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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VaKl am 06.08.2025 11:18
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte bereits vor einem Jahr einen Beitrag verfasst, leider wurde dieser bereits geschlossen, sodass ich ein neues Thema starte.
Die Beistandschaft wird in unserer Verwaltung in die EG 9c TvÖD eingestuft. Wir nehmen neben der Sachbearbeitung auch die gerichtliche Vertretung bis zum OLG wahr. Die Bezahlung ist in ganz Deutschland leider sehr unterschiedlich und Fachkräfte fehlen ohne Ende in diesem Bereich. Es gibt bisher keine fundierte Rechtsprechung bezogen auf die Eingruppierung von Beiständen.
Ich habe Anfang 2024 einen Antrag auf Vergütung nach der EG 11 gestellt; dieser wurde abgeleht. Ich habe dann vor dem Arbeitsgericht auf Höhergruppierung geklagt. Das Gericht hat sehr auf einen Vergleich hingewirkt, welchen die Stadt nicht wollte. Eine Fachkräftezulage wurde auch generell abgelehnt. Nach Ende des Kammertermins wurde verkündet, dass die Klage in dieser Instanz abgewiesen wird. Das Merkmal der besonderen Schwierigkeit wurde bejaht, zum Merkmal der Bedeutung teilte das Gericht mit, dass diesbezüglich nicht ausreichend vorgetragen wurde. Der Richter hat mir dann komischerweise geraten, mir "einen guten Anwalt" zu nehmen, Berufung einzulegen und diesbezüglich dann mehr vorzutragen. Ich habe mich aus Kostengründen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten, vor dem LAG herrscht leider Anwaltszwang, sodass sich das Kostenrisiko einer Berufung für mich auf 5.000,00 EUR beläuft. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Jedoch vertrete ich die Ansicht, dass es Zeit für eine höchstrichterliche Entscheidung ist. Deshalb würde ich mich gerne mit weiteren Beiständen vernetzen, von einem positiven Urteil würde letztendlich ganz Deutschland profitieren. Wer also irgendwelche Ideen hat, wie man zu dem Merkmal der "Bedeutung" i.S.d. EG 11 TVöD ausreichend vortragen kann, darf gerne Vorschläge machen.
Des Weiteren habe ich eine Spendenaktion bei GoFundMe unter dem Stichwort "Eingruppierungsklage Beistandschaft" eingerichtet. Natürlich freue ich mich über eine Spende, aber es wäre toll, wenn ihr euren Kollegen im Jugendamt erzählt, dass nun jemand den gerichtlichen Schritt geht.
Natürlich könnte ich mir als Juristin auch einfach einen anderen Job suchen, aber ich liebe was ich tue, denn es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe.
Liebe Grüße!
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Bei uns und in unseren Nachbarlandkreisen sind die SB Beistandschaften auch in der EG 9C eingruppiert. Meiner Meinung nach auch vollkommen zurecht. Ich kann nicht erkennen, wie die Merkmale einer EG11 erfüllt sein sollen. Das Merkmal der Bedeutung kann man gegenenfalls noch begründen, aber das Merkmal der besonderen Schwierigkeit!?
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Bei uns und in unseren Nachbarlandkreisen sind die SB Beistandschaften auch in der EG 9C eingruppiert. Meiner Meinung nach auch vollkommen zurecht. Ich kann nicht erkennen, wie die Merkmale einer EG11 erfüllt sein sollen. Das Merkmal der Bedeutung kann man gegenenfalls noch begründen, aber das Merkmal der besonderen Schwierigkeit!?
Wir erledigen die gleiche Arbeit wie Fachanwälte für Familienrecht. Da es sich hierbei um Fachwissen handelt, welches über den Erfordernissen der EG 9c liegt, hatte das Gericht kein Problem damit, die besondere Schwierigkeit anzuerkennen; diesbezüglich gibt es auch einige Urteile.
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Auch bei uns die Eingruppierung in 9c.
Das ist meiner Meinung auch korrekt so
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Ich halte es abgesehen von juristischen Spitzfindigkeit nicht für die Aufgabe eines Menschen in 9c, oder 10 oder auch 11 juristische Vertretungen bis zum OLG zu machen. Das ist Aufgabe von Juristen mit entsprechender Eingruppierung und wird auch durch unser Rechtsamt in allen anderen Fachbereichen gehandhabt, nur im Jugendamt darf man das selbst.
Besteht eine Globalvollmacht und wie ist der zeitliche Umfang?
Ich war jahrelang in der Unterhaltsheranziehung und mit 9c auch die gerichtliche Durchsetzung (streitiges Verfahren) autonom gemacht. Dann der Wechsel ins Ordnungsamt auf E10, nur darf ich sogar die Stellungnahme für das prozessführende Rechtsamt nicht mal eigenständig unterschreiben :P öD halt.
Das ganze ist kein Eingruppierungsproblem, sondern ein Organisationsthema. Juristische Vertretungen sind von Juristen zu machen.
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Ich halte es abgesehen von juristischen Spitzfindigkeit nicht für die Aufgabe eines Menschen in 9c, oder 10 oder auch 11 juristische Vertretungen bis zum OLG zu machen. Das ist Aufgabe von Juristen mit entsprechender Eingruppierung und wird auch durch unser Rechtsamt in allen anderen Fachbereichen gehandhabt, nur im Jugendamt darf man das selbst.
Besteht eine Globalvollmacht und wie ist der zeitliche Umfang?
Ich war jahrelang in der Unterhaltsheranziehung und mit 9c auch die gerichtliche Durchsetzung (streitiges Verfahren) autonom gemacht. Dann der Wechsel ins Ordnungsamt auf E10, nur darf ich sogar die Stellungnahme für das prozessführende Rechtsamt nicht mal eigenständig unterschreiben :P öD halt.
Das ganze ist kein Eingruppierungsproblem, sondern ein Organisationsthema. Juristische Vertretungen sind von Juristen zu machen.
