Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Eukaryot am 03.05.2025 13:28
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Zur Einordnung: Ich war und bin weder Mitglied noch Sympathisant der AfD und habe auch keine Wahlabsicht zugunsten dieser Partei. Mich interessiert die Frage ausschließlich aus gesellschaftspolitischer Perspektive.
Ich möchte Euch bitten, zu diskutieren, ob die folgenden Einschätzungen zutreffend sind. Hintergrund sind erste Forderungen und Anregungen einzelner Politiker, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat.
Dazu folgende dpa-Agenturmeldung in der FAZ vom 3. Mai 2025:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/debatte-ueber-afd-leute-im-staatsdienst-und-parteifinanzen-110453732.html
Frage: Sind dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst aufgrund der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtlich zulässig?
Antwort:
Dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich rechtlich zulässig, setzen jedoch enge verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Voraussetzungen voraus. Maßgeblich sind hier insbesondere:
1. Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG): Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (abgeleitet aus Art. 33 Abs. 5 GG und arbeitsrechtlicher Treuepflicht).
2. Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Diese Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine gewichtige Erkenntnis, stellt jedoch kein Automatismus dar. Sie kann als Anlass genommen werden, das Verhalten einzelner AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.
3. Einzelfallprüfung erforderlich: Allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlich eingestuften Partei rechtfertigt noch keine Entfernung aus dem Dienst. Es muss konkret festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht mehr die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO einzutreten. Dies kann durch Äußerungen, Verhalten im Dienst oder aktive Funktionärstätigkeit gegeben sein.
4. Verhältnismäßigkeit und rechtliches Gehör: Dienstrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Disziplinarverfahren oder Entfernung aus dem Dienst müssen verhältnismäßig sein und unterliegen dem rechtlichen Gehör sowie der gerichtlichen Kontrolle (z. B. durch Verwaltungsgerichte).
Fazit: Dienstrechtliche Konsequenzen sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze möglich, wenn sich aus dem Verhalten oder der konkreten Tätigkeit eines AfD-Mitglieds Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue ergeben. Eine pauschale Entfernung allein wegen der Parteimitgliedschaft wäre verfassungswidrig.
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Die Einschätzungen und das Fazit dürften zutreffend sein.
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Ich hoffe dass endlich mal ein Verbotsverfahren angestoßen wird. Dann soll das BVG entscheiden und es ist endlich Ruhe.
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Polizei Hamburg: Fast 24 Prozent geben rechte Gesinnung an
Wie viele Polizisten sich selbst im rechten Spektrum verorten, zeigt das Forschungsprojekt „Demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen innerhalb der Hamburger Polizei“: 23,8 Prozent der über 2000 befragten Polizisten gaben an, sich politisch rechts oder rechtsextrem zu verorten.
https://www.focus.de/politik/alarmierende-zustaende-bei-der-polizei-ueber-190-beamte-unter-extremismusverdacht_755b1d80-7ba7-438b-a4a8-81a38fb80705.html
24 Prozent, das entspricht in etwa dem Wählerpotential der AfD und dem Durchschnitt der Gesellschaft. Was macht man jetzt mit diesen 24 % der Polizeibeamten, mit jedem Vierten? Entlassen? Umerziehen? Radikalenerlass? Einschüchtern? Bei den jungen Leuten dürfte es durchschnittlich ähnlich aussehen. Man kann jetzt natürlich sagen, es ist gut, wenn die gar nicht in den öffentlichen Dienst gehen, aber wenn von jeder Jahrgangskohorte schon mal ein Viertel fehlt, wird das immer schwieriger bei einer allgemeinen Personalknappheit mit dem besetzen der Stellen.
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Warum sollte man nicht rechts sein dürfen? Nur weil es unserer linken Frau BMI nicht passt?
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Man darf soviel rechts oder links sein wie man will.
Nur wenn man sich nicht mehr für zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, dann wird es halt schwierig und da ist es egal ob da jemand rechts, links, oben oder unten ist.
Und nur weil man AfD Mitglied ist, ist man nicht automatisch ein Feind unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
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Die mit linker Gesinnung fallen auch aus und werden sich kaum beim Staat bewerben, da sie ja den Staat bekämpfen...
In dieser Pauschalität natürlich Quatsch. Oder bekämpft man in deiner Welt den Staat, wenn man gegen Mietwucher und für Vermögenssteuer und Menschenrechte ist? Starker Staat ist das Gegenteil von schlanker Staat (auch der starke Staat muss nicht bürokratisch sein).
Angesichts dessen was dem Beamtentum und der Polizei im Besonderen jeden Tag an Respektlosigkeit entgegen schlägt muss man leider schon von Ursache und Wirkung sprechen. Das ist nicht überraschend.
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Und nur weil man AfD Mitglied ist, ist man nicht automatisch ein Feind unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
In der Regel dürfte das schon so sein. Sonst wäre man ja angewidert. Aber es ist kein Nachweis, das ist schon richtig.
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Ich bin positiv überrascht über diverse Äußerungen von Unionspolitikern (Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-05/afd-rechtsextremismus-verfassungsschutz-parteimitglieder-einstufung (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-05/afd-rechtsextremismus-verfassungsschutz-parteimitglieder-einstufung)):
- Roman Poseck (Innenminister Hessen, CDU): "Es wird geprüft, inwieweit diese Einstufung Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat"
- Joachim Herrmann (Innenminister Bayern, CSU): "Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss"
- Roderich Kiesewetter (CDU): "Deshalb könnte und sollte die Hochstufung der Partei Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, denn eine Mitgliedschaft in der AfD ist damit nicht vereinbar."
- Marco Wanderwitz (CDU): "Mitglieder einer als rechtsextrem eingestuften Partei sollten weder im Staatsdienst tätig sein noch einen Waffenschein besitzen dürfen."
- Herbert Reul (Innenminister NRW, CDU): "Extremistische Ansichten haben bei uns keinen Platz. Wer das nicht versteht, fliegt raus!"
Jetzt müssen diesen Worten nur noch entsprechende Taten folgen..
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Dann sollte ich wohl schnell in die AFD eintreten, das will ich gerne sehen wie ich „raus fliege“.
Selten solch einen lächerlichen Bullshit gelesen über eine demokratisch wählbare Partei.
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Selten solch einen lächerlichen Bullshit gelesen über eine demokratisch wählbare Partei.
Dass eine gesichert rechtsextreme Partei "demokratisch wählbar" ist, heißt doch erst einmal nur, dass die wehrhafte Demokratie sich gegen diese Partei nicht allzusehr zur Wehr setzt. Die umbenannte NPD (heute "Heimat") ist ja vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft worden -- und dennoch gab es kein Verbot, da sie zu irrelevant dafür ist. Deshalb ist die "Heimat" weiterhin demokratisch wählbar. Dennoch wäre eine Parteimitgliedschaft offensichtlich ein Widerspruch zum Bekenntnis zur FDGO, also ein Ausschlussgrund für das Beamtenwesen...
btw: Die Frage, ob Höcke nach dem Ausscheiden aus dem Thüringer Landtag wieder in den hessischen Schuldienst (immerhin ist er ja dort Geschichts-Lehrer) zurückkehren kann, ist m.W. noch nicht geklärt. Ich meine, da gab es mal eine Initiative, die das verhindern wollte, habe aber keine Ahnung, was daraus geworden ist.
