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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: katika am 09.05.2025 10:37

Titel: Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 09.05.2025 10:37
Hallo an alle,

ich tu mich schwer mit der Entscheidung GKV oder Öffnungsaktion, und die Zeit läuft langsam davon.

Ich wurde zum 1.4. in A13 als Lehrerin (Berlin, ab Juli Stufe 5) verbeamtet und werde diesen Monat 46. Ich war vorher 10 Jahre im Schuldienst, daher auf Lebenszeit. Ich habe 2 Kinder (8, 17) und war stets in Teilzeit, zwischen 61-77% (in Zukunft evtl. höher, aber Vollzeit eher nicht).

Ich habe nach Risikovoranfragen bereits ein Maklerangebot von der Barmenia (ohne Öffnung) mit saftigem Risikozuschlag (74 EUR), Beihilfeergänzung, 2Bett-Tarif (100%), summa summarum 417 EUR. Nun soll ich den Probeantrag unterschreiben. Das Problem ist: Der Makler hat, nach Durchsicht meiner Patientenquittung der GKV, nur rudimentär Dinge angegeben, die Gesundheitsfragen sind jedenfalls nicht "wahrheitsgemäß und vollständig" beantwortet, und so traue ich mich das nicht zu unterschreiben. Ein Honorarberater hat mir auch dringend davon abgeraten, da letztendlich ich in der Verantwortung stehe, nicht der Makler.

Ich habe die Tabelle einer anderen großen Maklerberatung ausgefüllt, die sehr viel gewissenhafter nachfragt, die hat direkt gesagt, dass es ohne Öffnungsaktion wenig Chancen gibt. Ein anderer, kleinerer Makler hatte auch schon abgewunken. Alles, was ich habe, ist behandlungs- u. beschwerdefrei, dennoch in Summe viel (kleine Schilddrüse mit zwar grenznahen, aber immer noch Normwerten im Blut, Vitligo/ Weißfleckenkrankheit, Brustzysten, Gebärmuttermyome  sowie ein paar Fehldiagnosen in der Patientenakte wie Schilddrüsenunterfunktion und die Psoriasis, die seit 2016 ausgeheilt ist...; vor 9 Jahren eine F-Diagnose "Angststörung" von einem Hausarztbesuch nach Versterben der Eltern).

Öffnung würde mich, nebenbei bemerkt, ruhiger schlafen lassen, das ganze Drama um vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzungen kann man sich damit ja sparen. Wenn ich bei meinem Barmenia-Angebot 30% auf den Normaltarif raufschlage, kämen 285 EUR zzgl 45,77 EUR Pflegevers. raus. (so ähnlich ist das auch bei Kolleginnen, die mit ÖA kürzlich bei Barmenia gelandet sind).

Nun würden mich 2 Dinge interessieren:
1. Wie würdet Ihr in meinem Alter entscheiden? Bringt PKV als Öffnungsaktion noch nennenswerte Vorteile gegenüber der GKV, die den Mehraufwand des Papierkrams und die höheren Kosten im Alter rechtfertigen? Wie sieht es aus bei Leuten, die die Öffnungsaktion genutzt haben, in Bezug auf "Langzeit-" oder intensivere Nutzungserfahrungen mit vielen Erkrankungen....?

2. Wie wäre das beste Vorgehen in der Kürze der Zeit (bis Ende Mai...), ohne dass ich mir durch Ablehnungen irgendwas verbaue? Soll ich den Probeantrag der Barmenia nun, um alle meine Zipperlein ergänzt, doch abschicken und warten, was bei raus kommt? Eine Ablehnung müsste ich ja dann bei anderen angeben. Oder soll ich es lieber sein lassen und eigenständig Grundtarife vergleichen (mittels des Vergleichs des Honorarberaters), dann gezielt die Öffnungsaktion ziehen? Ein anderer Makler wäre auch scheinbar bereit, mit meiner vollständigen Historie noch mal Risikovoranfragen zu machen, macht das Sinn?

Wichtig ist auch die Situation im Alter. Jetzt verdiene ich noch gut, höhere Beiträge kann ich schultern. Es ist eher im Alter so, dass man auf niedrigere Beiträge angewiesen sein könnte, was für GKV spricht (evtl. dann in dieser Krankenversicherung der Rentner... )-
M.W.n. habe ich bereits die sog. Mindestversorgung durch Vorzeiten verdient, das wären bei mir um die 2000 EUR. Sollte ich weiterarbeiten können bis 65, könnten es um 3000 EUR werden. Eine Rente von derzeit 850 EUR habe ich auch (die allerdings auf die Pension angerechnet wird).

Ich danke Euch sehr für Eure Antworten!
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: bettelmusikant am 09.05.2025 10:54
Eine Frage etwas offtopic: Du erwähnst die Kinder, sind die über den Vater familienversichert?
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 09.05.2025 10:58
Sie könnten es werden... (sind zwei Väter...) aktuell ist leider noch gar nichts geklärt, erst wenn ich mich entschieden habe, werden die Kids ggf. umgemeldet.
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: Themaster42699 am 09.05.2025 10:58
Korrigiert mich, aber müssen nicht auch in der Öffnung die Vorerkrankungen vollständig angegeben werden? Meines Wissens nach kann es auch in der Öffnung zu Anzeigepflichtverlwtzungen kommen.

Hallo an alle,

ich tu mich schwer mit der Entscheidung GKV oder Öffnungsaktion, und die Zeit läuft langsam davon.

Ich wurde zum 1.4. in A13 als Lehrerin (Berlin, ab Juli Stufe 5) verbeamtet und werde diesen Monat 46. Ich war vorher 10 Jahre im Schuldienst, daher auf Lebenszeit. Ich habe 2 Kinder (8, 17) und war stets in Teilzeit, zwischen 61-77% (in Zukunft evtl. höher, aber Vollzeit eher nicht).

Ich habe nach Risikovoranfragen bereits ein Maklerangebot von der Barmenia (ohne Öffnung) mit saftigem Risikozuschlag (74 EUR), Beihilfeergänzung, 2Bett-Tarif (100%), summa summarum 417 EUR. Nun soll ich den Probeantrag unterschreiben. Das Problem ist: Der Makler hat, nach Durchsicht meiner Patientenquittung der GKV, nur rudimentär Dinge angegeben, die Gesundheitsfragen sind jedenfalls nicht "wahrheitsgemäß und vollständig" beantwortet, und so traue ich mich das nicht zu unterschreiben. Ein Honorarberater hat mir auch dringend davon abgeraten, da letztendlich ich in der Verantwortung stehe, nicht der Makler.

