TV-N NW/ Urlaub Heiligabend und Silvester

Begonnen von Silvia83, 11.11.2018 10:27

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Silvia83

Hallo zusammen,

wie geht der TV-N NW mit Heiligabend und Silvester um. Müssen die Arbeitnehmer jeweils ein Tag Urlaub beantragen?

Wonach richtet man sich hier?  Wo findet ich entsprechende Nachweise?


Vielen Dank

Petrasilie

Die Frage stelle ich mir auch gerade... ???

nichts_tun

Sofern der Geltungsbereich des TV-N NW eröffnet ist, gilt dieser ausschließlich. Ein Rückgriff auf den TVöD ist ausgeschloss (§ 1 Abs. 2 lit. e) TVöD). Ist im TV-N NW keine Regelung zur Verfahrensweise am 24.12. und 31.12. getroffen, sind diese als Werktage anzusehen.