Neueste Beiträge

#31
Beamte der Länder / Aw: [Allg] Rentenreform und de...
Letzter Beitrag von Paterlexx - Gestern um 20:48
Ich würde die Arbeitsplätze nach Aufgaben organisieren. 90 % der Verwaltungsprozesse lassen sich bereits heute durch KI automatisieren oder zumindest erheblich verschlanken. Es sind immer dieselben Prüfungen und Abläufe. Was nicht passt, wird angepasst.

Das bedeutet: Der öffentliche Dienst wird in den nächsten Jahren schrumpfen, sobald endlich jemand auf die Idee kommt, ihn als digitalen Zwilling abzubilden. Man schaue nach Estland! Rentenversicherung, Arbeitsagentur und viele weitere Verwaltungsbereiche können deutlich vereinfacht oder teilweise ersetzt werden. Es wird so kommen.

Im Gegenzug sollten die Bürger steuerlich entlastet werden. Kein Geld mehr ohne Gegenleistung ins Ausland. Weniger Bürokratie, weniger Verwaltungskosten, schnellere Verfahren und mehr Geld für die Menschen, die es erwirtschaften. Ab geht die Luzi. Es war noch nie so einfach.
#32
@ BVerfGBeliever

Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung, in dem sie indiziell aufzeigt, wie sich eine Besoldungsanpassung auswirkt, wenn diese nicht zum 1.1. vollzogen wird.

Auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist nicht in Stein gemeißelt und lässt auch gewisse Spielräume zu. Wenn die Methodik im ZBR einen fehlenden Baustein sachgerecht beleuchtet, kann der Senat auch diesen würdigen.
#33
Zitat von: Maximus in Gestern um 17:15Diese 180-Gradwende bzw. dieser "Wertungswiderspruch" muss doch wirklich alle aufrütteln. Wie ich schon so oft geschrieben habe, sind die Randnummern 154 und 155 ein "Geschenk", das Karlsruhe den Besoldungsgesetzgebern gemacht hat.

Kann mir jemand erklären, welche Motivation Karlsruhe hier gehabt haben könnte?

Ich gehe weiterhin davon aus, dass Karlsruhe die Konsequenzen klar gewesen sein müssen. Dieser "Wertungswiderspruch" wird zumindest für die vergangene Besoldung hingenommen. Hinsichtlich der zukünftigen Besoldung hofft man, dass der "Wertungswiderspruch" dadurch aufgelöst wird, dass die höheren Besoldungsgruppen durch eine neue Tabelle mit nach oben gezogen werden.

Für den hD habe ich hinsichtlich der vergangenen Besoldung jedenfalls keine Hoffnung.




Das bedeutet doch:
die unteren Gruppen erhalten Nachzahlungen, obere Besoldungsgruppen nicht.
Und ggf. haben untere mehr oder gleich viel wie obere durch diese Nachzahlungen verdient.
Ein Chef bedient dann weniger als sein Mitarbeiter.
Das setzt das Leistungsprinzip dich völlig außer Kraft.

BVG sagt das ist o. k. so?
Das kann ernsthaft gewollt sein?

Und um es auf die Spitze zu treiben:
Ergo:
die Dienstherren könnten mit Tricks die Alimentation künstlich Jahrzehnte unten halten.
Obere bekommen dann trotz Widerspruch keine Nachzahlung und Dienstherr spart an ihnen Milliarden?
#34
Ich bin gespannt, ob man dann noch nach 45 Dienstjahren mit 65 in Pension gehen kann, oder ob die Rentenkommission auch bei Beamte das abschaffen möchte.
#35
Bitte löschen (#542) und den Account von SonicBoom entfernen.
#36
Zitat von: netzguru in Gestern um 18:59Doch sie werden durch Vorgesetzte betreut.

 ;D  ;D  ;D
Mitunter ist diese Betreuung aber mau...😅🤣😂
#37
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von Knecht - Gestern um 20:12
Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 20:05Beamte wurden ja schon 20 Jahre belastet. Jetzt sind die anderen dran.

Und werden weiterhin. Mittlerweile nicht mehr "nur" durch erhöhte Arbeitszeit, sondern auch noch durch unser Thema hier.
#38
Zitat von: PolareuD in Gestern um 10:40Die ZBR Methodik bemisst einen völlig anderen Gegenstand als die Methodik des VG Berlin.
Worauf basiert deine Aussage? In Rn. 78 des BVerfG-Beschlusses steht: "Die Besoldungsentwicklung ist anhand eines Index zu ermitteln, mit dem die Entwicklung der Jahresbruttobesoldung ab dem festen Basisjahr 1996 abgebildet wird." Die korrekte Spitzausrechnung (VG Berlin, etc.) liefert in der Tat exakt das, was Karlsruhe fordert. Aber auch die ZBR-Schwan-Methodik versucht (nach meinem Verständnis), das Geforderte zu liefern. Ansonsten wäre die Diskussion ja sogar noch absurder, als sie ohnehin schon ist.