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Und genau hier liegt das Problem: Nach § 114 FamFG müssen sich die Parteien in einem streitigen Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt ODER durch das Jugendamt als Beistand vertreten lassen. Die Rechtsabteilung der Verwaltung darf dies nicht, da mir als Sachbearbeiterin die Beistandschaft übertragen wurde. Deshalb ist es im Bereich der Beistandschaft nicht möglich, die gerichtliche Vertretung an das Rechtsamt abzugeben. Und das ist der Grund, wieso dringend Juristen auf diese Stellen gehören, welche es aber für eine Bezahlung nach EG 9c selten machen.
Deswegen kämpfe ich für eine bessere Bezahlung.
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Das sehe ich sachlich erstmal anders. Warum darf die rechtliche Vertretung nicht durch das Rechtsamt erfolgen? Auch wenn es durch das FamFG nicht als zwingend gesehen wird, sehe ich andererseits auch kein gesetzliches Verbot der Vertretung durch die Juristen des Rechtsamtes.
Zwei Sachen noch:
Ich würde doch als Juristin auf entsprechende Stellen mit E13, 14 und 15 schielen...
Materiell: macht ihr noch eine vollumfängliche Sicherung des Ansprüche durch Schaffung eines Unterhaltstitels? Auch wenn die Vorgaben vom Land oft so sind, halte ich eine Schaffung eines Titels - am besten noch im streitigen Verfahren - bei Personen, bei den ehe nichts zu holen ist, für sinnlos.
Trotzdem alles Gute.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte bereits vor einem Jahr einen Beitrag verfasst, leider wurde dieser bereits geschlossen, sodass ich ein neues Thema starte.
Die Beistandschaft wird in unserer Verwaltung in die EG 9c TvÖD eingestuft. Wir nehmen neben der Sachbearbeitung auch die gerichtliche Vertretung bis zum OLG wahr. Die Bezahlung ist in ganz Deutschland leider sehr unterschiedlich und Fachkräfte fehlen ohne Ende in diesem Bereich. Es gibt bisher keine fundierte Rechtsprechung bezogen auf die Eingruppierung von Beiständen.
Ich habe Anfang 2024 einen Antrag auf Vergütung nach der EG 11 gestellt; dieser wurde abgeleht. Ich habe dann vor dem Arbeitsgericht auf Höhergruppierung geklagt. Das Gericht hat sehr auf einen Vergleich hingewirkt, welchen die Stadt nicht wollte. Eine Fachkräftezulage wurde auch generell abgelehnt. Nach Ende des Kammertermins wurde verkündet, dass die Klage in dieser Instanz abgewiesen wird. Das Merkmal der besonderen Schwierigkeit wurde bejaht, zum Merkmal der Bedeutung teilte das Gericht mit, dass diesbezüglich nicht ausreichend vorgetragen wurde. Der Richter hat mir dann komischerweise geraten, mir "einen guten Anwalt" zu nehmen, Berufung einzulegen und diesbezüglich dann mehr vorzutragen. Ich habe mich aus Kostengründen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten, vor dem LAG herrscht leider Anwaltszwang, sodass sich das Kostenrisiko einer Berufung für mich auf 5.000,00 EUR beläuft. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Jedoch vertrete ich die Ansicht, dass es Zeit für eine höchstrichterliche Entscheidung ist. Deshalb würde ich mich gerne mit weiteren Beiständen vernetzen, von einem positiven Urteil würde letztendlich ganz Deutschland profitieren. Wer also irgendwelche Ideen hat, wie man zu dem Merkmal der "Bedeutung" i.S.d. EG 11 TVöD ausreichend vortragen kann, darf gerne Vorschläge machen.
Des Weiteren habe ich eine Spendenaktion bei GoFundMe unter dem Stichwort "Eingruppierungsklage Beistandschaft" eingerichtet. Natürlich freue ich mich über eine Spende, aber es wäre toll, wenn ihr euren Kollegen im Jugendamt erzählt, dass nun jemand den gerichtlichen Schritt geht.
Natürlich könnte ich mir als Juristin auch einfach einen anderen Job suchen, aber ich liebe was ich tue, denn es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe.
Liebe Grüße!
Hast du mal bei Verdi oder dem DBB nachgefragt, ob sie dich in diesem Fall vertreten?
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Hast du mal bei Verdi oder dem DBB nachgefragt, ob sie dich in diesem Fall vertreten?
Nachdem man mir bei Verdi sagte, dass man mir bei der Klage hilft, bin ich dort Mitglied geworden. Als es dann Ernst wurde und es um die Klage ging hieß es auf einmal, die Sache wird nicht vertreten, da es vor der Mitgliedschaft begonnen hat (was ich natürlich vorher gefragt hatte). Also bin ich wieder ausgetreten…dort hatte auch niemand Lust zu helfen…
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Das sehe ich sachlich erstmal anders. Warum darf die rechtliche Vertretung nicht durch das Rechtsamt erfolgen? Auch wenn es durch das FamFG nicht als zwingend gesehen wird, sehe ich andererseits auch kein gesetzliches Verbot der Vertretung durch die Juristen des Rechtsamtes.
Zwei Sachen noch:
Ich würde doch als Juristin auf entsprechende Stellen mit E13, 14 und 15 schielen...
Materiell: macht ihr noch eine vollumfängliche Sicherung des Ansprüche durch Schaffung eines Unterhaltstitels? Auch wenn die Vorgaben vom Land oft so sind, halte ich eine Schaffung eines Titels - am besten noch im streitigen Verfahren - bei Personen, bei den ehe nichts zu holen ist, für sinnlos.
Trotzdem alles Gute.
Es ist aber gesetzlich nicht erlaubt, was ich auch nicht ändern kann. Das Kind klagt gegen den zum Unterhalt verpflichteten Elternteil, und muss durch einen Anwalt oder einen Beistand vertreten werden.
Selbstverständlich werden Titel erwirkt, dafür ja die Gerichtsverfahren. Es gibt keine Vorgaben des Landes, es geht um zivilrechtliche Ansprüche. Nicht um öffentliche Gelder.
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Aber du möchtest schon bei deinem Arbeitgeber weiter ohne Einschränkungen und Ärger weiter arbeiten oder hast du dann vor zu kündigen?
