Stellenbewertung

Begonnen von Tarifler123, 08.10.2019 14:46

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Tarifler123

Hallo,

weiß jemand wer eine "gutachterliche" Stellenbewertung vornehmen kann und was dies ca. kostet, danke.

Gruß
Tarifler123

Spid

Das hängt von Aufwand, Verwendungszweck und Auftraggeber ab.

Tarifler123

Die Stellenbeschreibung umfasst 23 Seiten und wurde auf dem Vordruck der KGSt erstellt, sie dient der Höhergruppierung. Das ,,Gutachten" wird dann von mir privat bezahlt.

Organisator

Die KGSt mach z.B. solche Gutachten. Ist nur die Frage, was Dir ein solches privat bezahltes Gutachten bringt? Grundlage für eine Eingruppierungsfeststellungsklage?

Tarifler123

Als objektive Argumentationsgrundlage

Spid

Es gibt ein recht breites Spektrum von Dienstleistern unterschiedlichster Qualität. In großen Kommunen interessiert sich niemand für Dein Gutachten, weil man sich selbst eine qualifizierte Rechtsmeinung durch eigenen oder externen Sachverstand gebildet hat. Wenn Du hingegen nur vor der im Regelfall in Eingruppierungsfragen unbedarften Personalabteilung kleiner und mittlerer Kommunen damit herumwedeln möchtest, ist es egal, welchen Du nimmst.

Tarifler123

Ok, welche Dienstleister gibt es denn, neben der KGSt?

Spid

Dazu mußt Du doch nur Google bemühen.

Tarifler123

Darauf bin ich im Vorfeld auch gekommen, Google gibt leider nichts her. Dein zitiertes ,,breites" Spektrum mag ich nicht erkennen. Es macht hier im Forum mehr Sinn, effektive Tipps zu geben, anstatt nur viele Beiträge abzugeben ...

Ich frage daher nochmals ins Forum, ob mir jemand jemanden nennen kann. Danke euch!

Spid

Also ich erhalte mit ,,stellenbewertung tvöd gutachten" auf den ersten Seiten mehr als ein Dutzend Dienstleister. Jemanden zu nennen, kommt einer Empfehlung gleich - und es gibt einfach niemanden, dem ich hinreichende Qualität für eine Empfehlung durch mich zugestehen würde.

nichts_tun

@Spid: Der Satz muss korrekt enden mit: "außer mir selbst". ;D

Zitat von: Tarifler123 in 08.10.2019 14:59
Die Stellenbeschreibung umfasst 23 Seiten und wurde auf dem Vordruck der KGSt erstellt, sie dient der Höhergruppierung. Das ,,Gutachten" wird dann von mir privat bezahlt.

23 Seiten Stellenbeschreibung sind keine Stellenbeschreibung, sondern eine Kurzgeschichtemit dem Titel  "Was ich auf Arbeit zu tun gedenke, wenn es mehr Geld gibt". Aber wie Spid schrieb, in kleineren Kommunen kannst du damit sicherlich Eindruck machen.

Hinweisen möchte ich, dass, auch wenn du das objektiv bewerten lässt - durch wen auch immer - dein AG daraufhin seine Rechtsmeinung bezüglich deiner Eingruppierung nicht zu ändern braucht. In diesem Falle musst du deine Ansprüche auf gerichtlichem Wege weiter verfolgen.

Kaiser80

23 Seiten Stellenbeschreibung?... Dies ist in der Tat an Lächerlichkeit und Wichtigtuerei kaum zu überbieten.

Davon ab sind KGST Gutachten in der Tat "landläufig" anerkannt. Bei 23 Seiten empfehle ich aber die Juristerei von Verdi...

Nicht zu glauben