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Bei Höcke gibt es hinreichend viele durch Medien festgehaltene Zitate, die beweisen, dass er nicht auf Basis der FDGO steht. Und ich hoffe sehr, dass er nicht in den Schuldienst zurück kann, wenn er wollte.
Aber ein normales AFD Mitglied, das nicht irgendwelche braunen Parolen von sich gegeben hat, wird man nicht aus dem Staatsdienst entfernen können.
Ich verstehe aber dieses Viertel der Bevölkerung nicht, die so blöd sind, die teils gefährlichen Schaumschläger der AfD zu wählen. Ich halte das für echten Anzeichen für Dummheit und für nix Anderes.
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Ich verstehe aber dieses Viertel der Bevölkerung nicht, die so blöd sind, die teils gefährlichen Schaumschläger der AfD zu wählen. Ich halte das für echten Anzeichen für Dummheit und für nix Anderes.
Ist wohl eher ein Zeichen von Verzweiflung. Alles wird teurer, die Löhne steigen nicht entsprechend, die Straßen werden immer unsicherer usw. + die Poltiker an der Macht interessieren die Probleme der normalen Bevölkerung nicht. Am Ende kommt dann eine Protestwahl bei rum.
Ich wähle ja schon seid Jahren nicht mehr, da es keine Partei gibt, die sich für die Belange der Beamten z. B. verfassungskonforme Alimentation einsetzt.
Grundsätzlich bleibt und das muss man leider zugestehen ein fader Beigeschmack bzgl. der Zeitpunktes dieser Einstufung und durch wen diese erfolgt ist. Das noch gepaart mit der Geheimhaltung des begründenden Papieres, ist schon schlimm und wird der AFD mehr nützen als schaden. NAch dem Motto: Ich sperr dich wegen Diebstahl ein, es gibt ein internes Dokument, dass die Schuld belegt, aber das darfste nicht sehen, viel Spaß die nächsten 5 Jahre im Knast...
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@Bastel,
Die Kriminalstatistik besagt, dass sich Zahl der Morde zwischen 1991 und 2021 halbiert hat. Zwischen 2014 und 2024 lag die Zahl der Morde konstant zwischen 220 bis 250 im Jahr. Die AfD operiert mit frei erfundenen Lügenmärchen und ein Viertel ist so dumm, das zu glauben und verschenkt Wählerstimmen.
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Zur Einordnung: Ich war und bin weder Mitglied noch Sympathisant der AfD und habe auch keine Wahlabsicht zugunsten dieser Partei. Mich interessiert die Frage ausschließlich aus gesellschaftspolitischer Perspektive.
Ich möchte Euch bitten, zu diskutieren, ob die folgenden Einschätzungen zutreffend sind. Hintergrund sind erste Forderungen und Anregungen einzelner Politiker, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat.
Dazu folgende dpa-Agenturmeldung in der FAZ vom 3. Mai 2025:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/debatte-ueber-afd-leute-im-staatsdienst-und-parteifinanzen-110453732.html
Frage: Sind dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst aufgrund der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtlich zulässig?
Antwort:
Dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich rechtlich zulässig, setzen jedoch enge verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Voraussetzungen voraus. Maßgeblich sind hier insbesondere:
1. Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG): Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (abgeleitet aus Art. 33 Abs. 5 GG und arbeitsrechtlicher Treuepflicht).
2. Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Diese Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine gewichtige Erkenntnis, stellt jedoch kein Automatismus dar. Sie kann als Anlass genommen werden, das Verhalten einzelner AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.
3. Einzelfallprüfung erforderlich: Allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlich eingestuften Partei rechtfertigt noch keine Entfernung aus dem Dienst. Es muss konkret festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht mehr die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO einzutreten. Dies kann durch Äußerungen, Verhalten im Dienst oder aktive Funktionärstätigkeit gegeben sein.
4. Verhältnismäßigkeit und rechtliches Gehör: Dienstrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Disziplinarverfahren oder Entfernung aus dem Dienst müssen verhältnismäßig sein und unterliegen dem rechtlichen Gehör sowie der gerichtlichen Kontrolle (z. B. durch Verwaltungsgerichte).
Fazit: Dienstrechtliche Konsequenzen sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze möglich, wenn sich aus dem Verhalten oder der konkreten Tätigkeit eines AfD-Mitglieds Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue ergeben. Eine pauschale Entfernung allein wegen der Parteimitgliedschaft wäre verfassungswidrig.
Das ist alles richtig, was du gesagt hast, aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist. Das bedeutet, auf Anordnung der Behörde wirst du aus dem Dienst entlassen und hast keine Besoldung mehr, dann musst du vor einem Verwaltungsgericht evtl. jahrelang oder Jahrzehnte klagen und deine Verfassungstreue beweisen.
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Zur Einordnung: Ich war und bin weder Mitglied noch Sympathisant der AfD und habe auch keine Wahlabsicht zugunsten dieser Partei. Mich interessiert die Frage ausschließlich aus gesellschaftspolitischer Perspektive.
Ich möchte Euch bitten, zu diskutieren, ob die folgenden Einschätzungen zutreffend sind. Hintergrund sind erste Forderungen und Anregungen einzelner Politiker, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat.
Dazu folgende dpa-Agenturmeldung in der FAZ vom 3. Mai 2025:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/debatte-ueber-afd-leute-im-staatsdienst-und-parteifinanzen-110453732.html
Frage: Sind dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst aufgrund der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtlich zulässig?
Antwort:
Dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich rechtlich zulässig, setzen jedoch enge verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Voraussetzungen voraus. Maßgeblich sind hier insbesondere:
1. Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG): Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (abgeleitet aus Art. 33 Abs. 5 GG und arbeitsrechtlicher Treuepflicht).
2. Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Diese Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine gewichtige Erkenntnis, stellt jedoch kein Automatismus dar. Sie kann als Anlass genommen werden, das Verhalten einzelner AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.
3. Einzelfallprüfung erforderlich: Allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlich eingestuften Partei rechtfertigt noch keine Entfernung aus dem Dienst. Es muss konkret festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht mehr die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO einzutreten. Dies kann durch Äußerungen, Verhalten im Dienst oder aktive Funktionärstätigkeit gegeben sein.
4. Verhältnismäßigkeit und rechtliches Gehör: Dienstrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Disziplinarverfahren oder Entfernung aus dem Dienst müssen verhältnismäßig sein und unterliegen dem rechtlichen Gehör sowie der gerichtlichen Kontrolle (z. B. durch Verwaltungsgerichte).
Fazit: Dienstrechtliche Konsequenzen sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze möglich, wenn sich aus dem Verhalten oder der konkreten Tätigkeit eines AfD-Mitglieds Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue ergeben. Eine pauschale Entfernung allein wegen der Parteimitgliedschaft wäre verfassungswidrig.
Das ist alles richtig, was du gesagt hast, aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist. Das bedeutet, auf Anordnung der Behörde wirst du aus dem Dienst entlassen und hast keine Besoldung mehr, dann musst du vor einem Verwaltungsgericht evtl. jahrelang oder Jahrzehnte klagen und deine Verfassungstreue beweisen.
