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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Hercooles am 20.06.2025 11:40

Titel: [Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 20.06.2025 11:40
Hi,
meine spezielle Diensstelle will meine genehmigte Reha ablehnen, da diese einen Tag am Ende der Ferien beginnt.Angeblich besagt die Urlaubsverordnung dies und schliesst eine Reha da aus.Ist eine Ablehnung möglich?
Danke .Gruß
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Roderick85 am 20.06.2025 12:30
Welche Urlaubsverordnung liegt denn genau zu Grunde? Geht es um eine Reha (nach KH Aufenthalt?) oder um eine Kur?
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 20.06.2025 12:38
Es geht um eine Kur.Also es gibt ein Teil in der Verordnung.Denke  aber ,man kann eine Reha nicht einfach so ablehnen.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: McOldie am 20.06.2025 12:58
Hier handelt es sich offenbar um eine Lehrkraft. (ein Schelm, war dabei an das Böse denkt ;) Bei Lehrkräften gibt es durchaus Regelungen, dass eine Kur nur innerhalb der Schulferien oder zum überwiegenden Teil in Schulferien liegen muss. Ausnahmen werden aber gemacht, wenn eine Verschiebung aus dringenden medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Es kommt also auf die Regelung im Bundesland an.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 20.06.2025 13:29
Keine Lehrkraft .Ich darf NICHT in den Ferien. Aber es handelt sich nur um den letzten Tag in den Ferien
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: clarion am 20.06.2025 14:14
Rechtsgrundlage anfordern!

Nur einen Tag? Das ist lächerlich! Evtl. mit Vorgesetzten  sprechen?
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 20.06.2025 14:28
Finde ich auch.Aber die sind speziell. Vorgesetzte wollen das ja nicht >:(
Welche Hebel hat man da?GPR,Amtsarzt?Möglicherweise auch AU für drei Wochen. Da bin ich eiskalt
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Zock am 20.06.2025 16:12
Da deine Vorgesetzten über die Pläne informiert sind, wäre ich mit einer Krankschreibung über den genauen Zeitraum der abgelehnten Kur vorsichtig.

Sonst darfst du zwischendurch möglicherweise zum Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit. Da kann der Vorgesetzte auch eiskalt sein.

Also im vorliegenden Fall müsste ein schriftlicher Bescheid erstellt werden. Begründung lesen versuchen nachzuvollziehen und falls nicht belastbar... Widerspruch.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: HochlebederVorgang am 20.06.2025 19:37
Amtsarzt… Da wird genau garnichts passieren. Was soll der denn sagen, außer dass der Kollege nach der Reha voraussichtlich wieder einsatzfähig sein wird. Der wird sich bedanken für so eine Schwachsinnsaktion und hat ja auch nichts anderes zu tun.

Es gibt auch Regeln, wann jemand sich dort vorzustellen hat.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 20.06.2025 19:56
Also so schnell muss man nicht zum Amtsarzt.
Ich denke das kann nicht verweigert werden.
Personalmangel wäre da ein Grund ,aber auch anfechtbar.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Zock am 21.06.2025 07:53
Findet ihr nicht, dass der Dienstherr dann einen Grund hätte, die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, weil der Beweiswert der AU aus seiner Sicht möglicherweise erschüttert ist? Wäre doch ähnlich wie wenn jemand 3 Wochen Urlaub beantragt, der abgelehnt wird und dann über den selben Zeitraum eine AU vorlegt.

M.E. soll er sich lieber das was hier im Raum steht anhand der Verordnung begründen lassen und mit seinem Vorgesetzten im Gespräch bleiben, einen Bescheid fordern und dagegen vorgehen.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 21.06.2025 10:51
Die Vorgesetzten stecken unter einer Decke .Da kommst
nicht weiter .
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: InternetistNeuland am 21.06.2025 13:39
Die Fürsorgepflicht des Dienstherren erstreckt sich auch auf die Gesundheit. Da kann nicht unverhältnismäßig eine Kur abgelehnt werden. Zur Not Urlaub beantragen für den Tag?
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Glockner am 22.06.2025 18:55
Angeblich besagt die Urlaubsverordnung dies und schliesst eine Reha da aus.

Das wird ja kein streng geheimes Dokument unter höchster Geheimhaltung sein...

