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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Jeuni am 29.01.2025 16:24
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Hallo liebes Forum,
ich warte nun seit Juli 2023 auf meine Höhergruppierung von der EG10/3 in die EG12/3.
Ich bin als technischer Angestellter an einer Universität eingestellt. Ich führe eine Abteilung mit 5 Mitarbeitern, welche drei verschiedene Fachbereiche inne hat. Alle Entwicklungen für den wissenschaftlichen Gerätebau gehen über meinen Tisch und werden von der Entwicklung/Konstruktion mechanischer und elektromechanischer Baugruppen und Teile + deren Fertigungsunterlagen und der Fertigung, über den Einkauf der benötigen Halbzeug und Materialien usw. via SAP, der Mitarbeiterführung, der Erstellung von Kostenplänen und Abrechnung der ausgeführten Aufträge im SAP alleinig von mir ausgeführt und geleitet. Alles in Allem erledige ich die Projektierung der Arbeitsaufgaben zu 100% und übernehme die Verantwortung für den Arbeitsschutz meiner Mitarbeiter und die Sicherheit der entwickelten und gebauten Geräte. Das ist eine kurze Zusammenfassung meiner Tätigkeiten ;)
Nun habe ich vergangene Woche einen Brief der Personalabteilung mit der Änderung der EG10 in die EG11 erhalten. Darin stand, sinngemäß und mit viel blabla, das meine Tätigkeiten nicht über die besondere Schwierigkeit der EG11 hinausgehen. Daraufhin war ich sehr perplex (um es gelinde auszudrücken) und habe meinen Vorgesetzten, also meinen Institutsdirektor, welcher auch das ganze Verfahren der Höhergruppierung eingeleitet hat, kontaktiert. Für uns hat das Personaldezernat meine übertragenen Tätigkeiten falsch eingestuft und seit 18 Monaten einfach nicht die nötige Arbeit geleistet.
Mein Prof. hat in den letzten 18 Monaten unzählige Mails geschrieben und Telefonate geführt zwecks meiner Eingruppierung und das Personaldezernat scheint völlig überlastet und unfähig zu sein. Keiner weiß was dort los ist, das ist eine Frechheit wie hier mit den Mitarbeitern umgegangen wird. Zumal mein Prof. ein international erfolgreicher Wissenschaftler ist und er in letzter Zeit schon mehrfach seinen Unmut kundgetan hat.
Daraufhin habe ich ein Gespräch mit der Sachgebietsleitung erzwungen. Jetzt überlege ich über mein Vorgehen: Ich würde denen (nochmals) lang und breit meine Tätigkeiten darlegen und auf eine Neubewertung meiner Tätigkeiten drängen.
Wie seht ihr das, hat schon jemand die gleiche Erfahrung gemacht und bestenfalls Erfolg damit gehabt?
Ich frage mich auch wie jemand im Personaldezernat Tätigkeiten bewertet, ohne auch nur ansatzweise fachliche Expertise zu haben? Wie läuft die Bewertung solcher Tätigkeiten ab?
Über Erfahrungen/Meinungen eurerseits freue ich mich sehr...
VG
Jeuni
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Eingruppiert ist man immer korrekt, das geht gar nicht anders. Insofern wartet man nicht auf Höhergruppierung, da hierzu niemand was tun muss. Die Rechtsmeinung des AG, die er sich zur EG bildet, kann von der des AN abweichen. Wenn einer den anderen dann nicht von seiner Rechtsmeinung überzeugen kann, hilft nur eins: Eingruppierungsfeststellungsklage.
Hast du innerhalb des Prozesses deine Ansprüche wirksam schriftlich geltend gemacht? Ansonsten wäre das dein allererster Schritt.
Nun ja, die Personaler sind mitunter dazu da, die Rechtsmeinung zur Eingruppierung für den AG zu bilden. In der Regel werden sie neben der Entgeltordnung einschlägige Werke zu Rate ziehen, notfalls wenden sie sich an externe Experten (schlechtestenfalls scheinen sie allerdings zu würfeln ;) ). Es geht auch nicht darum, die fachliche Tiefe ausloten zu können, sondern die Tätigkeit anhand innerhalb der EGO mehr oder weniger zielsicher einzuordnen.
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Die Eingruppierung richtet sich immer nach den übertragenen Tätigkeiten. Diese müssen so beschrieben sein, dass sich der zuständige Mitarbeiter im z.B. Personalbereich ein Bild darüber machen kann und die in der Entgeltordnung vorgesehenen Tätigkeitsmerkmale prüfen kann.
Insoweit ist es Usus, dass ein Nicht-Fachmann die fachlichen Tätigkeiten bewertet.
Gemäß Tarifvertrag bist du vom Zeitpunkt der Aufgabenübertragung (hier mutmaßlich 07/2023) in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert. Wenn du meinst, nicht das passende Entgelt dafür zu bekommen, musst du dies gegenüber deinem Arbeitgeber (also typischerweise der Personalbereich, nicht die direkte Führungskraft) deutlich machen. So du nicht das gewünschte Ergebnis erreichst, gibt es eine unabhängige Stelle, die über die Eingruppierung entscheidet: das Arbeitsgericht. Hierzu gibt es eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
Wie du siehst, ist ein Höhergruppierungsantrag tariflich nicht vorgesehen und braucht somit vom Arbeitgeber weder beachtet noch bearbeitet werden.
Im konkreten Fall würde ich prüfen, welche Tätigkeitsmerkmale die E12 voraussetzt. Hier irritiert mich, dass mit dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit" argumentiert wird, da dieses - zumindest in der Entgeltordnung Bund - der E12 zugeordnet wird, nicht der E11. Ggf. schaust du dazu in die für die Länder passende Entgeltordnung.
Meine Vermutung ist, dass du noch nicht über die notwendige dreijährige praktische Erfahrung verfügst, die für die E12 (Bund) notwendig ist.
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Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^
Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
Die Ansprüche habe ich zum 01.08.2023 geltend gemacht und der Bewertung meiner Tätigkeiten widersprochen. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin festgesetzt.