Das widerum könnte zu einem Spitzeltum und einer sozialen Differenzierung innerhalb einer Behörde führen. Man wird überlegen müssen, was man zu wem sagen kann, oder was man überhaupt noch sagen kann. Übrigens auch innerhalb eines Forums. Ich wurde selbst schon bedroht, dass man mich "meldet". Das hat jetzt ganz neue Konsequenzen.
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@Bastel,
Die Kriminalstatistik besagt, dass sich Zahl der Morde zwischen 1991 und 2021 halbiert hat. Zwischen 2014 und 2024 lag die Zahl der Morde konstant zwischen 220 bis 250 im Jahr. Die AfD operiert mit frei erfundenen Lügenmärchen und ein Viertel ist so dumm, das zu glauben und verschenkt Wählerstimmen.
Mehr kommt da nicht? Stell dir vor, die Zahl wäre ohne Migranten signifikant gesunken? Oder hätten dann Deutsche mehr „gemordet“? ::)
Wurde das 1.100 Seiten Gutachten eigentlich veröffentlicht? Das Beste ist natürlich das Lügenmärchen von Faeser. Als ob das BMI nichts davon wusste :D
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aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist.
Spooky.
Kannst du das näher erläutern, das ist mir neu.
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Wer zerstört den das Land seit Jahren? Merkelianer, SPD und Grüne.
-Massenmigration
-Anschläge
-Gruppenvergewaltigungen
-Morde
-kaputte Sozialsysteme
-gescheiterte Energiewende
-kaputte Bundeswehr
Aber die AfD würde Deutschland kaputt machen. Genau.
Gut, wie gewünscht nehmen wir die Stichworte einmal auseinander.
-Massenmigration
Wir haben eine Verfassung und eine europäische Asylpolitik, die zunächst einmal allen, die Asyl oder subsidiären Schutz ersuchen, ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert. Jeder, der auf dem Ticket kommt, muss also erst einmal geprüft werden. Das kann man anders organisieren, aber es ändert wenig an dem Interesse von Menschen, in die EU und dort insbesondere in die wirtschaftsstarken Nationen zu migrieren. Das Asyl- und Schützsystem in Gänze zu ändern, würde eine Verfassungsänderung bedeuten, die uU. sogar die Ewigkeitsklausel des Art. 1 beträfe. So offen sinniert nicht einmal die AfD darüber, weil dann nachweisbar wäre, dass sie die FDGO in Frage stellt. Das Migrationsproblem muss also anders gelöst (im Rahmen der Verfassung) werden: durch Kontrollen an den EU Außengrenzen, Verfahren außerhalb der EU und eine funktionierende Binnenverteilung zwischen den EU Staaten und garantierte Mindeststandards der Unterbringung Schutzsuchender. Dazu noch eine funktionierende Außen- und Entwicklungshilfepolitik, um Fluchtursachen zu bekämpfen.
-Anschläge
Haben die wirklich zugenommen? War es dahingehend in den 1970ern beispielsweise sicherer in Deutschland? Sind migrantische Täter da wirklich in der Mehrzahl und sind das dann kürzlich nach Deutschland gekommene?
-Gruppenvergewaltigungen
Bekommt man heute durch die Vernetzung der Nachrichten einfach nur mehr mit. Ob Gruppen- oder Einzelvergewaltigung ist meiner Meinung nach unerheblich. Ich denke, dass das kaum häufiger vorkommt, als früher (bei größerer Gesamtbevölkerung heute). Früher wurde da nur der Mantel des Schweigens drüber ausgebreitet, wenn hinterm Schützenzelt Mal gegen den Willen der Frau ein uneheliches Kind gezeugt wurde. Sowas landete nicht in der Bild, sondern die Frau häufig im Exil oder einer aus religiösen Gründen verordneten Zwangsehe mit dem Vergewaltiger. War also früher alles besser?
-Morde
Zu der Statistik haben andere sich schon geäußert.
-kaputte Sozialsysteme
Kann die Politik etwas dafür? Sowohl die KVen als auch die Rente leiden unter dem demografischen Wandel. Ohne den Zuzug arbeitender Migranten sähe es da ja heute noch viel schlimmer aus. Hier ist Einwanderung in den Arbeitsmarkt eher dort Lösung, als das Problem. Da macht für AfD aber viel durch Stimmungsmache kaputt.
-gescheiterte Energiewende
Ich höre eher von den Netzbetreibern, dass es zu schnell geht. Teils werden Anschlussbegehren verweigert, weil sonst der verlegte Klingeldraht glüht. Und jetzt muss mir noch jemand erklären, wie das Energiekonzept der AfD insbesondere im Wärmebereich aussieht. So wie das von Trump? In dem Wissen,dass heimische Ressourcen endlich sind, Expansionsphantasien und Erpressung für Rohstoffabkommen betreiben?
-kaputte Bundeswehr
Hätte die AfD also der Bevölkerung vermittelt, dass in Friedenszeiten Geld zugunsten von Aufrüstung und Erhalt hätte verschoben werden müssen? So funktioniert der Mensch nunmal nicht. Nennt sich Präventionsparadoxon.
Aber grundsätzlich zum Thema Einstufung der AfD.
Der Verfassungsschutz hat die AfD als nachgewiesen rechtsextrem eingestuft. Das sagt zunächst nichts über das Verhältnis der AfD zur FDGO aus, weshalb ich vorsichtig mit Verbotsersuchen und auch mit dienstrechtlichen Konsequenzen für Staatsdiener wäre. Erst mit einem Verbotsverfahren würde überhaupt über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD befunden. Stand jetzt ist nur festgestellt worden, dass sie rechtsextrem ist - also extrem rechts ist.
Wieder nur leere Hülsen, Whataboutism und ein weiter so. Mit Volldampf gegen die Wand.
Und genau deshalb wird die AfD nächstes Jahr weiter Wahlen gewinnen und 2029 stärkste Kraft im Bund.
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Und was soll die Konsequenz sein? Dass die jetzt regierenden Parteien Lösungen an der Verfassung vorbei suchen?
Freuen Sie sich, das wird in einigen Bereichen als "Arbeitsnachweis" sogar gemacht werden, z.B. rechnet jeder damit, dass Innenminister Dobrindt unverzüglich alle Migranten an den Grenzen mit der Begründung abweisen wird, dass sie gemäß Dublin durch einen sicheren Drittstaat einreisen wollten. Problem: es besteht ein Recht auf ein Prüfverfahren, wenn es sich um einen Asylfall oder subsidiären Schutz handeln könnte. Nicht wenige Juristen rechnen damit, dass Zurückweisung nach kurzer Zeit per einstweiliger Anordnung gerichtlich ausgesetzt werden könnte. Dobrindt kann dann sagen, er habe es versucht und die Ankündigung kann mit minimalem Gesichtsverlust ad Acta gelegt werden. So wie die Debatte über Atomkraft im Koalitionsvertrag.
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aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist.
Spooky.
Kannst du das näher erläutern, das ist mir neu.
„Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch
im Beamtenrecht (...) eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzu-
kehren.“ Diese Aussage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
zur Verfassungstreue von Staatsdienern stammt aus der Regierungs-
befragung vom 16.3.2022. Sie war Bestandteil der Antwort auf eine
Frage des Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann (SPD). Dieser
hatte sich angelegentlich nach Faesers „Aktions plan zur Entfernung von
Rechtsextremisten aus den Kreisen der Sicherheitsbehörden“ erkun-
digt und seiner Parteigenossin damit, dezent lächelnd, das dringend
benötigte Stichwort geliefert, um das Thema Beweislastumkehr in den
parlamentarischen Prozess einzuführen. Ein Thema, das sie laut eige-
nem Bekunden „schon seit Langem umtreibt“, konnte nun erstmals auf
dem Humus der Scheinlogik erste zarte Wurzeln schlagen.
Dass die Implementierung doppelter Standards in das Rechtssys -
tem in vollem Gange ist, lässt sich schon seit einigen Jahren konstatie -
ren und wurde im Rahmen dieser Kolumne auch schon mehrfach the-
matisiert. Die nun durch Frau Faeser zelebrierte Nonchalance, mit der
sie die größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats über
Bord zu fegen gedenkt, hat jedoch eine neue Qualität.
Da im März niemand Frau Faeser Einhalt gebot, nahm sie neun Mo -
nate später einen neuen Anlauf, diesmal am 7.12. in der ARD-Sendung
Maischberger. So habe im öffentlichen Dienst nichts zu suchen, wer
beispielsweise „Umsturzfantasien“ hege. Man müsse dann „die Mög-
lichkeit haben, jemanden auch schnell rauszubekommen“. Sie plane die
Umstellung des Disziplinarrechts, „dass man mittels eines Verwaltungs -
akts jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernt und dann eben
auch ihm die Beweislast überlassen muss, zu sagen, ich bin aber an-
ständig und habe mir nichts zuschulden kommen lassen."
Nach zahlreichen Beschwerden in den sozialen Netzwerken er-
folgte das Dementi bereits vier Tage später in der ARD-Sendung Anne
Will, wo Faeser darauf abstellte, sich „etwas umgangssprachlich“ aus -
gedrückt zu haben, und erklärte: „Nein, ich will nicht die Beweislast
umkehren.“ Dass das Ersetzen regulärer Verwaltungsgerichtsverfah-
ren durch einfache Verwaltungsakte eben genau eine Beweislastum-
kehr bedeutet, dürfte der vom folgenden Wortschwall erschlagene
Zuschauer dann schon gar nicht mehr mitbekommen haben. Noch
weniger klar wurde, wie lange die nicht beabsichtigte Beweislastum-
kehr die Innenministerin tatsächlich schon umtreibt. Wie es sonst
noch in ihr denkt, stimmt ebenfalls misstrauisch. So legte ihr Haus
kürzlich ein Positionspapier zur anlasslosen und massenhaften Über-
wachung von E-Mails und Chatrooms vor. Zurück bleibt der Eindruck
des verantwortungslosen Zündelns an den Grundlagen des Rechts-
staats. Wer derart bedenkenlos die Lunte durch die Talkshows trägt,
sollte zunächst die eigene Verfassungstreue auf einen strengen Prüf -
stand stellen. •
Dr. h.c. Gerhard Strate ist Rechtsanwalt in Hamburg und einer der renommierten
Strafverteidiger des Lande
und hier die offizielle Verlautbarung des BMI:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html
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und hier die offizielle Verlautbarung des BMI:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html
Kannst Du den Teil mit der Beweistlastumkehr aus dem verlinkten Text bitte kurz zitieren?
Ich lese dort:
Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Dabei bleibt der Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet.
Aber davon mal ab: Glaubst Du wirklich, Menschen, die sich aktiv gegen die FDGO stellen oder derartige Unternehmungen wohlwollend tolerieren, sind im Staatsdienst (egal ob verbeamtet oder als TB) gut aufgehoben?
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Aber grundsätzlich zum Thema Einstufung der AfD.
Der Verfassungsschutz hat die AfD als nachgewiesen rechtsextrem[istisch] eingestuft. Das sagt zunächst nichts über das Verhältnis der AfD zur FDGO aus [...]
Während ich deinen restlichen Ausführungen zustimme, zu diesem Punkt eine kurze Korrektur:
Doch, genau das tut es! Hier ein entsprechendes Beispielzitat: "Bestrebungen, die den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine Normen und Regeln ablehnen, werden als Extremismus bezeichnet." (Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/extremismus-node.html (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/extremismus-node.html))
und hier die offizielle Verlautbarung des BMI
In der verlinkten Verlautbarung lese ich Folgendes: "Künftig können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden."
Gibt es hier etwa irgendjemand, der das falsch findet?
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aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist.
Spooky.
Kannst du das näher erläutern, das ist mir neu.
„Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch
im Beamtenrecht (...) eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzu-
kehren.“ Diese Aussage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
zur Verfassungstreue von Staatsdienern stammt aus der Regierungs-
befragung vom 16.3.2022.
Ach so, die Änderungen, die z.B. in Baden-Württemberg schon seit 2008 existieren und durch das Bundesverfassungsgericht geprüft und 2020 akzeptiert wurde.
Und die die Taube Nuss Faeser als Beweislastumkehr - Ahnungslos wie sie nun mal ist - titulierte.
Nein, auch mit dieser Änderung im Disziplinarrecht - also der Änderung im Verfahrensablauf - muss der Staat weiterhin beweisen, dass der Beamte nicht mehr verfassungstreu ist.
Aber wie hohl muss man sein, wenn man ungeprüft Worte der Faeser glauben schenkt?
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Ich vermute, dass lotsch Folgendes meint. Ich bitte um Überprüfung, da ich kein Jurist bin:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren am 1. April 2024 (BGBl. I 2023, S. 389) wurde § 34 BDG dahingehend geändert, dass Disziplinarmaßnahmen nunmehr nicht ausschließlich durch Disziplinarklage, sondern auch durch Verwaltungsakt ausgesprochen werden können. Die Disziplinarbehörden sind nun gemäß § 5 BDG i. V. m. §§ 13, 14 und 33 BDG befugt, eigenständig die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts anzuordnen. Die Möglichkeit zur Erhebung eines Widerspruchs (analog § 68 VwGO) sowie der Klage (§ 40 VwGO) bleibt erhalten. § 13 BDG wurde neu gefasst und konkretisiert nun die Bemessungskriterien für Disziplinarmaßnahmen, wobei insbesondere der Gesichtspunkt des Vertrauensverlustes hervorgehoben wird. § 85 BDG regelt das Inkrafttreten und bestimmt, dass die Neuregelungen ausschließlich für Verfahren gelten, die nach dem 1. April 2024 eingeleitet worden sind.
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Man muss mehrere Ebenen denke ich unterscheiden:
1. Für die Organisation AfD muss schnellstens ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Die AFD hat es einfach nicht geschafft, die extremisitischen Personen aus den eigenen Reihen loszuwerden. Das Schmierenspiel in Thüringen war der öffentliche Versuch, die Demokratie vorzuführen. Das muss endlich ein Ende finden.
2. Das Entfernen aus dem Beamtenverhältnis hat zu recht hohe Hürden. Ich denke, es wird in jedem Einzelfall darauf ankommen, welche Rolle derjenige in der Organisation einnimmt.
