Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?

Begonnen von Kai, 24.09.2019 14:13

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Spid

Tarifrechtlich steht weder einer Übertragung von Tätigkeiten, die der E15 entsprechen, an einen ungelernten Schulabbrecher noch dessen entsprechender Eingruppierung etwas im Wege.

Infa

@Kai du darfst nur nicht vergessen die Zeit bis zum Abschluss des Master. Wenn die Stellen bis dahin besetzt sind guckst du in die Röhre. Willst du keinen Master machen bringt der B.A nicht viel. A II in Teilzeit berufsbegleitend dauert 3 Jahre und gegen Ende kannst du auch schon auf Stellen der EG 9c oder höher beauftragt werden.

Die Chance einen guten AL II zu machen sind Höher als ein gutes Studium. Beides macht man nicht im Schlaf. Du hast selber geschrieben, dass du einen Realschulabschluss hast. Da könnte ein Studium absolut kein Zuckerschlecken sein ohne dich jetzt angreifen zu wollen.

Ich kann nur kleine Tipps geben. Den Weg selber musst du gehen.

Kai

Dankeschön für deinen Post.

Ja, das wird sicherlich kein Zuckerschlecken. Ich habe mir die Modulbeschreibungen der FH angeschaut. Vieles ist Wiederholung und Vertiefung. Aber vor einigen Themen habe ich schon Respekt. Das KLR, Beitragsrecht, Controlling und English wird großes Kino. Sozialrecht, Baurecht, Owis, PsychKG, ect.pp. sind ehr meine Baustellen.

Ich weiß nicht wie es dir bzw. euch ergangen ist, aber nach der Note kräht nach einem Jahr bereits kein Hahn mehr.

Stellen werden genügend da sein. Hier sind über 50 % der Belegschaft Ü50.


Und danke an Spid für seinen Post. Das ist fast ,,Aushängetauglich" :)

MaxMustermann90

Die Noten spielen, insbesondere bei Bewerbungen im eigenen Haus, keinerlei Rolle bei uns. Oftmals wird intern auch die Parole ausgeben "Hauptsache bestehen"....Nicht zwangsläufig muss ein guter Theoretiker auch ein guter Praktiker sein, wobei natürlich die Basics definitiv gegeben sein müssen.

Infa

Die Noten spielen bei der Bewerberauswahl eine Rolle. Bist du der einzige, dann ist alles schön. Wenn nicht und andere Kriterien werden zu gleichen Teilen von den Bewerbern erfüllt, dann guckt man auf die Note.

und wer die Theorie nicht beherrscht, der kann fachlich in der Praxis auch nicht gut sein und je höhe man nach oben will wird dies umso wichtiger....auch wenn gegenteiliges gerne bewiesen wird ;-)

WasDennNun

Wenn dein AG hier intern MA fördern und auf höhere Posten setzen will (insbesondere wenn er glaubt, dass du den Job könnten), dann (so wie Spid schon schrieb) steht dem tariflich nichts entgegen. Im Zweifel erhält man das Entgelt von einer EG weniger (wenn persönliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind). Und wenn dann der AG nach x Jahren der Meinung ist, kann er dann einen auch als sonstigen Beschäftigten (sofern die EGO das vorsieht) diese EG geben.

Oft denken aber Hausspitze und die Personaler, dass das nicht geht! Weil sie z.B. dem Laufbahn denken der beamten verhaftet sind!

Hier sollte man ggfls. sich mal mit der Hausspitze / PR zusammensetzen und diesen Weg erörtern.

Kat

Zitat von: AlterOtter in 25.09.2019 09:30
Wenn man den finanziellen Aspekt während der Ausbildung nicht berücksichtigt, dann gibt es eigentlich keine zwei Meinungen.
Mit dem BA Studium bist Du zukünftig auf der besseren Seite, der AII wird nach meiner Meinung extrem Überbewertet und rechtfertigt (nach meiner Meinung) nicht die mögliche Einstellung auf Stellen bis hin zu EG12 (falls man eine solche Stelle überhaupt bekommt).
Man schaue sich einfach nur den Stundenumfang der Fortbildung zum AII an und fragt sich dann wer auf die Idee gekommen ist daraus eine Gleichwertigkeit zum Studium abzuleiten. Schön für alle die mit so einer geringen Fortbildung auf der Karriereleiter nach oben kommen, logisch nachvollziehbar ist das nicht.
Bei einer Bewerbung mit Konkurenten die nur den AII haben müsste sich der AG fast zwangsläufig für den Bewerber mit Studium entscheiden da deutlich besser qualifiziert.

Außerhalb des öD ist der AII für die Tonne, mit dem BA Studium bieten sich Dir zukünftig inner- und außerhalb des öD einfach mehr Möglichkeiten, nebenbei besteht dann auch immernoch die Möglichkeit irgendwann ggfs. einen Master zu machen.

Solltest Du nicht auf Dein derzeitiges Gehalt verzichten können (was ich nachvollziehen kann) ist der AII die bessere Wahl.

Zu dem AII kommt ja noch die BErufspraxis und der AI bzw. Ausbildung. Und das ist in meinen Augen sogar höher anzusehen als die reine theoretische Ausbildung eines Studiums, womöglich noch nicht mal in der Verwaltung.

Spid

Welche Berufspraxis vermittelt denn der AL2?

Kat

Bis man den AII machen kann braucht man ja Berufspraxis und Ausbildung oder AI. Man muß das Gesamtpaket sehen, das m.E. weitreichender ist als jemand, der nach der Schule studiert und überhaupt keine Praxis hat.

Spid

Das Gesamtpaket des AL2 ist der AL2 - für den im übrigen Berufserfahrung grundsätzlich keine Voraussetzung ist.

MaxMustermann90

Wohl aber, je nach Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer, eine Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung.

Spid

Wohl aber, je nach Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer, keine Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung.

MaxMustermann90

Edit: In meinem Lehrgangsjahr konnte ein Teilnehmer die Prüfung erst 1 Jahr nach dem Ende der Lehrveranstaltungen absolvieren, da  ihm die erforderliche Berufserfahrung fehlte.

Spid

Und das ist jetzt inwiefern erheblich?

nichts_tun

Gibt es seitens des A-II-Lehrgangs eigentlich bundeseinheitliche Zulassungsregelungen außerhalb der Vorbemerkung Nr. 7 der Entgeltordnung?