Ich habe die Tabelle einer anderen großen Maklerberatung ausgefüllt, die sehr viel gewissenhafter nachfragt, die hat direkt gesagt, dass es ohne Öffnungsaktion wenig Chancen gibt. Ein anderer, kleinerer Makler hatte auch schon abgewunken. Alles, was ich habe, ist behandlungs- u. beschwerdefrei, dennoch in Summe viel (kleine Schilddrüse mit zwar grenznahen, aber immer noch Normwerten im Blut, Vitligo/ Weißfleckenkrankheit, Brustzysten, Gebärmuttermyome  sowie ein paar Fehldiagnosen in der Patientenakte wie Schilddrüsenunterfunktion und die Psoriasis, die seit 2016 ausgeheilt ist...; vor 9 Jahren eine F-Diagnose "Angststörung" von einem Hausarztbesuch nach Versterben der Eltern).

Öffnung würde mich, nebenbei bemerkt, ruhiger schlafen lassen, das ganze Drama um vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzungen kann man sich damit ja sparen. Wenn ich bei meinem Barmenia-Angebot 30% auf den Normaltarif raufschlage, kämen 285 EUR zzgl 45,77 EUR Pflegevers. raus. (so ähnlich ist das auch bei Kolleginnen, die mit ÖA kürzlich bei Barmenia gelandet sind).

Nun würden mich 2 Dinge interessieren:
1. Wie würdet Ihr in meinem Alter entscheiden? Bringt PKV als Öffnungsaktion noch nennenswerte Vorteile gegenüber der GKV, die den Mehraufwand des Papierkrams und die höheren Kosten im Alter rechtfertigen? Wie sieht es aus bei Leuten, die die Öffnungsaktion genutzt haben, in Bezug auf "Langzeit-" oder intensivere Nutzungserfahrungen mit vielen Erkrankungen....?

2. Wie wäre das beste Vorgehen in der Kürze der Zeit (bis Ende Mai...), ohne dass ich mir durch Ablehnungen irgendwas verbaue? Soll ich den Probeantrag der Barmenia nun, um alle meine Zipperlein ergänzt, doch abschicken und warten, was bei raus kommt? Eine Ablehnung müsste ich ja dann bei anderen angeben. Oder soll ich es lieber sein lassen und eigenständig Grundtarife vergleichen (mittels des Vergleichs des Honorarberaters), dann gezielt die Öffnungsaktion ziehen? Ein anderer Makler wäre auch scheinbar bereit, mit meiner vollständigen Historie noch mal Risikovoranfragen zu machen, macht das Sinn?

Wichtig ist auch die Situation im Alter. Jetzt verdiene ich noch gut, höhere Beiträge kann ich schultern. Es ist eher im Alter so, dass man auf niedrigere Beiträge angewiesen sein könnte, was für GKV spricht (evtl. dann in dieser Krankenversicherung der Rentner... )-
M.W.n. habe ich bereits die sog. Mindestversorgung durch Vorzeiten verdient, das wären bei mir um die 2000 EUR. Sollte ich weiterarbeiten können bis 65, könnten es um 3000 EUR werden. Eine Rente von derzeit 850 EUR habe ich auch (die allerdings auf die Pension angerechnet wird).

Ich danke Euch sehr für Eure Antworten!
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 09.05.2025 11:09
Soweit ich gelesen hab, kommt man in die Öffnung nur über einen normalen Antrag, der dann abgelehnt wird und nach dem man die ÖA angeboten bekommt, hinein. Wie dann aber der Antrag auf ÖA aussieht, und ob die  Gesundheitsfragen des ursprgl. Antrags dazu herangezogen bzw. inwieweit sie dafür noch relevant sind, weiß ich nicht. Im Prinzip kann man ja die schlimmsten Erkrankungen haben, in der ÖA spielt es alles keine Rolle, da man so oder so fix 30% Risikozuschlag hat.
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: Gewerbler am 09.05.2025 11:52
Bei mir steht in der Annahmebestätigung dann was drin (sinngemäß) "Aufnahme zu den erleichterten Bedingungen wegen x, y und z" (wobei z im Nachhinein ein Fehldiagnose war, aber mal sehen).

Ich würde alles (bekannte) angeben, aber an sich dürfte es insofern keinen Unterschied machen, da man ja so oder so nicht abgelehnt werden darf und der RZ begrenzt ist.
Tatsächlich hab ich mich erst etwas über die ÖA geärgert, fand es aber im Nachhinein auch entspannter, weil dieses Damoklesschwert mit der Anzeigepflichtverletzung nicht mehr da ist. Und evtl. besteht ja auch eine Chance, nochmal aus der ÖA rauszukommen bzw. den RZ zu reduzieren.

Die Rente wird nur dann auf die Pension angerechnet, wenn der Höchstbetrag überschritten wird. Dann bekommst du die Pension gekürzt, sodass insgesamt die Höchstsumme raus kommt. Ansonsten kriegst du die Rente zusätzlich.

Die 285 € kommen mir etwas wenig vor, mag aber an den 70 % Beihilfe liegen und je nachdem, welche Bausteine du hast bzw. ob du über die ÖA in Berlin Anspruch auf Wahlleistungen hast (falls du die überhaupt willst).

Leistungen sind meiner Ansicht nach bereits im Grundtarif (vor allem bei der Barmenia) besser als in der GKV. Plus je nach Arzt der Privatpatient-Vorteil... Beitragsentwicklung ist natürlich Glaskugel-Lesen. Im hD ist die PKV üblicherweise rein finanziell betrachtet (was meiner Meinung nach nicht das ausschlaggebende Argument sein sollte) attraktiver als GKV (besonders je nach GKV nach den jüngsten Zusatzbeiträgen...). Kann sich natürlich durch Teilzeit und ggf. Familie verschieben, das muss man individuell sehen. Wenn überhaupt ist GKV nur mit pauschaler Beihilfe attraktiv, weiß ich grad nicht wie das in Berlin ist.

Die Krankenversicherung der Rentner steht nach Aussagen von Saxum (wenn ich mich nicht irre) Beamten grundsätzlich nicht offen, da sie eben nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Erfahrungen mit Krankheiten: Ich hatte noch einige Nachsorge kurz nach/während Eintritt in PKV und dann noch ein paar aufgeschobene Sachen. Da wurde im Wesentlichen alles übernommen. Im Moment ist es zum Glück bei mir ruhiger. Von daher bei der Barmenia bisher keine negativen Erfahrungen meinerseits  :)
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: bettelmusikant am 09.05.2025 13:14
Sie könnten es werden... (sind zwei Väter...) aktuell ist leider noch gar nichts geklärt, erst wenn ich mich entschieden habe, werden die Kids ggf. umgemeldet.

