beschäftigt? Dann gelten nicht die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 zum TVöD (EGO), sondern die Eingruppierungsvorschriften des landesbezirklichen TVöD-NRW. Demnach sind Hauswarte nach EG 4 einzugruppieren, die Ausbildung ist dabei irrelevant. Wenn der Arbeitgeber dir Tätigkeiten deines gelernten Berufs (also z.B. wenn Du gelernter Elektriker wärst und der Arbeitgeber dich als Elektriker beschäftigt und nicht als Hausmeister/Hauswart), dann würdest du nach dem TVöD-NRW in die EG 6 eingruppiert.
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Ist NRW !!!!
Ich bin 2015 Ausdrücklich als Hausmeister Eingestellt worden in der Stellenauschreibung wahr eine 3 Jährige Ausbildung gefordert.
Seit dem ich das Thema Angestoßen habe werden die Neuen Kollegen als Hauswarte Eingestellt und eine Ausbildung ist nur noch Erwünscht.
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Wir sind mitlerweile ein Team von 25 Personen.
Wir habe 3 Stellen die sich aus der Masse rausheben.
2 Vorarbeiter: die machen die Stunden, genehmigen Urlaube machen LOB Gespräche usw.
1 Lagerist die Stelle habe ich beschrieben
und trozdem sind alle in der 4
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Bist Du in NRW beschäftigt? Dann gelten nicht die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 zum TVöD (EGO), sondern die Eingruppierungsvorschriften des landesbezirklichen TVöD-NRW. Demnach sind Hauswarte nach EG 4 einzugruppieren, die Ausbildung ist dabei irrelevant. Wenn der Arbeitgeber dir Tätigkeiten deines gelernten Berufs (also z.B. wenn Du gelernter Elektriker wärst und der Arbeitgeber dich als Elektriker beschäftigt und nicht als Hausmeister/Hauswart), dann würdest du nach dem TVöD-NRW in die EG 6 eingruppiert.
Woraus soll sich bitte ergeben, dass Anspruch auf EG6 besteht?
Wenn du diese Regelung meinst "abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden", dann ist diese aber so überhaupt nicht einschlägig. Eine Dachdeckerausbildung ist für mich nicht mal ein verwandter Beruf. Insbesondere wenn man die im Eingangspost übertragenen Aufgaben dagegenhält.
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Weil es die Ausbildung an sich als Hausmeister nicht gibt steht im TVÖD Berufe mit einer 3 Jährigen Ausbildung in einem Holz oder Metalverarbeitenen Beruf in der dazu gehörigen Liste stehen unter anderem,
Schlosser, Schreiner, Zimmermann, Dachdecker usw......
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Man darf nicht nur das lesen, was man gerne hören möchte...
Dann anders gefragt:
Wieviele Dächer hast Du in den letzten 9 Jahren Deiner Beschäftigung als Hausmeister denn gedeckt?
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zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.
Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.
Mit Schließ-und Gebäudetechnik könnte dir auch die EG7 zustehen.
Bei uns im Landkreis sind die Hausmeister auch entweder EG5 oder EG7 eingruppiert.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters-schliessanlage-schule_150_602760.html
https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e9832bb29e7f7afa6506ac/download/Eingruppierung.pdf
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zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.
Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.
Mit Schließ-und Gebäudetechnik könnte dir auch die EG7 zustehen.
Bei uns im Landkreis sind die Hausmeister auch entweder EG5 oder EG7 eingruppiert.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters-schliessanlage-schule_150_602760.html
https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e9832bb29e7f7afa6506ac/download/Eingruppierung.pdf
Woraus schließt du, dass der TE ein Schulhausmeister ist?
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Darum geht es doch garnicht , das ich das Lese was ich will!!
TVÖD VKA ganz nüchtern betrachtet Hausmeister mit einer 3 Jährigen Handwerklichen Ausbildung 5
mit einer 2 Jährigen oder weniger 4
Um uns rum in den Städten gleicher Job sind die Hausmeister sogar in der 6
Denke das hier einfach Kosten gespart werden weil es sich ja "nur" um Obdachlose und Flüchtlinge handelt und das Geld Lieber woanders ausgegeben wird.
