Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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Spid

Nun, mit der Überleitung in E9a sind Entgeltgruppe und Überleitungsentgeltgruppe eben nicht mehr dieselbe. Die Krux ist die damals schon unnötige Formulierung "in der Entgeltgruppe, in die sie übergeleitet werden". Wenn sie nicht mehr in der Entgeltgruppe sind, fehlt es am Anspruchsmerkmal.

Wastelandwarrior

Das muss man durchaus nicht so sehen, Spid, aber das hatten wir schon mal.

Spid

Nicht zwingend, aber man kann - und das ist doch das Problem!

sigma5345

Naja ... im Zweifel und bei negativer Auslegung durch die Tarifparteien kann sich ja noch ein Arbeitsgericht damit rumschlagen.

TV-Ler

Zitat von: sigma5345 am 13.09.2019 11:22
Naja ... im Zweifel und bei negativer Auslegung durch die Tarifparteien kann sich ja noch ein Arbeitsgericht damit rumschlagen.
Nun, die eine Tarifpartei die von einer negativen Auslegung einen Vorteil hätte, neigt wohl eher dazu auf solche Spielchen zu verzichten.

Spid

Besser wäre es allerdings, von vornherein eindeutige, konsistente und vollständige Regelungen zu treffen!

sigma5345

Zitat von: Spid am 13.09.2019 11:27
Besser wäre es allerdings, von vornherein eindeutige, konsistente und vollständige Regelungen zu treffen!
Möglicherweise würde das die Tarifverhandlungen / Redaktionsgespräche etc. wohl so verlängern, dass der nächste Abschluss dann für 4 Jahre sein sollte ;).
Grundsätzlich hast du ja Recht ... aber wo Menschen am Werk sind werden wohl auch in Zukunft immer Fehler passieren.

TV-Ler

Zitat von: sigma5345 am 13.09.2019 11:30
Grundsätzlich hast du ja Recht ... aber wo Menschen am Werk sind werden wohl auch in Zukunft immer Fehler passieren.
Mit Spid am Verhandlungstisch wäre das alles nicht passiert!  8)

sigma5345

Zitat von: TV-Ler am 13.09.2019 11:26
Zitat von: sigma5345 am 13.09.2019 11:22
Naja ... im Zweifel und bei negativer Auslegung durch die Tarifparteien kann sich ja noch ein Arbeitsgericht damit rumschlagen.
Nun, die eine Tarifpartei die von einer negativen Auslegung einen Vorteil hätte, neigt wohl eher dazu auf solche Spielchen zu verzichten.
Man will ja sicherlich nicht die letzten Bestandskräfte vergraulen  ::)

Wastelandwarrior

Zitat von: TV-Ler am 13.09.2019 11:31
Zitat von: sigma5345 am 13.09.2019 11:30
Grundsätzlich hast du ja Recht ... aber wo Menschen am Werk sind werden wohl auch in Zukunft immer Fehler passieren.
Mit Spid am Verhandlungstisch wäre das alles nicht passiert!  8)
Am Verhandlungstisch so: Bsirske "Bestandsfälle?", Kollatz: "Bestandsschutz, solange die Arbeit sich nicht ändert, wie immer." Bsirske "Ok".... Was soll Spid da ?  ;D

Blume

Zitat von: TV Sibe am 13.09.2019 10:38
Ganz schön verwirrend das ganze.

Ich möchte mal ein Beispiel benennen und fragen ob ich das so richtig verstanden haben:

E9a S4 + Entgeltgruppenzulage (3272,55€ + 98,50€) Stand 31.12.2019

Auf Antrag Höhergruppierung in die E9b.

Eingruppierung in die E9b S3 (3374,65€ + 180€ Garantiebetrag)
Habe ich das richtig verstanden? Eine Höhergruppierung in die S4 erfolgt nicht sondern "nur" eine Zulage?


Genauso würde ich das auch sehen, habe die selbe Konstellation.

Sollte natürlich die Zulage zur Berechnung des Unterschiedsbeitrag verwendet werden, hätte sicher keiner was dagegen...auf den Seiten vorher ausgiebig diskutiert worden..



WasDennNun

Warum solltet Ihr mehr als 3452,55 € bekommen? (Sprich altes Entgelt plus Garantiebetrag)

Blume

Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 13:08
Warum solltet Ihr mehr als 3452,55 € bekommen? (Sprich altes Entgelt plus Garantiebetrag)

Du hast die Tariferhöhung für das Jahr 2020 vergessen. 9b/Stufe 3 sind nächstes Jahr 3374.65 Euro.

Dazu den Garantiebetrag von 180 Euro sind Insgesamt 3554.65 Euro.

sigma5345

Zitat von: Blume am 13.09.2019 14:01
Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 13:08
Warum solltet Ihr mehr als 3452,55 € bekommen? (Sprich altes Entgelt plus Garantiebetrag)

Du hast die Tariferhöhung für das Jahr 2020 vergessen. 9b/Stufe 3 sind nächstes Jahr 3374.65 Euro.

Dazu den Garantiebetrag von 180 Euro sind Insgesamt 3554.65 Euro.
wir haben dieses Thema ja schon durchgekaut ... aber ich bleibe dabei - ihr müsst die EGZ mit einberechnen ;).

TV-Ler

Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 13:08
Warum solltet Ihr mehr als 3452,55 € bekommen? (Sprich altes Entgelt plus Garantiebetrag)
Mal ab Seite 22 nachlesen ...