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Beamte Bayern / Aw: Ansparurlaub Beamte - Wech...
Letzter Beitrag von Saxum - Heute um 16:49
Die Kürzung des Ansparurlaubs (z.B. aus 2024) ist hier, meines Erachtens nach, nicht korrekt, da der Urlaubsanspruch "Kraft bisheriger Arbeitsleistung", hier in Vollzeit, erworben wurde. Urlaub aus 2025 kann (noch) nicht Ansparurlaub sein, das wird er zum 01.04.2026 - aber das wird auch nicht gekürzt - da dafür auch die Arbeitsleistung bereits erbracht wurde

Dass man diesen Ansparen kann, ändert nichts an der ursprünglichen Entstehung. Eine "Kürzung" des Urlaubsanspruchs ist immer nur in die Zukunft ausgerichtet und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem man in die 4 Tage Woche eingetreten ist. Die bis dahin erarbeitenden Urlaubsansprüche bleiben voll bestehen.

Der Beitrag von @Pumpkin76 basiert wohl auf einer falschen Annahme und gilt nur für Urlaubsansprüche die noch durch Arbeitsleistung zu erwerben sind bzw. die bisherig erworbenen Urlaubsansprüche die ja in Vollzeit erworben wurden, verlieren nicht "plötzlich an Wert" nur weil man künftig in Teilzeit arbeitet. Der "Bedarf" an weniger Urlaubstagen in einer Vier-Tage-Woche wird ja auch entsprechend berechnet und zwar ab Zeitpunkt der verringerten Tage-Woche wo dann dieser Anspruch noch zu erarbeiten wäre.

Die Rechnung wäre wie folgt, in der Annahme von 30 Tage Urlaubsanspruch:

Ansparurlaub: 13 Tage (bleibt bestehen)

Das Jahr 2026 hat 335 Tage.

Zeitraum 01.01.2026 bis 31.1.2026 (31 Tage) in 5‑Tage‑Woche
Jahresanspruch 30 Tage → anteilig: 30 × 31/365 = 2,55 Tage

Zeitraum 01.02.2026 bis 31.12.2026 (334 Tage) in einer 4‑Tage‑Woche
Jahresanspruch 24 Tage → anteilig: 24 × 334/365 = 21,93 Tage

Gesamtanspruch 2026 = 2,55 + 21,93 = 24,48 bzw. 24,50 Tage in 2026

zzgl. + 13 Tage Ansparurlaub = 37,48 Tage -> kaufmännisch gerundet: 37,50 Tage insgesamt.

Wieviel % oder Stunden man Teilzeit arbeitet ist irrelevant, es kommt auf die Wochenarbeitstage an.

Ist auch rechtlich geregelt, hier etwa in § 3 Abs. 4 Satz 3 BayUrlMV.
Einfach das, insbesondere zweiter Teilsatz, mit Verweis auf § 8 BayUrlMV der Personalstelle vorlegen.
#12
Zitat von: Bundesjogi in Heute um 16:01Ob das stimmt, schwer zu sagen. Aber falls doch, dann bekommen bald auch Beschäftigte ein fiktives Partnereinkommen angerechnet. Nur, dass das nicht eine Erhöhung verhindert sondern eine reale Kürzung bedeutet. Lauterbach hat ja schon öffentlich darüber nachgedacht, dass die Rente von Menschen gekürzt werden soll die die Frechheit besitzen statistisch zu alt zu werden. Und die CDU hat ja auch schon Sympathie bekundet. Bildung wäre dann endgültig ein Privatvergnügen das man sich leisten können muss. Harte Zeiten...

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitsreform-koalition-will-mitversicherung-von-ehepartnern-abschaffen/100207217.html

Die kostenlose Familienversicherung gibt es im Beamtenbereich in der Form eh nicht. Gerade hier macht es aber Sinn, aus meiner Sicht, diese einzuführen, da man auf dem Weg die Anhebung der Grundbezüge im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation etwas abmildern könnte.
#13
TV-L / Aw: TV-L Versetzung Stufenzuor...
Letzter Beitrag von E15TVL - Heute um 16:16
Wo sollen bei einer simplen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten aka Höhergruppierung denn auf einmal förderliche Zeiten relevant werden?  8) Es ist ja eben genau keine "Einstellung", sondern eine Versetzung.
#14
TV-L / Aw: TV-L Versetzung Stufenzuor...
Letzter Beitrag von ich1974 - Heute um 16:05
evtl. förderliche Zeiten fordern, denn ist auch eine Einstellung in Stufe 5 möglich.
#15
Ob das stimmt, schwer zu sagen. Aber falls doch, dann bekommen bald auch Beschäftigte ein fiktives Partnereinkommen angerechnet. Nur, dass das nicht eine Erhöhung verhindert sondern eine reale Kürzung bedeutet. Lauterbach hat ja schon öffentlich darüber nachgedacht, dass die Rente von Menschen gekürzt werden soll die die Frechheit besitzen statistisch zu alt zu werden. Und die CDU hat ja auch schon Sympathie bekundet. Bildung wäre dann endgültig ein Privatvergnügen das man sich leisten können muss. Harte Zeiten...

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitsreform-koalition-will-mitversicherung-von-ehepartnern-abschaffen/100207217.html
#17
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von Beamtin89 - Heute um 15:17
Welche Entgelt/Besoldungsgruppen wurden denn konkret für die Differenz von 10.-15.000€ zugrunde gelegt? Wenn ich nur mal A13/1 (62.300€) ggü E13/1 (60.000€ Jahresbrutto) vergleiche, komme ich in keinster Weise auf diese Summe. Und da ist im direkten Vergleich weder PKV (locker 400€/Monat), noch die zwei Stunden mehr pro Woche eingepreist. Klar kann man jetzt auch A15 vs E13 rechnen, aber das ist einfach ein Äpfel/Birnen—Vergleich.
#18
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von MeTe - Heute um 15:07
ZitatUnd wenn Du damit zufrieden bist, dann heul nicht rum  8).

Weiterhin frage ich mich zwar, wieso du erst eine Frage stellst, dann aber die Antwort auf die Frage als "rumheulen" bezeichnest. Man könnte fast meinen da ärgert sich jemand weil die Fakten nicht zum (vorher zurecht gelegten) Narrativ passen und meint deswegen jetzt persönlich werden zu müssen.

Kurzum, wenn bei dir das schlichte nennen von überprüfbaren Fakten als Antwort auf deine konkrete Frage "rumheulen" ist, dann sehe ich keine Grundlage für weiteren Austausch welchen ich somit auch beende. Offensichtlich besteht entweder kein Interesse an oder nicht die charakterliche Eignung für einen halbwegs anständigen und nicht-polemischen Austausch.
#19
Beamte der Länder / Aw: [TH] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von unnamed - Heute um 15:05
Danke für die Mitteilung! Also ist es durchaus realistisch, so wie es Herr Voigt angekündigt an, dass März/April bereits der Gesetzentwurf vorliegen wird?
#20
allgemeine Diskussion / Aw: Umsetzung -> Stelle aussch...
Letzter Beitrag von Schokobon - Heute um 14:57
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bestimmt ihr mit?

Der Beschäftigte, der auf die freigewordene Stelle unter Zwang umgesetzt werden soll, ist damit nicht einverstanden. Das liegt im Wesentlichen daran, dass er die Aufgabe nicht erledigen möchte und sich auf diese auch nicht beworben hat.