Es gibt, wenn ich mich richtig erinnere, einen Präzedenzfall zu den REP aus den 80er/90er Jahre. Damals wurde die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vom Gericht abgelehnt, weil die REP seinerzeit auch einen demokratischen Flügel hatten und der damalige Beamte auf dieser Seite stand.
3. Die Bürger, die die AfD wählen, habe ihre Gründe und es liegt an den anderen Parteien, die Bürger mit guter Sachpolitik von sich zu überzeugen.
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Man muss mehrere Ebenen denke ich unterscheiden:
1. Für die Organisation AfD muss schnellstens ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Die AFD hat es einfach nicht geschafft, die extremisitischen Personen aus den eigenen Reihen loszuwerden. Das Schmierenspiel in Thüringen war der öffentliche Versuch, die Demokratie vorzuführen. Das muss endlich ein Ende finden.
2. Das Entfernen aus dem Beamtenverhältnis hat zu recht hohe Hürden. Ich denke, es wird in jedem Einzelfall darauf ankommen, welche Rolle derjenige in der Organisation einnimmt.
Es gibt, wenn ich mich richtig erinnere, einen Präzedenzfall zu den REP aus den 80er/90er Jahre. Damals wurde die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vom Gericht abgelehnt, weil die REP seinerzeit auch einen demokratischen Flügel hatten und der damalige Beamte auf dieser Seite stand.
3. Die Bürger, die die AfD wählen, habe ihre Gründe und es liegt an den anderen Parteien, die Bürger mit guter Sachpolitik von sich zu überzeugen.
Wie wird ein AfD-Verbotsverfahren ausgehen? Es kann mit einem Verbot der AfD ausgehen, oder mit keinem Verbot der AfD. Es gibt nur diese zwei Möglichkeiten.
Bei einem Verbot könnte es Aufstände geben. Stellt euch nur vor, sämtliche AfD-Abgeordnete müssten den Bundestag und die Landtage verlassen, sofort nach dem Urteil. Meint ihr das würde alles friedlich über die Bühne gehen? Ich hätte da meine Zweifel. Wir hätten dann in Deutschland eine dermaßen starke außerparlamentarische Opposition mit großem Rückhalt in der Bevölkerung, wie ich es mir nicht vorstellen möchte und einen enormen Renomeeverlust im Ausland. Bei keinem Verbot der AfD würde diese triumphieren.
Mein Vorschlag wäre, es so zu machen wie Dänemark, man nimmt ihnen den Wind aus den Segeln, indem man ihre Themen abgreift. In Dänemark wurde eine starke rechtsextreme Partei so erfolgreich marginalisiert.
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Der Beweis, dass die AfD sich angeblich nicht verfassungstreu verhalten hat, steht nach meiner Information noch aus. Oder ist das in Rede stehende Gutachten inzwischen auch an andere Personen wie Vertreter des Spiegel durchgestochen worden?
Keine Sorge, das vollständige Gutachten wird sicher noch veröffentlicht werden. Aber bereits die zugehörige Pressemitteilung liefert dir die Quintessenz: (https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html (https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html))
Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.
Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.
Und falls dir der Verfassungsschutz als Quelle nicht "gefällt", verweise ich alternativ auf eine wissenschaftliche Auswertung der Uni Köln, nach der alleine (!) aus der AfD Thüringen rund 150 potenziell verfassungsfeindliche Äußerungen identifiziert wurden (https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/aktuell/artikel/neue-wissenschaftliche-auswertung-so-verfassungsfeindlich-ist-die-thueringer-afd (https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/aktuell/artikel/neue-wissenschaftliche-auswertung-so-verfassungsfeindlich-ist-die-thueringer-afd)). Kannst du ja mal auf die gesamte AfD sowie den Zeitraum ab September 2024 hochskalieren..
Daher nochmals: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst absolut nichts verloren!!
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Worin besteht der Unterschied zwischen rechtsextrem und gesichert rechtsextrem?
Ich meine, dass der Bezeichnung rechtsextrem ja auch eine Feststellung zugrunde liegen muss. Aber welche? Wer vergibt diese Bezeichnungen? nur das BMI?
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Worin besteht der Unterschied zwischen rechtsextrem und gesichert rechtsextrem?
Ich meine, dass der Bezeichnung rechtsextrem ja auch eine Feststellung zugrunde liegen muss. Aber welche? Wer vergibt diese Bezeichnungen? nur das BMI?
Der Begriff "gesichert rechtsextremistisch" wird verwendet, wenn bei der Person oder Gruppe eindeutig und zweifelsfrei eine rechtsextremistische Gesinnung oder Handlungsweise vorliegt. Diese Einstufung erfolgt durch staatliche Sicherheitsbehörden wie den den Verfassungsschutz und basiert auf umfassenden Erkenntnissen und Beweisen.
Konkret bedeutet "gesichert rechtsextremistisch", dass die betreffende Person oder Gruppe:
1.) Gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist, als gegen die zentralen Prinzipien wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und Demokratie
2.) Nationalistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich agiert oder Positionen vertritt, die auf der Ablehnung von ethnischen oder kulturellen Minderheiten basieren
3.) Gewalt als Mittel zu Erreichung politischer Ziele befürwortet oder zumindest unterstützt, auch wenn sie selbst (noch) nicht gewalttätig ist
4) Antisemitische, revisionistische oder antidemokratische Ideologien vertritt.
"Gesichert" bedeutet, dass die Behörde über hinreichende Belege oder Beweise verfügt, die eine eindeutige Zuordnung zur rechtsextremistischen Szene ermöglicht und dass es sich nicht nur um bloße Verdachtsmomente oder Spekulationen handelt.
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"Gesichert" bedeutet, dass die Behörde über hinreichende Belege oder Beweise verfügt, die eine eindeutige Zuordnung zur rechtsextremistischen Szene ermöglicht und dass es sich nicht nur um bloße Verdachtsmomente oder Spekulationen handelt.
So wie ich es verstanden habe, müssen diese Belege nicht von irgendwelchen dahergelaufenen Mitglieder stammen, sondern von Führungskräfte der Organisation.
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Polizei Hamburg: Fast 24 Prozent geben rechte Gesinnung an
Wie viele Polizisten sich selbst im rechten Spektrum verorten, zeigt das Forschungsprojekt „Demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen innerhalb der Hamburger Polizei“: 23,8 Prozent der über 2000 befragten Polizisten gaben an, sich politisch rechts oder rechtsextrem zu verorten.
Was auch immer der Focus unter "rechts" verstehen mag. Im in Deutschland weit verbreiteten einfachen Links-Rechts-Schema steht "rechts" für eine tolerierende oder befürwortende Einstellung gegenüber sozialer Ungleichheit. Auch der Liberalismus und der Konservatismus sind "rechts".
Die mit linker Gesinnung fallen auch aus und werden sich kaum beim Staat bewerben, da sie ja den Staat bekämpfen, oder ist linke Gesinnung mittlerweile angesagt?
Linke Gesinnung ist seit vielen Jahren angesagt. Die Häufung von Linken und Linksextremen im Staatsdienst hatte und hat sogar Strategie. Stichwort: Marsch durch die Institutionen.
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@admin schließe bitte diesen Thread.
Warum?
Das ist ein dienstrechtliches Forum - keine Showbühne für politische Gesinnung.
