Du hast die Frage mit NRW beantwortet. Dann steht dir - bei Übertragung der Tätigkeit eines Hausmeisters (Hauswart) - tarifvertraglich nach dem landesbezirklichen TV in NRW nur die EG 4 zu. Ob der AG in sein Anforderungsprofil reinschreibt, dass er nur Personen mit einer Ausbildung (Gesellen) einstellen möchte, ist für die tarifliche Eingruppierung unerheblich. Anders ausgedrückt: Auch wenn er in der Ausschreibung das zweite juristische Staatsexamen für die Hausmeistertätigkeit fordern würde, ändert dies nichts an der Eingruppierung für die übertragene Tätigkeit des Hausmeisters.
Wie die umliegenden Kommunen die Hausmeister höher bezahlen (ob die Eingruppierung tarifkonform ist, kann nur spekuliert werden, ggfls. sind denen nicht die Tätigkeiten eines Hausmeisters übertragen worden, sondern die Tätigkeiten eines Gesellen) ist für Deine tarifrechtliche Eingruppierung unerheblich.
Wenn Du mit Deiner Eingruppierung/Bezahlung nicht einverstanden bist, musst Du halt dem AG die Pistole auf die Brust setzen: Mehr Geld (=höhere Entgeltgruppe, außertarifliche Zulage oder wie auch immer) oder ich gehe.