Wäre das denn auch noch ein Kostenfaktor, der miteinzurechnen wäre? In der GKV sind die Kinder ja kostenfrei mitversichert, in der PKV fällt ja eine Prämie an.
Und verringert sich dein Beihilfesatz (steigt die PKV), wenn die Kinder aus dem Kindergeldbezug oÄ rausfallen?
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 09.05.2025 13:33
@Gewerbler Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!
Ja ich würde 70% Beihilfe bekommen. Die 285 EUR wären der reine Grundtarif auf 30%! Das hab ich jetzt so ausgerechnet, in meinem Antragsformular steht halt 219 für den Baustein GK30, plus 30% ergeben die 285... Mehr gibts ja nicht bei Öffnungsaktion, Wahlbausteine kann man sich abschminken.
Und ja, in Berlin gibt es die 50% pauschale Beihilfe zur GKV...

Ich finde sehr schwierig herauszubekommen, was man im Alter an Pension + Rente haben könnte. Gibt nicht so eine schöne "Renteninformation" wie als Angestellter.
Ich hab halt gelesen, dass die Versicherer immer mehr "prüfen" bei Abfordern von Leistungen, sich mit Ärzten in Kontakt setzen, Schweigepflichentbindungen wollen etc., das fände ich alles mit Öffnungsaktion entspannter ;-)
Aber vielleicht sind das alles nur Einzel-Negativerfahrungen, die die Masse nicht treffen, wie auch die hier zum Herumärgern mit Rechnungen ohne Beihilfeergänzungstarif:  https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=12400

Der Punkt oben von @Themaster42699 ist aber trotzdem noch ungeklärt, ob es auch bei ÖA zu Anzeigepflichtverletzungen kommen kann. Vom Gefühl her dürfte es ja keinen Unterschied für den Vertrag machen, also kann ich mir schwer eine Kündigung durch den Versicherer vorstellen. Ich würde einfach versuchen, alles reinzuschreiben, was irgendwie geht.

Was ich nicht ganz begriffen habe: Leistet bei ÖA/ Grundtarif ohne Beihilfeergänzung die PKV nur (in meinem Fall) 30% von dem, was beihilfefähig ist, oder vom Rechnungsbetrag? Beispiel Zahnersatz, da erkennt die Beihilfe z.B. nur 60% der Arztrechnung an und leistet davon 70%. Zahlt die PKV im Grundtarif dann 30% von den 60% oder vom Rechnungsbetrag? Also würde man im ersteren Fall insgesamt nur 60% der Arztrechnung erstattet bekommen oder 70% von 60% (Beihilfe) plus 30% von 100% (PKV)?

Soweit ich gelesen habe, gibt es beim Ziehen der Öffnungsaktion keine Chance mehr auf Rücknahme des Risikozuschlages. Aber evtl gibt es auch Ausnahmen oder Änderungen?
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 09.05.2025 13:36

Wäre das denn auch noch ein Kostenfaktor, der miteinzurechnen wäre? In der GKV sind die Kinder ja kostenfrei mitversichert, in der PKV fällt ja eine Prämie an.
Und verringert sich dein Beihilfesatz (steigt die PKV), wenn die Kinder aus dem Kindergeldbezug oÄ rausfallen?

Es ist nicht unbedingt ein Kostenfaktor, sie könnten auch bei den Vätern in die Familienversicherung rein. Beim Großen (17) würde ich es dann über PKV versuchen, da er eine Zähne-Fehlstellung hat, die die GKV nicht reguliert, ich hoffe da auf die Beihilfe (vor 18) und ggf. auf PKV.
Der Beihilfesatz verringert sich, die PKV würde teurer um 89 EUR, sobald der Große aus dem Kindergeldbezug rausfällt, ja.

Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: Gewerbler am 09.05.2025 14:06
Ich finde sehr schwierig herauszubekommen, was man im Alter an Pension + Rente haben könnte. Gibt nicht so eine schöne "Renteninformation" wie als Angestellter.
Zumindest einige Bundesländer geben sowas raus, ggf. aber auch erst nach ein paar Jahren bzw. ab gewissem Alter. Ob es Pflicht ist, weiß ich nicht.
Ansonsten musst du halt rechnen. Letzte Dienstbezüge kann man ja grob abschätzen, z.B. A14, falls eine Beförderung realistisch ist. Jahre zählen, Faktor bilden etc. Natürlich basiert das dann auf der heutigen Besoldung und nicht auf der in 20 Jahren. Aber da muss man dann wieder die Glaskugel bemühen  ;)


Der Punkt oben von @Themaster42699 ist aber trotzdem noch ungeklärt, ob es auch bei ÖA zu Anzeigepflichtverletzungen kommen kann. Vom Gefühl her dürfte es ja keinen Unterschied für den Vertrag machen, also kann ich mir schwer eine Kündigung durch den Versicherer vorstellen. Ich würde einfach versuchen, alles reinzuschreiben, was irgendwie geht.
Ich kann es nicht mit Gewissheit sagen, aber kann mir auch nicht vorstellen, was die Konsequenz sein sollte. "Also wenn wir das gewusst hätten, hätten wir Sie nur über die ÖA und ohne Ausschlüsse mit 30 % Aufschlag versichert" - ähm, ja? Kann mir nicht so richtig vorstellen, was der Schaden für die Versicherung wäre in dem Fall. Von daher eigentlich auch keine Kündigung.


Was ich nicht ganz begriffen habe: Leistet bei ÖA/ Grundtarif ohne Beihilfeergänzung die PKV nur (in meinem Fall) 30% von dem, was beihilfefähig ist, oder vom Rechnungsbetrag? Beispiel Zahnersatz, da erkennt die Beihilfe z.B. nur 60% der Arztrechnung an und leistet davon 70%. Zahlt die PKV im Grundtarif dann 30% von den 60% oder vom Rechnungsbetrag? Also würde man im ersteren Fall insgesamt nur 60% der Arztrechnung erstattet bekommen oder 70% von 60% (Beihilfe) plus 30% von 100% (PKV)?
Nein, vom Rechnungsbetrag. Bei der Barmenia ist in einem Flyer ein ganz gutes Beispiel (glaube in der allgemeinen Tarifübersicht oder zum Ergänzungstarif).

Beispiel: Rechnung Zahnarzt beträgt 1400 €: Davon 1000 € Material/Labor und 400 € Arzthonorar.
Beihilfe erkennt z.B. Labor zu 60 % an und Arzthonorar in dem Fall komplett (weil alles maximal Faktor 3,5 ist). Davon werden dann 30 % erstattet.
Erstattung ist dann 180 € für Labor (30 % von 600 €) plus 120 € (30 % von 400 €) = 300 € gesamt.

