Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Saddy am 13.06.2025 10:39
-
Mein Arbeitgeber verweigert mir jegliche Tätigkeit - trotz mehrfacher Aufforderung und Forderung des ÖPR. Ich stemple lediglich frühs ein und abends aus und das seit mehreren Monaten. Ich stelle meine Arbeitsleistung zur Verfügung, sie wird jedoch nicht abgerufen. Bin Tarifbeschäftigter und Klage aktuell gegen meinen AG.
Was würdet ihr tun?
-
Mir einen anderen AG suchen und mich während der Arbeitszeit, in der ich freigestellt bin, weiterbilden.
-
.... weiterbilden.
-
Ein paar mehr Hintergrundinformationen, wie es dazu kommt, wären dann schon ganz nett?
Ist der Arbeitgeber schlicht völlig inkompetent in der Auslastung seiner Arbeitnehmer bzw. der Arbeitsverteilung oder ist das Teil einer Bossingaktion?
Ansonsten würde ich die Zeit ebenfalls dafür nutzen mich weiter zu bilden bzw. anderweitig zusätzlich Geld zu verdienen.
-
Da ich nach Paragraph 13 TVöD auf Höhergruppierung Klage, versucht mein AG mich mit solche Aktionen mürbe zu machen.
Es wurde versucht mir Tätigkeiten wie 8 Stunden am Tag Akten scannen zu übertragen - dies hat der PR, ich und Verdi verhindert (nicht durch das Direktionsrecht gedeckt da unter meiner Eingruppierung).
Einerseits ist es ja entspannt vollbezahlt zu werden für 0 Leistung aber es ist nicht zufriedenstellend. Angeblich gibt es keine Aufgaben für mich, was gelogen ist - die Kollegen versinken in Arbeit..
-
Danke für die Info, so etwas habe ich mir schon gedacht. Lassen Sie sich nicht unterkriegen und zeigen Sie den übergriffigen Entscheidungsträgern ihre Grenzen auf.
Das deckt sich ebenfalls mit Erfahrungen, die ich so gemacht habe. Viele Arbeitgeber wenden das Tarifrecht nicht ordentlich oder sogar gar nicht an, sondern legen den Fokus lediglich auf das Haushaltsrecht bzw. Gepflogenheiten, die halt schon immer so gehandhabt wurden, bzw. die sich teilweise aus Beamtenverhältnissen ableiten. Wenn hiergegen dann jemand aus der Belegschaft aufbegehrt, weil er sich mit der Situation thematisch befasst und versucht lediglich rechtlich korrekt behandelt zu werden, fällt er in Ungnade und bekommt die fiesen Methoden zu spüren.
-
Leider wahr. Mein AG ist auch noch so ziemlich der Größte AG im kommunalen Bereich und hat vom Tarifrecht leider keinerlei Ahnung.
Auch auf Grund der Klage möchte ich natürlich nicht kündigen und aufgeben - insbesondere da das Urteil eventuell für viele wegweisend sein könnte.
-
Inwieweit wegweisend?
Wonach bezahlt dich dein AG eigentlich? Ggf. sollte sich das zuständige RPA die Angelegenheit mal anschauen.
Was halten deine Kollegen davon?
-
Es gab anscheinend noch keine vergleichbare Klage bzw. einen solchen Fall in der Konstellation.
RPA?
Meine Kollegen unterstützen mich, außer ein paar wenige. Ich will ja arbeiten, darf es nur nicht…bedingungsloses Einkommen im Grunde oder Steuerverschwendung.
Ende des Jahres findet endlich die Verhandlung statt und mal sehen was passiert.
-
Hier gibt es sicher eine Vorgeschichte, die wir nicht kennen.
-
Ich bin keine Fachfrau, aber wie soll eine Höhergruppierung erfolgen, wenn gar keine Tätigkeiten ausgeführt werden?
-
RPA?
Rechnungsprüfungsamt
-
Mutmaßlich gab es Abweichungen bei der Rechtsmeinung zur Eingruppierung, als man noch eine Tätigkeit übertragen hatte.
@Saddy
RPA=Rechnungsprüfungsamt. Dort sollte eine derartige Konstellation negativ aufstoßen.
Würdest du deine besondere Konstellation hier umschreiben?
-
Ich bin keine Fachfrau, aber wie soll eine Höhergruppierung erfolgen, wenn gar keine Tätigkeiten ausgeführt werden?
Man wird aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert nicht aufgrund der ausgeübten/ausgeführten.
-
Der Anspruch besteht aus 2023. Wenn dein AG dich zunächst befristet für 6 Monate auf eine Q3 Stelle setzt und dann die Frist verstreichen lässt und du die Tätigkeit letztendlich über ein Jahr machst, besteht unserer Auffassung nach ein Anspruch nach Paragraph 13 TVöD. Die Gewerkschaft klagt hier aktuell für mich.
