
ZitatDabei kann jede bayerische Rechtsvorschrift dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung vorgelegt werden, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht werde in verfassungswidriger Weise verletzt. Der Verfassungsgerichtshof überprüft das Gesetz dann anschließend auf Übereinstimmung mit dem vollständigen bayerischen Verfassungsrecht und stellt gegebenenfalls dessen Verfassungswidrigkeit fest. Damit wäre das Gesetz nicht mehr anzuwenden.
Zitat von: derSchorsch am Heute um 07:46Zitat von: Surfer am Gestern um 18:45Wollte gerade den Widerspruch hochladen über das Mitarbeiterportal.
Es kommt eine Fehlermeldung das die Organisationsnummer nicht stimmt. Also ich weiß nicht, aber fünf Zahlen kann ich noch ablesen und eingeben.
Riecht stark nach "Eingriff von Oben"....
Das wäre ja hart. Versuch es weiter und halt uns hier auf dem Laufenden. Parallel den Widerspruch noch auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein einschicken. Das würde ich immer machen. Das Mitarbeiterportal ist schon nice. Aber letztlich hat der "Gegner" die Hand drauf. Und Technik kann versagen. Man bekommt zwar eine Bestätigung als PDF, aber reicht das vor Gericht? Ich weiß es nicht.
Zitat von: derSchorsch am Heute um 07:43Zitat von: Tesla am Gestern um 14:47Hat jemand einen Muster-Widerspruch da, der sich nur auf das Jahr 2025 bezieht?
Ich möchte den Mustertext des BBB nicht verwenden, weil er sich ja auf die vergangenen 3 Jahre bezieht und es mal hieß, dass man nur haushaltsnah, also nur für das aktuelle Jahr, widersprechen kann. Klingt zwar ersteinmal lukrativ, aber es wäre schade, wenn auf Grund eines möglichen Formfehlers das Ganze scheitern würde.
Danke euch
Hier im Länderforum gibt es einen vom BDK und einem Text, der letztes Jahr durch Swen erarbeitet wurde. Ich habe dazu eine mögliche Ergänzung gepostet.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127217.0.html
Du kannst auch für jedes Jahr einen separaten Widerspruch einreichen. Auch jetzt kannst du das ja nicht versuchen. Dann werden evtl. wegen Formfehlers auch nur einzelne Widersprüche abgelehnt.