PKV erkennt alles zu 100 % an und erstattet 70 %, macht also 980 €.

Eigenanteil bleiben dann 120 € in dem Beispiel. Das wäre der Betrag, den dann der Beihilfeergänzungstarif ggf. übernehmen würde, wenn man ihn denn hätte bzw. bekommen könnte  ::)

So ähnlich ist es dann auch z.B. bei Physiotherapie. Da erstattet die Barmenia beispielsweise 110% der Beihilfesätze und damit insgesamt mehr als die Beihilfe, was den Eigenanteil etwas verkleinert. (Übrigens auch ein Vorteil der PKV: Da gibts direkt und ggf. mehrmals 10 Behandlungen ohne Diskussion und nicht nur 6 wie in der GKV).


Soweit ich gelesen habe, gibt es beim Ziehen der Öffnungsaktion keine Chance mehr auf Rücknahme des Risikozuschlages. Aber evtl gibt es auch Ausnahmen oder Änderungen?
Meines Wissens kann man einen Risikozuschlag grundsätzlich überprüfen lassen. Und wenn ein Risiko nicht mehr auftritt kann man ja auch nochmal freundlich nach einem Ergänzungstarif für Wahlleistungen oder Beihilfeergänzung fragen (da könnte es natürlich dann Konflikte mit nicht angegebenen Krankheiten geben, siehe oben).
Oder eben bei einer anderen PKV, wenn die Abfragezeiträume entsprechend verstrichen sind. Hängt natürlich davon ab, was die Krankheiten sind, ob chronisch oder nicht, wie die die jeweilige PKV die ein und selbe Krankheit bewertet etc.
Wurde mir zumindest mal so von meinem Makler gesagt und steht auch im Vertrag zur ÖA (dass ich meine Gebühr erstattet kriege, wenn ich später nochmal "normal" unterkommen sollte).


Ansonsten noch: Falls du die Kinder in die PKV holst, ggf. beim Ausscheiden dran denken, eine Anwartschaft abzuschließen, falls die später nochmal rein müssten. Wobei eigentlich auch die ÖA nochmal greifen sollte, falls die selbst verbeamtet werden. Müsste man sich dann nochmal anschauen.
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 09.05.2025 14:24
Ansonsten musst du halt rechnen.
Schon, ich versuche es auch, aber dadurch, dass Ausbildungszeiten (anteilig...) und Angestelltenzeiten im öD (anteilig) und Teilzeit natürlich auch nur anteilig (genau wie?) einberechnet werden, und später die Rente noch kompliziert verrechnet wird mit der Pension, ist schon alles etwas aufwändiger! Aber ich kämpfe mich durch und hoffe, nichts zu übersehen in meinem sehr hypothetischen Altersszenario.

Ich glaube, in Deinem Rechnungsbeispiel hast Du die 30% vs 70% umgedreht, also bei mir ist es so, die Beihilfe erstattet 70 (nicht 30%), und die PKV würde 30 (nicht 70) erstatten. Aber ist schon mal gut, dass auch in der Öffnungsaktion der Rechnungsbetrag bei PKV zugrundegelegt wird und nicht der Prozentsatz, der laut Beihilfe beihilfefähig ist!

Wurde mir zumindest mal so von meinem Makler gesagt und steht auch im Vertrag zur ÖA (dass ich meine Gebühr erstattet kriege, wenn ich später nochmal "normal" unterkommen sollte).
Natürlich kann man sich immer für einen Neuvertrag (beim selben Versicherer oder einem anderen) bewerben - in meinem Alter nicht mehr sinnvoll! Dann würde auch die Maklergebühr für die Öffnungsaktion erstattet. Allerdings gehen die Altersrückstellungen verloren und man ist ja auch älter... Ich hab halt schon mal einen Mailauszug der Debeka gelesen von jemand anderem, in dem stand, es tut ihnen leid, aber im Rahmen der Öffnungsaktion gibt es keine Überprüfung des Risikozuschlags.
Aber vielleicht hat es ja schon mal jemand geschafft? Wäre interessant!
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 09.05.2025 14:31
Ich glaube, den wichtigsten Rat, den ich jetzt erst mal bräuchte, weil ich den Wald vor lauter Bäumen langsam nicht mehr sehe, ist meine ursprüngliche Frage 2:
Wie soll ich am besten vorgehen, um Fallstricke zu vermeiden? Soll/ kann ich gefahrlos den Probeantrag des Maklers - inklusive aller meiner Gesundheitsfragenergänzungen - abschicken? Da ist auch ein ganzer Maklervermittlungsvertrag mit dran, den man kündigen kann und so, nicht nur der Probeantrag an die PKV. Der Vertrag würde meinem Gefühl nach eher abgelehnt, und evlt wäre ich dann auch für die ÖA an die Barmenia gebunden (?), was aber nach meinen bisherigen Recherchen eine gute Option wäre.

Oder soll ich das erst mal lassen, auf eigene Faust noch mal Öffnungsklausel-Angebote mehrerer Versicherer vergleichen, evtl. vom Account eines Freundes aus  anonyme Voranfragen mit meiner gesamten Krankengeschichte stellen, bevor ich meinen endgültigen Probeantrag stelle?

Wie gesagt, mir haben schon unterschiedliche Makler abgesagt mit meinen Gesundheitsdaten - der Honorarberater rät mir eher zur GKV in meinem Alter. Die Verbraucherzentrale sieht es ähnlich, sie empfiehlt mir PKV in meinem Alter nur noch, wenn ich normal mit wenig Risikozuschlag reinkomme,  bei Öffnungsaktion würde sie sich "das nicht mehr antun" und GKV mit Pauschalhilfe bleiben...
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: Gewerbler am 09.05.2025 14:39
Ich glaube, in Deinem Rechnungsbeispiel hast Du die 30% vs 70% umgedreht, also bei mir ist es so, die Beihilfe erstattet 70 (nicht 30%), und die PKV würde 30 (nicht 70) erstatten. Aber ist schon mal gut, dass auch in der Öffnungsaktion der Rechnungsbetrag bei PKV zugrundegelegt wird und nicht der Prozentsatz, der laut Beihilfe beihilfefähig ist!
Ja, du hast vollkommen Recht. Die Prozente müssten natürlich andersrum sein (und ich hab noch überlegt, ob ich das 50/50-Beispiel nehmen soll...  ;D). Aber vom Prinzip her ändert es ja nix  :)

Natürlich kann man sich immer für einen Neuvertrag (beim selben Versicherer oder einem anderen) bewerben - in meinem Alter nicht mehr sinnvoll! Dann würde auch die Maklergebühr für die Öffnungsaktion erstattet. Allerdings gehen die Altersrückstellungen verloren und man ist ja auch älter... Ich hab halt schon mal einen Mailauszug der Debeka gelesen von jemand anderem, in dem stand, es tut ihnen leid, aber im Rahmen der Öffnungsaktion gibt es keine Überprüfung des Risikozuschlags.
Aber vielleicht hat es ja schon mal jemand geschafft? Wäre interessant!
Das stimmt, das Alter hab ich vergessen. Die Empfehlung bei mir war, dass wir das spätestens mit Anfang 40 versuchen, wegen der Altersrückstellungen (zumindest mit Wechsel). Wobei ich eigentlich auch gar nicht unbedingt wechseln wollte bisher, aber mal sehen.

