Autor Thema: Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt  (Read 2456 times)

Carla

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #15 am: 07.08.2025 10:42 »
Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

VaKl

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #16 am: 07.08.2025 11:00 »

Indirekt schon, zumindest bei uns wird von der UVG oft eine Aufforderung an den Sorgeberechtigten gestellt, eine Beistandschaft einzurichten, weil die mehr durchsetzen kann, selbstredend auch öffentliche Gelder wie Unterhaltsvorschuss. Die Mündelgelder werden dann halt weitergeleitet.

Davon ab: wie Bubi11 schon sagt: ich verstehe auch nicht diese verklammern an Eingruppierungsgedöns. Einfach auf eine Stelle bewerben, die der gewünschten EG entspricht.

Guten Morgen,

und auch das ist rechtlich verboten, da das Kind (bei UVG Gewährung) nicht mehr Anspruchsinhaber ist; der Anspruch ist auf das Land übergegangen. Nur durch einen Rückübertragungsvertrag (Rückübertragung des Anspruchs auf das Kind) darf die Beistandschaft tätig werden und auch öffentliche Gelder geltend machen. Aber da es jetzt das LaFin gibt, werden diese Rückübertragungsverträge nicht mehr abgeschlossen, da die Behörde extra für die Rückforderung der UVG Leistungen geschaffen wurde. Wenn also die UV Stelle ohne wirksame Rückübertragungsverträge Gelder weiterleitet, ist dies rechtswidrig. Vielleicht sollte das dann nochmal besprochen werden.

Zum Thema "Bewerben auf höhere Stellen": Ich suche mir meinen Job in erster Linie nicht nach dem Gehalt aus, sondern danach, ob es mich interessiert, ob es sinnvoll ist und ob ich es gerne mache. Ich war in dieser Abteilung zu beginn alleine, weil alle Sachbearbeiter aufgrund der Schwierigkeit der Materie gegangen sind. Als ich die Akten aufgearbeitet habe, war ich sprachlos, welche Fehler begangen wurden. Die Menschen die zu uns kommen, sollen die gleiche Hilfe erhalten, wie von Anwälten. Und das funktioniert nur durch fähiges Personal.

Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?

BAT

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #17 am: 07.08.2025 11:08 »
Es ist halt nicht pragmatisch.

Zumal wir bei der Sinnhaftigkeit von UVG und Beistandschaften sehr weit auseinander sind. Beides halte ich für obsolet. Der Staat hat die Handhabe zum Anrecht und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit dem BGB und weiteren Gesetze dem Bürger an die Hand gegeben. Meine Meinung ist, damit ist genug getan. Man muss nicht jeden an die Hand nehmen. Aber gut, sieht jeder anders.
Rückübertragungsverträge sind natürlich notwendig. Bei der Durchsetzung macht ja jedes Land das etwas anders. Ein 9c Kollege hat von Niedersachsen nach NRW zur dortigen LaFin gewechselt (Essen), mit gerade mal 25 Jahren hat er dort eine Leitungsstelle mit A12 bekommen! Muss aber wegen des Beamtengedöns jahrelang auf die A12 warten...Scheint dort aber wesentlich ruhiger zu sein als bei einer niedersächsischen Kommune. ;)

UNameIT

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #18 am: 07.08.2025 11:11 »

Zum Thema "Bewerben auf höhere Stellen": Ich suche mir meinen Job in erster Linie nicht nach dem Gehalt aus, sondern danach, ob es mich interessiert, ob es sinnvoll ist und ob ich es gerne mache. Ich war in dieser Abteilung zu beginn alleine, weil alle Sachbearbeiter aufgrund der Schwierigkeit der Materie gegangen sind. Als ich die Akten aufgearbeitet habe, war ich sprachlos, welche Fehler begangen wurden. Die Menschen die zu uns kommen, sollen die gleiche Hilfe erhalten, wie von Anwälten. Und das funktioniert nur durch fähiges Personal.

Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?

Nein, ist es nicht.

Anstatt zu Klagen könntest du auch pokern. Neue Stelle suchen und sagen, wenn ich nicht das gleiche bekomme gehe ich .

Ich verstehe aber, das du das vollumfänglich geklärt haben möchtest. Blöd, das verdi sich da querstellt. (Du bist aber leider auch nicht verdi-Zielgruppe).

VaKl

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #19 am: 07.08.2025 11:19 »
Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.

Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.

Bubi11

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #20 am: 07.08.2025 11:19 »
Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.

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« Antwort #21 am: 07.08.2025 11:19 »
Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?

nein und auch nachvollziehbar. Ich befürchte aber, dass die EntgO nicht deinen Vorstellungen einer angemessenen Vergütung folgen kann.
Ich rege an, mal einen Kommentar zur Eingruppierung bzw. dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" anzuschauen. Beispiele für eine besondere Bedeutung sind z.B. die Größe der finanziellen Verantwortung, Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, Auswirkungen auf das Image der Dienststelle (ÖA)...
alles aber deutlich heraushebend aus dem Tätgkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" aus der E9c.

Ein Beispiel für eine E11, welches deinem wohl am nähesten kommt, wäre eine Amtsvormundschaft.

BAT

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« Antwort #22 am: 07.08.2025 11:24 »
Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.

Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.

Habe noch mal nachgeschaut, die Teamleitung ist sogar E11.

