Kündigungsfrist nach TV-N NW?

Begonnen von Flyfi, 08.04.2019 21:22

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Flyfi

Hallo zusammen,

ich habe mir gerade die Kündigungsfristen für den TV-N NW angeschaut. Ich bin jetzt seit über 10 Jahren im Unternehmen beschäftigt. Gelten für mich dann wirklich die $20 (4) Zeiten des TV-N NW? Also das wären für mich 5 Monate zum Ende des Quartals? Also wenn ich heute kündigen würde, könnte ich regulär erst zum 31.11.2019 kündigen? Das kommt mir extrem lang vor...

Gruß
Manuel


MoinMoin

Es gibt immer die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag zu machen.

BTW: Ich finde hier sollten die Vertragspartner mal langsam einen asymmetrische Lösung zu Gunsten der AN anstreben.

Lars73

Die Kündigungsfrist gilt. Aktuell wäre eine Kündigung zum 30.9.2019 möglich. Alternativ kann man über einen
Aufhebungsvertrag verhandeln. Der Arbeitgeber muss zwar nicht zustimmen, aber die Chance ist meist ganz gut.

Spid

Zitat von: MoinMoin am 09.04.2019 07:33
Es gibt immer die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag zu machen.

BTW: Ich finde hier sollten die Vertragspartner mal langsam einen asymmetrische Lösung zu Gunsten der AN anstreben.

Warum?

MoinMoin

Zitat von: Spid am 09.04.2019 07:50
Zitat von: MoinMoin am 09.04.2019 07:33
Es gibt immer die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag zu machen.

BTW: Ich finde hier sollten die Vertragspartner mal langsam einen asymmetrische Lösung zu Gunsten der AN anstreben.

Warum?
Weil ich finde das der AG (durch lange Kündigungsfristen) weniger geschützt werden muss als der AN.

Spid

Die lange Kündigungsfrist ist der EINZIGE Schutz des AG, während der AN nur sozial gerechtfertigt gekündigt werden kann.

Flyfi

Hallo zusammen,

Danke für die Info. Aufhebungsvertrag ist schwierig. Weil ich verhandle ja erst, wenn ich den anderen Job fix habe. Und da muss ich ja schon ein spätestes Eintrittsdatum nennen.

Gruß
Manuel

Lars73

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Kündigungsfrist bis zum Tag X läuft du aber ggf. mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag verhandeln würdest. Der Personal-/Betriebsrat dürfte zu einer Schätzung der Erfolgsaussichten in der Lage sein. Bei uns hat man sich immer geeinigt.

Man muss sich an den Vertrag nicht halten. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen führen (aber eher selten insbesondere wenn man nicht von heute auf morgen geht). Auch findet es nicht jeder neue Arbeitgeber gut wenn man so agiert. (Dann muss man ja damit rechnen, dass es einem später auch so gehen könnte.)

Spid

Es besteht auch die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag zum Wunschtermin zu kündigen. Erhebt der AG keine Kündigungsschutzklage, endet das Arbeitsverhältnis dann zu diesem Termin.

MoinMoin

Zitat von: Flyfi am 09.04.2019 16:19
Danke für die Info. Aufhebungsvertrag ist schwierig. Weil ich verhandle ja erst, wenn ich den anderen Job fix habe. Und da muss ich ja schon ein spätestes Eintrittsdatum nennen.
Bei meinen Wechsel die ich bisher gemacht habe, wurde man sich immer handelseinig.
Ansonsten muss man wie von Lars vorgeschlagen agieren: Vertragsbrüchig werden (aber man sieht sich immer 2 mal)

Ist das Verhältnis zum aktuellen AG so zerrüttet, dass man nicht darüber reden kann?