Autor Thema: Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?  (Read 10305 times)

lotsch

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Zur Einordnung: Ich war und bin weder Mitglied noch Sympathisant der AfD und habe auch keine Wahlabsicht zugunsten dieser Partei. Mich interessiert die Frage ausschließlich aus gesellschaftspolitischer Perspektive.

Ich möchte Euch bitten, zu diskutieren, ob die folgenden Einschätzungen zutreffend sind. Hintergrund sind erste Forderungen und Anregungen einzelner Politiker, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat.

Dazu folgende dpa-Agenturmeldung in der FAZ vom 3. Mai 2025:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/debatte-ueber-afd-leute-im-staatsdienst-und-parteifinanzen-110453732.html

Frage: Sind dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst aufgrund der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtlich zulässig?

Antwort:
Dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich rechtlich zulässig, setzen jedoch enge verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Voraussetzungen voraus. Maßgeblich sind hier insbesondere:

   1.   Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG): Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (abgeleitet aus Art. 33 Abs. 5 GG und arbeitsrechtlicher Treuepflicht).

   2.   Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Diese Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine gewichtige Erkenntnis, stellt jedoch kein Automatismus dar. Sie kann als Anlass genommen werden, das Verhalten einzelner AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.

   3.   Einzelfallprüfung erforderlich: Allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlich eingestuften Partei rechtfertigt noch keine Entfernung aus dem Dienst. Es muss konkret festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht mehr die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO einzutreten. Dies kann durch Äußerungen, Verhalten im Dienst oder aktive Funktionärstätigkeit gegeben sein.

   4.   Verhältnismäßigkeit und rechtliches Gehör: Dienstrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Disziplinarverfahren oder Entfernung aus dem Dienst müssen verhältnismäßig sein und unterliegen dem rechtlichen Gehör sowie der gerichtlichen Kontrolle (z. B. durch Verwaltungsgerichte).

Fazit: Dienstrechtliche Konsequenzen sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze möglich, wenn sich aus dem Verhalten oder der konkreten Tätigkeit eines AfD-Mitglieds Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue ergeben. Eine pauschale Entfernung allein wegen der Parteimitgliedschaft wäre verfassungswidrig.

Das ist alles richtig, was du gesagt hast, aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist. Das bedeutet, auf Anordnung der Behörde wirst du aus dem Dienst entlassen und hast keine Besoldung mehr, dann musst du vor einem Verwaltungsgericht evtl. jahrelang oder Jahrzehnte klagen und deine Verfassungstreue beweisen.

Das widerum könnte zu einem Spitzeltum und einer sozialen Differenzierung innerhalb einer Behörde führen. Man wird überlegen müssen, was man zu wem sagen kann, oder was man überhaupt noch sagen kann. Übrigens auch innerhalb eines Forums. Ich wurde selbst schon bedroht, dass man mich "meldet". Das hat jetzt ganz neue Konsequenzen.

Bastel

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@Bastel,

Die Kriminalstatistik besagt, dass sich Zahl der Morde zwischen 1991 und 2021 halbiert hat. Zwischen 2014 und 2024 lag die Zahl der Morde konstant zwischen 220 bis 250 im Jahr. Die AfD operiert mit frei erfundenen Lügenmärchen und ein Viertel ist so dumm, das zu glauben und verschenkt Wählerstimmen.

Mehr kommt da nicht? Stell dir vor, die Zahl wäre ohne Migranten signifikant gesunken? Oder hätten dann Deutsche mehr „gemordet“?  ::)

Wurde das 1.100 Seiten Gutachten eigentlich veröffentlicht? Das Beste ist natürlich das Lügenmärchen von Faeser. Als ob das BMI nichts davon wusste :D

MoinMoin

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aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist.
Spooky.
Kannst du das näher erläutern, das ist mir neu.

Bastel

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Wer zerstört den das Land seit Jahren? Merkelianer, SPD und Grüne.

-Massenmigration
-Anschläge
-Gruppenvergewaltigungen
-Morde
-kaputte Sozialsysteme
-gescheiterte Energiewende
-kaputte Bundeswehr

Aber die AfD würde Deutschland kaputt machen. Genau.

Gut, wie gewünscht nehmen wir die Stichworte einmal auseinander.