VG
Jeuni
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Viel wahrscheinlicher ist, dass hier wie so oft in der Praxis Haushaltsrecht mal wieder Tarifrecht schlägt. Und dieser Umstand kann zumeist nur durch externen Zwang durch einen Fachanwalt und ein Arbeitsgericht geändert werden, falls tatsächlich rechtswidriges Verhalten seitens deines Arbeitgebers vorliegt.
Wenn im Haushaltsplan keine E12-Stelle vorhanden ist, wird man dich auch nicht danach bezahlen. Hier kommt es dann oft dazu, dass die Tätigkeitsdarstellung/Stellenbeschreibung so verändert wird, dass das gewünschte Endergebnis (in dem Fall eben E11, weil vermutlich nur eine E11-Stelle verfügbar ist) dabei herauskommt. Dies lässt sich durch Formulierungen und Anpassung von Zeitanteilen erreichen.
Vielleicht ist die E11-Eingruppierung aber auch tatsächlich bereits zutreffend und das Tätigkeitsfeld gibt einfach nicht mehr her.
Dein Prof. ist halt höchstwahrscheinlich nicht in Personalangelegenheiten vertretungsberechtigt für deinen Arbeitgeber (das entsprechende Land).
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Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Du gehst davon aus, dass die Personalstelle dir quasi als Kunden das bestmögliche Resultat gewähren möchte. Meiner Erfahrung nach entspricht das nicht der primären Zielsetzung der meisten Personalstellen im öffentlichen Dienst (Ausnahmen existieren). Auf der Liste rangieren oft darüber:
- Fälle schnellstmöglich abarbeiten (aufgrund Zeit- und massivem Personalmangel seitens der Personaler, es gibt einfach keine Kapazitäten), da fünf mal mit euch hin und her zu kommunizieren dauert, dann lieber einfach mal ne E11 raushauen, vllt gebt ihr ja damit schon Ruhe
- Verständnis als Personalverwaltung, nicht Personalentwicklung oder HR wie in der Wirtschaft, man berät nicht, man arbeitet nur ab
- vermeintliches Binnengefüge der Organisation erhalten (niemand darf bevorzugt werden!), denn
- der Rechnungshof kommt! Alles was nicht 0815 und sofort einfach begründbar ist wird abgelehnt, weil was wenn der Rechnungshof kommt und es dann kassiert!!! 1!1
- Unwissenheit Was die EGO angeht, da wird halt alles so eingruppiert wie in den nur marginal relevanten Präzedenzfällen der letzten zwanzig Jahre
Die Kombination daraus führt zu "die einstellende Stelle muss mir die Tätigkeit beschreiben, daraus lege ich die EG fest", denn nur so herum ist es vermeintlich rechtssicher aus Sicht der Personalverwaltung. Mithelfen zu formulieren, wie der Mitarbeiter höher eingestuft wird, wird als Verfälschung gesehen, denn dann würde man sich ja nicht mehr an den Tätigkeiten orientieren, sondern diese dem Mitarbeiter anpassen.
Wie gesagt, Ausnahmen existieren, dankenswerterweise in Teilen auch an meiner aktuellen Einrichtung. Aber auch die sind leider massiv überlastet.
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Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^
Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
Die Ansprüche habe ich zum 01.08.2023 geltend gemacht und der Bewertung meiner Tätigkeiten widersprochen. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin festgesetzt.
VG
Jeuni
Das kommt häufig vor, dass eine direkte Führungskraft gerne eine bestimmte Eingruppierung möchte, dies aber tariflich überhaupt nicht umsetzbar ist. Insofern ist auch das Ergebnis nicht überraschend, die Aussagen bzw. das Vorgehen der Führungskraft eher unglücklich.
Insofern muss das auch nicht an einem bestimmten Wording liegen, ggf. entsprechen deine Tätigkeiten einfach nicht der höheren Entgeltgruppe.
Ich würde mit einer kompetenten Stelle im Personalbereich / Stellenbewertung ein Gespräch suchen und mir erklären lassen, warum es nicht für die E12 reicht; bzw. was für die E12 notwendig wäre.
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Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Rückfrage hierzu: Von wem wurde die Arbeitsvorgangsbeschreibung angepasst?
Wenn dies vom Prof. erfolgte und der dazu keine Befugnis hatte, wird es schwierig.
Insbesondere stellt sich mir die Frage, wie (Form) und von wem (Berechtigung) die neuen Tätigkeiten übertragen wurden?
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Viel wahrscheinlicher ist, dass hier wie so oft in der Praxis Haushaltsrecht mal wieder Tarifrecht schlägt. Und dieser Umstand kann zumeist nur durch externen Zwang durch einen Fachanwalt und ein Arbeitsgericht geändert werden, falls tatsächlich rechtswidriges Verhalten seitens deines Arbeitgebers vorliegt.
Wenn im Haushaltsplan keine E12-Stelle vorhanden ist, wird man dich auch nicht danach bezahlen. Hier kommt es dann oft dazu, dass die Tätigkeitsdarstellung/Stellenbeschreibung so verändert wird, dass das gewünschte Endergebnis (in dem Fall eben E11, weil vermutlich nur eine E11-Stelle verfügbar ist) dabei herauskommt. Dies lässt sich durch Formulierungen und Anpassung von Zeitanteilen erreichen.
Vielleicht ist die E11-Eingruppierung aber auch tatsächlich bereits zutreffend und das Tätigkeitsfeld gibt einfach nicht mehr her.
Dein Prof. ist halt höchstwahrscheinlich nicht in Personalangelegenheiten vertretungsberechtigt für deinen Arbeitgeber (das entsprechende Land).
Ja, das kann alles sein. Auch das vielleicht keine Stelle vorhanden ist. Das wäre auch eine einfache Erklärung gewesen und hätte man mir das so mitgeteilt, wäre ich sicherlich zu Kompromissen bereit gewesen.
