Autor Thema: Ruhensregelung SAZ  (Read 13574 times)

MaHa1710

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Ruhensregelung SAZ
« am: 19.03.2025 11:57 »
Mahlzeit!

Gestern hatte ich ein Gespräch bei unserem Ortsansässigen BFD Berater.
Dieser teilte mir nunmehr mit, dass die Ruhensregelung für ausscheidende Soldaten zum 01.03.2025 aufgehoben wurde.  (SAZ 12, 60 Monate BFD Anspruch)

Alte Regelung: Ich wechsle nach meiner Dienstzeit zu einer Kommune o.ä und beziehe dort Gehalt aus Öffenlichen Geldern. Das Gehalt wird während der Laufbahnausbildung (24 Monate) bis zu einer Höchstgrenze vom Bund aufgestockt. Nach der Ausbildung ist nun die Kommune für mein Gehalt zuständig, da ich dort auf einer höheren Besoldungsstufe bin wie beim Bund zuvor.

Neue Regelung: Ich wechsle nach meiner Dienstzeit zu einer Kommunde o.ä und beziehe dort Gehalt aus Öffentlichen Geldern. Das Gehalt wird während der Laufbahnausbildung bis zu einer Höchstgrenze vom Bund aufgestockt. Nach der Ausbildung zahlt die Kommunde mein Gehalt aufgrund von höherer Besoldungsstufe ZUSÄTZLICH, zahlt der Bund mir für weitere 36 Monate 100% Übergangsbeürnisse aus. Sprich das Gehalt der Kommune und zusätzlich noch die restlichen Monate des BFD Anspruchs.

Ich solle bitte darauf achten, das ein Gehalt mit Steuerklasse 6 versteuert wird.

Das die Ruhensregelung aufgehoben wurde, ist wohl erst seit ein paar Tagen bekannt gegeben worden an die BFD Berater.
Allerdings konnte ich hierzu noch keine Vorschrift finden die dieses belegen würde.

Hat jemand dazu nähere Infos ?

Viele Dank im Voraus

Casa

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MaHa1710

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #2 am: 19.03.2025 15:12 »
Das hab ich gesehen, laut BFD ist das nicht aktuell.

Daher die Frage ob dies irgendwo bereits festgehalten wurde schriftlich.

Casa

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #3 am: 19.03.2025 15:33 »
Zitat
Neue Regelung: Ich wechsle nach meiner Dienstzeit zu einer Kommunde o.ä und beziehe dort Gehalt aus Öffentlichen Geldern. Das Gehalt wird während der Laufbahnausbildung bis zu einer Höchstgrenze vom Bund aufgestockt. Nach der Ausbildung zahlt die Kommunde mein Gehalt aufgrund von höherer Besoldungsstufe ZUSÄTZLICH, zahlt der Bund mir für weitere 36 Monate 100% Übergangsbeürnisse aus. Sprich das Gehalt der Kommune und zusätzlich noch die restlichen Monate des BFD Anspruchs.

§ 16 SVG liest sich tatsächlich so.

Da aber Anwärterbezüge mindernd berücksichtigt werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass der BUND eine reguläre Besoldung nicht auch mindernd berücksichtigt.
Nach der Ausbildung sind es nach aktueller Gesetzeslage 75 %, statt 100 %.

https://www.buzer.de/16_SVG.htm


Mir scheint die Regelung bereits vor dem 01.01.2025 bestanden zu haben. Eine kürzliche Änderung des von die Beschriebenen ist für mich nicht ersichtlich (vgl. G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72; Geltung ab 06.03.2025).
https://www.buzer.de/gesetz/16933/a322086.htm
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Asperatus

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #4 am: 20.03.2025 00:11 »
Es könnte hier um die Änderung von § 68 SVG gehen. (https://www.buzer.de/gesetz/14946/al211360-0.htm) Diese war im Regierungsentwurf des Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr nicht erhalten, ist aber in der parlamentarischen Beratung ergänzt worden. Galt die Vorschrift vorher für Versorgungsberechtigte, also auch Bezieher von Übergangsgebührnissen und Ausgleichsbezügen, ist der Anwendungsbereich nun auf Soldaten im Ruhestand beschränkt.

