Ja, das verstehe ich voll und ganz.
Und woher weiß ich, welche Tätigkeitsmerkmale für die EG12 erforderlich sind?
Ich habe das whitepaper_eingruppierung-ingenieure zur Hand, dort steht dazu folgendes:
Zitat:
"Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 und 2 soll sich die Tätigkeit der Be-schäftigten mindestens zur Hälfte bzw. zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung oder durch künstlerische oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fall-gruppe 1 herausheben. Zusätzlich gefordert ist eine langjährige praktische Erfahrung.
Das BAG hat in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen. Praktische Erfahrung kann nur in der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, somit konkret in einer Tätigkeit mit ingenieurmäßigem Zu-schnitt erworben werden (BAG v. 19.7.1978 – 4 AZR 31/77 – Juris-Rn. 57).
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Beide Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es bereits an der besonderen Schwierigkeit, kann die Prüfung der Bedeutung dahinstehen."
Das ist mir alles soweit klar, nur muss man die Tätigkeiten auch so niederschreiben, dass das die o.g. Merkmale erfüllt. Da hier, ohne tiefgründige Tarifkenntnisse, ein gewisser Ermessungsspielraum einhergeht, ist das meinerseits schwierig. Und wenn die Personalstelle die Tätigkeiten überträgt, müssen diese auch von jener Stelle bewertet und übertragen werden, welche dazu befugt ist. Dies geht jedoch nur, wenn ich der Personalstelle meine Tätigkeiten mitteile... mit sehr großer Wahrscheinlichkeit jedoch nicht tarifkonform.
Somit ist das für mich als Arbeitnehmer ein Teufelskreis und ich bin gezwungen auf die Fähigkeit der Personalstelle zu vertrauen, oder mir rechtlichen Beistand zu diesem Thema zu holen.
Da ich die Fähigkeit der Personalstelle stark anzweifle, werde ich wohl letzteres tun.