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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: MaHa1710 am 19.03.2025 11:57

Titel: Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: MaHa1710 am 19.03.2025 11:57
Mahlzeit!

Gestern hatte ich ein Gespräch bei unserem Ortsansässigen BFD Berater.
Dieser teilte mir nunmehr mit, dass die Ruhensregelung für ausscheidende Soldaten zum 01.03.2025 aufgehoben wurde.  (SAZ 12, 60 Monate BFD Anspruch)

Alte Regelung: Ich wechsle nach meiner Dienstzeit zu einer Kommune o.ä und beziehe dort Gehalt aus Öffenlichen Geldern. Das Gehalt wird während der Laufbahnausbildung (24 Monate) bis zu einer Höchstgrenze vom Bund aufgestockt. Nach der Ausbildung ist nun die Kommune für mein Gehalt zuständig, da ich dort auf einer höheren Besoldungsstufe bin wie beim Bund zuvor.

Neue Regelung: Ich wechsle nach meiner Dienstzeit zu einer Kommunde o.ä und beziehe dort Gehalt aus Öffentlichen Geldern. Das Gehalt wird während der Laufbahnausbildung bis zu einer Höchstgrenze vom Bund aufgestockt. Nach der Ausbildung zahlt die Kommunde mein Gehalt aufgrund von höherer Besoldungsstufe ZUSÄTZLICH, zahlt der Bund mir für weitere 36 Monate 100% Übergangsbeürnisse aus. Sprich das Gehalt der Kommune und zusätzlich noch die restlichen Monate des BFD Anspruchs.

Ich solle bitte darauf achten, das ein Gehalt mit Steuerklasse 6 versteuert wird.

Das die Ruhensregelung aufgehoben wurde, ist wohl erst seit ein paar Tagen bekannt gegeben worden an die BFD Berater.
Allerdings konnte ich hierzu noch keine Vorschrift finden die dieses belegen würde.

Hat jemand dazu nähere Infos ?

Viele Dank im Voraus
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Casa am 19.03.2025 14:52
https://www.dienstzeitende.de/dze-abc/ruhensregelung-165/
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: MaHa1710 am 19.03.2025 15:12
Das hab ich gesehen, laut BFD ist das nicht aktuell.

Daher die Frage ob dies irgendwo bereits festgehalten wurde schriftlich.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Casa am 19.03.2025 15:33
Zitat
Neue Regelung: Ich wechsle nach meiner Dienstzeit zu einer Kommunde o.ä und beziehe dort Gehalt aus Öffentlichen Geldern. Das Gehalt wird während der Laufbahnausbildung bis zu einer Höchstgrenze vom Bund aufgestockt. Nach der Ausbildung zahlt die Kommunde mein Gehalt aufgrund von höherer Besoldungsstufe ZUSÄTZLICH, zahlt der Bund mir für weitere 36 Monate 100% Übergangsbeürnisse aus. Sprich das Gehalt der Kommune und zusätzlich noch die restlichen Monate des BFD Anspruchs.

§ 16 SVG liest sich tatsächlich so.

Da aber Anwärterbezüge mindernd berücksichtigt werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass der BUND eine reguläre Besoldung nicht auch mindernd berücksichtigt.
Nach der Ausbildung sind es nach aktueller Gesetzeslage 75 %, statt 100 %.

https://www.buzer.de/16_SVG.htm


Mir scheint die Regelung bereits vor dem 01.01.2025 bestanden zu haben. Eine kürzliche Änderung des von die Beschriebenen ist für mich nicht ersichtlich (vgl. G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72; Geltung ab 06.03.2025).
https://www.buzer.de/gesetz/16933/a322086.htm
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Asperatus am 20.03.2025 00:11
Es könnte hier um die Änderung von § 68 SVG gehen. (https://www.buzer.de/gesetz/14946/al211360-0.htm) Diese war im Regierungsentwurf des Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr nicht erhalten, ist aber in der parlamentarischen Beratung ergänzt worden. Galt die Vorschrift vorher für Versorgungsberechtigte, also auch Bezieher von Übergangsgebührnissen und Ausgleichsbezügen, ist der Anwendungsbereich nun auf Soldaten im Ruhestand beschränkt.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Max Bommel am 20.03.2025 11:23
Die Ruhensregelung für Empfänger von Übergangsgebührnissen ist mit dem Zeitenwendegesetz rückwirkend ab dem 01.01.2025 entfallen. Die Abwicklung durch das BVA befindet sich in der Vorbereitung.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: MaHa1710 am 20.03.2025 11:38
Dann passiert ja immerhin doch auch mal etwas erfreuliches. Meine Sorge bestand darin, dass wenn die Laufbahnausbildung 24 Monate dauert, die restlichen 36 Monate völlig in den Wind fliegen.

