Arbeitszeit erhöhen (>100%)

Begonnen von Dave91, 07.06.2019 12:51

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Dave91

Guten Tag zusammen,

gibt es Erfahrungen, ob man innerhalb von TV-L auch die Arbeitszeit erhöhen kann?

Zum Beispiel mit rd. 40 Stunden die Woche (100 % Arbeitszeit) auf 44 Stunden die Woche (110 %) erhöhen und dass man entsprechend mit 110 % vergütet wird?

Vielen Dank!

Spid

Dem steht tarif- und arbeitsrechtlich nichts entgegen.

nichts_tun

Stünde dem nicht § 7 Abs. 7 TV-L entgegen, sprich die Zeiten, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit geleistet würden, wären als Überstunden zu werten und entsprechend zu vergüten?

Spid

Inwiefern stünde dieser Umstand dem Begehren entgegen?

nichts_tun

Da ja nach § 6 TV-L die regelmäßige Arbeitszeit definiert ist. Wenn natürlich beide Seiten gewillt sind, dies so zu  gestalten, dürfte dieser übertariflichen Regelung nichts entgegen stehen.

Spid

Welche übertarifliche Regelung? Ist Teilzeitbeschäftigung auch eine übertarifliche Regelung?

Pseudonym

Mal abgesehen von der tariflichen Möglichkeit: ist das nicht nur sehr bedingt sinnvoll, da die Bruttomehreinnahmen ganz regulär versteuert werden müssten? Die VBL/Sozialkassen wollen auch, sofern man nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ihren Anteil.

Mich würde die Motivation dahinter interessieren, sofern die Frage gestattet ist. Oder geht es hier um das Aufbauen hunderter Mehrarbeitsstunden?

nichts_tun

Zitat von: Spid in 09.06.2019 07:57
Welche übertarifliche Regelung? Ist Teilzeitbeschäftigung auch eine übertarifliche Regelung?

Meinem Verständnis nach ist Teilzeit innerhalb des Rahmens der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit tariflich unproblematisch. Eben nur über die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit hinausgehende Verlangen ist nach meinem Dafürhalten als "übertariflich" zu sehen.

Spid

Und wie entsteht dieses Verständnis vor dem Hintergrund, daß es schließlich tarifliche Regelungen gibt, wie in einem solchen Falle zu verfahren ist - und die Du ja selbst angeführt hast.

nichts_tun

Soll heißen, die über regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit wäre als Überstunden zu vergüten?

Spid

Nein, die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehenden und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichenen Arbeitsstunden sind mit Überstundenzuschlägen zu vergüten.

was_guckst_du

...da würde sowieso kein Personalrat mitspielen... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Capo

Wenn Dienstplanmäßig eine 40 Std. Woche besteht, würde Ich es so lassen und lieber die Überstundenzuschläge mitnehmen.

Spid

Die fallen auch an, wenn die Arbeitszeit auf 110% erhöht wird - siehe auch die vorherigen Ausführungen dazu.

MoinMoin

Zitat von: Capo in 11.06.2019 11:17
Wenn Dienstplanmäßig eine 40 Std. Woche besteht, würde Ich es so lassen und lieber die Überstundenzuschläge mitnehmen.
Wie Spid schon ausführte falle diese nur an, wenn sie angeordnet werden und oftmals ist es so, dass da der Personalrat ein Wörtchen mitzureden hat.

Zitat von: Pseudonym in 09.06.2019 08:10
Mal abgesehen von der tariflichen Möglichkeit: ist das nicht nur sehr bedingt sinnvoll, da die Bruttomehreinnahmen ganz regulär versteuert werden müssten?
Stimmt, deswegen sollte man Lohnerhöhungen auch abschaffen!

Natürlich ist es Nettolohn technisch sinnvoller seine 4h pro Woche die man dann mehr arbeitet mit einem 450€ Job auszuüben.