Also ich kann mir nicht vorstellen das man hier dann weiter unbeschwert weiter arbeiten kann.
Wir hatten auch solche "Spezialisten" die alles durchsetzen wollten. Naja von denen ist keiner mehr da.
Büro wurde ins Dachgeschoss verlegt, Aufgaben wurden anderweitig verteilt somit hatten diese keine Arbeit mehr, wurden teilweise isoliert oder die Stelle wurde einfach gestrichen, usw.
Klar hat man immer Möglichkeiten aber nach mehreren Monaten konnten die nichts mehr anderes machen außer kündigen.
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Selbstverständlich werden Titel erwirkt, dafür ja die Gerichtsverfahren. Es gibt keine Vorgaben des Landes, es geht um zivilrechtliche Ansprüche. Nicht um öffentliche Gelder.
Indirekt schon, zumindest bei uns wird von der UVG oft eine Aufforderung an den Sorgeberechtigten gestellt, eine Beistandschaft einzurichten, weil die mehr durchsetzen kann, selbstredend auch öffentliche Gelder wie Unterhaltsvorschuss. Die Mündelgelder werden dann halt weitergeleitet.
Davon ab: wie Bubi11 schon sagt: ich verstehe auch nicht diese verklammern an Eingruppierungsgedöns. Einfach auf eine Stelle bewerben, die der gewünschten EG entspricht.
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Aber du möchtest schon bei deinem Arbeitgeber weiter ohne Einschränkungen und Ärger weiter arbeiten oder hast du dann vor zu kündigen?
Also ich kann mir nicht vorstellen das man hier dann weiter unbeschwert weiter arbeiten kann.
Wir hatten auch solche "Spezialisten" die alles durchsetzen wollten. Naja von denen ist keiner mehr da.
Büro wurde ins Dachgeschoss verlegt, Aufgaben wurden anderweitig verteilt somit hatten diese keine Arbeit mehr, wurden teilweise isoliert oder die Stelle wurde einfach gestrichen, usw.
Klar hat man immer Möglichkeiten aber nach mehreren Monaten konnten die nichts mehr anderes machen außer kündigen.
Guten Morgen,
wenn ich nicht vorhätte hier zu bleiben, würde ich den ganzen Aufwand nicht betreiben.
Mein ganzes Team steht hinter mir, nur wie so oft hat niemand den Mut, wirklich etwas zu unternehmen.
Mir wird nichts passieren und niemand ist mir böse. Und bestimmt wird mir meine Arbeit nicht weggenommen, es gibt niemanden, der sie dann macht. Alle sind froh, dass ich hier bin, aber die Stadtverwaltung wird freiwillig unser Gehalt nicht anpassen.
Somit bleibt dann nur der Weg über das Gericht, um für das ganze Land etwas zu bewegen.
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Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
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Indirekt schon, zumindest bei uns wird von der UVG oft eine Aufforderung an den Sorgeberechtigten gestellt, eine Beistandschaft einzurichten, weil die mehr durchsetzen kann, selbstredend auch öffentliche Gelder wie Unterhaltsvorschuss. Die Mündelgelder werden dann halt weitergeleitet.
Davon ab: wie Bubi11 schon sagt: ich verstehe auch nicht diese verklammern an Eingruppierungsgedöns. Einfach auf eine Stelle bewerben, die der gewünschten EG entspricht.
Guten Morgen,
und auch das ist rechtlich verboten, da das Kind (bei UVG Gewährung) nicht mehr Anspruchsinhaber ist; der Anspruch ist auf das Land übergegangen. Nur durch einen Rückübertragungsvertrag (Rückübertragung des Anspruchs auf das Kind) darf die Beistandschaft tätig werden und auch öffentliche Gelder geltend machen. Aber da es jetzt das LaFin gibt, werden diese Rückübertragungsverträge nicht mehr abgeschlossen, da die Behörde extra für die Rückforderung der UVG Leistungen geschaffen wurde. Wenn also die UV Stelle ohne wirksame Rückübertragungsverträge Gelder weiterleitet, ist dies rechtswidrig. Vielleicht sollte das dann nochmal besprochen werden.
Zum Thema "Bewerben auf höhere Stellen": Ich suche mir meinen Job in erster Linie nicht nach dem Gehalt aus, sondern danach, ob es mich interessiert, ob es sinnvoll ist und ob ich es gerne mache. Ich war in dieser Abteilung zu beginn alleine, weil alle Sachbearbeiter aufgrund der Schwierigkeit der Materie gegangen sind. Als ich die Akten aufgearbeitet habe, war ich sprachlos, welche Fehler begangen wurden. Die Menschen die zu uns kommen, sollen die gleiche Hilfe erhalten, wie von Anwälten. Und das funktioniert nur durch fähiges Personal.
Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?
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Es ist halt nicht pragmatisch.
Zumal wir bei der Sinnhaftigkeit von UVG und Beistandschaften sehr weit auseinander sind. Beides halte ich für obsolet. Der Staat hat die Handhabe zum Anrecht und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit dem BGB und weiteren Gesetze dem Bürger an die Hand gegeben. Meine Meinung ist, damit ist genug getan. Man muss nicht jeden an die Hand nehmen. Aber gut, sieht jeder anders.
Rückübertragungsverträge sind natürlich notwendig. Bei der Durchsetzung macht ja jedes Land das etwas anders. Ein 9c Kollege hat von Niedersachsen nach NRW zur dortigen LaFin gewechselt (Essen), mit gerade mal 25 Jahren hat er dort eine Leitungsstelle mit A12 bekommen! Muss aber wegen des Beamtengedöns jahrelang auf die A12 warten...Scheint dort aber wesentlich ruhiger zu sein als bei einer niedersächsischen Kommune. ;)
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Zum Thema "Bewerben auf höhere Stellen": Ich suche mir meinen Job in erster Linie nicht nach dem Gehalt aus, sondern danach, ob es mich interessiert, ob es sinnvoll ist und ob ich es gerne mache. Ich war in dieser Abteilung zu beginn alleine, weil alle Sachbearbeiter aufgrund der Schwierigkeit der Materie gegangen sind. Als ich die Akten aufgearbeitet habe, war ich sprachlos, welche Fehler begangen wurden. Die Menschen die zu uns kommen, sollen die gleiche Hilfe erhalten, wie von Anwälten. Und das funktioniert nur durch fähiges Personal.
Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?
Nein, ist es nicht.
Anstatt zu Klagen könntest du auch pokern. Neue Stelle suchen und sagen, wenn ich nicht das gleiche bekomme gehe ich .
Ich verstehe aber, das du das vollumfänglich geklärt haben möchtest. Blöd, das verdi sich da querstellt. (Du bist aber leider auch nicht verdi-Zielgruppe).
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Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.
Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
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Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?
nein und auch nachvollziehbar. Ich befürchte aber, dass die EntgO nicht deinen Vorstellungen einer angemessenen Vergütung folgen kann.
Ich rege an, mal einen Kommentar zur Eingruppierung bzw. dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" anzuschauen. Beispiele für eine besondere Bedeutung sind z.B. die Größe der finanziellen Verantwortung, Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, Auswirkungen auf das Image der Dienststelle (ÖA)...
alles aber deutlich heraushebend aus dem Tätgkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" aus der E9c.
Ein Beispiel für eine E11, welches deinem wohl am nähesten kommt, wäre eine Amtsvormundschaft.
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Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.
Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.
Habe noch mal nachgeschaut, die Teamleitung ist sogar E11.
Das hat aber nicht unbindgt sachliche Ursachen, sondern ist auch ein Instrument der Personalbindung. Da nun die Abteilungsleiter nicht mehr den gehörigen Abstand zu Teamleitungen haben, wurden diese im Bereich der Beschäftigten auf E12 angehoben, und da die Fachbereichsleiter dann keinen gehörigen Abstand mehr zu den Abteiliungsleiter haben, wurden diese auf E13 angehoben. Da es keinen nennenwerten Unterscheid zwischen E12 und E13 gibt, wurden diese auf E14 angehoben. Dann kam der neue Tarif und der Unterschied zwischen E12 und E13 ist zumindest in gewissem Umfang vorhanden... ;D
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Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?
nein und auch nachvollziehbar. Ich befürchte aber, dass die EntgO nicht deinen Vorstellungen einer angemessenen Vergütung folgen kann.
Ich rege an, mal einen Kommentar zur Eingruppierung bzw. dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" anzuschauen. Beispiele für eine besondere Bedeutung sind z.B. die Größe der finanziellen Verantwortung, Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, Auswirkungen auf das Image der Dienststelle (ÖA)...
alles aber deutlich heraushebend aus dem Tätgkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" aus der E9c.
Ein Beispiel für eine E11, welches deinem wohl am nähesten kommt, wäre eine Amtsvormundschaft.
Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".
Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
Nur das bei der Tarifautomatik der Stellenplan vollkommen egal ist. Ein Mitarbeiter ist nach seines auszuübenden Aufgaben eingruppiert. Nicht nach Stellenplänen. Ist kein Geld für eine E10 Stelle da, darf der AG keine E10 Aufgaben vergeben. So einfach ist es.
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.
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Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".
Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.
Ersteres - zutreffend. Bedeutung reicht - sorry für meine Ungenauigkeit.
Ich wollte nur darauf hinaus, wo aktuell die Bedeutung gesehen wird, damit du entsprechende Punkte aus deinem Arbeitsumfeld identifizieren kannst. (oder eben nicht). Ich sehe nämlich bei einer Beistandsschaft keine der vorgenannten Heraushebungsmerkmale erfüllt.
Vielmehr fällt dies unter die "besondere Verantwortung", da die Tätigkeiten z.B. erhebliche Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse Dritter haben.
Beim Betreuer (Amtsvormundschaft ist wohl ein veralteter Begriff) dürften die Auswirkungen - auch im Einzelfall - deutlich drastischer (als schon unter "besondere Verantwortung" berücksichtig) sein, da dieser z.B. über gesundheitliche Eingriffe, den Wohnort, die Finanzen usw. seines Betreuten entscheiden muss.
Kurzum - einen Kampf um das Tarifmerkmal (... Bedeutung) halte ich nur dann für zielführend, wenn du die vorgenannten Aspekte irgendwo in deinem Tätigkeitsfeld wiederfinden und entsprechend verargumentieren kannst.
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Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.
Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.
Habe noch mal nachgeschaut, die Teamleitung ist sogar E11.
Das hat aber nicht unbindgt sachliche Ursachen, sondern ist auch ein Instrument der Personalbindung. Da nun die Abteilungsleiter nicht mehr den gehörigen Abstand zu Teamleitungen haben, wurden diese im Bereich der Beschäftigten auf E12 angehoben, und da die Fachbereichsleiter dann keinen gehörigen Abstand mehr zu den Abteiliungsleiter haben, wurden diese auf E13 angehoben. Da es keinen nennenwerten Unterscheid zwischen E12 und E13 gibt, wurden diese auf E14 angehoben. Dann kam der neue Tarif und der Unterschied zwischen E12 und E13 ist zumindest in gewissem Umfang vorhanden... ;D
Deswegen klage ich auch auf EG 11; wir haben keine Teamleitung und auch keine Bereichsleitung, über mir ist nur der Leiter des Jugendamtes....an der Personalbindung hat hier niemand Interesse. Man hätte es ja auch über eine Fachkräftezulage lösen können, ist auch nicht gewollt.
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.
Ich gebe dir da ja vollkommen Recht. Aber wer wird dann wohl der Leidtragende sein?
Derjenige der nun die EG 10 bekommen hat weil es diese Stelle ja gar nicht wirklich gibt bei uns. Sie ist halt vom Stellenbesetzungsplan genehmigt. Des weiteren sind 5 mal EG 9a Stellen genehmigt.
Was würde jetzt passieren?
Der Bezirk sagt dann ok ihr braucht ja die EG 10 Stelle gar nicht somit streichen wir die und derjenige kommt wieder in 9a.
