[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Finanzer

Beamten in Hessen, frohlocket!

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!

Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.

WikingerBrot

Zitat von: Finanzer in 05.02.2026 09:30Beamten in Hessen, frohlocket!

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!

Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.

Gab eigentlich in NRW eine Stellungnahme ob etwas getan wird?
Wenn ja hat jemand auch eine Quelle?

AltStrG

Zitat von: Finanzer in 05.02.2026 09:30Beamten in Hessen, frohlocket!

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!

Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.

Wird nach dem Beschluss des BVerfG nicht mehr möglich sein. Falls doch: Gleich wieder Widerspruch führen und auf Klage vorbereiten. Und genau DAS weiß auch Hessen.

Illunis

Sie wissen auch, dass für die Jahre die das Verfahren dauern wird, jeder der keinen Widerspruch einlegt gespartes Geld ist.

Denke grundsätzlicher Widerspruch ist eh wichtig, egal wie Reparaturversuche aussehen werden.

Finanzer

Bin Völlig D`accord mit euch beiden. Und der Dienstherr wird es sowas von probieren mit dem Partnereinkommen.
Klage bereite ich dann sichrheitshalber schonmal vor, ich gehe stark davon aus das Hessen die Widersprüche gegen die neue "verfassungsmäßige" Besoldung direkt bescheiden wird.


Rentenonkel

Zitat von: WikingerBrot in 05.02.2026 10:29Gab eigentlich in NRW eine Stellungnahme ob etwas getan wird?
Wenn ja hat jemand auch eine Quelle?

Noch vor der Landtagswahl 2027? Niemals, das kostet doch Geld ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D

Goldene Vier

Irgendwie muss man doch mal ein wenig Dynamik in die Sache bringen können.

Warum folgen nicht alle Gewerkschaften der Idee aus Sachsen-Anhalt und srtellen mal solche Fragen...

https://www.dpolg-lsa.de/aktuelles/news/stand-der-pruefung-der-verfassungsmaessigkeit-der-beamtenbesoldung/

oder aber hier in M.-V. da stellt die Opposition, hier in der Gestalt der FDP, massiv Anträge.... warum machen das nicht alle Parteilen in der Opposition.


https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/70230/8_6238_gesetz_zur_aenderung_des_landesbeamtengesetzes_des_landesdisziplinargesetzes_und_des_landesbesoldungsgesetzes


Ggf. müsste man mal allen politisch Tätigen und gewerkschaftlich Organisierten mit solchen Hinweisen auf die Sprünge helfen!

Logio

In Brandenburg gab es auch eine Kleine Anfrage zum Umgang mit dem Urteil (Drucksache 8/2238).

Ich gebe hier mal die Antwort der Landesregierung wieder:

ZitatDer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Brandenburg, jedoch ist das Land Brandenburg an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zur Bestimmung einer verfassungsgemäßen Alimentation gebunden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss den mit Urteil vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u. a.), sowie mit den Beschlüssen vom 17. November 2015 (2 BvL 19/09) und 5. Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u. a.) implementierten Prüfrahmen zur Amtsangemessenheit der Alimentation umfangreich fortentwickelt. Dies bedingt, dass die Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen an die geänderten Prüfkriterien angepasst werden müssen. Neben der Umstellung der Berechnungsmethodik bedarf es hierzu auch der Übersendung der für die Vornahme der Berechnungen notwendigen Daten durch externe Stellen. Diese liegen noch nicht vollständig vor.

Daher können derzeit noch keine Aussagen oder hinreichend valide Schätzungen zu den Auswirkungen der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts getroffen werden. Gleichwohl wird die Landesregierung auch im Hinblick auf die laufenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder nach Vorliegen der notwendigen Daten schnellstmöglich eine Überprüfung vornehmen. Hinsichtlich der aus der Überprüfung der Alimentation der Brandenburger Beamtinnen und Beamten zu treffenden Schlussfolgerungen wird die Landesregierung einen Austausch mit den anderen Ländern suchen.
Quelle

Im Grunde soweit erwartbar, es wird auf Zeit gespielt und mit den anderen Ländern (vermutlich) eine Minimallösung abgesprochen. Auf welche Daten durch "externe Stellen" man wartet ist mir aber unklar.