Von der Debeka hab ich schon öfter gelesen, dass die offiziell gar nicht von der ÖA sprechen, sondern jemand "normal" aufnehmen mit 30 % RZ. Also keine Ahnung, aber manchmal hatte ich schon den Eindruck, dass die bisschen ihre eigenen Regeln haben  8)
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: TomR am 10.05.2025 16:33
Tu Dir einen großen Gefallen und beende das. Sorge dafür, dass der Mann nichts von Dir irgendwo abgibt. Wende Dich an die nächste Barmenia-Vertretung, nirgendwo sonst, lass Dir von Deiner GKV einen Auszug von Dir und den Kindern geben und dann alles angeben. Die Vertretung hilft Dir und reicht den Aufnahmeantrag mit dem Zusatz bei Ablehnung über die Öffnungsaktion ein. Du hast nur EINE Chance. Die Barmenia ist top, bin selbst mit Kindern dort (noch im alten VBU). Es gibt kleine Unterschiede im neuen Tarif, teilweise besser (z.B. Psychotherapie), teilweise etwas schlechter. Insgesamt absolut gut. Die Beihilfelücke interessiert nicht wirklich wenn du dein Leben in D verbringen wirst. Das tolle bei der Barmenia ist, dass alles wichtige im Haupttarif ist und nicht in den Ergänzungsnmüll geschoben wird. Bearbeitung dauert mitlerweile oft nur 24 Stunden. Was will man mehr? Ich bin ebenfalls mit 46 rein.
Info für lau: Mit der Öffnungsaktion bist bei Maklern unten durch, weil es fast nichts mehr für den Abschluss gibt. Ich glaube 75 EUR oder so.
Ich glaube, den wichtigsten Rat, den ich jetzt erst mal bräuchte, weil ich den Wald vor lauter Bäumen langsam nicht mehr sehe, ist meine ursprüngliche Frage 2:
Wie soll ich am besten vorgehen, um Fallstricke zu vermeiden?
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 10.05.2025 21:15
Herzlichen Dank, @TomR!! Das war aus dem Bauch raus auch mein Gefühl: Den Makler nicht mehr zu quälen, und zum örtlichen Barmenia-Vertreter zu gehen. Tut mir leid für die ganze Mühe, der Makler hat mehrfach sehr geduldig alle meine Fragen beantwortet... aber irgendwie dachte ich am Ende, er hat (klar, aus Eigeninteresse) sein Bestes gegeben, mir einen normalen Zugang zu verschaffen, dabei meine Gesundheitsgeschichte "optimiert", was ich erst okay fand... allerdings, als ich das Vertragswerk in Händen hielt, war mir klar, so geht das nicht, und mich beschlich das Gefühl, das Risiko sollte letztendlich auf mich abgewälzt werden.

Bist Du denn auch über die Öffnungsaktion zur Barmenia? Falls ja, wie sind Deine Erfahrungen bisher? (Und seit wann bist Du da?)
Ich bin noch nicht so gut informiert, ob Grundtarif Barmenia (also eigentlich die Beihilfe Berlin...) ohne Ergänzungen so viel besser ist als GKV, dass es die Unflexibilität und die Mehrkosten im Alter aufwiegt... In Berlin ist dann schon mal nix mit 2-Bettzimmer, Chefarzt. (Bin da aber auch genügsam.)

Falls jemand einen Link kennt, unter dem man die Leistungen der jeweiligen Beihilfe übersichtlich und verständlich einsehen kann (so wie im Versicherungsvergleich...) wäre ich dankbar.
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: Roderick85 am 10.05.2025 21:35
Zur PKV kann man nur eins sagen, du sicherst dir damit (selbst ohne Beihilfeergänzungstarif) einen Zugang zur Top Medizin, der dir auch nicht mehr genommen werden kann. Die Leistungen sind "in Stein gemeißelt" Es gilt, was in deinem Vertrag steht und das kann dir nicht genommen werden, wohingegen die GKV vor einem massiven demographischen und finanziellen Problem steht. D.h. die Möglichkeit dass weiter Leistungen zusammengestrichen werden, damit es halbwegs bezahlbar bleibt, steigt massiv an! Du müsstest also zu jedem Bereich eine Zusatzversicherung abschließen, damit du auf einem gleichwertigen Niveau wärst und zahlst, wahrscheinlich, dann mehr, als wenn du direkt die PKV nimmst.

Versuch es mal mal hier. Das sollte dir deine Frage nach einer Übersicht beantworten bzw. dabei weiterhelfen:

https://www.onecept.de/blog/beihilfe-berlin

https://www.info-beihilfe.de/wp-content/uploads/2013/12/Information-Beihilfe-Berlin.pdf

https://www.beihilfe-pkv.de/berlin

https://beamtenservice.de/beihilfe/beihilfe-berlin/

https://www.beamtencircle.de/beihilfe-berlin/

https://beihilfe-partner.de/wp-content/uploads/2025/03/Beihilfe_Berlin_03.2025.pdf 

Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: TomR am 10.05.2025 22:04
Ja ebenfalls über die Öffnungsaktion rein und extrem zufrieden. Ich kenne keinen Grundtarif. Das ist der gleiche Vertrag wie bei normaler Aufnahme, nur eben kein Ergänzungtarif und kein Einbettzimmer. Ausgeschlossen ist der Optionstarif, leider. Wahlleistungen in Berlin sind nicht mehr drin, aber wenn du nichts wählst...:) Ausserdem gilt in Berlin "Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, bleiben Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung beihilfefähig. Für beihilfeberechtigte Angehörige gilt dies entsprechend." Wenn du ein Einbettzimmer möchtest und es auch verfügbar ist, kannst du die Mehrkosten selbst zahlen, was vollkommen OK ist. Link brauchst du nicht, such einfach nach Landesbeihilfeverordnung Berlin.