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Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Du gehst davon aus, dass die Personalstelle dir quasi als Kunden das bestmögliche Resultat gewähren möchte. Meiner Erfahrung nach entspricht das nicht der primären Zielsetzung der meisten Personalstellen im öffentlichen Dienst (Ausnahmen existieren). Auf der Liste rangieren oft darüber:
- Fälle schnellstmöglich abarbeiten (aufgrund Zeit- und massivem Personalmangel seitens der Personaler, es gibt einfach keine Kapazitäten), da fünf mal mit euch hin und her zu kommunizieren dauert, dann lieber einfach mal ne E11 raushauen, vllt gebt ihr ja damit schon Ruhe
- Verständnis als Personalverwaltung, nicht Personalentwicklung oder HR wie in der Wirtschaft, man berät nicht, man arbeitet nur ab
- vermeintliches Binnengefüge der Organisation erhalten (niemand darf bevorzugt werden!), denn
- der Rechnungshof kommt! Alles was nicht 0815 und sofort einfach begründbar ist wird abgelehnt, weil was wenn der Rechnungshof kommt und es dann kassiert!!! 1!1
- Unwissenheit Was die EGO angeht, da wird halt alles so eingruppiert wie in den nur marginal relevanten Präzedenzfällen der letzten zwanzig Jahre
Die Kombination daraus führt zu "die einstellende Stelle muss mir die Tätigkeit beschreiben, daraus lege ich die EG fest", denn nur so herum ist es vermeintlich rechtssicher aus Sicht der Personalverwaltung. Mithelfen zu formulieren, wie der Mitarbeiter höher eingestuft wird, wird als Verfälschung gesehen, denn dann würde man sich ja nicht mehr an den Tätigkeiten orientieren, sondern diese dem Mitarbeiter anpassen.
Wie gesagt, Ausnahmen existieren, dankenswerterweise in Teilen auch an meiner aktuellen Einrichtung. Aber auch die sind leider massiv überlastet.
Genauso denke ich mir das auch. Deine Stichpunkte sind sehr zutreffend. ;)
Zu den Präzedenzfällen: In meinem direkten Arbeitsumfeld, gibt es durchaus Kollegen, welche ohne Personalverantwortung und als "normaler" Mitarbeiter, eine EG13 erhalten. Da frage ich mich was diese Tätigkeitsbeschreibung wohl enthalten muss...^^
Ein "Laboringenieur" bekommt bei uns die EG11. So ist das Lohngefüge. Da bin ich mir meiner geforderten EG12 im Mittelfeld :)
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Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^
Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
Die Ansprüche habe ich zum 01.08.2023 geltend gemacht und der Bewertung meiner Tätigkeiten widersprochen. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin festgesetzt.
VG
Jeuni
Das kommt häufig vor, dass eine direkte Führungskraft gerne eine bestimmte Eingruppierung möchte, dies aber tariflich überhaupt nicht umsetzbar ist. Insofern ist auch das Ergebnis nicht überraschend, die Aussagen bzw. das Vorgehen der Führungskraft eher unglücklich.
Insofern muss das auch nicht an einem bestimmten Wording liegen, ggf. entsprechen deine Tätigkeiten einfach nicht der höheren Entgeltgruppe.
Ich würde mit einer kompetenten Stelle im Personalbereich / Stellenbewertung ein Gespräch suchen und mir erklären lassen, warum es nicht für die E12 reicht; bzw. was für die E12 notwendig wäre.
Nun ja... mein Vorgesetzter ist Direktor eines weiteren, hier ansässigen Forschungsinstitutes und über deren Personalabteilung haben wir die Tätigkeitsbeschreibung anpassen lassen. Weil an unserer Uni niemand zur Kooperation bereit ist/war. Insofern denke ich, ohne ein Personaler zu sein, dass die AVB dementsprechend angepasst wurde, denn das Institut bezahlt auch laut TVL.
Also wie man sieht, ist es schwer eine kompetente Stelle in der Personalstelle zu finden.... leider ist meine eigentliche, super "Personaltante" in Elternzeit. Ungünstig für mich...
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Das klingt als wäre die Tätigkeitsbeschreibung von extern angepasst worden, ohne eine formale Übertragung der eigentlichen befugten Stelle.
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Also wie man sieht, ist es schwer eine kompetente Stelle in der Personalstelle zu finden.... leider ist meine eigentliche, super "Personaltante" in Elternzeit. Ungünstig für mich...
Typischerweise ist die Personalstelle die befugte Stelle um Aufgaben zu übertragen und die kompetente Stelle, um eine Meinung zur Eingruppierung zu bilden.
Insoweit kann und darf auch nur die Personalstelle entsprechende Aussagen zur Eingruppierung treffen bzw. sich dazu erklären. Die Meinung der Führungskraft ist dabei eher zweitrangig.
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Ja, die Personalstelle ist sozusagen der Vertreter des Arbeitsgebers, also dem Land. Soweit, so gut.
Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?
Ich kann ja nicht, an meinem Vorgesetzten vorbei, direkt zur Personalstelle gehen und Gehalt xy fordern. Dann würde ich den Dienstweg nicht einhalten und der "Krieg" würde hier ausbrechen. ;)
Alles Weitere, also die richtige Formulierung der AVB usw. müsste doch die Personalstelle erledigen, in Zusammenarbeit mit meinem Vorgesetzten.
Auch gab es in meinem Fall schon die Gespräche (zwischen meinem Vorgesetzten und der Personalleiterin) wie und woraus mein Gehalt finanziert wird. Das ist also alles geklärt...
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Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?
Nicht ganz. Der Knackpunkt ist da die Aussage "ich mache Tätigkeiten abc", im Präsens, also der Mitarbeiter erledigt bereits höherwertige Tätigkeiten. Da kommen sofort die Fragen auf: Wann wurden die höherwertigen Tätigkeiten übertragen? Ergibt sich daraus tatsächlich eine Höhergruppierung? Erledigt der Mitarbeiter diese Tätigkeiten schon länger, eventuell gar von Beginn der Einstellung an? Handelt es sich dabei dann um einen zu korrigierenden Eingruppierungsirrtum, gar rückwirkend?
