Ständige Erreichbarkeit

Begonnen von Mayday, 08.04.2019 11:04

« vorheriges - nächstes »

DerPferdheisstHorst

Nein. Ich bekommen definitiv keine Anrufe von Ende der Erreichbarkeit bis zum Beginn am nächsten Morgen. Und somit halte ich 12 Stunden Ruhezeit ein.

MoinMoin

Zitat von: DerPferdheisstHorst am 08.05.2019 13:27
Ja, ich muss/soll erreichbar sein. Wann nimmt man seine Arbeit auf? Schon dann, wenn man im nächsten Telefonat dienstlich etwas am Telefon regelt? Ich muss nicht zur Arbeit aufbrechen, sondern kann i. d. R. alles am Telefon (auch online) regeln.
Bekommst du diese Zeit auch vergütet, wenn du keinen Anruf erhältst?
Welche TV gilt bei dir?
Dienstbeginn dürfte ja spätestens mit Auflegen des Hörers, in dem du zum Arbeiten aufgefordert wurdest, sein. Und dann wird doch auch noch auf volle Stunden aufgerundet in einigen Tarifen.

DerPferdheisstHorst

Bei mir gilt VKA.

Die Frage ist halt: muss mir die Zeit vergütet oder gutgeschrieben werden, wenn ich für diese Zeit das Diensthandy (auch privat nutzbar!) mitführen muss. Egal, ob angerufen wird oder nicht.

Beispiel:
15.00 Uhr Arbeitsende.
18.00 Uhr Erreichbarkeitsende.
6.00 Uhr Erreichbarkeitsbeginn.
7.00 Uhr Arbeitsbeginn.
-> 4 Stunden Erreichbarkeit/d; 13 Stunden Ruhepause.

MoinMoin

Zitat von: DerPferdheisstHorst am 09.05.2019 08:49
Bei mir gilt VKA.

Die Frage ist halt: muss mir die Zeit vergütet oder gutgeschrieben werden, wenn ich für diese Zeit das Diensthandy (auch privat nutzbar!) mitführen muss. Egal, ob angerufen wird oder nicht.

Beispiel:
15.00 Uhr Arbeitsende.
18.00 Uhr Erreichbarkeitsende.
6.00 Uhr Erreichbarkeitsbeginn.
7.00 Uhr Arbeitsbeginn.
-> 4 Stunden Erreichbarkeit/d; 13 Stunden Ruhepause.
Ja, Rufbereitschaft muss vergütet werden. Mit 12,5% glaube ich.
4 x 12,5% macht 30 min Zeitgutschrift.

DerPferdheisstHorst

Ah! Danke! Geht auch eine Pauschale Zahlung?

Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?

Organisator

Zitat von: DerPferdheisstHorst am 09.05.2019 09:18
Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?

Das ist Arbeitszeit.

MoinMoin

Zitat von: Organisator am 09.05.2019 09:49
Zitat von: DerPferdheisstHorst am 09.05.2019 09:18
Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?

Das ist Arbeitszeit.
Die auf volle Stunden aufgerundet wird, oder?

MoinMoin

Zitat von: DerPferdheisstHorst am 09.05.2019 09:18
Ah! Danke! Geht auch eine Pauschale Zahlung?

Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?
Was heißt pauschale Zahlung?
Die Stunden sollten als Stundenlohn ausgezahlt werden, wahlweise können sie aber auch einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.

DerPferdheisstHorst

Mit pauschaler Zahlung meinte ich z. B. "150 € monatlich" und damit ist die Erreichbarkeit abgegolten.

MoinMoin

Zitat von: DerPferdheisstHorst am 14.05.2019 12:58
Mit pauschaler Zahlung meinte ich z. B. "150 € monatlich" und damit ist die Erreichbarkeit abgegolten.
Wenn der tariflich zu zahlende Betrag kleiner ist, dann ist es eine netter aussertariflicher Zuschlag,
wenn nicht, dann nicht ist das mehr einklagbar, wenn ein Tarifvertrag gültig ist.

Oder in deinem Fall: Wenn dein Bruttostundenlohn kleiner 15€ liegt und du 10h (siehe Rechnung oben pro Tag 30 min 5 Tage 4 Wochen, platt gerechnet) pro Monat zusammen bekommst, ohne das du angerufen wurdest, ist es ok.
Ansonsten wirst du um Geld geprellt.