Nun gut, ich Danke euch für die Antworten.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Max Bommel am 20.03.2025 12:18
Als Anwärter kommt dann ggf. die Anrechnung des Einkommens auf den Bildungszuschuss in Betracht.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Christian2010 am 02.04.2025 22:09
Gibt es dazu was schriftliches mein BVA hat davon noch nix gehört 😅
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Max Bommel am 03.04.2025 08:39
Gibt es dazu was schriftliches mein BVA hat davon noch nix gehört 😅

Was meinst du, die Aufhebung der Ruhensregelung? = Zeitenwendegesetz - ich kann mich nicht vorstellen, dass dein Versorgungs-BVA davon nichts weiß.
Oder die Anrechnung auf den Bildungszuschuss? = § 16 Abs. 3 SVG - Umsetzung befindet sich noch in der Abstimmung. Die Regelung galt vorher auch schon für Ausbildungen außerhalb des öD.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 07.04.2025 15:44
Hey zusammen.

Hab ich das richtig verstanden das die Ruhensregelung aufgehoben wurde? Sprich meine 75% Übergangsgebührnisse nicht mehr gekürzt werden solange ich noch Anspruch habe? Oder hab ich in der Euphorie was falsch verstanden?

Bsp.: Laut meinem Bescheid ist mein Bruttohöchstsatz 5.145 Euro. Ich darf mit meiner Besoldung und meinen Übergangsgebührnissen nicht über die dieses Brutto kommen. Sprich alles was ich drüber bin unterfällt ja der Ruhensregelung, oder?
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Max Bommel am 08.04.2025 20:08
Es gibt für ÜG-Empfänger keine Ruhensregelung mehr. Das heißt, du bekommst deine ÜG ohne den Abzug eines Ruhensbetrages mit dem jeweiligen %-Satz, 75% oder 100% ausgezahlt.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Matze1986 am 09.04.2025 07:48
Für die Betroffenen sicherlich ein (Geld-)Segen.
Aber gibt es dazu Hintergrundinformationen?
Wieso gibt es jetzt ein solches "Geschenk"?
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 09.04.2025 08:58
Das wäre ja echt der Hammer. Das ist ein Haufen Geld. Schwer vorstellbar...

Wenn ich dazu suche finde ich nur das es pensionierte Berufssoldaten betrifft oder halt alles was mit dem Berufssoldatentum zu tun hat. Ich war ja "nur" Zeitsoldat...
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: MaHa1710 am 09.04.2025 12:42
Genau, also so wurde es mir von meinem BFD Berater mitgeteilt als wir zu dem Punkt "Ruhensregelung"kamen.

Wäre definitiv ein Geldsegen für alle ÜG Empfänger.
Muss dazu allerdings sagen das ich das schon gerechtfertigt finde, da man ja trotz allem eine gewisse Dienstzeit abgeleistet hat, und sich somit auch diese Ansprüche gesichert hat.

Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Matze1986 am 09.04.2025 13:15
Gerechtfertigt, weil man gedient hat?
Ernsthaft?
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 09.04.2025 13:43
Also für mich hört sich das eher nach einer Fehlinformation an. Ich frag mal in nem Bundeswehrforum nach. Vllt. wissen die mehr...