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Genau da ist das Problem bin KEIN SCHULHAUSMEISTER
Genau steht im Arbeitsvertrag Hausmeister in der Verwaltung eingesetzt in Flüchtlings und Obdachlosenheime
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Du hast die Frage mit NRW beantwortet. Dann steht dir - bei Übertragung der Tätigkeit eines Hausmeisters (Hauswart) - tarifvertraglich nach dem landesbezirklichen TV in NRW nur die EG 4 zu. Ob der AG in sein Anforderungsprofil reinschreibt, dass er nur Personen mit einer Ausbildung (Gesellen) einstellen möchte, ist für die tarifliche Eingruppierung unerheblich. Anders ausgedrückt: Auch wenn er in der Ausschreibung das zweite juristische Staatsexamen für die Hausmeistertätigkeit fordern würde, ändert dies nichts an der Eingruppierung für die übertragene Tätigkeit des Hausmeisters.
Wie die umliegenden Kommunen die Hausmeister höher bezahlen (ob die Eingruppierung tarifkonform ist, kann nur spekuliert werden, ggfls. sind denen nicht die Tätigkeiten eines Hausmeisters übertragen worden, sondern die Tätigkeiten eines Gesellen) ist für Deine tarifrechtliche Eingruppierung unerheblich.
Wenn Du mit Deiner Eingruppierung/Bezahlung nicht einverstanden bist, musst Du halt dem AG die Pistole auf die Brust setzen: Mehr Geld (=höhere Entgeltgruppe, außertarifliche Zulage oder wie auch immer) oder ich gehe.
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zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.
Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.
Mit Schließ-und Gebäudetechnik könnte dir auch die EG7 zustehen.
Bei uns im Landkreis sind die Hausmeister auch entweder EG5 oder EG7 eingruppiert.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters-schliessanlage-schule_150_602760.html
https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e9832bb29e7f7afa6506ac/download/Eingruppierung.pdf
Da er in NRW beschäftigt ist (und da auch nicht als Schulhausmeister) gilt der landesbezirkliche TV NRW (TVöD-NRW). Dieser "überlagert" die Eingruppierungsvorschriften der Anlage 1 des TVöD (EGO).
Aber auch wenn die EGO gelten würde, käme er als Hausmeister nur max. in die EG 4. Die EG 5 für Hausmeister (m. 3jähriger Berufsausbildung) gibt es nur im Bereich des Bundes (Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen, 23. Hausmeisterinnen und Hausmeister) und nicht im Bereich der VKA.
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... und auch noch EntgO- und landesbezirklicher TV-Anwender!
Daumen hoch wir die Antwort, damit ist das geklärt, auch wenn es dem TE nicht gefallen dürfte :(
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zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.
Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.
Mit Schließ-und Gebäudetechnik könnte dir auch die EG7 zustehen.
Bei uns im Landkreis sind die Hausmeister auch entweder EG5 oder EG7 eingruppiert.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters-schliessanlage-schule_150_602760.html
https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e9832bb29e7f7afa6506ac/download/Eingruppierung.pdf
Da er in NRW beschäftigt ist (und da auch nicht als Schulhausmeister) gilt der landesbezirkliche TV NRW (TVöD-NRW). Dieser "überlagert" die Eingruppierungsvorschriften der Anlage 1 des TVöD (EGO).
Aber auch wenn die EGO gelten würde, käme er als Hausmeister nur max. in die EG 4. Die EG 5 für Hausmeister (m. 3jähriger Berufsausbildung) gibt es nur im Bereich des Bundes (Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen, 23. Hausmeisterinnen und Hausmeister) und nicht im Bereich der VKA.
Okay alles klar, war mir nicht klar, dass die Bundesländer die speziellen Tätigkeitsmerke abändern können.
Und ja, für Hausmeister gibt es das nicht in der VKA, aber für Schulhausmeister (aber das würde NRW dann wieder außer Kraft setzen).
Aber auch egal, da er ja kein Schulhausmeister ist, sondern allgemeiner Hausmeister
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...
TVÖD VKA ganz nüchtern betrachtet Hausmeister mit einer 3 Jährigen Handwerklichen Ausbildung 5
mit einer 2 Jährigen oder weniger 4
...
Genau das hab ich gemeint, nicht nach der Hälfte aufhören zu lesen:
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
Aber gut, wie vorher schon geschrieben wurde, hat sich das ja bereits auf anderem Wege geklärt 👍
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Und ja, für Hausmeister gibt es das nicht in der VKA, aber für Schulhausmeister (aber das würde NRW dann wieder außer Kraft setzen).