-Massenmigration

Wir haben eine Verfassung und eine europäische Asylpolitik, die zunächst einmal allen, die Asyl oder subsidiären Schutz ersuchen, ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert. Jeder, der auf dem Ticket kommt, muss also erst einmal geprüft werden. Das kann man anders organisieren, aber es ändert wenig an dem Interesse von Menschen, in die EU und dort insbesondere in die wirtschaftsstarken Nationen zu migrieren. Das Asyl- und Schützsystem in Gänze zu ändern, würde eine Verfassungsänderung bedeuten, die uU. sogar die Ewigkeitsklausel des Art. 1 beträfe. So offen sinniert nicht einmal die AfD darüber, weil dann nachweisbar wäre, dass sie die FDGO in Frage stellt. Das Migrationsproblem muss also anders gelöst (im Rahmen der Verfassung) werden: durch Kontrollen an den EU Außengrenzen, Verfahren außerhalb der EU und eine funktionierende Binnenverteilung zwischen den EU Staaten und garantierte Mindeststandards der Unterbringung Schutzsuchender. Dazu noch eine funktionierende Außen- und Entwicklungshilfepolitik, um Fluchtursachen zu bekämpfen.

-Anschläge
Haben die wirklich zugenommen? War es dahingehend in den 1970ern beispielsweise sicherer in Deutschland? Sind migrantische Täter da wirklich in der Mehrzahl und sind das dann kürzlich nach Deutschland gekommene?

-Gruppenvergewaltigungen
Bekommt man heute durch die Vernetzung der Nachrichten einfach nur mehr mit. Ob Gruppen- oder Einzelvergewaltigung ist meiner Meinung nach unerheblich. Ich denke, dass das kaum häufiger vorkommt, als früher (bei größerer Gesamtbevölkerung heute). Früher wurde da nur der Mantel des Schweigens drüber ausgebreitet, wenn hinterm Schützenzelt Mal gegen den Willen der Frau ein uneheliches Kind gezeugt wurde. Sowas landete nicht in der Bild, sondern die Frau häufig im Exil oder einer aus religiösen Gründen verordneten Zwangsehe mit dem Vergewaltiger. War also früher alles besser?
-Morde
Zu der Statistik haben andere sich schon geäußert.

-kaputte Sozialsysteme
Kann die Politik etwas dafür? Sowohl die KVen als auch die Rente leiden unter dem demografischen Wandel. Ohne den Zuzug arbeitender Migranten sähe es da ja heute noch viel schlimmer aus. Hier ist Einwanderung in den Arbeitsmarkt eher dort Lösung, als das Problem. Da macht für AfD aber viel durch Stimmungsmache kaputt.

-gescheiterte Energiewende
Ich höre eher von den Netzbetreibern, dass es zu schnell geht. Teils werden Anschlussbegehren verweigert, weil sonst der verlegte Klingeldraht glüht. Und jetzt muss mir noch jemand erklären, wie das Energiekonzept der AfD insbesondere im Wärmebereich aussieht. So wie das von Trump? In dem Wissen,dass heimische Ressourcen endlich sind, Expansionsphantasien und Erpressung für Rohstoffabkommen betreiben?

-kaputte Bundeswehr
Hätte die AfD also der Bevölkerung vermittelt, dass in Friedenszeiten Geld zugunsten von Aufrüstung und Erhalt hätte verschoben werden müssen? So funktioniert der Mensch nunmal nicht. Nennt sich Präventionsparadoxon.

Aber grundsätzlich zum Thema Einstufung der AfD.
Der Verfassungsschutz hat die AfD als nachgewiesen rechtsextrem eingestuft. Das sagt zunächst nichts über das Verhältnis der AfD zur FDGO aus, weshalb ich vorsichtig mit Verbotsersuchen und auch mit dienstrechtlichen Konsequenzen für Staatsdiener wäre. Erst mit einem Verbotsverfahren würde überhaupt über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD befunden. Stand jetzt ist nur festgestellt worden, dass sie rechtsextrem ist - also extrem rechts ist.

Wieder nur leere Hülsen, Whataboutism und ein weiter so. Mit Volldampf gegen die Wand.

Und genau deshalb wird die AfD nächstes Jahr weiter Wahlen gewinnen und 2029 stärkste Kraft im Bund.

GeBeamter

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Und was soll die Konsequenz sein? Dass die jetzt regierenden Parteien Lösungen an der Verfassung vorbei suchen?