Es läuft halt nicht wie in der Privatwirtschaft, wo man zum Chef gehen kann und sagen, Chef, ich will mehr Verantwortung und/oder mehr Geld. Hier ergibt sich das mehr Geld automatisch aus den Tätigkeitsmerkmalen. Und wenn dem Mitarbeiter die höheren Tätigkeiten nicht offiziellst von der befugten Stelle übertragen wurden, wird es kompliziert.
Diese temporale Komponente aber mal beiseite gelassen, ja, der Weg ist erstmal zum Chef. Aber die Übertragung findet nicht unbedingt unmittelbar durch ihn statt, ebensowenig eben die Eingruppierung der Tätigkeiten.
Und da wären wir wieder im Zirkelschluss an dem Punkt, dass man jetzt erwarten könnte, dein Chef und die Personalabteilung würden dann zusammenarbeiten und das möglichst beste für dich rausholen, indem die Tätigkeiten entsprechend beschrieben werden. Aber dazu siehe oben. Es sind halt zwei grundsätzlich verschiedene Herangehensweisen, von Seiten des AN oder von Seiten der Stelle.
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Ja, die Personalstelle ist sozusagen der Vertreter des Arbeitsgebers, also dem Land. Soweit, so gut.
Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?
An dieser Stelle ein klares Nein!
a) Der Vorgesetzte will zusätzliche oder geänderte Tätigkeiten vergeben. Das und die Folgen bespricht er zuallererst mit der Pers. Vorher kommt der MA nur insofern ins Spiel, dass der Chef unverbindlich mitteilen kann:... hier das kommt, würdest du das wollen?
Wenn das formale geklärt ist - und erst dann, werden die Tätigkeiten übertragen.
b) der MA hat schon immer die Tätigkeiten ausgeübt und es gibt Unstimmigkeiten über die richtige Eingruppierung. Aber, da wäre der Vorgesetzte nur bestätigend drin. Entscheiden kann er idR gar nichts, weil nicht die befugte Stelle, wie du schreibst.
Insgesamt gilt im ÖD: Übernimm nie zusätzliche/andere Aufgaben, bevor die Auswirkungen auf die Eingruppierung geregelt sind und diese auch offiziell (vorübergehend oder fix) übertragen wurden.
(Gut, Teil 1 gilt eigentlich überall, nicht nur im ÖD!)
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Das klingt als wäre die Tätigkeitsbeschreibung von extern angepasst worden, ohne eine formale Übertragung der eigentlichen befugten Stelle.
Naja, die AVB wurde so geschrieben und angepasst und an die Personalstelle geschickt, dass sich theoretisch laut deren Überprüfung (also von Land) eine EG12 ergeben müsste. Demnach wären die dort aufgeführten Tätigkeiten zum 01.08.2023 übertragen worden, also auch von der Personalstelle.
Zumindest war es so angedacht!?
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- Gewerkschaftsmitglied werden
oder
- bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung aktivieren.
- kompetenten Rechtsanwalt finden
- Klage einreichen
- Über höheres Gehalt und Nachzahlung freuen
- 10% der Nachzahlung an den Berater abtreten
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Ja, die Personalstelle ist sozusagen der Vertreter des Arbeitsgebers, also dem Land. Soweit, so gut.
Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?
An dieser Stelle ein klares Nein!
a) Der Vorgesetzte will zusätzliche oder geänderte Tätigkeiten vergeben. Das und die Folgen bespricht er zuallererst mit der Pers. Vorher kommt der MA nur insofern ins Spiel, dass der Chef unverbindlich mitteilen kann:... hier das kommt, würdest du das wollen?
Wenn das formale geklärt ist - und erst dann, werden die Tätigkeiten übertragen.
b) der MA hat schon immer die Tätigkeiten ausgeübt und es gibt Unstimmigkeiten über die richtige Eingruppierung. Aber, da wäre der Vorgesetzte nur bestätigend drin. Entscheiden kann er idR gar nichts, weil nicht die befugte Stelle, wie du schreibst.
Insgesamt gilt im ÖD: Übernimm nie zusätzliche/andere Aufgaben, bevor die Auswirkungen auf die Eingruppierung geregelt sind und diese auch offiziell (vorübergehend oder fix) übertragen wurden.
(Gut, Teil 1 gilt eigentlich überall, nicht nur im ÖD!)
Zu a): Genau, so wurde es formell auch gemacht. Also mein Vorgesetzter hat die Tätigkeiten zusammengefasst, und das mit Hilfe der Personalstelle seines Institutes, um genau die geforderte EG12 auch zu bekommen. Diese AVB wurde dann an unsere Personalstelle mit der Bitte um Überprüfung der Eingruppierung gesendet.
Dieser ganze Vorgang dauert nun mittlerweile 18 Monate und wurde als Ergebnis mit der EG11 unserer Personalstelle bewertet.
Das widerspricht sich mit meinem vorangegangen Post, siehe oben, da ja bereits im Vorfeld die AVB für eine EG12 geschrieben wurde (mit Hilfe der Personalstelle des Institutes meines Profs.)
Ist etwas schwierig zu erklären, und das schriftlich und in Kurzform^^
Sorry für die Verwirrung..
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- Gewerkschaftsmitglied werden
oder
- bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung aktivieren.
- kompetenten Rechtsanwalt finden
- Klage einreichen
- Über höheres Gehalt und Nachzahlung freuen
- 10% der Nachzahlung an den Berater abtreten
Das hast du wohl Recht, nur widerstrebt es mir, meinen Arbeitgeber zu verklagen. Ich bin der Meinung man sollte sinnvoll und konstruktiv zusammenarbeiten. Aber wahrscheinlich ist das nicht immer möglich...
Also gibt es für mich drei Möglichkeiten:
- Gespräch abwarten und die Personaler überzeugen, dass hier ein Irrtum der Bewertung meiner Tätigkeiten vorliegt.