Also einfach mal nachlesen und sich das vermeintliche Herrschaftswissen aneignen.  ;)
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 22.06.2025 21:26
Reha ist ausgeschlossen .Steht da drinne.
Nur im Ernst ,kann eine gesundheitsförderne
Massnahme ausgeschlossen werden ?Glaube nicht.
Zumal der Beamte ohne die Reha bald ganz lange AU ist.
Ich zitiere:
Eine Ablehnung einer genehmigten
Rehabilitationsmaßnahme durch den
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ist
grundsätzlich nicht rechtens. Der
Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer während
der Reha freizustellen und Lohnfortzahlung
zu leisten, da eine Reha der
Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
dient. Eine Ablehnung kann nur in
Ausnahmefällen erfolgen, wenn der
Arbeitnehmer seine Nachweispflichten
verletzt oder die Reha vorsätzlich oder
fahrlässig selbst verschuldet hat.

Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Roderick85 am 22.06.2025 21:58
Nun, dann verrat doch endlich mal welche Urlaubsverordnung für dich gültig ist. Je nachdem hat vielleicht jemand eine Idee, wenn du das Dokument benennst!
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 22.06.2025 22:59
Ich such die mal raus.Kommune also Stadt
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: 2strong am 22.06.2025 23:04
Um welche Urlaubsverordnung geht es denn überhaupt?
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 22.06.2025 23:54
Sommerurlaub
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: 2strong am 23.06.2025 01:09
Junge, in welchem Bundesland arbeitest Du? Mir scheint, Du hast die Reha wirklich nötig...
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 06:01
 ;D Nds
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Rentenonkel am 23.06.2025 09:45
Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten muss der Beamte für die Rehamaßnahme Sonderurlaub beantragen.

§ 9 c Sonderurlaubsverordnung Niedersachsen:

(1) 1Urlaub unter Weitergewährung der Bezüge wird erteilt für

Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen oder medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die als beihilfefähig anerkannt oder als Maßnahme der beamtenrechtlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge genehmigt worden sind, und medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die ein Träger der Sozialversicherung, eine für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständige Verwaltungsbehörde oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt werden.

2 Bei der Festlegung des Urlaubs nach Satz 1 ist auf dienstliche Belange Rücksicht zu nehmen.

3 Die Beurlaubung erfolgt für die jeweils anerkannte, genehmigte oder bewilligte Dauer.


Insbesondere nach Satz 2 kann der Dienstherr bei Personalknappheit in der Urlaubszeit durch geplanten Urlaub anderer Mitarbeiter die Verschiebung der Reha auf den nächst möglichen Termin (hier handelt es sich ja auch nur um einen Werktag !!) erwarten und den Sonderurlaub für den einen Tag ablehnen. Allerdings müsste die Personalknappheit dann auch für den Tag objektiv nachvollziehbar sein. Sollte der Dienstbetrieb durch die an dem Tag voraussichtlich anwesenden Kollegen problemlos aufrecht erhalten werden können, wäre die Ablehnung nicht ermessensfehlerfrei.

Wo genau liegt denn das Problem, die Reha um ein paar Tage / eine Woche zu verschieben?
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: lotsch am 23.06.2025 10:08
Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten muss der Beamte für die Rehamaßnahme Sonderurlaub beantragen.

§ 9 c Sonderurlaubsverordnung Niedersachsen:

(1) 1Urlaub unter Weitergewährung der Bezüge wird erteilt für

Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen oder medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die als beihilfefähig anerkannt oder als Maßnahme der beamtenrechtlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge genehmigt worden sind, und medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die ein Träger der Sozialversicherung, eine für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständige Verwaltungsbehörde oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt werden.

2 Bei der Festlegung des Urlaubs nach Satz 1 ist auf dienstliche Belange Rücksicht zu nehmen.

3 Die Beurlaubung erfolgt für die jeweils anerkannte, genehmigte oder bewilligte Dauer.


Insbesondere nach Satz 2 kann der Dienstherr bei Personalknappheit in der Urlaubszeit durch geplanten Urlaub anderer Mitarbeiter die Verschiebung der Reha auf den nächst möglichen Termin (hier handelt es sich ja auch nur um einen Werktag !!) erwarten und den Sonderurlaub für den einen Tag ablehnen. Allerdings müsste die Personalknappheit dann auch für den Tag objektiv nachvollziehbar sein. Sollte der Dienstbetrieb durch die an dem Tag voraussichtlich anwesenden Kollegen problemlos aufrecht erhalten werden können, wäre die Ablehnung nicht ermessensfehlerfrei.