Freuen Sie sich, das wird in einigen Bereichen als "Arbeitsnachweis" sogar gemacht werden, z.B. rechnet jeder damit, dass Innenminister Dobrindt unverzüglich alle Migranten an den Grenzen mit der Begründung abweisen wird, dass sie gemäß Dublin durch einen sicheren Drittstaat einreisen wollten. Problem: es besteht ein Recht auf ein Prüfverfahren, wenn es sich um einen Asylfall oder subsidiären Schutz handeln könnte. Nicht wenige Juristen rechnen damit, dass Zurückweisung nach kurzer Zeit per einstweiliger Anordnung gerichtlich ausgesetzt werden könnte. Dobrindt kann dann sagen, er habe es versucht und die Ankündigung kann mit minimalem Gesichtsverlust ad Acta gelegt werden. So wie die Debatte über Atomkraft im Koalitionsvertrag.

lotsch

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aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist.
Spooky.
Kannst du das näher erläutern, das ist mir neu.

„Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch
im Beamtenrecht (...) eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzu-
kehren.“ Diese Aussage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
zur Verfassungstreue von Staatsdienern stammt aus der Regierungs-
befragung vom 16.3.2022. Sie war Bestandteil der Antwort auf eine
Frage des Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann (SPD). Dieser
hatte sich angelegentlich nach Faesers „Aktions plan zur Entfernung von
Rechtsextremisten aus den Kreisen der Sicherheitsbehörden“ erkun-
digt und seiner Parteigenossin damit, dezent lächelnd, das dringend
benötigte Stichwort geliefert, um das Thema Beweislastumkehr in den
parlamentarischen Prozess einzuführen. Ein Thema, das sie laut eige-
nem Bekunden „schon seit Langem umtreibt“, konnte nun erstmals auf
dem Humus der Scheinlogik erste zarte Wurzeln schlagen.
Dass die Implementierung doppelter Standards in das Rechtssys -
tem in vollem Gange ist, lässt sich schon seit einigen Jahren konstatie -
ren und wurde im Rahmen dieser Kolumne auch schon mehrfach the-
matisiert. Die nun durch Frau Faeser zelebrierte Nonchalance, mit der
sie die größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats über
Bord zu fegen gedenkt, hat jedoch eine neue Qualität.
Da im März niemand Frau Faeser Einhalt gebot, nahm sie neun Mo -
nate später einen neuen Anlauf, diesmal am 7.12. in der ARD-Sendung
Maischberger. So habe im öffentlichen Dienst nichts zu suchen, wer
beispielsweise „Umsturzfantasien“ hege. Man müsse dann „die Mög-
lichkeit haben, jemanden auch schnell rauszubekommen“. Sie plane die
Umstellung des Disziplinarrechts, „dass man mittels eines Verwaltungs -
akts jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernt und dann eben
auch ihm die Beweislast überlassen muss, zu sagen, ich bin aber an-
ständig und habe mir nichts zuschulden kommen lassen."
Nach zahlreichen Beschwerden in den sozialen Netzwerken er-
folgte das Dementi bereits vier Tage später in der ARD-Sendung Anne
Will, wo Faeser darauf abstellte, sich „etwas umgangssprachlich“ aus -
gedrückt zu haben, und erklärte: „Nein, ich will nicht die Beweislast
umkehren.“ Dass das Ersetzen regulärer Verwaltungsgerichtsverfah-
ren durch einfache Verwaltungsakte eben genau eine Beweislastum-
kehr bedeutet, dürfte der vom folgenden Wortschwall erschlagene
Zuschauer dann schon gar nicht mehr mitbekommen haben. Noch
weniger klar wurde, wie lange die nicht beabsichtigte Beweislastum-
kehr die Innenministerin tatsächlich schon umtreibt. Wie es sonst
noch in ihr denkt, stimmt ebenfalls misstrauisch. So legte ihr Haus
kürzlich ein Positionspapier zur anlasslosen und massenhaften Über-
wachung von E-Mails und Chatrooms vor. Zurück bleibt der Eindruck
des verantwortungslosen Zündelns an den Grundlagen des Rechts-
staats. Wer derart bedenkenlos die Lunte durch die Talkshows trägt,
sollte zunächst die eigene Verfassungstreue auf einen strengen Prüf -
stand stellen. •
Dr. h.c. Gerhard Strate ist Rechtsanwalt in Hamburg und einer der renommierten
Strafverteidiger des Lande

und hier die offizielle Verlautbarung des BMI:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html

NelsonMuntz

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und hier die offizielle Verlautbarung des BMI:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html

Kannst Du den Teil mit der Beweistlastumkehr aus dem verlinkten Text bitte kurz zitieren?

Ich lese dort:

Zitat
Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Dabei bleibt der Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet.

Aber davon mal ab: Glaubst Du wirklich, Menschen, die sich aktiv gegen die FDGO stellen oder derartige Unternehmungen wohlwollend tolerieren, sind im Staatsdienst (egal ob verbeamtet oder als TB) gut aufgehoben? 