Wer hat dann was gewonnen?
Keiner außer das derjenige zurecht sauer ist.
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.
Ich gebe dir da ja vollkommen Recht. Aber wer wird dann wohl der Leidtragende sein?
Derjenige der nun die EG 10 bekommen hat weil es diese Stelle ja gar nicht wirklich gibt bei uns. Sie ist halt vom Stellenbesetzungsplan genehmigt. Des weiteren sind 5 mal EG 9a Stellen genehmigt.
Was würde jetzt passieren?
Der Bezirk sagt dann ok ihr braucht ja die EG 10 Stelle gar nicht somit streichen wir die und derjenige kommt wieder in 9a.
Wer hat dann was gewonnen?
Keiner außer das derjenige zurecht sauer ist.
Richtig wäre auch hier, wenn die gleichen Arbeitsvorgänge geleistet werden, auf gleiche Bezahlung zu bestehen, und auch dann notfalls zu klagen. Aber dafür braucht es dann wieder Mut.
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Wenn man aber gar nicht die Tätigkeiten nach EG 10 macht?
Aus welchem Grund sollte man dann klagen?
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Wenn man keine Tätigkeiten nach E10 macht, dann hat man die E10 auch nicht zu bekommen....
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Ihr verwechselt immer Theorie mit der Praxis.
Ich kann das mal kurz schildern wie das in der Praxis abläuft. Ob Richtig oder Falsch kann man wahrscheinlich ewig streiten aber es ist halt nun mal so.
Beispiel: Klinikum (Oder auch andere Einrichtung) als Regiebetrieb eines Bezirks. Der Hauptsitz des Bezirks ist fast 100Km entfernt (Tut nix zur Sache). Der Einrichtungsleiter bekommt jährlich einen Stellenbesetzungsplan. Hier werden entweder neue Stellen gefordert (Weil diese benötigt werden) oder umgewidmet oder es werden Stellen angepasst (Neue EG weil die Aufgaben anders werden). Wie auch immer hat der Dienstherr (Bezirk) nichts mit dem operativen Geschäft zu tun. Und dieses System gibt es schon gefühlt 50 Jahre.
So das mal als Vorgeplänkel.
Nun sagen wir mal gibt es im Stellenplan (Vom Bezirk genehmigt) im Controlling 1 Stelle EG 11 Leiter Controlling, 4 Stellen mit EG 9a Controlling Mitarbeiter und eine EG 10 Stelle Controlling Projektleiter (Diese Stelle gab es vor 6 Jahren noch ist jedoch seit 6 Jahren unbesetzt da nicht mehr benötigt). Nun schreibt der Einrichtungsleiter diese Stelle aus weil sie ja genehmigt ist. Alle 4 bewerben sich darauf (Wissen aber das die Aufgaben gleich bleiben weil es keine Projekte gibt). Einer bekommt die Stelle und gut ist.
So und wer sollte sich nun beschweren?
1. Die drei anderen - Dann streicht der Bezirk die Stelle einfach und alle sind wieder in 9b hat keiner was davon
2. Der Einrichtungsleiter - Dem ist es doch egal im Gegenteil er tut einem verdienten Mitarbeiter etwas gutes
3. Der Bezirk hat keinen Einblick ins operative Geschäft und weiß nicht wer welche Aufgaben macht
Also hier geht es nicht um Richtig oder Falsch, sondern darum wie die Praxis ist. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Ich könnte noch mehrere nennen. Wenn zum Beispiel Recruter in 9a eingestuft werden (Was korrekt ist) und im Stellenplan 3 genehmigt werden. Diese aber normale Sachbearbeiter Aufgaben machen.
Oder es werden 4 Marketingmitarbeiter benötigt und genehmigt (EG 9a) diese dann aber in der Buchhaltung arbeiten weil dort nicht genügend Stellen genehmigt sind.
Den "Marketingmitarbeiter" ist es doch Recht wenn er in der Buchhaltung mitarbeiten kann und bekommt dafür 9b.
"Assistenz der Geschäftsführung" macht in der Praxis Einführung neuer Mitarbeiter (Also Zeigen des Betriebsgeländes und ähnliches) EG11
Also von wegen jeder ist nach seiner Tätigkeit eingestuft. Vielleicht ist jeder nach seiner Stellenbeschreibung eingestuft aber nicht nach der tatsächlichen Tätigkeit.
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Ihr verwechselt immer Theorie mit der Praxis.
Ich kann das mal kurz schildern wie das in der Praxis abläuft. Ob Richtig oder Falsch kann man wahrscheinlich ewig streiten aber es ist halt nun mal so.
Beispiel: Klinikum (Oder auch andere Einrichtung) als Regiebetrieb eines Bezirks. Der Hauptsitz des Bezirks ist fast 100Km entfernt (Tut nix zur Sache). Der Einrichtungsleiter bekommt jährlich einen Stellenbesetzungsplan. Hier werden entweder neue Stellen gefordert (Weil diese benötigt werden) oder umgewidmet oder es werden Stellen angepasst (Neue EG weil die Aufgaben anders werden). Wie auch immer hat der Dienstherr (Bezirk) nichts mit dem operativen Geschäft zu tun. Und dieses System gibt es schon gefühlt 50 Jahre.
So das mal als Vorgeplänkel.
Nun sagen wir mal gibt es im Stellenplan (Vom Bezirk genehmigt) im Controlling 1 Stelle EG 11 Leiter Controlling, 4 Stellen mit EG 9a Controlling Mitarbeiter und eine EG 10 Stelle Controlling Projektleiter (Diese Stelle gab es vor 6 Jahren noch ist jedoch seit 6 Jahren unbesetzt da nicht mehr benötigt). Nun schreibt der Einrichtungsleiter diese Stelle aus weil sie ja genehmigt ist. Alle 4 bewerben sich darauf (Wissen aber das die Aufgaben gleich bleiben weil es keine Projekte gibt). Einer bekommt die Stelle und gut ist.
So und wer sollte sich nun beschweren?
