Dauer nach Höhergruppierung

Begonnen von PapaSchlumpf76, 21.08.2019 18:46

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MrRossi

Zitat von: Spid am 23.08.2019 10:23
Zitat von: MrRossi am 23.08.2019 10:21
Zitat von: Spid am 23.08.2019 10:11
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?

Nein. Es handelt sich dann entweder um eine Gleichstellungsabrede oder eine Verweisung.

Aus der keine Tarifbindung einhergeht?

Spid


PapaSchlumpf76

Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...

Spid

Warum nicht seit Dezember 2017?

superbraz

Zitat von: PapaSchlumpf76 am 28.10.2019 20:43
Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...

nur die Eingruppierung oder auch die Zahlung des Differenzsbetrages?

PapaSchlumpf76

Incl. Zahlung des Differenzbetrages...

@Spid: da man der Auffassung ist, dass aufgrund des "Antrages" nur 6 Monate rückwirkend zu zahlen sind + ab Antragstellung...

Spid

Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.

Kaiser80


Die Eingruppierung zum Zeitpunkt 12/2017 ist immanent für die Abbildung der Stufenlaufzeit! Dir werden somit dauerhaft 7 Monate Stufenlaufzeit "geklaut" (Dez17-Juni18).

PapaSchlumpf76

Zitat von: Spid am 29.10.2019 07:42
Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.

Sag das mal unserem PersA...  ::)

Kaiser80

Ne, dass sagen wir DIR! Setz deine Ansprüche durch oder lass es eben. Ist ja deine freiheitliche Entscheidung

Spid

Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt den Kopf des AG sehr schnell wieder gerade.