-Klage einreichen.
-Arbeitgeber suchen, welcher die geleisteten Tätigkeiten angemessen bezahlt, ohne dieses ganze Hin und Her, welches mich unendlich nervt.
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Wenn man jemanden 18 Monate warten lässt, dann deutet dies seitens AG nicht auf sinnvolle und konstruktive Zusammenarbeit hin, sondern auch Faulheit, Inkompetenz und Unentschlossenheit.
Richtig ist auch der Gedanke an einen Wechsel, wie Du ihn nun ansprichst.
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-Arbeitgeber suchen, welcher die geleisteten Tätigkeiten angemessen bezahlt, ohne dieses ganze Hin und Her, welches mich unendlich nervt.
Das würde ich an deiner Stelle eh tun, also Zwischenzeugnis anfordern und bewerben.
So baust du zumindest mal Druck auf. Hast du eine Zusage geht es erfahrungsgemäß oftmals ganz schnell, dass die Anliegen nach mehr Geld durchgehen. Musst man dann noch entscheiden gehen oder bleiben. Kenne tatsächlich nur eine Person, die sich für 1. entschieden haben, viele viele sind gegangen.
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Wenn man jemanden 18 Monate warten lässt, dann deutet dies seitens AG nicht auf sinnvolle und konstruktive Zusammenarbeit hin, sondern auch Faulheit, Inkompetenz und Unentschlossenheit.
Richtig ist auch der Gedanke an einen Wechsel, wie Du ihn nun ansprichst.
So ist es, das haben wir bereits mehrfach kund getan. Irgendwann ist der Spaß auch mal vorbei und der Ton verschärft sich... ich bin auf das kommende Gespräch und die Ausführungen der Personalstelle gespannt...
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-Arbeitgeber suchen, welcher die geleisteten Tätigkeiten angemessen bezahlt, ohne dieses ganze Hin und Her, welches mich unendlich nervt.
Das würde ich an deiner Stelle eh tun, also Zwischenzeugnis anfordern und bewerben.
So baust du zumindest mal Druck auf. Hast du eine Zusage geht es erfahrungsgemäß oftmals ganz schnell, dass die Anliegen nach mehr Geld durchgehen. Musst man dann noch entscheiden gehen oder bleiben. Kenne tatsächlich nur eine Person, die sich für 1. entschieden haben, viele viele sind gegangen.
Mehrere Bewerbungen laufen bereits, habe von drei Bewerbungen drei Einladungen bekommen. :)
Die Frage des Gehens oder Bleibens habe ich mir schon oft gestellt, mein Team und mein Prof. sind wirklich außergewöhnlich gut. Das war in der Vergangenheit immer ein ausschlaggebender Punkt zu bleiben.
Jedoch hat sich Blatt mittlerweile gewendet, sodass ich Aufgrund meiner Berufserfahrung und meines Bildungsweges nicht mehr bereit bin für das bisherige Gehalt der Uni einen erheblichen Mehrwert zu bieten.
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-Arbeitgeber suchen, welcher die geleisteten Tätigkeiten angemessen bezahlt, ohne dieses ganze Hin und Her, welches mich unendlich nervt.
Das würde ich an deiner Stelle eh tun, also Zwischenzeugnis anfordern und bewerben.
So baust du zumindest mal Druck auf. Hast du eine Zusage geht es erfahrungsgemäß oftmals ganz schnell, dass die Anliegen nach mehr Geld durchgehen. Musst man dann noch entscheiden gehen oder bleiben. Kenne tatsächlich nur eine Person, die sich für 1. entschieden haben, viele viele sind gegangen.
Mehrere Bewerbungen laufen bereits, habe von drei Bewerbungen drei Einladungen bekommen. :)
Die Frage des Gehens oder Bleibens habe ich mir schon oft gestellt, mein Team und mein Prof. sind wirklich außergewöhnlich gut. Das war in der Vergangenheit immer ein ausschlaggebender Punkt zu bleiben.
Jedoch hat sich Blatt mittlerweile gewendet, sodass ich Aufgrund meiner Berufserfahrung und meines Bildungsweges nicht mehr bereit bin für das bisherige Gehalt der Uni einen erheblichen Mehrwert zu bieten.
Was hindert dich daran zu Klagen?
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Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?
Nein. Das Entgelt, also der Lohn, ist tarifvertraglich festgeschrieben. Du erhälst das dir zustehende Entgelt gemäß der Entgeltgruppe und Stufe. Weder der Vorgesetzte noch die Personalstelle hat Einfluss auf das Tabellenentgelt.
Wenn du das Entgelt aus einer höheren Entgeltgruppe (hier E12) bekommen willst, wären dir entsprechende höherwertige Tätigkeiten zu übertragen, die die entsprechenden Tarifmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllen.
Dies ist hier offensichtlich versucht worden, jedoch ist die Personalstelle der Meinung, dass die höherwertigen Tätigkeiten dafür nicht ausreichen.
Demnach, und ich wiederhole mich, ist die Personalstelle dein einziger Ansprechpartner um zu klären, warum aus deren Sicht nicht die Voraussetzungen für die E12 erfüllt sind!
Wenn du jedoch überzeugt bist, dass die dir übertragenen Tätgkeiten der E12 entsprechen, kann das nur ein Gericht feststellen. Dafür musst du jedoch darlegen, welche Tätigkeitsmerkmale der E12 erfüllt sind.
Daher auch mein Hinweis, zunächst die Tätigkeitsmerkmale der E12 zu prüfen um festzustellen, ob du sie erfüllt.
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Ja, das verstehe ich voll und ganz.
Und woher weiß ich, welche Tätigkeitsmerkmale für die EG12 erforderlich sind?
Ich habe das whitepaper_eingruppierung-ingenieure zur Hand, dort steht dazu folgendes:
Zitat:
"Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 und 2 soll sich die Tätigkeit der Be-schäftigten mindestens zur Hälfte bzw. zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung oder durch künstlerische oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fall-gruppe 1 herausheben. Zusätzlich gefordert ist eine langjährige praktische Erfahrung.
