Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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TV-Ler

Zitat von: ITechniker am 12.09.2019 22:01
Kommt es zur Auszahlung des Garantiebetrags nicht nur dann, wenn der Unterschiedsbetrag geringer ist als 50 Euro (E9a - E15)?
Der Garantiebetrag bei Einführung des TV-L zum 01.11.2006 betrug in den EG9-15 50 Euro.
Seit 01.01.2019 beträgt er 180 Euro.

Zitat
Ich dachte, Zulagen in der alten Entgeltgruppe (wie z.B. Entgeltgruppenzulagen) werden nicht berücksichtig. Oder gilt das nur, wenn es um die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe geht, aber nicht bei der Berechnugn ob der Garantierbetrag zusteht?
Die Hinzurechnung der Entgeltgruppenzulage dient dazu, zu ermitteln ob ein Garantiebetrag zusteht.

Zitat
Das ganze Spiel mit Unterschieds- und Garantiebeträgen kommt nur zur Anwendung, wenn es sich nicht um eine stufengleiche Höhergruppierung handelt? Bzw. ist in diesem Fall der Garantiebetrag auf den Unterschiedbetrag begrenzt?
Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, andernfalls bedürfte es keiner Garantiebeträge.
Lediglich können die Regelungen des § 17 TV-L dazu führen, das eine Höhergruppierung in die gleiche Stufe wie bisher führt.

WasDennNun

Zitat von: TV-Ler am 14.09.2019 07:49
Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, andernfalls bedürfte es keiner Garantiebeträge.
Lediglich können die Regelungen des § 17 TV-L dazu führen, das eine Höhergruppierung in die gleiche Stufe wie bisher führt.
Und im Falle, dass man von e9as2 in die e9bs2 höhergruppiert wird, bekommt man auch keinen Cent mehr. Auch keinen Garantiebetrag, da dieser ja gedeckelt ist, so dass man nicht mehr bekommt. als wenn man eine stufengleiche Höhergruppierung erhalten hätte.
So habe ich es zumindest verstanden.

ITechniker

Okay, ich hatte eine veraltete Variante vom §17 des TV-L benutzt. Dann ist mir das jetzt soweit klar, unerfreulich im Deatil, weiterhin sehr erfreulich im großen Ganzen für mich. Danke euch.

TV Sibe

steht der/dem  Beschäftigten neben dem  bisherigen und/oder  neuen  Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder  eine Besitzstandszulage nach § 9 oder  § 17 Absatz  5 Satz  2 TVÜ-Länder  zu,  wird für  die Anwendung des  Halbsatzes  1  die Entgeltgruppenzulage bzw.  Besitzstandszulage dem  jeweiligen Tabellenentgelt  hinzugerechnet  und anschließend der  Unterschiedsbetrag ermittelt.

Spid

Und was möchtest Du uns damit mitteilen?

TV Sibe

Ich verstehe den Text so, dass dem Tabellenentgelt die Zulage abrechnet und dann die 180 € Garantie draufrechnet.

Spid


sigma5345

Zitat von: TV Sibe am 15.09.2019 07:21
steht der/dem  Beschäftigten neben dem  bisherigen und/oder  neuen  Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder  eine Besitzstandszulage nach § 9 oder  § 17 Absatz  5 Satz  2 TVÜ-Länder  zu,  wird für  die Anwendung des  Halbsatzes  1  die Entgeltgruppenzulage bzw.  Besitzstandszulage dem  jeweiligen Tabellenentgelt  hinzugerechnet  und anschließend der  Unterschiedsbetrag ermittelt.
Zitat von: TV Sibe am 15.09.2019 10:20
Ich verstehe den Text so, dass dem Tabellenentgelt die Zulage abrechnet und dann die 180 € Garantie draufrechnet.
wenn abrechnen bei dir hinzurechnen - also addieren ist, dann ja ;)

Chrilleger

Müssen Techniker, der Fallgruppe 1 (mit 95€ Zulage), die Eingruppierung ab 01.01.2020 nach EG 9b beantragen?
Die Zulage würde ja dann entfallen :)
Wovon ist dann die Genehmigung abhängig?

Spid

Ja. Der Antrag bedarf keiner Genehmigung. Er wirkt unmittelbar.

TV-Ler

Zitat von: Chrilleger am 19.09.2019 11:03
Müssen Techniker, der Fallgruppe 1 (mit 95€ Zulage), die Eingruppierung ab 01.01.2020 nach EG 9b beantragen?
Und bevor die Frage kommt:
Das betrifft genauso Techniker der Fallgruppe 1, die statt der Entgeltgruppenzulage eine Besitzstandszulage erhalten.

Scotty2000

Eine Bitte:
Könnte mir jemand an dem kongreten Beispiel, aktuell Techniker in der 9a in Stufe 6 in Fallgruppe 1 und Entgeltgruppenzuschlag, also 3777,39 + 98,50 = 3875,89 mal erklären/berechnen wie nach dem Antrag zum Aufstieg in die 9b ab 1.1.2020 das Gehalt dann ausschaut?

Ich habe versucht zu verstehen welche Entgelte da miteinander verglichen werden müssen um zu sehen welche Stufe dann in der 9b die richtige wäre ab 1.1.2020 und ob dann der Garantiebetrag gezahlt wird und wie sich das Gehalt dann zusammensetzen würde.
Aktuell vermute ich es sollte so aussehen nach gestelltem Antrag für die Hochgruppierung von 9a nach 9b in 2020:

9aS6 (2020) =3895,24+98,50=3993,74 => wäre dann 9bS5 (2020) 4124,89
Da 4124,89-3993,74=131,15 aber weniger als 180 dann 3993,74+180=4173,74 oder 4124,89 +48,85=4173,74
die 48,85 wären die Differenz zwischen den 180 und den 131,15

3895,24+180 kann ja nicht sein, da das nur 4075,24 ergibt und weniger als die 9bS5 (4124,89) wäre.

Kann das stimmen?
Wäre super wenn das jemand überprüfen und bestätigen bzw. wenn nötig berichtigen könnte, Danke!


Bezüglich Besitzstand Kind gehe ich davon aus, dass ja solange gezahlt wird wie der Anspruch besteht.




TV-Ler

Zitat von: Scotty2000 am 19.09.2019 13:08
9aS6 (2020) =3895,24+98,50=3993,74 => wäre dann 9bS5 (2020) 4124,89
Da 4124,89-3993,74=131,15 aber weniger als 180 dann 3993,74+180=4173,74 oder 4124,89 +48,85=4173,74
die 48,85 wären die Differenz zwischen den 180 und den 131,15
Nach meinem Verständnis: 4173,74€
Nach Spids Verständnis: 4075,24€
Nach Wastelandwarriors Aussage: Spid hat recht, aber meine Variante wird zur Anwendung kommen ...

Zitat
Bezüglich Besitzstand Kind gehe ich davon aus, dass ja solange gezahlt wird wie der Anspruch besteht.
Ja.

Scotty2000

Na dann hab ichs ja doch richtig verstanden, Danke nochmals. 8)

Henny0710

Hallo, ich bin momentan in der E9a Stufe 3 und bekomme Aufgrund der Fallgruppe 1 als staatlich geprüfter Techniker die sogenannte Entgeldgruppenzulage.

Werde ich auf Antrag ab 2020 in die E9b Stufe 3 eingestuft und erhalte zusätzlich die 180€ durch die Höhergruppierung solange bis ich in Stufe 4 komme?