Max Bommel

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #5 am: 20.03.2025 11:23 »
Die Ruhensregelung für Empfänger von Übergangsgebührnissen ist mit dem Zeitenwendegesetz rückwirkend ab dem 01.01.2025 entfallen. Die Abwicklung durch das BVA befindet sich in der Vorbereitung.

MaHa1710

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #6 am: 20.03.2025 11:38 »
Dann passiert ja immerhin doch auch mal etwas erfreuliches. Meine Sorge bestand darin, dass wenn die Laufbahnausbildung 24 Monate dauert, die restlichen 36 Monate völlig in den Wind fliegen.

Nun gut, ich Danke euch für die Antworten.

Max Bommel

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #7 am: 20.03.2025 12:18 »
Als Anwärter kommt dann ggf. die Anrechnung des Einkommens auf den Bildungszuschuss in Betracht.

Christian2010

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #8 am: 02.04.2025 22:09 »
Gibt es dazu was schriftliches mein BVA hat davon noch nix gehört 😅

Max Bommel

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #9 am: 03.04.2025 08:39 »
Gibt es dazu was schriftliches mein BVA hat davon noch nix gehört 😅

Was meinst du, die Aufhebung der Ruhensregelung? = Zeitenwendegesetz - ich kann mich nicht vorstellen, dass dein Versorgungs-BVA davon nichts weiß.
Oder die Anrechnung auf den Bildungszuschuss? = § 16 Abs. 3 SVG - Umsetzung befindet sich noch in der Abstimmung. Die Regelung galt vorher auch schon für Ausbildungen außerhalb des öD.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #10 am: 07.04.2025 15:44 »
Hey zusammen.

Hab ich das richtig verstanden das die Ruhensregelung aufgehoben wurde? Sprich meine 75% Übergangsgebührnisse nicht mehr gekürzt werden solange ich noch Anspruch habe? Oder hab ich in der Euphorie was falsch verstanden?

Bsp.: Laut meinem Bescheid ist mein Bruttohöchstsatz 5.145 Euro. Ich darf mit meiner Besoldung und meinen Übergangsgebührnissen nicht über die dieses Brutto kommen. Sprich alles was ich drüber bin unterfällt ja der Ruhensregelung, oder?

Max Bommel

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #11 am: 08.04.2025 20:08 »
Es gibt für ÜG-Empfänger keine Ruhensregelung mehr. Das heißt, du bekommst deine ÜG ohne den Abzug eines Ruhensbetrages mit dem jeweiligen %-Satz, 75% oder 100% ausgezahlt.

Matze1986

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #12 am: 09.04.2025 07:48 »
Für die Betroffenen sicherlich ein (Geld-)Segen.
Aber gibt es dazu Hintergrundinformationen?
Wieso gibt es jetzt ein solches "Geschenk"?

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #13 am: 09.04.2025 08:58 »
Das wäre ja echt der Hammer. Das ist ein Haufen Geld. Schwer vorstellbar...

Wenn ich dazu suche finde ich nur das es pensionierte Berufssoldaten betrifft oder halt alles was mit dem Berufssoldatentum zu tun hat. Ich war ja "nur" Zeitsoldat...

MaHa1710

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #14 am: 09.04.2025 12:42 »
Genau, also so wurde es mir von meinem BFD Berater mitgeteilt als wir zu dem Punkt "Ruhensregelung"kamen.

Wäre definitiv ein Geldsegen für alle ÜG Empfänger.
Muss dazu allerdings sagen das ich das schon gerechtfertigt finde, da man ja trotz allem eine gewisse Dienstzeit abgeleistet hat, und sich somit auch diese Ansprüche gesichert hat.