Als Strafe werde ich halt jetzt etwas drangsaliert.
-
Wobei "Q3 Stelle" natürlich Käse ist, denn: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Ist § 13 TVÖD überhaupt einschlägig?
Ich würde es eher sehen, dass du nach der Entfristung gem. § 12 eingruppiert bist.
-
Das frage ich mich auch. § 13 TVöD kommt ja eher ins Spiel, wenn sich die Aufgabe, die ursprünglich mal (nach § 12) übertragen wurde, "aus sich heraus" (durch neue Gesetze, die zur Aufgabenerfüllung zu beachten sind, etc.) sublimiert haben.
Die Frage wäre in meinen Augen jetzt eher: Wurde Dir die höherwertige Stelle nur befristet übertragen oder (angesichts der Fortführung über die anfänglich befristeten sechs Monate hinaus) unbefristet/dauerhaft?
-
Theoretisch könntest du auch noch eine weitere Klage starten und zwar darauf, dass dein Arbeitgeber dir Arbeit entsprechend deiner Entgeltgruppe gibt.
-
Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich aus den rechtlichen Begründungen längst ausgestiegen bin - da werfen sich beiden Seiten aktuell mit Paragraphen und Vorschriften zu. Es ist zumindest eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
Ich kann nur sagen das ich weit über 6 Monate diese Tätigkeit gemacht habe und es aber typisch für meinen AG ist, sie wollen das wir die Arbeiten erledigen aber wenn es ans bezahlen geht wird die Peitsche ausgepackt.
Ja, ich denke diese Klage wird nun auch noch eingereicht werden. Es ist halt unfassbar ermüdend seit Jahren seinen Arbeitgeber zu verklagen. Wenn ich jetzt noch aufzählen würde was die Retoure dafür war..
-
Mein Arbeitgeber verweigert mir jegliche Tätigkeit - trotz mehrfacher Aufforderung und Forderung des ÖPR. Ich stemple lediglich frühs ein und abends aus und das seit mehreren Monaten. Ich stelle meine Arbeitsleistung zur Verfügung, sie wird jedoch nicht abgerufen. Bin Tarifbeschäftigter und Klage aktuell gegen meinen AG.
Was würdet ihr tun?
LOL. Mir wurde das "Sterbezimmer" am Ende vom Flur gegenüber dem Männer-Klo zugewiesen. Versenden von Emails und Briefpost untersagt, konstante Kontrolle Anwesenheit - ohne jeden Arbeitsauftrag - für die letzten 3 Jahre vor Renteneintritt. Begründung: der AN möge bitte selbst kündigen und verschwinden. Nein, Sturheit siegt.
Altersrente erreicht und mit 4 erhobenen Mittelfingern gegangen. Jetzt sinnvoller "Nebenjob" 30 Wochenstunden anderswo. Keine Abschläge Altersrente und VBL.
Was ich bereue? Überhaupt jemals dort einen unbefristeten Vertrag unterschrieben zu haben vor (zu) vielen Jahren.
-
LOL. Mir wurde das "Sterbezimmer" am Ende vom Flur gegenüber dem Männer-Klo zugewiesen. Versenden von Emails und Briefpost untersagt, konstante Kontrolle Anwesenheit - ohne jeden Arbeitsauftrag - für die letzten 3 Jahre vor Renteneintritt. Begründung: der AN möge bitte selbst kündigen und verschwinden. Nein, Sturheit siegt.
Altersrente erreicht und mit 4 erhobenen Mittelfingern gegangen. Jetzt sinnvoller "Nebenjob" 30 Wochenstunden anderswo. Keine Abschläge Altersrente und VBL.
Was ich bereue? Überhaupt jemals dort einen unbefristeten Vertrag unterschrieben zu haben vor (zu) vielen Jahren.
Glückwunsch! Durchhaltevermögen wird belohnt, aber viele gehen daran auch zu Grunde und der Betroffene kündigt irgendwann doch oder verschwindet in die Dauererkrankung, was bei Tarifbeschäftigten dann nach 6 Wochen kein finanzielles Problem mehr des Arbeitgebers ist (von der Blockade einer haushalterischen Planstelle mal abgesehen).
-
Ich arbeite in einem Rathaus, welches in den 70-ern voin einem berühmten Architekten genaut worden ist. Es ist ein Betonbunker, in den aber mittelalterliche Türme und Mauern integriert worden sind.
In einem der Türme, dort oben im 3. Stock, dort gibt es ebenfalls ein solches Zimmer. Viele wurden dort schon geparkt bis zur Altersrente. Vielleicht werde ich ja irgendwann dort auch freiwillig einziehen, wenn es mir in meiner Abteilung zu bunt wird? :) Solch ein Zimmer kann auf Hoffnung spenden ... :)