BVerfGBeliever

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Aber grundsätzlich zum Thema Einstufung der AfD.
Der Verfassungsschutz hat die AfD als nachgewiesen rechtsextrem[istisch] eingestuft. Das sagt zunächst nichts über das Verhältnis der AfD zur FDGO aus [...]

Während ich deinen restlichen Ausführungen zustimme, zu diesem Punkt eine kurze Korrektur:

Doch, genau das tut es! Hier ein entsprechendes Beispielzitat: "Bestrebungen, die den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine Normen und Regeln ablehnen, werden als Extremismus bezeichnet." (Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/extremismus-node.html)


und hier die offizielle Verlautbarung des BMI

In der verlinkten Verlautbarung lese ich Folgendes: "Künftig können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden."

Gibt es hier etwa irgendjemand, der das falsch findet?

MoinMoin

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aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist.
Spooky.
Kannst du das näher erläutern, das ist mir neu.

„Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch
im Beamtenrecht (...) eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzu-
kehren.“ Diese Aussage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
zur Verfassungstreue von Staatsdienern stammt aus der Regierungs-
befragung vom 16.3.2022.
Ach so, die Änderungen, die z.B. in Baden-Württemberg schon seit 2008 existieren und durch das Bundesverfassungsgericht geprüft und 2020 akzeptiert wurde.
Und die die Taube Nuss Faeser als Beweislastumkehr - Ahnungslos wie sie nun mal ist - titulierte.

Nein, auch mit dieser Änderung im Disziplinarrecht - also der Änderung im Verfahrensablauf - muss der Staat weiterhin beweisen, dass der Beamte nicht mehr verfassungstreu ist.

Aber wie hohl muss man sein, wenn man ungeprüft Worte der Faeser glauben schenkt?

Eukaryot

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Ich vermute, dass lotsch Folgendes meint. Ich bitte um Überprüfung, da ich kein Jurist bin:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Diszipli­narverfahren am 1. April 2024 (BGBl. I 2023, S. 389) wurde § 34 BDG dahingehend geändert, dass Disziplinarmaßnahmen nunmehr nicht ausschließlich durch Disziplinarklage, sondern auch durch Verwaltungsakt ausgesprochen werden können. Die Disziplinarbehörden sind nun gemäß § 5 BDG i. V. m. §§ 13, 14 und 33 BDG befugt, eigenständig die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts anzuordnen. Die Möglichkeit zur Erhebung eines Widerspruchs (analog § 68 VwGO) sowie der Klage (§ 40 VwGO) bleibt erhalten. § 13 BDG wurde neu gefasst und konkretisiert nun die Bemessungskriterien für Disziplinarmaßnahmen, wobei insbesondere der Gesichtspunkt des Vertrauensverlustes hervorgehoben wird. § 85 BDG regelt das Inkrafttreten und bestimmt, dass die Neuregelungen ausschließlich für Verfahren gelten, die nach dem 1. April 2024 eingeleitet worden sind.

Casiopeia1981

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Man muss mehrere Ebenen denke ich unterscheiden:

1. Für die Organisation AfD muss schnellstens ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Die AFD hat es einfach nicht geschafft, die extremisitischen Personen aus den eigenen Reihen loszuwerden. Das Schmierenspiel in Thüringen war der öffentliche Versuch, die Demokratie vorzuführen. Das muss endlich ein Ende finden.

2. Das Entfernen aus dem Beamtenverhältnis hat zu recht hohe Hürden. Ich denke, es wird in jedem Einzelfall darauf ankommen, welche Rolle derjenige in der Organisation einnimmt.

Es gibt, wenn ich mich richtig erinnere, einen Präzedenzfall zu den REP aus den 80er/90er Jahre. Damals wurde die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vom Gericht abgelehnt, weil die REP seinerzeit auch einen demokratischen Flügel hatten und der damalige Beamte auf dieser Seite stand.

3. Die Bürger, die die AfD wählen, habe ihre Gründe und es liegt an den anderen Parteien, die Bürger mit guter Sachpolitik von sich zu überzeugen.



lotsch

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Man muss mehrere Ebenen denke ich unterscheiden:

1. Für die Organisation AfD muss schnellstens ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Die AFD hat es einfach nicht geschafft, die extremisitischen Personen aus den eigenen Reihen loszuwerden. Das Schmierenspiel in Thüringen war der öffentliche Versuch, die Demokratie vorzuführen. Das muss endlich ein Ende finden.

2. Das Entfernen aus dem Beamtenverhältnis hat zu recht hohe Hürden. Ich denke, es wird in jedem Einzelfall darauf ankommen, welche Rolle derjenige in der Organisation einnimmt.