1. Die drei anderen - Dann streicht der Bezirk die Stelle einfach und alle sind wieder in 9b hat keiner was davon
2. Der Einrichtungsleiter - Dem ist es doch egal im Gegenteil er tut einem verdienten Mitarbeiter etwas gutes
3. Der Bezirk hat keinen Einblick ins operative Geschäft und weiß nicht wer welche Aufgaben macht
Also hier geht es nicht um Richtig oder Falsch, sondern darum wie die Praxis ist. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Ich könnte noch mehrere nennen. Wenn zum Beispiel Recruter in 9a eingestuft werden (Was korrekt ist) und im Stellenplan 3 genehmigt werden. Diese aber normale Sachbearbeiter Aufgaben machen.
Oder es werden 4 Marketingmitarbeiter benötigt und genehmigt (EG 9a) diese dann aber in der Buchhaltung arbeiten weil dort nicht genügend Stellen genehmigt sind.
Den "Marketingmitarbeiter" ist es doch Recht wenn er in der Buchhaltung mitarbeiten kann und bekommt dafür 9b.
"Assistenz der Geschäftsführung" macht in der Praxis Einführung neuer Mitarbeiter (Also Zeigen des Betriebsgeländes und ähnliches) EG11
Also von wegen jeder ist nach seiner Tätigkeit eingestuft. Vielleicht ist jeder nach seiner Stellenbeschreibung eingestuft aber nicht nach der tatsächlichen Tätigkeit.
Ich weiß, dass Theorie und Praxis sehr oft auseinander driften. Nichtsdestotrotz muss gewahrt bleiben, dass die Vertreter der AG Seite nicht einfach schalten und walten wie ihnen beliebt. Wenn Aufgaben da sind, die auszuüben sind, müssen sie im Rahmen des TVÖD schlussendlich entsprechend vergütet werden. Nochmal, es ist völlig unerheblich, welche Stellen irgendwann mal wie genehmigt werden oder wurden. Die Mitarbeiter sind nach ihren auszuübenden Tätigkeiten zu bezahlen, und zwar nach Tarifautomatik von Beginn an. Und wenn ein MA nach EG10 bezahlt wird, obwohl er nicht die entsprechenden Aufgaben macht, ist das ebenso falsch und gehört korrigiert. Das sind letzendlich alles Steuergelder. Das hat auch nichts mit "der hat es nach so vielen Jahren verdient" oder Sympathie/Empathie zu tun. Mit welcher Berechtigung sollte ein MA mit den gleichen Tätigkeiten mehr verdienen als der andere. Für die entsprechende Berufserfahrung gibt es die Erfahrungsstufen. und wenn es nicht korrekt läuft, dann muss man sich im Interesse aller wehren und nicht einfach alles akzeptieren und mit fadenscheinigen Erklärungen schön reden. Mir ist bewusst, das nicht jeder mit seiner Persönlichkeit dazu geeignet ist, aber wenn sich jemand wehr, sollte nicht auf ein Einlenken hingewirkt werden, bloß damit es keinen Stress gibt. Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten wirken sich langfristig auf die Arbeitsmoral aus. Auch das kann ich bestätigen. Damit ist letzendlich auch keinem gedient. Der TVÖD ist an vielen Stellen sehr durchdacht, wenn er denn auch korrekt angewendet wird.
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Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.
Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.
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Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.
Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.
Ich kann das einfach erwarten. Ich arbeite in einer Kommune mit einer Mitarbeiterzahl im 5-stelligen Bereich, und glaube mir der Bereich der Personal- und Orgastellen ist sehr gut aufgestellt und noch besser bezahlt ... und defintiv besser als irgendwelche Stellen im Sozialbereich (wie üblich). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und wenn es Stellen gibt, die es nicht mehr gibt, dann ist es nun mal mehr als an der Zeit das zu korrigieren. Von mir wird auch erwartet, dass ich verdammt nochmal meinen Job erledige. Nur ist es bei mir der Bürger auf der anderen Seite und nicht der "popelige Mitarbeiter" der irgendetwas will.
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Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.
Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.
Das kontrolliert, besser noch steuert der Arbeitgeber, typischerweise delegiert auf den Organisationsbereich. kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen ;)
Organisationsversagen des AG führt dann zu den von dir beschriebenen Auswüchsen.
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Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.
Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.
Ich kann das einfach erwarten. Ich arbeite in einer Kommune mit einer Mitarbeiterzahl im 5-stelligen Bereich, und glaube mir der Bereich der Personal- und Orgastellen ist sehr gut aufgestellt und noch besser bezahlt ... und defintiv besser als irgendwelche Stellen im Sozialbereich (wie üblich). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und wenn es Stellen gibt, die es nicht mehr gibt, dann ist es nun mal mehr als an der Zeit das zu korrigieren. Von mir wird auch erwartet, dass ich verdammt nochmal meinen Job erledige. Nur ist es bei mir der Bürger auf der anderen Seite und nicht der "popelige Mitarbeiter" der irgendetwas will.
Danke, dem kann ich mich nur anschließen. Bei uns sieht es genau so aus, und deswegen muss sich jetzt was ändern. Die Tarifautomatik soll aber auch nicht das Thema sein, dann muss sich Bubi11 da bitte selbst nochmal schlau machen oder ein eigenes Thema starten.
Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.
Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.
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Stellenpläne sind Verwaltungshilfsmittel und mehr nicht!
Dass sich Arbeiten im Laufe der Zeit wegfallen, neu dazu kommen und einfach ändern und damit auch die Wertigkeit der Arbeit ändern ist völlig normal! Früher gabe es Schreibbüros, wo ausschließlich nach Diktat geschrieben wurde, heute gibt es nur noch für die oberste Führungskraft ein Vorzimmer,min ein Organisationsprofi sitzt. Und alle schreiben selbst oder diktieren es dem Computer.
Eine Organisation, die das nicht nachhält und die Stellenpläne regelmäßig anpasst, ist eine schlecht organisiert? Dass gleiche Arbeit mit gleichen Geld bezahlt wird, ist ein Grundsatz im Tarifrecht!