EDIT: Hab jetzt eine Rückmeldung bekommen das es für nicht für ausgeschiedene SAZ gilt, da diese Absätze mit der  neuesten Fassung gestrichen wurden. §68 SVG
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 10.04.2025 08:27
Nochmal ein Nachtrag: Es ist so wie der Eröffner beschrieben hat. Hab eben nochmal beim BVA angerufen. Es müssten demnächst Schreiben rausgehen.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Matze1986 am 10.04.2025 08:43
Nochmal ein Nachtrag: Es ist so wie der Eröffner beschrieben hat. Hab eben nochmal beim BVA angerufen. Es müssten demnächst Schreiben rausgehen.

Wahnsinn...was da an Kohle rausgehauen wird.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 10.04.2025 09:18
Das ist brutal. Das ist wirklich ein Batzen...
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: dec am 10.04.2025 19:55
Gibt es denn eine Statistik darüber, wie viele ÜG Empfänger nach DZE in den ÖD wechseln und damit von dieser Regelung profitieren? Aus meiner subjektiven Wahrnehmung in dem von mir bekannten Kreis war das eine sehr geringe Zahl.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 11.04.2025 07:19
Also ich kann nur von mir sprechen. Ich bin in den ÖD gewechselt und hab während meiner Ausbildung vier weitere Soldaten gehabt bzw. kennengelernt. Dann kenne ich mindestens noch zwei weitere die in einem anderen Bereich sind im ÖD.
Ich glaube für Soldaten ist es schon attraktiv in den ÖD zu wechseln und Beamter zu werden...
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Matze1986 am 11.04.2025 07:23
Ich glaube für Soldaten ist es schon attraktiv in den ÖD zu wechseln und Beamter zu werden...

Zustimmung.
In meinem Jahrgang bestand der Hörsaal zu 25% aus (ehemaligen) Soldaten.

Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Roderick85 am 12.04.2025 14:40
Wir waren 8 Soldaten in unserem Lehrgang. Alle bekamen ihre Dienstbezüge weiterhin zu 75 / 100%, hing davon ab  welchem BFD-Recht (alt oder neu) sie unterstanden. Darauf kamen die Anwärterbezüge. Man lebte also nicht schlecht. Nur darf man nicht vergessen eine Steuererklärung zu machen, da man die Anwärterbezüge nach Lohnsteuerklasse 6 bekommt. Das wurde dann bei einigen sehr teuer.
Attraktiv ist es absolut als Soldat im öD zu bleiben. Man bekommt seine Erfahrungszeiten angerechnet und je nachdem kann man sich die Laufbahnausbildung sparen, wenn man als Direkteinsteller reinkommt. Dadurch kommen die Beförderungen wesentlich schneller und die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 14.04.2025 07:40
Das mit der Steuer ist ein guter Punkt. Der kommt meiner Meinung nach viel zu kurz beim BfD wenn man abgeht. Natürlich sind das keine Fachleute, aber man könnte sich da in Zukunft schon darum kümmern das es da vllt einen Vortrag gibt oder ähnliches.
Ich weiß jetzt schon das ich zwar für 2025 deutlich mehr Netto auf dem Konto habe, nächste Jahr aber eine Steuernachzahlung haben werde die vierstellig sein wird. Ich habe generell seit ich die Übergangsgebürnisse erhalte eine Steuernachzahlung. Das verrät einem keiner vorher :D
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 14.04.2025 14:27
Das mit der Steuer ist ein guter Punkt. Der kommt meiner Meinung nach viel zu kurz beim BfD wenn man abgeht. Natürlich sind das keine Fachleute, aber man könnte sich da in Zukunft schon darum kümmern das es da vllt einen Vortrag gibt oder ähnliches.
Ich weiß jetzt schon das ich zwar für 2025 deutlich mehr Netto auf dem Konto habe, nächste Jahr aber eine Steuernachzahlung haben werde die vierstellig sein wird. Ich habe generell seit ich die Übergangsgebürnisse erhalte eine Steuernachzahlung. Das verrät einem keiner vorher :D

Du kannst natürlich auch deine "höheren" Bezüge in Steuerklasse 6 versteuern lassen unterjährig. Dann muss du bei deiner Steuererklärung nicht soviel nachzahlen da man unterjährig mehr zahlt.