Hier sollte es doch um die beamtenrechtlichen Frage gehen, ob und inwieweit eine Mitgliedschaft der durch den Verfassungsschutz auf Bundesebene als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD dienstrechtlich zu würdigen ist.
Da sind hier mittlerweile bei der Diskussion so weit weg wie Bayer 04 Leverkusen von der Deutschen Meisterschaft.
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https://m.bild.de/politik/inland/muss-ich-konsequenzen-fuerchten-wenn-ich-fuer-die-afd-bin-681746c8ef9c0c6866b3e673
Bild ist sicherlich nicht die beste Quelle aber vielleicht trotzdem ganz interessant.
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Daher nochmals: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst absolut nichts verloren!!
Stimmt, der Meinung bin ich auch, aber, er von euch hat denn von seiner Remonstrationspflicht oder seinem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht, als man alte Menschen einsam hat verrecken lassen, obwohl die Würde des Menschen doch unantastbar ist, wer von euch hat sich geweigert, Kinder mit Maske in die Schule zu schicken, damit ihnen dort noch in der Nase herumgebohrt werden kann, obwohl das GG die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert, wer von euch hat sich vor seine Kameraden gestellt, die sich keiner potentiell tödlichen Gentherapie unterziehen wollten, obwohl das GG doch die körperliche Unversehrtheit sichern sollte, wer von euch hat sich geweigert, beim brutalen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien mitzuspielen, obwohl wir im GG ein Friedensgebot zu stehen haben? Also bitte, alle jene, die hier brav mitgelaufen sind, sollten zur FDGO besser schweigen.
Und man sollte unbedingt dem Urteil der STASI 2.0, ´tschuldigung meinte den Bundesverfassungsschutz, vertrauen, also jener weisungsgebundenen Behörde, die mit ihren V-Leuten den rechtsterroristischen NSU finanziert hat.
Grüße und so
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@Sindbad der Seefahrer
Guter Beitrag
Viele Beamte haben heute leider vergessen, warum es Beamte gibt, warum sie besondere Rechte und Pflichten haben usw.! Aufgabe von Beamten ist es nämlich explizit NICHT die Regierung zu beschützen und deren Feinde zu beseitigen.
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Eieiei, wenn ich lese was mancher hier schreibt, kann ich kaum glauben, dass wir alle einmal zwei Finger gehoben haben, um dem Staat treue Dienste zu leisten und die Verfassung zu achten.
Fast alle Beispiele, die Seefahrer auflistet, sind durch Inhalts- und Schrankenbestimmungen der Verfassung begründbar.
Die Pflicht zur Remonstration besteht vor allem, für rechtswidrige (inkl. verfassungswidrige) Dienstanweisungen. Es wäre mir neu, dass sich das auch auf Bereiche erstreckt, wo der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage geschaffen hat (InfSchG, Parlamentsarmee, you name it). Die bin ich erst einmal verpflichtet auszuführen, bis das BVerfG deren Unwirksamkeit erklärt hat.
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Eieiei, wenn ich lese was mancher hier schreibt, kann ich kaum glauben, dass wir alle einmal zwei Finger gehoben haben, um dem Staat treue Dienste zu leisten und die Verfassung zu achten.
Also ich habe nie zwei Finger gehoben.
Bei mir war es die ganze Hand. ;)
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Designierter Innenminister schließt pauschale Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch aus
Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Staatsbedienstete, die Mitglied in der Partei sind, müssen trotzdem nicht automatisch mit dienstrechtlichen Folgen rechnen.
06.05.2025, 08.18 Uhr
Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Auffassung des designierten Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht per se mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren.
»Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden«, sagte der CSU-Politiker der »Bild«-Zeitung.
Ähnlich hatte sich vergangene Woche bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) geäußert. »Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden – ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist«, bekräftigte Reul jetzt gegenüber der »Bild«-Zeitung.
Seitdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hat , wird über denkbare Konsequenzen diskutiert, auch über ein mögliches Verbotsverfahren. CDU-Chef Friedrich Merz, der heute zum Bundeskanzler gewählt werden soll, hat sich bisher zurückhaltend dazu geäußert.
Der bei der Wahl im Februar neu in den Bundestag eingezogene AfD-Abgeordnete Sieghard Knodel aus Baden-Württemberg hat inzwischen seinen Austritt aus Fraktion und Partei erklärt. In einer E-Mail schrieb Knodel: »Angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, muss ich mein privates und geschäftliches Umfeld schützen«.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/alexander-dobrindt-schliesst-pauschale-konsequenzen-fuer-beamte-mit-afd-parteibuch-aus-a-d4d9afe9-3c7e-4009-8a97-bf7a5d673cbc
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Hallo,
Also wieder ein Sturm im Wasserglas.
Dennoch sollte jeder Mitarbeiter im ÖD noch einmal ganz scharf nachdenken, ob er oder sie eine Partei unterstützt, die gesichert rechtsextrem ist und zudem ihre Erfolge nur durch Lüge und Hetze feiern konnte.
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Es ist wirklich schrecklich, wie teilweise polemisch, teilweise fragwürdig mit der Thematik umgegangen wird.
Wirklich schade, dass der Admin das Thema nicht schließt.
Ein Forum für Dienstrecht für Hetze und Geschichtsverfälschung zweckzuentfremden, ist äußerlich bedenklich und wirft Fragen auf, ob und inwieweit die Admins selber in eine politische Richtung denken.
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Ich hab das Thema ja nur nebenbei verfolgt und ich stehe der AFD neutral gegenüber aber gibt es denn jetzt öffentliche Beweise für diese Anschuldigung oder nicht?
Ohne Beweise ist das doch ein Them das wirklich abgehakt werden kann oder leben wir in einer Diktatur?
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@Casiopeia1981
Ich bin da eher bei dem Zitat, dass Evelyn Beatrice Hall dem französischen Philosophen Voltaire in den Mund gelegt hat, um seine Einstellung zum Thema Meinungsfreiheit zu spiegeln:
"Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“
Daher geht mir die Interpretation zu weit, die Admins würden das Thema nicht schließen, weil sie die Meinung Einzelner unterstützen.
Das Forum dient ja auch dem Meinungsaustausch und da muss man gut differenzieren, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und welche Beiträge ausschließlich darauf ausgelegt sind, das Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beschädigen oder zu beseitigen.
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Bis jetzt gibt es wohl nur das interne Papier.
Nun wird man die Klageverfahren abwarten müssen.
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Fragdenstaat hat mittlerweile wohl einen Auszug veröffentlicht:
https://fragdenstaat.de/dokumente/271151-besonders-relevante-aussagen-des-afd-bundesverbands-bzw-afd-bundesvorstands/
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Ich hab das Thema ja nur nebenbei verfolgt und ich stehe der AFD neutral gegenüber aber gibt es denn jetzt öffentliche Beweise für diese Anschuldigung oder nicht?
Ohne Beweise ist das doch ein Thema das wirklich abgehakt werden kann oder leben wir in einer Diktatur?
Zunächst hat der Verfassungsschutz diese Einschätzung veröffentlicht, weil er davon ausgeht, dass er genug Beweise gesammelt hat, um seine Auffassung zu stützen.
