Autor Thema: Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt  (Read 2454 times)

aronzo

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #45 am: 08.08.2025 07:18 »

Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".

Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.
Anscheinend hast Du in eigener Sache nicht alles Erforderliche vorgetragen! Ob Du einer "besonderen Schwierigkeit" auch in der Beistandschaft gewachsen bist, sollten tatsächlich andere beurteilen. Suche Dir also eine fähige anwaltliche Vertretung, wie schon vom Richter empfohlen, und gehe ins - selbst auferlegte - Risiko.

Organisator

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #46 am: 08.08.2025 08:22 »
Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.

Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.

Dazu hatte ich schon einiges geschrieben - finanzielle Verantwortung, Grundsatzentscheidungen usw. und auf einen Kommentar verwiesen. Half das nicht?

VaKl

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #47 am: 08.08.2025 12:30 »
Zitat von: VaKl
Natürlich könnte ich mir als Juristin auch einfach einen anderen Job suchen, aber ich liebe was ich tue, denn es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe.

Ja, natürlich könntest Du das. Aber willst Du als Juristin Paragraphen schubsen und mehr oder weniger sinnentleert arbeiten, oder aber am Ende Deiner Tage zufrieden und erfüllt zurückblicken? Rhetorische Frage.

"Man kann nicht alles haben... irgendetwas ist immer..." uswusf.

Wenn Du liebst, was Du tust, kannst Du dich glücklich schätzen. Ich kenne unzählige Beispiele, bei denen das nicht so ist und die mit Mitte 40 dauergrau sind - in jeglicher Hinsicht. Manchmal geht das zu Lasten der Entlohnung, aber fast immer zu Lasten der eigenen Lebenszufriedenheit.

https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Gremien_und_Netzwerke/Praesentation_Juergen_Fuchs.pdf

Ich empfehle die Folien 22-26, falls noch nicht bekannt.

Fast vergessen:

Bei mir herrscht sehr viel Unwissenheit und Überheblichkeit. Ich werde mich noch einmal intensiv mit mir auseinandersetzen. Und dann gleich noch einmal und noch einmal... und dann - nur zur Sicherheit - noch einmal...

Vielen Dank für deinen Beitrag und den Link, den Vortrag kannte ich bisher nicht.
Ich habe mir das Urteil einmal durchgelesen; dort wird viel zu dem Thema "Besondere Schwierigkeit" ausgeführt, das Merkmal der Bedeutung wird immer in 2 Sätzen abgebügelt.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #48 am: 08.08.2025 12:38 »
Die Bedeutung ist tatsächlich nicht klar umrissen und bietet einen gewissen Interpretationsspielraum
Im Definitionskatalog des Bundesverwaltungsamtes von 2022 etwa wird sie so umschrieben:

 Die Bedeutung einer Tätigkeit stellt auf die Auswirkungen der Tätigkeit der/s Beschäftigen ab.
 Sie ist als weitere Heraushebung gegenüber der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit zu
 betrachten. Die Bedeutung zielt auf den Wirkungsgrad der Tätigkeit ab, der sich z.B. auf die
 Besonderheiten der Menschenführung, des Personaleinsatzes, aber auch auf die
 Besonderheiten der finanziellen Verantwortung erstrecken oder aus den Auswirkungen der
 Tätigkeit oder richtungsweisenden Bedeutung der Sachbearbeitung für nachgeordnete
 Bereiche ergeben kann

VaKl

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #49 am: 08.08.2025 12:39 »
Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.

Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.

Dazu hatte ich schon einiges geschrieben - finanzielle Verantwortung, Grundsatzentscheidungen usw. und auf einen Kommentar verwiesen. Half das nicht?

Das war alles bekannt; ich müsste wissen, inwieweit eine Heraushebung aus 9c erfolgt. Also, welche Bedeutung haben typische Tätigkeiten, die unter 9c fallen und was ist der Unterschied zu 11.

In meinem Fall: ich habe argumentiert, dass die Beistandschaft bedeutend für den Einzelnen (finanziell) und für die Allgemeinheit (weniger Sozialleistungen) ist. Eine finanzielle Verantwortung oder Grundsatzentscheidung für die Behörde gibt es nicht, wie auch, wenn wir wie Anwälte arbeiten. Wir haben mit der Stadtverwaltung so an sich überhaupt keine Berührungspunkte; wir sind quasi kostenlose Anwälte des Kindes und handeln ausschließlich zivilrechtlich.

VaKl

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #50 am: 08.08.2025 12:48 »
Die Bedeutung ist tatsächlich nicht klar umrissen und bietet einen gewissen Interpretationsspielraum
Im Definitionskatalog des Bundesverwaltungsamtes von 2022 etwa wird sie so umschrieben:

 Die Bedeutung einer Tätigkeit stellt auf die Auswirkungen der Tätigkeit der/s Beschäftigen ab.
 Sie ist als weitere Heraushebung gegenüber der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit zu
 betrachten. Die Bedeutung zielt auf den Wirkungsgrad der Tätigkeit ab, der sich z.B. auf die
 Besonderheiten der Menschenführung, des Personaleinsatzes, aber auch auf die
 Besonderheiten der finanziellen Verantwortung erstrecken oder aus den Auswirkungen der
 Tätigkeit oder richtungsweisenden Bedeutung der Sachbearbeitung für nachgeordnete
 Bereiche ergeben kann


Danke! Steht da zufällig auch etwas bezogen auf die Auswirkung auf die Einzelperson? Ich bin quasi der Bereich, es gibt niemanden unter mir und niemanden über mir; ich habe eine große finanzielle Verantwortung, aber eben für die Einzelperson und nicht für die Stadtverwaltung