Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

Begonnen von Minou, 09.11.2019 13:09

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Minou

Hallo zusammen,

kann mir jemand kurz erläutern, unter welchen Voraussetzungen man Anspruch auf Leistungsentgelt nach § 18 TVöD hat?

Danke!

Spid

Das ist in Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu regeln.

Minou

Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?

Spid


Minou

Hmm, danke. Die sagt mir aber lediglich, dass der AG die jährliche Ausschüttung sicherzustellen hat, aber nicht wann und ob man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Sehe ich das richtig?

Spid

Die Norm regelt doch durch Verweis präzise, wann und wieviel gezahlt werden muß.

Minou

Hinsichtlich der Frage wann sehe ich nur die Regelung jährlich. Wird das anteilig gewährt, wenn man unterjährig ausscheidet/anfängt? Zählt die Probezeit dazu? Was ist, wenn mein AG einen Zeitpunkt betrieblich festlegt, ich aber erst danach einen Arbeitsvertrag unterschreibe und meine Arbeit aufnehme?

Spid

Dann würde ich empfehlen, schlicht dem Verweis in der Norm zu folgen. Wenn in einer Norm auf eine andere verwiesen wird, ist es nicht unüblich, daß sich in dieser wesentliche Regelungsinhalte finden, die man nicht wiederholt, sondern einfach auf diese verweist.

Hain

Moin,

Zitat von: Minou am 09.11.2019 14:54
Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?

Du bist Dir aber schon sicher dazu, ob der TVöD gilt und nicht nur die Bezahlung danach vertraglich vereinbart wurde?

Grüße
Hain

Lars73

Wann wurde denn die Arbeit aufgenommen und welcher Zeitpunkt wurde betrieblich festgelegt?

Minou

Zitat von: Hain am 18.11.2019 08:24
Moin,

Zitat von: Minou am 09.11.2019 14:54
Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?

Du bist Dir aber schon sicher dazu, ob der TVöD gilt und nicht nur die Bezahlung danach vertraglich vereinbart wurde?

Grüße
Hain

Ja, das ArbV bestimmt sich nach TVöD, nicht lediglich im Rahmen der Vergütung bezugnehmend.

Minou

Zitat von: Lars73 am 18.11.2019 08:30
Wann wurde denn die Arbeit aufgenommen und welcher Zeitpunkt wurde betrieblich festgelegt?

Es gibt gar keine betriebliche Festlegung und das ArbV wurde mit Beginn 01.09. geschlossen und die Tätigkeit auch aufgenommen. Probezeit sind 6 Monate.

Lars73

Dann besteht Anspruch auf Ausschüttung von 6% des Monatsgehaltes September zur Auszahlung im Dezember.

Spid