Es gibt, wenn ich mich richtig erinnere, einen Präzedenzfall zu den REP aus den 80er/90er Jahre. Damals wurde die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vom Gericht abgelehnt, weil die REP seinerzeit auch einen demokratischen Flügel hatten und der damalige Beamte auf dieser Seite stand.

3. Die Bürger, die die AfD wählen, habe ihre Gründe und es liegt an den anderen Parteien, die Bürger mit guter Sachpolitik von sich zu überzeugen.

Wie wird ein AfD-Verbotsverfahren ausgehen? Es kann mit einem Verbot der AfD ausgehen, oder mit keinem Verbot der AfD. Es gibt nur diese zwei Möglichkeiten.
Bei einem Verbot könnte es Aufstände geben. Stellt euch nur vor, sämtliche AfD-Abgeordnete müssten den Bundestag und die Landtage verlassen, sofort nach dem Urteil. Meint ihr das würde alles friedlich über die Bühne gehen? Ich hätte da meine Zweifel. Wir hätten dann in Deutschland eine dermaßen starke außerparlamentarische Opposition mit großem Rückhalt in der Bevölkerung, wie ich es mir nicht vorstellen möchte und einen enormen Renomeeverlust im Ausland. Bei keinem Verbot der AfD würde diese triumphieren.
Mein Vorschlag wäre, es so zu machen wie Dänemark, man nimmt ihnen den Wind aus den Segeln, indem man ihre Themen abgreift. In Dänemark wurde eine starke rechtsextreme Partei so erfolgreich marginalisiert.

BVerfGBeliever

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Der Beweis, dass die AfD sich angeblich nicht verfassungstreu verhalten hat, steht nach meiner Information noch aus. Oder ist das in Rede stehende Gutachten inzwischen auch an andere Personen wie Vertreter des Spiegel durchgestochen worden?

Keine Sorge, das vollständige Gutachten wird sicher noch veröffentlicht werden. Aber bereits die zugehörige Pressemitteilung liefert dir die Quintessenz: (https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html)

Zitat
Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.


Und falls dir der Verfassungsschutz als Quelle nicht "gefällt", verweise ich alternativ auf eine wissenschaftliche Auswertung der Uni Köln, nach der alleine (!) aus der AfD Thüringen rund 150 potenziell verfassungsfeindliche Äußerungen identifiziert wurden (https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/aktuell/artikel/neue-wissenschaftliche-auswertung-so-verfassungsfeindlich-ist-die-thueringer-afd). Kannst du ja mal auf die gesamte AfD sowie den Zeitraum ab September 2024 hochskalieren..

Daher nochmals: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst absolut nichts verloren!!

Thomber

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Worin besteht der Unterschied zwischen rechtsextrem und gesichert rechtsextrem?
Ich meine, dass der Bezeichnung rechtsextrem ja auch eine Feststellung zugrunde liegen muss. Aber welche? Wer vergibt diese Bezeichnungen?  nur das BMI?

Rentenonkel

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Worin besteht der Unterschied zwischen rechtsextrem und gesichert rechtsextrem?
Ich meine, dass der Bezeichnung rechtsextrem ja auch eine Feststellung zugrunde liegen muss. Aber welche? Wer vergibt diese Bezeichnungen?  nur das BMI?

Der Begriff "gesichert rechtsextremistisch" wird verwendet, wenn bei der Person oder Gruppe eindeutig und zweifelsfrei eine rechtsextremistische Gesinnung oder Handlungsweise vorliegt. Diese Einstufung erfolgt durch staatliche Sicherheitsbehörden wie den den Verfassungsschutz und basiert auf umfassenden Erkenntnissen und Beweisen.

Konkret bedeutet "gesichert rechtsextremistisch", dass die betreffende Person oder Gruppe:

1.) Gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist, als gegen die zentralen Prinzipien wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und Demokratie

2.) Nationalistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich agiert oder Positionen vertritt, die auf der Ablehnung von ethnischen oder kulturellen Minderheiten basieren

3.) Gewalt als Mittel zu Erreichung politischer Ziele befürwortet oder zumindest unterstützt, auch wenn sie selbst (noch) nicht gewalttätig ist

4) Antisemitische, revisionistische oder antidemokratische Ideologien vertritt.

"Gesichert" bedeutet, dass die Behörde über hinreichende Belege oder Beweise verfügt, die eine eindeutige Zuordnung zur rechtsextremistischen Szene ermöglicht und dass es sich nicht nur um bloße Verdachtsmomente oder Spekulationen handelt.