AR76

Zitat von: Goldene Vier in 06.02.2026 11:18Irgendwie muss man doch mal ein wenig Dynamik in die Sache bringen können.

Warum folgen nicht alle Gewerkschaften der Idee aus Sachsen-Anhalt und srtellen mal solche Fragen...

https://www.dpolg-lsa.de/aktuelles/news/stand-der-pruefung-der-verfassungsmaessigkeit-der-beamtenbesoldung/

oder aber hier in M.-V. da stellt die Opposition, hier in der Gestalt der FDP, massiv Anträge.... warum machen das nicht alle Parteilen in der Opposition.


https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/70230/8_6238_gesetz_zur_aenderung_des_landesbeamtengesetzes_des_landesdisziplinargesetzes_und_des_landesbesoldungsgesetzes


Ggf. müsste man mal allen politisch Tätigen und gewerkschaftlich Organisierten mit solchen Hinweisen auf die Sprünge helfen!

Lustige Antwort aus Sachsen-Anhalt der CDU - die Länder müssen absprechen? Aufgrund des Förderalismus? Bisher macht doch auch jedes Land seine eigene Besoldung - jeder zahlt anders. Dann sollten sie besser zurück zu einer einheitlichen Besoldung...aber nein, das wäre zu einfach.

tobue

Heute etwas Streusalz aus Berlin ;D :Hinweise zum Umgang mit auf amtsangemessene Besoldung gerichteten Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4330108

Tulpenzeit

...und so schnell vorbei sind die Spekulationen, dass der Senat plant, auch diejenigen nachträglich amtsangemessen zu alimentieren, die darauf vertraut haben, dass sich der Dienstherr an die Verfassung hält und die daher auf Widersprüche verzichtet haben...

Die Argumentation zum Wegfall des Familienzuschlags für kinderlose Verheiratete liest sich dagegen ja durchaus überzeugend. Bis auf die stramme Behauptung, dass der Familienzuschlag nicht erforderlich gewesen sei, um die Amtsangemessenheit der Alimentation der beamteten Dienstkraft sicherzustellen.

VierBundeslaender

Das habe ich in dem anderen Thread schon geschrieben. Die Begründung ist Murks. Ich klage doch nicht auf FamZ, sondern auf amtsangemessene Besoldung. Wenn ich die Worte FamZ weglasse, dann sollte die Behörde nicht zurückweisen. Und wenn da FamZ - dann weisen sie zurück?! Weil es in der Begründung steht oder warum? Niemand ist doch so verrückt und klage auf FamZ, das ergibt ja keinen Sinn. Also das Schreiben ist Kokolores. 

matthew1312

Zitat von: VierBundeslaender in 10.02.2026 19:01Das habe ich in dem anderen Thread schon geschrieben. Die Begründung ist Murks. Ich klage doch nicht auf FamZ, sondern auf amtsangemessene Besoldung. Wenn ich die Worte FamZ weglasse, dann sollte die Behörde nicht zurückweisen. Und wenn da FamZ - dann weisen sie zurück?! Weil es in der Begründung steht oder warum? Niemand ist doch so verrückt und klage auf FamZ, das ergibt ja keinen Sinn. Also das Schreiben ist Kokolores. 
Leider nein, siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg441693.html#msg441693

Spricht aber für dich, Vierbundesländer, dass der Schwachsinn, den ich in der Verlinkung darstelle, jenseits deiner Vorstellungskraft ist.

Bürgermeister Evers, lol, hat da mehr ... Phantasie.

gerzeb