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#31
Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 19:41Ich habe jetzt 35 Dienstjahre bei vier Behörden in Bund, Land und Kommune hinter mir. Ich habe noch nicht einmal erlebt, dass mein DH die jeweilige Haushaltslage positiv eingeschätzt hätte. Immer, aber auch immer wurde im Rahmen von geforderten Besoldungserhöhungen auf die schwierige Kassenlage verwiesen.Ich habe schon etliche sog. Sonderopfer für die Haushaltskonsolidierung hinter mir. Nicht einmal hat dieses Sonderopfer dazu beitragen können, dass der betreffende Haushalt tatsächlich konsolidiert werden konnte.

Das BVerfG hat hierzu ja gesagt, dass normale Haushaltsschieflagen keinen Grund darstellen, einen verfassungsmässige Besoldung zu versagen. Das ist absolut richtig.

Wenn es nach meinen DHn gegangen wäre, dann hätte ich nämlich in 35 Dienstjahren vermutlich keine einzige Besoldungserhöhung bekommen, weil ja der Haushalt Deckungslücken gehabt hat.

Um es positiv zu formulieren: vllt. kommst du in wenigen Jahren endlich in den Genuss einer tatsächlichen Deckungslücke:D
#32
Beamte Bayern / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von martin87 - Gestern um 19:53
Verständnisfrage zu den Ausführungen in der Landtagsanfrage zur verfassungskonformen Besoldung: warum wird bei der beispielhaften A3-Besoldung das Kindergeld als "Einkommen" des Beamten gewertet? Das ist ja ein weiterer Aspekt um neben dem Partnereinkommen die notwendige Schwelle zur "verfassungskonformen" Besoldung zu erreichen.
#33
Beamte der Länder / Aw: [HH] Amtsangemessene Alime...
Letzter Beitrag von Squad - Gestern um 19:52
Zitat von: Squad in Gestern um 09:49ich warte, bis ich es vom dbb höre.

Mein Gefühl war richtig.
#34
Beamte der Länder / Aw: [HH] Amtsangemessene Alime...
Letzter Beitrag von Schneewitchen - Gestern um 19:48
Zitat von: Squad in Gestern um 12:31Das Ding, sollte es denn wirklich so vorliegen, ist durch.

Man beteiligt die Verbände, weil man muss.

Im Gesetzesentwurf wird es in der Präambel heißen:

"Gewerkschaft X hat Y bemängelt.

Der Senat hält dennoch an seiner Darstellung fest."

Nicht verzagen, bald kommt eine Einkommenssteuerreform, die untere und mittlere Einkommen entlasten soll. Damit sind wir gemeint, Freunde.  8)

Nachdem Klingbeutel heute sein Haushaltsklagelied angestimmt hat, vermute ich mal, dass es zu keiner entlasten den Einkommensteuerreform kommen wird. Die Umsatzsteuer hingegen....
#35
Zitat von: Kaffeekanzler in Gestern um 09:11wollen wir hoffen, dass das "Entzaubern" diesmal funktioniert...
Gibt es eigentlich historische Beispiele in denen das funktioniert hat?

Die gibt es sicherlich, nicht nur in D. oder Europa.

Wenn man so will, ist das sogar ein wiederkehrendes Muster. Als Opposition kann ich mich immer hinstellen und Missstände anprangern. Wenn man selbst in der Regierungsverantwortung steht, kommen so blöde Dinge wie Wirtschaftssystem, kulturelle und gesellschaftliche Normen/Strukturen, Sachzwänge, Nichtfinanzierbarkeit, Reformunwillen der Bevölkerung usw. dazu.

Lässt sich nicht 1:1 übertragen, aber die "Partei Rechtsstaatlicher Offensive" (eher unter Schill-Partei" bekannt), zeigt die "Mechanismen" ansatzweise auf. Meine "Entzauberung" gilt auch nur für die beiden Länder, auf Bundesebene sollten wir diesen Versuch nicht wagen, das kann schnell in einer deportierenden Sackgasse enden.

Auf dem Nachhauseweg kam gerade im Systemradio (^^), dass die AfD in S-A derzeit bei 41 % liegt. CDU bei 26 %, die Linke bei 12 %, alle anderen unter 5 %.

Zitat von: FGL in Gestern um 12:46Und das würde genau welche Reformen bedeuten?

Wie viele Galaxien gibt es?