Die AfD wehrt sich jetzt dagegen, so dass diese Einschätzung sicherlich die Gerichte noch beschäftigen werden.
Entweder reichen die Beweise nicht und die AfD triumphiert in Karlsruhe oder die Beweise reichen und die AfD wird dann wieder die Unabhängigkeit des BVerfG wie in der Vergangenheit in Frage stellen, weil die Richter das falsche Parteibuch haben oder hatten und somit nicht unabhängig seien, sondern nur Marionetten der Altparteien.
Dennoch hoffe ich sehr, dass die Gelegenheit günstig ist, die Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Eine wehrhafte Demokratie muss diese Meinung zwar ertragen, aber nicht den Angriff auf die eigenen Grundfeste (mit)finanzieren.
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Fragdenstaat hat mittlerweile wohl einen Auszug veröffentlicht:
https://fragdenstaat.de/dokumente/271151-besonders-relevante-aussagen-des-afd-bundesverbands-bzw-afd-bundesvorstands/
Joar, nun steh ich hier ich armer Thor und bin so klug wie zuvor.
Eine Aneinandereihung von Aussagen, die durchaus bekannt sind. Aber ist das nicht Meinungsfreiheit?
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Eine Aneinandereihung von Aussagen, die durchaus bekannt sind. Aber ist das nicht Meinungsfreiheit?
Ja, wir beobachten hier die Freiheit, rechtsextreme Meinungen zu äußern.
Diese frei geäußerten Meinungen hat das BfV gesammelt, bewertet und kommt dabei zu dem Schluss, dass die Bundes-AfD eben gesichert als rechtsextrem zu betrachten sei.
Nur darum geht es (zu diesem Zeitpunkt).
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Eine Aneinandereihung von Aussagen, die durchaus bekannt sind. Aber ist das nicht Meinungsfreiheit?
Ja, wir beobachten hier die Freiheit, rechtsextreme Meinungen zu äußern.
Diese frei geäußerten Meinungen hat das BfV gesammelt, bewertet und kommt dabei zu dem Schluss, dass die Bundes-AfD eben gesichert als rechtsextrem zu betrachten sei.
Nur darum geht es (zu diesem Zeitpunkt).
Aber es soll doch in ein Verbotverfahren laufen. Damit will man doch auch diese Meinung verbieten, unterbinden u.a.. Dann geht die Meinungsfreiheit doch flöten?
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Wenn ich dann aber z.B. das Zitat Weidels über ihre jugendlichen Freibad- und Heimweg-Erfahrungen lese (aber auch andere "Beweise"), "hoffe" ich, das restliche Dokument enthält noch deutlich härtere Passagen. Sonst wird das vor Gericht doch kaum Bestand haben, und dann hätte man der AfD einen sehr sehr großen Gefallen auf dem Silbertablett serviert.
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Es geht noch einen Schritt weiter, Nelson.
Sowohl das Parteiverbots- als auch das Finanzierungsausschlussverfahren verlangen eine Betroffenheit des Schutzguts der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, auf deren „Beeinträchtigung oder Beseitigung“ eine Partei „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ entweder ausgehen (Art. 21 Abs. 2 GG) oder ausgerichtet sein (Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG) muss. Die Voraussetzungen des „Darauf Ausgehens“ und des „Darauf Ausgerichtetseins“ sind dabei nicht identisch. Ein „Darauf Ausgerichtetsein“ setzt ein qualifiziertes und planvolles Handeln zur Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus, ohne dass es auf das Erfordernis der Potentialität ankommt.
Es reicht daher nicht aus, wenn einzelne Mitglieder gesichert rechtsextrem sind, sondern es müssen sich solche Ziele in den politischen Zielen der Partei wiederfinden.
Die AfD ist aus Sicht des Verfassungsschutzes schließlich als Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet. Dies setzt voraus, dass sie über das bloße Bekennen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hinaus die Grenze zum Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreitet. Dass sie in geplanter und qualifizierter Weise zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unmittelbar ansetzt, muss bspw durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und ihre sonstigen Aktivitäten, ihre Parteiprogramme sowie durch ihre nationale und internationale Vernetzung belegt werden.
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Fragdenstaat hat mittlerweile wohl einen Auszug veröffentlicht:
https://fragdenstaat.de/dokumente/271151-besonders-relevante-aussagen-des-afd-bundesverbands-bzw-afd-bundesvorstands/
Danke für den Link. Was ich mich vor diesem Hintergrund frage:
Die Äußerungen sind zumindest teilweise sicherlich rechtsextrem. Eine rechtsextreme Position ist nach meinem Verständnis jedoch nicht per se verboten. Jedenfalls bin ich unsicher, ob eine solche Position zwangsläufig mit der FDGO unvereinbar unvereinbar ist. Aber erfüllen einige dieser Aussagen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung? Das liegt meines Erachtens viel näher als abdere Erwägungen.
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Ich habe erstmal hier aufgeräumt und alle themenfremden Postings entfernt.
Ich bitte dringlichst darum zum Thema zurückzukommen, das da lautet:
Dienstrechtliche Konstequenzen für AfD-Mitglieder nach V-Einstufung?
Weitere themenfremde Postings werden konsequent gelöscht.
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Angenommen, ich würde eine AfD-Mitgliedschaft anstreben: Dann wäre ich doch zunächst mal Mitglied im örtlichen Stadt-/Gemeindeverband, darüber dem Kreisverband, darüber dem Landesverband und darüber dann dem Verband, der jetzt als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wird. Wäre ich dann alleine dadurch auch "gesichert rechtsextremistisch"?
Und angenommen, ich würde in einer Stadt/Kommune sein, die unter einen der Landesverbände fällt, bei denen es diese Einstufung schon länger gibt - was änderte sich dann eigentlich?
Das die Fragestellung jetzt durch die Medien geht, und manche Politiker meinen ihre Rechtsunkenntnis dazu ausdrücken zu müssen, gehört halt zum Spiel dazu. Genau wie die AfD-Äußerungen dazu. Umgekehrt liefe es ja genauso... https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-streit-bedenkliches-verstaendnis-vom-rechtsstaat-a-66e37fcf-848f-4eb2-ae73-5201c6d23581
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Diese ganze Diskussion erinnert mich an den Spruch
"Viel Geschrei, wenig Wolle" sagte der Bauer, als er die Sau schor.
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@Rentenonkel, Du hast mit Deinen Ausführungen natürlich völlig Recht: Es geht bei der Bewertung des BfV um mehr, als blos eine Sammlung von Zitaten aus der Partei.
Erschreckend finde ich diesbezüglich dennoch viele Reaktion hier im Forum, die der Einschätzung nicht glauben wollen, oder dem BfV hier die Kompetenz absprechen. Ein gutes Viertel der Wähler setzt (aus welchen Gründen auch immer) mittlerweile Hoffnungen in die AfD - und nimmt damit einen Angriff auf die FDGO zumindest billigend in Kauf.
Um am Thema zu bleiben: Dienstrechtlich wird eine Mitgliedschaft natürlich keine direkten Konsequenzen haben, weil allein die Mitgliedschaft zum aktuellen Zeitpunkt kein Beleg für eine gegen die Verfassung gerichtete Aktivität darstellt. Die AfD wirbt ja auch mit hoch-libertären Ideen, die vielleicht den ein oder anderen ansprechen - das wäre ja im Bereich des Vertretbaren.