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
Bei dir herrscht sehr viel Unwissenheit. Du solltest dich (nochmals) intensiv mit dem Tarifvertrag auseinandersetzen.
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Ihr verwechselt immer Theorie mit der Praxis.
Ich kann das mal kurz schildern wie das in der Praxis abläuft. Ob Richtig oder Falsch kann man wahrscheinlich ewig streiten aber es ist halt nun mal so.
Beispiel: Klinikum (Oder auch andere Einrichtung) als Regiebetrieb eines Bezirks. Der Hauptsitz des Bezirks ist fast 100Km entfernt (Tut nix zur Sache). Der Einrichtungsleiter bekommt jährlich einen Stellenbesetzungsplan. Hier werden entweder neue Stellen gefordert (Weil diese benötigt werden) oder umgewidmet oder es werden Stellen angepasst (Neue EG weil die Aufgaben anders werden). Wie auch immer hat der Dienstherr (Bezirk) nichts mit dem operativen Geschäft zu tun. Und dieses System gibt es schon gefühlt 50 Jahre.
So das mal als Vorgeplänkel.
Nun sagen wir mal gibt es im Stellenplan (Vom Bezirk genehmigt) im Controlling 1 Stelle EG 11 Leiter Controlling, 4 Stellen mit EG 9a Controlling Mitarbeiter und eine EG 10 Stelle Controlling Projektleiter (Diese Stelle gab es vor 6 Jahren noch ist jedoch seit 6 Jahren unbesetzt da nicht mehr benötigt). Nun schreibt der Einrichtungsleiter diese Stelle aus weil sie ja genehmigt ist. Alle 4 bewerben sich darauf (Wissen aber das die Aufgaben gleich bleiben weil es keine Projekte gibt). Einer bekommt die Stelle und gut ist.
So und wer sollte sich nun beschweren?
1. Die drei anderen - Dann streicht der Bezirk die Stelle einfach und alle sind wieder in 9b hat keiner was davon
2. Der Einrichtungsleiter - Dem ist es doch egal im Gegenteil er tut einem verdienten Mitarbeiter etwas gutes
3. Der Bezirk hat keinen Einblick ins operative Geschäft und weiß nicht wer welche Aufgaben macht
Also hier geht es nicht um Richtig oder Falsch, sondern darum wie die Praxis ist. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Ich könnte noch mehrere nennen. Wenn zum Beispiel Recruter in 9a eingestuft werden (Was korrekt ist) und im Stellenplan 3 genehmigt werden. Diese aber normale Sachbearbeiter Aufgaben machen.
Oder es werden 4 Marketingmitarbeiter benötigt und genehmigt (EG 9a) diese dann aber in der Buchhaltung arbeiten weil dort nicht genügend Stellen genehmigt sind.
Den "Marketingmitarbeiter" ist es doch Recht wenn er in der Buchhaltung mitarbeiten kann und bekommt dafür 9b.
"Assistenz der Geschäftsführung" macht in der Praxis Einführung neuer Mitarbeiter (Also Zeigen des Betriebsgeländes und ähnliches) EG11
Also von wegen jeder ist nach seiner Tätigkeit eingestuft. Vielleicht ist jeder nach seiner Stellenbeschreibung eingestuft aber nicht nach der tatsächlichen Tätigkeit.
Es gibt nicht "die Praxis". Es gibt tausende Kommunale Arbeitgeber. Bei uns gibt es auch einen Stellenplan. Aber wenn die wirksam übertragenen Tätigkeiten zu einer höheren Entgeltgruppe führen, dann kannst du dir mit dem Stellenplan deinen Allerwertesten abputzen. :-D
Man IST aufgrund seiner wirksam, nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert.
In diesem Falle gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen hierzu. Und im Falle der Beistandschaften (das Thema ist auch bei uns regelmäßig im PR) gibt es immer wieder sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der korrekten Eingruppierung.
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Bei uns gibt es auch für Amtsvormundschaften keine E10 oder E11. Da diese seit weit über 10 Jahren mit Sozialrbeitern/ - pädagogen besetzt werden, steht da ein S am Anfang ;)
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Natürlich könnte ich mir als Juristin auch einfach einen anderen Job suchen, aber ich liebe was ich tue, denn es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe.
Ja, natürlich könntest Du das. Aber willst Du als Juristin Paragraphen schubsen und mehr oder weniger sinnentleert arbeiten, oder aber am Ende Deiner Tage zufrieden und erfüllt zurückblicken? Rhetorische Frage.
"Man kann nicht alles haben... irgendetwas ist immer..." uswusf.
Wenn Du liebst, was Du tust, kannst Du dich glücklich schätzen. Ich kenne unzählige Beispiele, bei denen das nicht so ist und die mit Mitte 40 dauergrau sind - in jeglicher Hinsicht. Manchmal geht das zu Lasten der Entlohnung, aber fast immer zu Lasten der eigenen Lebenszufriedenheit.
https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Gremien_und_Netzwerke/Praesentation_Juergen_Fuchs.pdf
Ich empfehle die Folien 22-26, falls noch nicht bekannt.
Fast vergessen:
Bei mir herrscht sehr viel Unwissenheit und Überheblichkeit. Ich werde mich noch einmal intensiv mit mir auseinandersetzen. Und dann gleich noch einmal und noch einmal... und dann - nur zur Sicherheit - noch einmal...
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Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.
Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.
Ich kann das einfach erwarten. Ich arbeite in einer Kommune mit einer Mitarbeiterzahl im 5-stelligen Bereich, und glaube mir der Bereich der Personal- und Orgastellen ist sehr gut aufgestellt und noch besser bezahlt ... und defintiv besser als irgendwelche Stellen im Sozialbereich (wie üblich). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und wenn es Stellen gibt, die es nicht mehr gibt, dann ist es nun mal mehr als an der Zeit das zu korrigieren. Von mir wird auch erwartet, dass ich verdammt nochmal meinen Job erledige. Nur ist es bei mir der Bürger auf der anderen Seite und nicht der "popelige Mitarbeiter" der irgendetwas will.
