Zitat von: SonicBoom in Gestern um 20:53Oder vielleicht, nur vielleicht, sind die oberen Gruppen gar nicht derart im Hintertreffen wie sie tun? Aber hier wird sich um Indizes gestritten anstatt das Abstandsgebot.
Zitat von: PolareuD in Gestern um 21:22Ich verstehe mich nicht im geringsten als ,,Fanboy", was wiederum eine weitere anmaßende Fehlinterpretation deinerseits ist. ...
"Zitat von: SonicBoom in Gestern um 21:14Ja richtig. Ich benehme mich exakt wie Swen, damit man es sieht. Er bekommt von überall Kritik, verlangt aber von allen anderen, dass sie sich IHM anschließen. Er wird dann ausfällig weil er gereizt ist. Aber bei mir sei es der Geist eines 5 jährigen, bei deinem Idol sei es aber eine elitäre missverstandenheit? Abseits von seinem, für einen Lehrer! absolut peinlich Schreibstil. (Welchen ich auch vollständig analysiert habe, aber bei fanboys gewinnt man damit ja keinen Blumentopf)
Zitat von: PolareuD in Gestern um 21:09@ SonicBoom
Und du stellst dich hin und benimmst dich wie ein Kleinkind nur weil der Autor sich nicht deine Argumentation anschließen will und erwartest förmlich, dass alle anderen sich deiner Argumentation anschliessen soll. Das hat das charakterliche Niveau eines 5 Jährigen.
Zitat von: RandomValue in Gestern um 13:46Danke Ryan, wie gesagt so eine Tabelle habe ich selbst auch angelegt und hier gezeigt.In Deiner Tabelle https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,128213.msg460894.html#msg460894
Zitat von: RandomValue in Gestern um 13:46Dir fehlt noch etwas: Warum im ersten Jahr überhaupt eine Steigerung stattfinden soll?Nein und Nein.
Wenn die Erhöhung der montlichen Bezüge in deinem Kalenderjahr 1 um 33% erfolgt, dann doch nur weil für das Kalenderjahr eine Inflation von 33% angenommen werden kann?
Zitat von: PolareuD in Gestern um 21:00Ob sie evident ist, kann letztendlich nur das Gericht entscheiden.
Zitat von: PolareuD in Gestern um 20:58@ SonicBoom
Deine unverschämte und masslos beleidigende Art ist vollkommen inakzeptabel.
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 20:57Ich denke nicht, dass deine Interpretation Swens Anspruch gerecht wird. Zumindest in den beiden ZBR-Schwan-Aufsätzen steht explizit, dass die korrekte Spitzausrechnung (VG Berlin, BVerfG, etc.) angeblich "evident sachwidrig" sei und man daher stattdessen die angeblich "sachgerechte" Schwan-Methodik verwenden solle/müsse/etc.