Wo genau liegt denn das Problem, die Reha um ein paar Tage / eine Woche zu verschieben?

Dank Rentenonkel weist du jetzt die Rechtslage. Du hast einen Antrag gestellt und bekommst dann von deinem Dienstherrn einen Bescheid. Wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und diesen begründen. Dann kannst du auf den Widerspruchsbescheid warten. Sollte dieser auch negativ beschieden werden, kannst du dagegen klagen.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 10:29
Ok danke.Also ich weiss nicht ob ich um paar Zage verschieben kann.Ich warte nun erst msl ab und melde mich
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Rentenonkel am 23.06.2025 10:34
Ok danke.Also ich weiss nicht ob ich um paar Zage verschieben kann.Ich warte nun erst msl ab und melde mich

Rein vorsorglich würde ich an deiner Stelle mal bei der Rehaklinik telefonisch nachfragen, ob man den Aufnahmetermin auch noch etwas nach hinten verschieben kann.

Solange es sich um keine AHB handelt, sollte das problemlos möglich sein.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 11:18
Möglich.Aber an sich würde ich sagen ,wie wird dann von der Behörde mit einem umgegangen.
Ehrlich gesagt gibt es keinen Grund im Rahmen der Fürsorgepflicht,einem das zu verwehren.Nun gut ,gleich und gleich. ;D
Bin kein Beamter der immer vor dem Herrn kniet.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Matze1986 am 23.06.2025 11:54
Möglich.Aber an sich würde ich sagen ,wie wird dann von der Behörde mit einem umgegangen.
Ehrlich gesagt gibt es keinen Grund im Rahmen der Fürsorgepflicht, einem das zu verwehren. Nun gut ,gleich und gleich. ;D
Bin kein Beamter der immer vor dem Herrn kniet.


Das Dienstverhältnis beruht nicht ausschließlich auf der Fürsorgepflicht des Dienstherren Ihnen gegenüber.
Ihnen wurde die Rechtsgrundlage genannt, auch evtl. Versagensgründe.
Einfach mal mitmachen
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 12:28
Also nur mal so ,ich mach seit 30 mit.
So und nun mal ne dritte Kur .
So what?
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Umlauf am 23.06.2025 12:41
Also nur mal so ,ich mach seit 30 mit.
So und nun mal ne dritte Kur .
So what?

Erst muss man ewig nachhaken um die passende Urlaubsverordung herauszufinden und nun wollen wir herausfinden, welche Begründung denn tatsächlich mitgeteilt wurde.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 12:52
Ich such die raus.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Rentenonkel am 23.06.2025 12:59
Hi,
meine spezielle Diensstelle will meine genehmigte Reha ablehnen, da diese einen Tag am Ende der Ferien beginnt.Angeblich besagt die Urlaubsverordnung dies und schliesst eine Reha da aus.Ist eine Ablehnung möglich?
Danke .Gruß

Möglich.Aber an sich würde ich sagen ,wie wird dann von der Behörde mit einem umgegangen.
Ehrlich gesagt gibt es keinen Grund im Rahmen der Fürsorgepflicht, einem das zu verwehren. Nun gut ,gleich und gleich. ;D
Bin kein Beamter der immer vor dem Herrn kniet.

Hier liegt meiner Auffassung nach ein Missverständnis vor. Die Beihilfestelle genehmigt die Kostenübernahme. Damit ist das "ob" geklärt.

Die Dienststelle entscheidet lediglich, "wann" Sonderurlaub genehmigt werden kann. 

So ähnlich ist es mit dem "normalen" Urlaub ja auch. Auch wenn mir 30 Tage Urlaub zustehen, kann auch ich nicht in den Sommerferien spontan Urlaub nehmen, wenn es der Dienstbetrieb nicht erlaubt und andere Kollegen schon im letzten Jahr bei der Verteilung des Urlaubs aufgezeigt haben.

