Ernennung zum Beamten aus Angestelltenverhältnis TVöD

Begonnen von Lianbln, 11.08.2019 14:50

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Houana

Ich wurde zum 1.12. ernannt und habe sowohl 11/12 der TVöD-Jahressonderzahlung erhalten (obwohl eig. kein tariflicher Anspruch) als auch bereits Ende November das Dezember-Beamtengehalt und das November-TB-Gehalt aufs Konto bekommen. Kann auch mal im Sinne des Mitarbeiters laufen. War aber auch nicht Bund sondern Kommune

was_guckst_du

...frei nach "Frau Schwäbel" kann da nur ein verantwortungsloser Personaler für gesorgt haben... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

Wieso, kann es nicht sein, dass man am 1.12. morgens noch TB war? Und dann die Urkunde ausgehändigt bekommen hat?

was_guckst_du

...auf der Urkunde steht keine Uhrzeit... 8)...aber ich finde die getroffenen Regelung - eben im Gegensatz zu Frau Schwäbel - extrem gut
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Houana

Das war ein bewusster Stadtratsbeschluss, von dem schon viele ehemalige TB profitiert haben. Die auf 1.12. datierte Urkunde habe ich schon Mitte November erhalten ;D

was_guckst_du

...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lianbln

 :-\
Zitat von: Lianbln am 12.08.2019 17:00
Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?

Würde mich freuen, wenn jmd meine Frage beantworten könnte

Houana

Zitat von: was_guckst_du am 14.08.2019 09:19
...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)

Nein, meine Stadtverwaltung hätte mir die Sonderzahlung auch gewährt, wenn ich z.B. zum 1.11. ins Beamtenverhältnis übernommen worden wäre. Die KAV hat seinen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, TB, die im Laufe eines Jahres vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis wechseln, eine anteilige Jahressonderzahlung für die Zeit als TB zu gewähren (KAV Rundschreiben A 6/2012). Entsprechend handelt auch der - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Freistaat Bayern (entsprechend den TV-L-Regelungen)

was_guckst_du

...im öD in Bayern ist Vieles möglich...dort wird der öD auch wertgeschätzt...da können sich einige andere Bundesländer eine "Scheibe" von abschneiden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Mayday

Zitat von: Lianbln am 16.08.2019 17:10
:-\
Zitat von: Lianbln am 12.08.2019 17:00
Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?

Würde mich freuen, wenn jmd meine Frage beantworten könnte

Jedenfalls erst nach der Ernennung. :) Erfolgt die Ernennung wirklich zum 30.08. oder gibt's da nur die Urkunde mit Wirkung zum 01.September?









Gerda Schwäbel

Zitat von: Lianbln am 16.08.2019 17:10
:-\
Zitat von: Lianbln am 12.08.2019 17:00
Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?

Würde mich freuen, wenn jmd meine Frage beantworten könnte
Die Information, dass Sie ins Beamtenverhältnis gewechselt haben, muss am 2. September um 20:00 Uhr im Datenbestand sein. Es gibt keinen bestimmten Termin, wann die Info beim BVA eingehen muss; je früher um so besser.
Die Daten um die Bezügezahlung beim Oktober-Zahltag aufnehmen zu können (Besoldungsgruppe, Familienzuschlag ...) müssen spätestens am 10. September eingegeben werden. Auch hier gilt: Je früher der Eingang, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Daten verarbeitet werden können. Es ist ja nicht so, dass beim BVA jemand rumsitzen und auf eingehende Post warten würde. In der Regel ist der Posteingang unmittelbar vor dem Zahltag besonders groß. Die einzige Garantie, die ich in den letzten 20 Jahren vom BVA oder seinen Vorgängereinrichtungen schriftlich bekommen habe war das Versprechen, dass alles bearbeitet würde, was mindestens 10 Tage vor dem Rechentermin eingegangen war.

Lianbln

Danke für die Beiträge. Demnach werde ich mich überraschen lassen, wann die Besoldung für September ein geht

Diplom Verwaltungswirt

Zitat von: Houana am 22.08.2019 15:49
Zitat von: was_guckst_du am 14.08.2019 09:19
...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)

Nein, meine Stadtverwaltung hätte mir die Sonderzahlung auch gewährt, wenn ich z.B. zum 1.11. ins Beamtenverhältnis übernommen worden wäre. Die KAV hat seinen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, TB, die im Laufe eines Jahres vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis wechseln, eine anteilige Jahressonderzahlung für die Zeit als TB zu gewähren (KAV Rundschreiben A 6/2012). Entsprechend handelt auch der - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Freistaat Bayern (entsprechend den TV-L-Regelungen)

Hallo, bei mir steht zum 01.10. die Verbeamtung beim bisherigen AG (Bereich des KAV Bayern) an. Könntest du mir das besagte Rundschreiben evtl. zukommen lassen? Würde mir sehr helfen. Vielen Dank im Voraus!

Houana

Zitat von: Diplom Verwaltungswirt am 25.08.2019 23:24
Zitat von: Houana am 22.08.2019 15:49
Zitat von: was_guckst_du am 14.08.2019 09:19
...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)

Nein, meine Stadtverwaltung hätte mir die Sonderzahlung auch gewährt, wenn ich z.B. zum 1.11. ins Beamtenverhältnis übernommen worden wäre. Die KAV hat seinen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, TB, die im Laufe eines Jahres vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis wechseln, eine anteilige Jahressonderzahlung für die Zeit als TB zu gewähren (KAV Rundschreiben A 6/2012). Entsprechend handelt auch der - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Freistaat Bayern (entsprechend den TV-L-Regelungen)

Hallo, bei mir steht zum 01.10. die Verbeamtung beim bisherigen AG (Bereich des KAV Bayern) an. Könntest du mir das besagte Rundschreiben evtl. zukommen lassen? Würde mir sehr helfen. Vielen Dank im Voraus!

Das Rundschreiben A 6/2012 selbst liegt mir auch nicht vor. Vlt. stellt es dir der KAV Bayern zur Verfügung (Download auf der Website geht nur über den Mitgliederbereich mit Kennung).

Diplom Verwaltungswirt