Nehmen wir ein paar "Standardantworten":

1) schlanke und digitale Verwaltung, die Bürokratie abbaut und eine Kultur des Ermöglichens etabliert.
2) Fachkräftesicherung, eine neue Vollbeschäftigungspolitik zwecks Entlastung des Sozialstaats. Arbeit muss sich klar lohnen. Frauen, Ältere und ältere Frauen muss der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.
3) Deutschland muss ein schlagkräftiges Innovationsökosystem aufbauen, das die Transformation von einer forschungsstarken zu einer innovationsführenden Volkswirtschaft vorantreibt.
4) Entlastungsmaßnahmen, Abschaffung der Gasspeicherumlage, die Senkung der Stromsteuer, die Übernahme der Übertragungsnetzentgelte und die Umsetzung des Industriestrompreises, Planungssicherheit für Unternehmen bei der Transformation hin zur Klimaneutralität, Maßnahmen zur Senkung der Energie-Systemkosten müssen weiter priorisiert werden
5) Europa muss zur Standortplattform werden. Der europäische Binnenmarkt und EU-Fiskalrahmen müssen zu einer echten Energie- und Digitalunion, Banken- und Kapitalmarktunion mit einem investitionsfreundlichen Regelwerk weiterentwickelt werden. Abbau von Investitionshemmnisse, Klimaschutz und Handel durch CO2-Bepreisung mit fairen Handelsregeln und Rohstoffpartnerschaften wettbewerbsfähig gestalten.

Die fünf Punkte habe ich selbstverständlich geklaut, ich muss ja nicht über jedes Stöckchen springen.

Ich habe mich hier verschiedentlich zu verschiedenen Bereichen geäußert, ab und an war sogar ein eigener Reformvorschlag dabei - Du kannst ja meine Beiträge querlesen. Zwischenzeitlich kannst Du auch gern ein paar Reformvorschläge der AfD vorbringen - die diskutieren wir dann natürlich gleich mit.

ZitatWas ist daran "bigott"?

Die Definition von "Bigotterie" sollte selbsterklärend sein. Ich nehme der CSU die ersten beiden Buchstaben schon lange nicht mehr ab. 

ZitatUnd was daran ist aus der Zeit gefallen?

Dazu müsste ich wirklich weit ausholen, aber religionswissenschaftliche Essays schreiben sich nicht mal so nebenbei. Ich beobachte lediglich, dass der Missbrauch "der Religion" auch und gerne von politischen Mandatsträgern betrieben wird.

,,Der Tag wird kommen, an dem wir alle Ignoranten, Unterstützer, Beschwichtiger, Befürworter und Aktivisten der Willkommenskultur im Namen der unschuldigen Opfer zur Rechenschaft ziehen werden! Dafür lebe und arbeite ich. So wahr mir Gott helfe!", (Uwe Junge, damals Landesvorsitzender AfD Rheinland-Pfalz, am 29.12.2017 auf Twitter)

Und die CSU ist hier bundesweit ganz vorne mit dabei, aber das ist ja nur meine Wahrnehmung.

Gott mit dir, du Land der Bayern,
deutsche Erde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen
ruhe Seine Segenshand!


Kernproblem ist möglicherweise, dass die Nächstenliebe immer nur bis zum nächsten meiner Konfession zu reichen scheint. Es gibt auch tolle Ausnahmen (so wie es auch tolle religiöse Menschen gibt), bei denen ein Nebeneinander der Religionen als Bereicherung verstanden wird, aber diese Ausnahmen sind halt nunmal... Ausnahmen. In den anderen Fällen liefert "die Religion" seit tausenden von Jahren hervorragende Begründungen, warum man sich mal wieder auf den Kopf hauen sollte. Sogar jetzt gerade... halt aus der Zeit gefallen... die Menschen schnallen es seit Jahrtausenden einfach nicht. Sollen sie sich um Öl kloppen, aber doch bitte nicht mehr um religiöse Weltanschauungen... das ist echt old school.

Hymnen mit Gottesbezug und Kruzifixe im Eingangsbereich von Schulen sind kein Zeugnis christlicher Nächstenliebe, sondern Ausdruck einer fortgesetzten Bigotterie. Halt Pharisäertum, wie es die CSU seit Jahrzehnten betreibt. Man könnte auch sagen, dass die CSU die Religion entkernt hat. Und ja, natürlich: gilt sicher nicht für alle bayrischen Mitbürger oder CSU-Wählerinnen.

Evolutionspsychologisch ist Religiosität die einzig funktionierende Gemeinschaftsform, die den Egoismus zu reduzieren in der Lage ist.