In NRW gibt es auch eigenständige Eingruppierungsmerkmale für Schulhausmeister (siehe TVöD-NRW: https://www.kav-nw.de/de/Downloads/Downloads/2023-TVoeD-NRW-idF-14-AeTV-vom-21-12-2023-KOMPLETT.pdf), diese erfolgen anhand der Reinigungsfläche.
Okay alles klar, war mir nicht klar, dass die Bundesländer die speziellen Tätigkeitsmerke abändern können.
TVöD-NRW:
§ 11a
Eingruppierung
1Die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA gilt nicht für die Beschäftigten
im Sinne des § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD-AT, die von den Besonderen Teilen Verwaltung,
Entsorgung und Flughäfen des TVöD erfasst werden und in einem Arbeitsverhältnis
zu einem Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen
stehen. 2Für diese Beschäftigten gilt das Eingruppierungsverzeichnis im Anhang zu §
11a Teil A. 3Für die Überleitung gilt Abschnitt IVb TVÜ-VKA entsprechend.
Entgeltordnung VKA / Anhang Regelungskompetenzen
(1) Die Eingruppierung der Beschäftigten wird durch die Tarifvertragsparteien auf der Bundesebene geregelt.
(2) Im Bereich der Besonderen Teile Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) sowie Sparkassen (BT-S) liegt die Regelungskompetenz ausschließlich bei der Bundesebene.
(3) Die Tarifvertragsparteien auf der Landesebene können im Bereich des Besonderen Teils Verwaltung (BT-V) in den Entgeltgruppen 2 bis 9a unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen, der Eingruppierungsgrundsätze, der Struktur der Entgeltordnung und des Eingruppierungsniveaus spezielle Tätigkeitsmerkmale, die der Wertigkeit der allgemeinen Merkmale entsprechen, sowie Ferner-Merkmale vereinbaren, soweit die Beschäftigten im Bereich von Theatern, Bühnen, Konzerthäusern, Bäderbetrieben, der Grünflächenunterhaltung (einschließlich Friedhöfe, Kurparks und Parks), der Straßenreinigung (einschließlich Wege und Plätze), der Straßenunterhaltung, von Bauhöfen, Druckereien, Werkstätten (ausgenommen Werkstätten für Behinderte), des Unterhalts und Betriebs von Abwassereinrichtungen, der Gebäudereinigung, von Toilettenanlagen, Schulen, Wäschereien, Küchenbetrieben und Betriebsgaststätten, der Sitzungs-, Boten- und Fahrdienste, von Veranstaltungsräumen, Museen, Lagern und Magazinen, archäologischen Ausgrabungen, Hafenbetrieben, der Ausflugsschifffahrt und Fähren, der Hausmeister (nur in Nordrhein-Westfalen auch der Schulhausmeister), von Tierparks und Zoos, Botanischen Gärten, der Forstwirtschaft oder im Wach- und Sicherheitsdienst tätig sind. Satz 1 gilt nicht für die Eingruppierung von Beschäftigten mit Tätigkeiten im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst und für Beschäftigte, für die bis zum 31. Dezember 2016 in den Anlagen 1a und 1b zum BAT besondere Eingruppierungsmerkmale vereinbart waren. Bei bisher nicht durch spezielle Merkmale geregelten Tätigkeiten oder bei nach Inkrafttreten der Entgeltordnung sich neu entwickelnden Berufen oder Tätigkeiten bestimmen die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene, wer für die Regelung der Eingruppierung zuständig ist (Bundes- oder Landesebene).
Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 2:
Satz 2 2. Halbsatz findet auf Beschäftigte im Botendienst keine Anwendung.
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Okay >:( >:( >:( >:(
Also sollte ich besser versuchen für meine zusätzlich übertragenen Tätigkeiten, zulagen zu beantragen?
was denkt Ihr, in welcher Höhe wäre das Angemessen und was ist möglich..
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Okay >:( >:( >:( >:(
Also sollte ich besser versuchen für meine zusätzlich übertragenen Tätigkeiten, zulagen zu beantragen?
was denkt Ihr, in welcher Höhe wäre das Angemessen und was ist möglich..
Ich denke TVOEDAnwender hat das sehr gut zusammengefasst:
Wenn Du mit Deiner Eingruppierung/Bezahlung nicht einverstanden bist, musst Du halt dem AG die Pistole auf die Brust setzen: Mehr Geld (=höhere Entgeltgruppe, außertarifliche Zulage oder wie auch immer) oder ich gehe.
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...
in welcher Höhe ...