Das mit der Probezeit ist auch ein starkes pro Argument, ebenso wie die Anrechnung der Dienstzeit. Meine Probezeit wurde auf ein Jahr reduziert zum Beispiel.

Wer generell Fragen hat kann mir gerne schreiben.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: dec am 14.04.2025 15:09
Ok, dann gebe ich zu, dass meine Erfahrungswerte bzgl. ex SAZler in ÖD nicht repräsentativ sind. Aber wo wir gerade bei dem Thema sind. Hat jemand in Verbindung dessen zufällig Erfahrungswerte hinsichtlich der doppelten Rentenbeiträge, einmal durch den neuen Arbeitgeber und dann durch die Nachversicherung für die Zeit der ÜG?

Ich komme dieses Jahr vermutlich in die Luxussituation, dass mein Gehalt in Verbindung mit den 75% ÜG die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung übersteigen wird. Demnach wären für mich also zu viel Rentenbeiträge eingezahlt worden, die sich dann ab der Grenze ja nicht mehr auswirken würden. Die Rückforderung von RV Beiträgen die so zu viel entrichtet wurden, kann man sich wohl über den Rententräger erstatten lassen. Geht natürlich nur bei den Arbeitnehmerbeiträgen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Für die Beiträge der Bundeswehr zahle ich ja nichts selbst. Hat damit jemand schonmal damit Erfahrungen gesammelt?
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Max Bommel am 14.04.2025 15:28
Du hast vermutlich im Februar ein Schreiben des BVA bekommen, mit der Aufforderung, deine Einkünfte anzugeben. Das BVA erfasst diese Einkünfte und zahlt auf die ÜG nur Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 14.04.2025 15:30
Da hab ich keine Erfahrung. Ich hatte nie mit Rentenbeiträgen zu tun. Ausschließlich Pension.
Im Notfall bei der zuständigen Stelle anrufen und fragen wie man die Situation am besten handhaben sollte. Aber das wirst du eh machen.

Bin mal gespannt wann der Brief seitens der BVA kommt wegen dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: dec am 14.04.2025 15:33
Du hast vermutlich im Februar ein Schreiben des BVA bekommen, mit der Aufforderung, deine Einkünfte anzugeben. Das BVA erfasst diese Einkünfte und zahlt auf die ÜG nur Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Danke. Hab's grad auch gefunden mit der Angleichung bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze :)
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 24.04.2025 18:07
Hab heute meine Abrechnung für Mai erhalten. Kein Ruhensbetrag mehr. Das angebliche Infoschreiben habe nicht erhalten.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 28.04.2025 07:24
Da scheint mal wieder jede BVA Außenstelle ihr eigenes Süppchen zu kochen. Aber die Abrechnung schon am 24. in den Händen? Hut ab. Das hab ich noch nie erlebt.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 28.04.2025 09:41
Ich hab mich auch echt gewundert^^

