Mahlzeit!
Gestern hatte ich ein Gespräch bei unserem Ortsansässigen BFD Berater.
Dieser teilte mir nunmehr mit, dass die Ruhensregelung für ausscheidende Soldaten zum 01.03.2025 aufgehoben wurde. (SAZ 12, 60 Monate BFD Anspruch)
Alte Regelung: Ich wechsle nach meiner Dienstzeit zu einer Kommune o.ä und beziehe dort Gehalt aus Öffenlichen Geldern. Das Gehalt wird während der Laufbahnausbildung (24 Monate) bis zu einer Höchstgrenze vom Bund aufgestockt. Nach der Ausbildung ist nun die Kommune für mein Gehalt zuständig, da ich dort auf einer höheren Besoldungsstufe bin wie beim Bund zuvor.
Neue Regelung: Ich wechsle nach meiner Dienstzeit zu einer Kommunde o.ä und beziehe dort Gehalt aus Öffentlichen Geldern. Das Gehalt wird während der Laufbahnausbildung bis zu einer Höchstgrenze vom Bund aufgestockt. Nach der Ausbildung zahlt die Kommunde mein Gehalt aufgrund von höherer Besoldungsstufe ZUSÄTZLICH, zahlt der Bund mir für weitere 36 Monate 100% Übergangsbeürnisse aus. Sprich das Gehalt der Kommune und zusätzlich noch die restlichen Monate des BFD Anspruchs.
Ich solle bitte darauf achten, das ein Gehalt mit Steuerklasse 6 versteuert wird.
Das die Ruhensregelung aufgehoben wurde, ist wohl erst seit ein paar Tagen bekannt gegeben worden an die BFD Berater.
Allerdings konnte ich hierzu noch keine Vorschrift finden die dieses belegen würde.
Hat jemand dazu nähere Infos ?
Viele Dank im Voraus