[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Tulpenzeit

...und so schnell vorbei sind die Spekulationen, dass der Senat plant, auch diejenigen nachträglich amtsangemessen zu alimentieren, die darauf vertraut haben, dass sich der Dienstherr an die Verfassung hält und die daher auf Widersprüche verzichtet haben...

Die Argumentation zum Wegfall des Familienzuschlags für kinderlose Verheiratete liest sich dagegen ja durchaus überzeugend. Bis auf die stramme Behauptung, dass der Familienzuschlag nicht erforderlich gewesen sei, um die Amtsangemessenheit der Alimentation der beamteten Dienstkraft sicherzustellen.

VierBundeslaender

Das habe ich in dem anderen Thread schon geschrieben. Die Begründung ist Murks. Ich klage doch nicht auf FamZ, sondern auf amtsangemessene Besoldung. Wenn ich die Worte FamZ weglasse, dann sollte die Behörde nicht zurückweisen. Und wenn da FamZ - dann weisen sie zurück?! Weil es in der Begründung steht oder warum? Niemand ist doch so verrückt und klage auf FamZ, das ergibt ja keinen Sinn. Also das Schreiben ist Kokolores. 

matthew1312

Zitat von: VierBundeslaender in Heute um 19:01Das habe ich in dem anderen Thread schon geschrieben. Die Begründung ist Murks. Ich klage doch nicht auf FamZ, sondern auf amtsangemessene Besoldung. Wenn ich die Worte FamZ weglasse, dann sollte die Behörde nicht zurückweisen. Und wenn da FamZ - dann weisen sie zurück?! Weil es in der Begründung steht oder warum? Niemand ist doch so verrückt und klage auf FamZ, das ergibt ja keinen Sinn. Also das Schreiben ist Kokolores. 
Leider nein, siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg441693.html#msg441693

Spricht aber für dich, Vierbundesländer, dass der Schwachsinn, den ich in der Verlinkung darstelle, jenseits deiner Vorstellungskraft ist.

Bürgermeister Evers, lol, hat da mehr ... Phantasie.