Zitat von: hf4om in Gestern um 16:28rein praktisch gedacht:
wenn grisupoli demnächst streikt (müsste tatsächlich wohl er machen, da seine klage ja nun schon ewig in der schwebe hängt, mit aussicht auf unendlichkeit), müsste sein dienstherr ihn mit verweis auf das streikverbot dienstrechtlich sanktionieren.
er wiederum würde dagegen vorgehen und bezug nehmen müssen auf die aA und darauf, dass der gesetzgeber dahingehend nicht reagiert...sein rechtsweg ist ja ausgeschöpft.
würde das nicht das nationale verfahren beschleunigen bzw. obsolet machen, sofern der EGMR eher entscheidet?
unsere nichtverfassungsgemäße besoldung ließe sicherlich einen solidaritätsbeitrag zu...meinen segen hätte er![]()
Zitat von: hf4om in Gestern um 16:28rein praktisch gedacht:
wenn grisupoli demnächst streikt (müsste tatsächlich wohl er machen, da seine klage ja nun schon ewig in der schwebe hängt, mit aussicht auf unendlichkeit), müsste sein dienstherr ihn mit verweis auf das streikverbot dienstrechtlich sanktionieren.
er wiederum würde dagegen vorgehen und bezug nehmen müssen auf die aA und darauf, dass der gesetzgeber dahingehend nicht reagiert...sein rechtsweg ist ja ausgeschöpft.
würde das nicht das nationale verfahren beschleunigen bzw. obsolet machen, sofern der EGMR eher entscheidet?
unsere nichtverfassungsgemäße besoldung ließe sicherlich einen solidaritätsbeitrag zu...meinen segen hätte er![]()
Zitat von: ChristopherBlair in Gestern um 16:23Glaubt hier wirklich einer, dass ein Streikrecht was bringen würde? Ich persönlich sehe hier kein Zusammenbrechen des Sozialstaates, bei dem keine Polizei oder Feuerwehr kommt. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen ist im Öffentlichen Dienst sehr gering, sogar bei Gewerkschaftsmitgliedern, die Streikgeld erhalten.
Daher bezweifle ich, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an Streiks in der Bematenschaft sehr hoch wäre.
Ich vermute sogar, dass vom Dienstherren dennoch mit Konsequenzen gedroht werden würde und wenn es nur das Kürzen der Bezüge wäre, ob dies rechtmäßig wäre oder nicht. Und es würde medial ausgeschlachtet werden und wie bei den letzten Arbeitskämpfen von Politik und Medien ausgeschlachtet werden, weil es "unverhältnismäßig" ist und die "Bevölkerung als Unbeteiligte in Geiselhaft genommen wird". Bei den koordinierten Warnstreiks von Verdi und EVG 2023 wurde dann sogar eine Einschränkung des Streikrechts von Politik, Medien und Arbeitgebern gefordert, da das Streikrecht missbraucht werde. Und du glaubst, dass für die "faulen, überbezahlten Beamten" mehr Verständnis da wäre?
Wenn ich zudem von meiner Behörde ausgehe und mir die Bereitschaft zur Teilnahme an Warnstreiks unserer Tarifbeschäftigten ansehe, ist die personelle Besetzung in den Pfingstferien für den Arbeitgeber ziemlich sicher eine deutlich größere Herausforderung, selbst wenn alle Beamten streiken würden. So viele sind wir nicht mehr.
Zitat von: Nischel104 in Gestern um 09:48Guten Morgen,
ich habe Fragen in die Runde zu der neuen Bundeslaufbahnverordnung - §29 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes. Eine Verwaltungsvorschrift dazu scheint es noch nicht zu geben, das Thema ist ja noch recht neu.
- Wie gestaltet sich der Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst, wenn die Qualifikation zum Bachelor Professional abgeschlossen ist?
- Was genau ist mit der ,,hauptberuflichen Tätigkeit" gemeint?
- Gibt es noch weitere Voraussetzungen die für einen Aufstieg auf dem Weg erfüllt sein müssen?
Vielen Dank und viele Grüße
Zitat von: Malkav in Gestern um 15:59Ankündigung in der Jahresvorschau des zweiten Senats unter Nr. 32