Bist Du denn auch über die Öffnungsaktion zur Barmenia? Falls ja, wie sind Deine Erfahrungen bisher?
Ich bin noch nicht so gut informiert, ob Grundtarif Barmenia.
In Berlin ist dann schon mal nix mit 2-Bettzimmer, Chefarzt.
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: katika am 11.05.2025 17:51
@Roderick85: Danke für die ganzen Links - sehr informativ! Aber auch erschreckend - ich interessiere mich z.B. für Heilpraktikerleistungen, also hab ich mir mal das verlinkte PDF mit den Höchstsätzen angesehen (https://beamtenservice.de/wp-content/uploads/2024/12/beihilfe-berlin-heilpraktiker-leistungen.pdf). Für eine "Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)" genau 4 EUR? Und so geht es weiter mit lauter 3- und 4-EUR-Beträgen in der Liste... Wer arbeitet für so wenig Geld? Kann es sein, dass der Beihilfekatalog von Annodazumal stammt, ist das grundsätzlich ein Problem, auch in anderen Bereichen?

@TomR: Danke auch für Deine Rückmeldung. Seit wann bist Du in der Barmenia über ÖA versichert?


 





 
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: Roderick85 am 11.05.2025 18:59
Ich kann leider nichts zu den Leistungen aus Berlin sagen, da ich im Bereich Bund unterwegs bin. Allerdings hast du recht, die einzelnen Leistungen sind lange nicht mehr aktualisiert worden. Du brauchst aber keine Bedenken haben, normalerweise wissen die einzelnen "Fachleute" was sie wie abrechnen können. Bin auch bei einer Heilprakikerin und die kostet pro Sitzung 77€. Beihilfe Bund und meine PKV übernehmen das ohne Probleme.
Titel: Antw:Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)
Beitrag von: Gewerbler am 12.05.2025 06:50
@Roderick85: Danke für die ganzen Links - sehr informativ! Aber auch erschreckend - ich interessiere mich z.B. für Heilpraktikerleistungen, also hab ich mir mal das verlinkte PDF mit den Höchstsätzen angesehen (https://beamtenservice.de/wp-content/uploads/2024/12/beihilfe-berlin-heilpraktiker-leistungen.pdf). Für eine "Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)" genau 4 EUR? Und so geht es weiter mit lauter 3- und 4-EUR-Beträgen in der Liste... Wer arbeitet für so wenig Geld? Kann es sein, dass der Beihilfekatalog von Annodazumal stammt, ist das grundsätzlich ein Problem, auch in anderen Bereichen?

@TomR: Danke auch für Deine Rückmeldung. Seit wann bist Du in der Barmenia über ÖA versichert?

Du darfst nicht vergesen, dass man ggf. auch mehrere Leistungen in einer Sitzung kombinieren kann und dann noch die Faktoren bis 2,3 bzw. 3,5 (oder auch darüber hinaus nach vorherigem Kostenvoranschlag) dazukommen. Dann kommt man schon auf realistischere Werte (wie Roderick85 ja auch sagt).
Ich glaube aber (zumindest bin ich mir in BaWü recht sicher), dass sich die Länder mit ihren Katalogen auch am Bund orientieren.

Übrigens, auch wenn du mich jetzt nicht explizit gefragt hast: Ich bin seit Juni '24 über die ÖA bei der Barmenia. Darfst gerne bei weiteren Fragen auch eine PN schreiben, ich bin da offen für  :)
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Beitrag von: katika am 12.05.2025 10:52
@Roderick85! Hast Du einen Beihilfeergänzungstarif oder bist Du auch über die Öffnungsaktion rein? Falls Du regulär rein bist, würde ein Beamter beim Bund, der über die ÖA rein ist, ohne Beihilfeergänzung in Deinem Heilpraktikerbeispiel genau wie Du auch die vollen 77 EUR ersetzt bekommen? Ich vermute mal ja, aber vielleicht übersehe ich was. Das wäre schon ein großes Plus für PKV, denn GKV bezahlt dafür genau nichts, sowas muss ich bisher selbst zahlen.

Und dankeschön, @Gewerbler, ich komme sicher darauf zurück, da die Barmenia wohl auch meine präferierte Wahl wäre/ wird :-)
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Beitrag von: Gewerbler am 12.05.2025 11:15
@Roderick85! Hast Du einen Beihilfeergänzungstarif oder bist Du auch über die Öffnungsaktion rein? Falls Du regulär rein bist, würde ein Beamter beim Bund, der über die ÖA rein ist, ohne Beihilfeergänzung in Deinem Heilpraktikerbeispiel genau wie Du auch die vollen 77 EUR ersetzt bekommen? Ich vermute mal ja, aber vielleicht übersehe ich was. Das wäre schon ein großes Plus für PKV, denn GKV bezahlt dafür genau nichts, sowas muss ich bisher selbst zahlen.
Das müsste ähnlich sein, wie das Beispiel mit dem Zahnarzt. Wenn der Stundensatz auf der Rechnung höher sein sollte, als der beihilfekonforme Satz, kriegt man eben die Summe, die der Beihilfesatz maximal ergeben hätte. Hatte ich bei Ostheopatie schon mal, dass da ein paar Cent gefehlt haben.
Bzw. bei Physiotherapie ebenso, da waren es dann einige Euro, die in dem Fall dadurch begrenzt waren, als dass die Barmenia 110 % des Satzes annimmt. Aber der Eigenanteil war auf jeden Fall kleiner als die Zuzahlung bei der GKV gewesen wäre.
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Beitrag von: Roderick85 am 12.05.2025 11:41
Ich bin nicht über die Öffnungsaktion rein. Bisher musste ich meinen Beihilfeergänzungstarif auch noch nicht in Anspruch nehmen. Meine Rechnungen vom Heilpraktiker, Zahnarzt etc wurden bis jetzt immer "nur" über die Beihilfe und meinen normalen Haupttarif erstattet.
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Beitrag von: katika am 12.05.2025 15:13
Ach, perfekt! Danke Euch!  :)
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Beitrag von: katika am 16.05.2025 06:55
Hi an alle,

ich habe nach RIsikovoranfrage duch den Barmenia-Vertreter (wo wirklich alles angegeben und genau durchgesprochen wurde) mittlerweile die Ablehnung erhalten und den Verweis auf die Öffnungsaktion.

Das Interessante daran: Die Ablehnungsgründe waren gerade nicht die zusätzlichen, neu angegebenen "Zipperlein", sondern 2 Dinge, die der vorherige Makler in seinen Risikovoranfragen bereits angegeben hatte, und die bei ihm von der Barmenia nur zu einem Risikozuschlag geführt haben bei normaler Annahme.
Eine Beraterin der Verbraucherzentrale hatte mir auch schon mal gesagt, dass es vom Sachbearbeiter abhängt. Sie hatte mal den Fall von Zwillingen mit gleichen Vorerkrankungen - ein Sachbearbeiter hat abgelehnt, der andere mit RZ angenommen (gleiche PKV).

