Bereich für TV-Autobahn eingerichtet

Begonnen von Admin, 22.07.2019 16:28

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Wastelandwarrior

Bisher haben alle Töchter GmbHs des Bundes ein "Besserstellungsverbot"... außer die Autobahn GmbH. Das wird hoffentlich noch laut beim Bund...  ;)

alterschlingel

#46
Interessanter Fall eines Kollegen einer anderen Organisationseinheit:
Er ist Angestellter des Landes Hessen (VZ 100%), sie ist Beamtin des Landes Hessen (TZ 80%), beide hätten Anspruch auf Kinderzulagen, sowohl nach TV-H als auch nach HBG. Nur einer kann die Zuschläge erhalten. Da sie als Beamtin deutlich höhere Zuschläge erhält, haben die beiden sich dafür entschieden, dass die Frau diese erhält. Nun kommt eine hesseninterne Regelung:
Arbeiten beide für das Land Hessen und haben dadurch beide einen Anspruch auf Kinderzulagen, so erhält man trotz Teilzeitverhältnis (ab >=50%) den vollen Kinderzuschlag. Das bedeutet, seine Frau erhält nicht 80% der Zuschläge sondern 100%.

Dieses würde ja dann wegfallen, wenn er wechselt, da die Autobahn GmbH ja keine KiZu zahlt. Das bedeutet, dass Familieneinkommen schmälert sich (in dem vorliegenden Fall wären das ca. 150,- € brutto), da sie fortan nur noch 80% der KiZu erhält anstatt vorher 100%.

Ist das nun eine tarifliche Regelung oder nicht ? Sollte die AGB hierauf mit einer Ausgleichszahlung (wegen der Besitzstandswahrung) reagieren ? Ich habe keine Idee.

Ich habe hierzu in TV-H §23a etwas gefunden, was da passen könnte. Dann sollte dies auch ein tariflicher Anspruch sein m.M.n.

alterschlingel

Zu spezielle Fragestellung - auch für Tarifexperten ? Fehlen vermutlich Erfahrungswerte bei anderen ...

MB0507077

Hallo,

Da ich voraussichtlich auch zur Autobahn Gmbh wechseln muss/kann, stellt sich für mich soeben die Frage, ob sich dies für mich überhaupt lohnt da ich in EG 9a TVÖD eingruppiert bin und nach der Überleitung zum TV-Autobahn sogar weniger in EG 9a raus hätte....zumindest wenn ich nach der momentanen Berechnung der neuen Entgeltgruppe des TV-Autobahn gehe.

alterschlingel

Weniger sollte doch eigentlich nicht sein oder ??? Hieß es nicht, die Tabelle TV-A sollte immer mindestens auf dem Niveau der TVöD Tabelle liegen. Hinzu käme ein 13. Gehalt (weiß jetzt allerdings nicht , was 9a im TVöD an JSZ bekommt)

suseliese

Hat schon Jemand was von der VBL gehört, wie es dann für neue und alte Bundesländer gemeinsam geregelt wird?
Oder fällt die völlig raus, weil wir GmbH werden?

alterschlingel

VBL soll wohl 1 zu 1 übernommen werden. Das ist wohl sicher, so wie ich es verstanden habe.

suseliese

Zitat von: alterschlingel in 06.09.2019 16:29
VBL soll wohl 1 zu 1 übernommen werden. Das ist wohl sicher, so wie ich es verstanden habe.

Also zwischen Ost und West bleibt der Unterschied?

alterschlingel

sorry, den Unterschied kenne ich nicht. Kann ich nichts zu sagen...

suseliese

VBL-Ost
4,25% Arbeitnehmer
2% Arbeitgeber

VBL-West
1,81% Arbeitnehmer
6,45% Arbeitgeber



alterschlingel


TV-Ler

Zitat von: alterschlingel in 11.09.2019 09:21
Ist dies wirklich so ?  :o
Jein.
VBL-Ost ist Kapitaldeckungsverfahren
VBL-West ist Umlageverfahren

Daraus resultiert eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beiträge.


alterschlingel

@TV-Ler: Danke für diese Info. man lernt nie aus !

Pädi07

Zitat von: TV-Ler in 11.09.2019 09:32
Zitat von: alterschlingel in 11.09.2019 09:21
Ist dies wirklich so ?  :o
Jein.
VBL-Ost ist Kapitaldeckungsverfahren
VBL-West ist Umlageverfahren

Daraus resultiert eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beiträge.

und wie sieht der steuerliche Unterschied genau aus?

suseliese

Im Detail kann ich es dir nicht sagen, ich wußte nur, das es Unterschiede gibt.