Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4

Begonnen von Fleißige Biene, 18.01.2019 09:05

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MoinMoin

Zitat von: JC83 am 21.01.2019 17:31
Zitat von: MoinMoin am 21.01.2019 15:52
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
:-\

Ja, der Großteil dieser Schulen befindet sich übrigens in Mitte, Neuköln und Kreuzberg (ca. 80%)....
[/quote]
Schon peinlich, das so "plötzlich" an solch dämlichen Kriterium festzumachen, davon ab, waren das auch schon vorher Brennpunkte und mit Sicherheit auch schon vorher mit dem Merkmal besonders schwierige fachliche Tätigkeit versehen (also doch ein Eingruppierungsirrtum? des AGs  :-X)

JC83

Zitat von: MoinMoin am 21.01.2019 17:52
Zitat von: JC83 am 21.01.2019 17:31
Zitat von: MoinMoin am 21.01.2019 15:52
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
:-\

Ja, der Großteil dieser Schulen befindet sich übrigens in Mitte, Neuköln und Kreuzberg (ca. 80%)....
Schon peinlich, das so "plötzlich" an solch dämlichen Kriterium festzumachen, davon ab, waren das auch schon vorher Brennpunkte und mit Sicherheit auch schon vorher mit dem Merkmal besonders schwierige fachliche Tätigkeit versehen (also doch ein Eingruppierungsirrtum? des AGs  :-X)
[/quote]

Naja, in diesen  Bezirken mit entsprechender Klientel will eben keiner arbeiten; ist doch gut, dass der AG überhaupt was macht...

Spid

Falls er hier was - im Sinne von: mehr als er tariflich muß - macht...

MoinMoin

Zitat von: JC83 am 21.01.2019 18:22
Naja, in diesen  Bezirken mit entsprechender Klientel will eben keiner arbeiten; ist doch gut, dass der AG überhaupt was macht...
Wenn er eine aussertarifliche Zulage gibt, ja.
Wenn er seinen tariflichen Verpflichtungen nachkommt und dies schon vor Jahren hätte tun müssen, dann Nein!

JC83

Zitat von: MoinMoin am 22.01.2019 07:27
Zitat von: JC83 am 21.01.2019 18:22
Naja, in diesen  Bezirken mit entsprechender Klientel will eben keiner arbeiten; ist doch gut, dass der AG überhaupt was macht...
Wenn er eine aussertarifliche Zulage gibt, ja.
Wenn er seinen tariflichen Verpflichtungen nachkommt und dies schon vor Jahren hätte tun müssen, dann Nein!

Die Hintergrundinfo siehe oben; ich vermute, dass das ein tariflicher Sonderfall ist, der selten bis gar nicht vorkommt .

Spid

Es ist ein ganz gewöhnliches Tätigkeitsmerkmal. Die grundlegende Frage ist, ob das Kriterium des AG zu sachgerechten tariflich korrekten Ergebnissen führte bzw. führt.

MoinMoin

Zitat von: Spid am 22.01.2019 10:12
Es ist ein ganz gewöhnliches Tätigkeitsmerkmal. Die grundlegende Frage ist, ob das Kriterium des AG zu sachgerechten tariflich korrekten Ergebnissen führte bzw. führt.
Oder hätte schon vorher führen müssen. :P

Cool ist, dass es so aussieht, als ob sie eine tarifliche Verpflichtung dem AN gegenüber, als eine gönnerhafte Zulage verkaufen können und der AN jubelt dabei: Echt großzügig dieser AG  :-*

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

JC83

Zitat von: MoinMoin am 22.01.2019 10:33
Zitat von: Spid am 22.01.2019 10:12
Es ist ein ganz gewöhnliches Tätigkeitsmerkmal. Die grundlegende Frage ist, ob das Kriterium des AG zu sachgerechten tariflich korrekten Ergebnissen führte bzw. führt.
Oder hätte schon vorher führen müssen. :P

Cool ist, dass es so aussieht, als ob sie eine tarifliche Verpflichtung dem AN gegenüber, als eine gönnerhafte Zulage verkaufen können und der AN jubelt dabei: Echt großzügig dieser AG  :-*

Es ist keine Zulage, sondern eine Höhergruppierung.
Es gab bis dato de jure keine Brennpunktschulen. Daher ist doch fraglich, wie man vorher die besondere fachliche Schwierigkeit für die E9 hätte begründen sollen?!

was_guckst_du

#39
...das ist wohl sowas wie bei den Beamten die ministerielle Zulage...sobald du als Beamter im Ministerium arbeitest, erhälst du mehr Geld, auch wenn die Tätigkeit nach Bewertungsmaßstäben eigentlich die Gleiche ist, wie bei der Bezirksregierung oder der Kommunalverwaltung...

...ob die Zulage dort evtl. erforderlich wird, weil man es zu 80 % mit Deppen zu tun hat, weiß ich allerdings nicht...  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

Ja, es ist eine Höhergruppierung, die vom AG gemacht werden muß, weil Tarifrecht. Ich wählte den Begriff Zulage, weil es hier anklingt, dass es eine großzügige Geste des AGs ist, dieses Entgelt zu zahlen. Und es als Brennpunktzulage tituliert wird.

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?
Arme Leute =  besondere fachliche Schwierigkeit !

man könnte genauso sagen: 5% Migranten Kinder =  besondere fachliche Schwierigkeit !
oder 10% Hubschrauber Eltern = besondere fachliche Schwierigkeit !
oder Ein Polizeieinsatz pro Woche = .....

Es ist mir schon klar, das es nicht einfach ist "objektiv" ein Kriterium zu finden für diese Tätigkeitsmerkmal.

Spid

Zitat von: JC83 am 22.01.2019 12:58
Zitat von: MoinMoin am 22.01.2019 10:33
Zitat von: Spid am 22.01.2019 10:12
Es ist ein ganz gewöhnliches Tätigkeitsmerkmal. Die grundlegende Frage ist, ob das Kriterium des AG zu sachgerechten tariflich korrekten Ergebnissen führte bzw. führt.
Oder hätte schon vorher führen müssen. :P

Cool ist, dass es so aussieht, als ob sie eine tarifliche Verpflichtung dem AN gegenüber, als eine gönnerhafte Zulage verkaufen können und der AN jubelt dabei: Echt großzügig dieser AG  :-*

Es ist keine Zulage, sondern eine Höhergruppierung.
Es gab bis dato de jure keine Brennpunktschulen. Daher ist doch fraglich, wie man vorher die besondere fachliche Schwierigkeit für die E9 hätte begründen sollen?!

Nun, ,,Brennpunktschule" tut es nunmal definitiv nicht. Vielmehr geht es um die in Protokollerklärung 3 zu Abschnitt 20.6 abschließend aufgeführten Merkmale.

JC83

Zitat von: MoinMoin am 22.01.2019 13:10

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.

MoinMoin

Zitat von: JC83 am 22.01.2019 17:24
Zitat von: MoinMoin am 22.01.2019 13:10

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Sagte ich bereits: mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument!!

Spid

Das ohnehin nicht im Zusammenhang steht mit der tariflichen Definition der schwierigen Tätigkeiten.