[Allg] Karrieremöglichkeiten?

Begonnen von HansPetersen, 06.03.2019 13:42

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Buccaneer

#15
...da üblicherweise innerhalb der Probezeit nicht befördert wird. (s.a. §9ff Beamtenstatusgesetz, bzw. dem korrespondierenden § in Berliner Landesbeamtengesetz)

Skedee Wedee

Und genau dort (§ 13 Abs. 5 LfbG Berlin) ist geregelt, dass während der Probezeit und vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Probezeit grundsätzlich nicht befördert werden darf. Also ist das ganze Gerede (die Kollegin erhält nach Ende der Probezeit A10) Mumpitz und ich verweise nochmals auf meinen obigen Post: der TE sollte ein Lehrbuch über das Beamtenrecht, hier speziell Berlin, käuflich erwerben, um wenigstens die Grundzüge des Beamtenrechts zu kennen.

Darüber hinaus ist Berlin nicht bekannt für einen Beförderungsstau... Achtung, der letzte Satz war pure Ironie.

Calenberger

Die Meinung von Skedee Wedee, muss ich hier teilen.
Bitte informiere dich mal etwas über das Beamtenrecht.
Du hast den Mangel, dass du keinen Vorbereitungslehrgang absolvieren durftest, daher ist zwangsläufig dein Wissen im Beamtenrecht ausbaufähig.

Du solltest dies alleine schon machen, damit du im späetren Berufsleben keine bösen Überraschungen erlebst.

Kingrakadabra

Ich glaube mit "erhalten" meint er, dass sie einen A10-bewerteten Dienstposten hat.

Oder er bringt einfach alles gehörig durcheinander.
So ein Büchlein hatte ich damals auch, gibt's im Netz.

Organisator

Zitat von: Kingrakadabra am 07.03.2019 14:42
Ich glaube mit "erhalten" meint er, dass sie einen A10-bewerteten Dienstposten hat.

Korrekt, in den Berliner Bezirksämtern gibt es keine gebündelten Dienstposten. Es muss eine Bewerbung auf eine höher dotierte Stelle stattgefunden haben.

Skedee Wedee

Ja, aber der TE geht anscheinend davon aus, dass seine Kollegin automatisch befördert wird nach Ableistung der Probezeit:

Zitat von: HansPetersen am 07.03.2019 11:03
Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.).

Zitat von: Organisator am 07.03.2019 14:44
Korrekt, in den Berliner Bezirksämtern gibt es keine gebündelten Dienstposten. Es muss eine Bewerbung auf eine höher dotierte Stelle stattgefunden haben.

Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

Kingrakadabra

D. h. es gibt dort nur einzelne Stellen mit A9, A10 und A11, nie gebündelt A9/11 z. B.?

Organisator

Zitat von: Kingrakadabra am 07.03.2019 15:02
D. h. es gibt dort nur einzelne Stellen mit A9, A10 und A11, nie gebündelt A9/11 z. B.?

korrekt

Organisator

Zitat von: Skedee Wedee am 07.03.2019 14:51
Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

und, in Richtung Themenstarter, kann sich dann nach einiger Zeit der Bewährung auf eine A11er - Stelle (häufig mit Führungsverantwortung) bewerben.

Kingrakadabra

Zitat von: Organisator am 07.03.2019 15:16
Zitat von: Skedee Wedee am 07.03.2019 14:51
Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

und, in Richtung Themenstarter, kann sich dann nach einiger Zeit der Bewährung auf eine A11er - Stelle (häufig mit Führungsverantwortung) bewerben.

Danke für die Info. Das gibt es also auch...

marco.berlin

@HansPetersen... Ich bin kein Beamter, aber in der Berliner Bezirksverwaltung tätig. Soweit ich das sehe, sind Sie also im Rahmen Berlin-sucht-mal-wieder-Regierungsinspektorenanwärter in den Landesdienst eingetreten bzw. tun dies zum Juni 2019. Zu den Beförderungsmöglichkeiten aus der Praxis in Berlin. Wie bereits geschrieben brauchen Sie eine Planstelle, die in Ihrer Laufbahn bis A13S reichen darf, um entsprechend befördert zu werden. Da dürfte aber das Problem liegen. Planstellen werden nicht unbedingt mehr in Berlin und in der Praxis werden Sie kaum als Anwärter in eine z.B. A11er Stelle oder höher eingewiesen. Sie müssen sich, wie alle anderen in Berlin auch, bewerben.

Wo werden Sie denn eingesetzt? Soweit ich das in meinem Bezirk gesehen habe, ging es um das Bürgeramt, Standesamt oder Sozialamt. Falls Sie im Standesamt anfangen, dann geht es, soweit Sie nicht mal Fachbereichsleiter werden derzeit nur bis A10. Die A11 wird aktuell geprüft. Im Bürgeramt müssten Sie in meinem Bezirk Hauptsachbearbeiter werden für eine A10 und Filialleiter für eine A11.

Letztlich ist in den kommenden Jahren alles möglich, aber einfach so wird ihnen das nicht zufallen...