Das hat aber nicht unbindgt sachliche Ursachen, sondern ist auch ein Instrument der Personalbindung. Da nun die Abteilungsleiter nicht mehr den gehörigen Abstand zu Teamleitungen haben, wurden diese im Bereich der Beschäftigten auf E12 angehoben, und da die Fachbereichsleiter dann keinen gehörigen Abstand mehr zu den Abteiliungsleiter haben, wurden diese auf E13 angehoben. Da es keinen nennenwerten Unterscheid zwischen E12 und E13 gibt, wurden diese auf E14 angehoben. Dann kam der neue Tarif und der Unterschied zwischen E12 und E13 ist zumindest in gewissem Umfang vorhanden... ;D

VaKl

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« Antwort #23 am: 07.08.2025 11:26 »
Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?

nein und auch nachvollziehbar. Ich befürchte aber, dass die EntgO nicht deinen Vorstellungen einer angemessenen Vergütung folgen kann.
Ich rege an, mal einen Kommentar zur Eingruppierung bzw. dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" anzuschauen. Beispiele für eine besondere Bedeutung sind z.B. die Größe der finanziellen Verantwortung, Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, Auswirkungen auf das Image der Dienststelle (ÖA)...
alles aber deutlich heraushebend aus dem Tätgkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" aus der E9c.

Ein Beispiel für eine E11, welches deinem wohl am nähesten kommt, wäre eine Amtsvormundschaft.

Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".

Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.

UNameIT

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« Antwort #24 am: 07.08.2025 11:35 »
Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.


Nur das bei der Tarifautomatik der Stellenplan vollkommen egal ist. Ein Mitarbeiter ist nach seines auszuübenden Aufgaben eingruppiert. Nicht nach Stellenplänen. Ist kein Geld für eine E10 Stelle da, darf der AG keine E10 Aufgaben vergeben. So einfach ist es.

Carla

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« Antwort #25 am: 07.08.2025 11:39 »
Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.

Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #26 am: 07.08.2025 11:40 »
Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".

Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.

Ersteres - zutreffend. Bedeutung reicht - sorry für meine Ungenauigkeit.
Ich wollte nur darauf hinaus, wo aktuell die Bedeutung gesehen wird, damit du entsprechende Punkte aus deinem Arbeitsumfeld identifizieren kannst. (oder eben nicht). Ich sehe nämlich bei einer Beistandsschaft keine der vorgenannten Heraushebungsmerkmale erfüllt.
Vielmehr fällt dies unter die "besondere Verantwortung", da die Tätigkeiten z.B. erhebliche Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse Dritter haben.

Beim Betreuer (Amtsvormundschaft ist wohl ein veralteter Begriff) dürften die Auswirkungen - auch im Einzelfall - deutlich drastischer (als schon unter "besondere Verantwortung" berücksichtig) sein, da dieser z.B. über gesundheitliche Eingriffe, den Wohnort, die Finanzen usw. seines Betreuten entscheiden muss.

Kurzum - einen Kampf um das Tarifmerkmal (... Bedeutung) halte ich nur dann für zielführend, wenn du die vorgenannten Aspekte irgendwo in deinem Tätigkeitsfeld wiederfinden und entsprechend verargumentieren kannst.


VaKl

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #27 am: 07.08.2025 11:52 »
Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.

Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.

Habe noch mal nachgeschaut, die Teamleitung ist sogar E11.

Das hat aber nicht unbindgt sachliche Ursachen, sondern ist auch ein Instrument der Personalbindung. Da nun die Abteilungsleiter nicht mehr den gehörigen Abstand zu Teamleitungen haben, wurden diese im Bereich der Beschäftigten auf E12 angehoben, und da die Fachbereichsleiter dann keinen gehörigen Abstand mehr zu den Abteiliungsleiter haben, wurden diese auf E13 angehoben. Da es keinen nennenwerten Unterscheid zwischen E12 und E13 gibt, wurden diese auf E14 angehoben. Dann kam der neue Tarif und der Unterschied zwischen E12 und E13 ist zumindest in gewissem Umfang vorhanden... ;D

Deswegen klage ich auch auf EG 11; wir haben keine Teamleitung und auch keine Bereichsleitung, über mir ist nur der Leiter des Jugendamtes....an der Personalbindung hat hier niemand Interesse. Man hätte es ja auch über eine Fachkräftezulage lösen können, ist auch nicht gewollt.

Bubi11

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« Antwort #28 am: 07.08.2025 12:56 »
Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.

Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.

Ich gebe dir da ja vollkommen Recht. Aber wer wird dann wohl der Leidtragende sein?
Derjenige der nun die EG 10 bekommen hat weil es diese Stelle ja gar nicht wirklich gibt bei uns. Sie ist halt vom Stellenbesetzungsplan genehmigt. Des weiteren sind 5 mal EG 9a Stellen genehmigt.
Was würde jetzt passieren?
Der Bezirk sagt dann ok ihr braucht ja die EG 10 Stelle gar nicht somit streichen wir die und derjenige kommt wieder in 9a.
Wer hat dann was gewonnen?
Keiner außer das derjenige zurecht sauer ist.

VaKl

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« Antwort #29 am: 07.08.2025 13:03 »
Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.

Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.

Ich gebe dir da ja vollkommen Recht. Aber wer wird dann wohl der Leidtragende sein?
Derjenige der nun die EG 10 bekommen hat weil es diese Stelle ja gar nicht wirklich gibt bei uns. Sie ist halt vom Stellenbesetzungsplan genehmigt. Des weiteren sind 5 mal EG 9a Stellen genehmigt.
Was würde jetzt passieren?
Der Bezirk sagt dann ok ihr braucht ja die EG 10 Stelle gar nicht somit streichen wir die und derjenige kommt wieder in 9a.
Wer hat dann was gewonnen?
Keiner außer das derjenige zurecht sauer ist.

Richtig wäre auch hier, wenn die gleichen Arbeitsvorgänge geleistet werden, auf gleiche Bezahlung zu bestehen, und auch dann notfalls zu klagen. Aber dafür braucht es dann wieder Mut.