Vielleicht sollte ich doch etwas nachsichtiger sein...
#36
Zitat von: Finanzer in Gestern um 19:08Also lasst das Ausland aus dem Spiel, die die uns abziehen sind im Inland (oder halt in der Schweiz oder anderen Steuerparadiesen).
Kann ich schon verstehen.
Also erstmal ist es deutsches Steuergeld und sollte im Zweifel auch erstmal der einheimischen Bevölkerung und den einheimischen Unternehmen unterstützen und eben nicht ins Ausland fließen.
#37
Zitat von: DrStrange in Gestern um 18:10Hmm scheinbar ist der Sack mit der Kohle mal wieder noch mehr leer als er sonst schon ist. Nach der PK mit Lars eben kann ich mir schwer eine aA vorstellen...

Ich habe jetzt 35 Dienstjahre bei vier Behörden in Bund, Land und Kommune hinter mir. Ich habe noch nicht einmal erlebt, dass mein DH die jeweilige Haushaltslage positiv eingeschätzt hätte. Immer, aber auch immer wurde im Rahmen von geforderten Besoldungserhöhungen auf die schwierige Kassenlage verwiesen.Ich habe schon etliche sog. Sonderopfer für die Haushaltskonsolidierung hinter mir. Nicht einmal hat dieses Sonderopfer dazu beitragen können, dass der betreffende Haushalt tatsächlich konsolidiert werden konnte.

Das BVerfG hat hierzu ja gesagt, dass normale Haushaltsschieflagen keinen Grund darstellen, einen verfassungsmässige Besoldung zu versagen. Das ist absolut richtig.

Wenn es nach meinen DHn gegangen wäre, dann hätte ich nämlich in 35 Dienstjahren vermutlich keine einzige Besoldungserhöhung bekommen, weil ja der Haushalt Deckungslücken gehabt hat.
#39
Beamte Nordrhein-Westfalen / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von Uriex - Gestern um 19:37
Zitat von: Rheini in Gestern um 19:23Ich wurde sogar behaupten das mit Erhöhung des Grundgehaltes, eine Senkung der FmZ einhergeht.

Ja sowas aber auch 8)

Gibt auch weitere Theorien... Eine wäre, dass sie die Höhe des FamZ gleichmäßig zwischen Kind 1 und 2 aufteilen, schließlich ist in der Berechnung des Bundesverfassungsgerichtes Kind 1 und Kind 2 gleichrangig zu betrachten. Wäre toll für alle mit einem Kind und langfristig auch toll für diejenigen mit 2 Kindern, weil eines davon ja irgendwann rausfällt und man unter dem Strich mehr hätte.

Alles mögliche Optionen... Die einzige an die ich nicht glaube, ist, dass beim FZ alles beim Alten bleibt.
#40
Zitat von: DrStrange in Gestern um 18:10Hmm scheinbar ist der Sack mit der Kohle mal wieder noch mehr leer als er sonst schon ist. Nach der PK mit Lars eben kann ich mir schwer eine aA vorstellen...

Das Argument der Haushaltslage, das in der besoldungsrechtlichen Debatte mit bemerkenswerter Hartnäckigkeit bemüht wird, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a.) erneut und unmissverständlich verworfen: ,,Indes vermögen allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einzuschränken." Damit ist die Frage verfassungsrechtlich entschieden — neu ist allein die systematische Verortung dieser Aussage als eigenständige dritte Prüfungsstufe, auf der Ausnahmen nur in ,,sehr engen Ausnahmefällen" überhaupt diskutabel sind.
Selbst wenn man dieser klaren Linie nicht folgen wollte, müsste die Haushaltsargumentation der haushaltsrechtlichen Rangfolge gehorchen: Pflichtaufgaben von Verfassungsrang gehen freiwilligen Leistungen vor. Solange in einem Landeshaushalt auch nur eine einzige freiwillige Leistung ausgewiesen ist, fehlt jede Grundlage, ausgerechnet die Alimentation als Sparposten zu behandeln. Freiwillige Leistungen müssten erst auf null reduziert sein, bevor das Argument methodisch überhaupt gehört werden dürfte. Und selbst dann wäre ein bloß ,,knapper Haushalt" — der Regelfall jedes Bundeslandes — verfassungsrechtlich kein Ausnahmefall im Sinne des Art. 109 Abs. 3 GG, sondern gerade die Bedingung, unter der Art. 33 Abs. 5 GG seine schützende Funktion entfaltet.