Qualifikation höher als EG12

Begonnen von Zerberus, 05.08.2019 14:37

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Zerberus

Hallo zusammen,

ist es für Angestellte im ö.D. (mit Verwaltungslehrgang II) möglich ohne Studium eine höhere Entgeltgruppe als EG12 zu erreichen? Wenn ja, was ist dafür nötig?
Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...

Spid

Ja.
Eine entsprechende auszuübende Tätigkeit

Zerberus

Das ist genau die Antwort, die ich nicht meine ;)

Spid

Es ist die einzig korrekte Antwort. Du kannst gerne auch inkorrekte Antworten bekommen: Du brauchst ein Regenbogeneinhorn. Du brauchst Zauberbohnen. Du brauchst einen Flux-Kompensator...

Zerberus

Mit anderen Worten also nein, es gibt keine Qualifikation, außer des Nasenfaktors...

Spid

Mir erschließt sich nicht, wie man derlei aus meinen Ausführungen schließen könnte.

Zerberus


pvenj

Solange du nicht wirksam eine Tätigkeit entsprechend der höheren EG übertragen bekommst, geht es nicht.
Du kannst ja Qualifikationen noch und nöcher haben. Die Entgeltgruppe ist an die (nicht nur vorübergehend) auszuübende Tätigkeit gebunden.

Zerberus

Zitat von: Zerberus in 05.08.2019 14:37

Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...

Also nochmal: Das ist mir doch alles klar. Wenn man eine entsprechend bewertete Stelle hat oder bekommt geht alles usw. ABER, wie auch z.b. der Verwaltungslehrgang II als Qualifikation ab 9b zählt, gibt es dies auch ohne Studium für höher EG12?
Also abgesehen von der Sache, daß man auf einer entprechenden Stelle sitzt, oder diese in Aussicht gestellt bekommt...

Spid

Auch für die Eingruppierung in E9b bis E12 ist eine entsprechende auszuübende Tätigkeit zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Eingruppierung.

Zerberus

oh mann... wie oft soll ich mich zitieren??? Darum geht es mir doch gar nicht...

Zerberus

Zitat von: Zerberus in 05.08.2019 15:08
Zitat von: Zerberus in 05.08.2019 14:37

Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...

Also nochmal: Das ist mir doch alles klar. Wenn man eine entsprechend bewertete Stelle hat oder bekommt geht alles usw. ABER, wie auch z.b. der Verwaltungslehrgang II als Qualifikation ab 9b zählt, gibt es dies auch ohne Studium für höher EG12?
Also abgesehen von der Sache, daß man auf einer entprechenden Stelle sitzt, oder diese in Aussicht gestellt bekommt...

Chrille1507

@Zerberus:
Ja auch ohne Studium kann man theoretisch eine Stelle oberhalb der E 12 bekommen, wenn die Stelle höher eingruppiert ist und in den Anforderungen für die Stelle kein Studium erwähnt wird. Ob es diese Fälle gibt weiß ich aber nicht.

Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.

Zerberus

Zitat von: Chrille1507 in 05.08.2019 15:18

Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.

Das ist mir ja auch klar, wie ich bereits mehrfach erwähnt habe.
Ich möchte lediglich wissen, ob es eine Qualifikation dafür gibt -.- Der ganze Stellenkram bleibt mal kurz draußen vor der Tür...

BBBB

Zitat von: Spid in 05.08.2019 14:42
Ja.
Eine entsprechende auszuübende Tätigkeit

Das wurde doch mit dieser Antwort von Spid schon gesagt...