Beschäftigungszeit Kündigungsfrist

Begonnen von Idkme, 27.08.2019 20:17

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Idkme

Guten Tag,
Danke für die Aufnahme. Ich habe vor zu kündigen und stehe vor einer schwierigen Frage. Ich bin seit August 2015 bis Juli 2018 in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst gewesen. Danach wurde ich zwei Jahre befristet angestellt. Vertrag läuft noch. Nun möchte ich kündigen und mir stellt sich die Frage wie lange meine beschaftigungszeit ist. Gehört die Ausbildung dazu oder nur das eine Jahr im befristeten Angestellten Verhältnis? Laut TVL hätte ich nämlich entweder 6 Wochen zum Monatsende oder 4 Monate zum Quartal.
Habe bereits mehrere Personen dazu befragt, jedoch hatte keiner eine konkrete Antwort darauf.

Danke für eure Hilfe.

Spid

Es zählt nur die Zeit im Arbeitsverhältnis.

Idkme

Zitat von: Spid am 27.08.2019 20:23
Es zählt nur die Zeit im Arbeitsverhältnis.
Danke für die Antwort, aber wo steht das im Tarif Vertrag? Gibt es dafür eine Klausel denn meines Wissens wird es nirgendwo ausgeschlossen.

Spid

Dann ist Dein Wissen mangelhaft. Hast Du die infragekommenden maßgeblichen tariflichen Regelungen überhaupt gelesen? Sowohl der §30 Abs. 5 TV-L als auch der §34 Abs. 3 Satz 1 TV-L stellen doch explizit auf Arbeitsverhältnisse ab.

Idkme

Zitat von: Spid am 27.08.2019 21:02
Dann ist Dein Wissen mangelhaft. Hast Du die infragekommenden maßgeblichen tariflichen Regelungen überhaupt gelesen? Sowohl der §30 Abs. 5 TV-L als auch der §34 Abs. 3 Satz 1 TV-L stellen doch explizit auf Arbeitsverhältnisse ab.
Habe ich gelesen. Tut mir leid bin leider in der Sache ein Laie und habe unter anderem das Internet durchforstet.
Dort wird auch davon geredet. Wie sieht es danach denn aus?

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/806_kuendigung-bei-der-kuendigungsfrist-die-ausbildungszeit-mit-beruecksichtigen/

Muss mir sicher sein da momentan für mich die Zeit etwas knapp wird :D

Lars73

Hier entscheidend ist die tarifliche Regelung. Wie diese zu interpretieren ist hat Spid zutreffend beschrieben. Diskussionen zur abweichenden gesetzlichen Regelung sind da unerheblich.

WasDennNun

Zitat von: Idkme am 27.08.2019 21:55
Muss mir sicher sein da momentan für mich die Zeit etwas knapp wird :D
Schon mal daran gedacht zu dem dir genehmen Zeitpunk zu kündigen und hoffen, dass der AG keine Klage einreicht.
oder besser noch
Mit dem AG reden und einen Aufhebungsvertrag zumachen, damit man ohne Kündigungsfristen geraffel auseinander geht.

Kaffeetassensucher

Zitat von: Idkme am 27.08.2019 21:55

Habe ich gelesen. Tut mir leid bin leider in der Sache ein Laie [...]


Hattet ihr während der Ausbildung denn keinen ausbildungsbegleitenden Unterricht? Keine Berufsschule? Ich nehme mal an, du hast die Ausbildung nicht in einem verwaltenden Beruf gemacht, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es keine allgemeinen Unterrichtseinheiten zum Thema "Was ist ein Ausbildunsverhältnis, was bedeutet es?" (jene Unterrichtseinheiten, in denen man über seine Rechte wie auch Pflichten aufgeklärt wird).

Ich weiß jedenfalls noch, dass man uns das Mantra "Ausbildungszeichen sind keine Beschäftigungszeiten" wie mit der Dampfpresse immer und immer wieder ins Hirn gepresst hat und wenn es einer dann immer noch nicht drauf hatte, hätte ich mich nicht gewundert, wenn er das 100 mal an die Tafel hätte schreiben müssen.

Will sagen: Arbeitsverhältnis ungleich Ausbildungsverhältnis, Ausbildungszeiten also nicht berücksichtigen, wenn irgendwo was von Arbeitsverhältnis, Beschäftigungszeiten o. Ä. steht.