Nach den tariflich vereinbarten Regelungen
...
was ist möglich..
Dazu müsste man wissen, was Deine genauen Dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten sind
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Okay >:( >:( >:( >:(
Also sollte ich besser versuchen für meine zusätzlich übertragenen Tätigkeiten, zulagen zu beantragen?
was denkt Ihr, in welcher Höhe wäre das Angemessen und was ist möglich..
Ich gehe davon aus, dass tariflich - aufgrund der Dir übertragenen Tätigkeiten als Hausmeister - dir nicht mehr als die EG 4 zustehen wird. Eine Lösung wäre jedoch zB du verhandelst mit dem Arbeitgeber, dass er Dir keine Tätigkeiten als Hausmeister mehr überträgt, sondern - falls Du einen solchen hast - Tätigkeiten in deinem Lehrberuf (Gesellenberuf). Bei einer solcher Übertragung höherwertiger Tätigkeiten wärst Du nach den Regelungen des TVöD-NRW in die EG 6 einzugruppieren.
Falls das nicht möglich sein sollte, wirst Du im Regelfall nur außertarifliche Regelungen mit dem AG treffen können (z.B. Zahlung einer höheren Entgeltgruppe - obwohl die Tätigkeiten nicht übertragen worden, Zahlung einer freiwilligen AT-Zulage, Stufenvorweggewährung, Stufenlaufzeitverkürzung etc.) Mehr Lösungen gibt es eigentlich nicht.
Auf dem Klage/Forderungsweg wirst Du höchstwahrscheinlich - nach Deinen bisherigen Ausführungen - keinen Ansatz haben, deine Forderung nach einem höheren Entgelt durchsetzen zu können. Du muss tatsächlich verhandeln. Daher auch meine Aussage:
Wenn Du mit Deiner Eingruppierung/Bezahlung nicht einverstanden bist, musst Du halt dem AG die Pistole auf die Brust setzen: Mehr Geld (=höhere Entgeltgruppe, außertarifliche Zulage oder wie auch immer) oder ich gehe.
Das ist die Konsequenz daraus.
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wäre es den möglich diese mir Übertragenen Tätigkeiten als Nebenabrede laufen zu lassen???
Also Nebenabrede 1 Lagerrist
Nebenabrede 2 Schließanlagenbeauftragter
Das könnte mir ja falls kein Bedarf mehr jederzeit wieder Streichen Richtig?
Wen so etwas machbar ist, was wäre Finanziell möglich und wie schlage ich das meinen Vorgesetzten vor ( oder dem Personalamt)
Danke
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Nein
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Also wenn ich mir die Hausmeister unserer Verwaltung ansehe, ist jeder dieser Hausmeister "Schließanlagenbeauftragter" und "Lagerist". Allerdings sind das doch geringe Zeitanteile. Ich weiß nicht, was du dir von deinen Ideen versprichst, aber ich würde keine Aussicht auf Erfolg prognostizieren.
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Ja genau !!! Die sind dann aber generell Höher Eingruppiert.
In meinem Fall reden wir nicht nur von der Verwaltung 1 Anlage im Gebäude,
sondern vom Planen,Bestellen,Einbauen und Verwalten für ca. 50 Gebäuden.
Bei Defekten Zylindern sollen die auch nicht neu bestellt werden sondern von mir Neu Gesteckt werden und die Schlüssel mache ich auch selbständig nach. Damit die Kosten Überschaubar bleiben.
Aber höre immer nur was nicht geht Habe von Unserem Personalamt schriftlich das Sie mich Höhergruppieren wollten, aber Unsere Amtsleitung hat es Abgelehnt weil wen sollen alle Höhergruppiert werden das geht aber laut Personalamt nicht aus Tarifrechtlichen Gründen weil nicht alle eine Ausbildung haben??????
Deswegen die Idee meine Spezielle Stelle als Nebenabrede Atraktiver zu gestalten.
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... meine Spezielle Stelle ...
Was unterscheidet Deine Stelle denn vom "Otto-Normal"-Hauswart bzw. -meister?