Das BAG hat in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen. Praktische Erfahrung kann nur in der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, somit konkret in einer Tätigkeit mit ingenieurmäßigem Zu-schnitt erworben werden (BAG v. 19.7.1978 – 4 AZR 31/77 – Juris-Rn. 57).
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Beide Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es bereits an der besonderen Schwierigkeit, kann die Prüfung der Bedeutung dahinstehen."
Das ist mir alles soweit klar, nur muss man die Tätigkeiten auch so niederschreiben, dass das die o.g. Merkmale erfüllt. Da hier, ohne tiefgründige Tarifkenntnisse, ein gewisser Ermessungsspielraum einhergeht, ist das meinerseits schwierig. Und wenn die Personalstelle die Tätigkeiten überträgt, müssen diese auch von jener Stelle bewertet und übertragen werden, welche dazu befugt ist. Dies geht jedoch nur, wenn ich der Personalstelle meine Tätigkeiten mitteile... mit sehr großer Wahrscheinlichkeit jedoch nicht tarifkonform.
Somit ist das für mich als Arbeitnehmer ein Teufelskreis und ich bin gezwungen auf die Fähigkeit der Personalstelle zu vertrauen, oder mir rechtlichen Beistand zu diesem Thema zu holen.
Da ich die Fähigkeit der Personalstelle stark anzweifle, werde ich wohl letzteres tun.
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Ja, das verstehe ich voll und ganz.
Und woher weiß ich, welche Tätigkeitsmerkmale für die EG12 erforderlich sind?
Ich habe das whitepaper_eingruppierung-ingenieure zur Hand, dort steht dazu folgendes:
Zitat:
"Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 und 2 soll sich die Tätigkeit der Be-schäftigten mindestens zur Hälfte bzw. zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung oder durch künstlerische oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fall-gruppe 1 herausheben. Zusätzlich gefordert ist eine langjährige praktische Erfahrung.
Das BAG hat in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen. Praktische Erfahrung kann nur in der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, somit konkret in einer Tätigkeit mit ingenieurmäßigem Zu-schnitt erworben werden (BAG v. 19.7.1978 – 4 AZR 31/77 – Juris-Rn. 57).
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Beide Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es bereits an der besonderen Schwierigkeit, kann die Prüfung der Bedeutung dahinstehen."
Das ist mir alles soweit klar, nur muss man die Tätigkeiten auch so niederschreiben, dass das die o.g. Merkmale erfüllt. Da hier, ohne tiefgründige Tarifkenntnisse, ein gewisser Ermessungsspielraum einhergeht, ist das meinerseits schwierig. Und wenn die Personalstelle die Tätigkeiten überträgt, müssen diese auch von jener Stelle bewertet und übertragen werden, welche dazu befugt ist. Dies geht jedoch nur, wenn ich der Personalstelle meine Tätigkeiten mitteile... mit sehr großer Wahrscheinlichkeit jedoch nicht tarifkonform.
Somit ist das für mich als Arbeitnehmer ein Teufelskreis und ich bin gezwungen auf die Fähigkeit der Personalstelle zu vertrauen, oder mir rechtlichen Beistand zu diesem Thema zu holen.
Da ich die Fähigkeit der Personalstelle stark anzweifle, werde ich wohl letzteres tun.
Sehr gut. Dann sind die Tarifmerkmale wohl dieselben wie die, die ich kenne, nämlich beim Bund.
Zutreffend ist auch, dass man die dir übertragenen Aufgaben so formulieren muss, damit ein fachlich unbeteiligter (Personaler) beurteilen kann, dass diese Tätigkeitsmerkmale auch erfüllt sind:
3-jährige Erfahrung gehört nicht dazu, sondern das ist ein Merkmal in deiner Person. Du müsstest nachweisen, dass du schon seit mindestens 3 Jahren eine ingenieursmäßige Tätigkeit ausübist
Die Formulierung muss auch erkennen lassen, dass für deine Aufgaben fachlich mehr notwendig ist, als man im Studium lernt. Dies könnte durch z.B. besondere Bauwerke begründet werden
und nicht zuletzt könnten deine Bauten z.B. besonders teuer oder besonders wichtig für den Landkreis sein.
Meine Empfehlung wäre hier, sich mit deinem Chef zusammenzusetzen und eine entsprechende Tätigkeitsdarstellung zu entwerfen. Diese würde dann dein Chef an die Personalstelle weitergeben mit der Bitte, diese Aufgaben zu übertragen (und zu bewerten).
Ansonsten bin ich ein Freund davon (wenns erfolgversprechend ist) vorab mit den zuständigen Personaler zu sprechen und vorab ein Verfahren zu vereinbaren. Im Zweifel stehst du einfach mit nem Kaffee auf der Matte. Wie es beliebt.
-
...
-Arbeitgeber suchen, welcher die geleisteten Tätigkeiten angemessen bezahlt, ohne dieses ganze Hin und Her, welches mich unendlich nervt.
Das würde ich an deiner Stelle eh tun, also Zwischenzeugnis anfordern und bewerben.
So baust du zumindest mal Druck auf. Hast du eine Zusage geht es erfahrungsgemäß oftmals ganz schnell, dass die Anliegen nach mehr Geld durchgehen. Musst man dann noch entscheiden gehen oder bleiben. Kenne tatsächlich nur eine Person, die sich für 1. entschieden haben, viele viele sind gegangen.
Mehrere Bewerbungen laufen bereits, habe von drei Bewerbungen drei Einladungen bekommen. :)
Die Frage des Gehens oder Bleibens habe ich mir schon oft gestellt, mein Team und mein Prof. sind wirklich außergewöhnlich gut. Das war in der Vergangenheit immer ein ausschlaggebender Punkt zu bleiben.