Grundsätzlich finde ich die Einschätzung des BfV begrüßenswert, da es jedem im Land als Anregung dienen kann, sich über die eigene Verfassungstreue Gedanken zu machen - gilt nicht nur für Beamte oder TB im öD, sondern eigentlich für alle Bürger im Lande.
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Aber es soll doch in ein Verbotverfahren laufen. Damit will man doch auch diese Meinung verbieten, unterbinden u.a.. Dann geht die Meinungsfreiheit doch flöten?
Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.
Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.
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Und ja jeder der Parteispenden macht sollte aus dem Öff Dienst entfernt werden also für die Faschos dann wäre der dicke Chef raus
Aber es soll doch in ein Verbotverfahren laufen. Damit will man doch auch diese Meinung verbieten, unterbinden u.a.. Dann geht die Meinungsfreiheit doch flöten?
Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.
Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.
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Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.
Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.
Den letzten Teil würde ich unterschreiben. Das ist ja auch das, was der neue BM Dobrindt gesagt hat.
Ob aber die Abschaffung des Grundgesetzes und damit unserer FDGO von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, da würde ich schon für Ottonormal ein Fragezeichen dran machen, auch wenn es Artikel 146 GG gibt, der ja ein Nachdenken über eine neue Verfassung zulassen dürfte. Für Beamte dürfte das meiner Auffassung nach eindeutig gegen den Amtseid und die Verpflichtung zur Mäßigung verstoßen, denn man hat auf das aktuell gültige GG die Treue geschworen.
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Grundsätzlich finde ich die Einschätzung des BfV begrüßenswert, da es jedem im Land als Anregung dienen kann, sich über die eigene Verfassungstreue Gedanken zu machen - gilt nicht nur für Beamte oder TB im öD, sondern eigentlich für alle Bürger im Lande.
Yep, das Gutachten trägt dazu bei, dass niemand (mehr) behaupten kann, er "habe von nichts gewusst".
Spätestens seit letzter Woche steht fest, dass die AfD eine extremistische Bestrebung ist (unter anderem, weil ihr propagiertes "Volksverständnis" nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist).
Entsprechend sollte sich jeder mit AfD-Parteibuch überlegen, wie er ganz persönlich zu unserer FDGO mit ihren drei Hauptprinzipien (Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie) steht. Im Anschluss an diese kritische Reflexion gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Er kommt zu dem Schluss, dass die genannten Werte der FDGO vielleicht doch gar nicht so verkehrt sind. Ein Austritt aus der Partei wäre die logische Konsequenz (soll es in den letzten Jahren ja durchaus auch gegeben haben).
2.) Er stellt fest, dass er ein Verfassungsfeind ist. Dann ist er zwar in der AfD weiterhin gut aufgehoben, hat aber im Gegenzug nichts (mehr) im öffentlichen Dienst verloren!
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Bei Spiegel online sind einige Passagen aus dem Gutachten zitiert. Eine Menge AfD Mitglieder auf allen Ebenen hat definitiv ein Problem mit der FDGO, einige davon sind im ÖD oder Soldaten und gehören m.E. aus dem Dienst entfernt bzw. die Pension entzogen. Insbesondere wird systematisch vom kleinsten Parteimitglied bis hinauf zu Höcke, Chrupalla und Weidel ein von GG abweichendes Volksverständnis vertreten, indem man Passdeutsche von den echten Deutschen unterscheidet und Immigranten und Passdeutschen eine Art Messer-Kultur unterstellt.
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Bei Spiegel online sind einige Passagen aus dem Gutachten zitiert. Eine Menge AfD Mitglieder auf allen Ebenen hat definitiv ein Problem mit der FDGO, einige davon sind im ÖD oder Soldaten und gehören m.E. aus dem Dienst entfernt bzw. die Pension entzogen.
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Gottseidank ist das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums nicht mehr in Kraft. Wünsche zur Entfernung der AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst werden derzeit noch Wünsche bleiben. Eine Entfernung von Menschen aus dem öffentlichen Dienst wird weiterhin in erster Linie an deren (Straf-)taten zu messen sein.
Zumindest dann, wenn der Beamte seine Entfernung aus dem Dienst nicht hinnimmt und klagt. Die Bundesregierung hat sich ja bekanntlich mit dem neuen Disziplinarrecht 2024 ermächtigen lassen, Entlassungen von Beamten selber auszusprechen ohne die Judikative bemühen zu müssen.
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Bei Spiegel online sind einige Passagen aus dem Gutachten zitiert. Eine Menge AfD Mitglieder auf allen Ebenen hat definitiv ein Problem mit der FDGO, einige davon sind im ÖD oder Soldaten und gehören m.E. aus dem Dienst entfernt bzw. die Pension entzogen. Insbesondere wird systematisch vom kleinsten Parteimitglied bis hinauf zu Höcke, Chrupalla und Weidel ein von GG abweichendes Volksverständnis vertreten, indem man Passdeutsche von den echten Deutschen unterscheidet und Immigranten und Passdeutschen eine Art Messer-Kultur unterstellt.
Na Gott sei Dank haben wir in einer Demokratie andere Stellen die sowas entscheiden somit kannst du deine Meinung sicherlich kund tun aber diese spielt Gott sei Dank KEINE Rolle.
Das schreibe ich nicht als AFD Symphatistant sonder als Befürworter einer Demokratie.
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Vom GG abweichendes Volksverständnis, das ist interessant.
Nochmal: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (hatte ich ja schon weiter oben geschrieben bzw. zitiert).
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Vom GG abweichendes Volksverständnis, das ist interessant.
Nochmal: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (hatte ich ja schon weiter oben geschrieben bzw. zitiert).
Ich wüsste nicht, warum ein ethnisch-abstammungsmässiges Volksverständnis (z.B. immer noch ein wesentliches Prinzip des gegenwärtigen, erst recht des bisherigen deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949) gegen ebendieses Grundgesetz verstieße. Das Brett auf das sich das Bundesamt für Verfassungsschutz begibt, ist ein dünnes:https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665 (https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665).
Darauf gegründete Gerichtsverfahren zur Entfernung von AfD-Mitgliedern aus dem öffentlichen Dienst werden nicht zum gewünschten Erfolg führen, solange sich die betreffende Person nicht Straftaten zurechnen lassen muss.
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Das Brett auf das sich das Bundesamt für Verfassungsschutz begibt, ist ein dünnes:https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665 (https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665).
Der BfV-Befund fußt "auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst". Demgegenüber steht die von dir zitierte Einzelmeinung von Herrn Murswiek.
Da die AfD ja bereits Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat, werden wir sehen, wer von beiden Recht behält..
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Das Brett auf das sich das Bundesamt für Verfassungsschutz begibt, ist ein dünnes:https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665 (https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665).
Der BfV-Befund fußt "auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst". Demgegenüber steht die von dir zitierte Einzelmeinung von Herrn Murswiek.
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Wenn sich eine staatliche Behörde selber eine "sorgfältige gutachterliche Prüfung ... von rund drei Jahren.." bescheinigt, dann muss es sie ja recht haben. Eine Veröffentlichung des Gutachtens ist nicht notwendig. Alles ist gut.