Danke, dem kann ich mich nur anschließen. Bei uns sieht es genau so aus, und deswegen muss sich jetzt was ändern. Die Tarifautomatik soll aber auch nicht das Thema sein, dann muss sich Bubi11 da bitte selbst nochmal schlau machen oder ein eigenes Thema starten.
Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.
Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.
Du darfst nun aber auch nicht davon ausgehen, dass das LAG die besondere Schwierigkeit einfach so bestätigt.
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Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
Bei dir herrscht sehr viel Unwissenheit. Du solltest dich (nochmals) intensiv mit dem Tarifvertrag auseinandersetzen.
Also ich muss mich damit nicht auseinander setzen. Ich bin ja kein Personaler.
Uns kommt das ja meistens sogar zugute. In der Verwaltung ist ja noch eine EG10 Stelle frei die demnächst ausgeschrieben wird. Nicht in meinem Aufgabenbereich aber das ist ja bei uns egal.
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Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".
Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.
Anscheinend hast Du in eigener Sache nicht alles Erforderliche vorgetragen! Ob Du einer "besonderen Schwierigkeit" auch in der Beistandschaft gewachsen bist, sollten tatsächlich andere beurteilen. Suche Dir also eine fähige anwaltliche Vertretung, wie schon vom Richter empfohlen, und gehe ins - selbst auferlegte - Risiko.
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Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.
Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.
Dazu hatte ich schon einiges geschrieben - finanzielle Verantwortung, Grundsatzentscheidungen usw. und auf einen Kommentar verwiesen. Half das nicht?
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Natürlich könnte ich mir als Juristin auch einfach einen anderen Job suchen, aber ich liebe was ich tue, denn es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe.
Ja, natürlich könntest Du das. Aber willst Du als Juristin Paragraphen schubsen und mehr oder weniger sinnentleert arbeiten, oder aber am Ende Deiner Tage zufrieden und erfüllt zurückblicken? Rhetorische Frage.
"Man kann nicht alles haben... irgendetwas ist immer..." uswusf.
Wenn Du liebst, was Du tust, kannst Du dich glücklich schätzen. Ich kenne unzählige Beispiele, bei denen das nicht so ist und die mit Mitte 40 dauergrau sind - in jeglicher Hinsicht. Manchmal geht das zu Lasten der Entlohnung, aber fast immer zu Lasten der eigenen Lebenszufriedenheit.
https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Gremien_und_Netzwerke/Praesentation_Juergen_Fuchs.pdf
Ich empfehle die Folien 22-26, falls noch nicht bekannt.
Fast vergessen:
Bei mir herrscht sehr viel Unwissenheit und Überheblichkeit. Ich werde mich noch einmal intensiv mit mir auseinandersetzen. Und dann gleich noch einmal und noch einmal... und dann - nur zur Sicherheit - noch einmal...
Vielen Dank für deinen Beitrag und den Link, den Vortrag kannte ich bisher nicht.
Ich habe mir das Urteil einmal durchgelesen; dort wird viel zu dem Thema "Besondere Schwierigkeit" ausgeführt, das Merkmal der Bedeutung wird immer in 2 Sätzen abgebügelt.
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Die Bedeutung ist tatsächlich nicht klar umrissen und bietet einen gewissen Interpretationsspielraum
Im Definitionskatalog des Bundesverwaltungsamtes von 2022 etwa wird sie so umschrieben:
Die Bedeutung einer Tätigkeit stellt auf die Auswirkungen der Tätigkeit der/s Beschäftigen ab.
Sie ist als weitere Heraushebung gegenüber der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit zu
betrachten. Die Bedeutung zielt auf den Wirkungsgrad der Tätigkeit ab, der sich z.B. auf die
Besonderheiten der Menschenführung, des Personaleinsatzes, aber auch auf die
Besonderheiten der finanziellen Verantwortung erstrecken oder aus den Auswirkungen der
Tätigkeit oder richtungsweisenden Bedeutung der Sachbearbeitung für nachgeordnete
Bereiche ergeben kann
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Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.
Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.
Dazu hatte ich schon einiges geschrieben - finanzielle Verantwortung, Grundsatzentscheidungen usw. und auf einen Kommentar verwiesen. Half das nicht?
Das war alles bekannt; ich müsste wissen, inwieweit eine Heraushebung aus 9c erfolgt. Also, welche Bedeutung haben typische Tätigkeiten, die unter 9c fallen und was ist der Unterschied zu 11.
In meinem Fall: ich habe argumentiert, dass die Beistandschaft bedeutend für den Einzelnen (finanziell) und für die Allgemeinheit (weniger Sozialleistungen) ist. Eine finanzielle Verantwortung oder Grundsatzentscheidung für die Behörde gibt es nicht, wie auch, wenn wir wie Anwälte arbeiten. Wir haben mit der Stadtverwaltung so an sich überhaupt keine Berührungspunkte; wir sind quasi kostenlose Anwälte des Kindes und handeln ausschließlich zivilrechtlich.
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Die Bedeutung ist tatsächlich nicht klar umrissen und bietet einen gewissen Interpretationsspielraum
Im Definitionskatalog des Bundesverwaltungsamtes von 2022 etwa wird sie so umschrieben:
Die Bedeutung einer Tätigkeit stellt auf die Auswirkungen der Tätigkeit der/s Beschäftigen ab.
Sie ist als weitere Heraushebung gegenüber der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit zu
betrachten. Die Bedeutung zielt auf den Wirkungsgrad der Tätigkeit ab, der sich z.B. auf die
Besonderheiten der Menschenführung, des Personaleinsatzes, aber auch auf die
Besonderheiten der finanziellen Verantwortung erstrecken oder aus den Auswirkungen der
Tätigkeit oder richtungsweisenden Bedeutung der Sachbearbeitung für nachgeordnete
Bereiche ergeben kann
Danke! Steht da zufällig auch etwas bezogen auf die Auswirkung auf die Einzelperson? Ich bin quasi der Bereich, es gibt niemanden unter mir und niemanden über mir; ich habe eine große finanzielle Verantwortung, aber eben für die Einzelperson und nicht für die Stadtverwaltung