Zylinder einbauen kann mein Neffe mit 10 Jahren auch, und da Du die Schlüssel selber nachmachst, kann es meiner Meinung nach auch keine ordentliche Schließanlage sein 🤷♂️
Wenn Du allerdings diese Fähigkeiten besitzen solltest, solche Schlüssel "nachmachen" zu können, würde ich mir mal Gedanken über ein eigenes Gewerbe machen, da kannst Du Deine Vergütung selbst festlegen 👍
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Dann bestell deinem Neffen schöne Grüße :)
es Geht nicht ums einbauen sondern ums Nachbauen und Ordentliche Anlage BKS Nuvius, es ist Extra eine Elektronische Schlüsselfräße im Wert von 14000 Euro Angeschafft worden, für die nur ich Eine Schulung gemacht habe und auch eine Extra Schulung bei BKS für das Bestell und Planungsystem an der nur ich Teilnehmen soll.
Nochmal meiner meinung nach die Verantwortung die mir Übertragen worden ist eigenständig zu bestellen da kommen schnell mal Summen von 4000 -5000 Euro Pro Anlage zusammen.
Aber Danke für die Konstruktiven Antworten werde wohl andere Hilfe suchen müssen.
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Also wenn ich mir die Hausmeister unserer Verwaltung ansehe, ist jeder dieser Hausmeister "Schließanlagenbeauftragter" und "Lagerist". Allerdings sind das doch geringe Zeitanteile. Ich weiß nicht, was du dir von deinen Ideen versprichst, aber ich würde keine Aussicht auf Erfolg prognostizieren.
Wir Reden hier von einem Zentrallager für 22 Kollegen wir Betreuen insg.322 Objekte Kleinere Wohnungen bis Sammelunterkünfte mit 250 Personen
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... meiner meinung nach ...
Deine Meinung ist tarifrechtlich leider völlig irrelevant, denn Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Da dies aus der Betrachtung der bisherigen Sachverhaltsschilderung und -erläuterung korrekt ist, kannst Du Dich natürlich weiterhin ungerecht behandelt fühlen, es wird sich aber nichts ändern.
Die gegebenen Möglichkeiten, die Du aufgrund Deiner anderslautenden Meinung nutzen kannst (Rechtsweg, Kündigung etc.), wurden ja bereits mehrfach genannt 👍
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Moin!
Respekt von mir zumindest, das du den Job für die 4 machst, viel "Mitleid" wirst du hier im Forum aber nicht bekommen, alles was nichts mit IT zu tun hat und unter E9 ist, ist im ÖD wohl überbezahlt.
Für die 4 würde ich mit der Müllzange rumlaufen, aber sicherlich keine komplexen Schließanlagen betreuen.
Wenn ich mir in NRW den Stellenmarkt anschaue, sind genügend E6er Hausmeisterstellen ausgeschrieben, da wird doch sicherlich auch mal was in deiner Nähe dabei sein.
Wenn du aber an deinen aktuellen Job hängst, dann wünsche ich viel Glück, das es irgendwann klappt mit der besseren Bezahlung.
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Aber Danke für die Konstruktiven Antworten werde wohl andere Hilfe suchen müssen.
Die einzige Antwort die wir die geben können ist immernoch die:
Wenn du denkst du verdienst mehr Geld geh zu deinem Chef oder der Personalabteilung (am Besten dem MA der dir das mit der Höhergruppierung gesagt hat) und sag "mehr Geld oder ich gehe", am Besten schon mit ner Zusage einer anderen Stelle oder mit der Frage nach einem Zwischenzeugnis.
Zulage kannst du bspws. auf die nächst höhere Gruppe verlangen. Ansonsten verlange nach deiner Stellenbeschreibung und geh damit zum Anwalt.
Wenn nur du das Wissen hast und so sehr gebraucht wirst, werden sie sich darauf einlassen.
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Dann bestell deinem Neffen schöne Grüße :)
es Geht nicht ums einbauen sondern ums Nachbauen und Ordentliche Anlage BKS Nuvius, es ist Extra eine Elektronische Schlüsselfräße im Wert von 14000 Euro Angeschafft worden, für die nur ich Eine Schulung gemacht habe und auch eine Extra Schulung bei BKS für das Bestell und Planungsystem an der nur ich Teilnehmen soll.
Nochmal meiner meinung nach die Verantwortung die mir Übertragen worden ist eigenständig zu bestellen da kommen schnell mal Summen von 4000 -5000 Euro Pro Anlage zusammen.
Aber Danke für die Konstruktiven Antworten werde wohl andere Hilfe suchen müssen.
Wenn du dir so sicher bist, dann wird es Zeit für eine Eingruppierungsfeststellungsklage. Du scheinst dir wohl aber nicht sicher, oder weshalb bist du diesen Weg bisher nicht gegangen?