Gegen die grundsätzliche Genehmigung der Reha kann die Dienststelle sich nicht wehren. Daher ist die Formulierung "meine Dienststelle will die genehmigte Reha ablehnen" nicht haltbar. Es geht lediglich um eine Verschiebung des Aufnahmetermins um einen Werktag...

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn greift hier nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht, da Du ja allem Anschein nach derzeit arbeitsfähig bist und es keine Hinweise gibt, dass mit einer (zumutbaren) Verschiebung des Beginns der Reha um einen Werktag schwerwiegende, gesundheitliche Nachteile verbunden wären. Anders wäre es bei akuter Arbeitsunfähigkeit oder bei einer AHB, dann hätten wir jedoch einen anderen Sachverhalt.

Möglicherweise könnte sich der Dienstherr bereit erklären, den (Sonder-)Urlaub doch zu genehmigen, wenn es gelingt, einen Arbeitskollegen aus dem Bereich zu finden, der bereit wäre, den Urlaub zu tauschen.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 13:08
Aktuell nicht arbeitsfähig.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Umlauf am 23.06.2025 13:35
Aktuell nicht arbeitsfähig.

Schön!

Mitteilungen, die man auch verstehen kann, wären echt hilfreich.
Aber nun, wenn die nicht dienstfähig bist…
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 14:33
Soo.Verordnung sagt .Kuren sollen grundsätzlich nicht in den Ferien stattfinden.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Rentenonkel am 23.06.2025 14:35
Aktuell nicht arbeitsfähig.

Vielen Dank für die Klarstellung. Das ist ein kleines, aber wichtiges Detail.

Bei der Ermessensentscheidung kommt es jetzt auf eine gewissenhafte Prognose an.

Wenn der behandelnde Arzt bestätigt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und ohne die bereits bewilligte Rehamaßnahme eine Dienstfähigkeit voraussichtlich nicht erreicht werden kann, wird der Dienstherr Deinem Wunsch nach Sonderurlaub zu dem gewünschten Termin sicherlich nachkommen.

Sollte die derzeitige Arbeitsunfähigkeit dagegen nur kurzzeitig sein (z.B. Grippaler Infekt) und auch ohne die Rehamaßnahme eine Arbeitsfähigkeit vor dem geplanten Sonderurlaub erreicht werden können, dann bleibt es bei den bisherigen Ausführungen.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 19:39
Nochmal zur Reha unter normalen Umständen.
Darf die außerhalb der Ferien nicht genehmigt werden .
Also Sonderurlaub gestrichen,zb Personalmangel?
Eigentlich heisst es ja dienstliche Belange.Dann müsste aber ohne mich ja nix laufen und der Dienstbetrieb erheblich eingeschränkt sein.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 23.06.2025 20:09
..aber das hattet ihr ja auch geschrieben.
Titel: Antw:Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Rentenonkel am 24.06.2025 07:39
Bei einem Antrag auf Sonderurlaub für eine Reha muss zwischen den Interessen des Beamten und den Interessen des Dienstherrn abgewogen werden. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass Beamte in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Die daraus erwachsenden Pflichten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

Interessen des Arbeitnehmers:

Der Arbeitnehmer hat ein grundlegendes Recht auf die Rehamaßnahme, um seine Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Dringende gesundheitliche Gründe, wie z.B. eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, ein vorheriger Krankenhausaufenthalt in Verbindung mit einer AHB oder die Art und Schwere der Erkrankung können ebenfalls eine Rolle spielen.

Soziale Gesichtspunkte, wie z.B. die familiäre Situation (pflegebedürftige Angehörige, die nur in dieser Zeit anderweitig versorgt werden können, Partner Reha mit dem Ehepartner), können bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden.

Interessen des Dienstherrn:

Der Dienstherr muss den reibungslosen Betriebsablauf sicherstellen und darf den Urlaub so legen, dass keine wesentlichen betrieblichen Störungen entstehen.

Dringende betriebliche Gründe, wie z.B. saisonale Arbeitsspitzen, generelle Urlaubsregelungen im Team, Personalengpässe oder wichtige Projekte, können eine Ablehnung rechtfertigen.

Der Arbeitgeber muss auch die Urlaubsinteressen anderer Mitarbeiter berücksichtigen, insbesondere wenn diese unter sozialen Gesichtspunkten (z.B. schulpflichtige Kinder) vorrangig sind.