Bin mal gespannt wann die Nachzahlung kommt. Dürfte ja keine große Schwierigkeit sein
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 28.04.2025 11:16
Welches BVA ist für sie zuständig?
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 28.04.2025 12:19
Stuttgart. Normal hätte man ja die Nachzahlung direkt mit der Gehalt aus dem Mail machen können...
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 28.04.2025 14:10
Da bei mir noch keine Abrechnung vorliegt hab ich überhaupt keine Ahnung überhaupt der Ruhensbetrag aufgehoben wurde.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 28.04.2025 14:50
Der wurde ja nicht nur bei mir aufgehoben^^ Keine Sorge
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 30.04.2025 06:39
Kurz und Knapp: BVA Kiel hat es noch nicht umgesetzt. Ruhensbetrag wurde weiterhin einbehalten.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Christian2010 am 30.04.2025 07:10
München macht auch alles wie gehabt.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 30.04.2025 10:37
Aktueller Sachstand nach Rücksprache mit dem Bearbeiter:
Alle aktuellen Ruhensregler müssen einzeln im System angefasst werden.
Zusätzlich wir vorher der Abgleich für 2024 gemacht - wurde zu viel oder zu wenig gezahlt.
Erst dann wird der Datensatz entsprechend angepasst. Die Nachzahlung für 01/25 - XX/25 kann unter
Umständen auch erst später gezahlt werden.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 30.04.2025 16:11
Also Stuttgart hat es umgesetzt. Die Berechnung für das Vorjahr wird jetzt durchgeführt und auch die Nachzahlung für 2025 wird in diesem Rahmen mitgeprüft
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Robin22 am 03.05.2025 13:19
Wir waren 8 Soldaten in unserem Lehrgang. Alle bekamen ihre Dienstbezüge weiterhin zu 75 / 100%, hing davon ab  welchem BFD-Recht (alt oder neu) sie unterstanden. Darauf kamen die Anwärterbezüge. Man lebte also nicht schlecht. Nur darf man nicht vergessen eine Steuererklärung zu machen, da man die Anwärterbezüge nach Lohnsteuerklasse 6 bekommt. Das wurde dann bei einigen sehr teuer.
Attraktiv ist es absolut als Soldat im öD zu bleiben. Man bekommt seine Erfahrungszeiten angerechnet und je nachdem kann man sich die Laufbahnausbildung sparen, wenn man als Direkteinsteller reinkommt. Dadurch kommen die Beförderungen wesentlich schneller und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Wie schafft man es denn während des Studiums 100% ÜG + Anwärterbezüge zu bekommen?
So wie ich das bisher verstanden und gelesen habe, werden Anwärterbezüge immer mindernd betrachtet in bezug auf die Übergangsgebührnisse.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 05.05.2025 09:33
Wir waren 8 Soldaten in unserem Lehrgang. Alle bekamen ihre Dienstbezüge weiterhin zu 75 / 100%, hing davon ab  welchem BFD-Recht (alt oder neu) sie unterstanden. Darauf kamen die Anwärterbezüge. Man lebte also nicht schlecht. Nur darf man nicht vergessen eine Steuererklärung zu machen, da man die Anwärterbezüge nach Lohnsteuerklasse 6 bekommt. Das wurde dann bei einigen sehr teuer.
Attraktiv ist es absolut als Soldat im öD zu bleiben. Man bekommt seine Erfahrungszeiten angerechnet und je nachdem kann man sich die Laufbahnausbildung sparen, wenn man als Direkteinsteller reinkommt. Dadurch kommen die Beförderungen wesentlich schneller und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Wie schafft man es denn während des Studiums 100% ÜG + Anwärterbezüge zu bekommen?
So wie ich das bisher verstanden und gelesen habe, werden Anwärterbezüge immer mindernd betrachtet in bezug auf die Übergangsgebührnisse.