Jedoch hat sich Blatt mittlerweile gewendet, sodass ich Aufgrund meiner Berufserfahrung und meines Bildungsweges nicht mehr bereit bin für das bisherige Gehalt der Uni einen erheblichen Mehrwert zu bieten.
Was hindert dich daran zu Klagen?
Nichts mehr. Ich habe hier einen fähigen Fachanwalt gefunden, der sitzt quasi gleich nebenan. :)
Ich führe noch das Gespräch mit der Personalleitung, danach zeigt sich ob ich weiter tätig werden muss oder ob das Ziel erreicht wurde.
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Ja, das verstehe ich voll und ganz.
Und woher weiß ich, welche Tätigkeitsmerkmale für die EG12 erforderlich sind?
Ich habe das whitepaper_eingruppierung-ingenieure zur Hand, dort steht dazu folgendes:
Zitat:
"Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 und 2 soll sich die Tätigkeit der Be-schäftigten mindestens zur Hälfte bzw. zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung oder durch künstlerische oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fall-gruppe 1 herausheben. Zusätzlich gefordert ist eine langjährige praktische Erfahrung.
Das BAG hat in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen. Praktische Erfahrung kann nur in der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, somit konkret in einer Tätigkeit mit ingenieurmäßigem Zu-schnitt erworben werden (BAG v. 19.7.1978 – 4 AZR 31/77 – Juris-Rn. 57).
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Beide Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es bereits an der besonderen Schwierigkeit, kann die Prüfung der Bedeutung dahinstehen."
Das ist mir alles soweit klar, nur muss man die Tätigkeiten auch so niederschreiben, dass das die o.g. Merkmale erfüllt. Da hier, ohne tiefgründige Tarifkenntnisse, ein gewisser Ermessungsspielraum einhergeht, ist das meinerseits schwierig. Und wenn die Personalstelle die Tätigkeiten überträgt, müssen diese auch von jener Stelle bewertet und übertragen werden, welche dazu befugt ist. Dies geht jedoch nur, wenn ich der Personalstelle meine Tätigkeiten mitteile... mit sehr großer Wahrscheinlichkeit jedoch nicht tarifkonform.
Somit ist das für mich als Arbeitnehmer ein Teufelskreis und ich bin gezwungen auf die Fähigkeit der Personalstelle zu vertrauen, oder mir rechtlichen Beistand zu diesem Thema zu holen.
Da ich die Fähigkeit der Personalstelle stark anzweifle, werde ich wohl letzteres tun.
Sehr gut. Dann sind die Tarifmerkmale wohl dieselben wie die, die ich kenne, nämlich beim Bund.
Zutreffend ist auch, dass man die dir übertragenen Aufgaben so formulieren muss, damit ein fachlich unbeteiligter (Personaler) beurteilen kann, dass diese Tätigkeitsmerkmale auch erfüllt sind:
3-jährige Erfahrung gehört nicht dazu, sondern das ist ein Merkmal in deiner Person. Du müsstest nachweisen, dass du schon seit mindestens 3 Jahren eine ingenieursmäßige Tätigkeit ausübist
Die Formulierung muss auch erkennen lassen, dass für deine Aufgaben fachlich mehr notwendig ist, als man im Studium lernt. Dies könnte durch z.B. besondere Bauwerke begründet werden
und nicht zuletzt könnten deine Bauten z.B. besonders teuer oder besonders wichtig für den Landkreis sein.
Meine Empfehlung wäre hier, sich mit deinem Chef zusammenzusetzen und eine entsprechende Tätigkeitsdarstellung zu entwerfen. Diese würde dann dein Chef an die Personalstelle weitergeben mit der Bitte, diese Aufgaben zu übertragen (und zu bewerten).
Ansonsten bin ich ein Freund davon (wenns erfolgversprechend ist) vorab mit den zuständigen Personaler zu sprechen und vorab ein Verfahren zu vereinbaren. Im Zweifel stehst du einfach mit nem Kaffee auf der Matte. Wie es beliebt.
Ja. Ich danke Dir für die Tips.
Wie gesagt, ich werde das kommende Gespräch abwarten und danach sehen wir weiter.... Anwalt, Kündigung, oder es bleibt alles so wie es ist und ich führe die Tätigkeiten meiner jetzigen Beschreibung durch. Nicht mehr, und nicht weniger.
Mal schauen...
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Moin,
dein Sachverhalt erinnert mich schon in Zügen an meinen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123576.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123576.0.html)
Rein Persönlich kann ich nur sagen: Es macht ordentlich etwas kaputt in mir, dass es da Arbeit gibt, die getan werden muss, die ich gerne tun würde, die mir aber nicht entlohnt wird. Ganz im Gegenteil, wenn ich sie durchführen würde, hätte man sogar Abmahngründe mir gegenüber.
Die Aufgabenübertragung im ÖD über den Mitspieler Personalabteilung als eigentlichen Aufgabendefinierer ist frustrierend. Das muss man erstmal in all seiner nüchternen Stumpfsinnigkeit erfassen, nachdem man vorher in der freien Wirtschaft gearbeitet hat. Was die Personalabteilung dir nicht an Aufgaben übertragen hat, dass tust du nicht. Dein Vorgesetzter Prof kann dir sagen, bis wann du etwas und auf welche Art du etwas zu tun hast. Aber er definiert nicht diese Aufgaben selbst. Er kann sie auch nicht einfach ändern.
Du kannst noch so gute Arbeit leisten und dein dir Vorgesetzter Prof. kann internationales Renommee besitzen und auf dich große Stücke halten: Bei Unwillen der Personalstelle prallt ihr da ab wie die Perser an den Schilden der 300 Spartiaten bei der Schlacht an den Termopylen.
Drücke dir die Daumen dass du noch etwas erreichst.
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Das sind halt die Vor und Nachteile einer Entgeltordnung und eines Tarifsystems.
Wäre es dir lieber, wenn jedes AMT ein Personalbudget hätte und frei über die Verteilung der Gelder entscheiden dürfte, also individuelle Löhne zahlen.