Leider habe ich diese Woche auch das Aufforderungsschreiben meiner GKV mit der 2-Wochenfrist bekommen.

Nun frage ich mich, ob ich die Öffnungsaktion der Barmenia einfach nutzen oder doch noch mal einen "unverbindlichen" "Antrag" an die Debeka stellen soll? Ich war eigentlich in meinen Recherchen von der Debeka abgekommen, irgendwie hat vieles bei mir einen "unlauteren" Eindruck hinterlassen, so dass man aufpassen muss, bzgl. ÖA nicht in eine "Falle" zu tappen (über ÖA will ich keinesfalls zur Debeka!). Auch sind die Rückmeldungen bzgl. Bearbeitungszeit unterirdisch, und die Leistungen gefielen mir bei Barmenia besser.

Aber was wäre, wenn Debeka mir "nur" einen RZ und die große Beihilfeergänzung bieten würde?

Was würdet Ihr machen - jetzt Öffnungsaktion bei Barmenia ziehen oder vorher noch eine Anfrage/ Antrag an die Debeka stellen, und bei positiver Annahme dann Debeka vorziehen? Falls Letzteres, auf was muss ich im Umgang mit der Debeka achten, um meine Öffnungaktion-Option bei der Barmenia nicht zu gefährden?
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Beitrag von: katika am 16.05.2025 06:58
P.S: Ich habe vom ursprünglichen Makler, der noch mal nachgehakt hatte, eine Mail erhalten, dass ich jetzt vieles falsch gemacht habe und der Weg zur Barmenia ohne ÖA jetzt verbaut sei.
 Wenn ich wirklich nur mit ihm arbeite, versucht er es noch bei Allianz. Dort hatte ich ein Angebot mit RZ, das teurer war als das der Barmenia, und ein günstigeres mit Selbstbeteiligung ("10 Prozent, höchstens 500 EUR je Kalenderjahr; d.h. im Fall der vereinbarten 30 prozentigen Ergungstattung werden 20 Prozent von uns und 10 Prozent von Ihnen getragen").

Ich bin jetzt vollends verwirrt, im Kopf nur noch Chaos :)
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Beitrag von: TomR am 18.05.2025 10:23
Ich habe mir gerade deinen ersten Post und deine letzten beiden Posts durchgelesen. Wolltest du nicht ruhig schlafen? Wenn du schon Verbraucherzentrale erwähnst möchte ich nicht wissen wie du schläfst :)

Das Angebot der Allianz kannst du auch später noch annehmen oder neu stellen. Jetzt geht es darum alles sicher zu machen. Wenn es vorher möglich war ohne Öffnungsaktion reinzukommen gehe ich davon aus, dass doch etwas nicht angegeben worden ist.
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Beitrag von: katika am 18.05.2025 22:30
@TomR - danke für Deine Antwort! Ich war zwischendurch ziemlich verwirrt... eben weil die Ablehnungsgründe gerade die waren, die vom Makler davor schon angegeben worden waren und beim dem Sachbearbeiter durchgingen. Aber was soll's!
Ich hab mir heute noch mal die Bedingungen der Barmenia vs Allianz durchgelesen. Und festgestellt, dass die Barmenia so viele Sachen mehr im Grundtarif drin hat, die ich zwingend brauche (wie zeitlich unbegrenzte Weltgeltung) oder mir sehr wichtig sind (wie Heilpraktiker nach Hufeland oder notfalls mal höhere GOÄ-/GOZ-Sätze, auch im Ausland).
So dass ich jetzt überlegt habe, dass ich so oder so die Barmenia nehmen würde, mit oder ohne Öffnungsaktion.
Heißt im Klartext: Ich würde auf einen mir in Aussicht gestellten Normalzugang bei Allianz + Beihilfeergänzung verzichten zugunsten eines Zugangs im Rahmen der Öffnungsaktion bei der Barmenia.
Macht das Sinn oder klingt das verrückt, die ÖA zu ziehen, auch wenn man ein "normales" Angebot woanders hätte? Übersehe ich grob irgendwas?
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Beitrag von: corilo am 19.05.2025 11:35
Ich habe mich ähnlich spät, wie du, verbeamten (Bund) lassen und stand vor der gleichen Frage.

Trotz 30 % Risikozuschlag habe ich mich für die PKV entschieden, da ich in der GKV AN- und AG-Anteil selbst zu tragen hätte und dadurch nicht billiger davongekommen wäre.
Musst du im Land Berlin nur den AN-Anteil tragen?
Ich habe, trotz teurem Gesamtpaket, den Wechsel in die PKV nicht bereut.
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Beitrag von: TomR am 19.05.2025 16:10
Ich verstehe nicht wieso du nicht auf das erste Angebot hinweisen kannst, wenn doch schon eine normale Aufnahme angeboten wurde. Heilpraktiker habe ich damals bewusst  abgewählt, brauche ich nicht. Ich finde es sogar problematisch, dass alle dazu verdonnert werden dies mitzubezahlen. Zeitlich unbegrentze Weltgeltung ist mir ebenfalls nicht wichtig.

@TomR - danke für Deine Antwort! Ich war zwischendurch ziemlich verwirrt... eben weil die Ablehnungsgründe gerade die waren, die vom Makler davor schon angegeben worden waren und beim dem Sachbearbeiter durchgingen. Aber was soll's!
Ich hab mir heute noch mal die Bedingungen der Barmenia vs Allianz durchgelesen. Und festgestellt, dass die Barmenia so viele Sachen mehr im Grundtarif drin hat, die ich zwingend brauche (wie zeitlich unbegrenzte Weltgeltung) oder mir sehr wichtig sind (wie Heilpraktiker nach Hufeland oder notfalls mal höhere GOÄ-/GOZ-Sätze, auch im Ausland).
So dass ich jetzt überlegt habe, dass ich so oder so die Barmenia nehmen würde, mit oder ohne Öffnungsaktion.
Heißt im Klartext: Ich würde auf einen mir in Aussicht gestellten Normalzugang bei Allianz + Beihilfeergänzung verzichten zugunsten eines Zugangs im Rahmen der Öffnungsaktion bei der Barmenia.
Macht das Sinn oder klingt das verrückt, die ÖA zu ziehen, auch wenn man ein "normales" Angebot woanders hätte? Übersehe ich grob irgendwas?
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Beitrag von: katika am 19.05.2025 19:14
Musst du im Land Berlin nur den AN-Anteil tragen?
Ich habe, trotz teurem Gesamtpaket, den Wechsel in die PKV nicht bereut.