Du darfst ein gewisses Brutto mit beiden Gehältern nicht überschreiten. Ich denke er wollte einfach damit ausdrücken das es das alte bzw neue Recht gibt.
Ich wurde nach altem Recht berechnet. Das heißt ich bekomme max. 90% vom letzten Brutto. Und jetzt wo die Ausbildung zu Ende ist bekomme ich max. 75% des letzten Bruttos. Die beiden Gehälter dürfen die Bruttogrenze nicht überschreiten. Das was drüber ist wurde per Ruhensregelung gekürzt.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Robin22 am 05.05.2025 19:09
So war die Frage nicht gemeint aber alles gut ich habe die Antwort schon selber herausgefunden.
Ich hatte die ursprüngliche Differenzierung zwischen Ruhensregelung und Kürzung der Übergangsgebührnisse durch Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme noch nicht ganz verstanden.
Wenn ich z.B. an der Finanzhochschule studiere und als Beamter auf Probe Anwärterbezüge bekomme, sind diese keine "Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme" im engeren Sinne sondern ein Verwendungseinkommen, da man quasi schon im öffentlichen Dienst angestellt ist.
Ja meine güte das wird den öffentlichen Dienst ja nochmal ordentlich attraktiver machen wenn für gefühlt jeden Hauptfeldwebel während des Studiums ein Nettoeinkommen von vier bis sechs tausend euro winkt.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 06.05.2025 16:19
Das ist jetzt möglich. Und wenn man fertig ist und noch Anspruch hat gibts ja auch noch wie bei mir 75%. Das ist schon ein richtig starkes Argument.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 22.05.2025 06:36
mm8 haben sie die Juni-Abrechnung schon? Wie verhält es sich bei ihnen bezüglich der Nachzahlung.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 23.05.2025 12:29
Habe noch nichts bekommen. Zur Nachzahlung habe ich auch noch keine Informationen. Ich schreibe aber sofort wenn ich was habe.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 24.05.2025 13:39
Ich habe gestern nochmal Rücksprache mit der Bezügerechnerin Übergangsgebührnisse gehalten.
Bei mir wurde aus auch für Juni nicht umgesetzt da sie immer noch nicht alle Abrechnungen für 2024 vom andern BVA hat und verhindern will das ich was zurückzahlen muss. Logisch. Bei einer Nachzahlung von mittlerweile mehr als 10.000€ für 2025. Da fällt mir nichts mehr ein. Habe ihr jetzt selbst alle Abrechnungen geschickt.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: mm8 am 27.05.2025 10:58
Also ich glaub Stuttgart hat das umgekehrt gemacht. Erstmal alle umgestellt und jetzt Berechnung der Bezüge 2024
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 04.06.2025 14:51
Ich hab in der vergangenen Woche den Bescheid über die Aufhebung der Ruhensregelung erhalten. Hier war auch erwähnt, das eine Nachzahlung zeitnah erfolgt und die Höhe der Bezügemitteilung zu entnehmen ist. Da wird die kalte Progression ja mit jedem Monat den es später kommt härter zuschlagen. Aber zumindest die "reguläre Zahlung" sollte dann ab Juli laufen.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: PolareuD am 04.06.2025 15:10
Steuerschäden lassen sich ggf. einklagen!

https://www.berliner-besoldung.de/steuerschaden-bei-nachzahlungen-einklagbar/
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Max Bommel am 05.06.2025 19:16
Ich hab in der vergangenen Woche den Bescheid über die Aufhebung der Ruhensregelung erhalten. Hier war auch erwähnt, das eine Nachzahlung zeitnah erfolgt und die Höhe der Bezügemitteilung zu entnehmen ist. Da wird die kalte Progression ja mit jedem Monat den es später kommt härter zuschlagen. Aber zumindest die "reguläre Zahlung" sollte dann ab Juli laufen.

Solange es im laufenden steuerjahr passiert, ist es steuerlich egal, in welchem Monat die Nachberechnung erfolgt. Die Steuer wird immer auf den entsprechenden Monat gerechnet und du wirst letztendlich so gestellt, als wenn die Zahlung bereits in dem Monat erfolgt wäre.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: MaHa1710 am 02.07.2025 10:25
Ich hab in der vergangenen Woche den Bescheid über die Aufhebung der Ruhensregelung erhalten. Hier war auch erwähnt, das eine Nachzahlung zeitnah erfolgt und die Höhe der Bezügemitteilung zu entnehmen ist. Da wird die kalte Progression ja mit jedem Monat den es später kommt härter zuschlagen. Aber zumindest die "reguläre Zahlung" sollte dann ab Juli laufen.

Ist das ein Personenbezogenes Schreiben, oder ein Rundschreiben ?

Wäre nett wenn du das für alle zur Verfügung stellen könntest, solange es keine Persönlichen Daten beinhaltet.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Christian2010 am 02.07.2025 10:38
Kurzes Update:

Habe Mitte Juni ein Schreiben vom BVA (München) erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde das die Ruhensregelung aufgehoben wurde.

Mit meinem übergangsgebührnissen vorgestern habe ich dann die Nachzahlung erhalten.
Titel: Antw:Ruhensregelung SAZ
Beitrag von: Ari31 am 03.07.2025 07:11
Bei mir das Gleiche. Aufhebung war natürlich Personenbezogen. Daher erfolgt keine Bereitstellung.
In der letzten Woche kam dann relativ frühzeitig die Bezügeabrechnung auf der die Nachzahlung bereits vermerkt war.