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Rein Persönlich kann ich nur sagen: Es macht ordentlich etwas kaputt in mir, dass es da Arbeit gibt, die getan werden muss, die ich gerne tun würde, die mir aber nicht entlohnt wird. Ganz im Gegenteil, wenn ich sie durchführen würde, hätte man sogar Abmahngründe mir gegenüber.
Der Chef sagt, was zu tun ist und das ist dann auch zu tun. Nicht, was Mitarbeiter und Geselle für sinnvoll erachten. In großen Organisationen sitzt der verantwortliche Chef manchmal etwas weiter weg.
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Rein Persönlich kann ich nur sagen: Es macht ordentlich etwas kaputt in mir, dass es da Arbeit gibt, die getan werden muss, die ich gerne tun würde, die mir aber nicht entlohnt wird. Ganz im Gegenteil, wenn ich sie durchführen würde, hätte man sogar Abmahngründe mir gegenüber.
Der Chef sagt, was zu tun ist und das ist dann auch zu tun. Nicht, was Mitarbeiter und Geselle für sinnvoll erachten. In großen Organisationen sitzt der verantwortliche Chef manchmal etwas weiter weg.
Das ist aber nur dann immer zu tun, wenn der Chef auch deinen AV unterschreiben darf 8)
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Rein Persönlich kann ich nur sagen: Es macht ordentlich etwas kaputt in mir, dass es da Arbeit gibt, die getan werden muss, die ich gerne tun würde, die mir aber nicht entlohnt wird. Ganz im Gegenteil, wenn ich sie durchführen würde, hätte man sogar Abmahngründe mir gegenüber.
Der Chef sagt, was zu tun ist und das ist dann auch zu tun. Nicht, was Mitarbeiter und Geselle für sinnvoll erachten. In großen Organisationen sitzt der verantwortliche Chef manchmal etwas weiter weg.
Das ist aber nur dann immer zu tun, wenn der Chef auch deinen AV unterschreiben darf 8)
So siehts aus. Hab das mal nur zur Veranschaulichung auf einen Handwerksbetrieb runtergebrochen.
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Hallo zusammen,
hier ein kurzes Update zu meinem Anliegen.
Heute stand das Gespräch mit der Personalstelle an. Es hat sich alles innerhalb von 40min geklärt. Hierzu bleibt mir nur zu sagen, dass ein Arbeitsplatzinterview immer im Vorfeld zu führen ist. Das hängt natürlich vom wohlwollen der Personalabteilung und des direkten Vorgesetzten ab, ob dieses auch erwünscht ist und man einen Termin bekommt.
In meinem Fall konnt ich, im Beisein meines Profs, alles (er)klären und meine Arbeitsvorgänge sind entsprechend der E12 einzuordnen. Ohne eine persönliche Erklärung dazu wäre es mit 100%iger Sicherheit nicht dazu gekommen, da die Personalstelle die besondere Schwierigkeit aufgrund meiner niedergeschriebenen Tätigkeiten nicht gesehen hat. Nach unserer Erklärung konnte dieses MISSVERSTÄNDNIS aus dem Weg geräumt werden.
Mir hat das wieder ein mal gezeigt, dass hier fehlende Fachkenntnis der Personalabteilung auf fehlende Tarifkenntnis des Mitarbeiters trifft, was in vielen Fällen keine gute Mischung ist. ::)
Ich danke jedem Einzelnen hier für die Ausführungen und wünsche allen eine angenehme Zeit!
Viele Grüße
Jeuni
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Mir hat das wieder ein mal gezeigt, dass hier fehlende Fachkenntnis der Personalabteilung auf fehlende Tarifkenntnis des Mitarbeiters trifft, was in vielen Fällen keine gute Mischung ist. ::)
Danke fürs Update!
Allerdings ist das o.g. Zitat der Normalfall. Was auch nicht schlimm ist, wenn man sich dessen bewusst ist. So kann der Bewerter aus tariflicher Sicht berichten, worauf es ankommt und der Mitarbeiter erzählen, was er so den ganzen Tag macht (bzw. der Chef, was er tun soll). Daraus ergibt sich dann in der Regel eine Tätigkeitsdarstellung die einerseits eine tarifliche Beurteilung ermöglicht und andererseits klar genug für den Mitarbeiter ist.
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Danke fürs Update! Freut mich, dass es für dich positiv geendet hat.
Und ja, Unkenntnis des jeweilig anderen Bereichs ist nicht per se fatal - solange die Kommunikation zwischen beiden Seiten funktioniert.
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Mir hat das wieder ein mal gezeigt, dass hier fehlende Fachkenntnis der Personalabteilung auf fehlende Tarifkenntnis des Mitarbeiters trifft, was in vielen Fällen keine gute Mischung ist. ::)
Danke fürs Update!
Allerdings ist das o.g. Zitat der Normalfall. Was auch nicht schlimm ist, wenn man sich dessen bewusst ist. So kann der Bewerter aus tariflicher Sicht berichten, worauf es ankommt und der Mitarbeiter erzählen, was er so den ganzen Tag macht (bzw. der Chef, was er tun soll). Daraus ergibt sich dann in der Regel eine Tätigkeitsdarstellung die einerseits eine tarifliche Beurteilung ermöglicht und andererseits klar genug für den Mitarbeiter ist.
Danke für das Update. Dieses Zitat trifft den Nagel auf dem Kopf. Bei uns im Amt läuft seit etwa 3 Jahren ein ähnlicher Fall. Die Mitarbeiterin hat geklagt und ich kann nur sagen, der Weg ist ein sehr langer. Ich glaube, dass läuft jetzt schon 3 Jahre. Natürlich hat Sie in erster Instanz gewonnen, natürlich hat die Landesverwaltung den Weg der Berufung eingeschlagen. Natürlich ist sie heute noch nicht neu eingruppiert. Bis heute hat der ganze Spaß vermutlich mehr Kosten verursacht als die Kollegin gleich für die nächsten 20 Jahre höher zu gruppieren und das entsprechende Gehalt zu zahlen.