@RandomValue, bei deiner Frage nach unterjährigen Zahlungen musst du zwei Sachverhalte unterscheiden. Den ersten, wichtigen, Sachverhalt erkennst du am Beispiel eines Berliner R1-Richters, dessen Besoldung im Jahr 2018 bekanntlich bei 75.440,83 € lag (6.097,91 € von Jan bis Mai, 6.293,04 € von Jun bis Dez, außerdem 900 € Weihnachtsgeld):

1.) Früher wurde mit der "Naiven Methodik" fälschlicherweise so getan, als hätte es die Erhöhung nicht im Juni, sondern schon im Januar gegeben. Es wurde also implizit eine (zu hohe) 2018er Jahresgesamtbesoldung von 76.416,48 € unterstellt. Nimmt man 2003 als Basisjahr (so wie im ZBR-Schwan-Aufsatz), erhält man damit als resultierenden 2018er Besoldungsindex-Wert entweder 127,75 oder 128,38, je nachdem, ob man im Basisjahr 2003 die fiktive oder die tatsächliche Besoldung unterstellt.
2.) Die korrekte Spitzausrechnung verwendet die tatsächliche 2018er Jahresgesamtbesoldung von 75.440,83 €. Damit erhält man den korrekten Besoldungsindex-Wert von 126,74.
3.) Bei der Schwan-Methodik kumuliert sich wie erwähnt der Fehler, so dass sie implizit eine 2018er Jahresgesamtbesoldung von nur 66.321,74 € unterstellt. Der Fehler beträgt also satte 9.119,09 €. Der resultierende Schwan-Besoldungsindex hat entsprechend den Wert 111,42. Alleine an dieser Zahl lässt sich die Absurdität der Methodik unmittelbar erkennen. Auch eine Aufnahme in eine Bibliothek ändert selbstverständlich keinen Deut an dieser Absurdität.

Der zweite, unwichtige, Sachverhalt betrifft hingegen die Tatsache, dass die korrekte Spitzausrechnung nicht berücksichtigt, wann genau im Jahresablauf die genannten 75.440,83 € ausgezahlt wurden. Wenn einen dies stört, dann kann man beispielsweise unter Annahme einer unterjährigen Verzinsung (von z.B. 3%) die tatsächlichen Zahlungen mit einem in jedem Monat exakt identischen Zahlungsstrom vergleichen. Ergebnis: Der entsprechende "Fehler" lag im obigen Beispiel im gesamten Jahr 2018 bei genau 20,63 € (brutto!)..  :D
#39
Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 19:56Im Artikel in der Welt gestern stand, dass die Einbeziehung von Beamten explizit nicht vorgeschlagen wurde, weil es dazu keine Mehrheit in der Kommission gab... Und nur weil die Kommission das Vorschlägt, heißt das noch lange nicht, dass sich die Koalition darauf einigt - oder es politisch durchsetzt, oder oder...

Ich halte die gesamte Sozialstaatsreform nur für möglich, wenn entweder alle belastet, oder zumindest weniger stark entlastet werden. Hätte ich das Gefühl es ginge gerecht zu, wäre ich bereit einen Beitrag zu leisten

Beamte wurden ja schon 20 Jahre belastet. Jetzt sind die anderen dran.
#40
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von Pumpe14 - Gestern um 19:56
Zitat von: Wurstbürger in Gestern um 08:41Tagesschau sagt etwas anderes:
https://www.tagesschau.de/inland/rentenkommission-renteneintrittsalter-fonds-100.html

Also nur für neue Beamte? Das wäre (als jemand der selbst in zwei Jahren verbeamtet werden soll) mega ekliges Verhalten.

Im Artikel in der Welt gestern stand, dass die Einbeziehung von Beamten explizit nicht vorgeschlagen wurde, weil es dazu keine Mehrheit in der Kommission gab... Und nur weil die Kommission das Vorschlägt, heißt das noch lange nicht, dass sich die Koalition darauf einigt - oder es politisch durchsetzt, oder oder...

Ich halte die gesamte Sozialstaatsreform nur für möglich, wenn entweder alle belastet, oder zumindest weniger stark entlastet werden. Hätte ich das Gefühl es ginge gerecht zu, wäre ich bereit einen Beitrag zu leisten