Wichtige Aspekte für die Abwägung:

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Die Ablehnung des Urlaubs muss verhältnismäßig sein, d.h. der Arbeitgeber muss prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die betrieblichen Belange zu berücksichtigen, ohne den Urlaub zu verweigern. Hier spielt auch die Dauer der Ablehnung (hier: lediglich ein Arbeitstag) und die Zumutbarkeit der Verschiebung des Sonderurlaubs eine Rolle.

Kein Automatismus:

Es gibt keine automatische Bevorzugung von Urlaubswünschen aufgrund von Schulpflicht der Kinder oder anderen sozialen Gesichtspunkten (bspw. Ehepartner ist Lehrer). Es ist immer eine individuelle Abwägung erforderlich.

Transparenz:

Der Dienstherr sollte die Gründe für eine Ablehnung transparent machen und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sich zu äußern.

Keine willkürliche Ablehnung:

Der Dienstherr darf den Urlaub nicht willkürlich ablehnen, sondern muss seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiele für dringende betriebliche Gründe können sein:

Saisonale Arbeitsspitzen
Personalengpässe (Krankheit, Urlaub anderer Mitarbeiter)
Wichtige Projekte oder Termine
Aufrechterhaltung eines Bereitschaftsdienstes / einer Notbesetzung
Eine gesetzliche Grundlage, nach der eine Rehamaßnahme bevorzugt außerhalb der Ferien in Anspruch genommen werden soll
Titel: Antw:[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 25.06.2025 06:02
Top Info.
Nochmal zur AU und man geht dann in die Reha,
wäre das ein Dienstvergehen .Man darf ja auch
mit ner AU in den Urlaub.Alles halt was
die Gesundheit wiederherstellt 8)
Titel: Antw:[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: UNameIT am 25.06.2025 06:14
Top Info.
Nochmal zur AU und man geht dann in die Reha,
wäre das ein Dienstvergehen .Man darf ja auch
mit ner AU in den Urlaub.Alles halt was
die Gesundheit wiederherstellt 8)

Wenn du arbeitsunfähig bist -> AU

Ansonsten arbeiten, auch wenn du kein Bock hast, etc.
Titel: Antw:[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 25.06.2025 06:23
Bin sowieso AU
Titel: Antw:[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Hercooles am 25.06.2025 06:57
AU besteht sowieso und hat nichts mit kein Bock zu tun.
Titel: Antw:[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Beitrag von: Rentenonkel am 25.06.2025 08:24
Die Verwendung des Begriffs Sonderurlaub ist in der Tat etwas irreführend. Es handelt sich nämlich wegen der engen Zweckbindung weder um Erholungs- noch um Zusatzurlaub. Sonderurlaub im engeren Sinne liegt nicht vor, da die Urlaubserteilung dem Grunde nach nicht im Ermessen des Dienstherrn steht. Der Dienstherr soll lediglich im Wege des Ermessens Einfluss nehmen können auf den Zeitpunkt der Reha.

Daher kann es sich bei dem angesprochenen „Sonderurlaub“ der Sache nach nur um eine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge handeln.

Sofern der Dienstherr diese Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge nicht gewährt hat, man allerdings dennoch die Reha antritt, dürfte man dadurch den Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge verlieren. Dienstunfähig kann man während einer Reha ja nicht sein, da Dienstunfähigkeit während einer Reha bedeuten würde, dass man so schwer erkrankt wäre, dass man nicht rehafähig wäre und somit gar nicht an den angebotenen Reha Angeboten teilnehmen kann --- also in letzter Konsequenz doch wieder zu Hause oder im Krankenhaus ist und somit dienstunfähig unter Fortzahlung der Bezüge.

Ich erwähnte es bereits in einem früheren Post: Sofern der Arzt eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bestätigt und gleichzeitig bestätigt, dass nur durch die Reha eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gelingen kann (und man somit mit der Ablehnung des Sonderurlaubs ohnehin an dem Tag nicht arbeitsfähig wäre), kann man den Dienstherrn zum Umdenken animieren.

Ich gehe derzeit davon aus, dass die bisher bescheinigte AUB nicht bis zum gewünschten Beginn der Reha reicht und somit der Dienstherr nicht davon ausgehen darf, dass eine solche bis dahin andauern würde.