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Begonnen von Sonnenblume2019, 31.08.2019 21:23

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Sonnenblume2019

Hallo :-) ,

Ich habe eine Frage:

Ich war von 07/2011 - 02/ 2015 im öffentlichen Dienst in der E8a/ S2 eingruppiert.
Danach folgte ein Monat "Pause"
ab 1.4.2015 folgte eine weitere Beschäftigung in der E8a/S3

Nun meine Frage im § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird von unschädlichen Zeiten gesprochen
"Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als 1 Monat im Kalenderjahr"
Ist der eine Monat jetzt Schädlich oder wird ein Monat als unschädlich betrachtet? In dieser Zeit war ich nicht arbeitslos gemeldet.

Liebe Grüße

Spid

Es gibt keine E8a.

Da es sich bei Stufe 3 um eine andere Stufe als die Stufe 2 handelt, beginnt die Stufenlaufzeit ohnehin von vorn, so daß dahingestellt bleiben kann, ob sich um eine unschädliche Unterbrechung handelt.

Sonnenblume2019

Ja, Danke für diese freundliche Antwort !


S8a (Erziehertätigkeit)
S8a/2 zur S8a/3
Was bewirkt 1 Monat Pause? Eine Rückstufung???

Spid

Nein. Stufe 3 ist eine höhere Stufe als Stufe 2.

Sonnenblume2019

okay ...

kann mir bitte jemand nich was zu "unschädlichen Zeiten" sagen.
Der eine Monat Pause, hätte dieser irgendwo Konsequenzen?
AG ist der Annahme ich hätte durch den 1 Monat "Pause" garnicht hochgestuft werden dürfen?!

Spid

Die unschädliche Unterbrechung aus §17 Abs. 3 bezieht sich nicht auf rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses, es geht um tatsächliche Unterbrechungen. Deiner - sehr unzureichenden - Sachverhaltsschilderung nach handelt es sich aber um eine rechtliche Unterbrechung. Gem. BAG, Urteil v. 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 zählt der Monat nicht mit zur Stufenlaufzeit, diese wird aber im neuen Arbeitsverhältnis beim selben AG aus dem alten Arbeitsverhältnis fortgesetzt.