Ja, in Berlin gibt es die pauschale Beihilfe, da wird der AN-Anteil übernommen. Ohne das wäre es eh ein "No-Brainer".
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Beitrag von: Saxum am 26.05.2025 17:40
Leider etwas spät, da ich abwesend war, aber ich versuche mal etwas meinen "Senf" dazu beizutragen.

Die Krankenversicherung der Rentner steht nach Aussagen von Saxum (wenn ich mich nicht irre) Beamten grundsätzlich nicht offen, da sie eben nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Ganz richtig, aber nicht weil sie (tatsächlich) "nicht sozialversicherungspflichtig" sind, sondern weil diese explizit via Gesetz davon ausgeschlossen sind. Die Beihilfe erfüllt ja (nach hergebrachter Vorstellung) die Alimentationspflicht - einschließlich des erhöhten Beihilfesatzes im Ruhestand um die zum bisherigen Netto geringen Ruhebesoldung auszugleichen.

Zum Sachverhalt von @katika

Der große (!) Beihilfeergänzungstarif der Barmenia ist tatsächlich mit einer der besten auf dem Markt, als Laie würde ich behaupten, dass dicht dahinter noch die ARAG, der Deutscher Ring oder die R+V Krankenversicherung kommen. Die Aufzählung ist ohne Bewertung, rein alphabetisch.

Wenn man aber ohnehin den großen Beihilfeergänzungstarif nicht bekommt, ist die Barmenia für mich auch mit jedem anderen Krankenversicherer relativ vergleichbar. Im Grundtarif und den Leistungen auf dem Niveau der Beihilfe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schenken alle sich eigentlich nichts. Manche haben aber tatsächlich einen besseren Grundtarif als andere, wie beispielhaft die in der obigen Aufzählung.

Ich kann jedoch nur immer wieder empfehlen dringend "anonyme Risikovorabfragen" bei allen in Frage kommenden Krankenversicherern zu machen. Denn es ist tatsächlich so, dass die ein und gleiche Vorerkrankung bei anderen Krankenversicherern zu anderen Risikobewertungen führen, so dass unter Umständen ein geringer Risikozuschlag anfällt - egal ob "mit oder ohne" Öffnungsaktion.

Beim finalen Antrag, auch mit der Öffnungsaktion, ist aber definitiv alle "bekannten Vorerkrankungen", am besten noch anhand eines Auszugs der Patientenakte und einer Kopie der Patientenunterlagen/Diagnosen seines üblichen Hausarztes gegenprüfen. Denn der Versicherer geht ja in der Regel (leider) davon aus, dass wenn eine erhebliche Diagnose in der Patientenakte steht, diese ja auch dem Versicherten bekannt sein dürfte und der Arzt wird im Regelfall aus Regressgründen wohl eher nicht zugeben, dass er die Diagnose ggf. aus Kostengründen so gewählt hat.

Die Barmenia hat, meines Wissens nach, tatsächlich die Tendenz bzw. den Ruf ziemlich strikt zu prüfen. Bei mir kam auch leider nur eine Ablehnung zustande, ich kam aber dafür woanders ohne Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzungstarif und einem akzeptablen Risikozuschlag runter.

Ich würde aber jetzt nicht "SO SEHR" von den Beihilfeergänzungstarifen abhängig machen. Wie erwähnt sollte in der Regel die Kombination aus Beihilfe und Grundtarif eine 100%ige Kostenerstattung auf dem Niveau der Beihilfe gewährleisten.

Einen "kleinen" Beihilfeergänzungstarif kann man sich auch selbst basteln, falls der Versicherer neben dem großen einen solchen abgespeckten auch nicht anbieten mag:

- Auslands-Krankenversicherung über Automobilclub, Kreditkarte oder einen beliebigen Krankenversicherer

--> bei erheblichen Vorerkrankungen (insb. bei Kreditkarten) bitte in den Tarifbedingungen nachschauen, wie es da geregelt ist. Manchmal heißt es "nur wenn in den letzten 6 Monaten keine Behandlungen stattfand" oder besser "Verschlechterungen der Vorerkrankungen sind mitversichert" etc. bei Europ beispielsweise reicht es dass der Arzt  bei Vorerkrankungen die Reisetauglichkeit attestiert hat.

- Ein/Zweibettzimmer über die Tarife UZ1 oder UZ2 der DKV, aktuell ohne Gesundheitsfragen

- Restkosten für Zahnersatz für den Tarif "DentOptimal" der Würzburger, aktuell ohne Gesundheitsfragen

- Kurkosten: Tarif "KombiMed KUR" der DKV, aktuell ohne Gesundheitsfragen

--> Achtung nur max. 40 € / Tag falls der Grundtarif der PKV etwas zu Kuren bezahlt. Nicht dass man vergeblich mehr Beitrag zahlt aber trotzdem nur max. 40 € / Tag erhält.

- Kurkosten 2 / Krankenhaustagegeld: Ebenfalls Tarif "KombiMed KKHT" der DKV, nicht medizinische Kuren heißen dort "Vorsorgemaßnahmen". Man erhält also nicht nur Krankenhaustagegeld beim normalen Krankenhausaufenthalt sondern auch wenn man in einer vollstationären Vorsorge- oder einer Rehabilitationsmaßnahme /-Kur befindet. Kann man also ggf. mit dem Kurtagegeld kombinieren.

Die Weltgeltung ist echt relativ zu verstehen, alle Grundtarife der Privaten Krankenversicherer haben in der Regel "Weltgeltung" für den ersten Monat außerhalb der EU. Manche Private Krankenversicherer erweitern es auf drei Monate oder auch auf sechs Monate oder gar 12 Monate, solange der gewöhnliche Aufenthalt innert der EU befindet. Innerhalb der EU zahlt die PKV ja im Regelfall "zeitlich unbegrenzt".

Jedoch haben die meisten Privaten Krankenversicherern in den Versicherungsbedingungen normalerweise auch einen Passus, der die Verlängerung des Versicherungsschutzes im EU-Ausland gegen "Mehrbeitrag" in Aussicht stellt. Entweder bei erheblich längeren Urlaubsreisen oder Umzug ins EU-Ausland - also außerhalb der Europäischen Union. Ansonsten bietet sich auch hier an bei längerer Abwesenheit eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abzuschließen und die Private Krankenversicherung als (große) Anwartschaft ruhend zu stellen - bis man wieder innerhalb der EU befindet.

Alle Angaben und Überlegungen ohne Gewähr, als Laie selbst zusammengetragen.