Anspruch auf Jahressonderzahlung

Begonnen von Dani85, 14.03.2019 12:43

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Dani85

Hallo, ich verlasse das Unternehmen in dem ich arbeite zum 31.03.2019, habe ich trotzdem noch Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung???
Ich werde nach E8 gezahlt!
LG


Dani85


Spid

Es besteht kein Anspruch, weil das Arbeitsverhältnis nicht zum Stichtag besteht.

Dani85

Ist der Stichtag der 1.Dezember?


Mask

§ 20 Jahressonderzahlung


(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

BStromberg

Zitat von: Mask am 14.03.2019 13:26
§ 20 Jahressonderzahlung


(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.

Die Damen und Herren verrichten i.d.R. 6-10 Monate p.a. treu und brav ihren Dienst (in monetär überschaubaren Entgeltgruppen :() und partizipieren dann noch nicht mal von der bescheidenen Sonderzahlung, wenn die Beschäftigungsverhältnisse z.B. zum 30.11. eines Jahres auslaufen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

MoinMoin

Zitat von: BStromberg am 14.03.2019 13:33
Zitat von: Mask am 14.03.2019 13:26
§ 20 Jahressonderzahlung


(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.
Genau, einfach abschaffen den Käse und aufs Gehalt umlegen.

Dani85

Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?

Bastel

Zitat von: MoinMoin am 14.03.2019 13:54
Zitat von: BStromberg am 14.03.2019 13:33
Zitat von: Mask am 14.03.2019 13:26
§ 20 Jahressonderzahlung


(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.
Genau, einfach abschaffen den Käse und aufs Gehalt umlegen.

Dann könnte man Sie schon nicht mehr einfrieren...

MoinMoin

Zitat von: Bastel am 14.03.2019 14:18
Dann könnte man Sie schon nicht mehr einfrieren...
Psssst, nicht so laut, die AGs lesen mit.

Poggeliese

Zitat von: Dani85 am 14.03.2019 14:07
Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?
Sicherheitshalber würde ich das beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Hatte gelesen, dass es für alle Beschäftigten Rückwirkend gezahlt wird, außer die 02.03.19 ausscheiden.

Ich an deiner Stelle würde das einfach mal erfragen. Zur Not ist so ein formloser Antrag auch schnell geschrieben. Meine Kollegin macht das auch...

BStromberg

Zitat von: Poggeliese am 14.03.2019 14:59
Zitat von: Dani85 am 14.03.2019 14:07
Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?
Sicherheitshalber würde ich das beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Hatte gelesen, dass es für alle Beschäftigten Rückwirkend gezahlt wird, außer die 02.03.19 ausscheiden.

Ich an deiner Stelle würde das einfach mal erfragen. Zur Not ist so ein formloser Antrag auch schnell geschrieben. Meine Kollegin macht das auch...

Machen, JA, aber:

Sofern die Personaler nicht auf reine Erfahrungswerte der Vergangenheit abstellen, wird einem zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Dienststelle keiner eine verbindliche Auskunft zu dieser Stichtagsfrage geben können, da die textlichen Detailregelungen des Tarifabschlusses noch von den Spitzenverbänden zu Papier gebracht werden müssen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)